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DE102007034189A1 - Verfahren zur Bestimmung einer Kraftstoffzusammensetzung - Google Patents

Verfahren zur Bestimmung einer Kraftstoffzusammensetzung Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bestimmung der Zusammensetzung eines Kraftstoffgemischs aus einem ersten Kraftstoff und einem zweiten Brennstoff zum Betrieb einer Brennkraftmaschine, wobei der erste und der zweite Kraftstoff verschiedene Oktanzahlen aufweisen und wobei die Brennkraftmaschine zumindest einen Klopfsensor und eine Klopfregelung aufweist. Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, dass die Zusammensetzung des Kraftstoffgemisches mittels eines Ausgangssignals des Klopfsensors bestimmt wird. Der Klopfsensor ist in vielen Fällen bereits an der Brennkraftmaschine vorgesehen, so dass er keinen zusätzlichen Aufwand darstellt. Da die Oktanzahl des Kraftstoffgemischs durch das Mischungsverhältnis der beteiligten Kraftstoffe unterschiedlicher Oktanzahl bestimmt wird, kann im Rückschluss aus dem Signal des Klopfsensors unter geeigneten Betriebsbedingungen auf die Zusammensetzung des Gemischs geschlossen werden.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bestimmung der Zusammensetzung eines Kraftstoffgemischs aus einem ersten Kraftstoff und einem zweiten Kraftstoff zum Betrieb einer Brennkraftmaschine, wobei der erste und der zweite Kraftstoffverschiedene Oktanzahlen aufweisen und wobei die Brennkraftmaschine zumindest einen Klopfsensor und eine Klopfregelung aufweist.
  • Brennkraftmaschinen auf der Basis von Otto-Motoren werden allgemein mit Kraftstoff aus Kohlenwasserstoffen aus fossilen Brennstoffen auf Basis von raffiniertem Erdöl betrieben. Zu diesem Kraftstoff wird vermehrt aus nachwachsenden Rohstoffen (Pflanzen) erzeugtes Äthanol in unterschiedlichen Mischungsverhältnissen beigemengt. In den USA und Europa wird oft eine Mischung aus 75–85% Äthanol und 15–25% Benzin unter dem Markennamen E85 eingesetzt. Die Brennkraftmaschinen sind so ausgelegt, dass sie sowohl mit reinem Benzin als auch mit Mischungen bis bin zu E85 betrieben werden können; dies wird mit „Flex-Fuel-Betrieb" bezeichnet. Für einen sparsamen Betrieb mit einem geringen Schadstoffausstoß bei gleichzeitig hoher Motorleistung müssen die Betriebsparameter im Flex-Fuel-Betrieb an die jeweilig vorliegende Kraftstoff-Mischung angepasst werden. Beispielhaft liegt ein stöchiometrisches Kraftstoff-Luft-Verhältnis bei 14,7 Massenanteilen Luft pro Anteil Benzin vor, bei Verwendung von Äthanol muss jedoch ein Luftanteil von 9 Massenanteilen eingestellt werden. Kraftstoffe mit unterschiedlichen Anteilen von Äthanol zu Benzin weisen eine unterschiedliche Oktanzahl auf. Beispielhaft weist Superbenzin eine ROZ (Research-Oktanzahl) von mindestens 95 auf, während reines Äthanol eine ROZ von mindestens 108 aufweist. Mischungen beider Typen wei sen zwischen den beiden Werten liegende ROZ-Zahlen auf. Dies bedeutet, dass die beiden Kraftstoffarten und die aus ihnen erzeugten Mischungen ein wesentlich verschiedenes Klopfverhalten aufweisen. Dies muss beim Betrieb der Brennkraftmaschine berücksichtigt werden um einerseits einen guten Wirkungsgrad zu erzielen und andererseits Schäden an der Brennkraftmaschine zu vermeiden. Geringe und/oder langsame Änderungen des Äthanolgehalts können vom Motormanagement der Brennkraftmaschine mittels einer Lambdasonde erkannt und berücksichtigt werden. Es können jedoch, beispielhaft nach einer Betankung, auch schnelle Änderungen mit einer erheblichen Abweichung der Zusammensetzung des Kraftstoffgemischs auftreten. Wurde die Brennkraftmaschine mit 100% Benzin betrieben und bei annähernd leerem Tank mit E85 betankt, kann es zu Startschwierigkeiten kommen und es kann zu Störungen der Verbrennung kommen, die auch die Abgasemissionen erhöhen können. Nach dem Stand der Technik können solche schnellen Änderungen der Zusammensetzung des Kraftstoffs mittels eines Äthanolsensors erkannt werden. Dieses Bauteil erhöht jedoch die Kosten der Brennkraftmaschine.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren bereitzustellen, das eine zuverlässige kostengünstige Erkennung der Zusammensetzung eines Kraftstoffgemischs aus Benzin und Äthanol oder eines anderen Kraftstoffgemischs aus Kraftstoffen unterschiedlicher Oktanzahlen ermöglicht.
  • Vorteile der Erfindung
  • Die Aufgabe der Erfindung wird dadurch gelöst, dass die Zusammensetzung des Kraftstoffgemischs mittels eines Ausgangssignals des Klopfsensors bestimmt wird. Der Klopfsensor ist in vielen Fällen bereits an der Brennkraftmaschine vorgesehen, so dass er keinen zusätzlichen Aufwand darstellt. Da die Oktanzahl des Kraftstoffgemischs durch das Mischungsverhältnis der beteiligten Kraftstoffe unterschiedlicher Oktanzahl bestimmt wird, kann im Rückschluss aus dem Signal des Klopfsensors unter geeigneten Betriebsbedingungen auf die Zusammensetzung des Kraftstoffgemischs geschlossen werden. Diese Zusammensetzung muss bestimmt werden, da der Anteil der Kraftstofftypen neben dem Klopfverhalten auch den vorzusteuernden Lambdawert und weitere Betriebsparameter bestimmt.
  • Wird die Zusammensetzung des Kraftstoffgemischs aus einem Regelvorgang der Klopfregelung für eine mittlere Verstellung eines Zündwinkels bestimmt, kann in wenigen Betriebszyklen der Brennkraftmaschine die Zusammensetzung des Kraftstoffgemischs bestimmt werden. Alternativ kann die Zusammensetzung des Kraftstoffgemischs auch aus einem absoluten Zündwinkel bestimmt werden. Der absolute Zündwinkel ist dabei ein Vorsteuer-Zündwinkel abzüglich einer Spätverstellung durch die Klopfregelung.
  • Wird die Zusammensetzung des Kraftstoffgemischs bestimmt, indem ein Vorsteuer-Zündwinkel aus einer angenommenen Zusammensetzung des Kraftstoffgemischs bestimmt wird und eine Korrektur der Zusammensetzung des Kraftstoffgemischs aus dem Regelvorgang der Klopfregelung bestimmt wird, kann erreicht werden, dass ein geringerer Regeleingriff der Klopfregelung ausreicht. Während ohne eine Vorsteuerung des Zündwinkels auf Basis einer angenommenen Zusammensetzung des Kraftstoffgemischs die Klopfregelung von dem klopfunempfindlichsten Kraftstoffgemisch mit beispielhaft 108 ROZ ausgehen muss und sowohl die Spätverstellung aufgrund der höheren Klopfneigung von Kraftstoff mit beispielhaft ROZ 95 als auch Umweltbedingungen und Motortoleranzen ausgleichen muss, kann bei vorheriger Bestimmung eines Vorsteuer-Zündwinkels erreicht werden, dass die Klopfregelung nur Umweltbedingungen und Motortoleranzen ausgleichen muss. Typischerweise muss bei der ersten Vorgehensweise die Klopfregelung Spätverstellungen von mehr als 20 Grad bezogen auf den Kurbelwellenwinkel ausregeln, während bei. Verwendung der zweiten Vorgehensweise typisch eine Spätverstellung von maximal 10 Grad bezogen auf den Kurbelwellenwinkel ausreicht.
  • Eine zuverlässige Bestimmung der Zusammensetzung des Kraftstoffgemischs ist insbesondere möglich, wenn die Betriebstemperatur der Brennkraftmaschine einen Mindestwert überschreitet und andererseits nicht zu hoch ist, da in einem solchen Fall die Brennkraftmaschine sowohl bei Betrieb mit niedrigem als auch mit hohem Äthanolanteil zum Klopfen neigt. Auch im Fall einer zu hohen Umgebungstemperatur tritt Klopfen sowohl bei niedrigem als auch bei hohem Äthanolanteil im Kraftstoffgemisch auf. Insgesamt ist daher vorteilhaft, wenn die Zusammensetzung des Kraftstoffgemischs bestimmt wird, wenn sich die Betriebstemperatur der Brennkraftmaschine in einem vorbestimmten Bereich befindet und/oder die Umgebungstemperatur einen vorbestimmten Wert nicht überschreitet und/oder die Drehzahl der Brennkraftmaschine in einem vorbestimmten Bereich liegt.
  • Eine gegen Störeinflüsse besonders robuste und zuverlässige Verfahrensvariante sieht vor, dass die Zusammensetzung des Kraftstoffgemischs bestimmt wird, indem in einem ersten Schritt eine mittlere Spätverstellung des Zündwinkels und in einem zweiten Schritt eine Reaktion der Klopfregelung auf eine Frühverstellung des Zündwinkels ermittelt werden. Als mittlere Spätverstellung wird dabei eine mittlere Zündwinkel-Spätverstellung der Klopfregelung für alle Zylinder bei einer zylinderindividuellen Zündwinkelregelung bezeichnet.
  • Eine weitere Verbesserung der Zuverlässigkeit der Bestimmung der Zusammensetzung des Kraftstoffgemischs ist erreichbar, indem ein aus der Klopfregelung bestimmter Wert der Kraftstoffzusammensetzung zur Plausibilisierung eines zuvor in einer Motorsteuerung bestimmten Werts der Kraftstoffzusammensetzung verwendet wird. Dieser Wert kann beispielhaft aus einer Auswertung eines Ausgangssignals einer Lambdasonde bestimmt werden.
  • Wird das erfindungsgemäße Verfahren zur Bestimmung der Zusammensetzung eines Benzin/Äthanol-Kraftstoffgemischs verwendet, ist eine kostengünstige Bestimmung des Äthanolgehalts des Kraftstoffgemischs möglich, da kein zusätzlicher Äthanolsensor eingesetzt werden muss. Weiterhin ist das Verfahren zur Plausibilisierung von in anderen Verfahren ermittelten Werten des Äthanolgehalts des Kraftstoffgemischs einsetzbar.
  • Zeichnungen
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Darstellung der Oktanzahl unterschiedlicher Benzin-Äthanolgemische
  • 2 ein Ablaufschema zur Bestimmung der Oktanzahl eines Kraftstoffgemischs
  • 3 ein Ablaufschema zur Korrektur eines in einem vorgelagerten Schritt bestimmten Äthanolgehalts
  • 1 zeigt in einem Oktanzahl-Diagramm 10 eine grafische Darstellung der Oktanzahl verschiedener Benzin – Äthanol-Gemische. Entlang einer Äthanolanteil-Achse 12, die den prozentualen Anteil von Äthanol im Gemisch angibt, ist eine Oktanzahl des jeweiligen Benzin – Äthanol-Gemischs auf einer Oktanzahlachse 11 abgetragen. Beispielhaft ist ein Oktanzahlwert 13 eines Gemischs mit 70% Äthanolanteil eingetragen, der 101 Oktan (ROZ) beträgt. Ausgehend von reinem Super-Benzin mit 95 Oktan steigt mit zunehmendem Äthanolanteil die Oktanzahl bis zu der von reinem Äthanol auf einen Wert von 108 Oktan (ROZ).
  • In 2 ist ein Ablaufschema zur Bestimmung der Oktanzahl eines Kraftstoffgemischs dargestellt. In der dargestellten Ausführung dient das erfindungsgemäße Verfahren zur Überprüfung einer bereits vorliegenden Bestimmung oder Schätzung eines Äthanolanteils im Kraftstoffgemisch. Ausgehend von einem Start 20 wird in einer Betankungsprüfung 21 geprüft, inwiefern zuvor ein Tankvorgang erfolgt ist. Ist dies nicht der Fall, wird zu einem Prozess-Ende 30 verzweigt. Ist das Ergebnis der Betankungsprüfung 21 positiv, wird in einer Kraftstoff-Zusammensetzungs-Bestimmung 22 der prozentuale Gehalt an Äthanol im Kraftstoffgemisch bestimmt. Die Kraftstoff-Zusammensetzungs-Bestimmung 22 kann dabei durch eine Auswertung eines Ausgangssignals einer Lambdasonde erfolgen. In einer ersten Bedingung 23 wird geprüft, inwiefern die Betriebsbedingungen der Brennkraftmaschine geeignet sind, einen ersten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens zu beginnen. Die Betriebstemperatur der Brennkraftmaschine muss in einem vorgegebenen Bereich liegen. Einerseits muss die Brennkraftmaschine eine Mindest-Betriebstemperatur aufweisen, damit das Verfahren gültige Werte liefert. Andererseits darf die Betriebstemperatur nicht zu hoch sein, da ansonsten sowohl bei einem niedrigen als auch hohen Äthanolanteil im Kraftstoffgemisch Klopfen auftreten kann. Weiterhin darf die Umgebungstemperatur nicht zu hoch sein, da auch in diesem Fall bei niedrigen als auch hohen Äthanolanteil im Kraftstoffgemisch Klopfen auftreten kann.
  • Ist die erste Bedingung 23 nicht erfüllt, wird zu einer zweiten Bedingung 31 verzweigt, die einen Beginn eines zweiten Schritts des erfindungsgemäßen Verfahrens darstellt. Ist die erste Bedingung 23 erfüllt, wird eine erste Spätverstellungsbestimmung 24 aus der Reaktion einer Klopfregelung der Brennkraftmaschine vorgenommen. In dieser Stufe wird ein Betrag einer mittleren Spätverstellung durch die Klopfregelung gebildet. Das Ergebnis der Spätverstellungsbestimmung 24 wird in einer Spätverstellungs-Schwelle 25 mit einem vorbestimmten Grenzwert verglichen. Wird der Grenzwert überschritten, wird in einer Klopfregelungs-Auswertung 26 aus dem Betrag der mittleren Spätverstellung der Anteil von Äthanol im Kraftstoffgemisch bestimmt. Wird der Grenzwert nicht überschritten, wird zu dem zweiten Schritts des erfindungsgemäßen Verfahrens übergegangen, und in der zweiten Bedingung 31 geprüft, ob die Betriebstemperatur der Brennkraftmaschine und die Umgebungstemperatur vorgegebene Minimalwerte überschreiten. Bei zu niedrigen Werten für Betriebstemperatur und Umgebungstemperatur ist die Klopfneigung des Kraftstoffgemischs sowohl bei niedriger als auch bei hoher Oktanzahl gering und das erfindungsgemäße Verfahren kann nicht durchgeführt werden; daher wird in einem solchen Fall zum Prozess-Ende 30 verzweigt.
  • In dem zweiten Schritt des Verfahrens wird die Spätverstellung durch die Klopfregelung analysiert, nachdem zuvor eine Frühverstellung des Zündwinkels vorgenommen wurde. Hierzu wird in einer Frühverstellungs-Rücksetzung 32 die Frühverstellung des Zündwinkels auf Null gesetzt und ein Zeitglied gestartet, dass die Maximaldauer des zweiten Schritts des Verfahrens überwacht. In einer Abbruchprüfung 33 wird geprüft, inwiefern die Drehzahl der Brennkraftmaschine in einem vorgegebenen Bereich liegt, inwiefern die Motorlast über einem Minimalwert liegt und inwiefern der Betrag der Spätverstellung durch die Klopfregelung unterhalb eines vorgegebenen Grenzwerts liegt. Die letzte Bedingung dient dazu, bei einer niedrigen Oktanzahl ein häufiges Klopfen zu verhindern. Sind nicht alle Bedingungen erfüllt, wird in einer zweiten Frühverstellungs-Rückstellung 37 die Frühverstellung über eine Rampenfunktion auf Null zurückgesteuert und das Prozess-Ende 30 erreicht. Die Zurückführung der Frühverstellung erfolgt über die Rampenfunktion, um eine Momentneutralität zu erhalten.
  • Werden alle Bedingungen der Abbruchprüfung 33 erfüllt, wird in einer zweiten Spätverstellungs-Bestimmung 34 der Zündwinkel stufenweise in Richtung „früh" verstellt und die Spätverstellung durch die Klopfregelung bestimmt. Bei jeder Stufe wird zusätzlich das die Dauer des Prozesses überwachende Zeitglied erhöht. In der nachfolgenden Zeitprüfung 35 wird überprüft, inwiefern die vorgesehene Maximaldauer des zweiten Prozessschritts erreicht ist. Ist die Maximaldauer nicht erreicht, wird zu der Abbruchprüfung 33 verzweigt und nachfolgend die Frühverstellung des Zündwinkels um eine weitere Stufe vorgenommen. Wird in der Zeitprüfung 35 festgestellt, dass die vorgesehene maximale Dauer erreicht ist, wird in einer ersten Frühverstellungs-Rückstellung 36 die Frühverstellung über eine Rampenfunktion zurückgeführt. Im nächsten Schritt wird aus der im zweiten Verfahrensschritt bestimmten Spätverstellung durch die Klopfregelung in der Klopfregelungs-Auswertung 26 ein Wert für den Äthanol-Anteil im Kraftstoffgemisch bestimmt.
  • In einer Abweichungs-Analyse 27 wird der Wert für den Äthanol-Anteil im Kraftstoffgemisch aus der Analyse der Spätverstellung durch die Klopfregelung mit dem in der Kraftstoff-Zusammensetzungs-Bestimmung 22 ermittelten Wert verglichen. Liegt die Differenz beider Werte unter einem vorgegebenen Grenzwert, konnte ein für die Motorsteuerung brauchbarer Wert ermittelt werden und das Prozess-Ende 30 kann erreicht werden. Liegt die Differenz beider Werte über einem vorgegebenen Grenzwert, muss davon ausgegangen werden, dass der in der Kraftstoff-Zusammensetzungs-Bestimmung 22 ermittelte Wert nicht korrekt ist; dies wird in einer Plausibilitäts-Einheit 28 festgehalten. Hiernach wird von dort das Prozess-Ende 30 erreicht.
  • In 3 ist ein Ablaufschema zur Korrektur einer in einem vorgelagerten Schritt bestimmten Zusammensetzung des Kraftstoffgemischs dargestellt. In dieser Verfahrensvariante wird auf Basis einer Annahme über die Zusammensetzung des Kraftstoffgemischs ein Vorsteuer-Zündwinkel bestimmt und die verbliebene Abweichung von der Klopfregelung ausgeglichen. Aus dem Regelsignal der Klopfregelung kann dann die Annahme über die Zusammensetzung des Kraftstoffgemischs korrigiert werden, je nach dem, ob die mittlere Spätverstellung einen zu kleinen oder zu großen Zündwinkel anzeigt. Die erste Annahme über die Zusammensetzung des Kraftstoffgemischs kann dabei mit dem in 2 beschriebenen Verfahren getroffen werden, im zweiten Schritt wird diese Annahme verfeinert. In der 3 werden die bereits in 2 verwendeten Bezeichner für gleichartige Funktionsblöcke verwendet. Nach dem Start 20 erfolgt die Kraftstoff-Zusammensetzungs-Bestimmung 22. Hierauf erfolgt eine Zündwinkel-Vorsteuerung 29, in der in Abhängigkeit vom vorher bestimmten Äthanolgehalt des Kraftstoff-Gemischs ein Vorsteuerwert für den Zündwinkel bestimmt wird. Wie bei der Variante nach 2 wird dann in der ersten Bedingung 23 geprüft, inwiefern die Betriebsbedingungen der Brennkraftmaschine geeignet sind, den ersten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens zu beginnen.
  • Nach der Überprüfung der Spätverstellungs-Schwelle 25 wird in einer erhöhten Spätverstellungs-Schwelle 40 überprüft, ob eine zweite, gegenüber der in der Spätverstellungs-Schwelle 25 erhöhte (und damit noch stärker negative) vorbestimmte Schwelle überschritten wird. Wird auch die erhöhte Spätverstellungs-Schwelle 40 überschritten, war die angenommene Oktanzahl des Kraftstoff-Gemischs zu hoch; beispielhaft wurde ein zu hoher Äthanolgehalt eines Äthanol-Benzin-Gemischs bei der Bestimmung des Vorsteuer-Zündwinkels angenommen. In diesem Fall wird in einer Stufe Verringerung Äthanolanteil 41 der für die Zusammensetzung des Kraftstoffgemischs angenommene Äthanolanteil verringert und zum Prozess-Ende 30 gegangen. Wird die erhöhte Spätverstellungs-Schwelle 40 nicht überschritten, wird in einer Stufe Übernahme Äthanolanteil 42 der aktuell angenommene Wert für den Äthanolgehalt in die Steuerung übernommen und zum Prozess-Ende 30 gegangen.
  • Nach der ersten Frühverstellungs-Rückstellung 36 wird in einer Verstellwert-Schwelle 43 die mittlere Zündwinkel-Spätverstellung der Klopfregelung, die sich durch die zweite Spätverstellungs-Bestimmung 34 eingestellt hat, mit einem vorbestimmten Schwellwert verglichen. Bleibt trotz der Frühverstellung des Zündwinkels die (negative) mittlere Spätverstellung unter diesem vorbestimmten Schwellwert, d. h. tritt kein starker negativer Wert der mittleren Spätverstellung auf, war die für die Bestimmung des Vorsteuer-Zündwinkels angenommene Oktanzahl des Kraftstoff-Gemischs zu klein. Beispielhaft wurde ein zu geringer Äthanol-Anteil eines Äthanol-Kraftstoff-Gemischs angenommen. In einer Zusammensetzungs-Korrektur 44 wird dann der angenommene Äthanolanteil erhöht und der Vorsteuer-Zündwinkel kann dementsprechend korrigiert werden. Wird bei der Überprüfung der Verstellwert-Schwelle 43 eine Überschreitung der Schwelle festgestellt, waren die angenommene Oktanzahl, und damit beispielhaft der angenommene Äthanolgehalt des Benzin-Äthanol-Gemischs, korrekt, der angenommene Äthanolanteil kann in der Übernahme Äthanolanteil 42 in die Steuerung übernommen werden und der Prozess kann das Prozess-Ende 30 erreichen.

Claims (7)

  1. Verfahren zur Bestimmung der Zusammensetzung eines Kraftstoffgemischs aus einem ersten Kraftstoff und einem zweiten Kraftstoff zum Betrieb einer Brennkraftmaschine, wobei der erste und der zweite Kraftstoff verschiedene Oktanzahlen aufweisen und wobei die Brennkraftmaschine zumindest einen Klopfsensor und eine Klopfregelung aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung des Kraftstoffgemischs mittels eines Ausgangssignals des Klopfsensors bestimmt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung des Kraftstoffgemischs aus einem Regelvorgang der Klopfregelung für eine mittlere Verstellung eines Zündwinkels und/oder eines absoluten Zündwinkels bestimmt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung des Kraftstoffgemischs bestimmt wird, indem ein Vorsteuer-Zündwinkel aus einer angenommenen Zusammensetzung des Kraftstoffgemischs bestimmt wird und eine Korrektur der Zusammensetzung des Kraftstoffgemischs aus dem Regelvorgang der Klopfregelung bestimmt wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung des Kraftstoffgemischs bestimmt wird, wenn sich die Betriebstemperatur der Brennkraftmaschine in einem vorbestimmten Bereich befindet und/oder die Umgebungstemperatur einen vorbestimmten Wert nicht überschreitet und/oder die Drehzahl der Brennkraftmaschine in einem vorbestimmten Bereich liegt.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung des Kraftstoffgemischs bestimmt wird, indem in einem ersten Schritt eine mittlere Spätverstellung des Zündwinkels und in einem zweiten Schritt eine Reaktion der Klopfregelung auf eine Frühverstellung des Zündwinkels ermittelt werden.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein aus der Klopfregelung bestimmter Wert der Kraftstoffzusammensetzung zur Plausibilisierung eines vorher in einer Motorsteuerung bestimmten Werts der Kraftstoffzusammensetzung verwendet wird.
  7. Verwendung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche zur Bestimmung der Zusammensetzung eines Benzin/Äthanol-Kraftstoffgemischs.
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