DE102008034229A1 - Verfahren zur Verminderung von Unfallfolgen - Google Patents
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Verminderung von Unfallfolgen nach Zusammenstößen, insbesondere für Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr, bei dem durch Abstandswarnung bewegter und unbewegter Ortungsobjekte, insbesondere Fremdfahrzeuge im Bereich der Fahrbahn, unter Verwendung eines elektromagnetische Signale sendenden und empfangenden Sensorsystems erfasst werden, wobei die empfangenen Signale von einer Auswerteeinrichtung ausgewertet und entsprechende Reaktionsmaßnahmen in Abhängigkeit der empfangenen und ausgewerteten Signale eingeleitet werden. Die eingeleiteten Reaktionsmaßnahmen erfolgen dabei in Abhängigkeit einer verbleibenden Zeit bis zur berechneten Kollision.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Verminderung von Unfallfolgen nach Zusammenstößen, insbesondere für Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Systeme zum Verhindern von Zusammenstößen zur Benutzung bei einem sich bewegenden Fahrzeug, sind seit langem in vielfacher Ausführung bekannt. Viele dieser Systeme und Verfahren verwenden als technische Grundlage im Wesentlichen eine Radaranlage mit Sender und Empfänger, welche beispielsweise nach dem Rückstrahlprinzip arbeitet und mit Hilfe einer elektronischen Auswerteeinrichtung die Messung von Abstand und/oder Relativgeschwindigkeit zu einem Ortungsobjekt bzw. einem Hindernis im Bereich der Fahrbahn ermöglicht.
- Aus der
DE 36 37 165 A1 ist ein gattungsgemäßes Verfahren bekannt, bei dem durch Abstandswarnung bewegter und unbewegter Ortungsobjekte, insbesondere Fremdfahrzeuge im Bereich der Fahrbahn, unter Verwendung eines elektromagnetische Signale sendenden und empfangenden Sensorsystems erfasst werden, wobei die empfangenen Signale von einer Auswerteeinrichtung ausgewertet und dementsprechende Reaktionsmaßnahmen eingeleitet werden. Mit diesem Verfahren ist eine Unterscheidung des Grades der akuten Gefährdung, welche von einer möglichen Kollision ausgeht, stufenweise erfassbar, so dass entsprechend den einzelnen erfassten Kollisionsstufen entsprechende Gegenmaßnahmen bzw. Reaktionsmaßnahmen eingeleitet werden können. Generell unterscheidet dabei das bekannte Verfahren zwischen drei unterschiedlichen Alarmstufen. - Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für ein Verfahren der gattungsgemäßen Art, eine verbesserte oder zumindest eine andere Ausführungsform anzugeben, wodurch sich insbesondere die durch eine Kollision hervorgerufenen Unfallfolgen, zumindest abmildern lassen.
- Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
- Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, unterschiedliche Reaktionsmaßnahmen bei einer drohenden Kollision in Abhängigkeit einer berechneten noch verbleibenden Zeit bis zur Kollision zu ergreifen. Hierbei verwendet das Verfahren ein Sensorsystem, welches elektromagnetische Signale aussendet und empfängt, ähnlich beispielsweise einer Radaranlage. Mittels der ausgesandten und wieder empfangenen elektromagnetischen Signale, kann eine Auswerteeinrichtung beispielsweise eine Relativgeschwindigkeit bzw. eine Annäherungsgeschwindigkeit auf das geortete Objekt berechnen und aus der ermittelten Annäherungsgeschwindigkeit die noch verbleibende Zeit bis zur Kollision, das heißt bis zu einem Zusammenstoß mit dem georteten Objekt, berechnen. Ist die noch verbleibende Zeit bis zur Kollision ermittelt, werden je nach Größe dieser ermittelten Zeit, individuelle Reaktionsmaßnahmen eingeleitet. Bei einer verbleibenden Zeit bis zur Kollision von ca. 2,6 s > t > 1 s, wird eine akustische Warnung, beispielsweise in der Art eines Summers oder eines Huptons, ausgestoßen. Bei einer verbleibenden Aufprallzeit von t < 1 s, wird die Warnung wieder eingestellt, da sie hier unter Berücksichtigung der Fahrer-Reaktionszeit, nicht mehr zielführend wäre. Bei einer verbleibenden Zeit bis zur Kollision von ca. 1,2 s > t > 1 s, wird von der erfindungsgemäßen Auswerteeinrichtung eine Teilbremsung eingeleitet, wodurch der Fahrer haptisch gewarnt und gleichzeitig ein Teil der Bewegungsenergie abgebaut wird.
- Gleichzeitig kann in diesem Bereich der verbleibenden Zeit t bis zur Kollision der voraussichtliche Kollisionspartner optisch und/oder akustisch gewarnt werden. Ist hingegen die verbleibende Zeit bis zur Kollision t < 1,2 s, so erfolgt eine Warnung des nachfolgenden Verkehrs, beispielsweise durch die Aktivierung eines adaptiven Bremslichtes, wodurch die Aufmerksamkeit des nachfolgenden Verkehrs erhöht und so die Gefahr von Folgeunfällen vermindert werden kann. Vorstehende Reaktionen können dabei unter den Begriff „Warnfunktion" subsummiert werden und dienen einerseits der Warnung des Kollisionspartners bzw. des nachfolgenden Verkehrs und zugleich zumindest zu gewissen Teilen auch der Verminderung der zu erwartenden Unfallfolgen. Demgegenüber werden ab einer vorausberechneten Zeit bis zur Kollision von t < 0,7 s Aufprall vorbereitende Maßnahmen durch die Auswerteeinrichtung getroffen. So wird beispielsweise bei einer verbleibenden Zeit bis zur Kollision von ca. 0 s < t < 0,7 s, eine Vollbremsung eingeleitet und/oder ein Gurtstraffer aktiviert. Wird somit die Kollision als unvermeidbar eingestuft, leitet die Auswerteeinrichtung eine autonome Vollbremsung ein, wodurch in sehr kurzer Zeit die Crashenergie deutlich verringert werden kann. Gleichzeitig kann durch die Aktivierung des Gurtstraffers, die Gurtlose beseitigt wird, wodurch eine Insassenbewegung durch die Bremsung verhindert wird. Schließlich wird bei einer verbleibenden Zeit bis zur Kollision von t < 0,1 s, eine Anpassung der Auslöseschwellen verschiedener Sicherheitseinrichtungen an fahrdynamische Parameter vorgenommen, welche beispielsweise die Kollisionsgeschwindigkeit sowie die Masse des Kollisionsgegners, berücksichtigen. Letztere Maßnahmen können dabei unter den Begriff „Pre-Sense®" subsummiert werden. Generell sollen hierbei die dem erfindungsgemäßen Verfahren zugrundegelegten Zeiten nur ungefähre Größenordnungen darstellen, so dass von diesen auch abgewichen werden kann, ohne den Erfindungsgedanken generell zu verlassen.
- Bei einer vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens, wird, sofern es sich bei dem Kraftfahrzeug um beispielsweise einen Geländewagen handelt, das Höhenniveau des Fahrzeuges, bei einer verbleibenden Zeit bis zur Kollision von ca. 0 s < t < 0,3 s an das Höhenniveau des voraussichtlichen Kollisionspartners angepasst. Hierdurch sollen die Kompatibilität mit dem Kollisionspartner verbessert und dadurch insbesondere die Unfallfolgen für beide Kollisionspartner vermindert werden.
- Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens, werden durch die Auswerteeinrichtung Kollisionsdaten an nachfolgende Fahrzeuge übermittelt, so dass deren Sicherheitssysteme aktiviert werden können. Die Auswerteeinrichtung übernimmt somit eine Transmitterfunktion, durch welche der nachfolgende Verkehr gewarnt werden kann. Denkbar ist hierbei beispielsweise ein Senden eines nicht sichtbaren Signals mit Hilfe von LED-Rücklichtern, wodurch die kollisionsrelevanten Daten von Fahrzeug zu Fahrzeug weitergegeben werden können.
- Zweckmäßig übermittelt die Auswerteeinrichtung Kollisionsdaten an ein übergeordnetes Verkehrs-Managementsystem, welches weitere Fahrzeuge warnt und/oder beispielsweise den nachfolgenden Verkehr um die Unfallstelle herumleitet. Derartige Reaktionsmaßnahmen, sind beispielsweise unter dem Begriff „Post-Save®" zu subsummieren. Insbesondere kann hierdurch auch ein sogenanntes „intelligentes Kreuzungsmanagement" durch eine geeignete Ampelsteuerung über einen bevorstehenden Aufprall, das heißt eine bevorstehende Kollision, informiert werden, woraufhin die Ampelsteuerung so angesteuert wird, dass der nachfolgende Verkehr die Kollisionsstelle umfahren muss. Selbstverständlich ist auch eine Einbindung weiterer Warn- bzw. Sicherheitssysteme denkbar, wonach beispielsweise bei einem von der Auswerteeinrichtung als unvermeidlich betrachteten Aufprall, ein Notruf an die Polizei bzw. eine Einsatzleitstelle abgesetzt wird. So ist im günstigsten Falle bereits eine Alarmierung von Sicherheits- bzw. Rettungskräften möglich, bevor die eigentliche Kollision überhaupt erst erfolgt. Ein derartiges Absetzen eines Notrufs kann dabei selbstverständlich ebenfalls wiederum an unterschiedliche Parameter, wie beispielsweise eine Kollisionsgeschwindigkeit, gekoppelt werden, so dass ausschließlich dann die Rettungskräfte alarmiert werden, wenn davon auszugehen ist, dass es bei der bevorstehenden Kollision tatsächlich auch Verletzte geben wird.
- Des Weiteren ist es beispielsweise denkbar, dass die Auswerteeinrichtung von der Sensoreinrichtung Signale des sich auf der Fahrbahn befindenden und zu ortenden Objektes empfängt, die gleichzeitig eine Identifizierung dessen Fahrzeugtyps zulassen, so dass die Auswerteeinrichtung augenblicklich weiß, mit welchem Fahrzeugtyp eine Kollision bevorsteht und sich dadurch optimal auf diesen Fahrzeugtyp anpassen kann. Beispielsweise kann im Falle eines Erkennens eines Seitenaufpralls das Fahrzeugniveau mit Hilfe des Fahrwerkes oder ähnlichen Einrichtungen soweit angehoben bzw. abgesenkt werden, so dass ein Impuls des stoßenden Fahrzeugs das gestoßene Fahrzeug möglichst in Schwellerhöhe trifft und dadurch vom gestoßenen Fahrzeug optimal aufgenommen werden kann. Denkbar ist hierbei auch, dass bei einem bevorstehenden Seitenaufprall, ein Fahrzeugsitz des seitenaufprallgefährdeten Fahrzeugs angehoben wird, so dass der Fahrzeuginsasse aus dem eigentlichen Deformationsbereich und damit aus der eigentlichen Gefahrenzone herausbewegt werden kann.
- Insgesamt kann mit dem erfindungsgemäß arbeitenden Verfahren eine deutliche Verminderung von Unfallfolgen, insbesondere in unübersichtlichen Kreuzungsbereichen erreicht werden, wodurch die Fahrsicherheit derartiger Fahrzeuge deutlich erhöht werden kann.
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 3637165 A1 [0003]
Claims (4)
- Verfahren zur Verminderung von Unfallfolgen nach Zusammenstößen, insbesondere für Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr, bei dem durch Abstandswarnung bewegter und unbewegter Ortungsobjekte, insbesondere Fremdfahrzeuge im Bereich der Fahrbahn, unter Verwendung eines elektromagnetische Signale sendenden und empfangenden Sensorsystems erfasst werden, wobei die empfangenen Signale von einer Auswerteeinrichtung ausgewertet und entsprechende Reaktionsmaßnahmen in Abhängigkeit der empfangenen und ausgewerteten Signale eingeleitet werden, gekennzeichnet durch folgende Verfahrensschritte, es wird eine verbleibende Zeit bis zu einer Kollision berechnet, wobei – bei einer verbleibenden Zeit bis zur Kollision von ca. 1 s < t < 2,6 s, eine akustische Warnung ausgestoßen wird, – bei einer verbleibenden Zeit bis zur Kollision von ca. 1 s < t < 1,2 s, eine Teilbremsung eingeleitet wird, und/oder der voraussichtliche Kollisionspartner optisch und/oder akustisch gewarnt wird, – bei einer verbleibenden Zeit bis zur Kollision von ca. 0 s < t 1,2 s, eine Warnung des nachfolgenden Verkehrs erfolgt, – bei einer verbleibenden Zeit bis zur Kollision von ca. 0 s < t < 0,7 s, eine Vollbremsung eingeleitet wird, und/oder ein Gurtstraffer aktiviert wird, – bei einer verbleibenden Zeit bis zur Kollision von ca. 0 s < t < 0,1 s, eine Anpassung der Auslöseschwellen verschiedener Sicherheitseinrichtungen an fahrdynamische Parameter erfolgt.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer verbleibenden Zeit bis zur Kollision von ca. 0 s < t < 0,3 s, ein Höhenniveau des Fahrzeugs an das Höhenniveau des voraussichtlichen Kollisionspartners angepasst wird.
- Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteinrichtung Kollsisonsdaten an nachfolgende Fahrzeuge übermittelt, so dass deren Sicherheitssysteme aktiviert werden können.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteinrichtung Kollisionsdaten an ein übergeordnetes Verkehrs-Managementsystem übermittelt, welches weitere Fahrzeuge warnt und/oder den Verkehr um die Unfallstelle herumleitet.
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