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DE102006043947A1 - Anzeigeeinrichtung mit faseroptischer Anordnung - Google Patents

Anzeigeeinrichtung mit faseroptischer Anordnung Download PDF

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DE102006043947A1
DE102006043947A1 DE102006043947A DE102006043947A DE102006043947A1 DE 102006043947 A1 DE102006043947 A1 DE 102006043947A1 DE 102006043947 A DE102006043947 A DE 102006043947A DE 102006043947 A DE102006043947 A DE 102006043947A DE 102006043947 A1 DE102006043947 A1 DE 102006043947A1
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display device
display
fiber optic
optic plate
fibers
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Withdrawn
Application number
DE102006043947A
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English (en)
Inventor
Steffen Dr. Reichel
Kevin Webster Tabor
Burkhard Dr. Danielzik
Michael Dr. Southbridge Weisser
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Schott AG
Original Assignee
Schott AG
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Publication date
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Priority to US11/855,056 priority patent/US7515800B2/en
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    • G02OPTICS
    • G02BOPTICAL ELEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS
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    • G02B6/04Light guides; Structural details of arrangements comprising light guides and other optical elements, e.g. couplings formed by bundles of fibres
    • G02B6/06Light guides; Structural details of arrangements comprising light guides and other optical elements, e.g. couplings formed by bundles of fibres the relative position of the fibres being the same at both ends, e.g. for transporting images
    • G02B6/08Light guides; Structural details of arrangements comprising light guides and other optical elements, e.g. couplings formed by bundles of fibres the relative position of the fibres being the same at both ends, e.g. for transporting images with fibre bundle in form of plate
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Abstract

Die Erfindung sieht eine Anzeigevorrichtung mit einer faseroptischen Platte und einer Anzeige mit einer Bildebene vor, an welcher die Bildinformation der Anzeige erzeugt wird, wobei die faseroptische Platte ein Faserbündel mit einer Vielzahl von nebeneinander verlaufenden Faserkernen umfasst, welche von einem Mantelmaterial umgeben sind, welche Licht von einer der Anzeige zugewandten Eintrittsfläche der faseroptischen Platte zu einer Austrittsfläche der faseroptischen Platte übertragen, wobei die Eintrittsfläche der faseroptischen Platte weiter von der Bildebene entfernt ist als die laterale Abmessung der kleinsten von der Anzeige darstellbaren Bildinformation.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine faseroptische Anordnung für Anzeigeeinrichtungen, insbesondere für analoge und digitale Displays.
  • Es ist bekannt, Licht zu Signal- oder Anzeigezwecken in lichtleitenden Einrichtungen zu führen.
  • Die US 6,690,623 B1 beschreibt Zeitanzeigeeinrichtungen, welche faseroptische Lichtleiter aufweisen, um an einer Anzeigefläche, insbesondere einem Zifferblatt, mittels aus den Fasern austretenden Lichts die aktuelle Zeit anzuzeigen.
  • Faseroptische Einrichtungen, wie beispielsweise faseroptische Platten wurden bereits verwendet, um den Betrachtungswinkel von Flüssigkristallanzeigen zu vergrössern sowie deren Homogenität zu verbessern, wie beispielsweise in der EP 0 674 209 A1 beschrieben. Der Abstand zwischen der Eintrittsfläche der faseroptischen Platte und der pixelformenden Ebene soll dabei klein gegen die Größe eines Pixels des Displays sein. Die faseroptische Platte wird dabei nur durch die ITO-Elektrodenschicht und die Ausrichtungsschicht für die Flüssigkristalle von den Flüssigkristall-Zellen getrennt, wobei diese beiden Schichten nur jeweils eine Dicke von einigen hundert Ångstrom aufweisen.
  • Hierbei besteht unter anderem das Problem, in die sonst übliche Konstruktion einer LCD-Anzeige einzugreifen, und eine der Glasscheiben, mit welchen die LCD-Anzeige aufgebaut wird, durch eine faseroptische Platte zu ersetzen.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, Anzeigen mit faseroptischen Platten zu verbessern.
  • Dazu ist eine Anzeigevorrichtung mit einer faseroptischen Platte und einer Anzeige mit einer Bildebene vorgesehen, an welcher die Bildinformation der Anzeige erzeugt wird, wobei die faseroptische Platte ein Faserbündel mit einer Vielzahl von nebeneinander verlaufenden Faserkernen umfasst, welche von einem Mantelmaterial umgeben sind, welche Licht von einer der Anzeige zugewandten Eintrittsfläche der faseroptischen Platte zu einer Austrittsfläche der faseroptischen Platte übertragen, wobei die Eintrittsfläche der faseroptischen Platte weiter von der Bildebene entfernt ist, als die laterale Abmessung der kleinsten von der Anzeige darstellbaren Bildinformation.
  • Es wird insbesondere eine Anzeigevorrichtung mit einer faseroptischen Platte und einer Anzeige mit einer Bildebene vorgeschlagen, an welcher die Bildinformation der Anzeige erzeugt wird, wobei die faseroptische Platte ein Faserbündel mit einer Vielzahl von nebeneinander verlaufenden Faserkernen umfasst, welche von einem Mantelmaterial umgeben sind, welche Licht von einer der Anzeige zugewandten Eintrittsfläche der faseroptischen Platte zu einer Austrittsfläche der faseroptischen Platte übertragen. Dabei ist die Eintrittsfläche der faseroptischen Platte zumindest 300 Mikrometer von der Bildebene entfernt.
  • Es hat sich nämlich gezeigt, daß sich scharfe Bilder auf der Austrittsfläche der faseroptischen Platte auch bei Entfernungen zwischen der faseroptischen Platte und der Bildebene der Anzeige ergeben, die weiter als beispielsweise die Pixeldimensionen einer Pixelanzeige oder der Mittenabstände der Pixel, bei üblichen Anzeigen dann etwa 300 μm oder noch größer sind. Dieser Effekt ist sehr überraschend, da bei einem Abstand zwischen dem Ort, an welchem die Bildinformation entsteht und den Eintrittsflächen der Faserkerne Information von einem Ort der Bildfläche in mehrere Fasern gelangen kann. Es wäre daher ans sich zu erwarten, daß für den Betrachter ein unscharfes Bild entsteht.
  • Als Eintrittsfläche und Austrittsfläche der faseroptischen Platte werden die Flächen bezeichnet, in welche das von der Bildebene abgegebene Licht eintritt, beziehungsweise austritt. Die Lichtaustrittsseite kann aber ebenfalls auch als Lichteintrittsfläche für Licht dienen, welches aus der Umgebung auf die faseroptische Platte tritt, um die Bildebene zu beleuchten. Dies ist beispielsweise bei passiv beleuchteten Anzeigevorrichtungen der Fall. Die Faserkerne leiten das Licht durch Totalreflexion. Dazu sind die Faserkerne von einem Mantelmaterial mit niedrigerem Brechungsindex umgeben.
  • Insbesondere ist an die Verwendung einer Pixelanzeige, vorzugsweise einer Matrix-Pixelanzeige gedacht. Bei einer solchen Anzeige ist die kleinste von der Anzeige darstellbaren Bildinformation durch die laterale Abmessung eines Pixels gegeben. Bei einem Farbdisplay sind dies weiterhin insbesondere die individuellen Farb-Pixel. Gerade hier zeigt sich, daß scharfe Bilder auch erhalten werden können, wenn der Mittenabstand nächst benachbarter Pixel kleiner ist, als der Abstand der Bildebene der Pixelanzeige zur Eintrittsfläche der faseroptischen Platte. Insbesondere kann die längste Seitenabmessung der Pixel dabei höchstens 250, besonders bevorzugt höchstens 160 Mikrometer betragen. Beispielsweise sind die Pixel oftmals rechteckig ausgebildet, wobei dann die lange Seite des Rechtecks eines Pixels höchstens 160 Mikrometer lang ist. Bei Mikrodisplays kann die Pixelgrösse auch deutlich kleiner, insbesondere kleiner 10 Mikrometer sein.
  • Die Fasern können einen mittleren Abstand im Bereich von 2 bis 100, vorzugsweise 6 bis 60 Mikrometern aufweisen. Die Eintrittsfläche der faseroptischen Platte kann sogar auch noch deutlich weiter von der Bildebene der Anzeige entfernt sein, wobei immer noch hinreichend scharfe Bilder auf der Austrittsfläche der faseroptischen Platte sichtbar bleiben. So kann in vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung die Eintrittsfläche der faseroptischen Platte auch zumindest 600 Mikrometer von der Bildebene entfernt angeordnet sein.
  • Der Effekt, daß überraschend scharfe Bilder sichtbar bleiben, obwohl die faseroptische Platte dafür an sich zu weit von der Anzeige entfernt ist, wird zumindest unterstützt durch eine Anzeige mit einer gegenüber einem Lambert-Strahler, also mit einem wie eine diffuse Fläche abstrahlender Strahler weiter vorwärts gerichteten Lichtemissionskeule.
  • Besonders geeignet sind dabei Flüssigkristall- oder LCD-Anzeigen. Bei solchen Anzeigen, bei denen die Bildebene der Flüssigkristallschicht entspricht, ist aufgrund der Polarisationseffekte eine Abstrahlung vorwiegend senkrecht zur Oberfläche vorhanden. Dies gilt selbst noch für modernere LCD-Anzeigen mit hohem Sichtwinkel, wie LCD- Anzeigen mit VA-Technologie (VA = vertikale Ausrichtung), z.B. VA-LCDs, MVA-LCDs, PVA-LCDs. Auch bei anderen Anzeigen kann eine solche Abstrahlcharakteristik aber vorhanden sein, oder durch zusätzliche Maßnahmen hergestellt werden.
  • Weiterhin ist die Erfindung besonders geeignet für kleine Displays, etwa mit einer Bilddiagonale von höchstens 40 cm. Auch Mikrodisplays mit noch geringeren Bilddiagonalen, beispielsweise mit Abmessungen bis zu 0,5×0,5 cm sind noch sehr gut geeignet. Für solche kleinen Displays können faseroptische Platten vergleichsweise preisgünstig hergestellt werden.
  • Obwohl man an sich annehmen würde, daß die Auflösung der Bildinformation auf der Austrittsfläche der faseroptischen Platte geringer ist, als die Auflösung der Bildinformation an der Bildebene, zeigt sich weiterhin überraschend, daß eine Überabtastung mittels der faseroptischen Platte dennoch wirkungsvoll einen Auflösungsverlust zumindest begrenzen kann. Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist daher vorgesehen, daß die Fasern einen mittleren lateralen Abstand ihrer Mittenachsen (auch als Pitch bezeichnet) aufweisen, der mindestens um einen Faktor 2, vorzugsweise einen Faktor drei kleiner ist, als der Pixelabstand der Pixelanzeige. Bei sehr kleinen Anzeigen, wie etwa sogenannten Mikrodisplays kann es demgegenüber auch hinreichend sein, wenn der laterale Abstand der Mittenachsen der Faserkerne ähnlich dem Mittenabstand der Pixel der Pixelanzeige ist. Vorzugsweise ist dabei aber Mittenabstand der Pixel der Pixelanzeige höchstens um einen Faktor 1,5 kleiner als der Mittenabstand der Faserkerne, um einen Auflösungsverlust zu begrenzen.
  • Bezogen auf die Fläche der Pixel kann eine Überabtastung dergestalt vorgesehen sein, daß die Fasern in der faseroptischen Platte eine laterale Dichte von zumindest 6 Fasern pro Pixel, vorzugsweise zumindest 9 Fasern pro Pixel aufweisen.
  • Allgemein sollte der Faserkerndurchmesser der Fasern höchstens 100 Mikrometer betragen. Je nach Anwendung können aber auch noch größere Faserkerndurchmesser vorgesehen sein, etwa, wenn die Lichtaustrittsfläche im allgemeinen weit vom Betrachter entfernt ist. Für viele Anwendungen sind Faserkerndurchmesser der Fasern im Bereich von 2 bis 100 Mikrometer geeignet. Bei den vorzugsweise dünnen Fasermänteln ergeben sich dann entsprechende Werte im wesentlichen auch für die Mittenabstände. Vorzugsweise weisen die Fasern dementsprechend einen mittleren lateralen Abstand ihrer Mittenachsen im Bereich von 2 bis 100 Mikrometer auf.
  • Mit der Erfindung kann auf oder über der Bildebene der Anzeige eine transparente Platte vorgesehen sein, wobei über der transparenten Platte wiederum die faseroptische Platte angeordnet ist. Insbesondere kann dabei die transparente Platte eine Trägerplatte der Anzeige sein. So wird eine LCD-Anzeige beispielsweise mit zwei Platten aufgebaut, zwischen welchen die Flüssigkristallzellen eingeschlossen werden, wobei zumindest die Frontplatte transparent ist. Erfindungsgemäß kann nun einfach eine solche LCD-Anzeige oder eine andere Pixelanzeige verwendet und die faseroptische Platte auf die Frontplatte der Anzeige aufgesetzt werden.
  • Bisher wurden vielfach faseroptische Platten mit hohen numerischen Aperturen, insbesondere mit numerischen Aperturen nahe eins eingesetzt, um einen hohen Betrachtungswinkel zu erreichen. Für die Erfindung werden im Gegenteil aber kleine numerische Aperturen bevorzugt.
  • Diese numerischen Aperturen machen die faseroptische Platte dazu geeignet, die Bildinformation gezielt in bestimmte Richtungen zu lenken. So kann durch eine solche faseroptische Platte der Winkelbereich, unter welchem die angezeigte Information sichtbar ist, gezielt eingeschränkt werden. Dies ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn angezeigte Informationen nur für einen Betrachter bestimmt sind. Auf diese Weise kann beispielsweise verhindert werden, daß auf einem Display eines PDA, (PDA = "Personal Digital Assistent"), beziehungsweise Handcomputers oder eines Mobiltelefons angezeigte Information für Dritte, welche die Anzeigevorrichutng unter einem größeren Winkel betrachten, sichtbar ist.
  • Ein weiteres Anwendungsfeld ist, für Dritte überflüssige Information auszublenden. So können beispielsweise Anzeigeinstrumente, wie nautische Instrumente in der Avionik mit einer solchen faseroptischen Platte dafür sorgen, daß nur die Person, welche die angezeigte Information benötigt, diese auch sehen kann, so daß andere Personen durch unnötige Informationen nicht überlastet werden. Allgemein kann mittels der faseroptischen Platte die Information also dahin gerichtet werden, wo sie gebraucht wird.
  • Besonders vorteilhaft kann dazu auch eine faseroptische Platte eingesetzt werden, bei welcher die Faserkerne schräg zur Ein- oder Austrittsfläche verlaufen, so daß der Winkelbereich, unter welchem die angezeigte Information sichtbar ist, gegenüber der Senkrechten zur Ein- oder Austrittsfläche verkippt werden kann. Gemäß einer Weiterbildung dieser Ausführungsform der Erfindung können dabei die Fasern um zumindest 5°, bis zu höchstens 45° zur Senkrechten der Ein- oder Austrittsfläche verkippt sein.
  • Weiterhin kann die faseroptische Platte reversibel vorschaltbar, insbesondere vor die Anzeige klappbar oder schiebbar befestigt sein. Damit kann Bildinformation wahlweise für Dritte aus- oder eingeblendet werden.
  • Besonders bevorzugt werden numerische Aperturen im Bereich von 0,2 bis 0,5, insbesondere im Bereich von 0,25 bis 0,4. Für etwas weitere Blickwinkel können die Fasern auch eine numerische Apertur im Bereich von 0,5 bis 0,7 aufweisen. Auch numerische Aperturen größer als 0,7 können für bestimmte Anwendungen noch von Vorteil sein. Generell sind die niedrigen numerischen Aperturen von Vorteil, um die Auflösung der Anzeigeeinrichtung auch bei der erfindungsgemäß vorgesehen großen Beabstandung der Bildebene zur faseroptischen Platte möglichst zu erhalten. Durch die geringe numerische Apertur werden Lichtstrahlen, die unter großen Winkeln in die faseroptische Platte gelangen, nicht mehr in den Faserkernen geführt. Die Lichtstrahlen gehen dann teilweise schräg durch die faseroptische Platte hindurch und werden beim seitlichen Durchgang durch die Faserkerne gestreut, so daß der Bildkontrast reduziert wird.
  • Zusätzlich können sehr vorteilhaft absorbierende Bereiche in der faseroptischen Platte vorgesehen sein, welche Licht, welches nicht durch Totalreflexion in den Faserkernen geführt wird, absorbieren. Dadurch wird Streulicht reduziert und der Kontrast verbessert.
  • Vorzugsweise wird dazu Schwarzglas als absorbierendes Material verwendet. Das absorbierende Material kann in Form vom parallel zu den Faserkernen in der faseroptischen Platte verlaufende Schwarzfasern eingebracht werden. Alternativ oder zusätzlich können auch Schwarzglas- ummantelte Faserkerne für die faseroptische Platte verwendet werden.
  • Mit dem absorbierenden Material wird erreicht, daß bei für den Betrachter nahezu gleichbleibender Bildhelligkeit der Kontrast verbessert und insbesondere das emittierte Streulicht minimiert wird. Damit werden störende Beleuchtungseffekte durch die Anzeigevorrichtung vermieden. So kann bei Anzeigeinstrumenten oder Displays im Avionik- oder Fahrzeugbereich insbesondere eine unerwünschte Aufhellung des Cockpits vermieden werden. Zu große Anteile des absorbierenden Materials können jedoch zu einer Abdunkelung der Anzeigevorrichtung führen. Vorzugsweise beträgt daher das Verhältnis der Volumenanteile der Faserkerne zum absorbierenden Material zumindest 3/1. Ist die faseroptische Platte jedoch sehr dünn, können auch höhere Anteile von absorbierendem Material sinnvoll sein, um zu verhindern, daß schräg in die Platte eintretendes Licht zur Austrittsfläche gelangt.
  • Die faseroptische Platte ist weiterhin vorzugsweise als flaches Bauteil ausgebildet, bei welchem dementsprechend die Fasern der faseroptischen Platte kürzer sind, als der Durchmesser oder die Seitenabmessung der Eintrittsfläche der faseroptischen Platte. Durch eine derartige Bauweise wird unter anderem die Bauhöhe der Anzeigevorrichtung niedrig gehalten.
  • Die Erfindung ist insbesondere geeignet für eine Anzeige einer mobilen Kommunikations- oder Rechenvorrichtung, insbesondere eines PDA oder eines Mobiltelefons, für eine kopftragbare Anzeige, für ein Kraftfahrzeug-Instrument, wie etwa ein Tachometer, Drehzahlmesser, eine Multifunktionsanzeige, für ein Avionikinstrument, insbesondere ein Höhenmesser, Fahrtmesser, künstlicher Horizont, GPS-Navigationssystem, für ein nautisches Instrument, wie etwa einen Kompass, Log, Lot oder GPS-Navigationssystem, sowie für Tauchgeräte, etwa Unterwasserfahrzeuge, dabei insbesondere für eine Druck-, Spannungs-, Strom-, oder Füllstandsanzeige.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren näher erläutert. Dabei bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder ähnliche Teile.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Querschnittansicht durch ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung,
  • 2 eine Aufsicht auf Teile der Anzeigevorrichtung,
  • 3A bis 3D faseroptische Platten mit unterschiedlichen Verteilungen von Schwarzfasern,
  • 4 eine fotografische Aufnahme eines PDA mit aufgelegter faseroptischer Platte in senkrechter Richtung auf das Display, und
  • 5 eine fotografische Aufnahme des PDA schräg auf das Display.
  • Die in 1 dargestellte Anzeigevorrichtung 1 umfasst eine Pixel-Flüssigkristall-Anzeige 3 mit Glas-Trägerplatten 30, 31. Auf den Glas-Trägerplatten 30, 31 sind aussenseitig Polarisationsfolien 33, 35 angeordnet. Zwischen den Glas-Trägerplatten 30, 31 sind außerdem die Flüssigkristall- Zellen 37 als Matrix eingeschlossen. Die Bildebene, an welcher die Bildinformation erzeugt wird, liegt dementsprechend ebenfalls zwischen den beiden Trägerplatten 30, 31.
  • Die Pixel-Flüssigkristall-Anzeige 3 ist mittels einer Beleuchtungseinrichtung 9 hinterleuchtet. Das Licht der Beleuchtungseinrichtung 9 wird an der Polarisationsfolie 35 polarisiert und tritt dann durch die Glas-Trägerplatte 31. In den Zellen 37 wird die Polarisationsrichtung dann selektiv gedreht. An der Polarisationsfolie 33 wird das durch die Glas-Trägerplatte 30 austretende Licht dann selektiv transmittiert.
  • Auf dieser Glas-Trägerplatte 30, beziehungsweise auf der darauf aufgebrachten Polarisationsfolie ist nun eine faseroptische Platte 5 angeordnet. Die faseroptische Platte weist eine der Anzeige 3 zugewandte Lichteintrittsfläche 52 und eine betrachterseitige Lichtaustrittsfläche 51 auf. Die faseroptische Platte 5 umfasst lichtführende Faserkerne 6, die von einem Mantelmaterial 8 mit niedrigerem Brechungsindex umgeben sind, so daß Licht entlang der Faserkerne 6 durch Totalreflexion geführt wird, sofern der Einfallswinkel des Lichts kleiner als der durch die numerische Apertur bestimmte Grenzwinkel ist. Die Faserkerne 6 enden jeweils in der Austrittsfläche 51 und Eintrittsfläche 52, so daß sie Licht von der der Anzeige 3 zugewandten Eintrittsfläche 52 der faseroptischen Platte 5 zur Austrittsfläche 51 übertragen können.
  • Die Glas-Trägerplatte 30 weist eine Dicke von zumindest 300 Mikrometern, vorzugsweise zumindest 600 Mikrometern auf, um die erforderliche mechanische Stabilität der Anzeige bereitzustellen. Demgemäß ist auch die faseroptische Platte 5 mit zumindest 300 Mikrometer, vorzugsweise sogar mehr als 600 Mikrometer von der Bildebene der Anzeige 3 und damit allgemein auch weiter als der Mittenabstand der Pixel beabstandet. Es zeigt sich hierbei überraschend, daß dennoch, selbst bei Seitenabmessungen der Pixel kleiner als 250 Mikrometer, sogar bei Seitenabmessungen kleiner 160 Mikrometer oder einem Mittenabstand nächst benachbarter Pixel, der kleiner ist, als der Abstand der Bildebene der Pixelanzeige zur Eintrittsfläche der faseroptischen Platte, hinreichend scharfe Bilder der Bildebene auf die Austrittsfläche 51 übertragen werden.
  • Diese überraschende Eigenschaft einer wie beispielhaft in 1 gezeigten Anordnung wird insbesondere dadurch unterstützt, daß vorzugsweise kleine numerische Aperturen der lichtleitenden Faserkerne 6 verwendet werden. Dazu werden die Materialien von Faserkernen 6 und Mantelmaterial 8 so gewählt, daß die numerische Apertur im Bereich von 0,2 bis 0,5, vorzugsweise im Bereich von 0,25 bis 0,4 liegt. Je nach Anwendungsfeld können auch etwas höhere numerische Aperturen im Bereich von 0,5 bis 0,7 eingesetzt werden. Die geringe numerische Apertur, beziehungsweise der damit verbundene kleine Akzeptanzwinkel der Faserkerne 6 führt dazu, daß die Fasern nur Licht von kleinen Bereichen der Bildebene führen, die in Verlängerung der optischen Achse der Faserkerne 6, also jeweils hier senkrecht gegenüber der Eintrittsfläche 52 liegen.
  • Die vergleichsweise geringe numerische Apertur der Fasern führt auch dazu, daß das Bild für den Betrachter verschwindet, wenn dieser die faseroptische Platte 5 unter einem schrägem Winkel betrachtet, der größer als der Akzeptanzwinkel ist, wobei der Akzeptanzwinkel gegeben ist durch den Arcussinus der numerischen Apertur. Dies kann vorteilhaft ausgenutzt werden, um die Bildinformation gezielt dem Betrachter zur Verfügung zu stellen.
  • Betrachtet ein Dritter, für den die Bildinformation der Anzeige 3 nicht bestimmt ist, die Vorrichtung unter einem solchen zu großen schrägen Winkel, verschwindet das Bild. Vorteilhaft für die Effizienz der Anzeigevorrichtung ist es dabei auch, wenn die Pixel der Anzeige eine gegenüber einem Lambert-Strahler weiter vorwärts gerichteten Lichtemissionskeule aufweisen. Dies ist insbesondere auch bei einer Flüssigkristall-Anzeige, wie bei dem in 1 gezeigten Beispiel im allgemeinen der Fall.
  • Da die Bildinformation bei Betrachtung unter einem Winkel zur Normalen auf die Austrittsfläche, der oberhalb des Akzeptanzwinkels liegt, ohnehin nicht mehr sichtbar ist, kann das Streulicht, welches unter diesen Winkeln noch austritt, auch ausgeblendet werden. Dazu ist in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß die faseroptische Platte 5 absorbierende Bereiche aufweist, welche Licht, welches nicht durch Totalreflexion in den Faserkernen geführt wird, absorbieren. Da die Anzeigevorrichtung 1 dann unter größeren Winkeln als dem Akzeptanzwinkel kein, oder zumindest nur wenig Licht abgibt, kann eine maximale Helligkeit für den Betrachter bei minimaler Aufhellung der Umgebung durch die Anzeige 3 erzielt werden. Dies ist unter anderem günstig, um die Aufhellung eines Cockpits, wie etwa eines Fahrzeug- oder Flugzeugcockpits zu minimieren.
  • Bei dem in 1 gezeigten Beispiel einer Anzeigevorrichtung 1 ist Schwarzglas als absorbierendes Material vorgesehen. Dazu sind in der faseroptischen Platte 5 parallel zu den Faserkernen 6 in der faseroptischen Platte 5 verlaufende Schwarzfasern 7 vorgesehen. Alternativ oder zusätzlich kann die faseroptische Platte 5 auch mit Schwarzglas-ummantelten Fasern hergestellt werden, so daß Schwarzglas-ummantelte Faserkerne 6 in der faseroptischen Platte 5 vorhanden sind.
  • Es zeigt sich, daß ein Verhältnis der Volumenanteile der Faserkerne zum absorbierenden Material von zumindest 3/1 bereits ausreichend ist, um schräg durch die faseroptische Platte 5 laufende, nicht in den Faserkernen 6 geführtes Licht praktisch vollständig zu absorbieren. Aufgrund des geringen Anteils an absorbierendem Material, vorzugsweise wie beim gezeigten Beispiel in Form von Schwarzfasern kann eine hinreichend hohe Dichte von Faserkernen vorgesehen und damit eine merkliche Absenkung der Helligkeit vermieden werden.
  • Fallabhängig kann die Einschränkung der Sichtbarkeit durch Dritte oder allgemein unter Winkeln größer als der Akzeptanzwinkel wünschenswert oder auch störend sein. Beide Fälle können beispielsweise beim Betrachten von Inhalten mit der Anzeigevorrichtung auftreten, wenn diese Bestandteil eines mobilen Geräts, wie etwa einem Mobiltelefon oder einem PDA ist. So kann es wünschenswert sein, wenn etwa Dritte die Inhalte des Displays nicht sehen können. Andererseits sollte die Möglichkeit gegeben sein, etwa gemeinsam mit Freunden eine Videosequenz betrachten zu können. Um wahlweise die Sichtbarkeit der Bildinformation einzuschränken, kann daher wie bei dem in 1 gezeigten Beispiel die faseroptische Platte 5 reversibel vorschaltbar befestigt sein. Bei dem in 1 gezeigten Beispiel ist dabei die faseroptische Platte 5 mittels eines Scharniers 12 vor die Anzeige klappbar an der Anzeigevorrichtung 1 befestigt.
  • 2 zeigt eine Aufsicht auf einen Teil einer Matrix-Pixelanzeige einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung 1. Dargestellt sind dabei einige Pixel 40, die beispielsweise auch Flüssigkristall-Zellen 37, wie bei dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel sein können. Die Pixel 40 sind bei dem in 2 gezeigten Beispiel rechteckig ausgebildet und weisen jeweils eine kurze Seite 41 und eine lange Seite 42 auf. Die Seitenabmessung der Pixel, also die Länge der Seite 42 beträgt dabei höchstens 250, vorzugsweise höchstens 160 Mikrometer. Der Mittenabstand 45 nächst benachbarter Pixel ist auch entlang der langen Seiten 42 kleiner, als der Abstand der Bildebene der Pixelanzeige zur Eintrittsfläche der faseroptischen Platte. Dies gilt dann ebenfalls auch für den Mittenabstand 46 in Richtung entlang der kurzen Seiten 41.
  • Zusätzlich dargestellt sind einige Faserkerne der in Betrachtungsrichtung gesehen über der Matrix-Pixelanzeige angeordneten faseroptischen Platte. Wie bei dem in 1 gezeigten Beispiel enthält die faseroptische Platte dabei sowohl lichtführende Faserkerne 6 und Schwarzfasern 7. Der mittlere laterale Abstand der Mittenachsen der Faserkerne 6, 7 ist deutlich geringer als die Seitenabmessungen der Pixel und damit auch zu deren Mittenabstand. Damit geht auch einher, daß die Fasern in der faseroptischen Platte eine laterale Dichte von zumindest 6 Fasern pro Pixel, vorzugsweise zumindest 9 Fasern pro Pixel aufweisen. Bei dem in 2 gezeigten Beispiel lassen sich dabei jeweils einem Pixel etwa 15 Fasern inklusive der Schwarzfasern 7 und etwa 12 lichtleitende Faserkerne 6 zuordnen.
  • Die Überabtastung durch Zuordnung mehrerer Fasern zu jeweils einem Pixel 40 erweist sich als vorteilhaft für das auf der Austrittsfläche der faseroptischen Platte wiedergegebene Bild der Bildebene, obwohl ein Abstand zwischen der Eintrittsfläche der faseroptischen Platte und der Bildebene vorhanden ist, der größer als der Pixelabstand ist. Um die Überabtastung zu erzielen, ist der Faserkerndurchmesser der Fasern kleiner als die lateralen Abmessungen der Pixel und liegt für das in 2 gezeigte Beispiel im Bereich von 2 bis 80 Mikrometer.
  • In den 3A bis 3D sind verschiedene faseroptische Platten 5 in Aufsicht mit beispielhaften Verteilungen von Schwarzfasern dargestellt. Die Schwarzfasern sind jeweils als schwarz ausgefüllte Kreise und die lichtleitenden Faserkerne als weiß ausgefüllte Kreise dargestellt. Die Dichte der Schwarzfasern nimmt nacheinander vom Beispiel der 3A bis zum Beispiel der 3D hin zu. Bei dem in 3D gezeigten Beispiel ist die Dichte der Schwarzfasern dabei vergleichbar mit der Dichte der lichtleitenden Faserkerne. Bei diesem Beispiel ist das Verhältnis der Volumenanteile der Faserkerne zum absorbierenden Material demgemäß auch deutlich kleiner als 3/1. Auch eine solche Konfiguration kann sinnvoll sein, um beispielsweise eine vollständige Abschirmung von schräg austretendem Licht auch bei einer sehr dünnen faseroptischen Platte zu gewährleisten.
  • Die 4 und 5 zeigen den Effekt der faseroptischen Platte auf einem Display eines PDA 50. Bei 4 wurde der mit aufgelegter faseroptischer Platte 5 in senkrechter Richtung auf die Anzeige 3 aufgenommen. Wie anhand der Aufnahme zu erkennen ist, wird bei senkrechter Betrachtung die Anzeige 3 durch die faseroptische Platte 5 nur unmerklich abgedunkelt.
  • Demgegenüber erscheint die faseroptische Platte 5 bei der in 5 gezeigten Betrachtung schräg unter einem Winkel zum Lot auf die Anzeige, der größer als der Akzeptanzwinkel der Faserkerne ist, praktisch völlig dunkel. Dabei ist die unter der Platte angezeigte Bildinformation der Anzeige nicht mehr zu erkennen. Ein Dritter, welcher den PDA 50 unter diesem Winkel betrachtet, kann hier sogar zu dem Schluß kommen, daß das Gerät ausgeschaltet ist.
  • Es ist dem Fachmann ersichtlich, daß die Erfindung nicht auf die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt ist, sondern vielmehr in vielfacher Weise abgeändert werden kann. Insbesondere können die Merkmale der einzelnen anhand der Figuren beschriebenen Ausführungsbeispiele auch miteinander kombiniert werden.

Claims (32)

  1. Anzeigevorrichtung mit einer faseroptischen Platte und einer Anzeige mit einer Bildebene, an welcher die Bildinformation der Anzeige erzeugt wird, wobei die faseroptische Platte ein Faserbündel mit einer Vielzahl von nebeneinander verlaufenden Faserkernen umfasst, welche von einem Mantelmaterial umgeben sind, welche Licht von einer der Anzeige zugewandten Eintrittsfläche der faseroptischen Platte zu einer Austrittsfläche der faseroptischen Platte übertragen, dadurch gekennzeichnet, daß die Eintrittsfläche der faseroptischen Platte weiter von der Bildebene entfernt ist, als die laterale Abmessung der kleinsten von der Anzeige darstellbaren Bildinformation.
  2. Anzeigevorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Eintrittsfläche der faseroptischen Platte zumindest 300 Mikrometer von der Bildebene entfernt ist.
  3. Anzeigevorrichtung gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Fasern einen mittleren Abstand im Bereich von 2 bis 70, vorzugsweise 6 bis 60 Mikrometern aufweisen.
  4. Anzeigevorrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Eintrittsfläche der faseroptischen Platte zumindest 600 Mikrometer von der Bildebene entfernt ist.
  5. Anzeigevorrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Anzeige mit einer gegenüber einem Lambert-Strahler weiter vorwärts gerichteten Lichtemissionskeule.
  6. Anzeigevorrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Anzeige eine Pixelanzeige, insbesondere eine Matrix-Pixelanzeige umfasst.
  7. Anzeigevorrichtung gemäß dem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß der Mittenabstand nächst benachbarter Pixel kleiner ist, als der Abstand der Bildebene der Pixelanzeige zur Eintrittsfläche der faseroptischen Platte.
  8. Anzeigevorrichtung gemäß einem der beiden vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die längste Seitenabmessung der Pixel höchstens 250, vorzugsweise höchstens 160 Mikrometer beträgt.
  9. Anzeigevorrichtung gemäß einem der beiden vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Flüssigkristall-Anzeige.
  10. Anzeigevorrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeige eine Bilddiagonale von höchstens 5cm aufweist.
  11. Anzeigevorrichtung gemäß einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Fasern einen mittleren lateralen Abstand ihrer Mittenachsen aufweisen, der mindestens um einen Faktor 2, vorzugsweise einen Faktor drei kleiner ist, als der Mittenabstand der Pixel der Anzeige.
  12. Anzeigevorrichtung gemäß einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß, vorzugsweise bei einem Mikrodisplay, der Mittenabstand der Pixel der Pixelanzeige höchstens um einen Faktor 1,5 kleiner als der Mittenabstand der Faserkerne ist.
  13. Anzeigevorrichtung gemäß einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Fasern einen mittleren lateralen Abstand ihrer Mittenachsen im Bereich von 2 bis 100 Mikrometer aufweisen.
  14. Anzeigevorrichtung gemäß einem der Ansprüche 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Fasern in der faseroptischen Platte eine laterale Dichte von zumindest 6 Fasern pro Pixel, vorzugsweise zumindest 9 Fasern pro Pixel aufweisen.
  15. Anzeigevorrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Faserkerndurchmesser der Fasern höchstens 100 Mikrometer beträgt.
  16. Anzeigevorrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Faserkerndurchmesser der Fasern im Bereich von 2 bis 80 Mikrometer liegt.
  17. Anzeigeeinrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Bildebene der Anzeige eine transparente Platte und über der transparenten Platte die faseroptische Platte angeordnet ist.
  18. Anzeigeeinrichtung gemäß dem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die transparente Platte eine Trägerplatte der Anzeige ist.
  19. Anzeigevorrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fasern eine numerische Apertur im Bereich von 0,2 bis 0,5, vorzugsweise im Bereich von 0,25 bis 0,4 aufweisen.
  20. Anzeigevorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Fasern eine numerische Apertur im Bereich von 0,5 bis 0,7 aufweisen.
  21. Anzeigevorrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Fasern eine numerische Apertur größer als 0,7 aufweisen.
  22. Anzeigevorrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die faseroptische Platte absorbierende Bereiche aufweist, welche Licht, welches nicht durch Totalreflexion in den Faserkernen geführt wird, absorbieren.
  23. Anzeigevorrichtung gemäß dem vorstehenden Anspruch, gekennzeichnet durch Schwarzglas als absorbierendes Material.
  24. Anzeigevorrichtung gemäß einem der beiden vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch parallel zu den Faserkernen in der faseroptischen Platte verlaufende Schwarzfasern.
  25. Anzeigevorrichtung gemäß einem der drei vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Schwarzglas-ummantelte Faserkerne.
  26. Anzeigevorrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis der Volumenanteile der Faserkerne zum absorbierenden Material zumindest 3/1 beträgt.
  27. Anzeigevorrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fasern der faseroptischen Platte kürzer sind, als der Durchmesser oder die Seitenabmessung der Eintrittsfläche der faseroptischen Platte.
  28. Anzeigevorrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die faseroptische Platte reversibel vorschaltbar, insbesondere vor die Anzeige klappbar oder schiebbar befestigt ist.
  29. Anzeigevorrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Faserkerne der faseroptischen Platte schräg zur Ein- oder Austrittsfläche verlaufen, so daß der Winkelbereich, unter welchem die angezeigte Information sichtbar ist, gegenüber der Senkrechten zur Ein- oder Austrittsfläche verkippt ist.
  30. Anzeigevorrichtung gemäß dem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Fasern um zumindest 5°, bis zu höchstens 45° zur Senkrechten der Ein- oder Austrittsfläche verkippt sind.
  31. Anzeige einer mobilen Kommunikations- oder Rechenvorrichtung, insbesondere eines PDA oder eines Mobiltelefons, ausgebildet gemäß einem der vorstehenden Ansprüche.
  32. Kopftragbare Anzeige, ausgebildet gemäß einem der vorstehenden Ansprüche.
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