DE102007050069B3 - Verfahren zur Herstellung einer Stanznietverbindung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung einer Stanznietverbindung mit einem einen in zu verbindende Bauteile (2, 3) geradlinig eindringenden Niet (1) beaufschlagenden Stempel (8) und einem Gegenhalterwerkzeug (9), wobei zumindest das Gegenhalterwerkzeug (9) während des Fügeprozesses gegenüber der Niet-Eindringrichtung schräg gerichtet ist. Erfindungsgemäß ergibt sich die Schrägstellung des Gegenhalterwerkzeuges (9) aufgrund einer selbsttätigen Anpass-Schwenkbewegung desselben an den Verlauf einer dem Gegenhalterwerkzeug (9) zugewandten Bauteiloberfläche (5). Mit dieser Vorgehensweise ist auch bei nicht parallelem Verlauf der jeweils außen liegenden Oberflächen (4, 5) der zu verbindenden Bauteile (2, 3) eine hinsichtlich erforderlichem Hinterschnitt und damit erzielbarer Festigkeit den Anforderungen entsprechende Stanznietverbindung herstellbar.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung einer Stanznietverbindung mit einem einen in zu verbindende Bauteile geradlinig eindringenden Niet beaufschlagenden Stempel und einem Gegenhalterwerkzeug, wobei zumindest das Gegenhalterwerkzeug während des Fügeprozesses gegenüber der Niet-Eindringrichtung schräg gerichtet ist.
- Sogenannte Stanznietverbindungen weisen heutzutage vielfältige Anwendungsmöglichkeiten auf. Sie werden beispielsweise auch im Bereich der Fahrzeugtechnik verwendet, wo auf diese Weise Karosseriebleche miteinander verbunden werden.
- Die Dokumente
EP 0 129 358 A1 ,EP 0 720 695 B1 undWO 94/14554 A1 - Eine dahingehende Abweichung beim Stanznieten unter Verwendung von Halbhohl- oder Vollnieten zum mechanischen Fügen von übereinander angeordneten, plattenförmigen Fügepartnern, insbesondere von Blechen, beschreibt die gattungsgemäße
DE 199 27 103 A1 . Dort wird das Ziel verfolgt, die beim Stanznieten auftretenden Kräfte zu senken, so dass die Anwendungsgebiete bezüglich hochfester Werkstoffe und die Zugänglichkeit von Nietsetzvorrichtungen bei großen Bauteilen wesentlich erweiterbar sind. Dazu wird während des Nietens vor Erreichen des erhöhten Kraftanstieges im Kraft-Weg-Verlauf das Ober- und/oder das Teil des Unterwerkzeuges mit einer taumelnden Zusatzbewegung in radialer und/oder tangentialer Richtung beaufschlagt. - Das Taumelnieten bzw. ein Durchsetzfügen, bei dem zumindest eines der beteiligten Werkzeugteile eine Taumelbewegung ausführt ist darüber hinaus durch
DE 101 40 989 C2 ,DE 199 29 778 B4 ,DE 198 40 780 B4 bekannt. Mit derDE 20 005 013 569 U1 wird eine Nieteinrichtung zum Taumelnieten bzw. Punktnieten vorgeschlagen, die die Ausführung von Nietarbeiten bei räumlich komplexen Bauteilen vereinfacht. Dazu ist der Werkzeugkopf mittels eines sechs Antriebsstreben umfassenden Hexapods am Maschinengestell verstellbar geführt. - Beim Stanznieten von Bauteilen, bei denen mindestens ein Fügeteil einen oder mehrere Flansche mit veränderlicher Dicke aufweist, z. B. bei Ausformschrägen an Gussteilen, wird der Stanzniet beim Setzvorgang unsymmetrisch ausgeformt. Derartige Nietverbindungen weisen oft eine zu große Umformung am Nietschaft, sowie eine einseitige und teilweise zu geringe Hinterschneidung im matrizenseitigen Werkstoff auf (sh.
1 ) und sind so eigentlich nicht zu gebrauchen, denn es leidet auch die Festigkeit der Nietverbindung erheblich. - Von daher liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Verfahrensweise zur Herstellung einer Stanznietverbindung aufzuzeigen, über die auch bei nicht parallelem Verlauf der jeweils außen liegenden Oberflächen von zu verbindenden Bauteilen eine hinsichtlich erforderlichem Hinterschnitt und damit erzielbarer Festigkeit den Anforderungen entsprechende Stanznietverbindung herstellbar ist.
- Erfindungsgemäß gelingt dies durch eine Verfahrensweise gemäß Patentanspruch 1. Mit Patentanspruch 2 wird ein zur Durchführung des Verfahrens besonders geeignetes Werkzeug beansprucht. Die nachfolgenden Unteransprüche bilden dieses Werkzeug in vorteilhafter Weise weiter.
- Die Erfindung ist nachstehend unter Bezugnahme auf die zugehörige Zeichnung im Einzelnen erläutert. Dabei zeigen
-
1 ein Schliffbild einer Stanznietverbindung bei nicht parallel verlaufenden Blechbauteiloberflächen gemäß Stand der Technik, -
2 ein Schliffbild einer nach der Erfindung hergestellten Stanznietverbindung, -
3 ein erstes Ausführungsbeispiel eines Werkzeuges zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens und -
4 ein weiteres Ausführungsbeispiel für ein solches Werkzeug. - Gemäß Schliffbild nach
1 ist über ein in bekannter Weise und mit bekannten Werkzeugen gesetzter Stanzniet1 eine Verbindung zweier Bauteile2 ,3 , insbesondere Blechbauteile, hergestellt worden. Dabei weist im Bereich der Stanznietverbindung das eine Bauteil2 eine einheitliche Materialdicke d1 auf, während bezüglich des anderen Bauteiles3 eine zunehmende Änderung der Materialdicke (d2 < d3) vorliegt, so dass jeweils nach außen gewandte Oberflächen4 ,5 beider Bauteile2 ,3 nicht parallel verlaufen. Bei Verwendung eines Werkzeuges mit gleichachsig gerichtetem Stempel bzw. Matrize bildet sich dann eine Stanznietverbindung gemäß1 heraus, wobei insbesondere beim Eindringen und Spreizen des Nietschaftes6 sich im linken Bereich höherer Materialdicke d3 des zweiten Bauteiles3 eine nur geringfügige, der Festigkeit abträgliche Hinterschneidung herausbildet. Im rechten Bereich kann es dagegen zu übermäßiger Verformung des Stanznietes kommen, was eine erhöhte Rissgefahr im Niet bedeutet. - Eine dahingehende wesentliche Verbesserung ist unter Einsatz des erfindungsgemäßen Verfahrens möglich, wie dies in
2 gezeigt ist. Bezüglich der dort gezeigten Bauteile kann auf die vorstehenden Erläuterungen verwiesen werden. Eindeutig erkennbar wird jedenfalls, dass der Nietschaft6 über seinen gesamten Umfang innerhalb des zweiten Bauteiles3 eine ausreichende Hinterschneidung herausgebildet hat. - Ein zur Durchführung dieses vorteilhaften Verfahrens geeignetes Werkzeug zeigt
3 . Dabei sind, wie an sich bekannt, mit gemeinsamer Längsachse7 ein hier nur strichpunktiert angedeuteter Stempel8 und ein als Matrize9 ausgebildetes Gegenhalterwerkzeug einander zugewandt, wobei zum Setzen des Stanznietes1 die zu verbindenden Bauteile gemeinsam zwischen Stempel8 und Matrize9 positioniert werden, wonach der sich abwärts bewegende (Pfeil10 ) Stempel8 den entsprechend positionierten Stanzniet1 in bekannter Weise in die beiden Bauteile2 ,3 eindrückt. - Erfindungsgemäß ist die Matrize
9 nun zweigeteilt, bestehend aus einem stirnseitig eines Schaftes11.1 angeordneten Matrizengrundkörper11 und einem darauf aufsitzenden Matrizenkopf12 , wobei die Kontaktstelle kugelkalottenförmig (Kalotte13 ) ausgebildet ist. Die Krümmung der Kalotte13 ist dabei der Gestalt gewählt, dass der Kugelmittelpunkt M an der Stelle zu liegen kommt, wo die Längsachse7 die Matrizenkopfoberfläche14 schneidet. In diesem Bereich befindet sich auch eine in bekannter Weise ausgebildete matrizenseitige Ausformung15 (vgl. z. B.EP 1 078 701 B1 ), aufgrund der sich eine entsprechende Auswölbung16 im Bauteil3 herausbildet, wie dies in den1 und2 gezeigt ist. - Die Verbindung von Matrizengrundkörper
11 und Matrizenkopf12 , die gleichzeitig auch die Schwenkbewegung (Doppelpfeil17 ) des Matrizenkopfes12 ermöglicht, geschieht über drei über den Umfang (z. B. 120° zueinander versetzt) angeordnete Federklammern18 , wobei für deren Aufnahme Matrizengrundkörper11 und Matrizenkopf12 miteinander korrespondierende Ausnehmungen19 ,20 aufweisen, wobei in jeder Ausnehmung19 ,20 ein Zapfen21 ,22 angeordnet ist, die beide von der Federklammer18 umgriffen werden. - Ein weiteres Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Matrize
23 ist in4 gezeigt. Gegenüber dem Ausführungsbeispiel 3 gleiche Bauteile/Komponenten sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, so dass dahingehende Erläuterungen entbehrlich sind. Die Abweichung gegenüber dem vorgenannten Ausführungsbeispiel besteht nun darin, dass die Verbindung zwischen Matrizengrundkörper24 (mit Schaft24.1 ) und Matrizenkopf25 nicht über eine Federklammer18 , sondern über einen den Bereich der Kalotte13 überdeckenden Elastomerring26 erfolgt, der umfangsseitig sowohl den Matrizengrundkörper24 als auch den Matrizenkopf25 einhüllt und mit nach innen gerichteten oberen und unteren Fortsätzen27 ,28 in entsprechend ausgeformte Nuten29 ,30 im Matrizengrundkörper24 bzw. Matrizenkopf25 eingreift. - Somit kann sich bei beiden Ausführungsbeispielen der Matrizenkopf
12 ,25 bei einsetzender Druckbelastung aufgrund des stempelseitig beaufschlagten Stanznietes1 selbsttätig einer schräg verlaufenden, ihm zugewandten Oberfläche5 des Bauteiles3 anpassen. Hierdurch wird erreicht, dass der Stanzniet1 gleichmäßiger umgeformt wird und ausreichend Hinterschnitt erhält. Die Rissgefahr im Niet, die bei einseitiger Ausformung durch die übermäßige Verformung im Nietfußbereich auftritt, wird ebenfalls deutlich reduziert.
Claims (5)
- Verfahren zur Herstellung einer Stanznietverbindung mit einem einen in zu verbindende Bauteile geradlinig eindringenden Niet beaufschlagenden Stempel und einem Gegenhalterwerkzeug, wobei zumindest das Gegenhalterwerkzeug während des Fügeprozesses gegenüber der Niet-Eindringrichtung schräg gerichtet ist, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Schrägstellung des Gegenhalterwerkzeuges (
9 ) aufgrund einer selbsttätigen Anpass-Schwenkbewegung desselben an den Verlauf einer dem Gegenhalterwerkzeug (9 ) zugewandten Bauteiloberfläche (5 ) ergibt. - Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, bestehend aus einem einen Stanzniet in die Bauteile eindrückenden Stempel und einem als Matrize ausgebildeten Gegenhalterwerkzeug, dadurch gekennzeichnet, dass die Matrize (
9 ) aus einem Matrizengrundkörper (11 ) und einem darauf aufsitzenden Matrizenkopf (12 ) besteht, wobei die Kontaktstelle kugelkalottenförmig ausgebildet ist und Matrizengrundkörper (11 ) und Matrizenkopf (12 ) über mindestens ein, eine relative Schwenkbewegung zwischen beiden zulassendes Verbindungselement (18 ,26 ) miteinander verbunden sind. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Krümmung der Kalotte (
13 ) der Gestalt gewählt ist, dass der Kugelmittelpunkt (M) an der Stelle zu liegen kommt, wo eine gemeinsame Längsachse (7 ) von Stempel (8 ) und Matrize (9 ) eine Matrizenkopfoberfläche (14 ) schneidet. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung von Matrizengrundkörper (
11 ) und Matrizenkopf (12 ) über drei über den Umfang gleichmäßig verteilt angeordnete Federklammern (18 ) erfolgt, wobei für deren Aufnahme der Matrizengrundkörper (11 ) und der Matrizenkopf (12 ) miteinander korrespondierende Ausnehmungen (19 ,20 ) aufweisen, wobei in jeder Ausnehmung (19 ,20 ) ein Zapfen (21 ,22 ) angeordnet ist, die beide von der Federklammer (18 ) umgriffen werden. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen Matrizengrundkörper (
24 ) und Matrizenkopf (25 ) über einen den Bereich der Kalotte (13 ) überdeckenden Elastomerring (26 ) erfolgt, der umfangsseitig sowohl den Matrizengrundkörper (24 ) als auch den Matrizenkopf (25 ) einhüllt und mit nach innen gerichteten oberen und unteren Fortsätzen (27 ,28 ) in entsprechend ausgeformte Nuten (29 ,30 ) im Matrizengrundkörper (24 ) und im Matrizenkopf (25 ) eingreift.
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