DE102009009046A1 - Messvorrichtung zum Ausrichten wenigstens einer Sensoreinheit eines Fahrerassistenzsystems eines Fahrzeuges - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Messvorrichtung (3) zum Ausrichten wenigstens einer Sensoreinheit (2) eines Fahrerassistenzsystems eines Fahrzeuges (1), wobei die Messvorrichtung (3) Detektionseinheiten (4.1 bis 4.4) umfasst, die ein von der Sensoreinheit (2) ausgesendetes Signal empfangen, wobei ein Mittelpunkt (M) der Messvorrichtung (3) auf eine geometrische Fahrachse (8) des Fahrzeuges (1) gerichtet anordbar ist, wobei an dem Mittelpunkt (M) der Messvorrichtung (3) eine Justiereinheit (5) angeordnet ist und die Messvorrichtung (3) einen Positionierbalken (3.2) aufweist, welcher parallel zu einer Hinterradachse des Fahrzeuges (1) und senkrecht zu der Fahrachse (8) ausrichtbar ist, wobei dieser an sich gegenüberliegenden Enden (3.2.1, 3.2.2) jeweils eine Entfernungsmesseinheit (6) aufweist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Messvorrichtung zum Ausrichten wenigstens einer Sensoreinheit eines Fahrerassistenzsystems eines Fahrzeuges, wobei die Messvorrichtung Detektionseinheiten umfasst, die ein von der Sensoreinheit ausgesendetes Signal empfangen, wobei ein Mittelpunkt der Messvorrichtung auf eine geometrische Fahrachse des Fahrzeuges gerichtet angeordnet ist.
- Aus dem Stand der Technik sind Fahrerassistenzsysteme, wie z. B. eine Abstandsregelung, bekannt. Hierzu ist an einem Fahrzeug, insbesondere in einem Frontbereich, eine Sensoreinheit angeordnet. Mittels der Sensoreinheit werden vorausfahrende Fahrzeuge und ein Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug ermittelt. Zur Sicherstellung einer derartigen Funktion ist Vorraussetzung, dass die Sensorseinheit mit deren Erfassungsbereich exakt ausgerichtet ist. Ist die Sensoreinheit nicht exakt ausgerichtet, kann dies zu Fehlfunktionen des entsprechenden Fahrerassistenzsystems führen.
- Aus der
US 6 335 705 B1 ist eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Ausrichtung einer Radarantenne eines Fahrerassistenzsystems, insbesondere einer Abstandsregelung, eines Fahrzeuges bekannt. Hierzu wird ein Radar-Test-System verwendet, welches wenigstens zwei Empfangsantennen mit Detektoren aufweist. Dabei wird mittels der Empfangsantennen eine am Fahrzeug befestigte Radarantenne im Bezug auf eine geometrische Fahrachse des Fahrzeuges ausgerichtet. Von der am Fahrzeug befestigten Radarantenne wird ein Signal an das Radar-Test-System gerichtet ausgesendet. Das Signal wird mittels der die Detektoren aufweisenden Empfangsantennen empfangen. Ein Winkel eines Empfangsbereiches der Radarantenne ist dann ausgerichtet, wenn eine Amplitude einer Differenz des Signals ein Minimum zwischen dem Winkel des Empfangsbereiches der Radarantenne zu der geometrischen Fahrachse des Fahrzeuges aufweist. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Messvorrichtung sowie ein verbessertes Verfahren zur Ausrichtung einer Sensoreinheit eines Fahrerassistenzsystems eines Fahrzeuges anzugeben.
- Die Aufgabe wird erfindungsgemäß hinsichtlich der Vorrichtung durch die in Anspruch 1 und hinsichtlich des Verfahrens durch die in Anspruch 7 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Die Messvorrichtung zum Ausrichten wenigstens einer Sensoreinheit eines Fahrerassistenzsystems eines Fahrzeuges umfasst Detektionseinheiten, die ein von der Sensoreinheit ausgesendetes Signal empfangen, wobei ein Mittelpunkt der insbesondere als ein Kreuz realisierten Messvorrichtung auf eine geometrische Fahrachse des Fahrzeuges gerichtet angeordnet ist. Erfindungsgemäß ist an dem Mittelpunkt der Messvorrichtung eine Justiereinheit angeordnet, wobei die Messvorrichtung einen Positionierbalken aufweist, welcher parallel zu einer Hinterradachse des Fahrzeuges und senkrecht zu der geometrischen Fahrachse anordbar ist, wobei der Positionierbalken an sich gegenüberliegenden Enden jeweils eine Entfernungsmesseinheit aufweist.
- Insbesondere ist die Messvorrichtung eine aktiv messende Vorrichtung.
- Beispielsweise handelt es sich bei der Sensoreinheit um einen Radarsensor, der z. B. zur Erfassung eines vorausfahrenden Fahrzeuges an dem Fahrzeug angeordnet ist, wobei die Sensoreinheit Bestandteil eines Fahrerassistenzsystems in Form einer Abstandsregelung sein kann.
- Durch eine Positionierung der Messvorrichtung senkrecht zu der geometrischen Fahrachse des Fahrzeuges und parallel zu der Hinterradachse des Fahrzeuges kann die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Kalibrierung und/oder Justierung von ein Fahrzeugumfeld erfassenden Sensoreinheiten verwendet werden.
- Durch die aktiv messende Messvorrichtung ist eine Justierung der entsprechenden Sensoreinheit in vorteilhafter Weise exakt ausführbar.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand einer Zeichnung näher erläutert.
- Dabei zeigt
-
1 schematisch in einer perspektivischen Ansicht ein Fahrzeug und eine erfindungsgemäße Messvorrichtung zur Ausrichtung wenigstens einer Sensoreinheit eines Fahrerassistenzsystems des Fahrzeuges. - Einander entsprechende Teile sind in der Figur mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
- In
1 ist ein Fahrzeug1 dargestellt, welches wenigstens ein Fahrerassistenzsystem beispielsweise ein Abstandsregeltempomat aufweist, zu dessen technischer Realisierung mindestens ein Radarsensor benötigt wird. - Bei einem Abstandsregeltempomat handelt es sich insbesondere um eine Vorrichtung einer Geschwindigkeitsregelung und/oder -steuerung in Abhängigkeit eines Abstandes zumindest zu einem vorausfahrenden Fahrzeug.
- Hierzu ist an dem Fahrzeug
1 , insbesondere mittig im Frontbereich des Fahrzeuges1 eine Sensoreinheit2 , beispielsweise in Form eines Radarsensors, angeordnet. Die Sensoreinheit2 sendet in regelmäßigen zeitlichen Abständen ein Signal aus, wobei Objekte, wie beispielsweise ein vorausfahrendes Fahrzeug innerhalb eines nicht näher dargestellten Erfassungsbereiches der Sensoreinheit2 detektiert werden, wobei dabei Vorraussetzung ist, dass die Sensoreinheit2 mit deren Erfassungsbereich exakt in Fahrtrichtung des Fahrzeuges, insbesondere in Richtung einer geometrischen Fahrachse8 des Fahrzeuges1 ausgerichtet ist. - Dabei ist die geometrische Fahrachse
8 eine Winkelhalbierende aus einer Hinterachsgesamtspur (auch Gesamtvorspur einer Hinterachse genannt), wobei das Fahrzeug1 auf der geometrischen Fahrachse8 geradeaus fährt. - In der
1 ist neben dem Fahrzeug1 eine erfindungsgemäße Messvorrichtung3 zur Ausrichtung wenigstens der Sensoreinheit2 des Fahrerassistenzsystems des Fahrzeuges1 gezeigt. Mittels der Messvorrichtung3 ist die Sensoreinheit2 bzw. ein Empfangsbereich dieser exakt ausrichtbar, wodurch in Gewinn bringender Weise eine entsprechende Funktion des Fahrerassistenzsystems sichergestellt ist. - Die Messvorrichtung
3 weist mehrere Bestandteile auf, wobei ein erster Bestandteil im Weiteren als Detektionskreuz3.1 bezeichnet wird. Dabei ist ein erstes Element3.1.1 zur Bildung des Detektionskreuzes3.1 horizontal und ein zweites Element3.1.2 zur Bildung des Detektionskreuzes3.1 vertikal angeordnet. Das erste Element3.1.1 und das zweite Element3.1.2 sind in einer Ebene angeordnet. Das erste Element3.1.1 sowie das zweite Element3.1.2 weisen in regelmäßigen Abständen Befestigungspunkte3.1.3 , beispielsweise in Form von Löchern, zur Anbringung von Detektionseinheiten4 auf. - An dem ersten Element
3.1.1 sind sich gegenüberliegend zwei Detektionseinheiten4 über die Befestigungspunkte angeordnet, wobei linksseitig eines Mittelpunktes M des Detektionskreuzes3.1 eine erste Detektionseinheit4.1 und rechtsseitig des Mittelpunktes M eine zweite Detektionseinheit4.2 angeordnet ist. Die Detektionseinheiten4.1 ,4.2 des ersten Elementes3.1.1 sind insbesondere horizontal angeordnet und weisen jeweils einen gleichen Abstand zu dem Mittelpunkt M des Detektionskreuzes3.1 auf. - An dem zweiten Element
3.1.2 ist eine dritte Detektionseinheit4.3 oberhalb des Mittelpunktes M des Detektionskreuzes3.2 und eine vierte Detektionseinheit4.4 unterhalb des Mittelpunktes M insbesondere vertikal angeordnet. Die Detektionseinheiten4.1 bis4.4 sind vorzugsweise in einer Detektionsebene angeordnet, wobei deren Empfangsbereiche dem Detektionskreuz3.1 abgewandt, insbesondere dem Fahrzeug1 zugewandt, ausgerichtet sind. - Wenigstens die an dem ersten Element
3.1.1 angeordneten Detektionseinheiten4.1 ,4.2 und/oder die an dem zweiten Element3.1.2 angeordneten Detektionseinheiten4.3 ,4.4 weisen einen gleichen Abstand zu dem Mittelpunkt M des Detektionskreuzes3.1 auf. - Vorzugsweise sind die Detektionseinheiten
4.1 bis4.4 als Leistungsdetektoren eines entsprechenden Millimeter-Frequenzbandes, so genannte Schottky-Detektoren ausgeführt, wobei sich eine Ausführungsform der Detektionseinheiten4.1 bis4.4 nicht auf Schottky-Detektoren beschränkt. - Des Weiteren ist an dem Mittelpunkt M des Detektionskreuzes
3.1 in vorteilhafter Weise eine Justiereinheit5 , beispielsweise in Form eines Justierlasers und/oder einer Kamera, angeordnet. - Unterhalb des Detektionskreuzes
3.1 ist in einem vorgebbaren Abstand zu dem Mittelpunkt M und parallel zu dem ersten Element3.1.1 des Detektionskreuzes3.1 ein Positionierbalken3.2 als ein zweiter Bestandteil der Messvorrichtung3 angeordnet. - An den sich gegenüberliegenden Enden des Positionierbalkens
3.2.1 ,3.2.2 ist jeweils eine Entfernungsmesseinheit6 , beispielsweise in Form eines Lasers, befestigt. Insbesondere ist der Positionierbalken3.2 in einer von dem Detektionskreuz3.1 aufgespannten Ebene mechanisch fest verbunden und so angeordnet, dass die Entfernungsmesseinheiten6 jeweils einen gleichen Abstand zu dem zweiten Element3.1.2 des Detektionskreuzes3.1 aufweisen. - In besonders vorteilhafter Weise ist die Messvorrichtung
3 mit dem Detektionskreuz3.1 sowie dem Positionierbalken3.2 auf einem fahrbaren Gestell3.3 angeordnet, wodurch die Messvorrichtung3 entsprechend einer Anforderung an diese an einer vorgebbaren Position positionierbar sowie arretierbar ist. - An Hinterrädern
1.1 des Fahrzeuges1 sind eine Fahrzeughinterachse verlängernd so genannte Justierstäbe7 angeordnet. An einem jeweiligen Justierstab7 sind Markierungen7.1 , beispielsweise in Form von DIN A4 großen Messplatten angeordnet, die ein Muster, z. B. ein Schachbrettmuster, aufweisen. - Der Positionierbalken
3.2 sowie die Justierstäbe7 dienen einer Positionierung der Messvorrichtung3 senkrecht zur geometrischen Fahrachse8 . Der Positionierbalken3.2 ist parallel zu der Fahrzeughinterachse des Fahrzeuges1 positioniert. - Bei Verwendung der Messvorrichtung
3 insbesondere zur Ausrichtung der am Fahrzeug1 angeordneten Sensoreinheit2 bzw. zur Ausrichtung des Erfassungsbereiches der Sensoreinheit2 wird die Messvorrichtung3 in einem vorgebbaren Abstand a von beispielsweise 1,25 m mittig vor dem Fahrzeug1 positioniert, wobei der vorgebbare Abstand a insbesondere zwischen der Sensoreinheit2 und dem Detektionskreuz3.1 gemessen wird. - Dabei ist die Messvorrichtung
3 derart vor dem Fahrzeug1 positioniert, dass die Detektoreinheiten4.1 bis4.4 dem Fahrzeug1 zugewandt ausgerichtet sind und ein Justierstrahl5.1 der Justiereinheit5 im Betrieb auf einen Zentralpunkt der Sensoreinheit2 , beispielsweise auf einen Zentralpunkt eines Sensorgehäuses zeigt. - Der Positionierbalken
3.2 der Messvorrichtung3 weist insbesondere eine Länge auf, die beispielsweise derart gewählt ist, dass diese einer Länge der durch die Justierstäbe7 und die an diesen angeordneten Markierungen7.1 in Form der Messplatten verlängerten Fahrzeughinterachse oder dass diese dem Abstand, der durch die die Fahrzeughinterachse verlängernden Justierstäbe7 und den an diesen befindlichen plattenförmigen Markierungen7.1 vorgegeben ist, entspricht. - Anhand der an dem jeweiligen Ende
3.2.1 ,3.2.2 des Positionierbalkens3.2 angeordneten Entfernungsmesseinheit6 wird eine Entfernung e zwischen den Entfernungsmesseinheiten6 , beispielsweise von einem Laseraustrittspunkten der jeweiligen Entfernungsmesseinheit6 , zu der jeweiligen Markierung7.1 , insbesondere zu den Messplatten, gemessen. - Sind die Beträge der Entfernungen e der jeweiligen Entfernungsmesseinheit
6 zu der jeweiligen Markierung7.1 in Form der Messplatten an den Justierstäben7 verschieden, wird der Positionierbalken3.2 durch Drehung so ausgerichtet, dass der Abstand e des Positionierbalkens3.2 zu der jeweiligen Markierung7.1 in Form der Messplatten links- und rechtsseitig des Fahrzeuges1 gleich ist und somit das Detektionskreuz3.1 senkrecht zu der geometrischen Fahrachse8 des Fahrzeuges1 angeordnet ist. - Weisen die Entfernungen e einen gleichen Betrag auf, ist der Positionierbalken
3.2 und somit auch das Detektionskreuz3.1 vorzugsweise parallel zu der Fahrzeughinterachse und senkrecht zu der geometrischen Fahrachse8 des Fahrzeuges1 ausgerichtet bzw. positioniert. In dieser Position wird die Messvorrichtung3 beispielsweise mittels einer an dieser angeordneten Bremse arretiert, um keine Veränderungen einer Winkellage des Detektionskreuzes3.1 bzw. des Positionierbalkens3.2 mehr vornehmen zu können. - Falls erforderlich wird das Detektionskreuz
3.1 parallel zu der Fahrzeughinterachse und senkrecht zu der geometrischen Fahrachse8 des Fahrzeuges1 , beispielsweise mittels einer Feingewindespindel so verschoben, dass der Justierstrahl5.1 der Justiereinheit5 wieder zentriert auf die Sensoreinheit2 zeigt. - Mittels einer Einstellung einer Steuereinheit, beispielsweise anhand einer Software, wird die am Fahrzeug
1 angeordnete Sensoreinheit2 in einen Zustand versetzt, dass diese einen so genannten Dauerstrichbetrieb (CW-Mode), aufweist. Hierzu wird eine mittlere Leistung der Sensoreinheit2 beispielsweise um einen Faktor 100 erhöht, um eine Messgenauigkeit zu optimieren. Zusätzlich wird bei einer Sensoreinheit3 , die beispielsweise mittels drei Antennen Signale aussendet, nur eine mittlere Antenne zum Aussenden des Signals aktiviert, was aber keine grundsätzliche Vorraussetzung zur Verwendung der erfindungsgemäßen Messvorrichtung3 darstellt. - Vorzugsweise weist der Erfassungsbereich der Sensoreinheit
2 , beispielsweise eine so genannte Antennenkeule, eine Symmetrie im Bezug auf dessen Mittelpunkt auf. - Die Sensoreinheit
2 sendet das Signal in dem Dauerstrichbetrieb aus, wobei das Signal entsprechend des Erfassungsbereiches, beispielsweise der Antennenkeule, in Abhängigkeit einer Ausrichtung der Sensoreinheit2 von den an dem Detektionskreuz3.1 angeordneten Detektionseinheiten4.1 bis4.4 empfangen wird. - Eine Differenz einer gemessenen Leistung der horizontal an dem ersten Element
3.1.1 angeordneten Detektionseinheiten4.1 ,4.2 und/oder der vertikal an dem zweiten Element3.1.2 angeordneten Detektionseinheiten4.3 ,4.4 entspricht einer Missweisung der Sensoreinheit2 , d. h. einer Abweichung einer Abstrahlrichtung der Sensoreinheit2 bezogen auf die geometrische Fahrachse8 des Fahrzeuges1 . - Je nach Entfernung der Detektionseinheiten
4.1 bis4.4 zu der Sensoreinheit2 können die Detektionseinheiten4.1 bis4.4 anhand der Befestigungspunkte3.1.3 zu dem Mittelpunkt M des Detektionskreuzes3.1 angeordnet werden. - Beispielsweise verfügt die Sensoreinheit
2 , beispielsweise ein Gehäuse des Radarsensors, über Einstellschrauben, mit Hilfe derer eine Azimut-, eine Elevationsrichtung (Horizontal-, Vertikalausrichtung) und/oder eine Skalenerweiterung der Sensoreinheit2 insbesondere bei Auftreten einer Missweisung einstellbar sind bzw. ist. - Ferner ist mittels der erfindungsgemäßen Messvorrichtung
3 auch eine absolute Leistungsmessung im Bezug auf die Sensoreinheit2 durchführbar. Hierzu wird eine Detektoreinheit4 an dem Mittelpunkt M des Detektionskreuzes3.1 angeordnet. Ist die Messvorrichtung3 in dem vorgebbaren Abstand a von beispielsweise 1, 25 m zu der Sensoreinheit2 angeordnet, kann anhand einer Referenzmessung eine Leistung der Sensoreinheit2 ermittelt werden. - Des Weiteren können mittels der Messvorrichtung
3 auch weitere am Fahrzeug1 angeordnete Sensoreinheiten justiert werden Hierzu wird die Messvorrichtung3 ebenfalls senkrecht zur geometrischen Fahrachse8 des Fahrzeuges1 angeordnet, wobei an dem Detektionskreuz3.1 und/oder an dem Fahrzeug1 eine plane Metallplatte befestigt ist. Dadurch kann beispielsweise eine neue Generation von Radardetektoren justiert werden, die anhand eines von der Metallplatte reflektierten Strahls ihre Abstrahlrichtung selbsttätig justieren. - Des Weiteren können an der Messvorrichtung
3 auch so bezeichnete Mustertafeln für eine Kamerakalibrierung und/oder Funktionsprüfung angeordnet werden. Dazu können die Mustertafeln ebenfalls in einem vorgebbaren Abstand senkrecht zu der geometrischen Fahrachse8 aufgestellt werden. Die erfindungsgemäße Messvorrichtung3 ist damit modular aufbaubar, so dass unterschiedliche Messeinrichtungen zur Ausrichtung verschiedener Sensoreinheiten von Fahrerassistenzsystemen in einem vorgebbaren Abstand senkrecht zur Fahrtrichtung des Fahrzeuges1 , d. h. senkrecht zur geometrischen Fahrachse8 angeordnet werden können. - In einer alternativen Ausführungsform zur Positionierung der erfindungsgemäßen Messvorrichtung
3 wird hierzu eine nicht näher dargestellte Haltevorrichtung an der die Messvorrichtung3 befestigt ist, beispielsweise an einer an dem Frontbereich des Fahrzeuges1 angeordneten Abschlepphakenöse oder einer anderen geeigneten Vorrichtung angeordnet, wobei hierzu kein Positionierbalken3.2 erforderlich ist. - Ein Abstand zwischen dem Zentralpunkt der Sensoreinheit zur Abschlepphakenöse ist üblicherweise für jedes Fahrzeug bekannt. Anhand einer Justiereinheit
5 im Mittelpunkt M des Detektionskreuzes3.1 kann die Positionierung des Detektionskreuzes3.1 entsprechend fein justiert werden. - Beim Anbringen des Detektionskreuzes
3.1 im Bezug auf einen Karosseriebezugspunkt ist Voraussetzung, dass ein so genannter Fahrachswinkel, der Winkel zwischen Fahrzeuglängsachse und der geometrischen Fahrachse8 , bekannt ist bzw. vor Durchführung der Ausrichtung ermittelt wird. Bei Fahrzeugen mit einem intakten Fahrwerk ist der Fahrachswinkel wenigstens bei der so bezeichneten Geradeausfahrt bekannt. - Insbesondere ist bei dieser Art von Justage zusätzlich die Geradeausfahrt, d. h. eine Parallelstellung von zu lenkenden Fahrzeugrädern sowie von der Fahrzeughinterachse und Fahrzeugvorderachse erforderlich, was aber mittels einer so genannten Lenkradwaage erreicht werden kann.
-
- 1
- Fahrzeug
- 1.1
- Hinterrad
- 2
- Sensoreinheit
- 3
- Messvorrichtung
- 3.1
- Detektionskreuz
- 3.1.1
- erstes Element
- 3.1.2
- zweites Element
- 3.1.3
- Befestigungspunkte
- 3.2
- Positionsbalken
- 4
- Detektionseinheiten
- 4.1
- erste Detektionseinheit
- 4.2
- zweite Detektionseinheit
- 4.3
- dritte Detektionseinheit
- 4.4
- vierte Detektionseinheit
- 5
- Justiereinheit
- 5.1
- Justierstrahl
- 6
- Entfernungsmesseinheit
- 7
- Justierstab
- 7.1
- Markierung
- 8
- geometrische Fahrachse
- M
- Mittelpunkt Detektionskreuz
- a
- vorgebbarer Abstand
- e
- Entfernung
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- - US 6335705 B1 [0003]
- Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - DIN A4 [0028]
Claims (7)
- Messvorrichtung (
3 ) zum Ausrichten wenigstens einer Sensoreinheit (2 ) eines Fahrerassistenzsystems eines Fahrzeuges (1 ), wobei die Messvorrichtung (3 ) Detektionseinheiten (4.1 bis4.4 ) umfasst, die ein von der Sensoreinheit (2 ) ausgesendetes Signal empfangen, wobei ein Mittelpunkt (M) der Messvorrichtung (3 ) auf eine geometrische Fahrachse (8 ) des Fahrzeuges (1 ) gerichtet anordbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Mittelpunkt (M) der Messvorrichtung (3 ) eine Justiereinheit (5 ) angeordnet ist und die Messvorrichtung (3 ) einen Positionierbalken (3.2 ) aufweist, welcher parallel zu einer Hinterradachse des Fahrzeuges (1 ) und senkrecht zu der geometrischen Fahrachse (8 ) ausrichtbar ist, wobei der Positionierbalken (3.2 ) an sich gegenüberliegenden Enden (3.2.1 ,3.2.2 ) jeweils eine Entfernungsmesseinheit (6 ) aufweist. - Messvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an einem jeweiligen Hinterrad (
1.1 ) des Fahrzeuges (1 ) die Hinterradachse verlängernd Justierstäbe (7 ) angeordnet sind, die eine Markierung (7.1 ) aufweisen. - Messvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass anhand der jeweilige Entfernungsmesseinheit (
6 ) eine Entfernung (e) der Entfernungsmesseinheit (6 ) zu der jeweiligen Markierung (7.1 ) ermittelbar ist. - Messvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass bei gleicher Entfernung (e) der Entfernungsmesseinheit (
6 ) zu der jeweiligen Markierung (7.1 ) die Messvorrichtung (3 ) seitlich verschiebbar ist. - Messvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Messvorrichtung (
3 ) in einer vorgebbaren Position arretierbar ist. - Messvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Detektionseinheiten (
4.1 bis4.4 ) Schottky-Detektoren sind, die eine Leistung des von der Sensoreinheit (2 ) ausgesendeten Signals messen. - Verfahren zum Ausrichten wenigstens einer Sensoreinheit (
2 ) eines Fahrerassistenzsystems eines Fahrzeuges (1 ) mittels einer Messvorrichtung (3 ), an welcher Detektionseinheiten (4.1 bis4.4 ) angeordnet sind, mittels welcher ein von der Sensoreinheit (2 ) ausgesendetes Signal empfangen wird, wobei ein Mittelpunkt (M) der Messvorrichtung (3 ) auf eine geometrische Fahrachse (8 ) des Fahrzeuges (1 ) gerichtet angeordnet wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Messvorrichtung (3 ) mittels eines Positionierbalkens (3.2 ) und an dem Positionierbalken (3.2 ) angeordneten Entfernungsmesseinheiten (6 ) parallel zu einer Hinterradachse des Fahrzeuges (1 ) und senkrecht zu der geometrischen Fahrachse (8 ) ausgerichtet wird.
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