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Die
Erfindung betrifft eine Markise mit einer in einem Gehäuse
drehbar gelagerten Tuchwelle, von einer ein Tuch abwickelbar ist,
dessen vorderes Ende an einem ausfahrbaren Profil befestigt ist,
wobei die Tuchwelle mittels eines Tuchwellenmotors elektromotorisch
angetrieben ist, wobei die Markise ein oder mehrere Beleuchtungsmittel
aufweist.
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Derartige
Markisen sind bekannt, bei denen die Tuchwelle mittels eines Tuchwellenmotors
elektromotorisch angetrieben ist. Ferner sind Markisen bekannt,
bei denen Beleuchtungsmittel angeordnet sind. Auch ist es bekannt,
sowohl den Tuchwellenmotor als auch die Beleuchtungseinrichtung
mittels einer Funkfernbedienung zu betätigen.
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Nachteilig
ist dabei, dass für jede einzelne elektrisch betätigte
Komponenten ein eigener Empfänger zum Empfang und zur Verarbeitung
der Signale einer Funkfernbedienung vorgesehen sein muss. So verfügt
die Markise über einen ersten Empfänger und eine
mit dem ersten Empfänger gekoppelte Steuerung zur Betätigung
des Tuchwellenmotors, und weiter über einen zweiten Empfänger
und eine mit dem zweiten Empfänger gekoppelte Steuerung
zur Betätigung der Beleuchtung.
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Nachteilig
bei den bekannten Markisen ist es somit, dass zur Betätigung
mehrerer elektrisch betriebener Komponenten auch mehrere Steuereinheiten
und Betätigungseinheiten vorgesehen sein müssen.
So ist es aus der
DE
199 47 961 A1 bekannt, mittels einer Steuereinheit jeweils
einen einzigen Motor anzusteuern und zu betätigen, wobei
eine Kopplung dieser Mehrzahl von Steuereinheiten vorgesehen ist,
was zu einem sehr hohen Installations-, Schaltungs- und Steuerungsaufwand
führt. Es ist somit für jede elektrisch zu betätigende
Einrichtung ein separater Funkempfänger und eine separate
Steuereinheit anzuordnen, was einen entsprechend hohen Aufwand zur
Folge hat.
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Die
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Markise der Eingangs genannten
Art derart weiterzubilden, dass der Aufwand für gerätetechnische
Aufwand die Funkfernbedienung und die Ansteuerung der elektrisch
betätigten Komponenten reduziert wird.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Markise
gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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So
ist es besonders vorteilhaft, bei einer Markise mit einer in einem
Gehäuse drehbar gelagerten Tuchwelle, von der ein Tuch
abwickelbar ist, dessen vorderes Ende an einem Ausfahrprofil befestigt
ist, wobei die Tuchwelle mittels eines Tuchwellenmotors elektromotorisch
angetrieben ist, wobei die Markise ein oder mehrere Beleuchtungsmittel
aufweist, dass die Markise eine zentrale Steuereinheit aufweist,
die über Leitungen zumindest mit dem Tuchwellenmotor und
den Beleuchtungsmitteln verbunden ist, wobei die Steuereinheit mit
einer Phase einer Strom-Spannungsversorgung verbindbar/verbunden
ist, wobei mittels der Steuereinheit zumindest der Tuchwellenmotor
und die Beleuchtungsmittel angesteuert werden und die Stromversorgung
zumindest des Tuchwellenmotors und der Beleuchtungsmittel durch
die Steuereinheit erfolgt, indem die Phase auf die jeweilige Leitung
durchgeschaltet wird, wobei die zentrale Steuereinheit einen Funkempfänger
zum Empfang und zur Verarbeitung von Signalen einer Funkfernbedienung
aufweist und eine Schaltung und Betätigung zumindest des
Tuchwellenmotors und/oder der Beleuchtungsmittel mittels der Funkfernbedienung
erfolgt/erfolgen kann.
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Es
ist somit bei der erfindungsgemäßen Markise eine
einzige zentrale Steuereinheit vorgesehen, über die die
Betätigung und Ansteuerung aller elektrischer Komponenten,
d. h. aller elektrisch betätigbarer und elektrisch angetriebener
bzw. elektrisch versorgter Komponenten der Markise zentral erfolgt.
Es ist somit nicht mehr erforderlich, für jeden einzelnen Motor
eine eigene Schaltung oder Steuereinheit vorzusehen. Vielmehr ist
eine zentrale Steuereinheit in Form einer Blackbox vorgesehen, die
ihrerseits mit einer elektrischen Versorgungsleitung des Hausnetzes
verbunden wird, d. h. mit einer einzigen Phase eines elektrischen
Wechselstromnetzes beaufschlagt wird.
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Dabei
weist die Steuereinheit einen Funkempfänger auf und eine
Betätigung des Tuchwellenmotors und/oder der Beleuchtungsmittel
erfolgt über einen Handsender einer Funkfernsteuerung.
Es ist somit nicht mehr wie bei den bekannten Lösungen
erforderlich, für jede einzelnen fernbedienbare Komponente
einen separaten Funkempfänger anzuordnen.
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Hierdurch
wird eine sehr komfortable Gesamtlösung geschaffen, wobei
es nicht mehr erforderlich ist, verschiedene Steuereinheiten, verschiedene
Funkempfänger oder gar mehrere Handsender zu benutzen,
sondern vielmehr sind sämtliche elektrisch betätigten
Komponenten der Markise über einen einzigen Handsender
einer Funkfernsteuerung betätigbar und ansteuerbar.
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Diese
zentrale Steuereinheit ist ihrerseits wiederum mit den zu betätigenden
Motoren und Beleuchtungseinrichtungen verbunden und ist in der Lage,
die aufliegende elektrische Phase entsprechend durchzuschalten,
so dass ein Antrieb der Tuchwelle sowie ein Ein- und Ausschalten
der Beleuchtungsmittel über die zentrale Steuereinheit
innerhalb der Markise erfolgt. Hierdurch wird der Installationsaufwand, der
gerätetechnische Aufwand und die Fehleranfälligkeit
deutlich verringert.
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Bevorzugt
ist an oder in dem Ausfahrprofil eine Volantwelle angeordnet, von
der ein Volant abwickelbar ist und wobei die Volantwelle mittels
eines Volantwellenmotors elektromotorisch angetrieben ist, wobei
die Ansteuerung des Volantwellenmotors durch die zentrale Steuereinheit
erfolgt, die mit dem Volantwellenmotor über eine Leitung
verbunden ist, wobei die Schaltung und Betätigung des Volantwellenmotors
mittels der Funkfernbedienung erfolgt/erfolgen kann.
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Tuchwellenmotor,
Volantwellenmotor, Beleuchtungsmittel, weitere elektrisch betätigte
Komponenten wie Heizstrahler sowie die zentrale Steuereinheit der
Markise können dementsprechend vorkonfektioniert und vorgefertigt
werden, so dass es für die Installation der gesamten Anlage
nur noch erforderlich ist, die zentrale Steuereinheit der Markise
mit einer Stromversorgungsleitung des Hausnetzes zu verbinden.
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Vorzugsweise
ist der Tuchwellenmotor und/oder der Volantwellenmotor mittels der
Steuereinheit in Abwickelrichtung und Aufwickelrichtung schaltbar
und betätigbar, d. h. dass der Tuchwellenmotor und/oder
der Volantwellenmotor mittels der Steuereinheit in beiden Bewegungsrichtungen
geschaltet und betätigt wird/werden.
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Besonders
einfach kann dies dadurch erfolgen, dass die an der Steuereinheit
anliegende Phase des elektrischen Versorgungsnetzes je nach Bedarf auf
eine Leitung „Abwickeln” oder eine Leitung „Aufwickeln” des
Tuchwellenmotors und/oder des Volantwellenmotors aufgelegt wird,
d. h. dass die Phase auf die entsprechende Leitung durchgeschaltet
wird und somit eine Schaltung und eine Versorgung mit elektrischer
Leistung der Motoren erfolgt. Je nachdem, welche Leitung „Abwickeln” oder „Aufwickeln” des Tuchwellenmotors
und/oder des Volantwellenmotors mit elektrischer Spannung beaufschlagt
wird, erfolgt somit gleichzeitig die Steuerung des Antriebs/der
Antriebe, d. h. die Richtung und die Dauer des Antriebs des Motors/der
Motoren.
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Vorzugsweise
sind am oder unter oder in dem Gehäuseboden ein oder mehrere
Beleuchtungsmittel angeordnet. Bei einer Anordnung im Gehäuseboden
ist gemeint, dass die Beleuchtungsmittel in entsprechenden Ausnehmungen
oder Durchbrüchen in dem Gehäuseboden der Markise
angeordnet sind. Durch eine Anordnung am oder unter oder in dem
Gehäuseboden der Markise ist eine Beleuchtung des Raumes
unterhalb der Markise unabhängig von der Position des Ausfahrprofils
möglich.
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Alternativ
oder kumulativ können am oder im Ausfahrprofil ein oder
mehrere Beleuchtungsmittel angeordnet sein.
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Es
können hierdurch sehr komfortable und optisch angenehme
Anordnungen von Beleuchtungsmitteln ermöglicht werden,
um in den Abendstunden den Raum unterhalb der Markise zu beleuchten,
da eine solche Markise nicht nur zur Beschattung des Raumes unterhalb
der Markise bei Sonneneinstrahlung, sondern auch als Regenschutz, Überdachung
oder dergleichen benutzt werden kann.
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Vorzugsweise
sind mehrere Beleuchtungsmittel unabhängig voneinander
mittels der Steuereinheit ansteuerbar und schaltbar, d. h. dass
die Beleuchtungsmittel unabhängig voneinander mittels der Steuereinheit
angesteuert und geschaltet werden, besonders bevorzugt unter Verwendung
eines Handsenders einer Fernbedienung.
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Hierdurch
können beliebige Schaltzustände bei der Anordnung
von mehreren Beleuchtungsmitteln erzeugt werden.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind Mittel
vorgesehen, mittels derer kann, so dass ein oder mehrere Beleuchtungsmittel
gedimmt werden können, d. h. dass die Helligkeit der Beleuchtungsmittel
mittels eines Dimmers einstellbar ist. Alternativ oder kumulativ
kann eine Phasenanschnittsteuerung oder eine Phasenabschnittsteuerung
erfolgen, um die Heizleistung eines oder mehrerer Heizstrahler,
wie Infrarotstrahler, einzustellen. Besonders bevorzugt ist die
Dimmung von Beleuchtungsmitteln und/oder die Einstellung der Heizleistung
von Heizstrahlern mittels eines Handsenders einer Funkfernbedienung
einstellbar.
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Vorzugsweise
kann mittels der Steuereinheit die Phase auf eine oder mehrere weitere
Leitungen durchgeschaltet werden zur Betätigung und Schaltung
weiterer Zusatzeinrichtungen insbesondere Heizstrahler und insbesondere
zur Versorgung derartiger Zusatzeinrichtungen mit elektrischer Energie.
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Vorzugsweise
kann die Durchschaltung der Phase auf eine oder mehrere weitere
Leitungen ebenfalls durch Betätigung eines Handsenders
einer Funkfernbedienung gesteuert und geschaltet werden. Besonders
bevorzugt ist auch hierbei vorgesehen, dass eine Phasenanschnittsteuerung
oder eine Phasenabschnittsteuerung erfolgen kann, d. h. dass z.
B. bei einem Heizstrahler die Heizleistung einstellbar ist. Besonders
bevorzugt erfolgt dies ebenfalls mittels eines Handsenders einer
Funkfernbedienung.
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Alternativ
oder kumulativ kann ein derartiger Heizstrahler selbst über
eine integrierte Regelung der Heizleistung verfügen, wobei
eine Einstellung unter Verwendung eines Handsenders einer Funkfernbedienung
dergestalt erfolgt, dass die zentrale Steuereinheit die Fernbedienungssignale
empfängt und verarbeitet, und die entsprechenden Signale
für den Heizstrahler auf die Versorgungsleitung zu dem
Heizstrahler hin aufmoduliert, und in den Heizstrahler Mittel zur
Dekodierung der aufmodulierten Signale und zur Einstellung der vorgegebenen
Heizleistung vorgesehen sind.
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Bevorzugt
ist der Funkempfänger der Steuereinheit zum Empfang und
zur Verarbeitung von Signalen der Funkfernbedienung auf einer Mehrzahl von
Funkkanälen eingerichtet, wobei jeder der Funkkanäle
zur Ansteuerung und Betätigung eines mit der Steuereinheit
verbundenen und von dieser mit elektrischer Energie versorgten Verbrauchern
verwendet wird, insbesondere zur Ansteuerung und Betätigung des
Tuchwellenmotors und/oder der Beleuchtungsmittel und/oder eines
Volantwellenmotors und/oder eines oder mehrerer Heizstrahler.
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Es
kommt somit bevorzugt eine Funkfernbedienung zum Einsatz, die geeignet
und dazu eingerichtet ist, Fernsteuerungssignale auf einer Mehrzahl von
Funkkanälen zu übertragen, wobei jeweils ein Funkkanal
zur Übertragung der Steuerungsbefehle zur Steuerung einer
bestimmten Komponente der Markise genutzt wird, wie Tuchwellenmotor,
Volantwellenmotor, Teile der Beleuchtungsmittel oder alle Beleuchtungsmittel,
Heizstrahler und sonstige elektrische betätigte und betriebene
Komponenten.
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Die
zentrale Steuereinheit wiederum verfügt über einen
Funkempfänger, der geeignet ist, die Fernsteuerungssignale
auf dieser Mehrzahl von Funkkanälen zu Empfangen, entsprechend
zu verarbeiten und an die zentrale Steuereinheit weiterzuleiten.
Die zentrale Steuereinheit bewirkt gemäß den empfangenen
Funkfernsteuerungsbefehlen oder -signalen ihrerseits die den Schaltung
der Versorgungsleitungen, indem die Phase des elektrischen Versirgungsnetzes
entsprechend durchgeschaltet wird. Die seitens der Steuereinheit
zu schaltenden und mit elektrischer Leistung zu beaufschlagenden
Leitungen sind insbesondere:
- – Tuch
abwickeln (d. h. Markise ausfahren, Tuchwellenmotor in Ausfahrrichtung
betätigen)
- – Tuch aufwickeln (d. h. Markise einfahren, Tuchwellenmotor
in Einfahrrichtung betätigen)
- – Volant abwickeln (d. h. Volant ausfahren, Volantwellenmotor
in Ausfahrrichtung betätigen)
- – Volant aufwickeln (d. h. Volant einfahren, Volantwellenmotor
in Einfahrrichtung betätigen)
- – Beleuchtung ein/aus
- – Beleuchtung dimmen (mittels Phasenanschnittsteuerung,
Phasenabschnittsteuerung)
- – Heizstrahler ein/aus
- – Heizleistung regeln (mittels Phasenanschnittsteuerung,
Phasenabschnittsteuerung)
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Die
Leistungselektronik ist vorzugsweise auf einer wärmeleitenden
Platte angeordnet, um die entstehende Wärme abzuführen.
Insbesondere kann der Elektronikträger oder die Platte
Kühlrippen zur Wärmeabfuhr und/oder Wärmeabgabe
an die Umgebung aufweisen. Die Leistungselektronik ist auf dem Elektronikträger
oder auf der Platte vorzugsweise in wärmeleitendem Kontakt
angeordnet
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Vorzugsweise
ist die Steuereinheit der Markise mit einem Bussystem eines Gebäudes
verbindbar/verbunden.
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Hierdurch
ist ein Einbinden des Systems in ein Bussystem zur Programmierung
und/oder zur Ansteuerung und/oder zur Rückmeldung von Einstellungen
und Schaltzuständen möglich.
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Vorzugsweise
ist eine Funkfernbedienung bidirektional ausgebildet, so dass Schaltzustände
wie beispielsweise „Licht an” oder „Licht
aus”, „Vollständig eingefahren” oder „Vollständig
ausgefahren”, „Fährt ein” oder „Fährt
aus”, „Heizleistung 30%” oder dergleichen
an einen Handsender der Funkfernbedienung übermittelbar
und in einem Anzeigefeld des Handsenders zur Anzeige gebracht werden
können.
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Ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Figur dargestellt
und wird nachfolgend erläutert.
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Die
Figur zeigt eine erfindungsgemäße Markise 1 im
Schnitt. Die Markise 1 weist ein Gehäuse 2 auf.
In dem Gehäuse 2 ist eine Tuchwelle 3 drehbar gelagert,
von der das Tuch 4, dessen vorderes Ende an dem Ausfahrprofil 5 befestigt
ist, in Ausfahrrichtung des Pfeils 6 abwickelbar.
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Die
Tuchwelle 3 ist elektromotorisch angetrieben mittels eines
in der Schnittdarstellung nicht sichtbaren Elektromotors.
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In
dem Ausfahrprofil 5 ist drehbar gelagert eine Volantwelle 7,
auf der ein Volant 8 aufgewickelt ist. Die Volantwelle 7 in
dem Ausfahrprofil 5 ist mittels eines in der Schnittdarstellung
nicht sichtbaren Elektromotors angetrieben. Das vordere Ende des
Volants 8 ist an einem Profil 9 angebracht, welches
bei Betätigung des Volantwellenmotors senkrecht nach unten
in Richtung des Pfeils 10 ausfährt, so dass am vorderen
Ende der Markise 1 eine Senkrechtbeschattung durch den
Volant 8 ausfahrbar ist.
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Bei
dem Tuchwellenmotor zum Antrieb der Tuchwelle 3 und dem
Volantwellenmotor zum Antrieb der Volantwelle 7 handelt
es sich um Rohrmotoren, die in der jeweils anzutreibenden Welle 3, 7 angeordnet
sind.
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An
der Unterseite des Gehäuses 2 der Markise 1 sind
angeordnet Beleuchtungsmittel 11. Bei den Beleuchtungsmitteln 11,
von denen in der Schnittdarstellung eines sichtbar ist, handelt
es sich um mehrere in einer Flucht hintereinander über
die gesamte Breite der Markise angeordnete Halogenstrahler 11,
wie dies durch die Lichtstrahlen an der unteren Seite des Strahlers 11 angedeutet
ist.
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Die
Markise 1 verfügt somit über mehrere elektrisch
betätigte Komponenten in Form des Antriebs der Tuchwelle 3,
des Antriebs der Volantwelle 7 und der Lampen 11.
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Die
Markise 1 ist über Montagekonsolen 12 an
einem Gebäude befestigbar, in dem das Gehäuse 2 in
entsprechende Aufnahmen an der Montagekonsole 12 eingehängt
und fixiert wird.
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Die
Markise 1 weist eine in der Schnittdarstellung nicht sichtbare
zentrale Steuereinheit auf. Die zentrale Steuereinheit ist mit einem
Funkempfänger ausgerüstet und geeignet, Signale
eines Handsenders einer Funkfernsteuerung zu empfangen und zu verarbeiten.
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Die
Steuereinheit ist mit einer Phase des elektrischen Versorgungsnetzes
des Gebäudes, an dem die Markise 1 über
die Konsole 12 befestigt ist, verbunden und beaufschlagt.
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Mittels
der zentralen Steuereinheit erfolgt eine Ansteuerung des Tuchwellenmotors
zur Betätigung der Tuchwelle 3 in Ausfahrrichtung 6 sowie
umgekehrt. Beim Ausfahren des Markisentuches 4 erfolgt
ein Aufspannen dadurch, dass das Ausfahrprofil 5 über
federbelastete Gelenkarme 13 aufgespannt wird. Der Tuchwellenmotor
wird über die zentrale Steuereinheit sowohl betätigt
als auch mit elektrischer Energie versorgt.
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Die Übermittlung
der Fernsteuerungsbefehle zur Ansteuerung des Tuchwellenmotors erfolgt über einen
ersten Funkkanal.
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Die
Volantwelle 7, die über einen Volantwellenmotor
in Ausfahrrichtung 10 sowie umgekehrt in Einfahrrichtung
angetrieben wird, wird ebenfalls über die zentrale Steuereinheit
mit Strom versorgt und geschaltet. Die Ansteuerung erfolgt auch
hierbei mittels des Handsenders der Funkfernbedienung.
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Die Übermittlung
der Fernsteuerungsbefehle zur Ansteuerung des Volantwellenmotors
erfolgt über einen zweiten Funkkanal.
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Ebenfalls über
die zentrale Steuereinheit mit Strom versorgt und geschaltet werden
die Lichtstrahler 11 an der Unterseite des Gehäuses 2 der
Markise 1. Die Übermittlung der Fernsteuerungsbefehle
zur Ansteuerung der Beleuchtungseinrichtung 11 erfolgt über
einen dritten Funkkanal.
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Die
Funkfernbedienung, d. h. der Handsender, ist dementsprechend geeignet,
Fernbedienungssignale und -befehle auf einer Mehrzahl von Funkkanälen
zu senden. Jeweils ein Kanal wird zur Betätigung und Ansteuerung
einer bestimmten elektrisch betriebenen Komponente 3, 7, 11 der
Markise 1 verwendet. Das Funkempfangsmodul der zentralen Steuereinheit
ist geeignet, die auf diesen verschiedenen Funkkanälen übertragenen
Signale zu Empfangen und zu Verarbeiten.
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Zum
Einfahren der Markise wird der Tuchwellenmotor der Tuchwelle 3 in
Einfahrrichtung entgegen der Pfeilrichtung 6 betätigt,
so dass das Markisentuch 4 auf der Tuchwelle 3 aufgewickelt
wird und das Ausfahrprofil 5 entgegen der Ausstellkraft der
Gelenkarme 13 eingefahren wird.
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In
der in der Figur dargestellten Schnittdarstellung ist das Ausfahrprofil 5 sowie
das Ausfahrprofil 9 des Volants jeweils vollständig
eingefahren.
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Sämtliche
elektrischen Komponenten, d. h. der Tuchwellenmotor zum Antrieb
der Tuchwelle 3, sowie der Volantwellenmotor zum Antrieb
der Volantwelle 7, sowie die elektrischen Lampen 11 werden über
die zentrale Steuereinheit angesteuert und mit Strom versorgt, in
dem die an der zentralen Steuereinheit aufgeschaltete Phase entsprechend
der jeweiligen Betätigung auf die jeweiligen Leitungen durchgeschaltet
wird.
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Die
zentrale Steuereinheit der Markise 1 ist in das Gehäuse 2 integriert
und dadurch vor Witterungseinflüssen geschützt.
Zur Installation bedarf es lediglich des Anschlusses der zentralen
Steuereinheit an eine elektrische Versorgungsleitung des Stromnetzes.
Der Funkempfänger ist Bestandteil der zentralen Steuereinheit.
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An
die zentrale Steuereinheit sind ferner mehrere Heizstrahler anschließbar,
die jeweils über einen weiteren Funkkanal mittels der Funkfernsteuerung
ansteuerbar sind.
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Die
Steuereinheit verfügt über eine Leistungselektronik,
mittels derer eine Phasenanschnittsteuerung erfolgen kann, um die
Lampen 11 zu dimmen sowie die Heizleistung der Heizstrahler
zu regeln. Auch die Phasenanschnittsteuerung kann über den
Handsender der Fernbedienung unter Nutzung des jeweiligen Funkkanals
angesteuert werden, d. h. das Dimmen der Beleuchtung und/oder die
Einstellung der gewünschten Heizleistung erfolgt mittels Fernbedienung.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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