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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine neuartige Grundierung für
mineralische Baustoffe.
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Mineralische
Untergründe, auf die eine Reaktivbeschichtung aufgebracht
oder ein Bodenbelag verklebt werden soll, bedürfen häufig
einer Vorbehandlung mit einer Grundierung. Im Fall bestimmter Untergründe wie
beispielsweise Zement-, Calciumsulfat- oder Magnesiaestriche ist
diese Vorbehandlung sogar zwingend notwendig, andere Untergründe
werden meistens so behandelt.
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Durch
die Grundierung erreicht man eine Verminderung der Saugfähigkeit
des Untergrundes sowie eine Bindung von Reststaub, der durch eine
mechanische Vorbehandlung (Fräsen, Schleifen etc.) oder
Verwitterung entstanden ist. Weiterhin dient die Grundierung häufig
als Dampfsperre zwischen Untergrund und Bodenbelag, sie lässt
sich zuverlässig mit gegebenenfalls verwendeten Klebstoffen
benetzen und dient als Haftbrücke zwischen den Schichten,
sei es die Klebstoffschicht oder eine Deck- oder Schutzbeschichtung.
Bei derartigen Schutzbeschichtungen handelt es sich beispielsweise
um Isolierschichten, die das Eindringen von Abtausalz-belastetem
Wasser in Betonbauteile verhindern sollen, insbesondere in mit Stahl
armiertem Beton, wie er im Brückenbau, zum Bau von Schutzgalerien
oder auch im Hochbau (Parkhäuser und dergleichen) verwendet
wird. Das in den Beton eindringende, salzbelastete Wasser zerstört
die Struktur des Baustoffs, insbesondere nachteilig ist, dass es
zur Korrosion der Armierung kommt, wodurch die damit ausgestatteten
Stahlbeton-Bauteile ihre Zugfestigkeit verlieren.
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Solche
Grundierungen basieren typischerweise auf Kieselsäure-,
Acrylat-, Epoxy- oder Polyurethanrohstoffen. Im Falle der Polyurethane
haben sich dabei einkomponentige Beschichtungen auf Basis von MDI-Prepolymeren
etabliert. Diese zeichnen sich im Vergleich zu den zweikomponentigen
Epoxysystemen durch eine einfachere Handhabung aus. Aufgrund der
Verwendung eines aromatischen Isocyanats sind kurze Aushärtezeiten
möglich. Der hohe Anteil an monomerem MDI (Diphenylmethandiisocyanat)
bewirkt eine niedrige Viskosität der Prepolymere und somit
eine einfache Verarbeitung.
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Die
Anmeldung
DD-A 134 970 (VEB
Schwarzheide, DDR) beschreibt solche Systeme. Als Polyolkomponenten
werden dabei Mischungen von Polyetherestern und Polyetheralkoholen
beschrieben. Estergruppen sind aber bekanntlich unter basischen
Bedingungen nicht verseifungsstabil – daher ist von ihrer
Verwendung auf Betonoberflächen wie z. B. typischen Zementestrichen
abzuraten.
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Ähnliche
Systeme werden auch in der
GB-A
2 240 977 beschrieben.
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Die
oben beschriebenen Systeme enthalten hohe Anteile an monomeren Isocyanat,
das aufgrund seiner toxikologischen Eigenschaften mittlerweile kritisch
gesehen wird. Weiterhin stellt die durch das monomere Isocyanat
notwendige Kennzeichnung mit den entsprechenden Gefahrstoffsymbolen
einen Nachteil für die Vermarktung der Grundierungen dar.
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Der
vorliegenden Erfindung lag daher die Aufgabe zugrunde, Grundierungen
bereitzustellen, die einen niedrigen Anteil an monomeren Isocyanaten
enthalten, eine gute Verarbeitbarkeit ermöglichen und innerhalb kurzer
Zeit ausreagieren.
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Gelöst
wurde diese Aufgabe durch die Verwendung von monomerenarme Polyurethanprepolymere enthaltenden
Zubereitungen. Diese Prepolymere werden durch Umsetzung von aliphatischen
Polyisocyanaten und nicht verseifbaren Polyolen erhalten. Diese
Prepolymere können durch geeignete Katalysatoren in ihrer Reaktivität
so eingestellt werden, dass sowohl eine ausreichende Verarbeitungszeit,
eine schnelle Aushärtung sowie eine ausreichende Lagerstabilität
gegeben ist.
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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung sind daher Formulierungen monomerenarmer
Prepolymere auf Basis von aliphatischen Polyisocyanaten und gegebenenfalls
geeigneten Additiven, die als Grundierung auf Betonoberflächen
aufgetragen werden und nach kurzer Aushärtungszeit eine
weitere Beschichtung der Oberfläche mit Klebstoffen, Sperrschichten,
flüssigen Folien oder flüssigen Bodenbeschichtungen
(beispielsweise auf Estrichen) erlauben.
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Bevorzugt
werden die erfindungsgemäß verwendeten Formulierungen
auf konstruktiven Betonbauteilen und Estrichen eingesetzt, beispielsweise
auf tragenden Elementen von Parkhäusern, Brücken,
Pfeilern und Deckenelementen von Schutzgalerien, Estrichen, insbesondere
in dauernd feuchtigkeits- und salzbelasteten Räumen.
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Zusätzlich
zur Haftvermittlung zu den nachfolgend aufzutragenden Schichten
reduzieren die erfindungsgemäß verwendeten Formulierungen
auch das Sanden der behandelten Oberflächen. Die Anwendung kann
auch zur Sanierung bereits angegriffener Oberflächen erfolgen.
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Feuchtigkeitshärtende,
einkomponentige Polyurethangrundierungen zur Vorbehandlung von Betonoberflächen
basieren typischerweise auf kurzkettigen Prepolymeren, die durch
die Umsetzung von entsprechenden Polyetherpolyolen mit Diphenylmethandiisocyanat
(MDI) hergestellt werden. Bedingt durch den Herstellprozess enthalten
diese Prepolymere hohe Restmengen an monomeren Isocyanat. Beispielsweise
enthält das häufig für diese Anwendung
eingesetzte Desmodur® E 29 (Bayer
MaterialScience AG, Leverkusen, DE) monomeres MDI in Mengen von > 10 Gew.-%.
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Aus
arbeitshygienischen Gründen ist ein solch hoher Anteil
an monomeren Isocyanaten nicht wünschenswert und führt
darüber hinaus zu einer Kennzeichnung der Grundierungen
mit dem Risiko-Satz R40 (Verdacht auf krebserzeugende Wirkung).
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Eine
Entfernung des monomeren MDIs ist beispielsweise auf destillativem
Wege möglich, jedoch steigt dadurch die Viskosität
des Prepolymers dadurch so stark an, dass eine Verarbeitung nach
dem üblichen Verfahren (Rollen, Streichen, Sprühauftrag)
nicht mehr möglich ist. Dieser Weg zur Monomerreduktion
scheidet daher aus.
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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist daher die Verwendung von Prepolymeren
auf Basis von aliphatischen Isocyanaten und schwer verseifbaren
Polyolen.
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Die
Herstellung der eingesetzten Polyisocyanat-Prepolymere ist dem Fachmann
an sich bekannt und erfolgt durch Umsetzung von überschüssigen
Mengen an Polyisocyanaten (Komponente A) mit der Polyhydroxyverbindungen
(Komponente B).
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Als
Komponente A können prinzipiell alle dem Fachmann bekannten
organischen aliphatischen, cycloaliphatischen oder heterocyclischen
Polyisocyanate mit mindestens zwei Isocyanatgruppen pro Molekül
sowie Gemische davon eingesetzt werden. Beispiele für geeignete
aliphatische bzw. cycloaliphatische Polyisocyanate sind Di- oder
Triisocyanate wie z. B. Butandiisocyanat, Pentandiisocyanat, Hexandiisocyanat
(Hexamethylendiisocyanat, HDI), 4-Isocyanatomethyl-1,8-octandiisocyanat
(Triisocyanatononan, TIN) oder cyclische Systeme, wie z. B. 4,4'-Methylenbis(cyclohexylisocyanat),
3,5,5-Trimethyl-1-isocyanato-3-isocyanatomethylcyclohexan (Isophorondiisocyanat,
IPDI), 2,4- und/oder 2,6-Methylcyclohexyldiisocyanat (H6TDI)
sowie ω,ω'-Diisocyanato-1,3-dimethylcyclohexan
(H6XDI). Bevorzugt ist jedoch die Verwendung
von aliphatischen Diisocyanaten, besonders bevorzugt von Hexandiisocyanat
(Hexamethylendiisocyanat, HDI), 3,5,5-Trimethyl-1-isocyanato-3-isocyanatomethylcyclohexan
(Isophorondiisocyanat, IPDI), sowie ω,ω'-Diisocyanato-1,3-dimethylcyclohexan
(H6XDI).
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Ebenfalls
Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind auch die Verwendung,
bzw. Mitverwendung der vorstehend erwähnten organischen
aliphatischen, cycloaliphatischen oder heterocyclischen Polyisocyanate
in Form ihrer Derivate, wie beispielsweise Urethane, Biurete, Allophanate,
Uretdione, Isocyanurate und Trimerisate und Mischformen dieser Derivatisierungen.
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Als
Komponente B können alle dem Fachmann bekannten verseifungsstabilen
Verbindungen eingesetzt werden, welche eine mittlere OH-Funktionalität
von mindestens 1,5 aufweisen. Dies können beispielsweise
niedermolekulare Diole (z. B. 1,2-Ethandiol, 1,3- bzw. 1,2-Propandiol,
1,4-Butandiol), Triole (z. B. Glycerin, Trimethylolpropan) und Tetraole
(z. B. Pentaerythrit) sein, aber auch höhermolekulare Polyhydroxyverbindungen
wie Polyetherpolyole, Polycarbonatpolyole sowie Polythioetherpolyole.
Bevorzugt weisen solche Polyetherpolyole OH-Zahlen von 5 bis 620
mg KOH/g, bevorzugt von 14 bis 550 mg KOH/g und besonders bevorzugt
von 28 bis 480 mg KOH/g auf und eine mittlere Funktionalität
von 2 bis 4, bevorzugt 2 bis 3,7 und besonders bevorzugt von 2 bis
3,6. Solche Polyetherpolyole sind in an sich bekannter Weise durch
Alkoxylierung von geeigneten Starter-Molekülen unter Basenkatalyse
oder Einsatz von Doppelmetallcyanidverbindungen (DMC-Verbindungen)
zugänglich. Geeignete Starter-Moleküle für
die Herstellung von Polyetherpolyolen sind Moleküle mit
mindestens zwei gegenüber Epoxiden reaktiven Element-Wasserstoffbindungen
oder beliebige Gemische derartiger Starter-Moleküle.
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Besonders
geeignete Polyetherpolyole sind solche der vorstehend genannten
Art mit einem Gehalt an ungesättigten Endgruppen von kleiner
oder gleich 0,02 Milliäquivalenten pro Gramm Polyol (meq/g),
bevorzugt kleiner oder gleich 0,015 meq/g, besonders bevorzugt kleiner
oder gleich 0,01 meq/g (Bestimmungsmethode ASTM D2849-69).
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Derartige
Polyetherpolyole sind in an sich bekannter Weise durch Alkoxylierung
von geeigneten Starter-Molekülen, insbesondere unter Verwendung
von Doppelmetallcyanid-Katalysatoren (DMC-Katalyse) herstellbar.
Dies ist z. B. in der
US-A
5 158 922 (z. B. Beispiel 30) und
EP-A 0 654 302 (S. 5, Z.
26 bis S. 6, Z. 32) beschrieben.
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Geeignete
Starter-Moleküle für die Herstellung von Polyetherpolyolen
sind beispielsweise einfache, niedermolekulare Polyole, Wasser,
Ethylenglykol, Propandiol-1,2, 2,2-Bis-(4-hydroxyphenyl)propan,
Propylenglykol-1,3- und Butandiol-1,4, Hexandiol-1,6, Neopentylglykol,
2-Ethylhexandiol-1,3, Trimethylolpropan, Glyzerin, Pentaerythrit,
Sorbit, organische Polyamine mit mindestens zwei N-H-Bindungen wie
z. B. Triethanolamin, Ammoniak, Methylamin oder Ethylendiamin oder
beliebige Gemische derartiger Starter-Moleküle. Für
die Alkoxylierung geeignete Alkylenoxide sind insbesondere Ethylenoxid
und/oder Propylenoxid, die in beliebiger Reihenfolge oder auch im
Gemisch bei der Alkoxylierung eingesetzt werden können.
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Möglich
sind außerdem Polyetherpolyolmischungen, die wenigstens
ein Polyol mit wenigstens einer tertiären Aminogruppe enthalten.
Solche tertiäre Aminogruppen aufweisenden Polyetherpolyole
lassen sich durch Alkoxylierung von Startermolekülen oder
Mischungen von Startermolekülen herstellen, die wenigstens ein
Startermolekül mit mindestens zwei gegenüber Epoxiden
reaktiven Element-Wasserstoffbindungen enthalten, von denen mindestens
eine eine NH-Bindung ist. Beispiele für geeignete Startermoleküle
sind Ammoniak, Methylamin, Ethylamin, n-Propylamin, iso-Propylamin,
Ethanolamin, Diethanolamin, Triethanolamin, Ethylendiamin, Ethylentriamin,
Triethanolamin, N-Methyl-diethanolamin, Ethylendiamin, N,N'-Dimethyl-ethylendiamin, Tetramethylendiamin,
Hexamethylendiamin, 2,4-Toluylendiamin, 2,6-Toluylendiamin, Anilin,
Diphenylmethan-2,2'-diamin, Diphenylmethan-2,4'-diamin, Diphenylmethan-4,4'-diamin,
1-Aminomethyl-3-amino-1,5,5-trimethylcyclohexan (Isophorondiamin),
Dicyclohexylmethan-4,4'-diamin, Xylylendiamin und Polyoxyalkylenamine.
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Möglich
sind selbstverständlich auch die Polyetherpolyole mit darin
dispergierten organischen Füllstoffen wie beispielsweise
Additionsprodukten von Toluylendiisocyanat mit Hydrazinhydrat oder
Copolymerisaten von Styrol und Acrylnitril.
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Einsetzbar
sind auch die durch Polymerisation von Tetrahydrofuran erhältlichen
Polytetramethylenetherglykole mit Molekuargewichten von 400 bis
4000, aber auch Hydroxylgruppen enthaltende Polybutadiene.
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Unter
den Hydroxylpolycarbonaten sind Umsetzungsprodukte von Glykolen
vom Typ Ethylenglykol, Diethylenglykol, 1,2-Propylenglykol, 1,4-Butandiol,
Neopentylglykol oder 1,6-Hexandiol und/oder Triolen wie beispielsweise
Glyzerin, Trimethylolpropan, Pentaerythrit oder Sorbit mit Diphenyl-
und/oder Dimethylcarbonat zu verstehen. Die Umsetzung ist eine Kondensationsreaktion,
bei der Phenol und/oder Methanol abgespalten werden. Es resultieren,
je nach Zusammensetzung, flüssige bis wachsartige, amorphe
Typen mit Tg-Werten von > –40°C
oder kristalline Polycarbonatpolyole mit Schmelzbereichen von 40–90°C.
Der Molekulargewichtsbereich liegt bei 200 bis 10000. Der Molekulargewichtsbereich
von 400 bis 5000 wird bevorzugt. Der Molekulargewichtsbereich von
500 bis 3000 wird besonders bevorzugt.
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Die
vorstehend erwähnten Polyole können selbstverständlich
mit allen Polyisocyanaten, aromatischen als auch aliphatischen vor
der eigentlichen Prepolymerisierung zu Urethan modifizierten Hydroxylverbindungen
umgesetzt werden.
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Anteilig
können auch Monoole unter Einhaltung der bevorzugten mittleren
OH-Funktionalität eingesetzt werden. Dies können
beispielsweise niedermolekulare Monoole (z. B. Methanol, Ethanol,
Propanol, iso-Propanol sein, aber auch höhermolekulare
Monohydroxyverbindungen wie Polyethermonoole.
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Grundsätzlich
können auch Mischungen von mehreren Polyisocyanaten und/oder
Polyhydroxyverbindungen eingesetzt werden, bevorzugt ist jedoch
die Verwendung nur eines Polyisocyanats. Typischerweise beträgt
dabei das Mol-Verhältnis der NCO-Gruppen der Polyisocyanate
zu OH-Gruppen der Polyhydroxyverbindungen 25:1 bis 1,5:1, bevorzugt
20:1 bis 1,5:1 und besonders bevorzugt 15:1 bis 1,5:1. Die Umsetzung erfolgt
im Allgemeinen bei Temperaturen von 20 bis 140°C, bevorzugt
bei 40 bis 120°C. Grundsätzlich kann die Reaktion
durch die Verwendung von aus der Polyurethanchemie an sich bekannten
Katalysatoren wie beispielsweise Zinn-Seifen, z. B. Dibutylzinndilaurat
oder tertiären Aminen, z. B. Triethylamin oder Diazabicyclooctan
(DABCO) be schleunigt werden. Die Zugabe der Komponenten und gegebenenfalls
eines Katalysators der vorgenannten Art kann grundsätzlich
in beliebiger Reihenfolge erfolgen. Wird das monomere Polyisocyanat
im Überschuss eingesetzt, so ist bevorzugt, dieses nach
der Umsetzung durch Extraktion oder Destillation, vorzugsweise mittels
Dünnschichtdestillation über einen Dünnschichtverdampfer
bei erhöhter Temperatur und vermindertem Druck, abzutrennen.
Die Abtrennung des überschüssigen Polyisocyanats
wird dabei soweit geführt, das im resultierenden Polyisocyanat-Prepolymer
weniger als 1 Gew.-%, bevorzugt weniger als 0,5 Gew.-% und besonders
bevorzugt weniger als 0,2 Gew.-% des Polyisocyanats verbleibt. Man
erhält auf diese Weise Prepolymere mit niedrigem Monomergehalt,
die abhängig vom Restmonomergehalt zum Teil nicht mehr kennzeichnungspflichtig
sind.
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Die
Komponenten aus A) und B) werden üblicherweise in einem
molaren Verhältnis von Isocyanat-Gruppen zu Hydroxyl-Gruppen
von 1:1 bis zu 1,8:1, bevorzugt in einem molaren Verhältnis
von Isocyanat-Gruppen:Hydroxyl-Gruppen von 1:1 bis zu 1,6:1 und
besonders bevorzugt in einem molaren Verhältnis von Isocyanat-Gruppen:Hydroxyl-Gruppen
von 1,05:1 bis zu 1,5:1 miteinander gemischt.
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Die
Herstellung der Isocyanat-terminierten Prepolymere erfolgt nach
bekannten Methoden indem die Polyole mit einem stöchiometrischen Überschuss
von aliphatischen Polyisocyanaten bei Temperaturen von 30 bis 150°C,
vorzugsweise 60 bis 140°C, zur Reaktion gebracht werden.
Dies kann diskontinuierlich in Kesseln oder kontinuierlich in Kesselkaskaden
oder über Mischer erfolgen.
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Soll überschüssiges
Diisocyanat abgetrennt werden, ist die Dünnschichtdestillation
das bevorzugte Verfahren und wird in der Regel bei Temperaturen
von 100 bis 160°C und einem Druck von 0,01 bis 3 mbar durchgeführt.
Der Restmonomergehalt beträgt danach bevorzugt weniger
als 1 Gew.-%, besonders bevorzugt weniger als 0,5 Gew.-% (Diisocyanat).
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All
diesen Produkten können vor, während oder bevorzugt
nach der Reaktion noch modifizierte aliphatische Polyisocyanate
zur Feinsteuerung der Eigenschaften zugesetzt werden. Solche Produkte
befinden sich im Handel, wie beispielsweise unter den Namen Desmodur® N 100 (HDI-Biuretmodifizierung)
oder Desmodur®N 3300 (HDI-Trimerisat der
Bayer MaterialScience AG) oder Vestanat® (IPDI-Trimersisat;
BASF SE, Ludwigshafen, DE).
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In
den erfindungsgemäß verwendeten Beschichtungsformulierungen
werden neben dem Bindemittel in der Regel auch weitere Formulierungsbestandteile
wie Katalysatoren, Additive (bspw. Entschäumer, Entlüftungsmittel),
Weichmacher, Lösemittel und Hilfs- sowie Zusatzstoffe verwendet,
die dem Fachmann auf diesem Gebiet hinsichtlich Art und Anwendungsweise
an sich bekannt sind.
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Zur
beschleunigten Aushärtung der Beschichtungen kann dem System
ein Katalysator zugegeben werden. Der Katalysator wird den Prepolymeren
vor, während oder vorzugsweise nach der Beendigung der Prepolymerbildung
zugesetzt.
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Als
Katalysatoren können grundsätzlich alle aus der
Polyurethanchemie an sich bekannten Stoffe zugesetzt werden, welche
die Reaktion von Isocyanaten mit Wasser katalysieren. Genannt seien
beispielsweise Metallsalze, Metallkomplexe, metallorganische Verbindungen.
Organozinnverbindungen und Organobismuthverbindungen oder aminische
Katalysatoren kommen in Frage. Als Organozinnverbindungen seien
beispielhaft genannt: Dibutylzinndiacetat, Dibutylzinndilaurat,
Dibutylzinn-bis-acetoacetonat und Zinncarboxylate wie beispielsweise
Zinnoctoat. Die genannten metallorganischen Katalysatoren können
gegebenenfalls in Kombination mit aminischen Katalysatoren wie 1,4-Diazabicyclo[2.2.2]octan
verwendet werden.
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Die
zugesetzte Menge des Katalysators richtet sich nach der gewünschten
Verarbeitungszeit. In der Regel reichen Mengen von 0,02 bis 3,0
Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 2,0 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 bis
1,5 Gew.-%, bezogen auf das Prepolymer, aus.
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Die
erfindungsgemäßen Beschichtungen können
durch die bekannten Verfahren appliziert werden. Beispielhaft seinen
hier der Rollen- oder Pinselauftrag oder der Auftrag mit einem (Zahn-)Spachtel
oder einer Walze genannt.
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Die
nachfolgenden Beispiele sollen die Erfindung erläutern.
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Beispiele:
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Experimenteller Teil:
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Beispiel 1
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Prepolymerherstellung (HDI Allophanat)
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1979
g (0,99 Mol) Polypropylenglykol mit einer Hydroxylzahl von 56 mg
KOH/g (mittels DMC-Katalyse (Basen-frei) hergestellt, Gehalt ungesättigter
Gruppen < 0,01
meq/g,), stabilisiert mit 90 mg Isophthalsäuredichlorid
und 2521 g (15 Mol) Hexamethylendiisocyanat (HDI) werden bei 100°C
umgesetzt. Das Prepolymer zeigt am Ende der Reaktionszeit von 4
Stunden einen konstanten NCO-Gehalt von 26,1%.
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Bei
90°C werden zur Allophanatisierung des Prepolymers 360
mg Zink(II)bis(2-ethylhexanoat) zugegeben. Das Allophanat zeigt
am Ende der Reaktionszeit von 2 Stunden einen konstanten NCO-Gehalt
von 24,3 Gew.-%. Das mit 360 mg Isophthalsäuredichlorid
stabilisierte Allophanat wird dann bei 140°C und 0,5 mbar über
einen Dünnschichtverdampfer vom überschüssigen
HDI-Monomeren befreit.
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Man
erhält ein niedrigviskoses Prepolymer mit einem Isocyanatgehalt
von 5,9 Gew.-% und einer Viskosität von 2070 mPas bei 23°C.
Der HDI-Restmonomergehalt beträgt < 0,03 Gew.-%.
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Beispiel 2
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Prepolymerherstellung (HDI Prepolymer)
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1000
g (4,59 Mol) Polypropylenglykol mit einer Hydroxylzahl von 515 mg
KOH/g und 3850 g (22,94 Mol) Hexamethylendiisocyanat (HDI) werden
bei ca. 80 bis 90°C umgesetzt.
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Das
Prepolymer zeigt am Ende der Reaktionszeit von 9 Stunden einen konstanten
NCO-Gehalt von 13,2 Gew.-%. Das Prepolymer wird dann bei 180°C
und 0,1 mm Hg über einen Kurzwegverdampfer weitgehend vom überschüssigen
HDI-Monomeren befreit.
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Man
erhält ein mittelviskoses Prepolymer mit einem Isocyanatgehalt
von 12,5 Gew.-% und einer Viskosität von 4500 mPas bei
23°C. Der HDI-Restmonomergehalt beträgt 0,35 Gew.-%.
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Beispiel 3
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Prepolymerherstellung (tert. Aminogruppen
aufweisendes Desmodur® N 3400 Prepolymer)
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309
g (0,27 Mol) Polypropylenethertriol gestartet mit Triethanolamin,
hergestellt mittels KOH-Katalyse mit einer Hydroxylzahl von 145
mg KOH/g und 691 g (1,4 Mol) Desmodu® N
3400 (Bayer MaterialScience AG; Dimer von Hexamethylendiisocyanat
mit 21,8 Gew.-% NCO-Gehalt und 0,5 Gew.-% freiem HDI-Monomer) werden
katalysiert mit 20 ppm Dibutylzinndilaurat bei ca. 40°C
umgesetzt.
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Das
Prepolymer zeigt am Ende der Reaktionszeit von 2 Stunden einen konstanten
NCO-Gehalt von 11,9 Gew.-%. Das Prepolymer wird dann mit 20 ppm
Dibutylphosphat stabilisiert.
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Man
erhält ein niedrigviskoses Prepolymer mit einem Isocyanatgehalt
von 11,9 Gew.-% und einer Viskosität von 4477 mPas bei
23°C. Der Gehalt an freiem HDI-Monomer beträgt
0,12 Gew.-%.
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Beispiel 4
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Prepolymerherstellung (Desmodur® N 3400 Prepolymer)
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153
g (0,15 Mol) Polypropylenethertriol mit einer Hydroxylzahl von 55,5
mg KOH/g, 156 g (0,22 Mol) Polypropylenethertriol mit einer Hydroxylzahl
von 233,1 mg KOH/g und 691 g (1,4 Mol) Desmodur® N
3400 (Bayer MaterialScience AG; Dimer von Hexamethylendiisocyanat
mit 21,8 Gew.-% NCO-Gehalt und 0,5 Gew.-% freiem HDI-Monomer) werden
katalysiert mit 20 ppm Dibutylzinndilaurat bei ca. 60°C
umgesetzt.
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Das
Prepolymer zeigt am Ende der Reaktionszeit von 2 Stunden einen konstanten
NCO-Gehalt von 11,9 Gew.-%. Das Prepolymer wird dann mit 20 ppm
Dibutylphosphat stabilisiert.
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Man
erhält ein mittelviskoses Prepolymer mit einem Isocyanatgehalt
von 11,9 Gew.-% und einer Viskosität von 8767 mPas bei
23°C. Der Gehalt an freiem HDI-Monomer beträgt
0,11 Gew.-%.
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Beispiel 5
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Prepolymerherstellung (tert. Aminogruppen
aufweisendes Desmodur® N 3400 Prepolymer)
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93
g (0,08 Mol) Polypropylenethertriol gestartet mit Triethanolamin,
hergestellt mittels KOH-Katalyse mit einer Hydroxylzahl von 145
mg KOH/g, 93 g (0,05 Mol) Polypropylenglykol mit einer Hydroxylzahl
von 56 mg KOH/g (mittels DMC-Katalyse (Basenfrei) hergestellt, Gehalt
ungesättigter Gruppen < 0,01
meq/g,), 186 g (0,08 Mol) Polypropylenethermonool mit einer Hydroxylzahl
von 23,0 mg KOH/g und 629 g (1,3 Mol) Desmodur® N
3400 der Bayer MaterialScience AG (Dimer von Hexamethylendiisocyanat
mit 21,8 Gew.-% NCO-Gehalt und 0,5 Gew.-% freiem HDI-Monomer) werden
katalysiert mit 20 ppm Dibutylzinndilaurat bei ca. 40°C
umgesetzt.
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Das
Prepolymer zeigt am Ende der Reaktionszeit von 3 Stunden einen konstanten
NCO-Gehalt von 11,9 Gew.-%. Das Prepolymer wird dann mit 20 ppm
Dibutylphosphat stabilisiert.
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Man
erhält ein niedrigviskoses Prepolymer mit einem Isocyanatgehalt
von 11,9 Gew.-% und einer Viskosität von 2177 mPas bei
23°C. Der Gehalt an freiem HDI-Monomer beträgt
0,11 Gew.-%.
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Bestimmung der Hautbildezeit
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Mittels
eines Rakels (200 μm) wird ein Film auf eine vorher mit
Ethylacetat gereinigte Glasplatte aufgetragen und sofort in den
Drying Recorder eingelegt. Die Nadel wird mit 10 g belastet und
bewegt sich über eine Zeitraum von 24 Stunden über
eine Strecke von 35 cm.
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Der
Drying Recorder befindet sich in einem Klimaraum bei 23°C
und 50% rel. Luftfeuchte.
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Als
Hautbildezeit wird der Zeitpunkt des Verschwindens der permanenten
Spur der Nadel aus dem Film angegeben.
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Bestimmung der Haftzugfestigkeit
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Die
Prepolymere werden mit Hilfe einer Schaumstoffrolle auf Betonplatten
der Größe 30 cm × 30 cm aufgetragen.
Die Nassfilmschichtdicke beträgt dabei ca. 100 μm.
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Anschließend
wurden die Beschichtungen 14 Tage bei 23°C/50% r. F. ausgehärtet
und dann die Haftzugfestigkeiten mit einem DYNA Haftprüfgerät
(Fa. FORM + TEST Seidner & Co.
GmbH, Riedlingen) bestimmt.
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Rohstoffe
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TIB
Kat 225 ist ein Organo-Zinn-Katalysator (Fa. TIB Chemicals, Mannheim)
Coscat 83 ist ein Organo-Bismuth-Katalysator (Fa. Erbslöh,
Krefeld)
Prepolymerbeispiel
Nr. | Hautbildezeit | Haftzugfestigkeit |
1 | > 24 h | 3,2
N/mm2 |
2 | > 24 h | 2,9
N/mm2 |
3 | 9
h | 2,8
N/mm2 |
4 | 22
h | 3,0
N/mm2 |
5 | 10
h | 2,7
N/mm2 |
1
+ 0,4% Gew. TIB Kat 225 | < 1 h | 3,0
N/mm2 |
2
+ 0,4% Gew. Coscat 83 | 3,5
h | 2,6
N/mm2 |
4
+ 0,4% Gew. TIB Kat 225 | 2
h | 2,8
N/mm2 |
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Bei
jeder Prüfung erfolgte jeweils ein Versagen des Substrats,
es fand keine Ablösung der Beschichtung vom Beton statt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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-
Zitierte Patentliteratur
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- - DD 134970
A [0005]
- - GB 2240977 A [0006]
- - US 5158922 A [0022]
- - EP 0654302 A [0022]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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