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DE102008027220A1 - Anzeigevorrichtung für ein Kochfeld, Kochfeld und Verfahren zum Betrieb einer solchen Anzeigevorrichtung - Google Patents

Anzeigevorrichtung für ein Kochfeld, Kochfeld und Verfahren zum Betrieb einer solchen Anzeigevorrichtung Download PDF

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Publication number
DE102008027220A1
DE102008027220A1 DE102008027220A DE102008027220A DE102008027220A1 DE 102008027220 A1 DE102008027220 A1 DE 102008027220A1 DE 102008027220 A DE102008027220 A DE 102008027220A DE 102008027220 A DE102008027220 A DE 102008027220A DE 102008027220 A1 DE102008027220 A1 DE 102008027220A1
Authority
DE
Germany
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bulbs
row
hob
light
over
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102008027220A
Other languages
English (en)
Inventor
Christian Egenter
Wilfried Schilling
Tobias SCHÖNHERR
Martin Volk
Uwe Winkler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
EGO Elektro Geratebau GmbH
Original Assignee
EGO Elektro Geratebau GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by EGO Elektro Geratebau GmbH filed Critical EGO Elektro Geratebau GmbH
Priority to DE102008027220A priority Critical patent/DE102008027220A1/de
Priority to EP09160897A priority patent/EP2141415A3/de
Priority to US12/470,828 priority patent/US20090321413A1/en
Publication of DE102008027220A1 publication Critical patent/DE102008027220A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
    • F24C7/00Stoves or ranges heated by electric energy
    • F24C7/08Arrangement or mounting of control or safety devices
    • F24C7/082Arrangement or mounting of control or safety devices on ranges, e.g. control panels, illumination
    • F24C7/083Arrangement or mounting of control or safety devices on ranges, e.g. control panels, illumination on tops, hot plates

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Illuminated Signs And Luminous Advertising (AREA)

Abstract

Eine Anzeigevorrichtung für ein Kochfeld weist einen Träger für eine Vielzahl von Leuchtmitteln auf, wobei der Träger langgestreckt ist und die Leuchtmittel in zwei Reihen nebeneinander auf dem Träger verlaufend angeordnet sind. Über zumindest einer ersten Reihe ist eine Abdeckung vorgesehen mit lichtdurchlässigen Bereichen in Symbol-Form über den Leuchtmitteln. Zwischen den Leuchtmitteln dieser ersten Reihe sind Abtrennungen vorgesehen gegen Überstrahlen von einem Leuchtmittel zu einem lichtdurchlässigen Bereich über einem benachbarten Leuchtmittel.

Description

  • Anwendungsgebiet und Stand der Technik
  • Die Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung für ein Kochfeld, ein Kochfeld mit mehreren derartigen Anzeigevorrichtungen sowie ein Verfahren zum Betrieb einer solchen Anzeigevorrichtung.
  • Aus der DE 3722632 A1 ist es bekannt, bei einem Kochfeld neben dessen Kochstellen Anzeigevorrichtungen mit mehreren Leuchtsegmenten anzuordnen. Die Leuchtsegmente werden abhängig von der Drehstellung eines mechanischen Temperaturreglers über eine Zusatzschalteinrichtung derart angesteuert, dass in Abhängigkeit von einer vorgewählten Temperatur für eine Kochstelle ein bestimmtes Leuchtsegment leuchtet. Über jedem Leuchtsegment ist ein Schriftzug stellvertretend für eine bestimmte Funktion bzw. Temperatur vorgesehen. Durch Beleuchten dieses Schriftzuges wird einer Bedienperson angezeigt, für welche Temperatur bzw. Funktion die nebenstehende Kochstelle eingestellt ist.
  • Aus der WO 2003/014624 ist es bekannt, an der Vorderseite eines Herdes mit Kochfeld und Backofen eine längliche, streifenartige Anzeigevorrichtung nach Art einer Leuchtanzeige vorzusehen. Diese Anzeigevorrichtung weist mehrere nebeneinander angeordnete Leuchtsegmente auf. Durch Länge bzw. Anzahl der beleuchteten Leuchtsegmente kann beispielsweise eine Temperatur für den Backofen dargestellt werden.
  • Aus der EP 1 213 543 ist es bekannt, vor einer Kochstelle eines Kochfeldes eine bogenförmige Anzeigevorrichtung mit einer Vielzahl von LED als Leuchtmittel in Kreisbogenform anzuordnen. Durch die Anzahl der leuchtenden LED kann beispielsweise eine Leistung der betreffenden Kochstelle angezeigt werden.
  • Aufgabe und Lösung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine eingangs genannte Anzeigevorrichtung für ein Kochfeld, ein damit versehenes Kochfeld sowie ein Betriebsverfahren zu schaffen, mit denen Probleme des Standes der Technik gelöst werden können und insbesondere eine vorteilhafte sowie mit weiteren Funktionen versehene Anzeigevorrichtung geschaffen werden kann.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Anzeigevorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1, ein Kochfeld mit den Merkmalen des Anspruchs 14 sowie ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 15. Vorteilhafte sowie bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der weiteren Ansprüche und werden im Folgenden näher erläutert. Manche der Merkmale werden nur für eine Anzeigevorrichtung, ein Kochfeld oder ein Betriebsverfahren erläutert, sie sollen jedoch unabhängig davon auch für die anderen gelten können. Der Wortlaut der Ansprüche wird durch ausdrückliche Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht.
  • Es ist vorgesehen, dass die Anzeigevorrichtung einen Träger für eine Vielzahl von Leuchtmitteln aufweist, der langgestreckt ausgebildet ist. Erfindungsgemäß verlaufen die Leuchtmittel in zwei Reihen nebeneinander, wobei die Reihen insbesondere parallel zueinander sind. Über mindestens einer ersten Reihe von Leuchtmitteln ist eine Abdeckung vorgesehen mit lichtdurchlässigen Bereichen, die in Symbol-Form und/oder Buchstaben-Form ausgebildet sind, wobei diese Abdeckung vorzugsweise über allen Leuchtmitteln dieser ersten Reihe verläuft. Abgesehen von diesen lichtdurchlässigen Bereichen in Symbol-Form ist die Abdeckung über dieser ersten Reihe von Leuchtmitteln lichtundurchlässig. Des weiteren sind Abtrennungen zwischen den Leuchtmitteln dieser ersten Reihe vorgesehen, die ein Überstrahlen von einem Leuchtmittel zu einem lichtdurchlässigen Bereich über einem benachbarten oder anderen Leuchtmittel verhindern. Dadurch wird gewährleistet, dass ein Leuchtmittel tatsächlich ausschließlich nur den gewünschten lichtdurchlässigen Bereich durchleuchtet, der ihm zugeordnet ist, und keinen anderen unerwünschten.
  • Mit den Leuchtmitteln dieser ersten Reihe ist es somit möglich, bestimmte Leuchtanzeigen bzw. Symbole leuchtend darzustellen. Die Leuchtmittel der zweiten Reihe können dann, wie nachfolgend noch im Detail in verschiedenen Ausführungen erläutert wird, für andere Zwecke dienen.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung haben die Leuchtmittel in der ersten Reihe mit der teilweise lichtdurchlässigen und im übrigen lichtundurchlässigen Abdeckung darüber einen Abstand voneinander, der in etwa dem Zweifachen bis Fünffachen ihrer Ausdehnung entspricht. Dadurch ist es möglich, insbesondere bei Leuchtmitteln in Form von LED bzw. besonders vorteilhaft SMD-LED, den Abstand der Leuchtmittel zueinander so groß zu machen, dass die beleuchteten Symbole darüber ausreichend groß und für eine Bedienperson gut erkennbar sind. Bei besonders bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung weisen sämtliche Leuchtmittel in dieser ersten Reihe einen gleichen Abstand zueinander auf, möglich ist dies auch für die darüber angeordneten lichtdurchlässigen Bereiche in Symbol-Form.
  • In einer zweiten Reihe können Leuchtmittel, die vorzugsweise die selben sind wie in der ersten Reihe, einen gleichen Abstand zueinander haben wie diejenigen der ersten Reihe. Über dieser zweiten Reihe von Leuchtmitteln ist vorteilhaft ebenso eine Abdeckung angeordnet, die allerdings im wesentlichen lichtdurchlässig ist bzw. zumindest transluzent, also durchscheinend. Diese Transluzenz kann, ähnlich wie auch die lichtdurchlässigen Bereiche in Symbol-Form über der ersten Reihe von Leuchtmitteln, für eine Art Diffusorwirkung für das Licht der LED darunter ausgebildet sein. Dadurch ergibt sich eine gleichmäßige und angenehme Lichtverteilung bzw. Beleuchtung der jeweiligen Bereiche. Die Abdeckung kann als eine Art dicke Folie aus Kunststoff ausgebildet sein, beispielsweise mit einer Dicke von deutlich unter 1 mm, möglicherweise mit einer Dicke von etwa 0,3 mm. Des weiteren ist die Abdeckung vorteilhaft als ein einziges Bauteil für sämtliche Leuchtmittel vorgesehen. Dazu kann sie jeweils unterschiedliche Bereiche aufweisen. Eine unterschiedliche Lichtdurchlässigkeit kann beispielsweise durch ein Mehrkomponenten-Herstellungsverfahren erreicht werden. Alternativ dazu können lichtundurchlässige Bereiche durch eine Bedruckung mit lichtundurchlässiger Farbe odgl. erfolgen. Die Abdeckung kann bei der Herstellung der Anzeigevorrichtung oben auf dem Gehäuse befestigt werden, beispielsweise festgeklebt werden.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist es möglich, die Abtrennungen zwischen Leuchtmitteln der zweiten Reihe so auszubilden, dass ein geringes Überstrahlen von einem Leuchtmittel zu einem lichtdurchlässigen Bereich über einem benachbarten Leuchtmittel möglich ist. So ist eine gleichmäßigere und besser verteilte Beleuchtung der zweiten Reihe möglich. Dies ist vor allem dann von Vorteil, wenn diese zweite Reihe als durchgängiger Leuchtstreifen bzw. an einem Stück leuchtender Streifen ausgebildet ist und verwendet wird.
  • Der Träger ist vorteilhaft ein flacher Bauteilträger, insbesondere eine Leiterplatte. Auf ihn ist ein Gehäuse mit den vorgenannten Abtrennungen aufgesetzt, wobei das Gehäuse mit den Abtrennungen jeweils eine Art Lichtkanal bildet. Oben auf dieses Gehäuse ist die vorgenannte Abdeckung aufgesetzt. Das Gehäuse mit den Lichtkanälen bzw. den Abtrennungen dazwischen kann also als eine Art Gitter ausgebildet sein. Vorteilhaft ist für eine größere Stabilität des Gehäuses eine außen umlaufende Gehäusewandung dicker ausgebildet, während die Abtrennungen bei entsprechender Wahl eines geeigneten Kunststoffs auch relativ dünn ausgebildet sein können, um die gewünschte Lichtundurchlässigkeit zwischen benachbarten Lichtkanälen zu erreichen.
  • In weiterer Ausgestaltung kann das Gehäuse so ausgebildet sein, dass es die Leuchtmittel auf dem Träger im wesentlichen abdeckt bzw. umgibt. So kann eine Abschirmung gegen unerwünschtes seitliches Herausleuchten erreicht werden. Die Baueinheit aus Träger, Leuchtmitteln und Gehäuse sowie ggf. Abdeckung ist also bis auf die gewünschte Leuchtrichtung nach oben entlang der Lichtkanäle lichtdicht ausgebildet. Dabei ist es möglich, dass zumindest an den Längsseiten der Vorrichtung das Gehäuse den Träger übergreift zur sicheren Vermeidung von unerwünschtem seitlichen Herausleuchten.
  • Das Gehäuse ist vorteilhaft einteilig ausgebildet und mit der Abdeckung beispielsweise unlösbar zu einer Baueinheit verbunden. Es kann auf verschiedene Art und Weise an oder auf dem Träger befestigt werden, beispielsweise durch Aufklipsen mit mechanischen Haltevorrichtungen, die unter Umständen lösbar ausgebildet sein können.
  • Vorteilhaft sind Träger und auch Gehäuse und somit die gesamte Anzeigevorrichtung gebogen bzw. bogenartig ausgebildet. Dies kann insbesondere eine gleichmäßige Biegung sein. Dadurch ist eine gewisse Anpassung an üblicherweise runde Kochstellen an einem Kochfeld von der Form her möglich. Wenn bei einem erfindungsgemäßen Kochfeld mehrere Kochstellen mit jeweils einer derartigen erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung vorgesehen sind, so wird es als ausreichend angesehen, wenn sämtliche Anzeigevorrichtungen identisch ausgebildet sind. Dann kann zwar die Biegung bzw. Rundung der Anzeigevorrichtungen nicht exakt an eine Außenform der üblicherweise unterschiedlich großen Kochstellen angepasst werden. Dies wird jedoch als nicht besonders problematisch angesehen, insbesondere deswegen, weil die Anzeigevorrichtungen einen Abstand von zumindest wenigen Millimetern von einer Kochstelle haben können.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann eine Anzeigevorrichtung eine Steuerung aufweisen, insbesondere einen Mikrocontroller. Diese Steuerung kann dazu dienen, die Anzeigevorrichtung mit einer Zentralsteuerung eines Kochfeldes zur Kommunikation zu verbinden, insbesondere mit einem darin vorgesehenen Steuerungsbus. So kann also eine genannte Zentralsteuerung des Kochfeldes einen Anzeigezustand an der Anzeigevorrichtung ändern in Abhängigkeit von Steuerbefehlen, welche wiederum aufgrund von Betriebszuständen der jeweiligen Kochstelle oder aber von unterschiedlichen Eingaben oder Bedienungen einer Bedienperson abhängen können. Ein solcher Busanschluss der Anzeigevorrichtung an einen Steuerungsbus des Kochfeldes ist besonders vorteilhaft bidirektional ausgebildet, sodass sowohl die Kochfeldsteuerung den Anzeigezustand an der Anzeigevorrichtung ändern kann als auch jeweils darüber informiert ist, was tatsächlich angezeigt ist.
  • In nochmals weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Vorrichtung noch eine Sieben-Segment-Anzeige aufweist. Damit können beispielsweise weitere Informationen angezeigt werden, wie dies allgemein von Anzeigevorrichtungen an Kochfeldern odgl. bekannt ist.
  • In Ausgestaltung der Erfindung kann an der Anzeigevorrichtung ein Überdeckungssensor vorgesehen sein, beispielsweise nach Art einer Reflektions-Lichtschranke, der nach oben gerichtet ist bzw. wirkt. Alternativ dazu kann ein solcher Sensor auch kapazitiv oder induktiv arbeiten, beispielsweise als an sich bekannter Topferkennungssensor. So kann erkannt werden, wenn ein Kochtopf oder ein anderer Gegenstand darauf aufgestellt ist, der die Erkennbarkeit bzw. Sichtbarkeit der Anzeigevorrichtung einschränkt oder verhindert. Dann kann ein entsprechendes Warnsignal ausgegeben werden, beispielsweise nach Rückmeldung von der Anzeigevorrichtung an eine Zentralsteuerung des Kochfeldes über den vorgenannten Steuerungsbus, damit eine Bedienperson auf diesen fehlerhaften Zustand aufmerksam gemacht wird.
  • Alternativ oder zusätzlich zu einem vorgenannten Überdeckungssensor kann ein Temperatursensor an der Anzeigevorrichtung vorgesehen sein, der insbesondere auch nach oben ausgerichtet ist. So soll erkannt werden können, wenn ein möglicherweise sehr heißer Topf über der Anzeigevorrichtung aufgestellt oder darüber verschoben worden ist, dessen eigene Hitze derart durch eine Kochfeldplatte nach unten auf die Anzeigevorrichtung wirkt bzw. strahlt, dass diese beschädigt werden könnte. Ein solcher Temperatursensor kann entweder ein einfaches Widerstands-Sensorelement sein oder aber über Wärmestrahlung die über der Anzeigevorrichtung herrschende Temperatur erfassen. Unter Umständen ist es sogar möglich, sowohl die vorgenannte Funktion eines Überdeckungssensors als auch diejenige eines Temperatursensors vorzusehen bzw. möglicherweise in einer Sensoreinheit zu kombinieren.
  • In nochmals weiterer Ausgestaltung der Erfindung können an der Oberseite der Anzeigevorrichtung einer oder mehrere Abstandshalter vorgesehen sein. Diese können dafür sorgen, dass die Anzeigevorrichtung mit einem gewissen, genau definierten Abstand unter einer Kochfeldplatte eines Kochfeldes angeordnet ist. Dies ist insbesondere bei üblicherweise genoppten Unterseiten dieser Kochfeldplatten von Vorteil, da hier ein gewisser Abstand als vorteilhaft angesehen wird, um das Leuchtbild gleichmäßig und optisch ansprechend zu gestalten. Diese Abstandshalter können vorteilhaft über die vorgenannte Abdeckung mit Diffusorwirkung überstehen. Sie können beispielsweise als überstehende Nasen an das vorgenannte Gehäuse angeformt sein. Dabei können sie als Zusatzfunktion noch für eine genaue Festlegung der Position der genannten Abdeckung zu dem Gehäuse sorgen. Die Abstandshalter sollten für einen Abstand von 0,1 bis 1 mm, insbesondere etwa 0,5 mm, zu der Unterseite der Kochfeldplatte sorgen und somit mit diesem Maß über eine Oberseite der Abdeckung überstehen.
  • Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung der Anmeldung in einzelne Abschnitte sowie Zwischen-Überschriften beschränken die unter diesen gemachten Aussagen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen schematisch dargestellt und wird im folgenden näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 eine Schrägansicht einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung von schräg oben,
  • 2 die Anzeigevorrichtung aus 1 in Explosionsdarstellung,
  • 3 eine Draufsicht auf die Anzeigevorrichtung aus 1 in teilweise aktiviertem Zustand und
  • 4 ein erfindungsgemäßes Kochfeld mit vier Kochstellen und jeweils einer Anzeigevorrichtung entsprechend 1 pro Kochstelle.
  • Detaillierte Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • In 1 ist eine erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung 11 im zusammengebauten Zustand als fertige Baueinheit sowie in 2 in Explosionsdarstellung in ihre Einzelteile zerlegt dargestellt. Die Anzeigevorrichtung 11 ist, wie in der Draufsicht aus 3 deutlich wird, länglich und leicht gekrümmt, wobei sie etwa gleichbleibende Breite aufweist. Die Anzeigevorrichtung 11 weist einen Träger 12 mit dieser Grundform auf, der insbesondere eine Leiterplatte sein kann. Beispielhaft ist rechts an dem Träger 12 durch die Striche dargestellt, wie elektrische Anschlüsse 13 ausgebildet sein können, nämlich als eine Art Felder für Mehrfach-Stecker zum Aufstecken eines entsprechenden Gegensteckers darauf gemäß 1 am rechts abstehenden Ende des Trägers 12.
  • Auf den Träger 12 ist ein korrespondierend ausgebildetes Gehäuse 14 aus Kunststoff aufgesetzt, dessen Ausbildung aus 2 besser ersichtlich ist und nachfolgend noch im Detail beschrieben wird. Dieses Gehäuse 14 trägt oben eine Abdeckung 15, die ebenfalls aus 2 ersichtlich ist. Die Abdeckung 15 ist in Form einer grundsätzlich lichtdurchlässigen, aber transluzent ausgebildeten dicken Folie oder dünnen Kunststoffschicht ausgebildet. Sie weist einen im vorderen Bereich liegenden Symbolbereich 16 auf, der bis auf lichtdurchlässig ausgebildete Symbole 17 wiederum lichtundurchlässig ist. Diese Lichtundurchlässigkeit kann durch eine Beschichtung des Symbolbereichs 16 mit Auslassung der Symbole 17 erfolgen. Somit können sowohl die Symbole 17 als auch der restliche Flächenbereich der Abdeckung 15 mit Licht von unten durchstrahlt werden und diese Beleuchtung kann von oben erkannt werden. In diesen lichtdurchlässigen bzw. transluzenten Bereichen 17 kann eine gewisse Diffuserwirkung der Abdeckung 15 vorgesehen sein, welche eine gleichmäßigere und optisch ansprechendere Lichterscheinung ermöglicht. Dies ist jedoch grundsätzlich bekannt.
  • Das Gehäuse 14 weist integral damit ausgebildete Befestigungsösen 19 auf sowie nahe daneben ansteckbare Gummifüße 20. So kann als eine mögliche Befestigungsart eine seitliche Fixierung der Anzeigevorrichtung 11 durch in die Ösen eingreifende Bolzen vorgenommen werden bei gleichzeitigem Druck bzw. federnder Lagerung aufgrund der Gummifüße 20 nach oben gegen eine darüber verlaufende Kochfeldplatte entsprechend 4.
  • Auf dem Träger 12 sind eine Vielzahl von LED angeordnet, und zwar einmal zwölf LED 22a, die eine erste Reihe 23 entsprechend der Krümmung des Trägers 12 bilden. Des weiteren sind parallel dazu achtzehn LED 22b angeordnet und bilden die parallele zweite Reihe 24 von LED, die sowohl links als auch rechts etwas über die erste Reihe 23 überstehen. Die Anzahl der LED 22a bzw. 22b kann hier variiert werden. Zusätzlich ist es auch möglich, dass noch eine dritte Reihe von LED vorgesehen werden kann.
  • Es ist aus 2 zu ersehen, dass der Abstand sowohl der LED 22a als auch der LED 22b zueinander jeweils innerhalb der Reihen 23 und 24 gleich ist. Des weiteren sind die Abstände der LED jeder Reihe in beiden Reihen gleich. Diese Abstände betragen etwa das Fünffache der Länge der LED 22, was aber ebenfalls variieren kann. Des weiteren ist auch aus 2 zu erkennen, dass die Abstände der LED 22a der ersten Reihe 23 in etwa dem Abstand der Mittelpunkte der Symbole 17 in der Abdeckung 15 entsprechen. Somit liegt jeweils genau unter einem Symbol 17 eine der LED 22a.
  • Die spezielle Ausbildung des Gehäuses 14 sieht vor, dass zu jeder LED 22a der ersten Reihe 23 durch Abtrennungen 26a gebildete Lichtkanäle 27a gehören. Dies bedeutet also, dass bei auf den Träger 12 aufgesetz tem Gehäuse 14 eine LED 22a in etwa in der Mitte des rechteckigen Lichtkanals 27a sitzt und somit frei nach oben strahlen kann an die Unterseite der Abdeckung 15 bzw. an die jeweiligen Symbole 17. Ein Überstrahlen in einen Lichtkanal 27a einer benachbarten LED 22a wird durch die Abtrennungen 26a verhindert. Somit hat also jede LED 22a ihren eigenen Lichtkanal, wobei in Abwandlung der Erfindung unter Umständen auch vorgesehen sein kann, dass pro Lichtkanal mehrere LED vorgesehen sein könnten.
  • Für die LED 22b der zweiten Reihe 24 sind entsprechend Lichtkanäle 27b vorgesehen, die jeweils durch Abtrennungen 26b voneinander getrennt sind bzw. gegeneinander abgeschirmt sind. Dazu reichen die Abtrennungen 26 an der Unterseite des Gehäuses 14 am besten bis auf den Träger 12 oder zumindest knapp daran. Um ungewünschtes Herausleuchten aus der Anzeigevorrichtung 11 an den Längsseiten zu verhindern, übergreift das Gehäuse 14, wie aus 1 zu ersehen ist, den Träger 12 deutlich. Wenn an den Enden des Trägers 12 keine elektrischen Anschlüsse 13 odgl. vorgesehen sein sollen, da ein elektrischer Anschluss beispielsweise anders erfolgt, ist auch hier eine Verlängerung des Gehäuses über den Träger hinaus und ein Übergreifen dadurch möglich.
  • Anders als über der ersten Reihe 23 von LED 22a mit dem lichtundurchlässigen Symbolbereich 16 und den lichtdurchlässigen Symbolen 17 darüber ist die Abdeckung 15 in dem Streifen der zweiten Reihe 24 von LED 22b gleichmäßig lichtdurchlässig, vorteilhaft aber wiederum transluzent für eine vorgenannte Diffuserwirkung. Gerade hier wird, da die LED 22b mit einer Fläche entsprechend dem Querschnitt des Lichtkanals 27b an die Unterseite der Abdeckung 15 leuchten, die Diffusorwirkung als vorteilhaft angesehen, weil dann im Prinzip diese gesamte Fläche in etwa gleichmäßig nach oben als leuchtend gesehen wird. In weiterer Ausbildung der Erfindung ist es möglich, die Abtrennungen 26a und 26b sowie die sonstigen Wände der Lichtkanäle 27a und 27b möglichst glatt bzw. reflektierend, eventuell auch schräg oder nach Art eines Parabolspiegels, auszubilden, sodass möglichst viel Licht von den LED 22 nach oben gestrahlt wird.
  • Nicht dargestellt in 2 sind theoretisch mögliche, beispielsweise an der Unterseite des Trägers 12 gegenüberliegend von den LED 22 angeordnete weitere elektrische bzw. elektronische Bauteile, insbesondere zur Ansteuerung der Anzeigevorrichtung 11. Dies können beispielsweise Mikrocontroller zur Ansteuerung der Anzeigevorrichtung 11 sein, beispielsweise für einen vorgenannten Busanschluss an einen Steuerungsbus eines Elektrogerätes bzw. Kochfeldes.
  • In 3 ist in der Draufsicht dargestellt, wie beispielsweise von der zweiten Reihe 24 sämtliche LED 22b angesteuert sind bzw. leuchten, was durch die Graustufe dargestellt sein soll. Es ergibt sich also ein länglicher Leuchtstreifen aus drei Leuchtbalken 29a, 29b und 29c. Durch die unterschiedlichen Graustufen soll verdeutlicht werden, dass beispielsweise die Leuchtbalken 29a und 29c grün leuchten bzw. allgemein in einem schwächeren Lichtton und der mittlere Leuchtbalken 29b rot bzw. in einem stärkeren Lichtton. Da aber dieser gesamten Leuchtstreifen nicht stets über seine gesamte Länge sämtlicher LED 22b leuchten muss, sondern durch die Lichtkanäle 27b in achtzehn einzelne Leuchtsegmente unterteilt ist, kann die Länge des leuchtenden Streifens variieren. Des weiteren können beliebige Leuchtsegmente aktiviert werden, sodass der gesamte Leuchtstreifen beispielsweise nur in Form der Leuchtbalken 29a und 29c leuchtet oder auch in noch kleineren Unterteilungen. Weitere Leuchteffekte können die Beleuchtungsstärke beispielsweise periodisch ändern, bzw. blinkend mit gleicher oder sich verändernder Blinkfrequenz. Dies ist jeweils für den Fachmann leicht zu realisieren, falls es den Umständen entsprechend zweckmäßig scheint. Ebenso können auch Farbvariationen vorhanden sein, insbesondere durch verschiedene Wahl von Farben für die einzelnen LED 22b, was auch für die LED 22a der ersten Reihe 23 gilt. Manche Leuchtmittel ei ner Reihe, insbesondere der ersten Reihe, können beispielsweise permanent betrieben werden, vorzugsweise in gleich bleibender Anzahl bzw. mit gleich bleibendem Betrieb. Leuchtmittel der anderen Reihe können beispielsweise dabei veränderlich betrieben werden mit Ein- und Ausschalten verschiedener Leuchtmittel, vorzugsweise als sich in der Leuchtdarstellung bewegender Leuchtstreifen nach Art eines Lauflichts. Dieser Leuchtstreifen kann beispielsweise hin- und herwandern, wobei insbesondere der jeweils vordere Bereich des Leuchtstreifens mit einer Breite von zwei oder drei LED heller leuchten kann als der hintere mit mehr LED. Damit kann eine Betriebsanzeige einer Kochstelle realisiert werden, wobei vorteilhaft abhängig von einer Kochstufe Helligkeit, Bewegungsgeschwindigkeit oder Länge des Leuchtstreifens abhängen.
  • Des weiteren ist in 3 zu erkennen, dass von der vorderen Reihe 23 manche der LED 22a aktiviert und so bestimmte Symbole 17 beleuchtet sind. In der Mitte sind die Buchstaben H O T beleuchtet, zeigen also das Wort HOT an als Heißanzeige. Zusätzlich wird diese noch durch die flammenartig ausgebildeten Symbole 17 links und rechts daneben veranschaulicht. Da eine solche Heißanzeige als Warnung gedacht ist, bietet sich hier beispielsweise die Farbe Rot oder eine ähnliche Signalfarbe für die darunter liegenden LED 22a und beleuchteten LED an. Ob nun im tatsächlichen Betrieb die Heißanzeige entsprechend 3 gleichzeitig angezeigt wird durch beleuchtete LED 22a wie auch der darüber liegenden Leuchtstreifen, der tendenziell eher für Anzeigen von Kochstufen benutzt wird, ist im Einzelfall zu entscheiden und eine Frage der Auslegung der Anzeigevorrichtung bzw. der zugrunde liegenden Anzeigeverfahren. Alternativ zu einer Signalfarbe kann durch Blinken, insbesondere mit erhöhter oder temperaturabhängiger Frequenz, vorteilhaft eine Heißanzeige als Betriebsverfahren durchgeführt werden. Als weitere Alternative kann die Temperatur durch die Länge eines darüber befindlichen Leuchtstreifens veranschaulicht werden. Darin liegt einer der Vorteile einer erfindungsgemäßen zweireihigen Anzeigevorrichtung, wie sie auch vorstehend erläutert worden ist, es können mehr und detailliertere Informationen gegeben werden.
  • In 4 ist eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Kochfeld 31 dargestellt. Es weist auf übliche Art und Weise eine Kochfeldplatte 32 auf, vorteilhaft aus Glaskeramik, sowie vier Kochstellen 33a bis d. Die Kochstellen 33 weisen Induktionsspulen als induktive Heizeinrichtungen auf, welche hier nicht näher dargestellt sind. Im vorderen mittleren Bereich befindet sich eine Bedieneinrichtung 35 mit Berührungsschaltern, dargestellt durch die runden Symbole, und die Sieben-Segment-Anzeige, wie dies dem Fachmann jedoch bekannt ist. Der Bedieneinrichtung 35 zugeordnet ist eine gestrichelt dargestellte Zentralsteuerung 36. Diese Zentralsteuerung 36 steuert sowohl derart das Kochfeld 31, dass sie Bedienbefehle entgegennimmt, die an der Bedieneinrichtung 35 eingegeben worden sind, und in Abhängigkeit davon den Betriebszustand der Kochstellen 33a bis d einstellt. Eine Zentralsteuerung kann auch in die Bedieneinheit integriert sein.
  • Des weiteren ist in 2 dargestellt, wie an dem Gehäuse 14 links und rechts von der ersten Reihe 23 zwei Ausnehmungen 25a und 25b vorgesehen sind. Diese gehen ebenfalls wie die Lichtkanäle 27 durch das Gehäuse 14 hindurch und dienen dazu, vorgenannte Überdeckungssensoren und/oder Temperatursensoren daran anzuordnen. Diese Sensoren sind vorteilhaft ebenfalls auf dem Träger 12 angebracht und elektrisch angeschlossen. Sie sollten so ausgebildet sein, dass ihre Funktionen nach oben durch die Abdeckung 15 nicht beeinträchtig werden. Alternativ sollte die Abdeckung 15 in diesem Bereich entfernt oder vollständig lichtdurchlässig, also transparent, ausgebildet werden.
  • Gestrichelt dargestellt in 4 sind Verbindungsleitungen 37a bis d, die jeweils von der Zentralsteuerung 36 an eine Anzeigevorrichtung 11a bis d gehen. Sie können unter Umständen mit Anschlusskabeln für die Heizeinrichtungen der Kochstellen zusammengefasst sein als Kabelbaum.
  • Alternativ können sie von Anzeigevorrichtung zu Anzeigevorrichtung weitergeschleift sein, also eine Art Ring bilden ausgehend von der Zentralsteuerung 36 zu den Anzeigevorrichtungen 11b, 11a, 11d, 11c und dann wieder zur Zentralsteuerung. Die Anzeigevorrichtungen 11a bis d sind jeweils an gleicher Stelle und mit etwa gleichem Abstand zum Außenrand der Kochstellen 33a bis d davor angeordnet, und zwar unter der durchsichtigen bzw. lichtdurchlässigen Kochfeldplatte 32. Die Anzeigevorrichtungen 11 sind gestrichelt dargestellt, da sie selber im nicht beleuchteten bzw. deaktivierten Zustand nicht erkannt werden können.
  • Bei der Anzeigevorrichtung 11c rechts unten leuchten die Leuchtbalken 29b und 29c entsprechend 3, bei der Anzeigevorrichtung 11d dahinter sind es die Leuchtbalken 29a und 29b. Auf eine Darstellung der beleuchteten Symbole 17 über der ersten Reihe 23 von LED 22a wird hier in 4 der Übersichtlichkeit halber verzichtet. Anhand der 3 ist es jedoch leicht vorstellbar, wie einzelne dieser Symbole 17 beleuchtet sind und dann ähnlich wie die Sieben-Segment-Anzeige der Bedieneinrichtung 35 von unterhalb der Kochfeldplatte 32 darüber als Lichterscheinung erkennbar sind. Verschiedene Anzeigemodi bzw. Betriebsverfahren wurden auch vorstehend beschrieben.
  • Nicht dargestellt in den 1 und 2 sind die vorgenannten Abstandshalter. Sie können aber beispielsweise an den vier Ecken der Oberseite des Gehäuses 14 vorgesehen sein, möglicherweise auch mit ein oder mehreren Abstandshaltern auf der Länge des Gehäuses 14 dazwischen, um eine Durchbiegung in diesem mittleren Bereich hin zu der darüber verlaufenden Unterseite der Kochfeldplatte 32 zu vermeiden. Durch diese Abstandshalter weist die Abdeckung 15 bzw. deren Oberseite einen geringen Abstand dazu auf, beispielsweise etwa 0,5 mm. Dadurch kann bei den üblicherweise genoppten Unterseiten der Kochfeldplatte 32 aus Glaskeramik eine optimale Wirkung der Leuchterscheinung der Symbole 17 sowie der Leuchtbalken 29 durch sie hindurch erreicht werden.
  • Die Ansteuerung der Anzeigevorrichtungen 11 mittels der Zentralsteuerung 36 in Abhängigkeit von Eingaben an der Bedieneinrichtung 35 bzw. abhängig vom Zustand der Kochstellen 33a bis d erfolgt über ein vorbeschriebenes Bussystem. Dazu weist die Zentralsteuerung 36 einen Steuerungsbus auf für eine bidirektionale Verbindung mit jeder Anzeigevorrichtung 11 oder aber für eine vorbeschriebene Kreisverbindung bzw. Weiterschleifung. Des weiteren erfolgt über diese Verbindungsleitungen 37 auch eine Energiezufuhr für den Betrieb der LED 22.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 3722632 A1 [0002]
    • - WO 2003/014624 [0003]
    • - EP 1213543 [0004]

Claims (18)

  1. Anzeigevorrichtung für ein Kochfeld mit einem Träger für eine Vielzahl von Leuchtmitteln, wobei der Träger langgestreckt ist, dadurch gekennzeichnet, dass Leuchtmittel in zwei Reihen nebeneinander auf dem Träger verlaufend angeordnet sind, wobei über zumindest einer ersten Reihe eine Abdeckung vorgesehen ist mit lichtdurchlässigen Bereichen in Symbol-Form über den Leuchtmitteln und wobei Abtrennungen zwischen den Leuchtmitteln dieser ersten Reihe vorgesehen sind gegen Überstrahlen von einem Leuchtmittel zu einem lichtdurchlässigen Bereich über einem benachbarten Leuchtmittel.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittel in der ersten Reihe mit der lichtundurchlässigen Abdeckung darüber einen Abstand voneinander haben, der in etwa das zweifache bis fünffache der Ausdehnung des Leuchtmittels beträgt, wobei vorzugsweise sämtliche Leuchtmittel in dieser Reihe gleichen Abstand voneinander haben.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittel in der Reihe ohne lichtundurchlässige Abdeckung darüber einen Abstand voneinander haben, der in etwa das zweifache bis fünffache der Ausdehnung des Leuchtmittels beträgt, wobei vorzugsweise sämtliche Leuchtmittel in dieser Reihe gleichen Abstand voneinander haben.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die lichtdurchlässigen Bereiche über der ersten Reihe von Leuchtmitteln zum Teil als Symbole ausgebildet sind und zum Teil Buchstabenform aufweisen.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Abdeckung über der zweiten Reihe als Diffusor für die darunter angeordneten Leuchtmittel ausgebildet ist, insbesondere als eine Art Diffusorfolie zur gleichmäßigen Verteilung des Lichts als gleichmäßige Lichterscheinung.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger ein Bauteilträger, insbesondere eine Leiterplatte, ist für die Leuchtmittel und ein Gehäuse mit den Abtrennungen als eine Art Lichtkanäle auf ihn aufgesetzt ist, wobei oben auf dem Gehäuse eine oder mehrere Abdeckungen über Öffnungen zwischen den Abdeckungen vorgesehen ist, entweder lichtdurchlässig oder lichtundurchlässig, wobei vorzugsweise das Gehäuse als eine Art Gitter ausgebildet ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse die Leuchtmittel auf dem Träger im Wesentlichen abdeckt bzw. umgibt, insbesondere zur Seite hin bzw. zueinander.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie bzw. der Träger und ein Gehäuse gebogen bzw. bogenartig ausgebildet sind.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Steuerung, insbesondere einen Mikrocontroller, um die Vorrichtung mit einem Steuerungsbus des Kochfeldes zu verbinden zur Änderung des Anzeigezustands in Abhängigkeit von Steuerbefehlen von einer Zentralsteuerung des Kochfelds, wobei vorzugsweise ein Busanschluss an den Steuerungsbus bidirektional ausgebildet ist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Überdeckungssensor aufweist, vorzugsweise nach einer Reflektions-Lichtschranke, zur Erkennung eines aufgestellten Topfes und zur Ausgabe eines entsprechenden Warnsignals.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Temperatursensor aufweist zur Erkennung eines heißen aufgestellten Topfes und zur Ausgabe eines entsprechenden Warnsignals, vorzugsweise für ein Warnsignal bei unzulässig hoher Temperatur.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie zusätzlich mindestens eine Sieben-Segment-Anzeige aufweist als Timer-Anzeige.
  13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Oberseite, insbesondere über Abdeckungen odgl., Abstandshalter vorgesehen sind nach Art von überstehenden Nasen, wobei vorzugsweise die Abstandsnasen zwischen 0,1 mm und 1 mm, insbesondere etwa 0,5 mm, über die Abdeckungen überstehen.
  14. Kochfeld mit mehreren Heizeinrichtungen als einzelne Kochstelle und mehreren Vorrichtungen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an jeder Heizeinrichtung bzw. an jeder Kochstelle eine derartige Vorrichtung angeordnet ist, insbesondere auf einer Seite der Kochstelle zur Vorderseite des Kochfeldes hin.
  15. Verfahren zum Betrieb einer Anzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass im Betrieb der Anzeigevorrichtung Leuchtmittel beider Reihen betrieben werden, vorzugsweise unterschiedlich viele Leuchtmittel und/oder mit unterschiedlicher Helligkeit und/oder mit unterschiedlicher Blinkfrequenz.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass einer Heizeinrichtung bzw. Kochstelle Leuchtmittel einer Reihe permanent betrieben werden, vorzugsweise in gleichbleibender Anzahl bzw. mit gleichbleibendem Betrieb, wobei insbesondere Leuchtmittel der anderen Reihe in veränderlichem Betrieb betrieben werden mit Ein- und Ausschalten verschiedener Leuchtmittel, vorzugsweise als sich bewegender Leuchtstreifen.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass dieses Verfahren für eine Heißanzeige der Kochstelle nach deren Betrieb und Abschalten verwendet wird.
  18. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass dieses Verfahren für eine Betriebsanzeige der Kochstelle während deren Betrieb verwendet wird, vorzugsweise mit bewegender Leuchtdarstellung durch dynamisches An- und Abschalten benachbarter Leuchtmittel.
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