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Anwendungsgebiet und Stand
der Technik
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Die
Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung für ein Kochfeld,
ein Kochfeld mit mehreren derartigen Anzeigevorrichtungen sowie
ein Verfahren zum Betrieb einer solchen Anzeigevorrichtung.
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Aus
der
DE 3722632 A1 ist
es bekannt, bei einem Kochfeld neben dessen Kochstellen Anzeigevorrichtungen
mit mehreren Leuchtsegmenten anzuordnen. Die Leuchtsegmente werden
abhängig von der Drehstellung eines mechanischen Temperaturreglers über
eine Zusatzschalteinrichtung derart angesteuert, dass in Abhängigkeit
von einer vorgewählten Temperatur für eine Kochstelle
ein bestimmtes Leuchtsegment leuchtet. Über jedem Leuchtsegment ist
ein Schriftzug stellvertretend für eine bestimmte Funktion
bzw. Temperatur vorgesehen. Durch Beleuchten dieses Schriftzuges
wird einer Bedienperson angezeigt, für welche Temperatur
bzw. Funktion die nebenstehende Kochstelle eingestellt ist.
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Aus
der
WO 2003/014624 ist
es bekannt, an der Vorderseite eines Herdes mit Kochfeld und Backofen
eine längliche, streifenartige Anzeigevorrichtung nach
Art einer Leuchtanzeige vorzusehen. Diese Anzeigevorrichtung weist
mehrere nebeneinander angeordnete Leuchtsegmente auf. Durch Länge
bzw. Anzahl der beleuchteten Leuchtsegmente kann beispielsweise
eine Temperatur für den Backofen dargestellt werden.
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Aus
der
EP 1 213 543 ist
es bekannt, vor einer Kochstelle eines Kochfeldes eine bogenförmige Anzeigevorrichtung
mit einer Vielzahl von LED als Leuchtmittel in Kreisbogenform anzuordnen.
Durch die Anzahl der leuchtenden LED kann beispielsweise eine Leistung
der betreffenden Kochstelle angezeigt werden.
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Aufgabe und Lösung
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine eingangs genannte Anzeigevorrichtung
für ein Kochfeld, ein damit versehenes Kochfeld sowie ein Betriebsverfahren
zu schaffen, mit denen Probleme des Standes der Technik gelöst
werden können und insbesondere eine vorteilhafte sowie
mit weiteren Funktionen versehene Anzeigevorrichtung geschaffen
werden kann.
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Gelöst
wird diese Aufgabe durch eine Anzeigevorrichtung mit den Merkmalen
des Anspruchs 1, ein Kochfeld mit den Merkmalen des Anspruchs 14 sowie
ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 15. Vorteilhafte sowie
bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der weiteren Ansprüche
und werden im Folgenden näher erläutert. Manche
der Merkmale werden nur für eine Anzeigevorrichtung, ein
Kochfeld oder ein Betriebsverfahren erläutert, sie sollen
jedoch unabhängig davon auch für die anderen gelten
können. Der Wortlaut der Ansprüche wird durch
ausdrückliche Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht.
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Es
ist vorgesehen, dass die Anzeigevorrichtung einen Träger
für eine Vielzahl von Leuchtmitteln aufweist, der langgestreckt
ausgebildet ist. Erfindungsgemäß verlaufen die
Leuchtmittel in zwei Reihen nebeneinander, wobei die Reihen insbesondere parallel
zueinander sind. Über mindestens einer ersten Reihe von
Leuchtmitteln ist eine Abdeckung vorgesehen mit lichtdurchlässigen
Bereichen, die in Symbol-Form und/oder Buchstaben-Form ausgebildet
sind, wobei diese Abdeckung vorzugsweise über allen Leuchtmitteln
dieser ersten Reihe verläuft. Abgesehen von diesen lichtdurchlässigen
Bereichen in Symbol-Form ist die Abdeckung über dieser
ersten Reihe von Leuchtmitteln lichtundurchlässig. Des
weiteren sind Abtrennungen zwischen den Leuchtmitteln dieser ersten
Reihe vorgesehen, die ein Überstrahlen von einem Leuchtmittel
zu einem lichtdurchlässigen Bereich über einem
benachbarten oder anderen Leuchtmittel verhindern. Dadurch wird
gewährleistet, dass ein Leuchtmittel tatsächlich
ausschließlich nur den gewünschten lichtdurchlässigen
Bereich durchleuchtet, der ihm zugeordnet ist, und keinen anderen unerwünschten.
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Mit
den Leuchtmitteln dieser ersten Reihe ist es somit möglich,
bestimmte Leuchtanzeigen bzw. Symbole leuchtend darzustellen. Die
Leuchtmittel der zweiten Reihe können dann, wie nachfolgend noch
im Detail in verschiedenen Ausführungen erläutert
wird, für andere Zwecke dienen.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung haben die Leuchtmittel in der
ersten Reihe mit der teilweise lichtdurchlässigen und im übrigen
lichtundurchlässigen Abdeckung darüber einen Abstand voneinander,
der in etwa dem Zweifachen bis Fünffachen ihrer Ausdehnung
entspricht. Dadurch ist es möglich, insbesondere bei Leuchtmitteln
in Form von LED bzw. besonders vorteilhaft SMD-LED, den Abstand
der Leuchtmittel zueinander so groß zu machen, dass die
beleuchteten Symbole darüber ausreichend groß und
für eine Bedienperson gut erkennbar sind. Bei besonders
bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung weisen sämtliche
Leuchtmittel in dieser ersten Reihe einen gleichen Abstand zueinander auf, möglich
ist dies auch für die darüber angeordneten lichtdurchlässigen
Bereiche in Symbol-Form.
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In
einer zweiten Reihe können Leuchtmittel, die vorzugsweise
die selben sind wie in der ersten Reihe, einen gleichen Abstand
zueinander haben wie diejenigen der ersten Reihe. Über
dieser zweiten Reihe von Leuchtmitteln ist vorteilhaft ebenso eine
Abdeckung angeordnet, die allerdings im wesentlichen lichtdurchlässig
ist bzw. zumindest transluzent, also durchscheinend. Diese Transluzenz
kann, ähnlich wie auch die lichtdurchlässigen
Bereiche in Symbol-Form über der ersten Reihe von Leuchtmitteln, für
eine Art Diffusorwirkung für das Licht der LED darunter
ausgebildet sein. Dadurch ergibt sich eine gleichmäßige
und angenehme Lichtverteilung bzw. Beleuchtung der jeweiligen Bereiche.
Die Abdeckung kann als eine Art dicke Folie aus Kunststoff ausgebildet
sein, beispielsweise mit einer Dicke von deutlich unter 1 mm, möglicherweise
mit einer Dicke von etwa 0,3 mm. Des weiteren ist die Abdeckung
vorteilhaft als ein einziges Bauteil für sämtliche
Leuchtmittel vorgesehen. Dazu kann sie jeweils unterschiedliche Bereiche
aufweisen. Eine unterschiedliche Lichtdurchlässigkeit kann
beispielsweise durch ein Mehrkomponenten-Herstellungsverfahren erreicht
werden. Alternativ dazu können lichtundurchlässige
Bereiche durch eine Bedruckung mit lichtundurchlässiger
Farbe odgl. erfolgen. Die Abdeckung kann bei der Herstellung der
Anzeigevorrichtung oben auf dem Gehäuse befestigt werden,
beispielsweise festgeklebt werden.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist es möglich, die Abtrennungen
zwischen Leuchtmitteln der zweiten Reihe so auszubilden, dass ein
geringes Überstrahlen von einem Leuchtmittel zu einem lichtdurchlässigen
Bereich über einem benachbarten Leuchtmittel möglich
ist. So ist eine gleichmäßigere und besser verteilte
Beleuchtung der zweiten Reihe möglich. Dies ist vor allem
dann von Vorteil, wenn diese zweite Reihe als durchgängiger
Leuchtstreifen bzw. an einem Stück leuchtender Streifen
ausgebildet ist und verwendet wird.
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Der
Träger ist vorteilhaft ein flacher Bauteilträger,
insbesondere eine Leiterplatte. Auf ihn ist ein Gehäuse
mit den vorgenannten Abtrennungen aufgesetzt, wobei das Gehäuse
mit den Abtrennungen jeweils eine Art Lichtkanal bildet. Oben auf
dieses Gehäuse ist die vorgenannte Abdeckung aufgesetzt. Das
Gehäuse mit den Lichtkanälen bzw. den Abtrennungen
dazwischen kann also als eine Art Gitter ausgebildet sein. Vorteilhaft
ist für eine größere Stabilität des
Gehäuses eine außen umlaufende Gehäusewandung
dicker ausgebildet, während die Abtrennungen bei entsprechender
Wahl eines geeigneten Kunststoffs auch relativ dünn ausgebildet
sein können, um die gewünschte Lichtundurchlässigkeit
zwischen benachbarten Lichtkanälen zu erreichen.
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In
weiterer Ausgestaltung kann das Gehäuse so ausgebildet
sein, dass es die Leuchtmittel auf dem Träger im wesentlichen
abdeckt bzw. umgibt. So kann eine Abschirmung gegen unerwünschtes
seitliches Herausleuchten erreicht werden. Die Baueinheit aus Träger,
Leuchtmitteln und Gehäuse sowie ggf. Abdeckung ist also
bis auf die gewünschte Leuchtrichtung nach oben entlang
der Lichtkanäle lichtdicht ausgebildet. Dabei ist es möglich,
dass zumindest an den Längsseiten der Vorrichtung das Gehäuse
den Träger übergreift zur sicheren Vermeidung
von unerwünschtem seitlichen Herausleuchten.
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Das
Gehäuse ist vorteilhaft einteilig ausgebildet und mit der
Abdeckung beispielsweise unlösbar zu einer Baueinheit verbunden.
Es kann auf verschiedene Art und Weise an oder auf dem Träger
befestigt werden, beispielsweise durch Aufklipsen mit mechanischen
Haltevorrichtungen, die unter Umständen lösbar
ausgebildet sein können.
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Vorteilhaft
sind Träger und auch Gehäuse und somit die gesamte
Anzeigevorrichtung gebogen bzw. bogenartig ausgebildet. Dies kann
insbesondere eine gleichmäßige Biegung sein. Dadurch
ist eine gewisse Anpassung an üblicherweise runde Kochstellen
an einem Kochfeld von der Form her möglich. Wenn bei einem
erfindungsgemäßen Kochfeld mehrere Kochstellen
mit jeweils einer derartigen erfindungsgemäßen
Anzeigevorrichtung vorgesehen sind, so wird es als ausreichend angesehen,
wenn sämtliche Anzeigevorrichtungen identisch ausgebildet
sind. Dann kann zwar die Biegung bzw. Rundung der Anzeigevorrichtungen
nicht exakt an eine Außenform der üblicherweise
unterschiedlich großen Kochstellen angepasst werden. Dies
wird jedoch als nicht besonders problematisch angesehen, insbesondere deswegen,
weil die Anzeigevorrichtungen einen Abstand von zumindest wenigen
Millimetern von einer Kochstelle haben können.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann eine Anzeigevorrichtung
eine Steuerung aufweisen, insbesondere einen Mikrocontroller. Diese Steuerung
kann dazu dienen, die Anzeigevorrichtung mit einer Zentralsteuerung
eines Kochfeldes zur Kommunikation zu verbinden, insbesondere mit
einem darin vorgesehenen Steuerungsbus. So kann also eine genannte
Zentralsteuerung des Kochfeldes einen Anzeigezustand an der Anzeigevorrichtung ändern
in Abhängigkeit von Steuerbefehlen, welche wiederum aufgrund
von Betriebszuständen der jeweiligen Kochstelle oder aber
von unterschiedlichen Eingaben oder Bedienungen einer Bedienperson
abhängen können. Ein solcher Busanschluss der
Anzeigevorrichtung an einen Steuerungsbus des Kochfeldes ist besonders
vorteilhaft bidirektional ausgebildet, sodass sowohl die Kochfeldsteuerung
den Anzeigezustand an der Anzeigevorrichtung ändern kann
als auch jeweils darüber informiert ist, was tatsächlich
angezeigt ist.
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In
nochmals weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein,
dass die Vorrichtung noch eine Sieben-Segment-Anzeige aufweist.
Damit können beispielsweise weitere Informationen angezeigt
werden, wie dies allgemein von Anzeigevorrichtungen an Kochfeldern
odgl. bekannt ist.
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In
Ausgestaltung der Erfindung kann an der Anzeigevorrichtung ein Überdeckungssensor
vorgesehen sein, beispielsweise nach Art einer Reflektions-Lichtschranke,
der nach oben gerichtet ist bzw. wirkt. Alternativ dazu kann ein
solcher Sensor auch kapazitiv oder induktiv arbeiten, beispielsweise
als an sich bekannter Topferkennungssensor. So kann erkannt werden,
wenn ein Kochtopf oder ein anderer Gegenstand darauf aufgestellt
ist, der die Erkennbarkeit bzw. Sichtbarkeit der Anzeigevorrichtung
einschränkt oder verhindert. Dann kann ein entsprechendes
Warnsignal ausgegeben werden, beispielsweise nach Rückmeldung
von der Anzeigevorrichtung an eine Zentralsteuerung des Kochfeldes über den
vorgenannten Steuerungsbus, damit eine Bedienperson auf diesen fehlerhaften
Zustand aufmerksam gemacht wird.
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Alternativ
oder zusätzlich zu einem vorgenannten Überdeckungssensor
kann ein Temperatursensor an der Anzeigevorrichtung vorgesehen sein, der
insbesondere auch nach oben ausgerichtet ist. So soll erkannt werden
können, wenn ein möglicherweise sehr heißer
Topf über der Anzeigevorrichtung aufgestellt oder darüber
verschoben worden ist, dessen eigene Hitze derart durch eine Kochfeldplatte nach
unten auf die Anzeigevorrichtung wirkt bzw. strahlt, dass diese
beschädigt werden könnte. Ein solcher Temperatursensor
kann entweder ein einfaches Widerstands-Sensorelement sein oder
aber über Wärmestrahlung die über der
Anzeigevorrichtung herrschende Temperatur erfassen. Unter Umständen
ist es sogar möglich, sowohl die vorgenannte Funktion eines Überdeckungssensors
als auch diejenige eines Temperatursensors vorzusehen bzw. möglicherweise
in einer Sensoreinheit zu kombinieren.
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In
nochmals weiterer Ausgestaltung der Erfindung können an
der Oberseite der Anzeigevorrichtung einer oder mehrere Abstandshalter
vorgesehen sein. Diese können dafür sorgen, dass
die Anzeigevorrichtung mit einem gewissen, genau definierten Abstand
unter einer Kochfeldplatte eines Kochfeldes angeordnet ist. Dies
ist insbesondere bei üblicherweise genoppten Unterseiten
dieser Kochfeldplatten von Vorteil, da hier ein gewisser Abstand
als vorteilhaft angesehen wird, um das Leuchtbild gleichmäßig und
optisch ansprechend zu gestalten. Diese Abstandshalter können
vorteilhaft über die vorgenannte Abdeckung mit Diffusorwirkung überstehen.
Sie können beispielsweise als überstehende Nasen
an das vorgenannte Gehäuse angeformt sein. Dabei können sie
als Zusatzfunktion noch für eine genaue Festlegung der
Position der genannten Abdeckung zu dem Gehäuse sorgen.
Die Abstandshalter sollten für einen Abstand von 0,1 bis
1 mm, insbesondere etwa 0,5 mm, zu der Unterseite der Kochfeldplatte
sorgen und somit mit diesem Maß über eine Oberseite
der Abdeckung überstehen.
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Diese
und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen
auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die
einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren
in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der
Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte
sowie für sich schutzfähige Ausführungen
darstellen können, für die hier Schutz beansprucht
wird. Die Unterteilung der Anmeldung in einzelne Abschnitte sowie
Zwischen-Überschriften beschränken die unter diesen
gemachten Aussagen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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Ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen
schematisch dargestellt und wird im folgenden näher erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
Schrägansicht einer erfindungsgemäßen
Anzeigevorrichtung von schräg oben,
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2 die
Anzeigevorrichtung aus 1 in Explosionsdarstellung,
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3 eine
Draufsicht auf die Anzeigevorrichtung aus 1 in teilweise
aktiviertem Zustand und
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4 ein
erfindungsgemäßes Kochfeld mit vier Kochstellen
und jeweils einer Anzeigevorrichtung entsprechend 1 pro
Kochstelle.
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Detaillierte Beschreibung
der Ausführungsbeispiele
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In 1 ist
eine erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung 11 im
zusammengebauten Zustand als fertige Baueinheit sowie in 2 in
Explosionsdarstellung in ihre Einzelteile zerlegt dargestellt. Die
Anzeigevorrichtung 11 ist, wie in der Draufsicht aus 3 deutlich
wird, länglich und leicht gekrümmt, wobei sie
etwa gleichbleibende Breite aufweist. Die Anzeigevorrichtung 11 weist
einen Träger 12 mit dieser Grundform auf, der
insbesondere eine Leiterplatte sein kann. Beispielhaft ist rechts
an dem Träger 12 durch die Striche dargestellt,
wie elektrische Anschlüsse 13 ausgebildet sein
können, nämlich als eine Art Felder für
Mehrfach-Stecker zum Aufstecken eines entsprechenden Gegensteckers
darauf gemäß 1 am rechts
abstehenden Ende des Trägers 12.
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Auf
den Träger 12 ist ein korrespondierend ausgebildetes
Gehäuse 14 aus Kunststoff aufgesetzt, dessen Ausbildung
aus 2 besser ersichtlich ist und nachfolgend noch
im Detail beschrieben wird. Dieses Gehäuse 14 trägt
oben eine Abdeckung 15, die ebenfalls aus 2 ersichtlich
ist. Die Abdeckung 15 ist in Form einer grundsätzlich
lichtdurchlässigen, aber transluzent ausgebildeten dicken
Folie oder dünnen Kunststoffschicht ausgebildet. Sie weist einen
im vorderen Bereich liegenden Symbolbereich 16 auf, der
bis auf lichtdurchlässig ausgebildete Symbole 17 wiederum
lichtundurchlässig ist. Diese Lichtundurchlässigkeit
kann durch eine Beschichtung des Symbolbereichs 16 mit
Auslassung der Symbole 17 erfolgen. Somit können
sowohl die Symbole 17 als auch der restliche Flächenbereich
der Abdeckung 15 mit Licht von unten durchstrahlt werden
und diese Beleuchtung kann von oben erkannt werden. In diesen lichtdurchlässigen
bzw. transluzenten Bereichen 17 kann eine gewisse Diffuserwirkung
der Abdeckung 15 vorgesehen sein, welche eine gleichmäßigere
und optisch ansprechendere Lichterscheinung ermöglicht.
Dies ist jedoch grundsätzlich bekannt.
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Das
Gehäuse 14 weist integral damit ausgebildete Befestigungsösen 19 auf
sowie nahe daneben ansteckbare Gummifüße 20.
So kann als eine mögliche Befestigungsart eine seitliche
Fixierung der Anzeigevorrichtung 11 durch in die Ösen
eingreifende Bolzen vorgenommen werden bei gleichzeitigem Druck
bzw. federnder Lagerung aufgrund der Gummifüße 20 nach
oben gegen eine darüber verlaufende Kochfeldplatte entsprechend 4.
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Auf
dem Träger 12 sind eine Vielzahl von LED angeordnet,
und zwar einmal zwölf LED 22a, die eine erste
Reihe 23 entsprechend der Krümmung des Trägers 12 bilden.
Des weiteren sind parallel dazu achtzehn LED 22b angeordnet
und bilden die parallele zweite Reihe 24 von LED, die sowohl
links als auch rechts etwas über die erste Reihe 23 überstehen.
Die Anzahl der LED 22a bzw. 22b kann hier variiert
werden. Zusätzlich ist es auch möglich, dass noch
eine dritte Reihe von LED vorgesehen werden kann.
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Es
ist aus 2 zu ersehen, dass der Abstand
sowohl der LED 22a als auch der LED 22b zueinander
jeweils innerhalb der Reihen 23 und 24 gleich
ist. Des weiteren sind die Abstände der LED jeder Reihe
in beiden Reihen gleich. Diese Abstände betragen etwa das
Fünffache der Länge der LED 22, was aber
ebenfalls variieren kann. Des weiteren ist auch aus 2 zu
erkennen, dass die Abstände der LED 22a der ersten
Reihe 23 in etwa dem Abstand der Mittelpunkte der Symbole 17 in
der Abdeckung 15 entsprechen. Somit liegt jeweils genau
unter einem Symbol 17 eine der LED 22a.
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Die
spezielle Ausbildung des Gehäuses 14 sieht vor,
dass zu jeder LED 22a der ersten Reihe 23 durch
Abtrennungen 26a gebildete Lichtkanäle 27a gehören.
Dies bedeutet also, dass bei auf den Träger 12 aufgesetz tem
Gehäuse 14 eine LED 22a in etwa in der
Mitte des rechteckigen Lichtkanals 27a sitzt und somit
frei nach oben strahlen kann an die Unterseite der Abdeckung 15 bzw.
an die jeweiligen Symbole 17. Ein Überstrahlen
in einen Lichtkanal 27a einer benachbarten LED 22a wird
durch die Abtrennungen 26a verhindert. Somit hat also jede
LED 22a ihren eigenen Lichtkanal, wobei in Abwandlung der
Erfindung unter Umständen auch vorgesehen sein kann, dass
pro Lichtkanal mehrere LED vorgesehen sein könnten.
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Für
die LED 22b der zweiten Reihe 24 sind entsprechend
Lichtkanäle 27b vorgesehen, die jeweils durch
Abtrennungen 26b voneinander getrennt sind bzw. gegeneinander
abgeschirmt sind. Dazu reichen die Abtrennungen 26 an der
Unterseite des Gehäuses 14 am besten bis auf den
Träger 12 oder zumindest knapp daran. Um ungewünschtes
Herausleuchten aus der Anzeigevorrichtung 11 an den Längsseiten
zu verhindern, übergreift das Gehäuse 14,
wie aus 1 zu ersehen ist, den Träger 12 deutlich.
Wenn an den Enden des Trägers 12 keine elektrischen
Anschlüsse 13 odgl. vorgesehen sein sollen, da
ein elektrischer Anschluss beispielsweise anders erfolgt, ist auch
hier eine Verlängerung des Gehäuses über
den Träger hinaus und ein Übergreifen dadurch
möglich.
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Anders
als über der ersten Reihe 23 von LED 22a mit
dem lichtundurchlässigen Symbolbereich 16 und
den lichtdurchlässigen Symbolen 17 darüber
ist die Abdeckung 15 in dem Streifen der zweiten Reihe 24 von
LED 22b gleichmäßig lichtdurchlässig,
vorteilhaft aber wiederum transluzent für eine vorgenannte Diffuserwirkung.
Gerade hier wird, da die LED 22b mit einer Fläche
entsprechend dem Querschnitt des Lichtkanals 27b an die
Unterseite der Abdeckung 15 leuchten, die Diffusorwirkung
als vorteilhaft angesehen, weil dann im Prinzip diese gesamte Fläche
in etwa gleichmäßig nach oben als leuchtend gesehen wird.
In weiterer Ausbildung der Erfindung ist es möglich, die
Abtrennungen 26a und 26b sowie die sonstigen Wände
der Lichtkanäle 27a und 27b möglichst glatt bzw.
reflektierend, eventuell auch schräg oder nach Art eines
Parabolspiegels, auszubilden, sodass möglichst viel Licht
von den LED 22 nach oben gestrahlt wird.
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Nicht
dargestellt in 2 sind theoretisch mögliche,
beispielsweise an der Unterseite des Trägers 12 gegenüberliegend
von den LED 22 angeordnete weitere elektrische bzw. elektronische
Bauteile, insbesondere zur Ansteuerung der Anzeigevorrichtung 11.
Dies können beispielsweise Mikrocontroller zur Ansteuerung
der Anzeigevorrichtung 11 sein, beispielsweise für
einen vorgenannten Busanschluss an einen Steuerungsbus eines Elektrogerätes
bzw. Kochfeldes.
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In 3 ist
in der Draufsicht dargestellt, wie beispielsweise von der zweiten
Reihe 24 sämtliche LED 22b angesteuert
sind bzw. leuchten, was durch die Graustufe dargestellt sein soll.
Es ergibt sich also ein länglicher Leuchtstreifen aus drei
Leuchtbalken 29a, 29b und 29c. Durch
die unterschiedlichen Graustufen soll verdeutlicht werden, dass
beispielsweise die Leuchtbalken 29a und 29c grün
leuchten bzw. allgemein in einem schwächeren Lichtton und
der mittlere Leuchtbalken 29b rot bzw. in einem stärkeren Lichtton.
Da aber dieser gesamten Leuchtstreifen nicht stets über
seine gesamte Länge sämtlicher LED 22b leuchten
muss, sondern durch die Lichtkanäle 27b in achtzehn
einzelne Leuchtsegmente unterteilt ist, kann die Länge
des leuchtenden Streifens variieren. Des weiteren können
beliebige Leuchtsegmente aktiviert werden, sodass der gesamte Leuchtstreifen beispielsweise
nur in Form der Leuchtbalken 29a und 29c leuchtet
oder auch in noch kleineren Unterteilungen. Weitere Leuchteffekte
können die Beleuchtungsstärke beispielsweise periodisch ändern,
bzw. blinkend mit gleicher oder sich verändernder Blinkfrequenz.
Dies ist jeweils für den Fachmann leicht zu realisieren,
falls es den Umständen entsprechend zweckmäßig
scheint. Ebenso können auch Farbvariationen vorhanden sein,
insbesondere durch verschiedene Wahl von Farben für die
einzelnen LED 22b, was auch für die LED 22a der
ersten Reihe 23 gilt. Manche Leuchtmittel ei ner Reihe,
insbesondere der ersten Reihe, können beispielsweise permanent betrieben
werden, vorzugsweise in gleich bleibender Anzahl bzw. mit gleich
bleibendem Betrieb. Leuchtmittel der anderen Reihe können
beispielsweise dabei veränderlich betrieben werden mit
Ein- und Ausschalten verschiedener Leuchtmittel, vorzugsweise als
sich in der Leuchtdarstellung bewegender Leuchtstreifen nach Art
eines Lauflichts. Dieser Leuchtstreifen kann beispielsweise hin-
und herwandern, wobei insbesondere der jeweils vordere Bereich des
Leuchtstreifens mit einer Breite von zwei oder drei LED heller leuchten
kann als der hintere mit mehr LED. Damit kann eine Betriebsanzeige
einer Kochstelle realisiert werden, wobei vorteilhaft abhängig
von einer Kochstufe Helligkeit, Bewegungsgeschwindigkeit oder Länge
des Leuchtstreifens abhängen.
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Des
weiteren ist in 3 zu erkennen, dass von der
vorderen Reihe 23 manche der LED 22a aktiviert
und so bestimmte Symbole 17 beleuchtet sind. In der Mitte
sind die Buchstaben H O T beleuchtet, zeigen also das Wort HOT an
als Heißanzeige. Zusätzlich wird diese noch durch
die flammenartig ausgebildeten Symbole 17 links und rechts
daneben veranschaulicht. Da eine solche Heißanzeige als
Warnung gedacht ist, bietet sich hier beispielsweise die Farbe Rot
oder eine ähnliche Signalfarbe für die darunter
liegenden LED 22a und beleuchteten LED an. Ob nun im tatsächlichen
Betrieb die Heißanzeige entsprechend 3 gleichzeitig
angezeigt wird durch beleuchtete LED 22a wie auch der darüber
liegenden Leuchtstreifen, der tendenziell eher für Anzeigen
von Kochstufen benutzt wird, ist im Einzelfall zu entscheiden und
eine Frage der Auslegung der Anzeigevorrichtung bzw. der zugrunde
liegenden Anzeigeverfahren. Alternativ zu einer Signalfarbe kann
durch Blinken, insbesondere mit erhöhter oder temperaturabhängiger
Frequenz, vorteilhaft eine Heißanzeige als Betriebsverfahren
durchgeführt werden. Als weitere Alternative kann die Temperatur
durch die Länge eines darüber befindlichen Leuchtstreifens
veranschaulicht werden. Darin liegt einer der Vorteile einer erfindungsgemäßen
zweireihigen Anzeigevorrichtung, wie sie auch vorstehend erläutert
worden ist, es können mehr und detailliertere Informationen
gegeben werden.
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In 4 ist
eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Kochfeld 31 dargestellt.
Es weist auf übliche Art und Weise eine Kochfeldplatte 32 auf, vorteilhaft
aus Glaskeramik, sowie vier Kochstellen 33a bis d. Die
Kochstellen 33 weisen Induktionsspulen als induktive Heizeinrichtungen
auf, welche hier nicht näher dargestellt sind. Im vorderen
mittleren Bereich befindet sich eine Bedieneinrichtung 35 mit Berührungsschaltern,
dargestellt durch die runden Symbole, und die Sieben-Segment-Anzeige,
wie dies dem Fachmann jedoch bekannt ist. Der Bedieneinrichtung 35 zugeordnet
ist eine gestrichelt dargestellte Zentralsteuerung 36.
Diese Zentralsteuerung 36 steuert sowohl derart das Kochfeld 31,
dass sie Bedienbefehle entgegennimmt, die an der Bedieneinrichtung 35 eingegeben
worden sind, und in Abhängigkeit davon den Betriebszustand
der Kochstellen 33a bis d einstellt. Eine Zentralsteuerung
kann auch in die Bedieneinheit integriert sein.
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Des
weiteren ist in 2 dargestellt, wie an dem Gehäuse 14 links
und rechts von der ersten Reihe 23 zwei Ausnehmungen 25a und 25b vorgesehen sind.
Diese gehen ebenfalls wie die Lichtkanäle 27 durch
das Gehäuse 14 hindurch und dienen dazu, vorgenannte Überdeckungssensoren
und/oder Temperatursensoren daran anzuordnen. Diese Sensoren sind
vorteilhaft ebenfalls auf dem Träger 12 angebracht
und elektrisch angeschlossen. Sie sollten so ausgebildet sein, dass
ihre Funktionen nach oben durch die Abdeckung 15 nicht
beeinträchtig werden. Alternativ sollte die Abdeckung 15 in
diesem Bereich entfernt oder vollständig lichtdurchlässig,
also transparent, ausgebildet werden.
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Gestrichelt
dargestellt in 4 sind Verbindungsleitungen 37a bis
d, die jeweils von der Zentralsteuerung 36 an eine Anzeigevorrichtung 11a bis
d gehen. Sie können unter Umständen mit Anschlusskabeln
für die Heizeinrichtungen der Kochstellen zusammengefasst
sein als Kabelbaum.
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Alternativ
können sie von Anzeigevorrichtung zu Anzeigevorrichtung
weitergeschleift sein, also eine Art Ring bilden ausgehend von der
Zentralsteuerung 36 zu den Anzeigevorrichtungen 11b, 11a, 11d, 11c und
dann wieder zur Zentralsteuerung. Die Anzeigevorrichtungen 11a bis
d sind jeweils an gleicher Stelle und mit etwa gleichem Abstand
zum Außenrand der Kochstellen 33a bis d davor
angeordnet, und zwar unter der durchsichtigen bzw. lichtdurchlässigen
Kochfeldplatte 32. Die Anzeigevorrichtungen 11 sind
gestrichelt dargestellt, da sie selber im nicht beleuchteten bzw.
deaktivierten Zustand nicht erkannt werden können.
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Bei
der Anzeigevorrichtung 11c rechts unten leuchten die Leuchtbalken 29b und 29c entsprechend 3,
bei der Anzeigevorrichtung 11d dahinter sind es die Leuchtbalken 29a und 29b.
Auf eine Darstellung der beleuchteten Symbole 17 über
der ersten Reihe 23 von LED 22a wird hier in 4 der Übersichtlichkeit
halber verzichtet. Anhand der 3 ist es
jedoch leicht vorstellbar, wie einzelne dieser Symbole 17 beleuchtet
sind und dann ähnlich wie die Sieben-Segment-Anzeige der
Bedieneinrichtung 35 von unterhalb der Kochfeldplatte 32 darüber
als Lichterscheinung erkennbar sind. Verschiedene Anzeigemodi bzw.
Betriebsverfahren wurden auch vorstehend beschrieben.
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Nicht
dargestellt in den 1 und 2 sind die
vorgenannten Abstandshalter. Sie können aber beispielsweise
an den vier Ecken der Oberseite des Gehäuses 14 vorgesehen
sein, möglicherweise auch mit ein oder mehreren Abstandshaltern
auf der Länge des Gehäuses 14 dazwischen,
um eine Durchbiegung in diesem mittleren Bereich hin zu der darüber verlaufenden
Unterseite der Kochfeldplatte 32 zu vermeiden. Durch diese
Abstandshalter weist die Abdeckung 15 bzw. deren Oberseite
einen geringen Abstand dazu auf, beispielsweise etwa 0,5 mm. Dadurch
kann bei den üblicherweise genoppten Unterseiten der Kochfeldplatte 32 aus
Glaskeramik eine optimale Wirkung der Leuchterscheinung der Symbole 17 sowie
der Leuchtbalken 29 durch sie hindurch erreicht werden.
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Die
Ansteuerung der Anzeigevorrichtungen 11 mittels der Zentralsteuerung 36 in
Abhängigkeit von Eingaben an der Bedieneinrichtung 35 bzw.
abhängig vom Zustand der Kochstellen 33a bis d
erfolgt über ein vorbeschriebenes Bussystem. Dazu weist die
Zentralsteuerung 36 einen Steuerungsbus auf für eine
bidirektionale Verbindung mit jeder Anzeigevorrichtung 11 oder
aber für eine vorbeschriebene Kreisverbindung bzw. Weiterschleifung.
Des weiteren erfolgt über diese Verbindungsleitungen 37 auch
eine Energiezufuhr für den Betrieb der LED 22.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 3722632
A1 [0002]
- - WO 2003/014624 [0003]
- - EP 1213543 [0004]