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Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft ein Bauteil aus einer Mehrzahl von aufeinandergestapelten
Platten, bei dem mindestens zwei Platten, von denen wiederum mindestens
eine aus einem keramischen Werkstoff besteht, stoffschlüssig
mittels einer Kleberschicht gefügt sind. Bei dem Bauteil
kann es sich insbesondere um einen Plattenwärmeübertrager
oder einen Reaktor handeln. Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren
zur Herstellung solcher Bauteile.
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Hintergrund der Erfindung
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Keramische
Komponenten finden im Anlagen- und Maschinenbau allgemein dort Anwendung, wo
Verschleiß, Korrosion und hohe Temperaturbelastungen auftreten.
Die Härte, chemische Beständigkeit und Wärmeleitfähigkeit
von technischen Keramiken ist denen von Stählen und Graphit
als Alternativwerkstoffe weit überlegen.
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Siliciumcarbid
(SiC) als Vertreter der technischen Keramik besitzt den besonderen
Vorteil einer gegenüber Stahl 4-fach besseren thermischen
Leitfähigkeit. Das Gesamteigenschaftsprofil prädestiniert den
Werkstoff neben dem Einsatz in Düsen, Ventilen, Gleitringdichtungen
und Gleitlagern auch zum Einsatz in Wärmeübertragern
und Mikroreaktoren.
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In
Wärmeübertragern und Mikroreaktoren müssen
die Komponenten aus fluiddynamischen Gründen im Inneren
sehr komplex geformt sein. Oftmals ist das Design unvereinbar mit
den zur Verfügung stehenden keramischen Formgebungsverfahren,
so dass ein Verbinden keramischer Einzelbestandteile unumgänglich
ist. Es bieten sich kraft- und stoffschlüssige Verbindungen
an.
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Gesintertes
Siliciumcarbid (SSiC) ist im Bereich der Plattenwärmeübertrager
und Mikroreaktoren ein neuer Werkstoff. In zerlegbaren Apparaten, bei
denen die Einzelkomponenten mit Hilfe einer kraftschlüssigen
Verbindungskonstruktion abgedichtet werden müssen, besteht
als Problem die ungenügende Druckfestigkeit und Standzeit
der hierbei eingesetzten Kunststoff-Dichtungen. Das Potential des Siliciumcarbids
kann aufgrund von Materialproblemen der Dichtungen nicht voll ausgeschöpft
werden.
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Die
Schwachstelle ist der Dichtungswerkstoff selbst. Oftmals als umlaufende
Dichtungen oder O-Ring eingesetzt, versprödet der Kunststoff
unter hohen Temperatur-, Korrosions- oder Verschleißbelastungen,
verliert mit der Zeit seine grundlegend notwendige Elastizität
und kann am Ende seine Dichtungsfunktion nicht mehr erfüllen.
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In
bestimmten Anwendungen ist gefordert, dass die Apparate einfach
zerlegbar sein müssen, um das Reinigen und Entfernen von
Belägen auf den Wärmeübertrager- oder
Reaktoroberflächen mit wenig Aufwand zu bewerkstelligen.
Oftmals sind die Dichtungen schneller verschlissen als sich der
Belag bildet und damit ein Austausch defekter Dichtungen noch vor
geplanten Wartungsarbeiten notwendig.
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Stand der Technik
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Eine
stoffschlüssige Verbindung von SiC-Komponenten ist grundsätzlich
möglich. Sie bietet gegenüber der kraftschlüssigen
Verbindung den großen Vorteil, dass durchströmende
gefährliche oder giftige Medien dauerhaft hermetisch abgedichtet
sind. Gesintertes Siliciumcarbid kann insbesondere mit den Verfahren
des Diffusionsschweißens, Laserstrahlschweißens
und Lötens mit Metall- oder Glasloten stoffschlüssig
gefügt werden. Den genannten Verfahren ist gemeinsam, dass
die Komponenten dauerhaft und damit unzertrennlich verbunden werden.
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Die
DE 10 2004 044 942
A1 beschreibt ein Verfahren zum Fügen von keramischen
Komponenten durch ein Diffusionsschweißverfahren, wobei
die Komponenten verformungsarm zu einem Monolithen gefügt
werden.
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Die
WO 2007/110196 A1 beschreibt
einen Plattenwärmetauscher und einen Mikroreaktor aus einem
Stapel keramischer Platten, in welchen ein Kanalsystem aus Fluidstrom-Führungskanälen
ausgebildet ist. Die Platten sind entweder mittels umlaufenden Dichtungen
miteinander verbunden oder durch ein Diffusionsschweißverfahren
stoffschlüssig zu einem nahtfreien monolithischen Block
gefügt.
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Diffusionsgeschweißte
SiC-Komponenten und daraus hergestellte Bauteile, wie sie in den
beiden vorgenannten Druckschriften beschrieben sind, zeigen hinsichtlich
der Standzeit erhebliche Vorteile, und sie können auch
bei höchsten Temperaturen eingesetzt werden. Ein Zerlegen
für Wartungsarbeiten und Inspektion ist jedoch nicht oder
nur zerstörend möglich. Eine Reinigung ist nur
mit erhöhtem Aufwand über chemische oder pyrolytische
Prozesse oder aber gar nicht möglich.
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Diffusionsgeschweißte
SiC-Wärmeübertrager sind zudem durch eine hohe
Steifigkeit gekennzeichnet. Im Betrieb mit Medien hoher Temperaturunterschiede
kann es zum Aufbau thermisch bedingter Spannungen kommen und es
besteht, insbesondere bei Thermoschockbeanspruchung, ein Risiko
der Schädigung.
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Ebenfalls
ist es bekannt, Keramikkomponenten aus den verschiedensten Anwendungsbereichen mit
Hilfe von Klebern stoffschlüssig mit andersartigen Werkstoffen,
wie Metall, Glas oder Graphit zu verbinden. Die zu bewältigende
Aufgabe konzentriert sich dabei hauptsächlich darauf, Konstruktionen
aus verschiedenen Werkstoffen durch Einsparung von Verbindungselementen
erheblich zu vereinfachen.
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In
WO 2007/112945 A1 wird
ein Mikroreaktorsystem beschrieben, das aus mindestens einem Prozessmodul
und aus mindestens einem Wärmetauschermodul besteht. Die
Prozessmoduln bestehen aus einem korrosions- und druckbeständigen Material,
vorzugsweise aus Edelstahl, Hastelloy, Wolfram, Tantal, Titan, Keramik
oder Graphit. Die Wärmetauschermoduln bestehen aus einem
wärmeleitenden Material, vorzugsweise aus Aluminium, Aluminiumlegierungen,
Kupfer, Kupferlegierungen, Silber oder Silberlegierungen. Das Material
für die Wärmetauschermoduln ist duktil, so dass
die Wärmetauschermoduln mit einem benachbarten Prozessmodul
verpresst werden können und kein zusätzlicher
Fügeprozess erforderlich ist. Die Prozessmoduln selbst
werden hergestellt durch Fügen zweier Platten, wobei als
Fügeverfahren ganz allgemein Löten, Sintern, Schweißen,
Kleben oder ähnliches genannt sind. Als Durchflussrate
ist 100 ml/min angegeben, was ziemlich niedrig ist. Es handelt sich
hier also nicht um einen rein keramischen Aufbau und die Funktionen
Reaktionsdurchführung und Wärmeübertragung
sind getrennt. Daher ist dieser Mikroreaktor nicht universell einsetzbar.
Es werden jeweils nur zwei keramische Platten miteinander verklebt. Über das
Klebeverfahren werden keine Details offenbart.
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In
JP 2007-136292 A wird
ein Verfahren zur Herstellung eines Mikroreaktors beschrieben, bei dem
Platten mittels einer Klebefolie miteinander verklebt werden. Die
Platten des Mikroreaktors können aus Glas, Teflon, Metall
oder Keramik bestehen, vorzugsweise aus Glas. Die Abmessungen der
Platten sind relativ klein, beispielsweise 30 mm × 70 mm.
Im Beispiel wird eine Klebefolie aus einem chlorierten und fluorierten
Kohlenwasserstoff verwendet. Vor dem Kleben ist eine Oberflächenbehandlung
(Plasmabehandlung) erforderlich.
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Die
Mikroreaktoren werden nicht für Druckanwendungen eingesetzt
und die Klebung erfolgt offensichtlich vollflächig. Eine
vollflächige Klebung hat jedoch den Nachteil, dass sie
wärmeisolierend wirkt und daher für die Anwendung
bei Wärmetauschern weniger geeignet ist, da sie die Leistung
der Wärmeübertragung herabsetzt.
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Ein
weiterer Nachteil dieses Klebeverfahrens mit einer Folie gleichmäßger
Dicke ist, dass die Platten absolut eben und planparallel sein müssen.
Dieses Verfahren ist daher nicht geeignet zum Kleben größerer
Platten aus gesinterter Keramik wie beispielsweise gesinterter SiC-Keramik,
da es bearbeitungstechnisch äußerst schwierig
oder sogar unmöglich ist, absolut ebene und planparallele
Platten herzustellen.
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In
DE 197 17 931 C1 ist
ein Wärmetauscher für den Einsatz bei Temperaturen
von 200°C bis 1600°C und/oder korrosiven Medien
beschrieben. Der Wärmetauscher besteht aus faserverstärkter
Keramik (C/SiC oder SiC/SiC). Nach der Silizierung können
die Einzelbauteile mit einem Keramikkleber zusammengefügt
werden, der auch stabil bei hohen Temperaturen ist. Dieses Verfahren
ist speziell auf die faserverstärkten Keramiken zugeschnitten.
Ziel ist es hier, eine dauerhafte Verbindung für Anwendungstemperaturen
von bis zu 1600°C zu schaffen. Eine zerstörungsfreie
Zerlegung, Reinigung und Wiederverwendbarkeit ist nicht gegeben.
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Aufgabe der Erfindung
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Bauteil, insbesondere
einen Plattenwärmeübertrager oder einen Plattenmikroreaktor
aus einer Mehrzahl von aufeinandergestapelten Platten zur Verfügung
zu stellen, wobei mindestens zwei Platten des Stapels, von denen
mindestens eine aus einem kera mischen Werkstoff besteht, so gefügt
sind, dass das Bauteil die Nachteile des Standes der Technik überwindet,
insbesondere eine leckagefreie, thermoschockbeständige
und druckfeste Abdichtung ermöglicht, wobei die gefügten
Platten wiederlösbar und wiederverwendbar sein sollen,
die Duktilität der Konstruktion erhöht und das
Ausgleichen thermomechanischer Spannungen möglich sind.
Ferner soll ein einfaches und wirtschaftliches Verfahren zur Herstellung
eines solchen Bauteils angegeben werden.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die
vorstehende Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst
durch ein Bauteil aus einer Mehrzahl von aufeinandergestapelten
Platten gemäß Anspruch 1 sowie ein Verfahren zu
dessen Herstellung gemäß Anspruch 17. Vorteilhafte
bzw. besonders zweckmäßige Ausgestaltungen des
Anmeldungsgegenstandes sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Gegenstand
der Erfindung ist somit ein Bauteil aus einer Mehrzahl von aufeinander
gestapelten Platten, in welchen ein Kanalsystem aus Fluidstrom-Führungskanälen
ausgebildet ist, wobei mindestens zwei Platten des Stapels, von
denen eine aus einem keramischen Werkstoff und die andere aus einem
keramischen Werkstoff oder Glas besteht, stoffschlüssig
mittels einer mindestens 25 μm dicken Kleberschicht aus
einem polymeren Kleber gefügt sind.
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Gegenstand
der Erfindung ist ferner ein Verfahren zur Herstellung eines solchen
Bauteils, umfassend die Schritte
- – Aufbringen
eines polymeren Klebers auf mindestens eine der Klebeflächen
der zu fügenden Platten (1),
- – Aufeinanderstapeln der zu fügenden Platten
(1),
- – Zusammenpressen der Platten (1) in der Weise, dass
gegebenenfalls vorhandene Plattenunebenheiten durch den Kleber ausgeglichen
werden können, und Fixieren des Plattenstapels, und
- – Aushärten des polymeren Klebers unter Beibehaltung
der Fixierung in der Weise, dass eine Mindestdicke der Kleberschicht
von 25 μm nicht unterschritten wird.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform handelt es sich bei dem erfindungsgemäßen
Bauteil um einen Plattenwärmeübertrager.
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Gemäß einer
anderen bevorzugten Ausführungsform handelt es sich bei
dem erfindungsgemäßen Bauteil um einen Reaktor,
insbesondere um einen Plattenmikroreaktor mit mindestens zwei getrennten
Fluidkreisläufen.
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Die
erfindungsgemäßen Bauteile in Form von Wärmeübertragern
und Mikroreaktoren haben gegenüber den in der
DE 10 2004 044 942 A1 und
WO 2007/ 110196 A1 beschriebenen
Bauteilen den Vorteil, dass sie für Reinigungs- und Wartungsarbeiten
und Inspektionen zerlegt werden können, da die Klebeverbindungen
wiederlösbar sind. Durch die Zerlegbarkeit der Konstruktion
wird ebenfalls eine Erweiterungsmöglichkeit um zusätzliche
Komponenten oder Platten geschaffen. Die erfindungsgemäßen Wärmeübertrager
und Mikroreaktoren können im Betrieb thermisch bedingte
Spannungen ausgleichen und das Risiko der Schädigung ist
herabgesetzt. Dadurch ist die Thermoschockbeständigkeit
gegenüber monolithischen Wärmeübertragern
erhöht.
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Gegenüber
Wärmeübertragern und Mikroreaktoren mit elastischen
Polymerdichtungen haben die erfindungsgemäßen,
geklebten Wärmeübertrager und Mikroreaktoren den
Vorteil, dass sie druckfester sind.
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Gegenüber
der
JP2007-136292
A können deutlich größere Komponenten
oder Platten geklebt werden. Unebenheiten und Abweichungen von der Planparallelität
der Platten können ausgeglichen werden.
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Detaillierte Beschreibung
der Erfindung
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Gemäß der
Erfindung werden Bauteilkomponenten in Form von Platten, insbesondere
Wärmeübertrager- oder Mikroreaktorkomponenten
mittels eines Klebeverfahrens mit polymeren Klebern stoffschlüssig
gefügt. Es können komplex geformte, wärmetechnische
Komponenten, insbesondere auch großformatige keramische
Platten oder auch Blöcke, zu einer monolithartigen Einheit
verbunden werden. Die so erhaltenen Bauteile sind zerlegbar, benötigen keine
Dichtungen und besitzen darüber hinaus eine hervorragende
Druckfestigkeit. Die erfindungsgemäßen Bauteile
zeichnen sich vorzugsweise dadurch aus, dass eine Beaufschlagung
mit 8,5 bar Innendruck und mehr bestanden wird, weiter vorzugsweise 18
bar Innendruck und mehr. Darüber hinaus besitzen die erfindungsgemäßen
Bauteile gute Thermoschockbeständigkeit und hohe Standzeit
sowie Korrosionsbeständigkeit im Anwendungsbereich des
jeweiligen polymeren Klebers.
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Bei
den erfindungsgemäß eingesetzten polymeren Klebern
handelt es sich vorzugsweise um Epoxid- und Siliconkleber, wobei
einkomponentige Kleber besonders bevorzugt sind. Vorzugsweise beträgt die
Viskosität des eingesetzten Klebers mindestens 30000 mPa·s.
Bei den Epoxidklebern werden temperaturaushärtende Kleber
bevorzugt. Bei den Siliconklebern kommen kondensations-, feuchte-
und temperaturaushärtende Siliconkleber zum Einsatz, vorzugsweise
solche, welche im ausgehärteten Zustand eine Shore-Härte
(Shore-A) zwischen 25 und 40 aufweisen.
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Je
nach Anwendungsfall des Bauteils müssen die polymeren Kleber
das Anforderungsprofil der jeweiligen wärmetechnischen
Anwendung erfüllen. Diese Anforderungen können
insbesondere eine Langzeittemperaturstabilität bis mindestens
150°C, Korrosionsbeständigkeit gegenüber
Seewasser, Korrosionsbeständigkeit in sauren Medien, Korrosionsbeständigkeit
in alkalischen Medien, Beständigkeit gegenüber
Heißwasser und erhöhte Wärmeleitfähigkeit
gegenüber Standardklebern sein.
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Die
polymeren Kleber weisen vorzugsweise einen geringeren E-Modul auf
als die Keramikwerkstoffe und Glas. Zwischen den Komponenten aufgebracht
vermag der Kleber thermomechanische Spannungen im Betrieb abzubauen
und damit höhere Thermoschockbelastungen zuzulassen. So
lassen sich beispielsweise Plattenwärmeübertrager
aus SiC-Keramik oder Mikroreaktoren aufgebaut aus miteinander verbundenen
Glas- und Keramikkomponenten mit hoher Thermoschockbeständigkeit
herstellen.
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Der
polymere Kleber kann auch inaktive oder aktive Füllstoffe
enthalten. Beispiele inkativer Füllstoffe sind Glasperlen
definierter Größe. Als aktiver Füllstoffe
können beispielsweise keramische Pulver oder Granulate,
insbesondere aus Siliciumcarbid, eingesetzt werden. Über
diese Füllstoffe kann die Wärmeleitfähigkeit
des Klebers erhöht und das Fließverhalten des
Klebers gezielt eingestellt werden. Die Verwendung von SiC-Füllstoffen
hat darüber hinaus den Vorteil einer besseren Korrosionsbeständigkeit.
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Die
Kleberschichtdicke bei den erfindungsgemäßen Bauteilen
beträgt mindestens 25 μm, vorzugsweise 50 bis
300 μm, insbesondere bevorzugt 80 bis 180 μm.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform besteht der keramische Werkstoff
mindestens einer der gefügten Platten aus Siliciumcarbid
(SiC), gesintertem Siliciumcarbid (SSiC), Aluminiumoxid (Al2O3), Zirkondioxid
(ZrO2), Titandiborid (TiB2)
oder Kombinationen davon. Aufgrund der hohen Wärmeleitfähigkeit
und der universellen Korrosionsbeständigkeit handelt es
sich bevorzugt zumindest bei einer der zu fügenden Komponenten
um gesintertes Siliciumcarbid (SSiC). Besonders geeignet sind beispielsweise SSiC-Werkstoffe
mit feinkörnigem Gefüge, vorzugsweise mit einer
mittleren Korngröße < 5 μm, wie sie beispielsweise
unter dem Namen EKasic® F von ESK Ceramics
GmbH & Co. KG
vertrieben werden. Außerdem können aber auch grobkörnige
SSiC-Werkstoffe eingesetzt werden, beispielsweise mit bimodalem
Gefüge, wobei 50 bis 90 Vol.-% der Korngrößenverteilung
aus prismatischen, plättchenförmigen SiC-Kristalliten
einer Länge von 100 bis 1500 μm besteht und 10
bis 50 Vol.-% aus prismatischen, plättchenförmigen
SiC-Kristallite einer Länge von 5 bis weniger als 100 μm
(EKasic® C von ESK Ceramics GmbH & Co. KG). Die
Messung der Korngröße bzw. der Länge
der SiC-Kristallite kann anhand von lichtmikroskopischen Gefügeaufnahmen,
beispielsweise unter Zuhilfenahme eines Bildauswerteprogrammes, das
den maximalen Feretschen Durchmesser eines Korns bestimmt, ermittelt
werden.
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Des
weiteren können je nach Funktion Komponenten aus Glas,
Aluminiumoxidkeramik oder anderer Keramiken wie beispielsweise ZrO2 und TiB2 zum Einsatz
kommen. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
besitzt das Bauteil einen rein keramischen Aufbau, d. h. sämtliche
Platten bestehen aus einem keramischen Werkstoff, insbesondere bevorzugt
aus SSiC.
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In
den einzelnen Platten der erfindungsgemäßen Bauteile
ist ein Kanalsystem aus Fluidstrom-Führungskanälen
ausgebildet. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
kann das Kanalsystem gemäß
WO 2007/110196 A1 so
ausgebildet sein, dass sich ein im Wesentlichen mäanderförmiger
Verlauf des Fluidstroms über die Fläche der Platte
ergibt, wobei die Seitenwände der Führungskanäle
eine Mehrzahl von Unterbrechungen bzw. Durchbrüchen aufweisen,
die zu einer Verwirbelung des Fluidstroms führen. Eine
solche Verwirbe lung ermöglicht eine effiziente Wärmeübertragung
und zugleich einen geringen Druckverlust. Ein weiterer Vorteil des
Designs solcher Platten ist, dass sich Zuführ- und Abführöffnungen
für die Fluidströme, beispielsweise in Form von
Bohrungen bereits in die Platten integrieren lassen. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform sind die Führungskanäle
in der Platte mit einer ersten Zuführöffnung und
einer ersten Abführöffnung für ein erstes
Fluid verbunden und die Platte ist mit einer zweiten Zuführöffnung
und einer zweiten Abführöffnung für ein
zweites Fluid zur Versorgung einer benachbarten Platte versehen,
wobei diese Öffnungen in einfacher Weise durch Bohrungen
vorgesehen werden können.
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Die
erfindungsgemäß eingesetzten Platten haben vorzugsweise
eine Dicke im Bereich von 0,2–20 mm, insbesondere bevorzugt
etwa 3 mm. Der Fluid- bzw. Stoffstrom in einer Austauschfläche
einer Platte wird gemäß einem bevorzugten Kanalsystem mäanderförmig
geleitet, um eine möglichst lange Verweilzeit zu ermöglichen.
Die Seitenwände bzw. Leitwandungen der Führungskanäle
in der Austauschfläche haben, vom Plattengrund aus gemessen,
vorzugsweise eine Höhe im Bereich von 0,2–30 mm,
weiter vorzugsweise 0,2–10 mm und insbesondere bevorzugt
0,2–5 mm. Die als Stege ausgebildeten Seitenwände
der Führungskanäle sind über Fräsen
herstellbar, können jedoch auch über endkonturnahes
Pressen gefertigt werden. Wenn die Seitenwände der Führungskanäle
gemäß der in
WO 2007/110196 A1 beschriebenen Ausführungsform Unterbrechungen
bzw. Durchbrüche aufweisen, besitzen diese vorzugsweise
eine Breite von 0,2–20 mm, weiter vorzugsweise 2–5
mm. Die durchbrochenen Seitenwände der Führungskanäle
dienen auch als Stützstellen und vermeiden bei Druckdifferenzen eine
unerwünschte Verformung der Platten und beugen somit ebenfalls
einem Plattenbruch vor.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Bauteils sind sämtliche Platten des Stapels stoffschlüssig
mittels einer mindestens 25 μm dicken Kleberschicht aus
einem polymeren Kleber gefügt.
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Gemäß einer
anderen Ausführungsform können zwei Platten durch
ein Diffusionsschweißverfahren stoffschlüssig
zu einem nahtfreien monolithischen Block gefügt sein und
mindestens zwei solcher monolithischen Blöcke stoffschlüssig
mittels einer mindestens 25 μm dicken Kleberschicht aus
einem polymeren Kleber gefügt werden. In diesem Fall befinden
sich die polymeren Kle ber in der so verbundenen Einheit nur zwischen
jeder zweiten Platte. Dieser Aufbau wird als ”semi-welded” bezeichnet
und erlaubt Anwendungen, bei denen beispielsweise ein Kanalsystem
mit Kühlmedium gespült wird (geklebte Seite) und
das zweite Kanalsystem zur Förderung aggressiver Medien
dient (geschweißte Seite). In dieser Ausführungsform
wird die extrem hohe Korrosionsbeständigkeit von insbesondere
SiC-Komponenten mit den Vorteilen geklebter Einheiten, insbesondere
der erhöhten Thermoschockbeständigkeit, der Wiederzerlegbarkeit
und Möglichkeit zur Reinigung der Kühlmediumseite
kombiniert.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform werden die Platten nur auf einer
Seite stoffschlüssig verbunden und auf der anderen kraftschlüssig.
Der Kleber wird dabei einseitig, flächig aufgebracht und gehärtet.
Diese Verbindungsform wird als Flüssigdichtung bezeichnet.
Ein Ausgleich der Plattenunebenheiten ist hier über die
Elastizität der verwendeten Flüssigdichtung möglich.
Die Zerlegung der Bauteile zur Reinigung wird gegenüber
durchgängig geklebten Apparaten deutlich erleichtert und
verkürzt, allerdings sind gewisse Einbußen in
der Druckbeständigkeit in Kauf zu nehmen. Die Thermoschockbeständigkeiten
sind allerdings vergleichbar.
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Gemäß einer
anderen Ausführungsform dient das erfindungsgemäße
Bauteil als Reaktor, beispielsweise für die Verdampfung
und Kondensation, aber auch für andere Phasenumwandlungen,
wie beispielsweise für gezielte Kristallisationsvorgänge. Beim
Einsatz für die Verdampfung und Kondensation ist es zur
Erzielung eines verringerten Druckverlustes bevorzugt, wenn der
Abstand der Seitenwände der Führungskanäle
zueinander vom Fluideinlass zum Fluidauslass hin größer
bzw. kleiner wird.
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Für
eine besonders effektive Nutzung als Reaktor ist es zweckdienlich,
zwischen den oben beschriebenen Wärmeübertragerplatten
Reaktorplatten einzubauen, wobei dann die Wärmeübertragerplatten
zur Temperierung der Reaktorplatten dienen. Die Reaktorplatten können
verschiedene Geometrien aufweisen. Für eine kontrollierte
Verweilzeit und definierte Ausscheidungsreaktion, wie etwa für
gezielte Kristallisationsvorgänge, ist es beispielsweise
vorteilhaft, Reaktorplatten mit durchgezogenen geraden Kanälen
zu verwenden. Es lassen sich aber auch in der Reaktorplatte mindestens
zwei zunächst getrennte Fluidströme bei einer
definierten Temperatur miteinander vermischen.
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Hierzu
werden Kanalstrukturen verwendet, mit denen die Stoffströme
in einem definierten Bereich der Reaktorplatte einander zugeführt
und intensiv vermischt werden. Die Reaktorplatten können auch
geeignete katalytische Beschichtungen aufweisen, die eine chemische
Reaktion gezielt beschleunigen.
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Die
erfindungsgemäßen Bauteile, insbesondere in Form
von Wärmeübertragern oder Mikroreaktoren, benötigen
zur Einspannung und Anbindung von Flanschen nicht mehr die herkömmlichen
schweren Gestelle, sondern brauchen nur an den Versorungsbohrungen
mit einem entsprechenden Flanschsystem kontakiert werden. Geeignete Flanschsysteme
hierfür können beispielsweise der
WO 2007/110196 A1 entnommen
werden.
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Die
erfindungsemäßen Bauteile können ferner
durch ein einfaches und kostengünstiges Verfahren hergestellt
werden.
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Während
der Bearbeitung der mit einem Kanalsystem versehenen Platten können
die später mit Kleber in Berührung kommenden Flächen
sandgestrahlt, geläppt, geschliffen oder poliert werden.
Generell ist jedoch auch eine Verklebung von Keramikoberflächen
möglich, wie sie direkt nach der Sinterung erhalten werden.
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Es
hat sich als vorteilhaft erwiesen, die zu fügenden Komponenten
beidseitig mit Kleber zu beaufschlagen, wodurch eine gleichmässigere
Verteilung des Klebers erreicht werden kann. Zur Gewährleistung
der exzellenten wärmeleitenden Eigenschaften der bevorzugt
eingesetzten SiC-Keramik ist dabei ein teilflächiger Auftrag
(siehe Beispiel 3) gegenüber dem vollflächigen
vorzuziehen. Dies kann beispielsweise über das Aufbringen
von Schablonen realisiert werden. Auch eine Verwendung von strukturierten Sieben
ist möglich.
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Bevorzugt
ist in allen Fällen eine abschließende Reinigung
der zu fügenden Platten, beispielsweise mit Ethanol oder
Aceton, die vor dem Kleberkontakt stattfinden muss.
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Die
polymeren Kleber können mittels üblicher Verfahren
wie beispielsweise Walzen, Rollen, Rakeln, Spachteln oder Siebdruck
aufgebracht werden. Auch der Einsatz von Kleberobotern ist möglich. Beim
Verkleben der Platten, deren Ebenheit und Planparallelität
durch die vorhandenen Bearbeitungstechniken insbesondere bei großformatigen Platten
begrenzt ist, ist darauf zu achten, dass Plattenunebenheiten durch
den Kleber ausgeglichen werden können und dass die minimale
Dicke der Klebeverbindungen 25 μm nicht unterschreitet.
Die minimale Dicke kann durch den beim Zusammensetzen der einzelnen
Platten aufzubringenden, notwenigen Anpressdruck eingestellt werden.
Auch eine Regulierung durch Zugabe von Abstandshaltern, wie beispielsweise
Glasperlen definierter Größe, Netze oder Gewebe
ist möglich.
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Nach
dem Zusammensetzen des Plattenstapels erfolgt die Aushärtung
der Kleber, während der die zu fügende Einheit
fixiert werden muss. Bei Verwendung von temperaturaushärtenden
Epoxidklebern ist üblicherweise eine Aushärtetemperatur > 120°C notwendig,
vorzugsweise von 185°C. Die Aushärtedauer beträgt
vorzugsweise 30–60 min. Bei Siliconklebern werden solche
bevorzugt, deren Aushärtedauer (kondensations-, feuchte-
oder temperaturaushärtend) 24 Stunden, vorzugsweise 6 Stunden, nicht überschreitet.
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Die
Kleber können durch Temperaturbehandlungen oberhalb von
300°C, vorzugsweise um 500°C, zersetzt und ausgebrannt
werden. Die aus dem keramischen Werkstoff oder Glas gefertigten Komponenten überstehen
diese Behandlung, ohne eine Schädigung zu nehmen. Somit
lassen sich einmal geklebte Verbindungen lösen und die
Komponenten können nach einer Reinigung beliebig oft wiederverwendet
werden. Mit anderen Werkstoffen wie Stahl oder imprägniertem
Graphit wäre eine Behandlung dieser Art aufgrund des Anlaufens
oder Zersetzung der Imprägnierung nicht möglich
oder zumindest höchst kritisch. Kleber auf Keramikbasis,
wie in
DE 197 17 931
C1 verwendet, lassen sich aufgrund der Temperaturbeständigkeit
nicht ausbrennen. Diffusionsgeschweißte Keramikkomponenten
lassen sich ebenfalls nicht zerstörungsfrei zerlegen.
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Kurze Beschreibung der beigefügten
Zeichnungen
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1 zeigt
die Draufsicht einer erfindungsgemäß bevorzugt
eingesetzten Wärmeübertragerplatte aus gesintertem
Keramikmaterial;
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2 zeigt
die Draufsicht einer erfindungsgemäß bevorzugt
eingesetzten Reaktorplatte; und
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3 zeigt
die zur Bestimmung der in Beispiel 5 beschriebenen Druck-Scherfestigkeit
verwendete Prüfvorrichtung.
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Wie
in 1 gezeigt, weist eine erfindungsgemäß einsetzbare
Platte 1 ein aus Führungskanälen 2 gebildetes
Kanalsystem auf, das einen im wesentlichen mäanderförmigen
Verlauf des Fluidstroms über die Fläche der Platte
ermöglicht. Die Seitenwände 3 der Führungskanäle 2 bestehen
bei dieser Abbildung aus Stegen mit einer Breite von 3 mm, welche
eine Vielzahl von Durchbrüchen 4 mit einer Breite
von 3,5 mm aufweisen. Die Platte weist weiterhin eine erste Zuführöffnung 5 sowie
eine erste Abführöffnung 6 für
einen Fluidstrom, jeweils in Form einer Bohrung mit einem Radius
von 30 mm auf. Ferner sind in der Platte eine zweite Zuführöffnung 7 und eine
zweite Abführöffnung 8, die als Durchführung zur
Versorgung einer Nachbarkammer mit einem anderen Medium dienen,
vorgesehen. Die zweite Zuführöffnung und zweite
Abführöffnung bestehen jeweils aus Bohrungen mit
einem Radius von 32 mm. Die Gesamtlänge der Platte beträgt
bei dieser Ausführungsform 500 mm und deren Breite 200
mm. Wie ersichtlich, weist das Kanalsystem bei dieser Ausführungsform
eine Spiegelsymmetrie auf. Durch diese Spiegelsymmetrie wird ermöglicht,
dass die Platten abwechselnd um jeweils 180° verdreht gegeneinander
aufeinander gestapelt werden können, so dass die Zuführöffnungen
sich abwechselnd einmal links und einmal rechts befinden.
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Die 2 zeigt
eine erfindungsgemäß einsetzbare Reaktorplatte 9 mit
einer ersten Zuführöffnung 10 für
einen ersten Fluidstrom und einer zweiten Zuführöffnung 11 für
einen zweiten Fluidstrom. Die beiden Fluidströme werden
dann durch die Schikanen 12 so einander zugeführt,
dass eine intensive Vermischung der Fluidströme stattfindet.
Der gemischte Stoffstrom wird dann über die Abführöffnung 13 abgeführt.
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Die
Prüfvorrichtung gemäß 3 besteht aus
zwei Spannbacken 14, 15, zwischen denen die geklebte
Probe 16 eingelegt wird, wobei der rechte Spannbacken 14 mit
einem Hebel 17 zur Fixierung der Probe 16 versehen
ist. Diese Vorrichtung wird in eine Standard-Prüfapparatur
eingesetzt, der linke Spannbacken 15 wird während
des Tests nach unten gefahren und somit eine Druck-Scherung in der
Klebeschicht der Proben realisiert.
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Beispiele und Vergleichsbeispiele
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Die
nachfolgenden Beispiele und Vergleichsbeispiele dienen zur weiteren
Erläuterung der Erfindung.
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Beispiel 1
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Wärmeübertrager aus
Platten der Abmessungen 260 × 120 × 6,5 mm
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- (1) Es werden SSiC-Platten mit bimodalem Gefüge
verwendet, wobei 50 bis 90 Vol.-% der Korngrößenverteilung
aus prismatischen, plättchenförmigen SiC-Kristalliten
einer Länge von 100 bis 1500 μm besteht und 10
bis 50 Vol.-% aus prismatischen, plättchenförmigen
SiC-Kristallite einer Länge von 5 bis weniger als 100 μm
(EKasic® C von ESK Ceramics GmbH & Co.). Die SSiC-Platten
haben eine Länge von 260 mm, eine Breite von 120 mm und
eine Dicke von 6,5 mm.
- (2) Für die Herstellung einer Wärmeübertragereinheit
werden vier (Zwischen-)Platten sowie eine Boden- und eine Deckelplatte
verwendet. In die Zwischenplatten eingearbeitet finden sich 3,5 mm
tiefe Führungskanäle nach Art der 1,
die das spätere Kanalsystem ausbilden. Die Boden- und Deckelplatten
enthalten keine Kanalstruktur, der Deckel ist mit Zuführungsöffnungen
versehen. Die Platten sind in der Einheit so angeordnet, dass zwei
Stoffströme im Gegenstrom Wärme austauschen können.
- (3) Als Kleber wird ein Einkomponenten-Epoxidkleber der Henkel
KGaA mit der Bezeichnung Loctite Hysol® 9514
eingesetzt, der eine Viskosität von 42000 mPa·s
aufweist.
- (4) Die während der Hartbearbeitung geschliffenen Oberflächen
der Platten zeigen in diagonaler Richtung einen leichten Verzug
(etwa 100 μm Unebenheit). Sie werden mit Aceton gereinigt
und der Kleber beidseitig mittels einer mit Rillen versehenen Rakel
aufgebracht. Die in die Rakel eingebrachten Rillen besitzen eine
Tiefe von 300 μm. Ihre Breite ist so eingestellt, dass
sich nach dem Ausspreiten des Klebers eine Schichtdicke von 100 μm
bildet. Durch das beidseitige Auftragen wird eine gute und vollständige
Benetzung der beschichteten Plattenoberfläche erleichtert.
Es ist aber auch möglich, einseitig zu beschichten, wobei
in diesem Fall die Kleberdicke auf 200 μm erhöht wird.
Während der Verarbeitung bei Raumtemperatur ist keine Hautbildung
zu beobachten. Das strukturierte Aufbringen des Klebers erlaubt ein
Entweichen der Luft beim Zusammensetzen der einzelnen Komponenten
und verhindert so die Blasenbildung und Reduzierung der Klebefläche. Die
SSiC-Platten werden beim Zusammensetzen mit leichtem Druck belastet,
so dass sich der Kleber den Unebenheiten der Platte anpasst. Zusätzlich
muss die Planparallelität zwischen Boden- und Deckelplatte
gewährleistet werden, und eine minimale Kleberdicke von
25 μm darf nicht unterschritten werden. Für die
im Beispiel verwendeten SSiC-Platten wird eine Anpresskraft von
25 N verwendet.
- (5) Der Kleber wird im Trockenschrank bei 150°C innerhalb
30 min gehärtet.
- (6) Die geklebte Einheit wird in einem Metallgestell zwischen
zwei Stahlplatten eingespannt (Anzugsmoment der Schrauben 15 Nm)
und die Kanäle über die Zuführungen mit
Wasser bis zu einem Innendruck von 18 bar beaufschlagt. Die verbundene
Wärmeübertragereinheit hält dem Druck stand.
Eine Beaufschlagung oberhalb 18 bar ist in der (für die
im Beispiel verwendeten SSiC-Platten) vorhandenen Testapparatur
nicht möglich, über den maximalen Innendruck ist
daher keine Aussage möglich.
-
Beispiel 2
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Wärmeübertrager aus
Platten der Abmessungen 500 × 200 × 6,5 mm
-
- (1) Es werden SSiC-Platten aus EKasic® C (Gefüge wie in Beispiel
1 beschrieben) mit einer Länge von 500 mm, einer Breite
von 200 mm und einer Dicke von 6.5 mm verwendet.
- (2) Die Wärmeübertragereinheit besteht aus
vier (Zwischen-)Platten sowie einer Boden- und einer Deckelplatte,
die im Gegenstrom geschaltet sind.
- (3) Als Kleber wird ein Einkomponenten-HochtemperaturSilicon
eingesetzt, der eine Viskosität von > 50000 mPa·s aufweist.
- (4) Die während der Hartbearbeitung geschliffenen Oberflächen
der Platten zeigen in diagonaler Richtung einen, verglichen mit
Beispiel 1, größeren Verzug von etwa 200 μm.
Sie werden mit Aceton gereinigt und der Kleber einseitig mittels
einer Rolle aufgebracht. Die Kleberdicke wird über Einlegscheiben, die
vor dem Zusammensetzen wieder entfernt werden, eingestellt und beträgt
etwa 1 mm. Die Verarbeitung erfolgt zügig, da bei diesem
Kleber die Hautbildung nach ca. 20 min einsetzt. Für die
im Beispiel verwendeten SSiC-Platten wird eine Anpresskraft von
100 N verwendet, wobei überschüssiger Kleber aus
den Spalten gedrückt wird. Die minimale Kleberdicke von
25 μm wird nicht unterschritten.
- (5) Der Siliconkleber härtete unter Essigsäureabspaltung
innerhalb von 24 h aus.
- (6) Die geklebte Einheit wird in einem Metallgestell zwischen
zwei Stahlplatten über Federn (Vorspannung 130 kN) eingespannt
und die Kanäle über die Zuführungen mit
Wasser bis zu einem Innendruck von 8,5 bar beaufschlagt, ohne dass
die verbundene Wärmeübertragereinheit leckt. Eine Beaufschlagung
oberhalb 8,5 bar ist in der (für die im Beispiel verwendeten
SSiC-Platten) vorhandenen Testapparatur nicht möglich.
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Beispiel 3
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Wärmeübertrager aus
Platten der Abmessungen 500 × 200 × 6,5 mm
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- (1) Es werden SSiC-Platten aus EKasic® C (Gefüge wie in Beispiel
1 beschrieben) mit einer Länge von 500 mm, einer Breite
von 200 mm und einer Dicke von 6.5 mm verwendet.
- (2) Die Wärmeübertragereinheit besteht aus
vier (Zwischen-)Platten sowie einer Boden- und einer Deckelplatte,
die im Gegenstrom geschaltet sind.
- (3) Als Kleber wird der Einkomponenten-Epoxidkleber Loctite
Hysol®9514 eingesetzt.
- (4) Das Aufbringen des Klebers erfolgt beidseitig, jedoch soll
die nichtstrukturierte Seite der SSiC-Platten nicht vollflächig
mit Kleber bedeckt werden. Ziel ist es, die Wärmeübertragung
so wenig wie möglich durch den thermisch isolierenden Kleber
zu senken. Um das Design der strukturierten Seite (Ränder
und Stege) zu übertragen werden Schablonen angefertigt,
auf die während der Hartbearbeitung geschliffen Oberflächen
der Platten (etwa 200 μm Unebenheit) aufgebracht und nach
der Reinigung der Platten mit Ethanol die teilflä chige
Beschichtung realisiert. Gearbeitet wird mit einer mit Rillen (Tiefe
etwa 500 μm) versehenen Rakel, die eine Schichtdicke von
200 μm nach dem Ausspreiten des Klebers erzeugt. Das Zusammensetzen
der SSiC-Platten erfolgt mit einer Anpresskraft von 50 N, die sich
als ausreichend erweist.
- (5) Der Kleber wird im Trockenschrank bei 180°C innerhalb
30 min gehärtet.
- (6) Die geklebte Einheit wird in einem Metallgestell zwischen
zwei Stahlplatten über Federn (Vorspannung 37 kN) eingespannt
und die Kanäle über die Zuführungen mit
Wasser bis zu einem Innendruck von 8,5 bar beaufschlagt, ohne dass
Leckage auftritt.
- (7) Zur Bestimmung des maximal zulässigen Innendrucks
(als Berstdruck bezeichnet) wird die verbundene Wärmeübertragereinheit
in Spannbacken eingesetzt und bis zum Bruch über die Zuführungen
mit Wasser beaufschlagt. Der ermittelte Berstdruck liegt bei 105
bar.
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Beispiel 4
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Wärmeübertrager aus
Platten der Abmessungen 500 × 200 × 6,5 mm
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- (1) Es werden SSiC-Komponenten mit feinkörnigem
Gefüge verwendet, wobei die mittlere Korngröße < 5 μm liegt
(EKasic® F von ESK Ceramics GmbH & Co.). Die SSiC-Platten
haben eine Länge von 500 mm, eine Breite von 200 mm und
eine Dicke von 6.5 mm.
- (2) Die Wärmeübertragereinheit besteht aus
vier (Zwischen-)Platten sowie einer Boden- und einer Deckelplatte,
die im Gegenstrom geschaltet sind.
- (3) Als Kleber wird der Einkomponenten-Epoxidkleber Loctite
Hysol®9514 eingesetzt.
- (4) Das Aufbringen und Aushärten des Klebers erfolgt
wie in Beispiel 3 beschrieben.
- (5) Die geklebte, ins Metallgestell gespannte Einheit wird mit
Wasser bis zu einem Innendruck von 8,5 bar beaufschlagt, ohne dass
Leckage auftritt. Eine Aussage über den maximalen Innendruck
ist in der (für die im Beispiel verwendeten SSiC-Platten)
vorhandenen Testapparatur nicht möglich.
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Beispiel 5
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Scherfestigkeitsversuche an Platten der
Abmessungen 25 × 25 × 9,5 mm
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- (1) Es werden SSiC-Platten aus EKasic® C (Gefüge wie in Beispiel
1 beschrieben) mit einer Länge von 25 mm, einer Breite
von 25 mm und einer Dicke von 9,5 mm verwendet.
- (2) Als Kleber wird der Einkomponenten-Epoxidkleber Loctite
Hysol®9514 eingesetzt.
- (3) Die Oberflächen der Platten werden während der
Hartbearbeitung planparallel geschliffen, es liegt kein Verzug vor.
Die Oberfläche wird mit einer Schablone bedeckt, deren
Aussparung eine Fläche von 4 mm auf 4 mm freigibt. Nach
der Reinigung mit Ethanol wird der Kleber beidseitig mittels einer
gerillten Rakel aufgebracht. Die Platten werden unter leichtem Druck
zusammengesetzt und zwischen 150 und 210°C während
60 min ausgehärtet.
- (4) Die resultierende Schichtdicke wird mit Hilfe eines Mikroskops
ausgemessen. Für die Tests werden Proben mit Schichtdicken
zwischen 25 und 300 μm herangezogen.
- (5) Die Bestimmung der Druck-Scherfestigkeit der geklebten Proben
wird mittels der in 3 gezeigten Prüfvorrichtung
realisiert, die in eine Standard-Prüfapparatur eingesetzt
wird. Die Proben werden auf der rechten Seite bündig an
den Spannbacken angelegt und einseitig über den Hebel fixiert.
Der linke Spannbacken liegt lose aber plan an. Während
des Tests wird er mit einer Prüfgeschwindigkeit von 3 mm/min
nach unten gefahren, bis der Bruch eintritt. Verläuft dieser
in der Kleberschicht, erfolgt die zur Auswertung notwendige Ausmessung
der tatsächlichen Klebefläche. Zusammen mit der
beim Bruch aufgenommenen Scherkraft ergibt diese die Scherfestigkeit
der Klebeverbindung.
- (6) Die Auswertung zeigt, dass die Scherfestigkeit im Bereich
zwischen 80 und 180 μm konstant bei etwa 50 N/mm2 liegt, während sie unterhalb 80 μm etwas
abfällt und oberhalb von 180 μm auf 40 N/mm2 sinkt. Für die Klebungen mit dem
Einkomponenten-Epoxidkleber Loctite Hysol®9514
wird daher eine optimale Kleberdicke von 80–180 μm bevorzugt.
- (7) Die Bestimmung der Scherfestigkeit in Abhängigkeit
von der Aushärtetemperatur ergibt ein Optimum bei 185°C.
Die Scherfestigkeit liegt hier bei ≥ 50 N/mm2 im
Gegensatz zu etwa 40 N/mm2 bei 150 und 210°C.
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Beispiel 6
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Zyklischer Prüfstandtest an teilflächig
geklebtem Wärmeübertrager
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- (1) Der geklebte Wärmeübertrager
wird wie in Beispiel 3 beschrieben hergestellt. Die Einheit besteht
aus vier (Zwischen-)Platten sowie einer Boden- und einer Deckelplatte,
die im Gegenstrom geschaltet sind. Die Platten sind 500 mm lang, 200
mm breit und 6.5 mm dick.
- (2) Die geklebte Einheit wird in einem Metallgestell zwischen
zwei Stahlplatten über Federn (Vorspannung 100 kN) eingespannt
und in die Prüfapparatur eingesetzt. Eine Seite der Kanäle
wird über die Zuführungen mit 13,5°C
kaltem Kühlwasser (Durchfluss 1000 l/h) gespült,
die zweite Seite mit Dampf (110°C, ca. 80 kg/h). Nach einer
Haltezeit von 2 h werden mehrere Zyklierungen durchgeführt,
wobei abwechselnd Kühlwasser und Dampf schlagartig ab-
und zugeschaltet werden.
- (3) Die geklebte Einheit übersteht sowohl die Haltezeit
als auch die Temperaturzyklen ohne erkennbaren Schaden am Wärmeübertrager.
- (4) Die ermittelten Werte für den Wärmeübertrag (k-Werte)
liegen bei 6000 W/m2K.
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Beispiel 7
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Zyklischer Prüfstandtest an vollflächig
geklebtem Wärmeübertrager
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Beispiel
3 wird wiederholt, jedoch erfolgt der Kleberauftrag nicht teilflächig,
sondern vollflächig. Die Einspannung und Prüfung
wird gemäß Beispiel 6 durchgeführt. Während
der Haltezeit wird der Wärmeübertrag ermittelt,
die k-Werte liegen bei 2500 W/m2K.
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Vergleichsbeispiel 1
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Wärmeübertrager aus
Platten der Abmessungen 260 × 120 × 6.5 mm
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Beispiel
1 wird wiederholt, jedoch erfolgt der 100 μm Kleberauftrag
nur einseitig, das heißt für Vergleichsbeispiel
1 ist die Klebermenge halbiert. Nach dem Aushärten wird
die geklebte Einheit im Metallgestell zwischen zwei Stahlplatten
eingespannt. Beim Anziehen der Schrauben kommt es vor Erreichen
des Anzugsmomentes von 15 Nm zum Bruch der SSiC-Komponenten. Die
Bruchauslöser werden an Stellen beobachtet, an denen die
Klebedicke 25 μm unterschreitet. Hier entstehen während
des Anziehens Druckspitzen in der Keramik, die zum Bruch führen.
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Vergleichsbeispiel 2
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Monolithische Wärmeübertrager
aus Platten der Abmessungen 500 × 200 × 6.5 mm
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Über
das Heißfügen gemäß
WO 2007/110196 A1 hergestellte
monolithische Wärmeübertrager werden, wie in Beispiel
3 beschrieben, in Spannbacken hinsichtlich des maximal zulässigen Innendrucks
getestet. Der mittlere Berstdruck wird mit 50 bar ermittelt.
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Vergleichsbeispiel 3
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Zyklischer Prüfstandtest an monolithischem
Wärmeübertrager
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- (1) Der monolithische Wärmeübertrager
wird über das Heißfügen gemäß WO 2007/110196 A1 hergestellt
und besteht aus vier (Zwischen-)Platten sowie einer Boden- und einer
Deckelplatte, die im Gegenstrom geschaltet sind. Die Platten sind
500 mm lang, 200 mm breit und 6,5 mm dick.
- (2) Die Einspannung und Prüfung erfolgt wie unter Beispiel
6 beschrieben.
- (3) Der monolithische Wärmeübertrager bricht kurz
nach Erreichen der Dampftemperatur von 110°C. Eine Haltezeit
mit anschließenden Temperaturzyklen ist nicht möglich.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 102004044942
A1 [0009, 0025]
- - WO 2007/110196 A1 [0010, 0025, 0036, 0037, 0044, 0061, 0061]
- - WO 2007/112945 A1 [0014]
- - JP 2007-136292 A [0015, 0027]
- - DE 19717931 C1 [0018]
- - DE 19717931 C [0051]