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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Ein- und Ausspeichern
von Schüttgut, insbesondere ein Teilkreisbettlager, sowie
ein Anlagenensemble, enthaltend mindestens zwei erfindungsgemäße
Vorrichtungen.
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Vorrichtungen
zum Ein- und Ausspeichern von Schüttgut, beispielsweise
für Schüttgutlager aus Kalkstein, Sand oder Kohle,
sind dem Fachmann hinlänglich bekannt. Hierbei handelt
es sich entweder um Langbettlager oder Kreisbettlanger. Bei beiden Varianten
wird regelmäßig die Schüttguthalde mit
Hilfe eines Bandauslegers, der als Absetzerausleger konzipiert ist,
aufgetragen. Auf diese Weise entsteht eine Schüttguthalde
mit einer entweder im wesentlichen geradlinig verlaufenden Haldenkuppe
oder einer kreisförmigen Haldenkuppe, wobei in beiden Fälle
zu beiden Seiten der Haldenkuppe die Haldenhänge im wesentlichen
geradlinig abfallen. Ein konventionelles Rundbettlager findet sich
zum Beispiel in der
DE
10 2005 000 942 A1 beschrieben. Ein Kreisbettlagern inhärenter
Nachteil ist zumeist, dass der für das Ausspeichern des
Schüttguts verwendete Abzugsförderer unterhalb
der Lagerfläche des Kreisbettlagers anzubringen ist und
demgemäß Kellerräume unterhalb des Kreisbettlagers
sowie mindestens eine Tunnelanlage erforderlich sind. Da die Steigung herkömmlicher
Abzugsförderer, bei denen es sich regelmäßig
um Gurtbandförderer handelt, nur sehr gering sein darf,
um einen reibungslosen Schüttguttransfer zu gewährleisten,
erstrecken sich die Tunnelbauten häufig erheblich über
den Rand des Kreisbettlagers hinaus. Bereits hierdurch werden Kreisbettlager
erhebliche Restriktionen auferlegt. Kreisbettlager werden häufig
auch zum Zwischenlagern von Kohle sowie von Abprodukten von Kraftwerken wie
Asche und Gips eingesetzt. Folglich findet man solche Lager oftmals
in Flussnähe oder Meeresnähe, wodurch man sich
wiederum mit einem erhöhten Grundwasserspiegel konfrontiert
sieht. Die für den Abzugsförderer erforderlichen
Tunnelanlagen sind bei erhöhtem Grundwasserspiegel entweder
wasserdicht, z. B. unter Einsatz von wasserdichtem Beton, auszuführen
oder mittels permanenten Abpumpens wasserfrei zu halten. Der Grund
in solchen Gebieten ist oftmals wenig tragfähig, wodurch
zudem regelmäßig sehr arbeitsaufwendige Pfahlgründungen
erforderlich werden. Mit diesen Maßnahmen geht regelmäßig
kein geringer finanzieller Mehraufwand einher. Werden in solchen
Kreisbettlagern brennbare Stoffe gelagert, beispielsweise Kohle,
sind nicht nur sämtliche elektrischen Geräte explosionsgeschützt
auszuführen, vielmehr sind auch zusätzliche Lüftungssysteme
sowie zusätzliche Fluchtwege erforderlich, beispielsweise
durch Bereitstellung eines zweiten Tunnels. Des weiteren muss häufig
bei Kreisbettlagern Sorge getragen werden, dass, sollte der zentrale Trichter
für den Abtransport von Schüttgut nicht zur Verfügung
stehen, zusätzliche Trichter in der Fläche des
Kreislagers vorgesehen werden müssen, über die
Schüttgut dem Abzugsförderer mit Hilfe von Räumfahrzeugen
zugeführt werden kann.
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Die
DE 10 2005 000 942
A1 offenbart ein Kreisbettlager für Schüttgut
mit wenigstens jeweils einem Fördermittel zum Heranführen
und Abfordern des Schüttguts sowie einem kombinier ten Ein-
und Ausspeichergerät, welches an einer lotrechten Zentralsäule
wenigstens einen das Schüttgut von einer Schüttguthalde
aufnehmenden, an der Zentralsäule heb- und senkbar gehalterten
Kratzerausleger sowie einen zum Einspeichern des Schüttguts
als Schüttguthalde dienenden Absetzerausleger, jeweils
in einer um die Zentralsäule drehbaren Anordnung aufweist.
Mit einer derartigen Anlage soll ein kontinuierliches Ausspeichern
des Schüttguts dann gewährleistet sein, wenn man
an der Zentralsäule zwei Kratzerausleger in symmetrischer
Anordnung haltert und derart aneinander koppelt, dass die beiden
Kratzerausleger gegenseitig als Gewichtsausgleich dienen. Hierbei
hat der Absetzerausleger als gesonderte, auf der Zentralsäule
zentrisch und drehbar gelagerte, symmetrische Absetzerbrücke
mit einem darauf angeordneten Abwurfband ausgebildet zu sein.
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Die
DE 200 19 759 U1 betrifft
ein Kreisbettlager, bei dem am Boden des Lagers ein ortsfest angeordneter,
einseitig offener Tunnel vorgesehen ist, in dem ein verfahrbares
Räumgerät vorliegt. Durch die Verwendung des einseitig
offenen Tunnels im Bereich der Bodenfläche des Lagers soll
es möglich sein, auf ein einfacheres, weniger aufwendiges Räumgerät
zurückgreifen zu können. Derartige Räumgeräte
werden zur vollständigen Entleerung von Kreisbettlagern
eingesetzt.
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Die
DE 38 03 513 OS befasst
sich mit dem Problem, dass bei herkömmlichen Rundbettlagern die
im Zentrum vorliegenden Austragstrichter regelmäßig
einen sehr großen Trichterdurchmesser aufzuweisen haben
und dadurch bedingt ebenfalls über eine sehr große
Bauhöhe verfügen, was wiederum eine sehr große
Tiefe des zentralen Abzugskellers zur Folge hat. Gemäß der
DE 38 03 513 OS gelingt es,
den Durchmesser der Austragstrichter zu verkleinern, wenn man das
zur drehbaren Lagerung der Ausspeichereinrichtung dienende Drehlager
tiefer anordnet als das Förderelement der Ausspeichereinrichtung,
wenn sich zudem die Ausspeichereinrichtung auf dem Drehlager über
ein mit dieser Ausspeichereinrichtung drehbaren Zentralgerüst
abstützt, das eine Öffnung zum Durchtritt des
Förderelements aufweist, und wenn man den Austragstrichter
innerhalb des drehbaren Zentralgerüsts anordnet und durch
das Drehlager hindurch führt.
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Die
DE 37 38 585 OS stellt ab
auf Anlagen zum Auf- und Abtragen von Halden aus Schüttgut. Die
in Silos angeordneten Kreislagerflächen sowie die hierbei
zum Einsatz kommenden Maschinenausrüstungen sind derart
gestaltet, dass nur ein Minimum an bautechnischem und maschinellem
Aufwand zum Versetzen bzw. zum Überführen eines
Absetzgeräts oder eines Räumgeräts von
einem Silo in ein anderes erforderlich ist, ohne gleichzeitig den Aufwand
für eine freitragende Überdachung erhöhen zu
müssen und ohne den auffüllbaren Haldenraum in den
Silos zu schmälern. Zu diesem Zweck sind gemäß der
DE 37 38 585 OS wenigstens
zwei benachbarte Silos vorzusehen, deren Kreislagerflächen
und zugeordnete Maschinenausrüstungen in ihren Abmessungen
und Ausbildungen gleichartig ausgebildet sind. Ferner sollten die
Drehbrücken der benachbarten Silos auf gleicher Höhe
angeordnet sein, wobei zumindest in dieser Höhe eine die
beiden Silos verbindende Brücke für den Transport
eines Abwurf- und/oder eines Ausstapelgerätes von einem
Silo in das andere Silo vorzusehen ist.
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Kreisbettlager
enthaltend Schüttguthalden mit relativ kleinem Innendurchmesser
sind gemäß der
DE
38 03 514 OS dann zugänglich, wenn man das den
zentralen Schüttgut-Aufnahmetrichter ringförmig
umgebende Basisdrehlager für das Zentralgerüst
innerhalb der zentralen Grube unter dem Niveau des Kreisbettlagerbodens
ortsfest anordnet und wenn man gleichzeitig den Kratzerausleger
im Bereich des Zentralgerüstes schenkelartig abknickt,
wobei dem inneren Kratzerschenkel eine den äußeren Ringbereich
oberhalb des Basisdrehlagers und der Grube überbrückende
Trogschurre zugeordnet ist.
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Die
aufgezeigten Weiterentwicklungen von Kreisbettlagern für
Schüttgut sind noch stets sehr speziell und führen
nicht zu einer substantiellen Verringerung des Aufwands bei der
Konzeption sowie beim Betrieb solcher Kreisbettlager.
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Es
wäre daher wünschenswert, auf Schüttgutlager
zurückgreifen zu können, die nicht mit den Nachteilen
des Stands der Technik behaftet sind. Der vorliegenden Erfindung
lag daher die Aufgabe zugrunde, Schüttgutlager zur Verfügung
zu stellen, die konstruktiv einfach zu gestalten sind, die im Dauereinsatz
unproblematisch betrieben werden können und die gleichwohl
keine Einbußen bei der Transport- und Betriebssicherheit
in Kauf zu nehmen haben.
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Demgemäß wurde
eine Vorrichtung zum Ein- und Ausspeisen von Schüttgut
gefunden, umfassend eine im wesentlichen vertikal ausgerichtete
Mittelsäule, eine Lagerfläche für Schüttgut,
die bereichsweise um die Mittelsäule angeordnet oder anordbar ist,
mindestens einen Schneisenbereich, der sich in Richtung von der
Mittelsäule weg erstreckt und der eine Stirnseite, mindestens
zwei sich gegenüberliegende Flankenseiten und einen der
Stirnseite gegenüberliegenden Schneisenrand, insbesondere
umfassend oder gebildet aus mindestens einer Schneisenöffnung,
umfasst, wobei die Stirnseite benachbart zur Mittelsäule
ist und mindestens eine der Flankenseiten, insbesondere jeweils
beide Flankenseiten, benachbart zur Lagerfläche angeordnet
oder anordbar sind, mindestens einen Schüttgutzubringer
für das Einspeisen von Schüttgut, der insbesondere
zumindest abschnittsweise im Schneisenbereich verläuft oder
anordbar ist und sich vorzugsweise mindestens bis zur Mittelsäule
und gegebenenfalls darüber hinaus erstreckt und insbesondere
an dieser befestigt ist, mindestens einen Abzugsförderer,
geeignet zum Abtransport bzw. Ausspeisen von Schüttgut,
der zumindest abschnittsweise im Schneisenbereich verläuft
und sich mindestens bis zur Mittelsäule erstreckt und der
auf einer geringeren Höhe angeordnet oder anordbar ist
als der Schüttgutzubringer, mindestens eine Absetzerabwurfeinrichtung,
die an der Mittelsäule angebracht oder an oder im Bereich
der Mittelsäule zumindest abschnittsweise vorliegt, und
um diese herum zumindest abschnittsweise verfahrbar, insbesondere
kipp- und/oder drehbar, gelagert ist und/oder mit zumindest einem
Abschnitt der Mittelsäule drehbar ist, angeordnet für
und ausgerichtet auf die Übernahme von Schüttgut
von dem Schüttgutzubringer sowie zum Weitertransport und
zur Abgabe von Schüttgut zwecks Haldenbildung über
ein Abgabeende, mindestens einen Rückladerausleger, insbesondere
Kratzausleger, geeignet zur Aufnahme von auf der Lagerfläche
gelagertem Schüttgut von einer Schüttguthalde,
der an oder im Bereich der Mittelsäule heb- und senkbar
gehaltert ist, und mindestens einen Abgabetrichter mit einem unteren
Auslaufende, angeordnet im Bereich und/oder unterhalb der Mittelsäule,
geeignet und ausgerichtet für die Aufnahme von Schüttgut über
den Rückladerausleger, insbesondere Kratzausleger, und
die Übergabe des angelieferten und abgegebenen Schüttguts
auf den unterhalb des Trichters angeordneten Abzugsförderer.
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Bei
den erfindungsgemäßen Vorrichtungen zum Ein- und
Ausspeisen von Schüttgut kann in einer Ausführungsform
der Schneisenbereich beispielsweise über einen sich komplett
auf der Höhe des Schneisenbereichsbodens befindenden Schneidenrand
verfügen. Bei dieser Ausfüh rungsform ist der der
Stirnseite gegenüberliegende Schneisenrand mit der Schneisenöffnung
gleichzusetzen, es sei denn Trennwände erstrecken sich
in den Schneisenöffnungsbereich hinein. Bei der Schneisenöffnung
kann es sich auch um eine temporare Schneisenöffnung handeln,
die beispielsweise durch ein oder mehrere Tore, beispielsweise Rolltore,
verschlossen werden kann. Des weiteren ist es möglich,
den Schneisenrand durch einen abschnittsweisen, durchgehenden Wall,
der z. B. noch stets von Transport- oder Rollfahrzeugen überquert
werden kann, zu bilden. Der Schneisenrand bzw. die Schneisenöffnung
haben im allgemeinen in der Weise ausgeführt zu sein, dass über
den den Schneisenrand bzw. die Schneisenöffnung passierenden
Abzugsförderer Schüttgut abtransportiert werden
kann. Beispielsweise ist es möglich, den Abzugsförderer
bereits im Schneisenbereich ansteigend auszulegen, so dass im Bereich
des Schneisenrandes bzw. der Schneisenöffnung eine Höhe
erreicht ist, die oberhalb einer den Schneisenrand z. B. bildenden
Abgrenzmauer liegt. Selbstverständlich kann der Schneisenrand
auch vollständig oder teilweise in der Ebene des Schneisenbereichs verlaufen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform verläuft der
Schüttgutzubringer, zumindest abschnittsweise, insbesondere
vollständig, im Schneisenbereich und verlässt
diesen vorteilhafterweise dann auch über den Schneisenrand.
Alternativ kann der Schüttgutzubringer auch im Bereich
der Lagerfläche, d. h. diese überquerend, zur
Absetzerabwurfeinrichtung geführt werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform ist es ebenfalls möglich,
den Schüttgutzubringer und/oder die Absetzerabwurfeinrichtung
an der Mittelsäule anzubringen. Alternativ können
der Schüttgutzubringer und/oder die Absetzerabwurfeinrichtung
auch anderweitig befestigt werden, beispielsweise im Wege eines
zusätzlichen Gerüstes oder über eine
die Lagerfläche und/oder den Schneisenbereich überdeckende
Bedachung.
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Mittelsäulen
für Vorrichtungen bzw. Anlagen zum Ein- bzw. Ausspeisen
von Schüttgut sind dem Fachmann bekannt. Geeignete Schüttgutzubringer sind
dem Fachmann ebenfalls hinlänglich bekannt. Hierbei handelt
es sich zum Beispiel um Gurtbandförderer. In gleicher Weise
sind Abzugsförderer und Absetzerabwurfeinrichtungen sowie
Rückladerausleger, z. B. Kratz ausleger, Schaufelradrücklader
oder Becherwerkrücklader, und Abgabetrichter in ihren allgemeinen
Ausgestaltungen dem Fachmann bereits von konventionellen Kreisbettlagern
bekannt.
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Die
Mittelsäule der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist demgemäß zumindest abschnittsweise von der
Lagerfläche und dem Schneisenbereich umgeben. In einer
bevorzugten Ausführungsform umschließen die Lagerfläche
und der Schneisenbereich die Mittelsäule vollständig,
d. h. der Schneisenbereich und die Lagerfläche bilden zusammengenommen
eine zusammenhängende Fläche aus, die die Mittelsäule
umgibt. Die Fläche des Schneisenbereiches sowie die Lagerfläche
können grundsätzlich beliebig geformt sein, solange
die Maßgaben des Patentanspruchs 1 erfüllt sind.
Beispielsweise kann der Schneisenbereich eine Grundfläche
aufweisen, die einem Dreieck, einem Rechteck, einem Parallelogramm
oder einem Kreisausschnitt entspricht oder nahekommt. Insoweit bei
erfindungsgemäßen Vorrichtungen der Kuppenverlauf
der Schüttguthalden beabstandet von der Mittelsäule
abgabetechnisch bedingt im wesentlichen konzentrisch ist und insoweit
dieser konzentrische Verlauf regelmäßig durch den äußeren
Rand der Schüttguthalde aufgenommen wird, entspricht die
Lagerfläche in vorteilhaften Ausgestaltungen im wesentlichen
der Form eines Kreisausschnitts. Demgemäß ist
in einer bevorzugten Weiterentwicklung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung vorgesehen, dass die Lagerfläche für Schüttgut
im wesentlichen einem ersten Kreisausschnitt entspricht und/oder
dass die vom Schneisenbereich abgedeckte Fläche im wesentlichen
einem zweiten Kreisausschnitt entspricht. Hierbei ist bevorzugt,
dass der zweite Kreisausschnitt, je nach Größe der
erfindungsgemäßen Vorrichtung, einen Winkel im Bereich
von 10 bis 60° einschließt. Bei dieser Ausführungsform
kann dem ersten Kreisausschnitt im Bereich von 300 bis 350° zugewiesen
werden.
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Der
Schneisenbereich stellt im Sinne der vorliegenden Erfindung ein
Areal dar, in dem kein Schüttgut oder Schüttgut
nur in der untergeordnetem Umfang abgelagert wird, so dass noch
stets ein Zugang zu der Mittelsäule verbleibt und sowohl
der Abzugsförderer sowie auch der Schüttgutzubringer
in diesem Schneisenbereich angebracht werden können. Die
Stirnseite des Schneisenbereichs ist benachbart zur Mittelsäule
und grenzt in einer Ausführungsform unmit telbar an diese
an. Selbstverständlich kann die Stirnseite des Schneisenbereichs
auch beabstandet von der Mittelsäule sein, beispielsweise wenn
die Mittelsäule durch eine beabstandet hiervon angebrachte
Trennwand gesichert ist.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist vorgesehen, dass die Lagerfläche für
Schüttgut und der Schneisenbereich in horizontaler Ausrichtung
im wesentlichen die gleiche Höhe aufweisen, insbesondere
im wesentlichen in einer Ebene liegen. Indem ein Schneisenbereich
vorgesehen ist, der sich in die Lagerfläche einschiebt,
entfällt die Notwendigkeit Kellerräume oder Tunnelanlagen,
beispielsweise für den Abzugsförderer, vorzusehen.
Schneisenbereich sowie Lagerfläche können demgemäß ebenerdig
angebracht werden.
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Besonders
bevorzugt ergänzen sich der erste und der zweite Kreisausschnitt,
wenn zusammenfügt, im wesentlichen zu einer Kreisfläche.
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Während
in einer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
die Lagerfläche und der Schneisenbereich nicht durch besondere
Trenneinrichtung voneinander separiert sind, hat es sich für bestimmte
Anwendungen als vorteilhaft erwiesen, dass mindestens eine Flankenseite,
insbesondere beide Flankenseiten, des Schneisenbereichs zumindest
abschnittsweise eine Abtrenneinrichtung, insbesondere eine Wand,
geeignet zum Zurückhalten von auf der Lagerfläche
gelagertem Schüttgut aufweisen. Auf diese Weise wird über
den Schneisenbereich stets ein freier Zugang für zum Beispiel
Transport- oder Räumfahrzeuge sowie für Wartungs-
und Rettungsarbeiten sichergestellt. Selbstverständlich
haben die Abtrenneinrichtungen nicht entlang der kompletten Flankenseiten
vorzuliegen. Mitunter reicht auch eine alternierende Anbringung
von Trennwandelementen aus, um das aufgeschüttete Schüttgut
aus dem Schneisenbereich fernzuhalten.
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Eine
Weiterentwicklung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
sieht vor, dass die Lagerfläche beabstandet von der Mittelsäule
zumindest abschnittsweise eine erste Begrenzungseinrichtung, insbesondere
Wand, aufweist. Vielfach hat es sich als zweckmäßig
erwiesen, die Lager fläche der Schüttguthalte zu
begrenzen, insbesondere um ein effektives Ausspeisen des Schüttguts
mit Hilfe des Rückladeförderers zu gewährleisten.
Dabei kann vorzugsweise vorgesehen sein, dass die erste Begrenzungseinrichtung
zumindest abschnittsweise konzentrisch um die und beabstandet von
der Mittelsäule, insbesondere von der ersten Flankenseite
bis zur zweiten Flankenseite des Schneisenbereichs, verläuft.
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Besonders
zweckmäßige Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung umfassen benachbart zur Mittelsäule und diese
zumindest abschnittsweise, insbesondere konzentrisch, umlaufend
ferner eine zweite Begrenzungseinrichtung, insbesondere eine Wand,
geeignet und eingerichtet zur Abschirmung der Mittelsäule
gegenüber eingespeicherten Schüttgut. Diese zweite
Begrenzungseinrichtung dient unter anderem dazu, Antriebe und Konstruktion
nicht mit Schüttgut zu überschütten,
die Mittelsäule vor Beschädigung durch das Schüttgut
zu schützen sowie insbesondere auch dazu, den Abgabetrichter
gezielt nur mit Hilfe des Rückladeförderers mit
Schüttgut beschicken zu können.
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Besonders
vorteilhafte Weiterentwicklungen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung sind ferner gekennzeichnet durch mindestens eine an
der Mittelsäule anordbare oder befestigte und diese Mittelsäule
teilweise umgebende. Insbesondere durchgängig teilweise
umlaufende, Schutzwand. Die Schutzwand ist vorzugsweise Bestandteil
einer drehbaren Mittelsäule oder eines drehbaren Abschnitts
dieser Mittelsäule. In einer zweckmäßigen
Ausgestaltung ist die Schutzwand im wesentlichen konzentrisch um
die Mittelsäule angeordnet und/oder anordbar. Ferner sieht
eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung vor, dass in dem Abschnitt der Mittelsäule,
der nicht von der Schutzwand umgegeben ist, der Rückladerausleger
mündet und/oder mit der Mittelsäule verbunden
ist. Von besonderem Vorteil ist schließlich auch, wenn
die Schutzwand, die Mittelsäule oder ein Abschnitt der Mittelsäule
und der Rückladerausleger, insbesondere als Einheit, um
eine Mittelachse drehbar sind. Mit der vorangehend dargestellten
Weiterentwicklung der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
enthaltend mindestens eine Schutzwand, gelingt es auf besonders effektive
Weise, Schüttgut von Apparaturen und Konstruktionen, wie
z. B. die Antriebe eines Rückladerauslegers, fernzuhalten.
Auf diese Weise wird ferner dafür Sorge getragen, dass
Schüttguthalden, die aufgrund eines Schüttgutabtrags
nicht mehr den natürlichen Haldenwinkel aufweisen und damit
zwangsläufig an den Abgabetrichter heranrücken,
nicht den Betrieb der Vorrichtung im Bereich der Mittelsäule
beeinträchtigen können.
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Der
bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Einsatz
kommende Schüttgutzubringer erstreckt sich vorzugsweise
zumindest abschnittsweise im wesentlichen radial von der Mittelsäule
weg. Das gleiche trifft in einer bevorzugten Ausgestaltung im wesentlichen
auch auf den Abzugsförderer zu.
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Der
Abgabetrichter bzw. das untere Auslaufende des Abgabetrichters ist
zweckmäßiger Weise derart angeordnet, dass es über
dem Abzugsförderer mündet, so dass das Schüttgut
gezielt dem Transportband des Abzugsförderers zugeführt
werden kann.
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Ferner
ist in einer bevorzugten Ausgestaltung vorgesehen, dass der Rückladerausleger,
insbesondere Kratzförderer, im Bereich der Mittelsäule bzw.
an der Mittelsäule schenkelartig schwenkbar gelagert und
zumindest abschnittsweise um die Mittelsäule drehbar gelagert
oder angeordnet ist. Dabei kann insbesondere vorgesehen sein, dass
die Schwenkachse des Rückladerausleger, insbesondere Kratzförderers,
im Grundriss betrachtet, von der Mittelsäule einen radialen
Mindestabstand R besitzt, der wenigstens so groß ist wie
der Radius r eines gedachten zentralen Kreises, der durch die größte
lichte Weite (2r) der Abgabetrichters bestimmt ist.
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Zweckmäßigerweise
ist die radiale Ausdehnung des Rückladerauslegers, insbesondere
Kratzförderers, bei bevorzugten Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung größer als die radiale Ausdehnung
der Ab-setzerabwurfeinrichtung.
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Der
Abzugsförderer kann bedingt durch die erfindungsgemäße
Implementierung eines Schneisenbereichs in einer Ausführungsform
vorzugweise im wesentlichen horizontal verlaufen. Alternativ kann der
Abzugsförderer, z. B. unmittelbar nach Verlassen der Mittelsäule,
ansteigend ausgebildet sein, um z. B. in möglichst kurzem
Abstand auf ein Beladeniveau zu gelangen. Demzufolge kann das ausgespeiste Schüttgut
unmittelbar nach Passieren des Schneisenrandes bzw. Verlassen der
Schneisenöffnung seiner jeweiligen Bestimmung zugeführt
werden. Es ist anders als bei herkömmlichen Kreisbettlagern
nicht mehr erforderlich, einen Tunnelaustritt weit beabstandet von
dem Kreisbettlagermittelpunkt in Kauf nehmen zu müssen.
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Gemäß einer
Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist vorgesehen, dass die Absetzerabwurfeinrichtung in vertikaler
Ausrichtung verfahrbar und/oder um eine, insbesondere im Bereich
oder an der Mittelsäule vorliegende, Achse kipp- bzw. schwenkbar
und/oder zumindest bereichsweise um die Mittelsäule drehbar
ist.
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Hierbei
ist ferner bevorzugt, dass die radiale Ausdehnung der Absetzerabwurfeinrichtung,
gemessen von der Mittelsäule bis zum Abgabeende, geringer
ist als die radiale Ausdehnung des Kratzauslegers.
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Von
besonderem Vorteil sind auch solche erfindungsgemäßen
Vorrichtungen, bei denen eine Schleppkabelstromzuführung
im Bereich der Mittelsäule, beispielsweise für
die Absetzerabwurfeinrichtung, vorgesehen ist. Interessanterweise
kann bei den erfindungsgemäßen Vorrichtungen vollständig auf
die Anbringung von Schleifkontakten zur Stromübertragung
verzichtet werden, was den apparativen Aufwand erheblich verringert
und für ein gesteigertes Maß an Betriebssicherheit
sorgt.
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Für
die temporäre Lagerung vieler Schüttgüter
hat es sich als sehr geeignet erwiesen, wenn die Lagerfläche
und/oder der Schneisenbereich zumindest abschnittsweise überdacht
sind.
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Selbstverständlich
können die erfindungsgemäßen Vorrichtungen
nicht nur zum temporären Lager einer einzigen Schüttgutsorte
verwendet werden. Vielmehr ist es möglich, in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
gleichzeitig unterschiedliche Schüttgutarten Zwischenzulagern.
Insbesondere für einen derartigen Gebrauch hat es sich
als vorteilhaft erwiesen, dass die Lagerfläche mindestens
eine zumindest abschnittsweise sich, insbesondere radial, von der
Mittelsäule erstreckende Trennvorrichtung, insbesondere
Trennwand, aufweist. Hierbei ist vom besonderen Vorteil, wenn die
Lagerfläche mindestens zwei zumindest abschnittsweise sich
von der Mittelsäule, insbesondere radial, erstreckende
beabstandete Trennvorrichtungen, insbesondere Trennwände,
aufweist.
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Die
erfindungsgemäßen Vorrichtungen können
beispielsweise eingesetzt werden für die temporäre
Lagerung von Kalkstein, Sand, Kiesel, Kohle, Ton, Erze, Kalksteinmergel,
Gips, Holzschnitzel, Sekundärbrennstoffen und dergleichen.
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Die
der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird des weiteren gelöst
durch ein Lagerensemble für die temporäre Lagerung
von Schüttgut, umfassend mindestens zwei erfindungsgemäße
Vorrichtungen, wobei die Schneisenränder bzw. Schneisenöffnungen
von mindestens zwei dieser Vorrichtungen einander zugewandt sind
und wobei zwischen mindestens zwei dieser Vorrichtungen, insbesondere den
Lagerflächen dieser Vorrichtungen, ein Abstand gegeben
ist, der ausreicht, um zwischen diesen Vorrichtungen, insbesondere
den Lagerflächen dieser Vorrichtungen, mindestens eine
Einspeisetransportvorrichtung und mindestens eine Ausspeisetransportvorrichtung
zu installieren. Erfindungsgemäße Lagerensemble
umfassen demgemäß vorzugsweise zusätzlich
mindestens eine Einspeisetransportvorrichtung und mindestens eine
Ausspeisetransportvorrichtung, die zwischen den zwei beabstandeten Vorrichtungen
bzw. Lagerflächen verlaufen.
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Solche
Lagerensemble haben sich als besonders praktikabel erwiesen, bei
denen drei erfindungsgemäße Vorrichtungen kombiniert
werden. Hierbei kann vorgesehen sein, dass die Lagerfläche der
ersten Vorrichtung an die Lagerfläche der zweiten Vorrichtung
angrenzt oder benachbart zu dieser ist, dass die Lagerfläche
der zweiten Vorrichtung an die Lagerfläche der dritten
Vorrichtung angrenzt oder benachbart zu dieser ist, wobei die Schneisenränder bzw.
Schneisenöffnungen sämtlicher Vorrichtungen in
einen gemeinsamen zentralen Bereich münden, und dass zwischen
den Lagerflächen von erster und dritter Vorrichtung ein
Abstand bzw. ein Durchgang verbleibt, geeignet für die
Installierung von Einspeise- und Ausspeisetransportvorrichtungen
für Schüttgut.
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Selbstverständlich
können derartige Lagerensemble ferner mindestens eine Einspeise-
und mindestens eine Ausspeisetransportvorrichtung, zumindest bereichsweise
angeordnet in dem Durchgang zwischen der Lagerfläche von
erster und dritter Vorrichtung, umfassen.
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Der
vorliegenden Erfindung lag die überraschende Erkenntnis
zugrunde, dass sich bei Verwendung einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung zum Ein- und Ausspeisen von Schüttgut die Konstruktions-, Wartungs-
und auch Baukosten gegenüber herkömmlichen Anlagen
erheblich senken lassen. Dieses ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen,
dass es keiner Tunnel für den Abzugsförderer mehr
bedarf. Von Vorteil ist ferner, dass aufwendige Fluchtwege und Lüftungssysteme
nicht mehr erforderlich sind. Demgemäß kann auch
brennbares Schüttgut mit weitaus geringerem Aufwand zwischengelagert
und transportiert werden. Als besonders vorteilhaft hat sich des
weiteren erwiesen, dass der Bandgutförderer, mit dem das
Schüttgut der Absetzervorrichtung zugeführt wird,
eine weitaus geringere Höhe haben kann als bei herkömmlichen
Anlagen. Indem vollständig auf Keller- und Tunnelanlagen
verzichtet werden kann, können auch Gebiete mit relativ
hohem Grundwasserspiegel für den Bau von erfindungsgemäßen
Schüttgutlagern verwendet werden. Weder bedarf es besonderer
abdichtender Maßnahmen oder des Einsatzes von wasserdichtem
Beton bei dem Bau der erfindungsgemäßen Anlagen,
noch hat man besondere Überwachungsmaßnahmen vorzusehen,
um möglichen Flutungen vorzubeugen. Dadurch dass der Absetzer
nicht mehr um 360° um die Mittelsäule zu drehen
ist, kann man zudem überraschenderweise auf Schleifenkörper
zur Stromübertragung verzichten. Vielmehr reicht eine Schleppkabelstromzuführung
jetzt völlig aus. Damit entfällt die Notwendigkeit
der vollständigen Einkapselung, wie dieses noch für
einen Schleifenkörper erforderlich war, um eine explosionsgeschützte
Schutzzone zu erhalten. Günstigerweise eröffnet
der Schneisenbereich einen unproblematischen Zugang nicht nur für Räum-
und Wartungsfahrzeuge, sondern ebenfalls für z. B. Feuerwehrfahrzeuge,
Löschfahrzeuge oder Rettungsfahrzeuge. Schließlich
erlaubt die erfindungsgemäße Vorrichtung den Einsatz
von relativ kleindimensionierten Abgabetrichtern.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden
Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung bevorzugter
Ausführungsbeispiele in Verbindung mit den anliegenden
Zeichnungen. In diesen Zeichnungen zeigen
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1 eine
schematische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße
Vorrichtung,
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2 eine
schematische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung,
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3 eine
schematische Schnittansicht im Abwurfbereich der Mittelsäule
der erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß 2,
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4 eine
schematische Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes
Lagerensemble,
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5 eine
schematische Schnittdraufsicht auf einen Ausschnitt einer weiterentwickelten
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung und
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6 eine
schematische Schnittansicht von 5.
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 zum
Ein- und Ausspeisen von Schüttgut 2 in schematischer
Draufsicht. Die Lagerfläche 4 für Schüttgut 2 nimmt
in der abgebildeten Ausführungsform die Form eines Kreisausschnitts
an, der einen Winkelbereich von etwa 320° abdeckt. Diese
Lagerfläche 4 in Form eines Kreisausschnitts wird
begrenzt durch eine Stutzwand 6, die auf dem Kreisumfang verläuft.
An die Lagerfläche 4 schließt sich der Schneisenbereich 8 an,
der ebenfalls die Form eines Kreisausschnitts besitzt. Der Kreisausschnitt
der Lagerfläche 4 und der Kreisausschnitt des
Schneisenbereichs 8 ergänzen sich bei der in 1 gezeigten Vorrichtung
zu einem Vollkreis. In der dargestellten Ausführungsform
befinden sich an den sich gegenüberliegenden ersten und
zweiten Flankenseiten 10 und 12 des Schneisenbereichs 8 Trennwände 14 und 16,
die verhindern, dass Schüttgut 2 beim Einspeisen von
Schüttgut auf die Lagerfläche 4 in den
Schneisenbereich 8 gelangen kann. Der Schneisenbereich 8 verfügt
ferner über eine Stirnseite 20, die dem Schneisenrand
bzw. im vorliegenden Fall der Schneisenöffnung 22 gegenüberliegt.
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Im
Zentrum der aus Lagerfläche 4 und Schneisenbereich 8 gebildeten
Kreisfläche befindet sich die Mittelsäule 24.
An dieser Mittelsäule 24 sind der Absetzer 26,
die Zubringereinheit 28 und der Rückladeförderer 30,
z. B. in Form eines Kratzförderers, angebracht. Des weiteren
geht von der Mittelsäule 24 der Abzugsförderer 32 aus.
Der Abzugsförderer 32 und der Zubringer 28 verlaufen
im Schneisenbereich 8 und erstrecken sich regelmäßig über die
Schnei senöffnung 22 hinaus. Die die Flankenseiten 10 und 12 begrenzenden
Wände 16 und 18 erstrecken sich im wesentlichen
bis zur Mittelsäule 24, gehen in der dargestellten
Ausführungsform aber nicht bis an die die Lagerfläche 4 umgebende
kreisförmige Stützwand 6 heran. Die hierdurch
entstehenden Öffnungen 34 und 36 erlauben
einen Zugang für beispielsweise Räumfahrzeuge.
Damit das Schüttgut durch diese Öffnungen 34 und 36 nicht
in den Außenbereich der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 1 gelangt, ragen die Endabschnitte der Stützwand 6 vorteilhafter
Weise geringfügig in den Bereich der Schneisenöffnung
bzw. des -randes 22 hinein.
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Wie
insbesondere auch der 2 zu entnehmen ist, sind der
Schüttgutzubringer 28, die Abgabevorrichtung bzw.
der Absetzer 26 und der Rückladeförderer 30 an
der Mittelsäule 24 angebracht. Da der Schüttgutzubringer 28 durch
den Schneisenbereich 8 geführt wird, ist es nicht
mehr nötig, diesen in einer Höhe anzuordnen, die
oberhalb der maximalen Höhe einer Schütthalde 29 liegt.
Mithin kann auch die Mittelsäule 24 als solche
niedriger dimensioniert werden. Wie der 2 ferner
zu entnehmen ist, befinden sich der Schneisenbereich 8 und
die Lagerfläche 4 in ein und derselben Ebene.
Der Abzugsförderer 32 verläuft unterhalb
des Schüttgutzubringers 28 und erstreckt sich
im Bereich der Stirnseite 20 des Schneisenbereichs 8 bis
zur Mittelsäule 24. Bei der dargestellten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 sind
der Mittelteil 38 der Mittelsäule 24 samt
Rückladeförderer 30 sowie die dazugehörigen Stütz-
und Tragearme 40 des Rückladeförderers 30 als
ganzes rotierbar. Die radiale Länge des Rückladeförderers 30 erstreckt
sich bei der abgebildeten Variante von der Mittelsäule 24 bis
kurz vor die Stützwand 6. Der Rückladeförderer 30 ist,
wie dargestellt, um eine im Bereich der Mittelsäule 24 angebrachte
Achse 42 auf und ab schwenkbar, je nach Neigungswinkel
der Schüttguthalde. Die Abgabevorrichtung bzw. der Absetzer 26 ist
ebenfalls schwenkbar im oberen Bereich 44 der Mittelsäule 24 angeordnet.
Das über den Schüttgutzubringer 28 zur
Mittelsäule 24 transportierte Schüttgut
fällt auf die Abgabevorrichtung 26, worüber
das Schüttgut bis zum Ende des Absetzers 26 transportiert
und auf die Halde geschüttet wird.
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3 zeigt
vergrößert einen Ausschnitt aus der Seitenschnittansicht
der erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß 2.
Das über den Rückladeförderer 30 zur
Mittelsäule 24 transpor tierte Schüttgut
fällt bei der Bandumkehr des Rückladeförderers 30 im
Bereich der an der Mittelsäule angeordneten Drehachse 46 in
den Abgabetrichter 48. Das Auslassende 50 des
Abgabetrichters 48 mündet über dem Endabschnitt
des Abzugsförderers 32, so dass das Schüttgut
ohne weiteres über den Schneisenbereich 8 ausgespeist
werden kann.
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Um
die Abförderung des Schüttguts im Bereich des
Abgabetrichters 48 möglichst komplikationslos
zu gestalten, ist jedenfalls im Bereich der Lagerfläche 4 eine
Stützwand 52 mit einem Überstand 54 vorgesehen,
wobei sich der Überstand 54 maximal bis an den
Rand des Ausgabetrichters 48 erstreckt und vorzugsweise
nicht über das Einführende 56 in vertikaler
Ausrichtung hinausragt. 3 zeigt ferner im Schneisenbereich 8 eine
Abdeckung 58, die sich von der Stirnseite 20 des
Schneisenbereichs 8 in Richtung der Schneisenöffnung 22 erstreckt.
Auf diese Weise soll der Abzugsförderer 32 im
Umfeld der Mittelsäule vor herabfallendem Schüttgut,
beispielsweise von dem Absetzer 26 oder dem Schüttgutzubringer 28,
geschützt werden.
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4 zeigt
ein Lagerensemble 60, das sich aus insgesamt drei erfindungsgemäßen
Vorrichtungen zum Ein- und Ausspeichern von Schüttgut 1 zusammensetzt.
In der dargestellten Ausführungsform stoßen die
Lagerflächen 4 bzw. die die Lagerflächen 4 begrenzenden
Trennwände 6 im Übergangsbereich zu den
jeweiligen Schneisenbereichen 8 aneinander an mit der Maßgabe,
dass zwischen zwei erfindungsgemäßen Vorrichtungen 1 ein
Durchgang 62 verbleibt. Die Schüttgutzubringer 28 der
jeweiligen erfindungsgemäßen Vorrichtungen 1 werden
im zwischen den Vorrichtungen liegenden Mündungsbereich 64 bei
der dargestellten Ausführungsform zusammengeführt
und zu einem einzigen Schüttgutzubringer 66 kombiniert.
In ähnlicher Weise werden die Abzugsförderer 32 der
individuellen Vorrichtungen 1 im gemeinsamen Mündungsbereich 64 zusammengeführt,
so dass das dem jeweiligen Schüttgutlager entnommene Schüttgut
auf dem kombinierten Abzugsförderer 66 weiter
transportiert werden kann. Mit dem in 4 dargstellten
Lagerensemble 60 lassen sich erstmalig auf engstem Raum
individuelle Schüttgutlager zusammenfassen und mit konstruktiv
einfachen Mitteln beschicken bzw. entleeren. Selbstverständlich
ist es auch möglich, sämtliche Schüttgutzubringer 28 sowie
Abzugsförderer 32 der individuellen erfindungsgemäßen
Vorrichtungen nicht zusammenzuführen, sondern separat aus
dem gemeinsamen Mündungsbereich 64 hinauszuführen.
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5 zeigt
eine Schnittansicht eines Ausschnitts einer Weiterentwicklung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung 1. Der
Schnitt ist in der dargestellten Variante durch die Mittelsäule 24 oberhalb
der Anbringung des Rückladerauslegers bzw. Kratzförderers 30 an
die Mittelsäule 24 gelegt worden und erlaubt ebenfalls
einen Draufblick auf den Ausgabetrichter 48. Bei der dargestellten
Ausführungsform wird die Mittelsäule 24 kreisbogenförmig
von einer Schutzwand 66 umgeben. Diese Schutzwand 66 erstreckt
sich über mehr als die Hälfe eines Kreisumfangs.
Die Schutzwand 66 ist an der Mittelsäule 24 befestigt
bzw. Teil der Mittelsäule. In den nicht von der Schutzwand 66 abgeschirmten
Bereich mündet der Rückladerausleger 30,
der z. B. die Form eines Kratzförderers haben kann. In
der dargestellten Ausführungsform sind die Antriebe 68 und 70 für
die Fördereinrichtungen des Rückladerauslegers 30,
in einem Bereich angebracht, der sich jeweils an das Ende der Schutzwand 66 anschließt.
Die Mittelsäule 24 ist in dem oberhalb des Abgabetrichters 48 befindlichen
Bereich drehbar um eine Mittelachse gelagert. Dreht sich dieser
Abschnitt der Mittelsäule 24, dreht sich automatisch
die Schutzwand 66 entsprechend mit. Auf diese Weise kann
verhindert werden, dass Schüttgut Antriebe und anderweitige
Konstruktionen, beispielsweise des Rücklagerauslegers,
beschädigt oder in ihrem Betrieb beeinträchtigt.
Dieser Umstand tritt dann häufig ein, wenn der natürliche
Neigungswinkel der aufgeschütteten Schüttguthalde
durch den Rückladerausleger verringert und damit das Schüttgut
näher an die Mittelsäule herangeführt
wird. Mit Hilfe der Schutzwand 66 kann solches Schüttgut wirksam
ferngehalten werden. Mithin kann Schüttgut nur stets über
denjenigen Abschnitt den Trichter 48 zugeführt
werden, in den der Rückladeausleger 30 vorliegt,
bzw. mündet.
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6 zeigt
eine Seitenschnittansicht der in 5 wiedergegebenen
Ausführungsform. Die Schutzwand 66 hält
das anstehende Schüttgut auf der Lagerfläche 4 davon
ab, unkontrolliert in den Bereich der Mittelsäule 24 zu
gelangen, und schützt damit beispielsweise Antriebe und
Konstruktionen des Rückladeauslegers 30. Der abgebildete,
untere Abschnitt der Mittelsäule 24, an dem die
Schutzwand 66 befestigt vorliegt, ist um die Mittelachse 68 zusammen
mit dem Rückladerausleger, insbesondere Kratzförderer,
drehbar gelagert.
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Die
in der voranstehenden Beschreibung, den Ansprüchen sowie
den Zeichnungen offenbarten Merkmale der Erfindung können
sowohl einzeln als auch in jeder beliebigen Kombination für
die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen
wesentlich sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102005000942
A1 [0002, 0003]
- - DE 20019759 U1 [0004]
- - DE 3803513 [0005, 0005]
- - DE 3738585 [0006, 0006]
- - DE 3803514 [0007]