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Die
Erfindung richtet sich auf eine Schaltanlage, vorzugsweise Mittelspannungsschaltanlage, umfassend
einen Leistungsschalter oder Lastschalter, einen Trennschalter sowie
einen als Vakuumschaltkammer ausgebildeten Erdungsschalter.
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Elektrische,
häufig
auch in gasisolierter Form ausgebildete Schaltanlagen werden insbesondere
im Bereich der Mittelspannungstechnik eingesetzt und besitzen üblicherweise
einen Trenn- und einen Erdungsschalter, wobei die Trennschaltung
und Erdungsschaltung an einem Schalter realisiert sein kann, sowie
einen Leistungsschalter. Die in elektrische Verbindung miteinander
bringbaren Trenn- und Erdungsschalter sowie der Leistungsschalter
verbinden dann eine Sammelschiene mit einem Abgang, der beispielsweise
mit mehreren Kabelanschlüssen in
Verbindung steht. Die beiden Schalter, nämlich der Trenn- und Erdungsschalter
sowie der Leistungsschalter sind nacheinander in einem gemeinsamen, von
der Kapselung der Sammelschiene abzweigenden, geerdeten Gehäuse angeordnet.
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Hierbei
sind die Schalter in der Regel übereinander
oder nebeneinander angeordnet und werden translatorisch in einer
gemeinsamen Bewegungsrichtung bewegt. Eine solche gasisolierte elektrische Schaltanlage
ist aus der
CH 559977
A5 bekannt. Aufgrund der lotrecht übereinander vorgesehenen Anordnung
von Trenn- und Erdungsschalter sowie Leistungsschalter ergibt sich
eine notwendige Bauhöhe, die
sich aus der Abmessung der einzelnen Schalter sowie der Abmessung
des nötigen
Trennabstandes, d.h. der Länge
der Trennstrecken ergibt. Da beide Schalter lotrecht übereinander angeordnet
sind, addieren sich die Längen
der einzelnen Komponenten und Trennstrecken zu der benötigten Bauhöhe.
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Hierbei
ist es zwar auch schon möglich,
den Leistungsschalter als Vakuumschalter auszubilden und dadurch
die benötigte
Trennstrecke, die im Vakuum eben deutlich kleiner ist als in einer
Gasatmosphäre,
zu reduzieren. So ist aus der
DE 102 19 299 B3 eine gattungsgemäße Schaltanlage
bekannt, bei welcher der Leistungsschalter und der Trennschalter als
eine bauliche Einheit ausgebildet sind. Der Trennschalter befindet
sich aber weiter in der Schutzgasatmosphäre, so dass zur Ausbildung
einer sicheren Trennstrecke ein der umgebenden Gasatmosphäre entsprechender
Trennstreckenweg notwendig ist. Weiterhin ist bei der aus diesem
Dokument bekannten Schaltanlage ein als Vakuumschalter ausgebildeter
Erdungsschalter vorgesehen, der senkrecht zum Leistungs- bzw. Leistungstrennschalter
angeordnet ist. Zur Erdung, die erfolgt, nachdem der Leistungstrennschalter
in seine Trennstellung gebracht worden ist, wird der Bewegkontakt
des Vakuumschalters von außen
auf seinen Festkontakt zubewegt. Auch bei dieser Ausführungsform
ergibt sich eine relativ hohe Bauhöhe, da der Trennteil des Leistungstrennschalters
in der Gasatmosphäre
ausgebildet ist und dort eine die Trennung der elektrischen Leitungsverbindung
sicherstellende Trennstrecke ausgebildet sein muss.
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Aus
der
EP 1 218 995 B1 ist
eine gasisolierte elektrische Schaltanlage bekannt, die eine Unterbrechungseinheit
mit einem festen Kontakt und einem beweglichen Kontakt sowie einen
als Drehschalter ausgebildeten Trenn- und Erdungsschalter, der auf der
Seite des festen Kontaktes der Unterbrechungseinheit angeordnet
ist, aufweist. Mittels des Drehschalters lassen sich verschiedene
Trennungs- und Erdungspositionen einstellen. Bei dieser Anlage sind aber
sowohl der Trenn- und Erdungsschalter als auch die Unterbrechungseinheit
mit ihrem festen Kontakt und ihrem beweglichen Kontakt wieder in
einer Isoliergasatmosphäre
angeordnet. Auch hier müssen
folglich die unter den Bedingungen des Isoliergases notwendigen
Trennstrecken eingehalten werden.
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Aus
der
EP 0 680 063 B1 ist
es weiterhin bekannt, einen Leistungs- oder Lastschalter in Form
eines Drehschalters mit einer drehbaren Polbrücke auszubilden, wobei gleichzeitig
mittels einer an einem beweglichen Kontakt der Polbrücke ausgebildeten
Steuerkurve ein mit einem beweglichen Kontakt eines Vakuumschalters
verbundener Stößel betätigt wird.
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Bei
den aus dem Stand der Technik bekannten Schaltanlagen befindet sich
zumindest die Trennstrecke des Trenn- und Erdungsschalters, gegebenenfalls
aber auch zusätzlich
die Trennstrecke des Leistungsschalters, in einer Gasatmosphäre aus Isoliergas.
Dies erfordert es, zur Sicherstellung einer ausreichenden Trennstrecke
relative große
Abstände zwischen
den die jeweilige Trennstrecke ausbildenden Kontakten auszubilden,
um Überschläge oder Kriechstrecken
zu vermeiden. Dies führt
dazu, dass derartige gasisolierte Schaltanlagen sehr voluminös und als
entsprechend große
Baueinheit ausgebildet sind.
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Der
Erfindung liegt demgegenüber
die Aufgabe zugrunde, eine Lösung
zu schaffen, die es ermöglicht,
geringe Trennstreckenlängen
auszubilden und einen gegenüber
dem Stand der Technik kompakteren Aufbau einer Schaltanlage zu erreichen.
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Bei
einer Schaltanlage der eingangs bezeichneten Art wird diese Aufgabe
erfindungsgemäß gelöst durch
ein Gehäuse,
an dem der als Vakuumschaltkammer ausgebildete Trennschalter, der
Erdungsschalter und der Leistungsschalter oder Lastschalter angeordnet
sind, und in dem ein Zentralschalter angeordnet ist, mit welchem
die Vakuumschaltkammern von Trennschalter und Erdungsschalter mechanisch
betätigbar
sowie elektrische Verbindungen zwischen Anschlusskontakten von Leistungsschalter
oder Lastschalter, Trennschalter und Erdungsschalter herstellbar
sind.
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Durch
die Erfindung wird somit eine Schaltanlage erhalten, bei denen die
Trennstrecken von Trennschalter und Erdungsschalter dadurch, dass diese
als Vakuumschalter ausgeführt
sind und jeweils eine Vakuumschaltkammer aufweisen, minimiert sind.
Bekanntlich sind die zur Vermeidung von Überschlägen oder Kriechstrecken notwendigen
Längen von
Trennstrecken im Vakuum deutlich geringer als in einer Gasatmosphäre, wie
beispielsweise einer Atmosphäre
aus elektrisch isolierendem Gas. Da die Trennstrecken deutlich kleiner
sind, sind auch die entsprechend notwendigen Schaltwege, um die
zur Ausbildung der jeweiligen Trennstrecke voneinander zu entfernenden
Kontakte in ausreichendem Abstand zu halten, nunmehr in den Bereich
von 2-3 mm bei Mittelspannungsanlagen verringert. Darüber hinaus ist
aufgrund der Tatsache, dass Trennschalter, Erdungsschalter und Leistungsschalter
oder Lastschalter an einem Gehäuse
angeordnet sind, in welchem ein Zentralschalter angeordnet ist,
der sowohl die elektrischen Verbindungen schalten als auch die Vakuumschaltkammern
von Trennschalter und Erdungsschalter betätigt, eine weitere Komprimierung der
Bauform hin zu einer kompakten Baugröße gewährleistet. Weiterhin kann der
Leistungsschalter oder Lastschalter ebenfalls mit einer Vakuumkammer oder
Vakuumschaltkammer versehen sein, wodurch auch dessen Baulänge bzw.
Baugröße gegenüber einer
in einer Isoliergasatmosphäre
angeordneten Trenneinheit verringert ist.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus
den Unteransprüchen.
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Der
die Vakuumschaltkammern und der Leistungsschalter oder Lastschalter
direkt an dem Gehäuse
des Zentralschalters angeflanscht sind, ergibt sich aus dieser Kombination
eine erhebliche Verringerung der benötigten Trennstreckenlängen und
somit die Ausbildung einer Kompaktschaltanlage.
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Der
Zentralschalter ist in vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung
derart mit dem Antrieb des Leistungsschalters oder Lastschalters,
insbesondere mechanisch, verriegelt, dass er nur bei geöffnetem Leistungsschalter
oder Lastschalter bewegbar oder betätigbar ist. Hierbei ist der
Zentralschalter weiterhin so ausgelegt, dass es möglich ist,
mit dem Zentralschalter Kontaktstößel der Vakuumschaltkammern mechanisch
zu betätigen
und gleichzeitig eine elektrische Verbindung mit dem jeweiligen
Anschlusskontakt herzustellen.
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Insbesondere
ist es von Vorteil, wenn der Zentralschalter als Drehschalter ausgebildet
ist, was die Erfindung ebenfalls vorsieht. Insbesondere diese Ausgestaltung
ermöglicht
es, eine Schaltanlage zu realisieren, deren Zentralschalter fünf Schaltstellungen
ermöglicht
und auf diese Weise die jeweils gewünschten elektrischen Verbindungen
zwischen den Anschlusskontakten des Leistungsschalters oder Lastschalters,
der Vakuumschaltkammer des Trennschalters zur Sammelschiene und
der Vakuumschaltkammer zur Erdung herstellt oder diese elektrischen Verbindungen
trennt.
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Die
Schalt- und Schalterstellungen umfassen eine Normalstellung, in
der die die Anschlusskontakte A und B aufweisenden Trennschalter
und Leistungsschalter oder Lastschalter miteinander verbunden sind.
In dieser Normalstellung werden mittels des Zentralschalters somit
der Leistungsschalter oder Lastschalter und der Trennschalter in
eine elektrisch leitende Verbindung mit der Sammelschiene gebracht.
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Die
fünf Schaltstellungen
umfassen weiterhin eine zweite Stellung, in der die die Anschlusskontakte
B und C aufweisenden Trennschalter und Erdungsschalter miteinander
verbunden und der Trennschalter sowie die Sammelschiene geerdet
sind. In dieser zweiten Schalterstellung verbindet der Zentralschalter
also die Vakuumschaltkammer des Trennschalters mit der Sammelschiene
und mit der Vakuumschaltkammer der Erdung und die daran anschließende Verbindung
zur Erde.
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Eine
dritte Stellung des Zentralschalters besteht darin, dass die die
Anschlusskontakte A, B und C aufweisenden Leistungsschalter oder
Lastschalter, Trennschalter und Erdungsschalter miteinander verbunden
sind und der Leistungsschalter oder Lastschalter und der Trennschalter
sowie die Sammelschiene geerdet sind. In dieser dritten Schalterstellung
sind somit der Leistungsschalter oder Lastschalter und die Vakuumschaltkammer
des Trennschalters mit Verbindung zur Sammelschiene über den
Zentralschalter mit der Vakuumkammer der Erdung mit der elektrischen
Verbindungsleitung zur Erde verbunden.
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In
einer vierten Stellung sind die die Anschlusskontakte A und C aufweisenden
Leistungsschalter oder Lastschalter und Erdungsschalter miteinander
verbunden und ist der Leistungsschalter oder Lastschalter geerdet.
In dieser vierten Schalterstellung ist somit der Leistungsschalter
oder Lastschalter über
den Zentralschalter mit der Vakuumschaltkammer der Erdung und die
daran anschließende
Verbindung zur Erde verbunden.
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Schließlich gibt
es eine Neutralstellung, in der keine Verbindung zwischen den die
Anschlusskontakte A, B und C aufweisenden Leistungsschalter oder
Lastschalter, Trennschalter und Erdungsschalter besteht und sowohl
der Erdungsschalter als auch der Trennschalter geöffnet sind.
In dieser fünften Stellung,
der Neutralstellung, werden somit keine elektrischen Verbindungen
zwischen den zwei Vakuumschaltkammern des Trennschalters und des
Erdungsschalters sowie dem Leistungsschalter oder Lastschalter hergestellt.
Weiterhin sind der Trennschalter und der Erdungsschalter in den
Vakuumschaltkammern mit elektrischer Verbindung zur Erdung und zur
Sammelschiene geöffnet.
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Der
Zentralschalter ist mechanisch derart verriegelt, dass er nur dann
geschaltet werden kann, wenn der Leistungsschalter oder Lastschalter
geöffnet
ist. Wird eine elektrische Verbindung zu den Vakuumschaltkammern
für die
Erdung oder zur Sammelschiene hergestellt, so dass ein Kontakt des
Zentralschalters mit dem Kontaktstößel eines Vakuumschalters in
Verbindung tritt, so wird hierüber
nicht nur eine elektrische Verbindung in der elektrischen Leitungsverbindung
geschlossen, sondern wird auch der Kontaktstößel mechanisch betätigt und
der Schalter in der Vakuumschaltkammer geschlossen, so dass eine
elektrisch leitende Verbindung hergestellt wird.
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Zur
Vereinfachung und Vereinheitlichung der Schaltelemente sieht die
Erfindung weiterhin vor, dass die Vakuumschaltkammern von Erdungsschalter
und Trennschalter baugleich ausgebildet sind.
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In
besonders vorteilhafter Ausgestaltung weisen die Vakuumschaltkammern
kein selbsttätiges Ausschaltvermögen auf
und umfassen Mittel zur Aufrechterhaltung ihrer Trennstrecke.
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Hierzu
ist außerhalb
der eigentlichen Schaltkammer in der die Schaltkontakte aufeinander
zu und voneinander fort bewegt werden, eine auf den beweglichen
Schaltkontakt einwirkende Druckfeder vorgesehen, die den den Schaltkontakt
aufweisenden Kontaktstößel in seine Öffnungsstellung
zwingt. Zum Schließen
des Kontaktes muss der Schaltkontaktstößel gegen die Kraft dieser
Druckfeder in die Schließstellung
des Vakuumschalters bewegt werden. Die Erfindung sieht daher weiterhin
vor, dass die Vakuumschaltkammern einen in einer Faltenbalgmanschette
geführten
Kontaktstößel aufweist,
wobei der Kontaktstößel durch
eine außerhalb
der Vakuumschaltkammer angeordnete und auf diesen einwirkende Druckfeder
in geöffnetem
Zustand der Vakuumschaltkammer stabilisiert oder in seiner geöffneten
Stellung gehalten wird. Die Vakuumschaltkammern besitzen somit kein
selbsttätiges
Ausschaltvermögen
sondern können
nur die jeweilige Trennstrecke sichern oder den Kontakt herstellen,
je nachdem, ob sie vom Zentralschalter betätigt oder nicht betätigt werden.
Die Schaltkontakte können
als Ring- oder Flächenkontakt
ausgebildet sein, was die Erfindung ebenfalls vorsieht.
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Um
den Zentralschalter nicht in einer besonders aufwendigen Bauweise
ausführen
zu müssen und
insbesondere eine feststoffisolierte Schaltanlage ausbilden zu können, ist
es zweckmäßig, zur
Sicherstellung der isolierenden Eigenschaften des den Zentralschalter
umgebenden Gehäuses
dieses aus einem Isoliermaterial, insbesondere einem Gießharz, herzustellen,
was die Erfindung ebenfalls vorsieht. Es ist aber auch möglich, das
Gehäuse
in ein solches Isoliermaterial einzubetten, insbesondere mit Gießharz oder
Isoliermaterial zu umhüllen.
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Aufgrund
der kompakten Bauweise bilden das Gehäuse mit dem Zentralschalter
und die daran angeschlossenen Leistungsschalter oder Lastschalter,
Trennschalter und Erdungsschalter eine kompakte Schalteinheit aus,
wobei diese Schalteinheit ihrerseits dennoch in einem isoliergasgefüllten Gehäuse angeordnet
sein kann, wodurch sich die Erfindung ebenfalls auszeichnet. Hierbei
dient das Isoliergas dann primär
nicht der Erzeugung einer ausreichenden dielektrischen Festigkeit,
sondern dem Schutz der Materialien vor Alterung.
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Schließlich sieht
die Erfindung in Ausgestaltung vor, dass die Schaltanlage Bestandteil
einer Schaltstation oder einer Schaltzelle ist.
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Die
Erfindung ist nachstehend anhand einer Zeichnung beispielhaft näher erläutert.
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Diese
zeigt in
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1 in
schematischer Schnittdarstellung die erfindungswesentlichen Komponenten
einer erfindungsgemäßen Schaltanlage
und in
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2 in
schematischer Schnittdarstellung eine Vakuumschaltkammer.
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Die 1 zeigt
einen Leistungsschalter 1, einen Zentralschalter 2 mit
einem diesen umgebenden und umschließenden Gehäuse 3, einen Trennschalter 4,
einen Erdungsschalter 5 und eine Sammelschiene 6.
Alle diese Elemente sind Komponenten einer Schaltanlage, wobei das
Gehäuse 3 mit
dem Zentralschalter 2, dem Leistungsschalter 1,
dem Trennschalter 4 und dem Erdungsschalter 5 eine Schalteinheit
ausbilden. Diese Schalteinheit kann in einem nicht dargestellten
Gehäuse
angeordnet sein, das mit einem isolierenden, luftverdrängenden
Gas, N2 oder Löschgas, insbesondere SF6 (Schwefelhexafluorid) befüllt sein
kann. Bei der Schaltanlage kann es sich somit um eine gasisolierte Schaltanlage,
insbesondere für
den Mittelspannungsbereich, handeln, wobei die Schaltanlage weiterhin
auch Bestandteil einer Schaltstation oder einer Schaltzelle sein
kann. Im vorliegenden Fall ist die Schaltanlage aber als feststoffisolierte
Schaltanlage ausgebildet und insbesondere für den Mittelspannungsbereich
ausgelegt.
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In
der 1 befindet sich der elektrisch leitend ausgebildete
Zentralschalter 2 in seiner Normalstellung. In dieser Normalstellung
verbindet er die Anschlusskontakte A des Leistungsschalters 1 und
B des Trennschalters 4 miteinander, so dass eine elektrische
Verbindungsleitung von der Sammelschiene 6 durch den Trennschalter 4,
den Zentralschalter 2 zum Leistungsschalter 1 geschaltet
ist. Der Anschlusskontakt A steht in leitender Verbindung mit einem
Festkontakt 7 des Leistungsschalters 1. Der Leistungsschalter 1 befindet
sich in seiner „Offen"-Stellung, so dass
sein beweglicher Kontakt 8 beabstandet unter Ausbildung
einer Trennstrecke zu dem Festkontakt 7 angeordnet ist. Über den
bewegbaren Kontakt 8 ist der Leistungsschalter 1 mit
einem durch den Pfeil 9 symbolisierten elektrischen Abgang,
beispielsweise in Form von Kabelanschlüssen, verbunden. In der geschlossenen
Stellung des Leistungsschalters 1 würde in dieser Normalstellung
des Zentralschalters 2 somit eine elektrische Verbindung von
der Sammelschiene 6 bis zum Abgang 9 geschaltet
sein.
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Sowohl
der Trennschalter 4 als auch der Erdungsschalter 5 sind
jeweils mit einer Vakuumschaltkammer 10 versehen. Der Trennschalter 4 und
der Erdungsschalter 5 sind ferner baugleich ausgeführt. Eine
solche Vakuumschaltkammer 10 ist in der 2 in
schematischer Schnittdarstellung abgebildet. Die Vakuumschaltkammer 10 umfasst
eine Vakuumkammer 11, die in dem Gehäuse 12 der Vakuumschaltkammer 10 ausgebildet
ist. In der Vakuumkammer 11 ist ein Festkontakt 13 angeordnet,
der eine elektrische Verbindung aus der Vakuumkammer 11 heraus nach
außen
ausbildet. Durch eine auf der entgegengesetzten Seite der Vakuumkammer 11 angeordnete Öffnung ragt
ein Kontaktstößel 14 in
die Vakuumkammer 11 hinein, der vakuumkammerseitig mit
einem Schaltkontakt 15 versehen ist. In der Kammer 11 ist der
Kontaktstößel 14 in
einer Faltenbalgmanschette 16 aus Metall gegen die Kraft
einer außerhalb
der Vakuumkammer 11 angeordneten Druckfeder 17 längsaxial
verschiebbar angeordnet, wobei die Faltenbalgmanschette 16 für die notwendige
Abdichtung sorgt. Der Kontaktstößel 14 mit
dem Schaltkontakt 15 bildet somit einen beweglichen Schaltkontakt
aus, der gegen die Kraft der Druckfeder 17 in Kontakt mit dem
als weiteren Schaltkontakt ausgebildeten Festkontakt 13 bringbar
ist. Außenseitig
ist auf einem stiftförmigen
Kopfende 18 des Kontaktstößels 14 in Form einer
Kappe ein Anschlusskontakt 19 ausgebildet und angeordnet.
Der Anschlusskontakt 19 liegt an einer Stufe auf dem Kontaktstößel 14 auf
und weist einen radialen Ringraum zur Aufnahme der Druckfeder 17 auf.
Bei Ausübung
einer Kraft auf den Anschlusskontakt 19 in Richtung auf
den Festkontakt 13 zu, lässt sich somit über den
Anschlusskontakt 19 der Kontaktstößel 14 gegen die Kraft
der Druckfeder 17 auf den Festkontakt 13 zu bewegen,
so dass die Schaltkontakte 15 und 13 in Kontakt
miteinander geraten und eine Leitungsverbindung ausbilden. Der Anschlusskontakt 19 bildet
bei dem Trennschalter 4 den Anschlusskontakt B und bei
dem Erdungsschalter 5 den Anschlusskontakt C aus. Im Übrigen sind der
Erdungsschalter 5 und der Trennschalter 4 baugleich
ausgebildet.
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In
der in 1 dargestellten Normalstellung des Zentralschalters 2 steht
dieser mit seinem Kontakt 20a mit dem Anschlusskontakt
B in Verbindung und bewegt aber auch gleichzeitig mechanisch über den
Anschlusskontakt B den Kontaktstößel 14 des Trennschalters 4 in
seine dargestellte Schaltstellung, bei welcher die Schaltkontakte 13 und 15 des
Trennschalters 4 in Kontakt miteinander stehen und somit eine
elektrische Leitungsverbindung geschaltet ist.
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Der
Drehschalter 2 ist T-förmig
ausgebildet und weist an den Enden seiner Schenkel Kontakte 20a, 20b und 20c auf.
Der Drehschalter 2 ist elektrisch leitend und um eine zentrale
Achse 21 rotierbar in dem Gehäuse 3 angeordnet,
so dass er einen Drehschalter ausbildet. Aus der in 1 dargestellten
Normalstellung lässt
sich der Drehschalter 2 in Richtung des Pfeiles 22 in
eine zweite Schaltstellung bewegen, in welcher dann der Kontakt 20a mit
dem Anschluss C und der Kontakt 20c mit dem Anschlusskontakt
B in Leitungs- und Wirkverbindung tritt. Da die Schalter 1, 4 und 5 symmetrisch
am Umfang des Gehäuses 3 angeordnet
und die Anschlusskontakte A und B jeweils um 90° von dem Anschlusskontakt C
auf dem in diesem Bereich annähernd kreisbogenförmigen Teilstück der Seitenwandung des
Gehäuses 3 angeordnet
sind, lässt
sich mittels der aufgrund der T-förmigen Ausbildung des Zentralschalters 2 ebenfalls
um entsprechende 90° gegeneinander
versetzt angeordneten Kontakte 20a, 20b, 20c durch
Verdrehung des Schalters um 90° in
Pfeilrichtung 22 der Kontakt 20a von dem Anschlusskontakt
B fort zum Anschlusskontakt C hin bewegen. Hierbei wird gleichzeitig
der Kontakt 20c zum Anschlusskontakt B hin bewegt. Sobald
der Kontakt 20a sich vom Anschlusskontakt B entfernt, wird
dieser zusammen mit dem anliegenden Kontaktstößel 14 durch die Kraft
der Druckfeder in Richtung auf das Zentrum des Gehäuses 3 hin
bewegt, so dass die Schalter 13 und 15 öffnen und
eine Trennstrecke ausgebildet wird. Bei weiterer Drehung des Zentralschalters 2 gelangen
dann gleichzeitig der Kontakt 20a mit dem Anschlusskontakt
C und der Kontakt 20c mit dem Anschlusskontakt B in Berührung, wobei bei
weiterer Drehung die Kontakte 20a und 20c die Anschlusskontakte
C und B und mit diesen die jeweiligen Kontaktstößel 14 gegen die Kraft der
jeweiligen Druckfeder 17 bewegen und somit sowohl den Trennschalter 4 als
auch den Erdungsschalter 5 in eine Schaltposition bewegen,
in welchen die Schaltkontakte 13 und 15 jeweils
in Kontakt miteinander stehen. Über
den elektrisch leitenden Zentralschalter 2 stehen dann
in dieser zweiten Schaltstellung der Trennschalter 4 und
die damit verbundene Sammelschiene 6 sowie der Erdungsschalter 5 mit
der als Pfeil 23 angedeuteten Erde in Verbindung, so dass die
Sammelschiene geerdet ist. Bei weiterer Drehung des Zentralschalters 2 in
Richtung des Pfeiles 22 lösen sich die Kontakte 20a und 20c von
den Anschlusskontakten B und C, so dass sich der Trennschalter 4 und
der Erdungsschalter 5 wieder in eine Öffnungsstellung mit getrennten
Schaltkontakten 13, 15 bewegen, bis dann der Kontakt 20b mit
dem Anschlusskontakt B, der Kontakt 20c mit den Anschlusskontakt
C und der Kontakt 20a mit dem Anschlusskontakt A in Verbindung
tritt und nach Vollendung dieser weiteren Drehung bis in eine 90°-Stellung
dann durch den Zentralschalter 2 eine dritte Schaltstellung
erreicht ist, in welcher die Schalter 4 und 5 wiederum
geschlossen sind, so dass alle Anschlusskontakte A, B und C miteinander
verbunden sind und der Leistungsschalter 1, der Trennschalter 4 sowie
die Sammelschiene 6 geerdet sind. Bei anschließender noch
weiterer Drehung des Zentralschalters 2 um 90° wird dann
in analoger Weise eine vierte Schaltstellung des Zentralschalters 2 erreicht und
eine Verbindung zwischen dem Leistungsschalter 1 und dem
Erdungsschalter 5 über
den Zentralschalter 2 hergestellt, so dass der Leistungsschalter 1 geerdet
ist, wobei dann der Kontakt 20c und der Anschlusskontakt
A sowie der Kontakt 20b und der Anschlusskontakt C jeweils
miteinander in Verbindung stehen. In allen Zwischenstellungen des
Zentralschalters 2, in denen die Kontakte 20a, 20b und 20c mit
keinem der Anschlusskontakte A, B oder C in Verbindung stehen oder
treten liegt eine fünfte
Stellung, die Neutralstellung, des Zentralschalters 2 vor. Es
besteht dabei dann keine Verbindung zwischen dem Leistungsschalter 1 und/oder
dem Trennschalter 4 und/oder dem Erdungsschalter 5.
Außerdem sind
die Vakuumschaltkammern 10 von Trennschalter 4 und
Erdungsschalter 5 geöffnet
und bilden zwischen den Schaltkontakten 13 und 15 jeweils
eine Trennstrecke aus.
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Insgesamt
ist die bauliche Form des Zentralschalters 2 sowie die
Anordnung der Anschlusskontakte A, B und C auf der Innenseite der
Wandung des Gehäuses 3 derart
ausgestaltet, dass der Zentralschalter 2 mit seinem Kontakten 20a, 20b und 20c sowohl
eine elektrische Verbindung mit dem jeweils an einem seiner Anschlusskontakte 20a, 20b, 20c anliegenden
Anschlusskontakt A, B oder C ausbildet, als dabei aber auch gleichzeitig
in der Lage ist, den jeweiligen Kontaktstößel 14 gegen die Kraft
einer Druckfeder 17 zu betätigen und in eine Schließstellung
der jeweiligen Vakuumschaltkammer 10 zu bewegen. Mit Hilfe
des Zentralschalters 2 sind der Leistungsschalter 1 und
der Trennschalter 4 sowohl zur Erstellung einer elektrischen
Leitungsverbindung zu der Sammelschiene 6 miteinander in
eine Leitungsverbindungsstellung bringbar als auch zur Erstellung einer
Trennstrecke aus dieser Leitungsverbindungsstellung bringbar, wobei
weiterhin sowohl der Trennschalter 4 als auch der Leistungsschalter 1 getrennt oder
gemeinsam in eine Erdungsstellung mit dem Erdungsschalter 5 bringbar
sind.
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Weiterhin
ist der Zentralschalter 2 mit dem Antrieb des Leistungsschalter 1 derart,
insbesondere mechanisch, verriegelt und gekoppelt, dass der Zentralschalter 2 nur
dann bewegt werden kann, wenn der Leistungsschalter 1 sich
in seiner Öffnungsstellung
befindet, also ausgelöst
und geöffnet
wurde.
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Das
Gehäuse 3 ist
in einem über
180° hinausgehenden
Wandungsbereich kreisbogenförmig ausgebildet
und weist jeweils um 90° zum
Vakuumschalter 5 radial beabstandet an seiner Außenseite angeflanscht
den Trennschalter 4, den Vakuumschalter 5 und
der Leistungsschalter 1 auf, die mit entsprechenden Abständen mit
ihren Anschlusskontakten A, B und C in das Innere des Gehäuse 3 hinein
ragen. Das Gehäuse 3 besteht
aus einem Isoliermaterial, insbesondere einem elektrisch isolierenden
Gießharz.
Mit dem Gehäuse 3 lässt sich
somit eine feststoffisolierte Schaltanlage ausbilden.
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In
den Schalterstellungen, in denen kein Kontakt 20a, 20b oder 20c an
einem Anschlusskontakt B und/oder C anliegt, hält die Druckfeder 17 den jeweiligen
beweglichen Schaltkontakt 15 in der „Offen"-Stellung und sichert damit die in der
jeweiligen Vakuumschaltkammer 10 ausgebildete Trennstrecke,
wobei die Vakuumschaltkammern 10 eben kein selbsttätiges Ausschaltvermögen besitzen,
sondern nur die Trennstrecke sichern. Die Kontaktfläche zwischen
den Schaltkontakten 13 und 15 kann als Ringkontakt
oder Flächenkontakt
ausgebildet sein.
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Insgesamt
ist die feststoffisolierte Mittelspannungsschaltanlage durch ihre
Kompaktbauweise gekennzeichnet. Alle Schaltvorgänge werden innerhalb von Vakuumkammern
ausgeführt,
so dass lediglich minimale Trennstrecken notwendig sind.
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Natürlich lässt sich
die elektrische Schaltanlage auch als gasisolierte Schaltanlage
ausbilden und die Schalteinheit in einem mit elektrisch isolierendem
Gas oder auch Luft oder N2 oder SF6 gefüllten
Gehäuse
anordnen.
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Auch
können
ebenso elektrische Schaltanlagen mit einem Zentralschalter 2 ausgestattet
sein, an welchem an Stelle eines Leistungsschalters ein Lastschalter
angeordnet, insbesondere angeflanscht ist.