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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Sicherheitselement zur Echtheitserkennung,
insbesondere von Sicherheitsdokumenten, Banknoten, Wertdokumenten,
Münzen,
Jetons, Gebrauchsgegenständen,
Gestaltungselementen, Datenträgern
und dergleichen Objekte.
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Sicherheitselemente
zur Echtheitserkennung sind im Stand der Technik bekannt. So geht
beispielsweise aus der Druckschrift
DE 10 2007 024 298 B3 ein
Sicherheitselement zur Echtheitserkennung hervor, dass sich dadurch
auszeichnet, dass es eine mit Tageslicht fluoreszentem Farbstoff
eingefärbte,
lichtsammelnde und lichtleitende transparente Folie umfasst, in
welche durch gezielte Störung
der folieneigenen Totalreflexion ein Motiv eingebracht ist, dass
unter Umgebungslicht im sichtbaren Spektrum luminesziert. Derartige
Sicherheitselemente sind typischerweise als Sicherheitsstreifen,
Sicherheitsfläche
etc. ausgebildet und so mit Sicherheitsdokumenten, Banknoten und
dergleichen Objekten verbunden, dass eine Ablösung des Sicherheitselementes
zur Zerstörung
des jeweiligen Objektes führt.
Die Sicherheitselemente sollen die eindeutige und zuverlässige Erkennung
der Echtheit der damit verbundenen, vorstehend bezeichneten Objekte
gewährleisten.
Weiterhin sollen die Sicherheitselemente derart gestaltet sein,
dass eine Nachbildung oder Fälschung der
Sicherheitselemente bzw. der damit versehenen Objekte, beispielsweise
durch ein einfaches Kopieren oder ähnliche Verfahren möglichst
ausgeschlossen ist. Im Stand der Technik sind eine Vielzahl unterschiedlicher
Sicherheitselemente bekannt, die typischerweise mehrere unterschiedliche
Schichten aufweisen, in die Zeichen, Strichcodes, Motive, Bilder
oder andere optische Informationen bspw. als Gravur, Schwärzung oder Hologramm
eingebracht sind. Dabei können
die in dem Sicherheitselement enthaltenen optischen Informationen
für einen
Betrachter abhängig
vom Betrachtungswinkel sichtbar bzw. nicht sichtbar sein.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Sicherheitselement
zur Echtheitserkennung anzugeben, das kostengünstig herstellbar ist, eine
zuverlässige
Erkennbarkeit der Echtheit ermöglicht,
sowie eine Fälschungssicherheit gewährleistet,
beispielsweise eine Fälschung
durch einfaches Kopieren des Sicherheitselementes mit einem handelsüblichen
Kopiergerät
unmöglich
macht.
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Die
Erfindung ergibt sich aus den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs
1. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen sind Gegenstand
der abhängigen
Ansprüche.
Weitere Merkmale, Anwendungsmöglichkeiten
und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung,
sowie der Erläuterung
von Ausführungsbeispielen
der Erfindung, die in den Figuren dargestellt sind.
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Die
Aufgabe wird durch ein Sicherheitselement zur Echtheitserkennung,
insbesondere von Sicherheitsdokumenten, Bargeld oder dergleichen
Objekte gelöst,
das eine für
Licht transparente erste Schicht mit einem Brechungsindex n1, mit einer eine Struktur aufweisenden Oberfläche an einer
ersten Seite der ersten Schicht, eine an der ersten Schicht unmittelbar
auf der strukturierten Oberfläche
angeordnete zweite Schicht mit einem Brechungsindex n2,
wobei gilt, dass n2 ≠ n1,
insbesondere n2 >> n1 oder n2 << n1 ist, und
die Transmission T des Lichts durch die zweite Schicht gemäß einer
vorgebbaren Funktion T = T(x, y) ortsabhängig in der zweiten Schicht
variiert, und x und y Ortskoordinaten in einer Schichtebene der
zweiten Schicht sind, und eine lumineszierendes Material aufweisende,
für das
Licht transparente dritte Schicht, die auf der der ersten Schicht
gegenüberliegenden
Seite der zweiten Schicht angeordnet ist und die mit der zweiten
Schicht Licht leitend verbunden ist, oder die an der der ersten
Seite der ersten Schicht gegenüberliegenden
zweiten Seite der ersten Schicht angeordnet ist und mit der ersten
Schicht Licht leitend verbunden ist, aufweist.
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Es
hat sich gezeigt, dass mit einem derartigen Sicherheitselement bei
Aufsicht auf das Sicherheitselement, vom Aufblickwinkel abhängige optische
Effekte erzielbar sind, die eine einfache Fälschung des Sicherheitselementes,
bspw. durch Kopieren einer mit dem erfindungsgemäßen Sicherheitselement versehenen Banknote
mit einem handelsüblichen
Kopiergerät,
unmöglich
machen. Weiterhin ist das Sicherheitselement kostengünstig herstellbar.
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Das
Sicherheitselement ist vorzugsweise als Streifen oder flächiges Element
ausgebildet und so auf das Objekt, dessen Echtheit es kennzeichnen
soll, aufgebracht, dass die dritte Schicht am nächsten relativ zum Objekt angeordnet
ist, bspw. auf die Banknote aufgeklebt ist. Das Sicherheitselement
kann dabei auf der Oberfläche
des jeweiligen zu kennzeichnenden Objektes angebracht sein, oder
es kann in das Objekt eingearbeitet sein.
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Das
zumindest die drei vorstehend bezeichneten Schichten umfassende
erfindungsgemäße Sicherheitselement
weist vorzugsweise eine Dicke von < 100 μm, bevorzugt < 50 μm, und insbesondere
bevorzugt eine Dicke von 5 bis 30 μm auf. Diese Dicke entspricht
insbesondere der Dicke der heute bei Banknoten üblichen Sicherheitsstreifen.
Das Sicherheitselement ist insgesamt bevorzugt flexibel, d. h. biegsam,
so dass das Sicherheitselement auch auf biegsamen Objekten, wie
Banknoten, Sicherheitspapieren etc. Anwendung finden kann und somit
weitestgehend beschädigungsfrei
gerollt oder geknickt werden kann, ohne dass es seine Sicherheits-
und Echtheitserkennungsfunktion verliert.
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Die
vorstehenden, das Licht betreffenden Merkmale des erfindungsgemäßen Sicherheitselementes wie „für Licht
transparent”, „Transmission
des Lichts” und „Licht
leitend verbunden” beziehen
sich bevorzugt auf elektromagnetische Strahlung mit Wellenlängen im
Bereich von 1 nm bis 1.000 nm, insbesondere im Bereich von 380 bis
780 nm, d. h. dem sichtbaren Lichtspektrum. In einer weiteren bevorzugten
Ausgestaltung des Sicherheitselements zur Echtheitserkennung beziehen
sich die das Licht betreffenden Eigenschaften auf elektromagnetische
Strahlung mit Wellenlängen
im Bereich von 1 nm bis 380 nm, d. h. insbesondere auf ultraviolette
Strahlung, die für
das Auge nicht sichtbar ist und nur mittels entsprechender UV-Lichtquellen bzw. UV-Sensoren
erkennbar ist. Diese Ausführungsform
eignet sich für
Anwendungen, bei denen die Echtheitserkennung nicht jedermann zugänglich sein
soll und zur Echtheitserkennung entsprechende vorgenannte spezielle
Mittel benötigt
werden.
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Erfindungsgemäß besteht
das Sicherheitselement zur Echtheitserkennung aus drei Schichten.
Dabei weist die erste Schicht an ihrer ersten Seite eine eine Struktur
aufweisende Oberfläche
auf. Der Begriff der „Struktur” wird vorliegend,
insbesondere was die Strukturformen angeht, weit gefasst. Die Struktur
bezeichnet bspw. eine vorgebbare Anordnung (Muster etc.) von Erhöhungen und
Vertiefungen mit vorgebbaren Formen (Kanten, Rundungen, etc.) auf
der Oberfläche
der Unterseite der ersten Schicht. Die Struktur weist besonders bevorzugt
eine konzentrische, elliptische, parallele, trapezförmige oder
sternförmige
Geometrie auf. Besonders bevorzugt weist die Struktur die ringförmige Stufenstruktur
einer Fresnellinse auf.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
des Sicherheitselementes weist die Struktur die Ringstruktur einer
Fresnel-Zonenplatte auf. Hierbei weist die Struktur konzentrische
Ringe auf, wobei sich Ringzonen in ihrer Transparenz und/oder ihrer
optischen Weglänge
durch die erste Schicht unterscheiden. Bekannt sind bspw. Zonenplatten
mit binärer
Abstufung, bei denen transparente Ringzonen mit opaken, d. h. vollständig absorbierenden
Ringzonen abwechseln. Dabei wird das einfallende Licht auf viele
reelle und virtuelle Brennpunkte verteilt. So kann in einem Fall
das Licht an den ringförmigen
Spaltenstrukturen gebeugt und durch konstruktive Interferenz in
Brennpunkten verstärkt
werden. Im anderen Fall werden die Ringzonen durch ein transparentes
Material genau bestimmter Dicke ersetzt (was im Querschnitt zu abwechselnden
rechteckigen Strukturen führt),
das eine Phasenverschiebung der Lichtwelle von 180° bewirkt,
wodurch das durch die erste Schicht transmittierte Licht im Brennpunkt
konstruktiv interferieret.
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Durch
die strukturierte Oberfläche
auf der ersten Seite der ersten Schicht werden bei Aufsicht auf
die zweite Seite der ersten Schicht abhängig vom Blickwinkel optische
Effekte erzeugt, die beispielsweise die Wirkung einer Linse haben
oder die einen räumlichen
Eindruck beim Betrachter erzeugen, und die bspw. nur bei bestimmten
Betrachtungswinkeln eine Erkennung einer in dem Sicherheitselement
enthaltenen optischen Information ermöglichen. Diese optischen Effekte
werden durch Lichtbrechung an der strukturierten Oberfläche erzeugt.
Weiterhin kann die Struktur auch derart ausgestaltet sein, dass
Beugungseffekte, wie im Falle der Fresnel-Zonenplatte erzeugt werden. Die lichttransparente
erste Schicht nimmt in dem Sicherheitselement im Hinblick auf die
Dicke des Sicherheitselements bevorzugt den größten Teil ein, beispielsweise
die Hälfte
bis zwei Drittel der Dicke des Sicherheitselements. Die zweite Seite
der ersten Schicht ist bevorzugt eben (plan) und weist keine Struktur
auf. Zum Schutz vor Abnutzung kann auf die zweite Seite der ersten
Schicht eine für Licht
transparente mechanisch widerstandsfähige Schutzschicht aufgebracht
sein.
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An
der ersten Schicht, ist erfindungsgemäß unmittelbar auf die strukturierte
Oberfläche
der ersten Seite der ersten Schicht eine zweite Schicht aufgebracht
bzw. angeordnet. Erfindungsgemäß variiert
die Transmission T des Lichts durch diese zweite Schicht gemäß einer
vorgebbaren stetigen Funktion T = T(x, y) ortsabhängig in
der zweiten Schicht, wobei x und y Ortskoordinaten in der Schichtebene
sind. Die erste Schicht weist zudem einen Brechungsindex n1 und die zweite Schicht einen Brechungsindex
n2 auf, wobei erfindungsgemäß gilt,
dass n2 ≠ n1, insbesondere n2 >> n1 oder n2 << n1 ist.
Im Falle n2 = n1 würde sich
nämlich
die optische Wirkung der Struktur der ersten Schicht nicht entfalten
können,
da in diesem Fall bei Übergang
von erster Schicht in die zweite Schicht keine Lichtbrechung auftritt.
Die optische Wirkung der Struktur kommt somit umso stärker zur
Ausprägung,
d. h. ist für
einen Betrachter wahrnehmbar, je größer der Unterschied der Brechungsindizes
n1 und n2 ist. Der
Fachmann kann durch Wahl entsprechender Materialen für die erste
und die zweite Schicht, die angestrebte optische Wirkung der entsprechend
Struktur beeinflussen bzw. variieren.
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Unter
der Transmission wird vorliegend die Durchlässigkeit eines Medium (bspw.
der zweiten Schicht) für
elektromagnetische Wellen (Licht) verstanden. Die Transmission (engl. „Transmittance”) wird
bevorzugt als Transmissionsgrad [0–100%] angegeben, der als Quotient
der Wellenintensität
vor und nach dem Durchgang durch das Medium definiert ist. Besondere
optische Effekte lassen sich vorliegend erzielen, indem zusätzlich die
von der Wellenlänge
und vom Einfallswinkel des Lichts abhängige Transmission bei der
Wahl der Materialien der drei Schichten berücksichtig und entsprechend
zur Erzielung zusätzlicher
optischer Effekte genutzt wird.
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Eine
bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Sicherheitselements zeichnet
sich dadurch aus, dass die zweite Schicht metallische Elemente enthält oder
vollständig
durch metallische Elemente gebildet ist, deren Konzentration C(x,
y) ortsabhängig
so in der Schichtebene variiert, dass die Transmission T gemäß der Funktion
T = T(x, y) variiert.
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Eine
weitere bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Sicherheitselements
zeichnet sich dadurch aus, dass die zweite Schicht metallische Elemente
enthält
oder vollständig
durch metallische Elemente gebildet ist, und die Dicke D(x, y) der
zweiten Schicht ortsabhängig
so in der Schichtebene variiert, dass die Transmission T gemäß der Funktion
T = T(x, y) variiert.
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Das
Aufbringen der metallischen Elemente auf die strukturierte Oberfläche erfolgt
bspw. durch Aufdampfen einer metallischen Schicht mit unterschiedlicher
Schichtdicke D(x, y) bzw. mit unterschiedlicher Konzentration C(x,
y) auf die strukturierte Oberfläche
der ersten Schicht. Die aufgebrachte Metallschicht ist dabei so
dünn, dass
sie für
Licht zumindest teiltransparent ist. Als metallische Elemente kommen
grundsätzlich
alle Elemente des Periodensystems und Elementverbindungen in Frage,
die der Gruppe der Metalle zugerechnet werden, sowie Verbindungen,
die metallische Elemente enthalten. Beispielsweise eignen sich bspw.
folgende Metall bevorzugt: Al, Cr, Ni, Zn, Cu, Hg und Au.
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In
einer einfachen, bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Sicherheitselementes nimmt
die Transmission T(x, y) durch die zweite Schicht entlang zumindest
einer horizontalen Richtung in der zweiten Schicht (Schichtebene)
linear ab bzw. linear zu. Die Variation der Transmission T(x, y)
in der zweiten Schicht kann erfindungsgemäß jedoch durch eine beliebige
stetige Funktion definiert sein, wobei wünschendwerte optische Effekte
eher bei einfachen Funktionen: Lineare Funktionen, Sinus-/Cosinus-Funktionen
etc. auftreten. Die Transmission T(x, y) kann im Bereich von 0–100%, bevorzugt
im Bereich von 30–100%,
insbesondere im Bereich zwischen 40–90% variieren.
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Erfindungsgemäß weist
das Sicherheitselement zur Echtheitserkennung weiterhin eine ein
lumineszierendes Material aufweisende, für das Licht transparente dritte
Schicht auf, die auf der der ersten Schicht gegenüberliegenden
Seite der zweiten Schicht angeordnet ist, und die mit der zweiten
Schicht lichtleitend verbunden ist, oder die an der der ersten Seite
der ersten Schicht gegenüberliegenden
zweiten Seite der ersten Schicht angeordnet ist und mit der ersten
Schicht Licht leitend verbunden ist. Licht, das durch die erste
und zweite Schicht auf die dritte Schicht trifft, regt das dort
vorhandene lumineszierende Material an, wobei das Material bevorzugt fluoreszierend
ist, in einer vom Material (Farbstoff) abhängigen Wellenlänge zu lumineszieren.
Dieses Lumineszenzlicht gelangt nun aufgrund der Licht leitenden
Verbindung von der dritten zur zweiten Schicht und von der zweiten
zur ersten Schicht bzw. von der dritten zur ersten Schicht und dann
weiter zur zweiten Schicht. Das Lumineszenzlicht erzeugt beim Aufblick
eines Betrachters auf das Sicherheitselement wiederum einen vom
Blickwinkel abhängigen
farblichen optischen Effekt, der sich nicht durch eine einfache Kopie
des Sicherheitselements in einem üblichen Kopiergerät nachahmen
lässt.
Die erzielbaren optischen Effekte ergeben sich durch das Zusammenwirken
der erfindungsgemäßen drei
Schichten des Sicherheitselementes.
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Bevorzugt
wird die dritte Schicht unmittelbar auf der der ersten Schicht gegenüberliegenden
Seite der zweiten Schicht angeordnet bzw. aufgebracht. In einer
bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Sicherheitselements
ist in die dritte Schicht durch gezielte Störung der schichteigenen Totalreflexion
ein Motiv eingebracht. Dabei wird der Begriff „Motiv” breit verstanden. Er umfasst
insbesondere jede einbringbare, optisch auslesbare Information,
wie Zeichen, Bilder, Strichcodes, 2 oder 3 – dimensionale Codes etc. Zum
Einbringen des oder der Motive eignen sich insbesondere die in der
Druckschrift
DE
10 2007 024 298 B3 offenbarten Verfahren, beispielsweise
Laserbearbeitung, Lasergravur, Stahlprägedruck, Stichtiefdruck etc.
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Durch
die Störung
der schichteigenen Totalreflexion wird das Lumineszenzlicht an den
eingebrachten Störstellen
ausgelenkt. Vorzugsweise werden die Störstellen derart eingebracht,
dass sie ein Motiv, d. h. ein Bild, ein Signalcode, oder ein oder
mehrere beliebige Zeichen in der dritten Schicht darstellen. An
den Störstellen,
die letztlich das Motiv etc. wiedergeben, wird das Lumineszenzlicht
aus der dritten Schicht in Richtung zweite und erste Schicht ausgelenkt.
Für den
Betrachter ist somit abhängig
von dem durch die Struktur der ersten Schicht hervorgerufenen optischen
Effekt, das eingebrachte Motiv etc. abhängig vom Blickwinkel erkennbar.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Sicherheitselementes
ist zwischen der dritten Schicht und einem Schichtenverbund bestehend
aus der ersten Schicht und der zweiten Schicht, eine für Licht
transparente vierte Schicht angeordnet, in die durch gezielte Störung der
schichteigenen Totalreflexion ein Motiv eingebracht ist.
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Natürlich können zwischen
dem vorgenannten Schichtenverbund und der dritten Schicht weitere Schichten,
die bevorzugt vollständig
für das
Licht transparent sind, angeordnet sein. Insbesondere kann es sich
dabei um Klebeschichten handeln, beispielsweise mit einem UV-härtenden
Klebstoff. Insbesondere ist es möglich,
hier weitere in verschiedenen Farben fluoreszierende Schichten anzuordnen.
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In
einem Ausführungsbeispiel
wird anstelle der dritten Schicht eine Kombination aus drei jeweils
unterschiedliche fluoreszierende Farbstoffe enthaltenden Schichten
angeordnet. Dabei schließt
bspw. an die zweite Schicht (in Richtung von der ersten Schicht
weg) bevorzugt zunächst
eine blau (B) fluoreszierende Schicht, daran eine grün (G) fluoreszierende
Schicht und daran schließlich
eine rot (R) fluoreszierende Schicht an. Besondere optische Effekte
lassen sich erzielen, indem in allen drei vorstehend beschriebenen
fluoreszierenden Schichten (B-G-R) geometrisch zueinander ausgerichtete
Motive etc. eingebracht werden, die sich zu einem Gesamtmotiv ergänzen. Dabei
können
in die einzelnen Schichten eingebrachte, im Schichtenverbund übereinanderliegende
Störungen
der jeweiligen schichteigenen Totalreflexion, das Gesamtmotiv farblich
unterschiedlich kodieren bzw. leuchten lassen, insbesondere einen
Eindruck eines weißen
Leuchtens erzeugen.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die
Zeichnungen ein Ausführungsbeispiel
im Einzelnen beschrieben ist.
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Es
zeigt:
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1 Schematische
Darstellung eines Querschnittes eines auf einer Banknote aufgebrachten
erfindungsgemäßen Sicherheitselementes
in einer ersten Ausführungsform,
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2 Schematische
Darstellung eines Querschnittes eines auf einer Banknote aufgebrachten
erfindungsgemäßen Sicherheitselementes
in einer zweiten Ausführungsform.
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1 zeigt
eine schematische Darstellung eines Querschnittes entlang der x-Achse 110 eines
auf einer Banknote 104 aufgebrachten erfindungsgemäßen Sicherheitselementes
zur Echtheitserkennung der Banknote in einer Ausführungsform.
Die y-Achse steht vorliegend senkrecht auf der Bildebene und verläuft in die
Bildebene hinein. Das Sicherheitselement besteht vorliegend aus
drei Schichten 101–103 und
ist mit der dritten Schicht 103 auf die Banknote 104 so
aufgebracht, dass eine Ablösung
des Sicherheitselementes zu einer Zerstörung der Banknote 104 führen würde. Die
erste Schicht 101 des Sicherheitselementes besteht aus einem
Material mit einem Brechungsindex n1 und
weist an der Unterseite 108 der ersten Schicht 101 eine Struktur 105,
vorliegend die ringförmig
ausgeprägte
Struktur einer Fresnellinse, auf.
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Die
zweite Schicht
102 des Sicherheitselementes ist unter der
ersten Schicht
101 unmittelbar auf der strukturierten Oberfläche
108 angeordnet
und besteht aus Material mit einem (Gesamt-)Brechungsindex n
2, wobei gilt, dass n
2 ≠ n
1, insbesondere dass n
2 >> n
1 oder n
2 << n
1 ist.
Weiterhin enthält
die zweite Schicht
102 vorliegend ein oder mehrere metallische
Elemente, deren Konzentration im dargestellten Querschnitt durch das
Sicherheitselement, von links nach rechts abnimmt, wobei die Konzentrationsverteilung
derart gewählt
ist, dass die Transmission T des Lichts durch die zweite Schicht
102 gemäß einer
vorgebbaren stetigen Funktion T = T(x, y), vorliegend einer linearen
Erhöhung
der Transmission in Richtung der x-Achse von der linken Querschnittsseite
zur rechten Querschnittsseite, variiert. In der
1 ist
die beschriebene variierende Konzentrationsverteilung C(x, y) durch
den Streifen
109 dargestellt, in dem der Grauwert von links
nach rechts abnimmt. Natürlich
kann die Konzentrationsverteilung der metallischen Elemente dabei über die
Dicke der zweiten Schicht lokal konstant sein, so dass vorliegend
gilt:
wobei x, y, z dreidimensionale
Ortkoordinaten in der zweiten Schicht sind.
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Vorliegend
sei entsprechend auf die strukturierte Oberfläche 108 eine Schicht
aufgebracht, die Kupfer oder Aluminium mit einer eindimensional,
d. h. in Richtung der x-Achse variierenden lokalen Konzentration
C(x, y) enthält,
so dass die Transmission durch die zweite Schicht sich entlang der
x-Achse im Bereich der Struktur 105 linear von links nach
rechts von einem Transmissionsgrad von 30% nach 80% ändert.
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Die
dritte für
das Licht transparente Schicht 103 weist vorliegend bspw.
ein rot lumineszierendes Material auf, und ist auf der der ersten
Schicht 101 gegenüberliegenden
Seite der zweiten Schicht 102 angeordnet, und mit der zweiten
Schicht 102 Licht leitend verbunden. In die dritte Schicht 103 ist
weiterhin mittels Laseranwendung durch gezielte Störung der
schichteigenen Totalreflexion ein Motiv 106, bspw. ein
Text, eingebracht worden. Blickt ein Beobachter nun bspw. bei Tageslicht
auf die Oberseite 107 des Sicherheitselementes, so erkennt
er in einem bestimmten Blickwinkelbereich das rot leuchtende Motiv
(Text) in einem vermeintlich dreidimensionalen kugelförmigen Raum.
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Das
hier beschriebene Sicherheitselement ermöglicht je nach gewählter Strukturierung
der Unterseite der ersten Schicht 101, nach Wahl der Brechungsindexdifferenz
zwischen erster und zweiter Schicht, nach Wahl der Variation der
flächigen
Transmission T(x, y) über
die zweite Schicht 102, nach Wahl des lumineszierenden
Materials der dritten Schicht 103, sowie nach einem entsprechenden
zusätzlichen
Einbringen von Motiven oder optischen Informationen in eine der
drei Schichten oder in weitere zwischen der zweiten und dritten Schicht
angeordnete Licht leitenden Schichten, die unterschiedlichsten optischen
Effekte. Das Sicherheitselement ist weitestgehend fälschungssicher
und günstig
herstellbar.
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Insbesondere
erzeugt die Struktur 105 einen optischen Effekt, insbesondere
Lupeneffekt, Kippeffekt, Verzerrungseffekt etc., beim Betrachten
des Motivs 106. Ferner kenn die Struktur 105 als
Lichtauskopplung einer innerhalb des gesamten Sicherheitselements,
insbesondere an der Oberseite 107, auftretenden Totalreflexion
wirken, sodass die Struktur 105 zusätzlich heller wirkt als ein
diese umgebender Bereich der ersten Schicht 101, der insbesondere
plan gestaltet ist, also keine Struktur aufweist.
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2 zeigt
eine schematische Darstellung eines Querschnittes eines auf einer
Banknote aufgebrachten erfindungsgemäßen Sicherheitselementes in
einer zweiten Ausführungsform.
Diese zweite Ausführungsform
unterscheidet sich von 1lediglich dadurch, dass die
Anordnung der Schichten 101 und 102 im Sicherheitselement
getauscht wurden. Dabei ist es möglich,
die dann dem Betrachter zugewandte zweite Schicht 102 mit
einer Schutzschicht, insbesondere in Form eines Schutzlacks, zu
versehen, die vorzugsweise für
Licht vollständig
transparent ist. Ansonsten wird auf die vorstehende Beschreibung
der 1 verwiesen.
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Bezugszeichenliste
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- 101
- erste
Schicht
- 102
- zweite
Schicht
- 103
- dritte
Schicht
- 104
- Banknote
oder allgemein: Objekt
- 105
- Struktur
- 106
- durch
gezielte Störungen
der schichteigenen Totalreflexion eingebrachtes Motiv, Zeichen,
optische Information etc.
- 107
- zweite
Seite der ersten Schicht
- 108
- erste
Seite der ersten Schicht
- 109
- Schematische
Darstellung, einer Ausführungsform,
bei der in der zweiten Schicht metallische Elemente enthalten sind,
deren Konzentration im dargestellten Querschnitt durch das Sicherheitselement
von links nach rechts abnimmt
- 110
- x-Achse
in der Schichtebene der zweiten Schicht