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Die
Erfindung betrifft eine Zange zum Abisolieren eines elektrischen
Kabels mit rundem Querschnitt, insbesondere zur Bearbeitung eines
Koaxialkabels.
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TECHNISCHES GEBIET DER ERFINDUNG
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Unter
einem "Kabel" wird im Sinne der
vorliegenden Erfindung ein ein- oder mehradriger elektrisch leitendes
Element verstanden, wobei das Kabel zumindest eine Schicht, insbesondere
einen Leiter, eine Ader und/oder eine Isolierung, aufweist, die rotationssymmetrisch
zu einer Längsachse
des Kabels ausgebildet ist. Ebenfalls möglich ist die Ausbildung einer
Schicht als hohlzylinderförmiges
leitendes Element oder als im Querschnitt regelmäßiges oder unregelmäßiges kreisringförmiges Kabelgeflecht. Der
Begriff "Kabel" umfasst auch Drähte, Litzen, biegbare
Leiter sowie Kabel selbst.
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Als
beispielhaften Anwendungsfall für
eine erfindungsgemäße Zange
ist die Bearbeitung eines Koaxialkabels zu nennen. Koaxialkabel
bestehen aus einem metallischen Innenleiter, beispielsweise einem
Kupferkabel, der mit einer Isolationsschicht aus Kunststoff (Dielektrikum)
umgeben ist. Unter Zwischenschaltung einer Folie aus Aluminium,
deren Schichtdicke wenige μm
betragen kann, ist die Isolationsschicht aus Kunststoff von einem
Drahtgeflecht umgeben, welches eine Abschirmung bilden kann oder
einen zweiten Leiter in dem Koaxialkabel. Das Drahtgeflecht ist
wiederum mit einer Isolationsschicht aus Kunststoff umgeben. Beispielhafte
derartige Koaxialkabel werden unter den Bezeichnungen RTK 031, RG
174, RG 58, RG 59 oder RG 163 vertrieben. Ein möglicher Anwendungszweck derartiger
Koaxialkabel ist der Kraftfahrzeugbau, hier insbesondere als Antennenkabel.
Weiteren Einsatz finden Koaxialkabel für die Haustechnik, Hörfunk- und
Fernsehanlagen oder die IT-Technik oder Datenübertragung. Für den Einsatz
müssen
die Enden von Koaxialkabeln unmittelbar mit den zugeordneten Geräten oder
unter Zwischenschaltung von Steckern verbunden werden. Hierzu sind
die einzelnen Schichten des Koaxialkabels in unterschiedlichen Längen freizulegen.
Bei dem Freilegen einer Schicht muss die darüber liegende Schicht vollständig freigelegt
werden, so dass diese leicht entfernt werden kann, ohne dass Rückstände verbleiben.
Andererseits muss dafür
Sorge getragen werden, dass die freigelegte Schicht nicht beschädigt wird,
da dies die Funktion des Kabels, beispielsweise eine Isolierung
oder Abschirmung, beeinträchtigen
könnte.
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Neben
dem genannten Beispiel eines Koaxialkabels kann die erfindungsgemäße Zange
für beliebige
Kabel eingesetzt werden, bei denen zumindest eine Schicht oder ein
Leiter einen kreisförmige
Innen- oder Außenquerschnitt
besitzt.
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STAND DER TECHNIK
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Bekannt
sind Einrichtungen, die speziell und ausschließlich einem Abisolieren eines
Kabels dienen:
GB
2 215 143 A offenbart ein Abisoliergerät, mit dem Kabel unterschiedlicher
Durchmesser abisoliert werden können.
Das Abisoliergerät
besitzt eine taschenartige Gehäusehälfte, in
der zwei durch die taschenartige Gehäusehälfte hindurchgehende Aufnahmebohrungen
für ein
Kabel vorgesehen sind. Eine zweite Gehäusehälfte besitzt ein Schneidelement,
welches in eine Längsrichtung
in die erste Gehäusehälfte einschiebbar
ist. Dieses Einschieben erfolgt unter Unterstützung durch ein Federelement,
hier ein beide Gehäusehälften umschließendes elastisches
Band. In der maximal eingeschobenen Endstellung erstreckt sich das
Schneidelement vollständig über eine
erste Aufnahmebohrung, so dass mittels der ersten Aufnahmebohrung
ein Kabel "guillotinenartig" glatt durchtrennt
werden kann. Wird hingegen in der zweiten Aufnahmebohrung ein Kabel
angeordnet, wird dieses mit dem federbeaufschlagten Einschieben
des Schneidelementes in die taschenartige Gehäusehälfte zwischen einer Anlagefläche der
taschenartigen Gehäusehälfte und
einer Anlagefläche des
anderen Gehäuseteiles
benachbart dem Schneidelement eingespannt. Da das Schneidelement über die
benachbarte Anschlagfläche
in Richtung der gegenüber
liegenden Anschlagfläche
geringfügig übersteht,
schneidet das Schneidelement in Folge der Federbeaufschlagung das
Kabel bzw. die Isolierung des Kabels um das überstehende Maß ein. Wird
das Abisoliergerät
um die Längsachse
des Kabels um dieses verdreht, kann ein Umfangsschnitt in die Isolierung
des Kabels eingebracht werden. Anschließend kann das Schneidelement
entgegen der Federbeaufschlagung zumindest teilweise aus der taschenartigen
Gehäusehälfte bewegt
werden, wodurch die Aufnahmeöffnungen
freigegeben werden und das Kabel aus der Aufnahmeöffnung entfernt
werden kann. Eine Entfernung der abgeschnittenen Isolierung erfolgt
dann außerhalb
des Abisoliergerätes.
GB 2 215 143 A liegt
weiterhin die Erkenntnis zugrunde, dass in Folge der Reibung zwischen
den Anlageflächen
und dem Schneidelement mit einer relativen Verdrehung zwischen Abisoliergerät und Kabel
das Kabel eine gegenüber
der Verschieberichtung dezentrale Lage in der Aufnahmeöffnung einnimmt.
Ist die Schneide des Schneidelementes gegenüber der benachbarten Anlagefläche unter
einem spitzen Winkel geneigt, kann diese dezentrale Anordnung dazu
führen,
dass sich für
unterschiedliche Drehrichtungen des Abisoliergerätes gegenüber dem Kabel unterschiedliche Schnitttiefen
ergeben. Weiterhin kann die auftretende Reibung und die sich einstellende
dezentrale Lage des Kabels dazu genutzt werden, dass sich für Kabel
unterschiedlicher Durchmesser automatisiert eine unterschiedliche
Einschnitttiefe ergibt.
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Eine
GB 2 215 143 A entsprechende
Ausführungsform,
bei der allerdings die Gehäusehälften nicht
translatorisch zueinander verschiebbar abgeordnet sind, sondern
um eine Schwenkachse zueinander verschwenkt werden können, zeigt
DE 195 43 390 C1 .
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GB 2 173 958 A offenbart
ein Abisoliergerät, bei
dem ein Schneidelement verschwenkbar um eine Schwenkachse gelagert
ist. Ein Kabel kann in eine parallel zur Schwenkachse orientierte
Aufnahmebohrung eingesteckt werden. Über ein Federelement wird das
Schneidelement in Richtung des Kabels beaufschlagt, so dass dieses
mit einer hierdurch verursachten Verschwenkung in eine Isolationsschicht
des Kabels eindringt. Die Eindringtiefe des Schneidelementes in
das Kabel ist vorgegeben durch einen Anschlag für die Verschwenkung des Schneidelementes
um die Schwenkachse. Der Anschlag ist mit einem Nocken gebildet,
der manuell verdrehbar ist und drei Vorzugsstellungen besitzt, die
drei unterschiedliche Einschnitttiefen für das Schneidelement in ein Kabel
vorgeben. Umfangsschnitte werden erzeugt durch Drehung des gesamten
Abisoliergerätes
um das Kabel.
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Aus
DE 698 31 996 T2 ist
ein Abisoliergerät bekannt,
bei dem die Schnitttiefe dadurch einstellbar ist, dass über eine
Einstelleinrichtung ein gegenüber einer
Längskante
des Schneidelementes vor- und zurückbewegliches Teil ein größerer oder
kleinerer Bereich der Schneide freigebbar ist. Für diese Ausführungsform
hängt eine
Schnittkraft von der gespeicherten Energie in einer Feder ab, die
die Schneide des Schneidelementes gegen das Kabel drückt. Hierbei
ist gemäß
DE 698 31 996 T2 die
Effektivität
der Federkraft zur Erzeugung eines Umfangsschnittes abhängig von
einer Rotationsbewegung zwischen Schneidelement und Kabel. Eine
Beeinflussung einer Schnitttiefe kann somit über den relativen Drehwinkel zwischen
Schneidelement und Kabel erfolgen.
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DE OS 1 941 188 offenbart
eine Zange mit zwei Zangenhälften
zum Abisolieren von Koaxialkabeln. Die Zangenhälften besitzen jeweils eine
halbzylinderförmige
Ausnehmung, die sich für
geschlossene Zangenhälften
zu einer zylinderförmigen
Aufnahme für
ein Koaxialkabel ergänzen.
In den Ausnehmungen sind in Querschlitzen axial hintereinander liegend
drei Messer angeordnet, deren Schneiden geradlinig ausgebildet sind
und unterschiedlich tief in die Ausnehmung hineinragen. Alternativ
können
die Schneiden halbkreisförmig,
V-förmig
oder anders geschliffen sein. Ein Anschlag dient der Vorgabe der
relativen Lage der Stirnseite eines in die Zange eingelegten Koaxialkabels
zu den Messern. Durch ein derartiges Abisoliergerät soll ein
gleichzeitiges, mehrstufiges Abisolieren eines Koaxialkabels ermöglicht werden.
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Schließlich offenbart
DE 91 04 414 U1 eine multifunktionale
Zange die einerseits zum Abisolieren von abgeschirmten Koaxialkabeln
dient. Die Handhebel der Zange sind auf der den Handhebeln gegenüber liegenden
Seite der Schwenkachse der Zange starr mit Hälften eines Schneidkopfes verbunden,
die mit einem Schließen
der Handhebel aufeinander zu geschwenkt werden. Beide Hälften besitzen jeweils
zwei parallel zueinander orientierte halbzylinderförmige Ausnehmungen,
die sich für
geschlossene Handhebel und geschlossenen Zangenkopf zu zwei zylinderförmigen Ausnehmungen
ergänzen,
in die ein Kabel eingeführt
sein kann. In die halbzylinderförmigen
Ausnehmungen ragen Schneidelemente hinein mit einer Schneide, die
sich in einer Querebene der Ausnehmung erstreckt. Die Schneide sind hierbei
ungefähr
halbkreisförmig
ausgebildet mit gegenüber
der Ausnehmung reduziertem Durchmesser. Mit dem Schließen des
Kopfes ergänzen
sich Schneiden gegenüber
liegender Ausnehmungen zu einer ungefähr kreisförmigen Gesamtschneide, über die
mit dem Schließen
des Kopfes der Zange ein Umfangsschnitt in ein Koaxialkabel eingebracht
werden kann. Mittels mehrerer derartiger Schneidelemente mit unterschiedlichen
Schnitttiefen können
mehrere Umfangsschnitte zur Freilegung einzelner Schichten des Koaxialkabels
erzeugt werden. Hierbei entspricht der von einem ersten Schneidelement
gebildete Durchmesser der Schneiden dem Durchmesser der Kupferseele
des abzuisolierenden Koaxialkabels und der von den Schneiden eines
zweiten Schneidelementes gebildete Durchmesser dem Außendurchmesser
der die Kupferseele direkt umgebenden Isolierung. Der Durchmesser
der Schneiden eines dritten Schneidelementes ist derart gewählt, dass
die elektrische Abschirmung des Kabels beim Abisolieren zwar freigelegt,
aber nicht durchtrennt wird. Ein multifunktionaler Einsatz der Zange
wird dadurch ermöglicht,
dass zusätzlich
jede Hälfte
des Kopfes der Zange eine Backe einer Bridenklemme trägt. Hierdurch
kann die Zange auch zum Befestigen eines Steckers, der im Allgemeinen
mit Hilfe von Briden mit dem Kabel verbunden wird, eingesetzt werden.
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DE 69 22 349 U offenbart
eine Vorrichtung zum Abisolieren von Koaxialkabeln, die eine von Hand
drehbare Haltevorrichtung besitzt, an der ein in radialer Richtung
verstellbares Schneidelement angeordnet ist. Durch Drehen der Haltevorrichtung
wird ein vollständiger
Schnitt in Umfangsrichtung in das Koaxialkabel eingebracht.
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EP 01 40 397 B1 offenbart
ein Gerät,
welches ausschließlich
dem Abisolieren von Koaxialkabeln dient. Hierbei wird das Koaxialkabel
in einem Handgriffteil eingeklemmt. Eine komplette Einheit bestehend
aus einem Messerträger
und einem Führungsbahnglied
wird mit Hilfe einer Kurbel in Umfangsrichtung gedreht, so dass
in Umfangsrichtung des Koaxialkabels ein Schnitt in dieses eingebracht wird.
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AUFGABE DER ERFINDUNG
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine multifunktionale Zange
für die
Bearbeitung eines elektrischen Kabels vorzuschlagen, die hinsichtlich
- – der
Herstellung,
- – der
unterschiedlichen funktionellen Einsatzmöglichkeiten,
- – des
Abisolierverhaltens und/oder
- – der
Bedienung
verbessert ist.
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LÖSUNG
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Die
Aufgabe der Erfindung wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs
1 gelöst.
Weitere Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Zange ergeben sich gemäß den abhängigen Patentansprüchen 2 bis
23.
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BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass für den Stand
der Technik zwar ein Schneidelement vorgesehen ist, dessen radialer
Abstand zu einem Kabel veränderbar
ist, welches aber in Umfangsrichtung des Kabels im Wesentlichen
fest mit dem Abisoliergerät
verbunden ist ist. Dies hat zur Folge, dass für das Einbringen eines Umfangsschnittes
das Schneidelement – und
damit das gesamte Abisoliergerät – um 360° um das Kabel
verschwenkt werden muss, was für
den Benutzer umständlich
ist und in beengten räumlichen
Verhältnissen
nicht möglich
ist.
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Den
vorgenannten Erkenntnissen trägt
die Erfindung dadurch Rechnung, dass das Schneidelement in Umfangsrichtung
relativ zu der Zange – und damit
zu dem in einer Aufnahme angeordneten Kabel – bewegbar ist. Während des
Einbringens des Umfangsschnittes kann die Zange somit ohne Verdrehung
gegenüber
dem Kabel, aber mit Bewegung des Schneidelementes gehalten werden,
woraus eine vereinfachte Bedienung resultiert, die insbesondere in
beengten Einbauverhältnissen
resultiert.
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Eine
besondere Ausgestaltung der Erfindung stützt sich auf die Erkenntnis,
dass für
die aus dem Stand der Technik bekannten Abisoliergeräte das Kabel
zwischen Anlageflächen
des Abisoliergerätes und
dem Schneidelement eingeklemmt werden muss, wobei die Einklemmkraft
der radial auf das Schneidelement aufgebrachten Kraft zumindest
entspricht. Diese Einklemmkraft hat eine in Umfangsrichtung des
Kabels wirkende Reib- oder Schnittkraft zur Folge, die mit der Drehung
des Abisoliergerätes um
die Längsachse
des Kabels dazu führt,
dass eine Torsionskraft oder verdrillende Kraft auf das Kabel aufgebracht
wird, die unerwünscht
ist. Andererseits erfordert die Erzeugung eines Umfangsschnittes zwingend
das Auftreten einer Gleitbewegung zwischen der Anlagefläche oder
Aufnahme gegenüber dem
Kabel.
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Entsprechend
einem optionalen Zusatzeffekt kann die für die aus dem Stand der Technik
bekannten Abisoliergeräte
beschriebene Relativbewegung zwischen Aufnahme bzw. Anlageflächen und
Kabel dadurch vermieden werden, dass eine Aufnahme für das Kabel
nicht drehbar, sondern fest gegenüber der Zange abgestützt ist:
Das Schneidelement dann drückt
mit einer Radialkraft auf die abzuisolierende Schicht, woraus eine
korrespondierende Gegen-Anpresskraft
an die Aufnahme resultiert. Mit der Erzeugung des Umfangsschnittes
wandert dann die von den Anlageflächen aufgebrachte radial orientierte Gegen-Anlagekraft,
so dass diese immer der von dem Schneidelement aufgebrachten Radialkraft
entgegengesetzt ist. eine Gleitbewegung zwischen Anlagefläche und
Kabel ist nicht zwingend erforderlich. Entstehen während der
Verdrehung des Schneidelementes entlang des Umfangs des Kabels Schnitt- oder
Reibkräfte
zwischen Schneidelement und Kabel, die in Umfangsrichtung wirken,
so können
diese in unmittelbarer axialer Nachbarschaft an den Anlageflächen (auf
der anderen Seite des Kabels) aufgenommen werden, ohne dass es zu
einer nennenswerten Verdrillung des Kabels kommt.
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Die
Aufnahme kann beliebig gestaltet sein, insbesondere in einer Anlagefläche oder
mehreren Anlageflächen
bestehen, in einer beliebig konturierten Ausnehmung, einer zylindrischen, konischen,
abgestuften Bohrung, oder mehrere radial nach innen hervorstehende
Fortsätze
oder Rippen aufweisen, um nur einige Gestaltungsmöglichkeiten
zu nennen. Hierbei kann die Aufnahme starr sein oder elastisch in
radialer Richtung, um ein Einspannen des Kabels zu ermöglichen.
Ebenfalls denkbar ist, dass die Aufnahme durch geeignete Stellelemente
derart in radialer Richtung verstellbar ist, dass Kontaktflächen von außen zur
Anlage an die Mantelfläche
des Kabels gebracht werden können.
Somit kann die Aufnahme über
den gesamten Umfang an dem Kabel anliegen oder lediglich in einem
oder mehreren Teilbereichen. Hierbei kann sich ein Kontaktbereich
zwischen Aufnahme und Kabel über
eine größere Längserstreckung
des Kabels erstrecken oder lediglich ein in Längsrichtung lokaler Kontaktpunkt
ergeben. Weiterhin kann eine Kontaktfläche in Längsrichtung des Kabels parallel
zur Längsachse
des Kabels und damit parallel zu einer Mantelfläche verlaufen oder beliebig kurvenförmig ausgebildet
sein, so dass die Kontur im Längsschnitt
ihren Abstand von einer Längsachse des
Kabels verändert. Über eine
Aufnahme eines zuvor erläuterten
Typs kann das Kabel in der Zange aufgenommen und für die Bearbeitung
durch das Schneidelement gehalten werden.
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Das
Schneidelement aus einem beliebigen Material hinreichender Härte zum
Einschneiden der relevanten Schicht des Kabels besitzt eine beliebige Geometrie
mit beliebig in Längsrichtung
verlaufender und im Querschnitt konturierter Schneide. Beispielsweise
ist das Schneidelement kreisscheibenförmig ausgebildet mit kreisförmiger konvexer
Schneide, messerartig ungefähr
geradlinig oder leicht konvex oder konkav gekrümmt ausgebildet oder die Schneide
ist kreisförmig
konkav ausgebildet, wobei der Durchmesser der Schneide dem Durchmesser
des einzubringenden Umfangsschnittes entsprechen kann.
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Der
radiale Abstand des Schneidelementes zu der Aufnahme für das Kabel
ist veränderbar,
wobei mit einer Verringerung des radialen Abstandes das Schneidelement
in das in der Aufnahme angeordnete Kabel einschneiden kann. Für eine Erzeugung
eines Einschnittes in das Kabel sind grundsätzlich unterschiedliche Mechanismen
einsetzbar:
- – Entsprechend einer ersten
erfindungsgemäßen Ausführungsform
kann das Schneidelement ohne Umfangs-Relativbewegung zwischen Aufnahme und
Schneidelement zu dem gewünschten
radialen Abstand verbracht werden, für den ein Einschnitt erzeugt
werden soll. Somit wird mit der Veränderung des radialen Abstandes
bereits die volle Schnitttiefe erreicht, allerdings nur in einem Teilumfangsbereich
des Kabels. Mit Festlegung des radialen Abstandes zwischen Schneidelement
und Kabel kann dann eine Relativbewegung zwischen Schneidelement
und Kabel erzeugt werden, wobei mit zunehmender Relativbewegung der
Einschnitt mit konstanter Tiefe weiter in Umfangsrichtung fortgeführt wird.
- – Für eine weitere
Ausführungsform
wird das Schneidelement lediglich mit einer definierten Radialkraft
in radialer Richtung auf das Kabel zu beaufschlagt, so dass das
Schneidelement mit der Radialkraft auf eine Mantelfläche des
Kabels gedrückt
wird. Diese Radialkraft kann bereits noch zu keinem Einschnitt führen oder
zu einem Einschnitt in das Kabel in der gewünschten Tiefe oder in verringerter
Tiefe führen.
Während
der dann aufgebrachten Relativbewegung zwischen Schneidelement und
Kabel wird das Schneidelement mit der Anpresskraft gegen die Mantelfläche des
Kabels gedrückt,
wodurch ein Einschnitt erzeugt werden kann, in Umfangsrichtung fortgesetzt
werden kann und/oder eine Tiefe eines Einschnittes vergrößert wird.
Hierbei kann es möglich sein,
dass zur Freilegung einer Schicht des Kabels eine relative Verdrehung
zwischen Kabel und Schneidelement von mehr als 360° erforderlich ist,
wobei sich mit zunehmendem Verdrehwinkel die Tiefe des Einschnittes
vergrößert.
- – Mischformen
der zuvor erläuterten
Ausführungsformen
sind ebenfalls möglich – ist beispielsweise
eine Anpresskraft für
eine Feder so groß,
dass über
diese unmittelbar die gewünschte Einschnitttiefe
herbeigeführt
werden kann, kann auch ohne eine Festlegung des radialen Abstandes
zwischen Schneidelement und Kabel eine Verdrehung um 360° in Umfangsrichtung
einen Umfangseinschnitt in der gewünschten Tiefe erzeugen. Andererseits
kann auch für
eine Festlegung des radialen Abstandes zwischen Schneidelement und
Kabel eine Relativverdrehung von mehr als 360° erforderlich sein, was insbesondere für eine Schicht
aus Aluminium mit einer geringen Schichtdicke der Fall sein kann.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Zange besitzt die Aufnahme
eine Zentrierhilfe. Über
eine derartige Zentrierhilfe kann die Position des Kabels in der
Aufnahme relativ zu der Bewegungsbahn des Schneidelementes zentriert werden.
Dies ist von Bedeutung zur Erzeugung eines Umfangseinschnittes,
der konzentrisch zur Längsachse
des Kabels verläuft.
Im einfachsten Fall ist eine derartige Zentrierhilfe durch Kontaktflächen der Aufnahme
gebildet, die konisch verlaufen bzw. ihren Abstand voneinander mit
zunehmender Eindringtiefe in die Aufnahme verringern. Beispielsweise
ist die Aufnahme als Bohrung mit einer kegelförmigen Fase ausgebildet.
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Während es
grundsätzlich
möglich
ist, dass für
eine Veränderung
des radialen Abstandes zwischen Aufnahme und Schneidelement die
Aufnahme relativ zu der Zange in Richtung des Schneidelementes bewegt
wird, schlägt
eine weitere Ausgestaltung der Erfindung vor, dass der radiale Abstand
des Schneidelementes von einer Aufnahme für das Kabel durch Bewegung
des Schneidelementes gegenüber der
Zange herbeiführbar
ist.
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Eine
derartige Bewegung besteht insbesondere in einer translatorischen
Bewegung des Schneidelementes in radialer Richtung. Hierbei kann
das Schneidelement beispielsweise in geeigneten Führungen,
Nuten oder Ausnehmungen translatorisch geführt sein.
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Entsprechend
einer alternativen Ausgestaltung ist das Schneidwerkzeug verschwenkbar,
wobei dieses über
eine parallel zur Längsachse
des Kabels orientierte Schwenkachse gelagert sein kann.
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Um
eine unangemessene Tiefe des mit der erfindungsgemäßen Zange
erzeugten Umfangseinschnittes zu vermeiden, wird ergänzend vorgeschlagen,
dass ein Anschlag vorgesehen ist, über den ein minimaler radialer
Abstand des Schneidelementes von der Aufnahme vorgegeben werden
kann.
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Insbesondere
für den
Fall, dass das Schneidelement über
ein Federelement radial nach außen beaufschlagt
ist, kann es vorteilhaft sein, wenn ein Anschlag vorgesehen ist,
der einer Vorgabe eines maximalen radialen Abstandes des Schneidelementes
von der Aufnahme dient.
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Über den
Einsatz eines Federelementes, welches das Schneidelement radial
nach innen beaufschlagt, kann für
ein nicht ergänzend
betätigtes Schneidelement
dieses gegen eine Mantelfläche
des Kabels gepresst werden, wodurch bereits allein oder in Verbindung
mit der Bewegung in Umfangsrichtung ein Einschnitt in das Kabel
eingebracht oder vertieft werden kann. Hierbei kann die Federkraft
allein oder in Ergänzung
mit einer zusätzlich
oder manuell aufgebrachten Radialkraft für den Einschnitt verantwortlich
sein. In einem derartigen Fall kann das Schneidelement entgegen
der Federwirkung manuell radial nach außen bewegt werden, um eine
Einführstellung für das Kabel
in die Aufnahme oder eine Entnahmestellung zu ermöglichen.
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Andererseits
kann ein Federelement das Schneidelement in radialer Richtung für eine Vergrößerung des
Abstandes des Schneidelementes von der Aufnahme beaufschlagen. Dies
bedeutet, dass ohne anderweitige Beaufschlagung des Schneidelementes
das Schneidelement die Aufnahme freigibt, so dass kraft- und schnittfrei
eine Einführstellung oder
Entnahmestellung der Zange gegeben ist. Ein Einschneiden des Schneidelementes
in das Kabel mit einer Verringerung des radialen Abstandes von der
genannten Einführstellung
erfordert dann zusätzliche
Maßnahmen,
beispielsweise die Aufbringung manueller radialer Kräfte auf
das Schneidelement.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Zange ist eine Arretierung
vorgesehen, über
die ein definierter Abstand des Schneidelementes von der Aufnahme
in einer Schnittstellung vorgebbar ist. Über die Arretierung kann gewährleistet
werden, dass mit der Erzeugung der Umfangsbewegung des Schneidelementes
gegenüber
der Aufnahme die Schnitttiefe konstant bleibt, so dass ein Umfangsschnitt
mit konstanter Tiefe entsteht.
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Zur
Freilegung einer Schicht in definiertem Abstand von einer Stirnseite
des Kabels schlägt
die Erfindung vor, eine Positioniereinrichtung vorzusehen, über die
ein axialer Abstand des Schneidelementes von der Stirnseite des
Kabels vorgebbar ist. Hierbei handelt es sich im einfachsten Fall
um einen Vorsprung oder ein Verjüngung
der Aufnahme.
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Ergänzend schlägt die Erfindung
vor, eine Ausschiebeeinrichtung vorzusehen, über die das Kabel oder geschnittene
Teilbereiche des Kabels nach Durchführung des Schneidvorganges
aus der Zange ausgeschoben werden können. Hierdurch kann beispielsweise
eine Notwendigkeit einer anderweitigen aufwändigen Entfernung von abgeschnittenen
Resten aus der Aufnahme vermieden werden.
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Während es
durchaus möglich
ist, dass die Relativbewegung zwischen Schneidelement und Zange
bzw. Aufnahme manuell erzeugt wird, ist ein besonders komfortabler
Betrieb der Zange gegeben, wenn diese eine Antriebseinrichtung aufweist
zur Erzeugung einer Relativbewegung zwischen Schneidelement und
Zange bzw. Aufnahme. Diese Antriebseinrichtung kann beispielsweise
durch Antrieb der Handhebel der Zange oder einen anderweitigen Antriebsmechanismus
bereitgestellt werden.
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Für den Fall,
dass in einem Arbeitsgang, d. h. mit einer radialen Bewegung in
Richtung der Aufnahme und/oder einer Bewegung in Umfangsrichtung mehrere
Schichten des Kabels mit mehreren Umfangseinschnitten unterschiedlicher
Tiefe freigelegt werden sollen, können erfindungsgemäß mehrere axial
zueinander versetzte Schneidelemente vorgesehen sein, die in einer
gemeinsamen Bewegung relativ zu dem Kabel bewegbar sind.
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Die
Einsatzmöglichkeiten
der erfindungsgemäßen Zange
können
vervielfältigt
werden, wenn diese ein auswechselbares Kopfteil aufweist. Hierbei können unterschiedliche
Kopfteile unterschiedliche Arbeitsgänge für die Bearbeitung des elektrischen Kabels
betreffen. Beispielsweise kann ein erstes Kopfteil dem Abisolieren
des Kabels dienen, während
ein zweites Kopfteil dem Verpressen mindestens eines Steckers mit
dem Kabel dient. Alternativ oder kumulativ können unterschiedliche Kopfteile
für Kabel
unterschiedlicher Durchmesser oder Typen vorgesehen sein. Eine Betätigungseinheit
kann mit mehreren derartigen Kopfteilen ein Werkzeugset bilden,
welches insbesondere in einer Art Koffer oder einer Box aufzubewahren
ist.
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Ebenfalls
möglich
ist, dass mindestens eine weitere separat betätigbare Schneideinrichtung
an der Zange oder einem Kopfteil vorgesehen ist, wobei die unterschiedlichen
Schneideinrichtungen zur Einbringung von Umfangseinschnitten unterschiedlicher Tiefe
für dasselbe
Kabel oder für
unterschiedliche Kabel Einsatz finden können.
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Von
Vorteil kann es weiterhin sein, wenn entsprechend einem weiteren
erfindungsgemäßen Vorschlag
eine Trenneinrichtung vorgesehen ist, die über die Handhebel betätigbar ist
und mittels welcher ein glattes Durchtrennen eines Kabels möglich ist, beispielsweise
zur Vorbereitung einer Stirnseite des Kabels für ein anschließendes Abisolieren.
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Weiterhin
kann für
den Fall, dass über
die Zange mit demselben Kopfteil oder einem anderen Kopfteil neben
dem Abisolieren des Kabels ein Verpressen erfolgen soll, ein Zwangsgesperre
vorgesehen sein, über
welches ein Verpressen in mehreren Pressstufen ermöglicht ist.
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Grundsätzlich ist
der Einsatz der vorliegenden Erfindung in Verbindung mit Zangen
beliebigen Typs möglich,
wie sie beispielhaft von der Anmelderin mit den unterschiedlichen
Kinematiken, Verpressbedingungen, Bewegungsformen und Einsätzen bekannt
sind.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Patentansprüchen, der
Beschreibung und den Zeichnungen. Die in der Beschreibungseinleitung
genannten Vorteile von Merkmalen und von Kombinationen mehrerer
Merkmale sind lediglich beispielhaft und können alternativ oder kumulativ
zur Wirkung kommen, ohne dass die Vorteile zwingend von erfindungsgemäßen Ausführungsformen
erzielt werden müssen.
Weitere Merkmale sind den Zeichnungen – insbesondere den dargestellten
Geometrien und den relativen Abmessungen mehrerer Bauteile zueinander
sowie deren relativer Anordnung und Wirkverbindung – zu entnehmen.
Die Kombination von Merkmalen unterschiedlicher Ausführungsformen
der Erfindung oder von Merkmalen unterschiedlicher Patentansprüche ist ebenfalls
abweichend von den gewählten
Rückbeziehungen
der Patentansprüche
möglich
und wird hiermit angeregt. Dies betrifft auch solche Merkmale, die in
separaten Zeichnungen dargestellt sind oder bei deren Beschreibung
genannt werden. Diese Merkmale können
auch mit Merkmalen unterschiedlicher Patentansprüche kombiniert werden. Ebenso
können in
den Patentansprüchen
aufgeführte
Merkmale für weitere
Ausführungsformen
der Erfindung entfallen.
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KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand in den Figuren dargestellter
bevorzugter Ausführungsbeispiele
weiter erläutert
und beschrieben.
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Zange
in einer räumlichen
Darstellung, wobei ein Zangenkopf in von einer Betätigungseinheit
demontiertem Zustand dargestellt ist.
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2 zeigt
einen Zangenkopf in Explosionsdarstellung.
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3 zeigt
eine Schneideinrichtung in einem Längsschnitt III-III.
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4 zeigt
die Schneideinrichtung gemäß 3 in
einem Querschnitt IV-IV.
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5 zeigt
die Schneideinrichtung gemäß 3 und 4 in
einer Explosionsdarstellung.
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6 zeigt
die Schneideinrichtung gemäß 3 bis 5 in
einer räumlichen
Darstellung.
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7 zeigt
eine alternative Ausgestaltung einer Schneideinrichtung.
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8 zeigt
eine alternative Ausgestaltung einer Schneideinrichtung in einem
Querschnitt.
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FIGURENBESCHREIBUNG
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In
den Figuren dargestellte Ausführungsformen
einer Zange sind lediglich beispielhaft für die Art der eingesetzten
Zange, die Kinematik zur Erzeugung von Zangenkräften, die Größen- und
Abmessungsverhältnisse,
die Ausbildung des Schneidelementes, die Anordnung des Schneidelementes
an der Zange, den Einsatz und die Art eines verwendeten Zwangsgesperres,
Freiheitsgrade einer Zangenbewegung des Kopfteiles, insbesondere
für eine
Verschwenkung mit den Handhebeln oder eine translatorische Verschiebung
nach Maßgabe
einer Verschwenkung von Handhebeln, den Aufbau des Kopfteiles und
die Ausbildung des Schneidelementes selbst. Beispielsweise kann
ein Schneidelement in Zusammenhang mit einem Werkzeug der Anmelderin
mit den hier beschriebenen Detaillösungen Einsatz finden. Andererseits
können
für die
Schneideinrichtung grundsätzlich
Merkmale der in
DE
698 31 996 T2 ,
DE
195 43 390 C1 ,
GB
2 215 143 A ,
DE-OS 1
941 188 und
DE
91 04 414 U1 bekannte Ausgestaltungsmerkmale zum Einsatz
kommen, beispielsweise Merkmale betreffend die Ausbildung der Schneiden,
die Realisierung einer Anpresskraft einer Schneide an ein Kabel
und ähnliches.
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1 zeigt
ein Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Zange 1,
wobei ein Kopfteil 2 demontiert von einer Betätigungseinheit 3 dargestellt ist.
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Die
Betätigungseinheit 3 besitzt
zwei Handhebel 4, 5, die verschwenkbar zu einer
Schwenkachse 6 sind. Hierzu sind überlappende Lageraugen der Endbereiche
der Handhebel 4, 5 von einem Druckbolzen 7 durchsetzt.
Eine weitere Verbindung der Handhebel 4, 5 miteinander
besteht über
Zuglaschen 8, 9 mit gabelförmigen Aufnahmen 10, 11,
Verbindungsbolzen 12, 13 und plattenförmige Querjoche 14, 15 wie
folgt: Die Zuglaschen 8, 9 sind in ihren unteren
Endbereichen verschwenkbar um eine Achse, die parallel zur Schwenkachse 6 orientiert
ist, gegenüber
den Handhebeln 4, 5 gelagert. In den gegenüberliegenden
Endbereichen besitzen die Zuglaschen 8, 9 im Bereich
der gabelförmigen
Aufnahmen 10, 11 Lageraugen, die fluchtend zu
entsprechenden Lageraugen der Querjoche 14, 15 angeordnet
sind. Die Verbindungsbolzen 12, 13 sind durch
die Lageraugen der Aufnahmen 10, 11 sowie der
Querjoche 14, 15 hindurch gesteckt und gesichert,
beispielsweise durch einen Kopf des Verbindungsbolzens 12, 13 sowie
einen gegenüber
liegend angeordneten Sprengring. Die Querjoche 14, 15 sind
parallel zueinander angeordnet unter Ausbildung eines Zwischenraums, in
dem die über
die Schwenkachse 6 gegeneinander abgestützten Endbereiche der Handhebel 4, 5 angeordnet
ist. Die Querjoche 14, 15 besitzen ein Langloch 16,
welches sich in Richtung einer zentralen Längsachse der Zange 1 erstreckt
und eine Führung für den Druckbolzen 7 bildet.
-
Die
Verbindungsbolzen 12, 13 liegen in einer gemeinsamen
Ebene, die in 1 horizontal orientiert ist.
Eine Verschwenkung der Handhebel 4, 5 aufeinander
zu hat zur Folge, dass sich der Abstand des Druckbolzens 7 von
der durch die Verbindungsbolzen 12, 13 vorgegebenen
Ebene verringert. Zur Sicherung eines einmal erreichten Schwenkwinkels – und damit
eines Abstandes des Druckbolzens 7 von der durch die Verbindungsbolzen 12, 13 vorgegebenen
Ebene – ist
zwischen die Handhebel 4, 5 ein Zwangsgesperre 25 zwischengeschaltet,
wie dieses beispielsweise aus den eingangs genannten Druckschriften
der Anmelderin im Detail bekannt ist. Ein derartiges Zwangsgesperre 25 ermöglicht eine
Aufteilung des gesamten Schwenkwinkels der Handhebel 4, 5 aufeinander
zu in mehrere kleine Teil-Schwenkwinkel, wobei eine einmal erreichte Schwenkposition
oder -stufe durch das Zwangsgesperre gesichert wird. Eine Lösung des
Zwangsgesperres erfolgt automatisiert für das Erreichen eines minimalen Öffnungswinkels
der Handhebel 4, 5 oder durch manuelles Einwirken
auf das Zwangsgesperre 25.
-
Zur
Verbindung des Kopfteiles 2 mit der Betätigungseinheit 3 werden
gegenüber 1 die
Verbindungsbolzen 12, 13 aus der Betätigungseinheit 3 zumindest
teilweise herausgezogen.
-
Das
Kopfteil 2 wird von oben in die Betätigungseinheit 3 eingesetzt,
bis Lageraugen 17, 18 von in erster Näherung O-förmigen Rahmen 19, 20 fluchtend
zu den entsprechenden Lageraugen des Querjoches 14, 15 und
der Aufnahmen 10, 11 der Zuglaschen 8, 9 angeordnet
sind. In dieser Position können
die Verbindungsbolzen 12, 13 durch die fluchtenden
Lageraugen der Aufnahmen 10, 11, der Querjoche 14, 15 und
die Lageraugen 17, 18 der Rahmen 19, 20 hindurch
gesteckt werden und axial gesichert werden. Das Kopfteil 2 ist
mit den beiden Rahmen 19, 20 plattenförmig ausgebildet,
wobei die Rahmen 19, 20 im Wesentlichen identisch
ausgebildet sind. Wie aus 2 ersichtlich
ist, sind zwischen den Rahmen 19, 20 zwei Arbeitsbacken 21, 22 angeordnet. Die
Arbeitsbacke 21 ist als ortsfeste Arbeitsbacke ausgebildet
und beispielsweise durch eine Nietverbindung fest mit den Rahmen 19, 20 verbunden,
wodurch gleichzeitig die Rahmen 19, 20 auf Abstand
gehalten sind und in paralleler Ausrichtung zueinander fixiert sind.
Hingegen ist die Arbeitsbacke 22 in eine Hubrichtung 24 translatorisch
verschieblich, die mit der zentralen Längsachse der Zange 1 übereinstimmt.
Die bewegliche Arbeitsbacke ragt nach unten aus dem Kopfteil 2 heraus
und besitzt eine randoffene, ungefähr U-förmige Ausnehmung 23.
Mit dem Einsetzen des Kopfteiles 2 in die Betätigungseinheit 3 tritt
der Druckbolzen 7 in die Ausnehmung 23 ein und
kommt am Grund der Ausnehmung 23 zur Anlage. Allerdings
ist ebenfalls denkbar, dass für
die Verbindung zwischen Kopfteil 2 und Betätigungseinheit 3 zunächst der
Druckbolzen 7 nicht an dem Grund der Ausnehmung 23 anliegt,
sondern vielmehr erst mit einer Verringerung des Öffnungswinkels
der Handhebel 4, 5 zur Anlage an den Grund der
Ausnehmung 23 kommt. Die Ausnehmung 23 seitlich
begrenzende, in Hubrichtung 24 orientierte Fortsätze bilden
seitliche Führungen
des Druckbolzens 7 in der Ausnehmung 23.
-
Die
Arbeitsbacken 21, 22 sind aufeinander abgestimmt
und bilden beispielsweise ein Werkzeug zum Pressen, Schneiden, Crimpen
u. dgl. Zwischen die Arbeitsbacken 21, 22 sind
in Hubrichtung 24 wirkende Federelemente, hier Druckfedern,
zwischengeschaltet, die für
gelöstes
Zwangsgesperre 25 die Arbeitsbacken 21, 22 voneinander
weg bewegen, was für
eine Entnahme eines bearbeiteten Werkstückes oder das Einführen eines
neuen zu bearbeitenden Werkstückes
von Vorteil ist.
-
Für das in
den 1 und 2 dargestellte Ausführungsbeispiel
bilden die Arbeitsbacken 21, 22 folgende Werkzeuge:
- – Eine
Trenneinrichtung 26 dient einem glatten Durchtrennen eines
Kabels. Hierzu ist mit der beweglichen Arbeitsbacke 22 ein
Messer 27 fest verbunden. Für das in 2 dargestellte
Ausführungsbeispiel
besitzt das Messer 27 eine gerade ausgebildete Schneide
und ist in Draufsicht ungefähr
L-förmig
ausgebildet. Die bewegliche Arbeitsbacke 22 besitzt eine
Ausnehmung 28, deren Kontur der Außenkontur des L-förmigen Messers 27 angepasst
ist. Das L-förmige
Messer 27 kann in die Ausnehmung 28 eingelegt
werden. Gegen eine Entnahme des Messers 27 ist dieses in
der Ausnehmung 28 gesichert durch den Rahmen 20, der
auf dem dem Grund der Ausnehmung 28 gegenüber liegenden
Seite an dem Messer 27 anliegt. Die Schneide des Messers 27 ragt
nach oben über
die bewegliche Arbeitsbacke 22 hervor. Gegenüberliegend
zu der Schneide des Messers 27 ist in die ortsfeste Arbeitsbacke 21 ein
Schneidamboss 29 eingelegt. Mit dem vollständigen Schließen kommt
das Messer 27 zur Anlage an den Schneidamboss 29,
wodurch eine vollständige
Schnittbewegung zum glatten Durchtrennen erzeugt werden kann. Vorzugsweise
ist der Schneidamboss 29 aus einem elastischen Material
und/oder einem Material hergestellt, welches weniger hart ist als
die Schneide des Messers 27, so dass eine Verformung des
Schneidambosses 29 mit dem Schließen der Trenneinrichtung 26 erfolgen
kann. Der Schneidamboss 29 kann entsprechend dem Messer 27 in
der beweglichen Arbeitsbacke 22 in eine geeignete Ausnehmung
der festen Arbeitsbacke 21 eingelegt sein und über die
Rahmen 19, 20 gegen einem Herausfallen gesichert
sein.
- – Die
Arbeitsbacken 21, 22 besitzen weiterhin Schneidhälften 30, 31,
wobei die Schneidhälften 30a, 31a an
der Arbeitsbacke 21 und die Schneidhälften 30b, 31b an
der Arbeitsbacke 22 vorgesehen sind. Die Schneidhälften 30a und 30b sowie 31a und 31b ergänzen sich
zu einer Umfangsschneide mit der Schließbewegung der Arbeitsbacken 21, 22,
wobei die Umfangsschneide vorzugsweise kreisförmig ausgebildet ist. Hierbei können die
Schneidhälften 30 und 31 in
geschlossenem Zustand Umfangsschneiden unterschiedlicher Durchmesser
ergeben.
-
Mit
der beweglichen Arbeitsbacke 22 verbunden oder verschraubt
werden können
beidseits Führungsplatten 32, 33,
welche mit Ihren Seitenflächen
passgenaue Aufnahme finden in Ausnehmungen 34, 35 der
Rahmen 19, 20. Während der Bewegung der Arbeitsbacke 22 in
Hubrichtung 24 erfolgt eine Führung der Führungsplatten 32, 33 – und damit der
Arbeitsbacke 22 – durch
die vertikalen parallelen Begrenzungsflächen der Ausnehmungen 34, 35.
-
Weiterhin
können
von außen
an den Führungsplatten 32, 33 Positionierhilfen 36, 37 angebracht
werden:
- – Die
Positionierhilfe 36 befindet sich auf der Seite des Kopfteiles 2,
von der vorzugsweise ein Kabel eingeführt wird. Die Positionierhilfe 36 besitzt U-förmige Ausnehmungen 38, 39,
deren Öffnungsweite
dem Durchmesser einer mit der Zange im zugeordneten Arbeitsschritt
zu durchtrennenden Schicht entspricht. Somit besitzen die Ausnehmungen 38, 39 unterschiedliche Öffnungsweiten.
Der Grund der Ausnehmungen 38, 39 entspricht der
Teilmantelfläche
eines Zylinders, wobei die Längsachse
dieses Zylinders fluchtet mit dem Mittelpunkt der Umfangsschneiden,
die durch die Schneidhälften 30, 31 gebildet
werden. Die Positionierhilfe 36 dient damit vorrangig einer axialen
Ausrichtung und Führung
des Kabels.
- – Die
auf der anderen Seite des Kopfteiles 2 angeordnete Positionierhilfe 37 besitzt
in Verlängerung
der vorgenannten Längsachsen
der teilzylindrischen Ausnehmungen 38, 39 Anschläge 40, 41,
wobei der Anschlag 40 von einem Fortsatz der Positionierhilfe 37 gebildet
ist, der durch die Ausnehmung 35 hindurch ragt bis in einen
vorgegebenen Abstand zu den Schneidhälften 31a, 31b, der
der abzuisolierenden Länge
entspricht. Hingegen ist der Anschlag 41 gegenüber der
durch die Außenfläche des
Rahmens 19 vorgegebenen Ebene zurückversetzt zu Vorgabe einer
größeren Abisolationslänge.
-
Eine
derart gebildete Zange kann zum Abisolieren wie folgt verwendet
werden:
In einem Arbeitsschritt wird ein Koaxialkabel für geöffnete Handhebel
in die Trenneinrichtung 26 eingelegt. Im Bereich der Trenneinrichtung
besitzen die Rahmen 19, 20 seitliche fluchtende
U-förmige Ausnehmungen 42, 43.
Für geöffnete Handhebel 4, 5 befindet
sich das Messer 27 in maximalem Abstand von dem Schneidamboss 29.
Ein Kabel kann somit durch die Ausnehmung 42, den Zwischenraum
zwischen Messer 27 und Schneidamboss 29 und Ausnehmung 43 eingeführt werden,
was durch axiales Hindurchführen
oder seitliches Einschieben erfolgen kann. Mit der Schließbewegung
nähert
sich das Messer 27 an den Schneidamboss 29 an
und trennt mit dem vollständigen
Schließen
der Handhebel 4, 5 das Koaxialkabel vollständig und
möglichst
glatt durch.
-
In
einem weiteren Arbeitsschritt kann das Koaxialkabel zunächst in
die größere Ausnehmung 38 der
Ausnehmungen 38, 39 von vorne eingeführt werden.
Für geöffnete Handhebel
kann das Koaxialkabel in axialer Richtung weiter durch den Zwischenraum
zwischen den Arbeitsbacken 21 hindurchgeführt werden,
bis die Stirnseite des Koaxialkabels an dem Anschlag 41 der
Positionierhilfe 37 zur Anlage kommt. Für derart vorgegebene Position
des Koaxialkabels können
dann die Handhebel 4, 5 geschlossen werden, womit
sich die Schneidhälften 31a, 31b aneinander
annähern,
bis diese mit Vervollständigung
der Schließbewegung
einen Umfangseinschnitt in eine äußere Schicht
des Koaxialkabels einbringen. Wird für geschlossene Arbeitsbacken 21, 22 das
Koaxialkabel aus der Zange herausgezogen, halten die Schneidhälften 30a, 30b die
durchtrennte Schicht zurück,
so dass ein abisolierter Endbereich an dem Koaxialkabel verbleibt,
dessen Länge
durch den Abstand der Schneidhälften 30a, 30b von
dem Anschlag 41 vorgegeben ist. Alternativ kann die Zange geöffnet werden,
das Koaxialkabel aus der Zange entnommen werden, und die mit dem
Umfangsschnitt durchtrennte Schicht kann manuell von dem übrigen Koaxialkabel
entfernt werden.
-
In
einem weiteren, im Wesentlichen entsprechenden Arbeitsschritt kann
anschließend
das Koaxialkabel mit einer verbleibenden inneren, freigelegten Schicht
in die Ausnehmung 39 eingelegt werden und in axialer Richtung
in die Zange eingelegt werden, bis die Stirnseite des Koaxialkabels
zur Anlage an den Anschlag 40 kommt. Mit Schließbewegung
der Arbeitsbacken 21, 22 wird mittels der Schneidhälften 31a, 31b ein
Umfangseinschnitt in die freigelegte Schicht eingebracht, so dass
ein weiteres Abisolieren möglich
ist. Hierbei wird die Länge
der nun freigelegten Schicht vorgegeben durch den Abstand der Schneidhälften 31a, 31b von
dem Anschlag 40.
-
Gemäß einem
besondern Vorschlag der Erfindung ist die Positionierhilfe 37 als
Wendeeinrichtung ausgebildet. Dies bedeutet, dass beispielsweise für unterschiedliche
gewünschte
Längen
der abzuisolierenden Schichten die Positionierhilfe 37 derart gewendet
mit der Zange verbindbar ist, dass an Stelle des Anschlages 40 ein
Anschlag 44 zur Wirkung kommt.
-
Erfindungsgemäß ist eine
Schneideinrichtung 45 vorgesehen, bei welcher ein Schneidelement 46 oder
ein Messer unabhängig
von der Schwenkbewegung der Handhebel 4, 5 relativ
zu der Zange 1 um eine Längsachse 47-47 verdrehbar
ist. Für
das dargestellte Ausführungsbeispiel
besitzt das Schneidelement 46 einen zylindrischen Fortsatz 48,
der mit einer Übergangs-
oder Spielpassung durch die Ausnehmungen 34, 35 in
eine Durchgangsbohrung 49 der Arbeitsbacke 21 einsetzbar
ist. Der zylindrische Fortsatz 48 besitzt zwei Umfangsnuten 50, 51,
deren Abstand mit der Dicke der Arbeitsbacke 21 korreliert. In
in die Bohrung 49 eingesetztem Zustand ist die Schneideinrichtung 45 in
axialer Richtung durch in den Umfangsnuten 50, 51 eingesetzte
Sprengringe in beide Richtungen axial gesichert, wobei eine Drehbewegung
der Schneideinrichtung 45 gegenüber der Arbeitsbacke 21 um
die Längsachse 47-47 möglich ist.
-
Der
Fortsatz 48 ist Teil eines Grundkörpers 52 der Schneideinrichtung 45.
Der Grundkörper 52 besitzt
eine Längsbohrung,
die ungefähr
mittig einen Durchmessersprung aufweist, wobei ein Übergang zwischen
den unterschiedlichen Durchmessern der Durchgangsbohrung 53 durch
eine Zentrierhilfe 54 in Form einer Fase gebildet ist.
-
In
der Durchgangsbohrung 53 ist mit einem passgenauen zylindrischen
Endbereich 55 ein Ausschiebestößel 56 als Teil einer
Ausschiebeeinrichtung 57 derart angeordnet, dass sich der
Ausschiebestößel 56 in
Richtung der Längsachse
verschieben lässt.
Eine maximal aus der Durchgangsbohrung 53 herausgeschobene
Stellung, die in 3 ersichtlich ist, ist durch
einen Anschlag vorgegeben, der für
das dargestellte Ausführungsbeispiel
durch eine in den Grundkörper
eingeschraubte Abschlussmutter 58 vorgegeben wird. Die
unterschiedlichen Durchmesser der Durchgangsbohrung 53 sowie
der Öffnungswinkel
der Phase 54 sind derart gewählt, dass ein Koaxialkabel
nach dem Durchtrennen durch die Trenneinrichtung 26 mit
maximalem Außendurchmesser
in die Durchgangsbohrung 53 eingeführt werden kann, eine Zentrierung
durch die Phase 54 erfolgen kann und mit einem weiteren
Einschieben des Koaxialkabels die Stirnseite des Koaxialkabels an
einer Stirnseite 59 des Ausschiebestößels 56 zur Anlage kommt.
Mit dem maximalen Einschieben des Koaxialkabels in die Durchgangsbohrung 53 drückt die Stirnseite
des Koaxialkabels den Ausschiebestößel 56 gegen den von
der Abschlussmutter 58 gebildeten Anschlag. Mit der Stirnseite 59,
die für
die maximal nach außen
bewegte Position des Ausschiebestößels 56 den maximalen
Einschiebeort für
die Stirnseite des Koaxialkabels vorgibt, ist eine Positioniereinrichtung 90 gebildet.
-
Weiterhin
besitzt der Grundkörper
unmittelbar benachbart der Phase 54 eine Einfräsung, welche
sich über
ungefähr
drei Viertel des Umfanges erstreckt und bis zur Durchgangsbohrung 53 durchgeht,
so dass gemäß 4 lediglich
ein Kreisringsegment 60 mit einem Umfangswinkel von 90° verbleibt,
welches sich bei Orientierung gemäß 4 ungefähr von einer
9-Uhr-Position bis zu einer 12-Uhr-Position erstreckt.
-
Abseits
des Kreisringsegmentes 60 bildet der Grundkörper 52 mit
parallelen Begrenzungswandungen 61, 62 einen Aufnahmeraum
für ein
Schneidelement 63 mit zugeordneter Halte- und Führungseinheit 64.
-
Für das dargestellte
Ausführungsbeispiel
erstreckt sich ein Lagerbolzen 65, der eine Schwenkachse 66 vorgibt,
die parallel zur Längsachse 47-47 orientiert
ist, in den Zwischenraum zwischen den Begrenzungswandungen 61, 62.
Die Halte- und Führungseinheit 64 ist
mit einem entsprechenden Lagerauge an dem Lagerbolzen 65 verschwenkbar
um die Schwenkachse 66 abgestützt. Weiterhin stützt sich die
Halte- und Führungseinheit
an den Begrenzungswandungen 61, 62 ab, so dass
lediglich ein Verschwenkfreiheitsgrad für die Halte- und Führungseinheit 64 verbleibt.
-
Die
Halte- und Führungseinheit 64 ist
in erster Näherung
L-förmig,
V-förmig
oder kreisringsegmentförmig
mit einem Umfangswinkel von ca. 270° ausgebildet, wobei die Abstützung über den
Lagerbolzen 65 in einem Endbereich der Halte- und Führungseinheit 64 angeordnet
ist. Die maximale Verschwenkung der Halte- und Führungseinheit 64 nach innen
ist dadurch vorgegeben, dass der dem Lagerbolzen 65 abgewandte
Endbereich der Halte- und Führungseinheit 64 zur
Anlage kommt an die Begrenzungsfläche des Kreisringsegmentes 60,
die damit einen Anschlag 67 zur Vorgabe der maximalen Bewegung
der Halte- und Führungseinheit 64 radial nach
innen bildet. In dieser Endlage fluchten eine Bohrung 68 des
Grundkörpers
sowie eine Bohrung 69 in der Halte- und Führungseinheit 64,
die in dem dem Lagerbolzen 65 gegenüberliegenden Endbereich der
Halte- und Führungseinheit
angeordnet ist. Eine Verriegelungseinheit 70, hier ein
Verriegelungsstift 71, kann in die Bohrungen 68, 69 eingesteckt oder
automatisiert eingeschoben werden, wodurch die Halte- und Führungseinheit 64 in
der beschriebenen Endlage verriegelt werden kann.
-
Die
Halte- und Führungseinheit 64 trägt das Schneidelement 63.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel
ist das Schneidelement 63 mit einer geradlinig orientierten
Schneide 72 ausgebildet. Für das dargestellte Ausführungsbeispiel
ist das Schneidelement 63 ungefähr O-förmig
ausgebildet mit aus der O-förmigen
Außenkontur
in Richtung der Längsachse 47-47 vorstehender
Schneide 72. Die Halte- und Führungseinheit 64 besitzt
eine Ausnehmung, deren Kontur der O-förmigen Außenkontur des Schneidelementes 63 entspricht.
Mit Einlegen des Schneidelementes 63 in die Ausnehmung
der Halte- und Führungseinheit 64 ist
die Lage des Schneidelementes 63 gegenüber der Halte- und Führungseinheit
bereits vorgegeben. Eine Sicherung des Schneidelementes 63 in
Richtung der Längsachse 47-47, also
gegenüber
einer Entnahme des Schneidelementes 63 aus der Halte- und
Führungseinheit 64,
erfolgt über
ein Befestigungselement 73, beispielsweise eine Schraube,
einen Niet oder einen Passstift. Die Halte- und Führungseinheit 64 besitzt
eine innere Ausnehmung 74, die derart bemessen ist, dass
gewährleistet
ist, dass über
den gesamten Verschwenkwinkel der Halte- und Führungseinheit 64 diese
nicht in den offenen Querschnitt der Durchgangsbohrung 53 eintritt,
so dass lediglich die Schneide 72 des Schneidelementes 63 mit
einem in der Durchgangsbohrung 53 angeordneten Kabel in
Wirkverbindung tritt. Weiterhin ist die Halte- und Führungseinheit 64 in
dem dem Lagerbolzen 65 benachbarten Endbereich mit einer
Kontur versehen, die derart gestaltet ist, dass die gewünschten
Verschwenkwinkel der Halte- und Führungseinheit 64 gegenüber dem
Kreisringsegment 60 möglich
sind.
-
4 zeigt
ein Ausführungsbeispiel,
bei dem in einer Bohrung, deren Längsachse 77 in dem dargestellten
Querschnitt liegt, eine Druckfeder 75 angeordnet ist, deren
einer Endbereich an einer Stirnseite 76 der Halte- und
Führungseinheit 64,
die dem Lagerbolzen 65 benachbart ist, abgestützt ist. Die
Druckfeder 75 ist für
sämtliche
Schwenkwinkel der Halte- und Führungseinheit 64 vorgespannt.
Die Längsachse 77 der
Druckfeder 75 besitzt gegenüber der Schwenkachse 66 einen
Hebelarm, so dass die Druckfeder 75 ein Schwenkmoment erzeugt.
Für das in 4 dargestellte
Ausführungsbeispiel
ist das durch die Druckfeder 75 verursachte Verschwenkmoment
auf eine Verschwenkung der Halte- und Führungseinheit 64 radial
nach außen
gerichtet. Dies hat zur Folge, dass für die Bewegung des Schneidelementes 63 radial
nach innen manuelle Kräfte
auf die Halte- und Führungseinheit 64 aufgebracht
werden müssen.
Mit Arretierung der Halte- und Führungseinheit 64 verbleibt
diese unabhängig
von der Kraft der Druckfeder 75 in der radial inneren Endlage.
Mit dem Lösen
der Arretierung durch die Verriegelungseinheit 70 in Form
des Verriegelungsstiftes 71 kann die Druckfeder 75 die
Halte- und Führungseinheit 64 radial
nach außen
bewegen, so dass diese nach außen "schnappt". Für eine maximale
Verschwenkung der Halte- und Führungseinheit 64 radial
nach außen
gemäß 4 kommt
der dem Lagerbolzen 65 benachbarte Endbereich der Halte-
und Führungseinheit 64 an
einen von dem Kreisringsegment 60 Anschlag 89 zur
Anlage.
-
In 3 ist
zu erkennen, dass auf der dem Fortsatz 48 abgewandten Seite
der Schneideinrichtung 45 eine kreisringförmige Abschlussscheibe 78 vorhanden
ist. Die Abschlussmutter 58 ist mit einem Kopf 79 sowie
einer Buchse 80 mit Außengewinde ausgestattet,
die eine durchgehende Innenbohrung besitzen. Das Außengewinde
der Buchse 80 ist in ein entsprechendes Innengewinde der
Durchgangsbohrung 53 eingeschraubt. Mit dem Einschrauben
presst der Kopf 79 die Abschlussscheibe 78 gegen
die zugeordnete Stirnseite des Grundkörpers 52. Die Innenbohrung
von Kopf 79 und Buchse 80 nimmt gleitend den Ausschiebestößel 56 auf.
Zur Ermöglichung der
Montage besitzt der Ausschiebestößel 56 in
seinem aus dem Grundkörper 52 herausragenden
Endbereich eine demontierbare Verdickung 81, die als Betätigungselement
dienen kann.
-
In
der Explosionsdarstellung gemäß 5 ist
die Abschlussmutter 58 in in den Grundkörper 52 eingeschraubtem
Zustand dargestellt, obwohl die Abschlussscheibe 78 entfernt
von dem Grundkörper dargestellt
ist. Der Verriegelungsstift 71 erstreckt sich von dem der
Abschlussscheibe 78 zugeordneten Endbereich durch eine
Bohrung 82, die bis zu der Begrenzungswandung 62 durchgeht.
In der Bohrung 82 ist der Verriegelungsstift 71 parallel
zur Längsachse 47-47 verschieblich
geführt.
Koaxial zum Verriegelungsstift 71 ist eine Verriegelungsfeder 83 angeordnet,
die sich in einem Endbereich an der Abschlussscheibe 78 abstützt sowie
in dem gegenüber
liegenden Endbereich an einem Absatz 84 des Verriegelungsstiftes 71.
In montiertem Zustand von Verriegelungsstift 71 und Abschlussscheibe 78 drückt die
Verriegelungsfeder 83 den Verriegelungsstift 71 in
Richtung der Halte- und Führungseinheit 64,
so dass für Erreichen
der Endlage mit fluchtenden Bohrungen 68, 69 der
Verriegelungsstift 71 automatisiert in die Bohrung 69 der
Halte- und Führungseinheit 64 eintritt.
Für eine
Lösung
einer derart gebildeten Verriegelung muss der Verriegelungsstift 71 in
seinem aus der Abschlussscheibe 78 herausragenden Endbereich
manuell nach außen
gezogen werden, so dass sich der Verriegelungsstift 71 aus
der Bohrung 69 der Halte- und Führungseinheit 64 herausbewegt
wird und die Druckfeder 75 die Halte- und Führungseinheit 64 radial
nach außen
bewegen bzw. verschwenken kann.
-
Zusätzlich zu
den zuvor erläuterten
Arbeitsschritten kann ein weiteres Abisolieren wie folgt durchgeführt werden:
Das Koaxialkabel wird in die Schneideinrichtung 45 eingeführt, bis
der Ausschiebestößel 56 durch
den Kontakt mit der Stirnseite des Koaxialkabels maximal nach außen bewegt
ist. Hieran anschließend
wird die Halte- und Führungseinheit 64 manuell
radial nach innen verschwenkt, bis der Verriegelungsstift 71,
veranlasst durch die Verriegelungsfeder 83, in die Bohrung 69 eintritt,
so dass die Halte- und Führungseinheit
in der radialen Position verriegelt ist. Mit der Verschwenkung der
Halte- und Führungseinheit 64 radial
nach innen schneidet das Schneidelement 63 bereits in einem
Teilumfangsbereich in die Mantelfläche des Koaxialkabels bzw.
eine außen
liegende Schicht, die bereits zuvor abisoliert worden ist, ein.
Ein vollständiger
Umfangsschnitt kann erzeugt werden, indem der gesamte Grundkörper im
Bereich des Fortsatzes 48 gegenüber der Zange 1 um
die Längsachse 47-47 verdreht wird,
womit eine Relativbewegung des Grundkörpers 52, der Halte-
und Führungseinheit 64 und
des Schneidelementes 63 gegenüber dem Koaxialkabel einhergeht.
Hierbei kann der Umfangsschnitt erzeugt sein mit einer Drehung um
360°. Alternativ
kann eine Drehung um einen vergrößerten Verdrehwinkel
erfolgen.
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Für den Fall,
dass der Grundkörper 52 nicht einstückig ausgebildet
ist, sondern vielmehr mit einem ersten Teil ausgestattet ist, welches
fest mit der Zange verbunden ist und die Aufnahme für das Koaxialkabel
bildet, sowie mit einem zweiten Teil, welches drehbar gegenüber dem
ersten Teil um eine Längsachse 47-47 gelagert
ist und das Schneidelement 63 trägt, kann eine Verdrillung des
Kabels während
des Erzeugens des Umfangseinschnittes reduziert oder vermieden werden.
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7 zeigt
eine abgewandelte Ausführungsform,
bei der bei an sich entsprechender Grundkonstruktion nicht lediglich
ein Schneidelement in der Schneideinrichtung 45 vorgesehen
ist, sondern vielmehr drei axial hintereinander liegende Schneidelemente 63a, 63b und 63c,
deren Abstand von der Stirnseite des Koaxialkabels unterschiedlich
ist und die unterschiedliche Einschnitttiefen aufweisen, wobei vorzugsweise
die Einschnitttiefe des Schneidelements 63c kleiner ist
als die Einschnitttiefe des Schneidelementes 63b, die wiederum
kleiner ist als die Einschnitttiefe des Schneidelementes 63a.
-
8 zeigt
in schematischer Darstellung eine alternative Ausgestaltung einer
Halte- und Führungseinheit 85 mit
einem Schneidelement 86. In diesem Fall ist die Halte-
und Führungseinheit
gegenüber
dem Grundkörper
in der dargestellten Querebene nicht verschwenkbar, sondern in radialer
Richtung translatorisch geführt,
wobei eine Translationsbewegung ebenfalls unter Beaufschlagung eines
Federelementes erfolgen kann. Auch in diesem Fall trägt die Halte-
und Führungseinheit 85 das
Schneidelement 86, welches in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
eine geradlinige Schneide 87 aufweist. Im Zuge einer Hubbewegung 93 kann
somit der radiale Abstand des Schneidelementes 86 von einem
in die Durchgangsbohrung 53 angeordneten Kabel verändert werden,
so dass ein radiales Einschneiden bewirkt werden kann. Mit einer
Verdrehung entsprechend dem zuvor erläuterten Ausführungsbeispiel kann
dann ein Umfangsschnitt erzeugt werden.
-
Die
Durchgangsbohrung 53 und/oder die Phase 54 bilden
eine Aufnahme 88 für
das in der Zange angeordnete Kabel, an der das Kabel während des
Einbringens des Umfangseinschnittes zur Anlage kommt.
-
Die
erfindungsgemäße Schneideinrichtung 45 kann
an beliebiger Stelle der Zange 1 angeordnet sein. Möglich ist
beispielsweise auch, dass eine Schneideinrichtung 45 drehbar
bei koaxialer Ausrichtung in einem Endbereich eines Handhebels 4, 5 angeordnet
ist.
-
Mit
den Arbeitsbacken 21, 22 und den Schneidhälften 30, 31 sind
weitere Schneideinrichtungen 91, 92 zusätzlich zu
der Schneideinrichtung 45 gebildet.
-
Die
erfindungsgemäße Zange 1 kann
mit unterschiedlichen Kopfteilen 2, aber gleicher Betätigungseinheit 3 betrieben
werden. Hierbei können
die unterschiedlichen Kopfteile an unterschiedliche Anforderungen
für ein
Abisolieren ein und desselben Kabels ausgerüstet sein. Weiterhin ist es
möglich, dass
an einem Kopfteil unterschiedliche Trenneinrichtungen 26 und/oder
Schneideinrichtung 45, 91, 92 für unterschiedliche
Kabel vorgesehen sind. Ebenfalls denkbar ist, dass ein erstes Kopfteil
eingesetzt wird, um einige Abisolierschritte vorzunehmen, während weitere
Abisolierschritte mit einem weiteren Kopfteil vorgenommen werden.
Ebenfalls möglich
ist, dass ein spezielles Kopfteil für ein Abisolieren ausgebildet
ist, während
ein weiteres Kopfteil für
ein Verklemmen eines Steckers mit einem mit dem zuvor eingesetzten
Kopfteil abisolierten Koaxialkabel eingesetzt wird. Mischformen
sind ebenfalls möglich – beispielsweise
kann ein Kopfteil sowohl eine Trenneinrichtung 26 als auch
eine Schneideinrichtung 45, 91, 92 als
auch eine Einrichtung zum Verpressen aufweisen. Vorrichtungen zum
Verpressen sind beispielsweise in den eingangs aufgeführten Druckschriften
der Anmelderin im Detail beschrieben.
-
Vorzusgweise
wird in zeitlicher abfolge zunächst
die Trenneinrichtung 26 betätigt, dann wird die Schneideinrichtung 45 genutzt
sowie hieran anschließend
die Schneideinrichtungen 91, 92.
-
- 1
- Zange
- 2
- Kopfteil
- 3
- Betätigungseinheit
- 4
- Handhebel
- 5
- Handhebel
- 6
- Schwenkachse
- 7
- Druckbolzen
- 8
- Zuglasche
- 9
- Zuglasche
- 10
- gabelförmige Aufnahme
- 11
- gabelförmige Aufnahme
- 12
- Verbindungsbolzen
- 13
- Verbindungsbolzen
- 14
- Querjoch
- 15
- Querjoch
- 16
- Langloch
- 17
- Lagerauge
- 18
- Lagerauge
- 19
- Rahmen
- 20
- Rahmen
- 21
- Arbeitsbacke
- 22
- Arbeitsbacke
- 23
- Ausnehmung
- 24
- Hubrichtung
- 25
- Zwangsgesperre
- 26
- Trenneinrichtung
- 27
- Messer
- 28
- Ausnehmung
- 29
- Schneidamboss
- 30
- Schneidhälfte
- 31
- Schneidhälfte
- 32
- Führungsplatte
- 33
- Führungsplatte
- 34
- Ausnehmung
- 35
- Ausnehmung
- 36
- Positionierhilfe
- 37
- Positionierhilfe
- 38
- Ausnehmung
- 39
- Ausnehmung
- 40
- Anschlag
- 41
- Anschlag
- 42
- Ausnehmung
- 43
- Ausnehmung
- 44
- Anschlag
- 45
- Schneideinrichtung
- 46
- Schneidelement
- 47
- Längsachse
- 48
- Fortsatz
- 49
- Durchgangsbohrung
- 50
- Umfangsnut
- 51
- Umfangsnut
- 52
- Grundkörper
- 53
- Durchgangsbohrung
- 54
- Fase
- 55
- Endbereich
- 56
- Ausschiebestößel
- 57
- Ausschiebeeinrichtung
- 58
- Abschlussmutter
- 59
- Stirnseite
- 60
- Kreisringsegment
- 61
- Begrenzungswandung
- 62
- Begrenzungswandung
- 63
- Schneidelement
- 64
- Halte-
und Führungseinheit
- 65
- Lagerbolzen
- 66
- Schwenkachse
- 67
- Anschlag
- 68
- Bohrung
- 69
- Bohrung
- 70
- Verriegelungseinheit
- 71
- Verriegelungsstift
- 72
- Schneide
- 73
- Befestigungselement
- 74
- Ausnehmung
- 75
- Druckfeder
- 76
- Stirnseite
- 77
- Längsachse
- 78
- Abschlussscheibe
- 79
- Kopf
- 80
- Buchse
- 81
- Verdickung
- 82
- Bohrung
- 83
- Verriegelungsfeder
- 84
- Absatz
- 85
- Halte-
und Führungseinheit
- 86
- Schneidelement
- 87
- Schneide
- 88
- Aufnahme
- 89
- Anschlag
- 90
- Positioniereinrichtung
- 91
- Schneideinrichtung
- 92
- Schneideinrichtung
- 93
- Hubrichtung