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Die
Erfindung betrifft eine Gastransfervorrichtung mit einer spezifisch
strukturierten Membran, wobei die Membran durch ihre Strukturierung
einen besonders effektiven Gasaustausch ermöglicht.
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Gastransfervorrichtungen
kommen in vielen Gebieten der Technik zum Einsatz. Dabei handelt
es sich entweder um Begasungs- bzw. Entgasungsvorrichtungen, bei
denen ein oder mehrere Gase von einem Medium in ein anderes übertreten,
oder um Gasaustauschvorrichtungen, die den gegenseitigen Austausch
eines oder mehrerer Gase zwischen zwei Medien ermöglichen.
Gastransfervorrichtungen finden beispielsweise in der chemischen
Verfahrenstechnik Anwendung. Sie dienen dort zur Zufuhr von Gasen
für Gas/Flüssig- oder Gas/Feststoff-Reaktionen.
Jedoch können sie auch zur Gastrennung bzw. Gasaufreinigung
eingesetzt werden, indem nicht ein Gas eingeleitet wird, sondern
Gas aus einem Gasgemisch oder einem anderen Reaktionsgemisch abgezogen
wird.
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Daneben
finden Gastransfervorrichtungen ebenfalls in der Biotechnologie
und der Medizin Anwendung. Der wichtigste Einsatzort in der Biotechnologie
ist deren Verwendung in Kultivierungsreaktoren. Mittels Gastransfervorrichtungen
werden hier Zellkulturen spezifisch und kontrolliert mit den für
die bestimmte Kultur notwendigen Gasen versorgt bzw. Ausscheidungsgase
werden aus dem Nährmedium entfernt. Auch in der Medizin
kommen Gastransfervorrichtungen zum Einsatz. Der wichtigste Einsatzzweck
ist hier die Anreicherung des Blutes mit Sauerstoff bei gleichzeitiger
Entfernung von Kohlenstoffdioxid aus dem Blut. Solche Maßnahmen sind
bspw. bei diversen Operationen und bei der Behandlung von verschiedenen
Lungenerkrankungen notwendig.
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Lungenerkrankungen
stehen mit 9 Mio. Todesfällen pro Jahr an dritter Stelle
der Todesursachenstatistik der WHO. Die derzeit einzige langfristig
effektive Therapieoption für Patienten mit endgradiger
funktioneller Lungenerkrankung stellt die Lungentransplantation
dar. Eine andere medizinische Lösung, um dauerhaft die Funktion
der Lunge zu ersetzen, existiert hingegen nicht. Deshalb besteht
insbesondere ein signifikantes Bedürfnis nach dauerhaften,
künstlichen Lungenersatzverfahren, welche bei Patienten
mit chronischen Lungenerkrankungen, die nicht für eine
Lungentransplantation in Betracht kommen, angewendet werden können. Außerdem
besteht ebenfalls Bedarf nach Lungenersatzvorrichtungen, die bei
Patienten eingesetzt werden, die auf eine Lungentransplantation
warten. Die Wartezeiten sind derzeit so lang, dass ca. 80% der Patienten
vor der medizinisch indizierten Lungentransplantation versterben.
Geeignete, über längere Zeiträume einsetzbare Lungenersatzvorrichtungen
könnten hier Abhilfe schaffen.
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Bereits
in den 1950er Jahren wurden Begasungsvorrichtungen für
solche Zwecke entwickelt. Diese sogenannten Oxygenatoren, d. h.
Sauerstoff-Begasungsvorrichtungen, haben bis heute eine fortwährende Entwicklung
durchlaufen und werden noch heute in ihrer Funktionalität
weiter verbessert.
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Der
Prototyp eines solchen Oxygenators war ein Filmoxygenator, bei dem
von einer Rollenpumpe gefördertes Blut über Siebe
in fast reiner Sauerstoffumgebung mit Sauerstoff angereichert wurde.
Der großflächige direkte Kontakt mit Sauerstoff
führte jedoch zur Denaturierung von Plasmaproteinen – ein
entscheidender Nachteil beim Einsatz des Filmoxygenators.
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Nachfolgend
wurde der sog. „Bubble”(Blasen)-Oxygenator entwickelt.
Dabei wurde Blut in einer Blutsäule mit Gasbläschen
angereichert. Durch Variieren des Gasflus ses wird die Sättigungsleistung
eingestellt. Der Gasaustausch findet dabei direkt an der Oberfläche
der Gasbläschen statt. Das größte Problem
des Bubble-Oxygenators war bzw. ist die bei dieser Sauerstoffanreicherung
auftretende Aufschäumung des Blutes, die im Körper
zu Mikroembolien führen kann. Nachfolgende Entschäumungsverfahren
sind daher notwendig, was dieses Verfahren aufwendig und teuer macht.
Beispiele für Oxygenatoren der Bubble-Art sind u. a. in
DE 22 08 868 ,
DE 23 14 644 ,
DE 23 32 445 und
DE 30 01 018 beschrieben.
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Kurz
nach der Entwicklung des Bubble-Oxygenators erfolgte bereits 1956
erstmalig der Einsatz eines Membranoxygenators. Beim Membranoxygenator
ist die Gasphase von der Blutphase durch eine Membran getrennt.
Der Gasaustausch findet an der gasdurchlässigen Membran
aufgrund von Partialdruckdifferenzen der beteiligten Gase vorwiegend über
Diffusion statt. Die Membranen können dabei als Flachmembranen
oder als Kapillar- bzw. Fasermembranen ausgestaltet sein. Zwei Typen
von Membranoxygenatoren des jüngeren Standes der Technik
sind beispielsweise in
US 5,137,531 und
US 6,682,698 beschrieben.
Ein genereller Nachteil der nach dem Diffusionsprinzip arbeitenden
Membranoxygenatoren ist jedoch, dass große Membranflächen
bereitgestellt werden müssen, um einen effektiven Stoffaustausch
zwischen Blut und Sauerstoff in einer bestimmten Zeit zu erreichen.
Die Diffusion durch die Membran kann dabei durch Erhöhung
des Sauerstoffdrucks bzw. durch die Änderung der Strömungseigenschaften
des Blutes beeinflusst werden. Es ist jedoch grundsätzlich
recht schwierig, einen Kompromiss zwischen potentieller Blutschädigung,
Thromboseneigung und effektivem Gasaustausch zu schließen.
Bei den heute überwiegend verwendeten Fasermembran-Oxygenatoren
ist durch die große Gesamtoberfläche der Membran
zwar eine recht gute Diffusion einstellbar, nachteilig wirkt sich
für diesen Oxygenator aber die kostspielige und aufwendige
Herstellung der Fasern aus. Ein weiterer Nachteil der zur Zeit verwendeten
Oxygenatoren ist die nur sehr kurze Haltbarkeitsdauer. So kann ein Oxygenator
des Standes der Technik nur für einige Tage, höchstens
bis zu einem Monat, eingesetzt werden. Eine Langzeitanwendung, wie
sie insbesondere bei Patienten mit chronischem Lungen versagen wünschenswert
wäre, kann gleichwohl nicht befriedigend realisiert werden.
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Die
beispielhaft für die in der Medizin verwendeten Oxygenatoren
genannten Nachteile treten ebenfalls bei Gastransfervorrichtungen
auf, welche in der Chemie und Biotechnologie verfahrenstechnisch
zum Einsatz kommen.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, verbesserte
Gastransfervorrichtungen bereitzustellen, welche in der Chemie,
Biotechnologie und Medizin, insbesondere zur Begasung bzw. zum Gasaustausch
im Blut, Verwendung finden können. Insbesondere soll mit
der folgenden Erfindung eine Gastransfervorrichtung mit verbessertem
Gastransfer durch die Membran und mit erhöhter Haltbarkeitsdauer
bereitgestellt werden.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die gemäß Hauptanspruch
genannte Gastransfervorrichtung gelöst, die mindestens
zwei Kammern und mindestens eine gasdurchlässige und flüssigkeitsundurchlässige
Membran umfasst, wobei die Kammern durch die Membran(en) voneinander
getrennt sind und die dadurch gekennzeichnet sind, dass die Membran(en)
auf mindestens einer Seite strukturiert ist/sind und durch die Strukturierung
Kanäle und/oder Verästelungen auf der Membran
gebildet werden, deren Wände eine Beabstandung von ≤ 150 μm
aufweisen, und der Anteil der Membranoberfläche, der Kanäle
und/oder Verästelungen mit dieser Beabstandung aufweist, ≥ 50%
der Gesamtoberfläche der Membran ausmacht.
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Die
erfindungsgemäße Gastransfervorrichtung zeichnet
sich durch eine besonders vorteilhaft strukturierte, mit Gasaustauschkanälen
und/oder Verästelungen versehene Membran aus. Die erfindungsgemäße Strukturierung
ermöglicht einen verbesserten Stofftransport (durch insbesondere
verbesserte Diffusionseigenschaften) durch die Membran, ohne dass
die Membran allerdings, wie im Stand der Technik vorgesehen, großflächig
dimensioniert sein müsste. Dies beruht einerseits darauf,
dass durch die Strukturierung eine größere Oberfläche
geschaffen wird, die sich positiv auf den Gasübertritt
auswirkt. Andererseits weisen die Wände der durch die Strukturierung
entstandenen Kanäle und/oder Verästelungen auf
der Membran eine kleine Beabstandung auf, wodurch die Diffusion
durch die Membran beschleunigt wird. Die geringe Beabstandung der
Kanäle und/oder Verästelungen sorgt dabei für
eine deutliche Herabsetzung des Flusswiderstandes. Dies ist insbesondere
bei Flüssigkeiten wie beispielsweise biologischen Flüssigkeiten,
von Bedeutung. Bei der Verwendung von Blut führt der sog.
Fareus-Lindquist-Effekt dazu, dass sich an den Wänden ein
Film aus Blutplasma bildet, auf dem die Zellen durch die erfindungsgemäß strukturierten
Kanäle und/oder Verästelungen gleiten.
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Erfindungsgemäß ist
die mindestens eine gasdurchlässige und flüssigkeitsundurchlässige
Membran der erfindungsgemäßen Gastransfervorrichtung,
die die Kammern voneinander trennt, typischerweise auf mindestens
einer Seite strukturiert. Beim Einsatz von Flüssigkeiten
in der/den Kammer(n) ist vorzugsweise die der Flüssigkeit
zugewandte Membranseite strukturiert. Insbesondere bei Flüssigkeiten
werden die positiven Eigenschaften (z. B. die Herabsetzung des Flusswiderstandes)
einer strukturierten Membran auf den Gasübertritt deutlich.
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Erfindungsgemäß kann
die Membran aus einem organischen oder einem anorganischen Material
bestehen oder ein solches umfassen. Zu anorganischen Membranmaterialien
zählen Glas, Keramik (z. B. Aluminiumoxid, Titandioxid
oder Zirkoniumoxid), Metall, Silikon oder Kohlenstoff. Zu organischen
Membranmaterialien gehören insbesondere Polymermaterialien
wie etwa Polyacrylamide, Polyacrylnitrile, Polyamide, Polybenzimidazole,
Polybutadiene, Polycarbonate, Polydimethylsiloxane, Polyethersulfone,
Polyetherimide, Polyolefine, Polyethylenterephtalate, Polymethylmethacrylat,
Polymethylpenten, Polyphenylenoxid, Polystyrol, Polysulfone, Polyvinylalkohol,
Polyvinylchlorid, Polyvinylidenfluorid, andere halogenierte Kohlenwasserstoffe
und Zellulose und zyklische Olefincopolymere (COC). Organische Membranmaterialien
können entweder das reine Polymer, ein Polymerkomposit (d.
h. Mischung verschiedener Polymere oder Copolymere) oder Polymerschichtungen
(d. h. Polymerlaminate) umfassen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
ist das Membranmaterial ein organisches Material, ausgewählt
aus den oben genannten Materialien. Noch stärker bevorzugt
ist das Membranmaterial ein Polymer, ein Polymerkomposit oder eine
Polymerschichtung der genannten Materialien.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist das Polymer ein Polyolefin, wie beispielsweise Polyethylen,
Polypropylen, Polybutadien oder Polypenten oder Methylvarianten
davon. Am stärksten bevorzugt besteht oder umfasst das
Membranmaterial Polymethylpenten.
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Ein
in diesem Zusammenhang besonders geeignetes Membranmaterial stellt
das unter der Produktbezeichnung TPXTM vertriebene
Methylpentenpolymer der Firma Mitsui Chemicals dar. Neben vielen
vorteilhaften Eigenschaften (beispielsweise gute Biokompatibilität)
zeichnet sich TPXTM durch eine besonders
hohe Sauerstoffpermeabilität aus (47.000 cc/m2,
24 atm, 25°C, 90% RH, 25 μm Membranstärke).
Zusätzlich besitzt TPXTM eine geringe
Feuchtigkeitsdurchlässigkeit von 110 g/m2,
24 h, 40°C, 90% RH und eine geringe Permeabilität
für Stickstoff. Deshalb ist TPXTM als
Membranmaterial für die erfindungsgemäße
Gastransfervorrichtung besonders geeignet, insbesondere für
Anwendungen mit Bezug zum Sauerstofftransport, bspw. zur Anreicherung
von Blut mit Sauerstoff.
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Abhängig
vom gewählten Membranmaterial sind verschiedene Möglichkeiten
zur Herstellung strukturierter Membranen bzw. zur Strukturierung
bereits bestehender Membranen bekannt. Das Standardverfahren zur
Herstellung von sowohl organischen als auch anorganischen Membranen
ist das Sintern, wobei die Erzeugung des Sintermaterials wiederum
durch eine Vielzahl von Verfahren, wie Pressverfahren, Extrudieren,
Filmgießen, Sedimentationsverfahren und Sol-Gel-Verfahren
erfolgen kann. Für organische Membranen gibt es eine Reihe
weiterer Herstellungsverfahren, wie z. B. das Recken (Strecken eines
Polymers rechtwinklig zur Extrusionsrichtung), das Kernspurverfahren
(radioaktive Bestrahlung mit anschließendem Ätzprozess),
das Phaseninversionsverfahren (Fällungsreaktion) und das
Schäumen (Porenbildung durch CO2-Expansion). Meist
ist der industrielle Aufwand für die Herstellung von organischen
Membranen geringer als der für anorganische Membranen.
Die verwendete Membran kann nach einem beliebigen der genannten
oder auch nach anderen, aus dem Stand der Technik bekannten Verfahren
hergestellt bzw. strukturiert werden.
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Vorzugsweise
wird die Membran durch lithographische Verfahren, insbesondere die
LIGA-Technik strukturiert. LIGA (Abk. für die Verfahrensschritte
Lithographie, Galvanik und Abformung) bezeichnet ein Verfahren,
welches auf einer Kombination von Tiefenlithographie, Galvanik und
Mikroabformung basiert. Das LIGA-Verfahren wurde Anfang der 80er
Jahre im Rahmen der Entwicklung des Trenndüsenverfahrens
zur Urananreicherung entwickelt, um extrem kleine Trenndüsen
herstellen zu können (E. W. Becker et al., Naturwissenschaften
69, 520–523 (1982)). Das Verfahren ermöglicht
die Herstellung von Mikrostrukturen mit kleinsten Abmessungen aus
verschiedenen Materialien wie Kunststoff, Metall oder Keramik (E.
W. Becker et al., Microelectronic Engineering, 4, 35–56
(1986)). Insbesondere wird die LIGA-Technologie auch im
Bereich der Mikrosystemtechnik verwendet.
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Abhängig
von der beim Lithographie-Verfahren verwendeten Strahlung wird zwischen
Röntgen-LIGA und UV-LIGA unterschieden. Das LIGA-Verfahren
besteht typischerweise aus folgenden Schritten, die nacheinander
durchgeführt werden: Zunächst wird eine bis zu
1-mm-starke Röntgen- bzw. UV-empfindliche Kunststoffschicht
(z. B. PMMA) auf eine Grundplatte mit elektrisch leitender Deckschicht
aufgebracht. Danach erfolgt die lithographische Tiefenstrukturierung,
indem ein Resist belichtet wird. Die belichteten Bereiche werden nachfolgend
mit einem geeigneten Entwickler herausgelöst, wobei eine
Negativform der Metallstruktur bestehen bleibt, die in der Galvanik
erzeugt werden soll. In einem nachfolgenden galvanischen Verfahren
wird ein Metall auf dem Substrat in den Bereichen abgeschieden,
in denen der Resist beim Entwickeln entfernt worden ist. Der Resist
wird nachfolgend herausgelöst, wobei die abgeschiedene
Metallstruktur zurückbleibt. Diese Metallstruktur dient
als ein Abformwerkzeug für Abformungstechniken wie Heißprägen
und Spritzgießen, mit dem insbesondere organische Membranen
(beispielsweise aus Kunststoff) erzeugt werden können.
Neben dem Heißprägen und Spritzgießen
können auch ein Rolle-zu-Rolle-Verfahren oder Vakuumtiefziehen
zur Abformung eingesetzt werden. Weitere Beispiele der Technik zum
Formenbau sind Mikropräzisionsfräsen und Ultrapräzisionsfräsen.
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Die
in der Gastransfervorrichtung verwendete Membran ist erfindungsgemäß auf
mindestens einer Seite strukturiert, bevorzugt ist die Strukturierung
erhältlich unter Einsatz von Mikrospritzguss oder Heißprägeverfahren.
In einer weiteren Ausführungsform ist die Membran auf beiden
Seiten strukturiert, ebenfalls bevorzugt erhältlich mit
Hilfe von Spritzguss- oder Heißprägeverfahren.
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Das
LIGA-Verfahren stellt eine bisher zur Herstellung von strukturierten
Membranmaterialien noch nicht verwendete Technik dar, wobei dadurch
Produkte kostengünstig und in hohen Stückzahlen
gefertigt werden können. Deshalb betrifft die vorliegende
Erfindung ebenfalls ein Verfahren zur Herstellung strukturierter Membranen
durch das LIGA-Verfahren und die dadurch erhaltenen Membranen.
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Die
Strukturierung der Membranen erfolgt im Mikrometer-Bereich. Erfindungsgemäß werden
durch die Strukturierung Kanäle und/oder Verästelungen
auf der Membran gebildet, deren Wände eine Beabstandung von ≤ 150 μm,
stärker bevorzugt ≤ 100 μm, noch stärker
bevorzugt ≤ 80 μm aufweisen. Erfindungsgemäß macht
der Anteil der Membranoberfläche, der Kanäle und/oder
Verästelungen aufweist, ≥ 50%, stärker
bevorzugt ≥ 60%, noch stärker bevorzugt ≥ 70%
der Gesamtoberfläche der Membran aus.
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Die
Geometrie der Strukturen auf der Membran kann beliebig variiert
werden. So können Kanäle und/oder Verästelungen
als Strukturen auf der Membran verwendet werden, die beispielsweise
die Kapillarstruktur der natürlichen Lunge nachahmen.
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Solche
Kanäle und/oder Verästelungen können
auch dadurch erhalten werden, dass die Membran durch verschiedene
geometrische Formen strukturiert wird. Beispiele für vorteilhafte
geometrische Formen sind Rauten, Vierecke, Vielecke und Kreise.
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Die
Membran wird aufgrund der Strukturierung mit herausragenden, erhabenden
Bereichen bereitgestellt, welche eine bevorzugte Höhe von
ca. 1 bis 100 μm, bevorzugt von ca. 5 bis 50 μm,
stärker bevorzugt von ca. 10 bis 30 μm und am
stärksten bevorzugt von ca. 10 bis 20 μm, aufweisen.
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Die
entstehenden Kanäle und/oder Verästelungen auf
der Membran können entweder ganz durchgängig sein
und einen konstanten Fluss des Mediums ermöglichen, sie
können aber auch nur abgeschlossene Verzweigungen darstellen,
in die das Medium eindringt und (ggf. nach dem Gastransfer) auf
dem gleichen Weg wieder austritt. Bevorzugt ist die Membran überwiegend
mit Kanälen ausgestattet, noch stärker bevorzugt überwiegend
mit Kanälen und Verästelungen.
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Erfindungsgemäß stellen
die Kanäle auf der Membran durchgängige Wege für
ein Medium dar, so dass das Medium parallel, antiparallel oder in
einer anderen Form (wie bspw. wellenförmig) zur Einströmrichtung
in die Kammer durch die Kanäle hindurchgleiten kann. Hingegen
sind Verästelungen erfindungsgemäß Verzweigungen,
in die ein Medium eintreten kann, jedoch wie in einer Sackgasse
nicht die Verzweigung an einer anderen Stelle als der Eintrittsstelle
wieder verlassen kann. Die Verästelungen können
parallel oder senkrecht zur Einströmrichtung in die Kammer
angeordnet sein. Sie können auch jeden beliebigen Winkel
zwischen einer parallelen oder senkrechten Anordnung einnehmen,
d. h. einen Winkel von 0° bis 90°. Vor zugsweise
sind die Verästelungen in einem Winkel von ca. 10° bis
80°, stärker bevorzugt von ca. 20° bis
70°, noch stärker bevorzugt von ca. 30° bis
60° und am stärksten bevorzugt von ca. 40° bis
50°, zur Einströmrichtung angeordnet. Bei einer
solchen Anordnung der Verästelungen gegenüber
der Einströmrichtung in die Kammer liegen die Eingänge
der Verästelungen auf der dem Hauptstrom zugewandten Seite.
Der Einstrom in die Verästelungen findet dabei parallel,
senkrecht oder in einem der oben genannten Winkel zum Hauptstrom
statt. Es ist ebenfalls eine Anordnung der Verästelungen
zur Einströmrichtung denkbar, die eine Anordnung zwischen
einer senkrechten und parallelen liegt, so dass der Einstrom in
die Verästelungen im Wesentlichen antiparallel (d. h. antiparallel
oder in einem beliebigen Winkel zwischen dem antiparallelen und
senkrechten Einstrom) zum Hauptstrom stattfindet.
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Es
hat sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, wenn die für
die Kanäle und/oder Verästelungen zur Verfügung
stehende Oberfläche mehr als 50% der Gesamtoberfläche
der Membran ausmacht. Dieser Anteil kann leicht mathematisch berechnet
werden, indem der Differenzwert (in m2)
aus der Gesamtoberfläche der Membran und der Oberfläche,
die mit Strukturen belegt ist, mit dem Wert (in m2)
für die Gesamtoberfläche ins Verhältnis
gesetzt wird.
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Die
in der erfindungsgemäßen Gastransfervorrichtung
verwendete Membran kann aus beliebigen Materialien bestehen, die
eine gute Gaspermeabilität (Gasdurchlässigkeit)
aufweisen. Gute Gaspermeabilitäten ist beispielsweise gegeben
bei Werten von über 100, bevorzugt über 1.000,
stärker bevorzugt über 5.000, noch stärker
bevorzugt über 10.000 und am stärksten bevorzugt über
20.000 cc/m2 bei 24 atm, 25°C,
90% RH bei einer Materialstärke von ca. 30 μm,
je nach gewünschtem Zweck in Hinblick auf das jeweils gewünschte
Gas (insbesondere bspw. Sauerstoff oder Kohlendioxid). Ferner ist
die Membran typischerweise im Wesentlichen flüssigkeitsundurchlässig,
d. h. sie besitzt eine Feuchtigkeitspermeabilität von < 1.000, bevorzugt < 500, stärker
bevorzugt < 100
und noch stärker bevorzugt < 10 g/m2 in
24 h, 40°C, 90% RH.
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Die
(gas-)permeable Membran kann einerseits eine poröse Membran
sein, d. h. eine Membran, die diskrete Poren aufweist. Andererseits
kann die Membran eine homogene Löslichkeitsmembran ohne
diskrete Poren sein, in der der Stofftransport durch Lösung
des Permeats (d. h. Gases) im Polymer erfolgt und die Trennung aufgrund
unterschiedlicher Löslichkeiten im Polymer stattfindet.
Vorzugsweise ist die Membran eine nicht-poröse permeable
Membran. Der Gasaustausch kann dem konvektiven und diffusiven Stoffaustausch unterliegen.
Vorzugsweise ist der Gasaustausch diffusiv und wird über
die Differenz der Gaskonzentration auf beiden Seiten der Membran
bestimmt.
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In
einer spezifischen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
ist die Membran selektiv im Wesentlichen für Sauerstoff
und/oder Kohlenstoffdioxid durchlässig. Abhängig
von dem Einsatzort der erfindungsgemäßen Gastransfervorrichtung
kann die Membran für bestimmte Gase besonders gut durchlässig
sein, die Permeabilität kann für andere Gase hingegen
eingeschränkt sein. Beispielsweise bei der Verwendung der Gastransfervorrichtung
zum Gasaustausch im Blut ist eine gute Permeabilität für
Sauerstoff und/oder Kohlenstoffdioxid von Bedeutung (siehe die oben
genannten Permeabilitätswerte).
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In
einer anderen spezifischen Ausführungsform ist die Membran
nicht oder nur gering für Stickstoff durchlässig.
Bspw. für eine Anwendung zum Gasaustausch ist es von Vorteil,
wenn die Membran nur geringfügig für Stickstoff
durchlässig ist. Dann kann das Blut mit Luft (anstelle
von reinem Sauerstoff) begast werden.
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Für
andere Anwendungen der erfindungsgemäßen Gastransfervorrichtung
wird die Membran gute Permeabilitäten für andere
Gase aufweisen. Beispielsweise im Einsatz als bzw. für
Reaktoren (z. B. Bioreaktoren) kann die Membran eine gute Permeabilität
für ein oder mehrere Gase, ausgewählt aus N2, O2, CO2, H2, NH3, H2S, CH3 oder andere Kohlenwasserstoffe, oder auch
andere Gase (bspw. Edelgase) aufwei sen. Die Membranpermeabilität
für bestimmte Gase beim Einsatz der erfindungsgemäßen
Gastransfervorrichtung in der Chemie, z. B. zur Gasaufreinigung,
Gastrennung oder für Reaktionen, hängt dabei von
der Art des zu trennenden bzw. aufzureinigenden Gases bzw. von der
Art des der Reaktion zugeführten bzw. abgeführten
Gases ab.
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Es
liegt dabei im Ermessen des Fachmanns, ein Membranmaterial mit der
geeigneten spezifischen Permeabilität für ein
bestimmtes Gas oder bestimmte Gase bei der angestrebten Verwendung
der erfindungsgemäßen Gastransfervorrichtung auszuwählen.
Permeabilitätswerte für viele Membranmaterialien
sind aus dem Stand der Technik bekannt.
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Die
Membranstärke beträgt erfindungsgemäß ca.
1–200 μm, bevorzugt ca. 10–100 μm,
stärker bevorzugt ca. 20–50 μm. Dabei
handelt es sich um die Stärke der Membran ohne die durch
die Strukturierung erhaltenen herausragenden Bereiche.
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Durch
die geringe Stärke der Membran kann es notwendig sein,
die Membran durch ein geeignetes Trägermaterial zu stabilisieren.
Vorzugsweise wird die Membran durch ein Trägermaterial,
ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus porösen
Schäumen, Keramiken, Polymeren ggf. auch einer Stützschicht
aus TPX stabilisiert.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann
die Membran auch als Membranstapel ausgestaltet sein. Die Verwendung
von Membranstapeln hat typischerweise mindestens zwei Vorteile gegenüber
der Verwendung einfacher Membranen. Einerseits wird der Wirkungsgrad
erhöht, da mehr Oberfläche für den Gasaustausch
zur Verfügung steht. Andererseits sind Membranstapel auch
stabiler als einfache Membranen. Hingegen ist bei Anwendungen, die
eine kompakte Gestaltung der erfindungsgemäßen Gastransfervorrichtung
erforderlich machen, bspw. infolge einer Miniaturisierung, die Wahl
von Membran anstelle von Membranstapeln stärker bevorzugt.
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Das
Stapeln von Membranen kann automatisiert oder von Hand durchgeführt
werden. Die Membranen können dabei entweder parallel übereinander
gelegt werden oder um einen bestimmten Winkel gegeneinander versetzt
sein. Besonders bevorzugt sind Membranstapel, die einen gegeneinander
versetzten Winkel von 90° aufweisen. Die einzelnen Membranen
werden am Randstreifen und/oder an jeder Erhöhung miteinander
verbunden. Dabei können Techniken wie Kleben (z. B. UV-Kleber),
Ultraschallverschweißen, Hitze-Verschweißen, Bonden
oder die Ausbildung von kovalenten molekularen Verbindungen (beispielsweise
NH3-COOH zur Amidbindung) zum Einsatz kommen.
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Die
Membranstapel können entweder gleiche oder unterschiedliche
Membranen im Hinblick auf deren Strukturierung oder Zusammensetzung
aufweisen. In einer bevorzugten Ausführungsform bestehen
die Membranstapel aus strukturierten, permeablen, nicht-porösen
Membranen in alternierender Abfolge mit nanoporösen Membranen.
Vorzugsweise bestehen die Membranstapel aus ca. 10, bevorzugt ca.
50, stärker bevorzugt ca. 100 und noch stärker
bevorzugt mehr als ca. 100 Membranen.
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Die
kritische Komponente der erfindungsgemäßen Gastransfervorrichtung
im Hinblick auf ihre Haltbarkeit ist die Membran. Der bisherige
vielseitige klinische Einsatz von organunterstützenden
Systemen mit Fremdoberflächen, die mit Blut in Berührung
kommen, hat gezeigt, dass es zu unerwünschten systemischen
Reaktionen (proinflammatorische Immunantwort) kommen kann. Bei der
Langzeitanwendung herkömmlicher Blutkontaktflächen
führt eine Anlagerung von Plasmaproteinen und Zellen zur
Querschnittsverengung und Thrombosebildung. Zudem wird bei langfristigem
Einsatz die Bildung einer proliferativen Innenschicht bewirkt, was als „Neo-Intima” bezeichnet
wird. Insbesondere wird dieses Phänomen bei Oxygenatoren,
die zur Unterstützung der Lungenfunktion in beispielsweise
Herz-Lungen-Maschinen Verwendung finden, aber auch bei Kunstherzsystemen
bzw. Herzunterstützungssystemen oder Hämodialyseapparaturen
beobachtet. Deshalb kann und sollte die Membran auf unterschiedliche
Weise in ihrer Haltbarkeit verbessert werden.
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In
einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann die
Membran durch Plasmaaktivierung nachbehandelt werden.
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In
einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
insbesondere für die Verwendung der erfindungsgemäßen
Gastransfervorrichtung in der Medizin, kann die Membran mit Zellen,
vorzugsweise Ephitelzellen, besiedelt sein. Für eine langfristig
einsetzbare erfindungsgemäße Gastransfervorrichtung
im medizinischen Rahmen (beispielsweise als Lungenunterstützungssystem)
stellt die Besiedlung der Membran mit Zellen eine deutliche Verlängerung
der Haltbarkeit dar, da dadurch eine unspezifische Anlagerung von
Substanzen aus den verwendeten Medien an die Membran vermieden bzw.
stark gehemmt wird und somit die Membran in ihrer Gaspermeabilität
mit der Zeit nicht oder nur unwesentlich verschlechtert wird.
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In
einer noch weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
ist die Membran mit biologischen Substanzen, bspw. ausgewählt
aus (Poly)Saccharid, vorzugsweise Heparin, Nukleinsäure,
vorzugsweise DNA, RNA oder PNA, Protein, vorzugsweise Albumin, Lipid,
Proteoglykan, oder organischen Polymeren, bspw. Polyethylenglycol
oder mit Kombinationen dieser Substanzen beschichtet.
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Zur
Besiedlung der Membran mit Zellen bzw. zur Beschichtung der Membran
mit anderen Substanzen kann es vorteilhaft oder auch notwendig sein,
die Oberfläche der Membran vorher zu modifizieren. Verfahren zur
Modifikation von Membranen sind aus dem Stand der Technik bekannt
und können vom Fachmann anwendungsbezogen ausgewählt
werden. Beispielsweise kann es notwendig sein, die Hydrophobizität/Hydrophilie/Ladungsdichte
der Membran zu verändern, beispielsweise durch physikalische
oder chemische Behandlung der Membran, um die Anhaftung zu verbessern.
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Die
Erfindung betrifft eine Gastransfervorrichtung umfassend eine wie
oben beschrieben strukturierte Membran und auch deren Verwendung
in einer Gastransfervorrichtung.
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Erfindungsgemäß umfasst
der Begriff „Gastransfervorrichtung” eine Begasungs-
bzw. Entgasungs- und Gasaustauschvorrichtung. Bei einer Begasungs-
bzw. Entgasungsvorrichtung treten ein oder mehrere Gase aus einer
Kammer in die andere Kammer über, ohne dass ein Rücktransport
stattfindet. Bei einer Gasaustauschvorrichtung hingegen wandern
zusätzlich aus der anderen Kammer das gleiche oder ein
anderes Gas oder auch mehrere Gase in die erste Kammer ein. Die
Gase werden also gegeneinander ausgetauscht. Dabei muss die Gasmenge,
die in die eine Richtung wandert, mit der Gasmenge, welche eine
entgegengerichtete Wanderung vollzieht, nicht identisch sein. Typischerweise
erfolgt der Transfer nach Maßgabe des jeweiligen Konzentrationsgefälles.
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Die
mindestens zwei Kammern der erfindungsgemäßen
Gastransfervorrichtung dienen zur Aufnahme jeweils eines Mediums,
d. h. eines Gases, einer Flüssigkeit oder eines Feststoffs
bzw. deren Gemischen. In Abhängigkeit vom Einsatzgebiet
für die erfindungsgemäße Gastransfervorrichtung
dienen die Kammern zur Aufnahme spezieller Medien. Bei einer Anwendung
zur Gasaufreinigung ist ein abzutrennendes Gas in einem Gasgemisch
oder in einer Flüssigkeit in einer der Kammern enthalten,
eine weitere Kammer enthält ebenfalls entweder ein Gas
oder eine Flüssigkeit, in die das zu trennende Gas übergehen
soll. Die zweitgenannte Kammer kann aber auch ungefüllt
sein bzw. unter einem leichten oder starken Unterdruck stehen, um
den Gastransfer zu erleichtern.
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Zur
Verwendung in der Biotechnologie dient mindestens eine der Kammern
vorzugsweise zur Aufnahme einer Flüssigkeit, z. B. eines
Kulturmediums, und eine andere Kammer zur Aufnahme eines Gases,
das in die Flüssigkeit übergehen soll. In seiner
Verwendung als Oxygenator in der Medizin umfasst die erfindungsgemäße
Gastransfervorrichtung mindestens zwei Kammern, wobei vorzugsweise
eine der Kammern zur Aufnahme einer Flüssigkeit und eine
weitere Kammer zur Aufnahme eines Gases dient, das in die Flüssigkeit übergehen
soll. Wird die erfindungsgemäße Gastransfervorrichtung
zur Begasung oder zum Gasaustausch im Blut verwendet, so nimmt mindestens
eine Kammer die Flüssigkeit, also bspw. Blut, auf und mindestens
eine weitere Kammer nimmt Sauerstoff oder ein Sauerstoff-enthaltendes
Gasgemisch auf. Dabei geht durch die Membran Sauerstoff aus der
einen Kammer in die mit Blut gefüllte Kammer über,
und optional tritt Kohlenstoffdioxid aus der mit Blut gefüllten
Kammer in die Sauerstoff-enthaltende Kammer ein. Hierbei kann der
Transfer von Kohlenstoffdioxid in die mindestens eine Sauerstoff-enthaltende
Kammer auch unterbleiben, indem die Membran so gewählt
wird, das sie keine Kohlenstoffdioxid-Permeabilität zulässt.
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Abhängig
von der Verwendung der erfindungsgemäßen Gastransfervorrichtung
können die Kammern aus jedem beliebigen geeigneten Material
hergestellt werden. Beispielsweise können die Kammern aus
Kunststoff, Metall, Glas, Keramik oder anderen Materialien, bspw.
Komposit-Werkstoffen, bestehen. Auch können zur Verwendung
in Reaktoren Stahlkammern eingesetzt werden. Bevorzugtes Material
für die Kammern ist Kunststoff. Es liegt jedoch im Ermessen
des Fachmanns, für eine bestimmte Verwendung der erfindungsgemäßen
Gastransfervorrichtung ein geeignetes Material für die
Kammern auszuwählen. Dabei können die unterschiedlichen
Kammern entweder aus dem gleichen Material oder auch aus unterschiedlichen
Materialien gefertigt sein. Für eine chemische Anwendung
ist dabei insbesondere die Stabilität des Materials von
Bedeutung, hingegen muss für die Verwendung in der Biotechnologie
und Medizin insbesondere auf die Verträglichkeit mit den
in den Kammern verwendeten Medien geachtet werden, insbesondere
müssen die Standards für die bspw. medizinischen
Anwendung (Sterilität etc.) eingehalten werden.
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Ebenfalls
abhängig von der Verwendung der erfindungsgemäßen
Gastransfervorrichtung kann die Größe der Kammern
in geeigneter Weise gewählt sein. Dabei können
die Kammern gleich oder unterschiedlich groß sein und auch
gleiche oder unterschiedliche Geometrien aufweisen. So können
eine oder auch mehrere Kammern so klein dimensioniert sein, dass
die Membran direkt mit der (gegenüberliegenden) Kammerwand
in Verbindung steht (bevorzugt über die Strukturmuster
auf der Membran). Andererseits können auch eine der Kammern
oder auch mehrere Kammern Dimensionen von bis zu einigen Metern
aufweisen. Beispielsweise bei der Verwendung als Reaktor (z. B.
in der Chemie oder Biotechnologie) kann eine der Kammern als Reaktor selbst
ausgestaltet sein, der beispielsweise bis zu etwa 10 m breit ist.
Im erstgenannten Fall einer kleinen Kammerdimensionierung weist
mindestens eine der Kammern vorzugsweise einen Durchmesser von etwa
1 μm bis etwa 1 cm, stärker bevorzugt etwa 5 μm
bis etwa 500 μm, noch stärker bevorzugt etwa 10 μm
bis etwa 200 μm und am stärksten bevorzugt etwa
20 μm bis etwa 100 μm auf. Im zweitgenannten Fall,
bspw. bei der Verwendung als Reaktor, weist mindestens eine der
Kammern vorzugsweise einen Durchmesser von etwa 1 cm bis etwa 10
m, stärker bevorzugt etwa 5 cm bis etwa 5 m, noch stärker
bevorzugt etwa 10 cm bis etwa 2 m und am stärksten bevorzugt
etwa 20 cm bis etwa 1 m auf. Besonders bevorzugt besitzen mindestens
zwei Kammern die oben genannten Durchmesser. Es liegt jedoch im
Ermessen des Fachmanns, für eine spezifische Verwendung
der erfindungsgemäßen Gastransfervorrichtung eine
geeignete Größe für die Kammern zu bestimmen.
Dies gilt ebenfalls für die Dimensionierung der Länge
und der Höhe der Kammern.
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Die
Kammern der erfindungsgemäßen Gastransfervorrichtung
weisen jeweils mindestens eine Öffnung zur Aufnahme des
Mediums auf. Vorzugsweise weisen die Kammern jeweils mindestens
einen Ein- und Auslass auf, um als Durchflusskammern ausgestaltet
zu sein. Vorzugsweise ist mindestens eine der Kammern als Durchflusskammer
ausgestaltet, stärker bevorzugt sind alle Kammern als Durchflusskammern
ausgestaltet. An den Ein- und/oder Auslässen können
beispielsweise Anschlüsse zu weiteren Kammern oder Geräten vorgesehen
sein. Beispielsweise können an den Ein- und/oder Auslässen
Anschlüsse für Schläuche, welche zum
Einleiten der Medien in die Kammern und/oder zur Abführung
der Medien dienen, vorgesehen sein. Wenn mindestens zwei Kammern
als Durchflusskammern ausgestaltet sind, können sie im
Gleich- oder Gegenstrom betrieben werden. Zum Durchleiten der Medien
durch die Kammern können beispielsweise Pumpen verwendet
werden. Das Durchleiten der Medien durch die Kammern kann unter
Umgebungsdruck oder bei Unter- oder Überdruck geschehen.
Zum Beispiel könnte das Durchleiten der Medien durch die
Kammern bei einem Unterdruck von 100 bis 10 mbar oder bei einem Überdruck
von 50 bis 300 mbar geschehen.
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In
einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst
die erfindungsgemäße Gastransfervorrichtung mehr
als zwei, vorzugsweise mehr als 10, stärker bevorzugt mehr
als 20, noch stärker bevorzugter mehr 50, am stärksten
bevorzugt mehr als 100 Kammern, die jeweils durch eine Membran voneinander
getrennt sind.
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Vorzugsweise
ist die erfindungsgemäße Gastransfervorrichtung
so aufgebaut, dass die Kammern abwechselnd das Medium enthalten,
welches ein Gas aufnimmt und welches ein Gas abgibt bzw. ein Gas
ist.
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Eine
erfindungsgemäße Gastransfervorrichtung kann weiterhin,
in einer alternativen Ausführungsform der Erfindung, aus
zwei oder mehreren der genannten Vorrichtungen bestehen, wobei die
Kammern vorzugsweise übereinander (d. h. parallel zueinander)
gelagert sind. Alternativ können die Kammern auch konzentrisch
seriell oder umeinander angebracht sein.
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Vorzugsweise
wechseln sich auch hier die Kammern mit dem Medium, welches das
Gas aufnimmt, mit Kammern, welche das Gas abgebende Medium beinhalten,
ab.
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Eine
Vorrichtung umfassend mehr als zwei Kammern gewährleistet
einen größeren Wirkungsgrad als Vorrichtungen
mit nur zwei Kammern. Dem verbesserten Wirkungsgrad steht ein Verlust
der Kompaktheit der erfindungsgemäßen Gastransfervorrichtung
gegenüber.
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Erfindungsgemäß findet
die Gastransfervorrichtung Anwendung für die Begasung bzw.
den Gasaustausch in beliebigen Medien (Gas, Flüssigkeit,
Feststoff, Gemischen davon, etc.).
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In
der Chemie kann die erfindungsgemäße Gastransfervorrichtung
im Allgemeinen für Reaktionen verwendet, an denen Gase
beteiligt sind, wie z. B. Gas/Gas-, Gas/Flüssig- oder Gas/Feststoff-Reaktionen.
Ferner kann die erfindungsgemäße Gastransfervorrichtung
ebenfalls zur Gasaufreinigung und Gastrennung verwendet werden.
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Bevorzugt
wird die Gastransfervorrichtung in der Biotechnologie und in der
Medizin eingesetzt. In der Biotechnologie kommt sie insbesondere
zum Einsatz als oder im Bioreaktor zur Kultivierung diverser Zellen bspw.
mit dem Ziel einer Expression von Genen von Interesse.
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In
der Medizin wird die erfindungsgemäße Gastransfervorrichtung
bevorzugt zur Begasung von Blut eingesetzt, insbesondere bei Patienten
mit Lungenversagen oder anderen Lungenfehlern zur Dauertherapie oder
bei Operationen, z. B. Transplantationen, bei denen der Patient
an eine Herz-Lungen-Maschine angeschlossen wird, zur Akuttherapie.
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Bei
einer besonders bevorzugten Verwendung kann die erfindungsgemäße
Gastransfervorrichtung zur Begasung von Blut bzw. zum Gasaustausch
in Blut eingesetzt werden. Sie übernimmt dadurch Funktionen einer
künstlichen Lunge. Eine solche künstliche Lunge
wird typischerweise als externe Vorrichtung ausgestaltet sein, sie könnte
aber auch in einen Patienten implantiert sein. Abhängig
davon, ob die erfindungsgemäße Gastransfervorrichtung
als externe oder implantierte Vorrichtung ausgestaltet ist, besitzt
sie unterschiedliche Dimensionen. So wird eine intern einsetzbare
erfindungsgemäße Gastransfervorrichtung im Miniaturmaßstab strukturiert
sein, damit sie insbesondere zur Implantation, z. B. in die Vene
eines Patienten, geeignet ist.
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Abhängig
von der Verwendung der erfindungsgemäßen Gastransfervorrichtung
können die Kammern der Gastransfervorrichtung zur Aufnahme
unterschiedlicher Medien dienen. Beispielsweise können
mehrere Kammern mit Gasen befüllt sein. Eine der Kammern
oder auch alle Kammern können ebenfalls zur Aufnahme einer
Flüssigkeit dienen.
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Bei
der Verwendung in der Medizin oder in der Biotechnologie ist die
Flüssigkeit bevorzugt eine biologische Flüssigkeit.
Die biologische Flüssigkeit soll sowohl als Flüssigkeit
verstanden werden, welche eine Körperflüssigkeit
eines Lebewesens ist, als auch als eine Flüssigkeit, welche
biologisch für mindestens einen Organismus ungiftig ist
bzw. für dessen Wachstum benötigt wird. In einer
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die biologische
Flüssigkeit ausgewählt aus der Gruppe, bestehend
aus Blut, Blutserum, Zellsuspension, Zelllösung und Kulturmedium.
Dient mindestens eine der Kammern der erfindungsgemäßen
Gastransfervorrichtung zur Aufnahme einer Flüssigkeit,
so ist es bevorzugt, dass die Membran, welche diese Kammer von einer
weiteren Kammer trennt, auf der Seite der Flüssigkeit eine
Strukturierung, wie oben beschrieben, aufweist.
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Wie
bereits beschrieben, können die Kammern der erfindungsgemäßen
Gastransfervorrichtung unterschiedlich dimensioniert sein. So können
die Kammern sehr geringe Dimensionen aufweisen und als Durchflusskammern
zum Einsatz beispielsweise in Reaktoren (Chemie- oder Bioreaktoren)
eingesetzt werden. Dabei können sie entweder intern oder
auch extern, über geeignete Verbindungen, an die Reaktoren angeschlossen
sein. Beispielsweise kann ein Teil eines Mediums über geeignete
Verbindungen (z. B. Schläuche) aus dem Reaktor abgeführt
werden und in eine der Kammern der Gastransfervorrichtung eingeleitet
werden. Die andere Kammer (beispielsweise als Durchflusskammer ausgestaltet)
kann mit einem anderen Medium befüllt werden, welches ein
Gas an die Flüssigkeit aus dem Reaktor abgibt oder ein
solches aufnimmt.
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Andererseits
kann mindestens eine der Kammern so große Dimensionen aufweisen,
dass sie selbst als Reaktor dient. Durch eine weitere Kammer wird
dann ein Medium geleitet, welches zur Aufnahme bzw. zur Abgabe eines
bestimmten Gases an das Reaktormedium dient.
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Eine
beispielhafte Realisierung einer extrakorporalen Gastransfervorrichtung
zur Begasung von Blut könnte in Anlehnung an den Novalung®-iLA Membran Ventilator IL-1000-01
der Novalung GmbH realisiert werden. Dieser Ventilator gehört
zur Gruppe der extrakorporalen Gasaustauschsysteme, die eine Albumin-Heparin-Beschichtung
beinhalten. Ein solcher Ventilator dient zur Zufuhr von Sauerstoff
und zu Abfuhr von Kohlenstoffdioxid von abgeleitetem Blut eines
Patienten. Das System besteht aus einer sog. künstlichen
Lunge, welche einer Gastransfervorrichtung entspricht, und blutzu-
bzw. blutabführenden Ein-/Auslassleitung mit Schlauchverlängerung.
Dieses System ist richtungsunabhängig und kann aufgrund
seines symmetrischen Aufbaus von beiden Seiten angeströmt
werden. Die beiden Ein-/Auslassleitungen und Schlauchverlängerungen des
Systems sind aus folgenden Komponenten aufgebaut:
- – Ein-/Auslassbogen
als Knickschutz
- – PVC-Schlauch 3/8 × 3/32 Zoll mit Schnellkupplung
weiblich
- – Schlauchverlängerung mit Schnellkupplung
männlich/weiblich
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Die
blutzu-/blutabführenden Ein-/Auslassbögen sind
als Knickschutz im Ein-/Auslassbereich der Membranlunge angebracht.
Die Übergangsstellen in den Ein-/Auslassleitungen und Schlauchverlängerungen
sind stufenlos gestaltet, um die Gefahr einer Thrombenbildung durch
Totzonen, scharfe Kanten etc. im Strömungsbereich zu minimieren.
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Die
bei dem Novalung®-iLA Membran Ventilator
nach dem Stand der Technik verwendete Membran ist eine Hohlfasermembran, über
die Sauerstoff an das Blut abgegeben wird und Kohlenstoff aus dem
Blut abgeführt wird. Erfindungsgemäß kann
diese Hohlfasermembran durch eine strukturierte Membran im Sinne
der vorliegenden Erfindung ausgetauscht werden.
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Das
Novalung®-iLA Membran Ventilator-System
funktioniert nach dem folgenden Prinzip: Das Blut tritt aus der
Arteria femoralis über die arterielle Novalung®-Kanüle
NovaPort® in die zuführende
Schlauchverlängerung und Einlassleitung ein. Das Blut tritt
durch den Einlaufbogen in das Gehäuse der Membranlunge
ein. In der dahinterliegenden Vorkammer wird das Blut verteilt,
gleichzeitig wird hier eventuell eintretende Luft nach oben abgeleitet.
An der Spitze des Membransystems sind beidseitig Entlüftungsmembranen
integriert. Diese sind hydrophobe Membranen, die gasförmige
Stoffe durchlassen, Flüssigkeiten jedoch zurückhalten.
Die Entlüftungsmembranen dienen dem leichteren Füllen,
Entlüften und der permanenten Elimination von Luft während
des Verfahrens. In der folgenden Hauptkammer findet wie oben beschrieben
der Gasaustausch statt.
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Das
decarboxylierte und oxygenierte Blut wird dem Patienten über
den Auslaufbogen, das Membransystem, die Auslassleitung mit Schlauchverlängerung
und die Novalung
®-Kanüle
NovaPort
® der Vena Femoralis zugeführt. Weitere technische Daten sind in der folgenden
Tabelle angegeben:
Technische
Daten: |
Blutflussrate | 0,5–4,5
l/min |
Maximal
empfohlene Gasflussrate | 10 l/min |
Maximaler
Druck Gasseite | 20 mmHg |
Maximaler
Druck Blutseite | 200 mmHg |
Oberfläche
der Oxygenationsmembran | 1,3 m2 |
Füllvolumen
gesamt | 240 ml |
Periphere
Schnittstellen: |
Anschlussstelle | Anschlußports | Anschlußgröße |
Blutein-/Blutauslassschlauch | 2 | 3/8'' × 1/32''
Schnellkupplungen |
Gaskonnektoren | 2 | 1/4'' |
Entlüftungskonnektoren | 2 | Luer-Lock |
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Die
erfindungsgemäße Gastransfervorrichtung kann ferner
noch weitere Bauteile umfassen. Dazu gehört beispielsweise
ein Gehäuse, welches aus einem beliebigen Material aufgebaut
sein kann.
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Ferner
können an die erfindungsgemäße Gastransfervorrichtung
noch weitere Bauteile angeschlossen sein, die für eine
gute Funktionsweise der Gastransfervorrichtung notwendig sind bzw.
diese positiv unterstützen. Beispielsweise kann ein Wärmetauscher
an die Gastransfervorrichtung angeschlossen sein, um die Temperatur
des in den Kammern befindlichen bzw. durch die Kammer durchgeleiteten
Mediums zu temperieren. Weiterhin können an die erfindungsgemäße
Gastransfervorrichtung ebenfalls Apparaturen angeschlossen werden,
welche bestimmte Parameter des in den Kammern befindlichen bzw.
durch die Kammer durchgeleiteten Mediums überwachen bzw.
vorgeben. Beispielsweise kann eine Apparatur an die Gas transfervorrichtung angeschlossen
sein, welche den Gasdruck (bei Verwendung eines Gases als Medium) überwacht.
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Die
Erfindung betrifft ebenfalls die Verwendung einer wie oben beschriebenen
strukturierten Membran in einer künstlichen Lunge oder
einem Bioreaktor.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 2208868 [0007]
- - DE 2314644 [0007]
- - DE 2332445 [0007]
- - DE 3001018 [0007]
- - US 5137531 [0008]
- - US 6682698 [0008]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - E. W. Becker
et al., Naturwissenschaften 69, 520–523 (1982) [0019]
- - E. W. Becker et al., Microelectronic Engineering, 4, 35–56
(1986) [0019]