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Die
Erfindung betrifft eine Wundauflage mit mindestens einem bioverträglichen
Trägermaterial
und mindestens einem Polysaccharid, ein Verfahren zu seiner Herstellung
sowie die Verwendung der erfindungsgemäßen Wundauflage.
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In
der modernen Versorgungsmedizin spielt die Behandlung von Wunden,
insbesondere die Verbindung von durchtrennten Körpergewebebereichen (Inzisionen),
eine zentrale Rolle. Hierzu kommen mit Vorteil vielfältige Wundauflagen
zum Einsatz. So werden beispielsweise für die blutstillende Versorgung
von inneren Wunden routinemäßig Kollagenvliese
eingesetzt. Beispielsweise wird ein derartiges vliesartiges Wundauflage unter
der Bezeichnung Lyostypt® kommerziell von dem Anmelder
vertrieben.
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Für eine erfolgreiche
Wundversorgung sind in den meisten Fällen vor allem hämostatische
(blutstillende) Eigenschaften des Wundauflagenmaterials sowie eine
ausreichende Haftung der Wundauflage selbst auf dem zu behandelnden
Wundareal erforderlich. In vielen Fällen ist eine Ausstattung der
Wundauflagen mit Klebstoffzusammensetzungen erforderlich, um ein
Verrutschen oder ein Ablösen
der Wundauflagen auf dem zu versorgenden Wundareal zu vermeiden.
Bei den Klebstoffzusammensetzungen handelt es sich häufig um Zusammensetzungen
auf der Basis von Proteinen, insbesondere von Proteinen der Blutgerinnungskaskade, beispielsweise
von Thrombin oder Fibrinogen.
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In
jüngster
Zeit werden in zunehmendem Maße
auch Wundauflagen auf der Basis von Polysaccharidderivaten entwickelt.
Bei diesen Derivaten handelt es sich insbesondere um oxidierte,
insbesondere Carboxylgruppen tragende, Polysaccharide. So kommen
beispielsweise Wundauflagen auf der Basis von Carboxylgruppen tragende
Cellulose in der modernen Versorgungschirurgie routinemäßig zum
Einsatz. Nachteilig ist jedoch hierbei grundsätzlich der denaturierende Einfluß derartig
oxidierter Polysaccharide auf mögliche
Proteinbestandteile der Wundauflage.
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Eine
weitere Gruppe von Wundauflagen basiert auf Aldehydgruppen tragenden
(polyaldehydischen) Polysacchariden. Diese Wundauflagen besitzen
den Vorteil einer deutlich verbesserten Haftung auf dem zu behandelnden
Körpergewebebereich.
Die gegenüber
anderen Wundauflagen verbesserten Haft- bzw. Klebeeigenschaften
beruhen insbesondere auf der Reaktivität der Aldehydgruppen der oxidierten
Polysaccharide gegenüber
den Aminogruppen der Köpergewebeproteine,
wodurch eine erfolgreiche Verklebung der Wundauflagen mit dem jeweiligen
Körpergewebebereich
zustande kommt. Beispielsweise ist eine derartige Wundauflage aus
der WO 2004/091677 A1 des Anmelders bekannt. Weitere Beispiele für derartige
Wundverbände
können
der
EP 1 430 911 A2 ,
EP 1 378 255 A2 sowie
der
EP 1 424 085 A1 entnommen
werden.
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Problematisch
ist jedoch, dass Wundauflagen auf der Basis von Polysaccharidderivaten
häufig
eine nur mäßige bis
teilweise sogar schlechte Bioverträglichkeit besitzen. Dies kann
insbesondere unerwünschte Traumatisierungen
im Bereich des zu versorgenden Wundareals verursachen.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es somit, eine Wundauflage bereitzustellen,
welche die aus dem Stand der Technik bekannten Probleme vermeidet.
Die Wundauflage soll vorzugsweise eine hohe Bioverträglichkeit
besitzen und insbesondere eine gute Haftung gegenüber dem
zu versorgenden Wundareal entfalten.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch eine Wundauflage mit mindestens einem bioverträglichen
Trägermaterial
und mindestens einem Polysaccharid, insbesondere zur Verwendung
als blutstillendes Mittel (Hämostyptikum)
und/oder zur Verbindung von getrennten Körpergewebebereichen, wobei
die Wundauflage einen schichtförmigen
Aufbau aus mindestens einer Schicht des Trägermaterials (Trägerschicht)
und mindestens einer Schicht des Polysaccharids (Polysaccharidschicht)
aufweist.
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Durch
die Erfindung ist es möglich,
die Resorbierbarkeit des Polysaccharids zu verbessern und insbesondere
somit die Bioverträglichkeit
der Wundauflage in besonderem Maße zu erhöhen. Dies wird insbesondere
durch eine ganz erhebliche Verringerung der Polysaccharidmenge in
der Wundauflage erreicht. Die Polysaccharidschicht kann so dünn gehalten
werden, dass sie nicht mehr selbsttragend ist. Trotzdem liegt das Polysaccharid
an der Oberfläche
der erfindungsgemäßen Wundauflage
konzentriert und insbesondere unverdünnt vor, so dass es seine volle
hämostatische
(blutstillende) und insbesondere haftende bzw. klebende Wirkung
ausüben
kann. Besonders bevorzugt wird die Resorbierbarkeit des Polysaccharids über dessen
Oxidationsgrad gezielt beeinflußt,
ins besondere beschleunigt. Durch die verbesserte Resorbierbarkeit
des Polysaccharids, insbesondere durch die beschleunigte Resorption
des Polysaccharids, wird die Bioverträglichkeit der erfindungsgemäßen Wundauflage
deutlich erhöht.
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Unter
einem schichtförmigen
Aufbau im Sinne der vorliegenden Erfindung soll ein Aufbau von Schichten,
d.h. von flächenhaft
ausgedehnten Bereichen mit einer im Wesentlichen gleichmäßigen (homogenen) Struktur
verstanden werden.
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Unter
einem Trägermaterial
im Sinne der vorliegenden Erfindung soll ein Material verstanden
werden, welches dem erfindungsgemäßen Wundauflage besonders in
feuchter Umgebung eine ausreichende Stabilität, insbesondere mechanische
Stabilität,
bei Erhalt der Flexibilität,
verleiht.
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Unter
dem Begriff „Bioverträglichkeit" im Sinne der vorliegenden
Erfindung soll die Eigenschaft eines Materials, insbesondere eines
Stoffes, verstanden werden, bei Kontakt mit Körperbereichen, insbesondere
mit Körpergeweben,
keine unerwünschten
Nebenwirkungen, insbesondere keine nennenswerten Traumatisierungen,
beispielsweise in Form von Nekrosen, zu verursachen.
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Unter
dem Begriff „Resorbierbarkeit" im Sinne der vorliegenden
Erfindung soll die Resorptionsgeschwindigkeit eines Stoffes, d.h.
die Geschwindigkeit seines Abbaus, innerhalb und außerhalb
des menschlichen und/oder tierischen Körpers verstanden werden. Insbesondere
soll unter dem Begriff „Resorbierbarkeit" die Aufnahme eines
Stoffes in den Blutkreislauf und die anschließende Ausscheidung des Stoffes über die Ausscheidungsorgane
verstanden werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Wundauflage
weisen die Träger-
und Polysaccharidschicht eine gemeinsame Grenzfläche auf, wobei vorzugsweise
sich gegenüberliegende
Oberflächen
der Träger-
und Polysaccharidschicht berühren.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist die Wundauflage mehrschichtig aufgebaut. So ist es
erfindungsgemäß insbesondere
bevorzugt, dass die Wundauflage dreischichtig aufgebaut ist. So
kann die erfindungsgemäße Wundauflage
dreischichtig aufgebaut sein, wobei sich die Trägerschicht bevorzugt zwischen
zwei Polysaccharidschichten befindet. Auf diese Weise ist mit besonderem
Vorteil eine Verbindung, insbesondere eine Verklebung, von getrennten
Körpergewebebereichen,
vorzugsweise von Organen, möglich.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist die Wundauflage zweischichtig aufgebaut. Vorzugsweise
ist die erfindungsgemäße Wundauflage
aus einer Trägerschicht
und einer Polysaccharidschicht aufgebaut.
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Bevorzugt
sind die Träger-
und Polysaccharidschicht der erfindungsgemäßen Wundauflage miteinander
verbunden. Besonders bevorzugt besteht die Verbindung zwischen der
Träger-
und Polysaccharidschicht über
eine gemeinsame Berührungsfläche. Die
Verbindung zwischen der Träger-
und Polysaccharidschicht der erfindungsgemäßen Wundauflage beruht im Wesentlichen
auf nicht kovalenten Bindungen, insbesondere auf Van-der-Waals-Kräften, Wasserstoffbrückenbindungen
sowie elektrostatischen Wechselwirkungen. Auf diese Weise wird mit
besonderem Vorteil der Zusammenhalt des schichtförmigen Aufbaus der erfindungsgemäßen Wundauflage
gewährleistet.
Insbesondere wird eine Ablösung
oder ein Verrutschen einzelner Schichten der erfindungsgemäßen Wundauflage
vermieden.
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Die
erfindungsgemäße Wundauflage
kann insbesondere in einer vliesartigen Form vorliegen. Vorzugsweise
besitzt die erfindungsgemäße Wundauflage
einen schichtförmigen
Aufbau mit einer faservliesartigen Trägerschicht und einer faservliesartigen
Polysaccharidschicht. Eine derartige Wundauflage kann insbesondere
durch Nadeln und Walzen der Fasern gebildet sein. Weiterhin kann
die Trägerschicht
der erfindungsgemäßen Wundauflage
eine poröse
und/oder faserartige Struktur und die Polysaccharidschicht eine
hiervon abweichende Struktur, insbesondere eine blattartige Struktur,
aufweisen.
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In
einer weitergehenden Ausführungsform
der Erfindung liegen die Träger-
und Polysaccharidschicht der Wundauflage als im Wesentlichen voneinander
getrennt ausgebildete Schichten vor. Im Sinne der vorliegenden Erfindung
bedeutet „im
Wesentlichen voneinander getrennt ausgebildet", dass im Bereich zwischen der Träger- und
Polysaccharidschicht, insbesondere über einer gemeinsamen Grenzfläche, geringfügige Überlappungen
zwischen der Träger-
und Polysaccharidschicht vorliegen können. Vorzugsweise liegen die Träger- und
Polysaccharidschicht der erfindungsgemäßen Wundauflage als vollständig voneinander
getrennt ausgebildete Schichten jedoch mit gemeinsamer Grenzfläche vor.
Somit ist mit besonderem Vorteil eine unerwünschte, insbesondere funktionale,
Beeinträchtigung
der einzelnen Schichten der erfindungsgemäßen Wundauflage ausgeschlossen.
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Die
Trägerschicht
der erfindungsgemäßen Wundauflage
ist vorzugsweise frei von dem Polysaccharid der Polysaccharidschicht.
Somit werden insbesondere die stabilisierenden Eigenschaften der
Trägerschicht nicht
beeinträchtigt.
Dies erhöht
mit besonderem Vorteil die Stabilität, insbesondere die mechanische
Stabilität, der
erfindungsgemäßen Wundauflage.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist die Polysaccharidschicht der Wundauflage frei
von dem Trägermaterial
der Trägermaterialschicht.
Somit liegt das Polysaccharid vorzugsweise un verdünnt, d.h.
konzentriert, in der Polysaccharidschicht vor. Somit kommen in besonders
vorteilhafter Weise die blutstillenden und insbesondere klebenden
Eigenschaften des Polysaccharids zur Geltung.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Wundauflage
ist die Polysaccharidschicht als flächige Auflage für eine Wunde
ausgebildet. Dies ist besonders vorteilhaft, da das Polysaccharid
der Polysaccharidschicht im Vergleich zum Trägermaterial vorzugsweise die
besseren blutstillenden Eigenschaften und insbesondere die besseren
Haft- bzw. Klebeigenschaften besitzt.
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In
einer weitergehenden und insbesondere bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung handelt es sich bei dem Trägermaterial der erfindungsgemäßen Wundauflage
um ein polymeres Trägermaterial.
Besonders bevorzugt ist das Trägermaterial
resorbierbar. Dies ist in besonderem Maße bevorzugt, da auf diese
Weise die Bioverträglichkeit
der erfindungsgemäßen Wundauflage
insgesamt erhöht
wird.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist das Trägermaterial
aus mindestens einem Protein, insbesondere aus mindestens einem
rekombinanten Protein, gebildet. Vorzugsweise ist das Trägermaterial der
erfindungsgemäßen Wundauflage
aus mindestens einem Protein tierischen Ursprungs gebildet. Besonders
bevorzugt ist das Trägermaterial
der erfindungsgemäßen Wundauflage
Kollagen. Kollagen ist ein natürlich
vorkommendes, faserartiges und sehr widerstandsfähiges Strukturprotein, weshalb
Kollagen als Trägermaterial
für die
erfindungsgemäße Wundauflage
besonders bevorzugt ist. In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung handelt
es sich bei dem Trägermaterial
der Wundauflage um teilweise denaturiertes Kollagen, vorzugsweise
um Gelatine. Bei dem Kollagen kann es sich um Kollagen vom Typ I,
II, III und/oder IV, vorzugsweise vom Typ I, handeln.
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Vorzugsweise
ist das Protein der erfindungsgemäßen Wundauflage bovinen, porcinen
und/oder equinen Ursprungs. Besonders bevorzugt ist das Protein
der erfindungsgemäßen Wundauflage
equinen Ursprungs. Proteine equinen Ursprungs verursachen ein im
Vergleich zu Proteinen aus anderen tierischen Quellen geringes Risiko
für eine Übertragung
von Krankheitserregern auf einen Empfängerorganismus.
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Das
Trägermaterial
der erfindungsgemäßen Wundauflage
kann insbesondere ein Polysaccharid, beispielsweise Cellulose, oder
ein Polysaccharidderivat sein. Mit Vorteil ist das Polysaccharid
oxidiert. Bevorzugt handelt es sich bei dem Polysaccharid um oxidierte
Cellulose, insbesondere um Carboxymethylcellulose (CMC).
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In
einer weiteren insbesondere bevorzugten Ausführungsform der Erfindung handelt
es sich bei dem Trägermaterial
der erfindungsgemäßen Wundauflage
um ein synthetisches Polymer. Beispielsweise kann es sich bei dem
Polymer um Polyvinylalkohol (PVA) oder Polyethylenglykol (PEG) handeln.
Bevorzugt ist das Polymer der erfindungsgemäßen Wundauflage ein Co- oder
Terpolymer, vorzugsweise auf der Basis von Lactid, Glykolid, ε-Caprolacton,
Trimethylencarbonat und/oder p-Dioxanon.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
handelt es sich bei dem Polysaccharid der erfindungsgemäßen Wundauflage
um mindestens ein Polysaccharid aus der Gruppe Dextran, Stärke, Amylose, Amylopektin,
Chitosan, Cellulose, Chondroitinsulfat, Hyaluronsäure, Alginat
und deren Derivate. Bevorzugt handelt es sich bei dem Polysaccharid
der erfindungsgemäßen Wundauflage
um mindestens ein Polysaccharid aus der Gruppe Dextran, Stärke und
Chitosan. Chitosan ist wegen seiner wundheilenden und insbesondere antimikrobiellen
Eigenschaften bevorzugt. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung handelt es sich bei dem Polysaccharid der Wundauflage
um Dextran. Dextran ist wegen seiner guten Resorbierbarkeit und
insbesondere wegen seiner hohen Bioverträglichkeit als Material für die Polysaccharidschicht der
erfindungsgemäßen Wundauflage
besonders bevorzugt. Ein weiterer Vorteil ergibt sich aus den guten Haft-
bzw. Klebeeigenschaften von Dextran gegenüber Körpergewebebereichen.
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In
einer weitergehenden und insbesondere bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist die Polysaccharidschicht der Wundauflage körpergewebereaktive
Gruppen, insbesondere Carboxyl-, Aldehyd- und/oder Alkoholgruppen, vorzugsweise
Aldehydgruppen, auf. Die Anwesenheit von körpergewebereaktiven Gruppen
in der Polysaccharidschicht tragen in vorteilhafter Weise zu einer
Verbesserung der Haft- bzw.
Klebeeigenschaften der Polysaccharidschicht und damit der erfindungsgemäßen Wundauflage
bei. Vorzugsweise sind die körpergewebereaktiven
Gruppen der Polysaccharidschicht nur an ihrer Oberfläche vorhanden.
Somit liegen die körpergewebereaktiven
Gruppen mit besonderem Vorteil in konzentrierter und insbesondere
unverdünnter
Form vor. Dies bewirkt mit Vorteil eine Verbesserung der blutstillenden
Eigenschaften und insbesondere der Haft- bzw. Klebeeigenschaften
der erfindungsgemäßen Wundauflage.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist das Polysaccharid der Polysaccharidschicht oxidiert.
Das Polysaccharid ist vorzugsweise ein Carboxyl- und/oder Aldehydgruppen
tragendes Polysaccharid, vorzugsweise ein ausschließlich Aldehydgruppen
tragendes Polysacharid (ausschließlich polyaldehydisches Polysaccharid).
Das Polysaccharid kann beispielsweise durch Behandlung mit Periodsäure oder
einem Salz der Periodsäure,
insbesondere Natriumperiodat, oxidiert sein. Vorzugsweise weisen
die im Polysaccharid vorhandene Monosaccharideinheiten jeweils zwei
Aldehydgruppen auf.
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In
einer weitergehenden bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist
das oxidierte Polysaccharid der Wundauflage einen niedrigen Oxidationsgrad
auf. Dies ist in besonderem Maße
vorteilhaft, da die Resorbierbarkeit entscheidend von dem Oxidationsgrad
des oxidierten Polysaccharids abhängig ist. Je niedriger der
Oxidationsgrad des oxidierten Polysaccharids ist, desto schneller
verläuft
die Resorption des Polysaccharids. Erfindungsgemäß ist es insbesondere bevorzugt,
dass die Polysaccharidschicht aus einem oxidierten Polysaccharid
mit einem niedrigen Oxidationsgrad besteht. Ein niedriger Oxidationsgrad
des oxidierten Polysaccharids trägt
somit in besonders vorteilhafter Weise zu einer Erhöhung der
Bioverträglichkeit
der erfindungsgemäßen Wundauflage
bei.
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Unter
dem Oxidationsgrad des oxidierten Polysaccharids im Sinne der vorliegenden
Erfindung soll der Anteil an oxidiert vorliegenden Monosaccharideinheiten
im oxidierten Polysaccharid verstanden werden.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Wundauflage
liegen 10 bis 90%, insbesondere 10 bis 50%, vorzugsweise 10 bis
30%, der im Polysaccharid vorhandenen Monosaccharideinheiten oxidiert
vor. Besonders bevorzugt liegen ca. 25% der im Polysaccharidderivat
vorhandenen Monosaccharide oxidiert vor.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist die Polysaccharidschicht der Wundauflage zusätzlich zu
dem Polysaccharid ein Polysaccharidderivat, vorzugsweise ein von
dem Polysaccharid abgeleitetes Derivat, auf. Vorzugsweise besteht
die Polysaccharidschicht der erfindungsgemäßen Wundauflage neben dem Polysaccharid
aus einem Polysaccharidderivat, vorzugsweise aus einem von dem Polysaccharid
abgeleiteten Derivat. Bevorzugt handelt es sich bei dem Polysaccharidderivat
um ein Carboxylgruppen tragendes Polysaccharid. Besonders bevorzugt
handelt es sich bei dem Polysaccharidderivat um ein Aldehydgruppen tragendes
Polysaccharid. Vorzugsweise handelt es sich bei dem Polysaccharidderivat
um ein ausschließlich Aldehydgruppen
tragendes Polysaccharid (ausschließlich polyaldehydisches Polysaccharid).
Dies bewirkt insbesondere eine Verringerung der Menge an Polysaccharidderivat,
insbesondere an langsam resorbierbarem Polysaccharidderivat, in
der Polysaccharidschicht. Auf diese Weise wird besonders wirkungsvoll
die Resorptionsgeschwindigkeit der Polysaccharidschicht erhöht.
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Vorzugsweise
liegen Polysaccharid und Polysaccharidderivat in der Polysaccharidschicht
der erfindungsgemäßen Wundauflage
als Mischung vor. Bevorzugt liegt die Mischung als eine Art feste
Dispersion vor, wobei das Polysaccharid vorzugsweise das feste Dispersionsmittel
bildet, in welchem das Polysaccharidderivat insbesondere dispergiert
vorliegt. Durch die dispergierte Verteilung des Polysaccharidderivats
in der Polysaccharidschicht ist mit besonderem Vorteil eine Verringerung
der Menge an Polysaccharidderivat in der Polysaccharidschicht und
damit insgesamt in der erfindungsgemäßen Wundauflage möglich.
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In
einer anderen insbesondere bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist
die Polysaccharidschicht selbst einen schichtförmigen Aufbau aus sogenannten
Unterschichten auf. Vorzugsweise handelt es sich bei den Unterschichten
um eine Unterschicht eines Polysaccharids und um eine Unterschicht
eines Polysaccharidderivats. Vorzugsweise liegen die Unterschichten
der Polysaccharidschicht als im Wesentlichen voneinander getrennt
ausgebildete Unterschichten vor. Besonders bevorzugt befindet sich
die Unterschicht des Polysaccharidderivats an der Oberfläche der
Polysaccharidschicht der erfindungsgemäßen Wundauflage. Dies ist wegen
der besonderen blutstillenden Eigenschaften und insbesondere wegen
der Haft- bzw. Klebeeigenschaften des Polysaccharidderivats, insbesondere
im Falle eines Aldehydgruppen tragenden Polysaccharids, besonders
bevorzugt. Bezüglich
weiterer Merkmale der Unterschichten der Polysaccharidschicht wird
auf die bisherige Be schreibung bezüglich des schichtförmigen Aufbaus
der erfindungsgemäßen Wundauflage
Bezug genommen.
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Erfindungsgemäß ist es
weiterhin bevorzugt, dass das Polysaccharid und das Polysaccharidderivat
in der Polysaccharidschicht in unterschiedlichen Mengenverhältnissen
zueinander vorliegen. Mit Vorteil ist das Mengenverhältnis so
gewählt,
dass die Menge an Polysaccharid größer ist als die Menge an Polysaccharidderivat.
Somit ist die Resorption der Polysaccharidschicht mit besonderem
Vorteil erhöht.
Vorzugsweise liegt das Mengenverhältnis von Polysaccharid zu
Polysaccharidderivat in der Polysaccharidschicht in einem Bereich
von 50 Gew.-% Polysaccharid zu 50 Gew.-% Polysaccharidderivat bis
90 Gew.-% Polysaccharid zu 10 Gew.-% Polysaccharidderivat, bezogen
auf das Gesamtgewicht der Polysaccharidschicht der erfindungemäßen Wundauflage.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist die Polysaccharidschicht der Wundauflage Dextran
und/oder Dextranaldehyd auf. Vorzugsweise weist die Polysaccharidschicht
der erfindungsgemäßen Wundauflage
Dextran und Dextranaldehyd auf. Besonders bevorzugt besteht die
Polysaccharidschicht der erfindungsgemäßen Wundauflage aus Dextran
und/oder Dextranaldehyd, vorzugsweise aus Dextran und Dextranaldehyd.
Wie bereits erwähnt,
ist Dextran als Material für
die Polysaccharidschicht der erfindungsgemäßen Wundauflage insbesondere
wegen seiner hohen Bioverträglichkeit
besonders bevorzugt. Dextranaldehyd ist insbesondere wegen seiner
blutstillenden und wundverklebenden Eigenschaften bevorzugt.
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In
einer weiteren Ausführungsform
enthält
die erfindungsgemäße Wundauflage
Wirkstoffe. Die Wirkstoffe können
in der Trägerschicht
und/oder in der Polysaccharidschicht vorliegen. Vorzugsweise handelt
es sich bei den Wirkstoffen um antimikrobielle Wirkstoffe, insbesondere
um Polyhexamethylenbiguanid (PHMB), Thymol, Chlorhexidin-Salze, Furanonderivate,
Triclosan, Chitosan und/oder Antibiotika. Mit Vorteil liegt PHMB als
Salz, vorzugsweise als Hydrochlorid, vor. Bei den Chlorhexidinsalzen
kann es sich beispielsweise um Chlorhexidin-diacetat, Chlorhexidin-digluconat und/oder
Chlorhexidin-dihydrochlorid handeln. Als Antibiotika sind insbesondere
Gentamycin und/oder Rifampicin bevorzugt. Weiterhin kann es sich
bei den antimikrobiellen Wirkstoffen um bioverträgliche Metalle, vorzugsweise
Silber, oder um bioverträgliche
Metallverbindungen, insbesondere Silberacetat, handeln. Bevorzugt
liegen die Metalle als Nanopartikel vor. Weiterhin können die
Metalle in einem kolloidalen Zustand vorliegen.
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In
einer weiteren insbesondere bevorzugten Ausführungsform handelt es sich
bei den Wirkstoffen um entzündungshemmende
Wirkstoffe, insbesondere um Allatoin, Saponin, Riboflavin, Flavonoide,
Tocopherol, Beta-Sitosterol, Soledum-Cineol, Dexpanthenol und/oder
Bromalain. Bei den Flavonoiden kann es sich insbesondere um Nobiletin,
Rutin und/oder Hesperedin handeln.
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In
einer weitergehenden Ausführungsform
der Erfindung ist die Wundauflage lyophilisiert. Die Lyophilisierung
ermöglicht
mit besonderem Vorteil eine dauerhafte Formgebung der erfindungsgemäßen Wundauflage.
Bevorzugt besitzt die Wundauflage ein Flächengewicht von 55 bis 180
g/m2, insbesondere von 100 bis 170 g/m2, vorzugsweise von 120 bis 140 g/m2.
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Erfindungsgemäß ist es
insbesondere bevorzugt, dass die Trägerschicht der Wundauflage
ein Flächengewicht
von 50 bis 140 g/m2, vorzugsweise von 80
bis 120 g/m2, besitzt. Erfindungsgemäß ist es
weiterhin besonders bevorzugt, dass die Polysaccharidschicht der
Wundauflage ein Flächengewicht
von 5 bis 40 g/m2, vorzugsweise von 5 bis
20 g/m2, besitzt.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung besitzt das Trägermaterial
der Wundauflage eine größere Schichtdicke
als die Polysaccharidschicht. Die größere Dicke der Trägerschicht
im Vergleich zur Polysaccharidschicht der erfindungsgemäßen Wundauflage
bewirkt insbesondere eine Verbesserung der Stabilität, insbesondere
der mechanischen Stabilität,
der erfindungsgemäßen Wundauflage.
Bevorzugt weist das Trägermaterial
der erfindungsgemäßen Wundauflage
eine Schichtdicke von 0,5 bis 8 mm, insbesondere von 1 bis 5 mm,
vorzugsweise von 2 bis 4 mm, auf.
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Die
Polysaccharidschicht der erfindungsgemäßen Wundauflage weist mit besonderem
Vorteil eine Schichtdicke von 0,07 bis 5 mm, insbesondere von 0,07
bis 1 mm, vorzugsweise von 0,07 bis 0,5 mm, auf. Die im Vergleich
zur Schichtdicke des Trägermaterials
deutlich geringere Schichtdicke der Polysaccharidschicht trägt insbesondere
zu einer Verbesserung der Bioverträglichkeit der erfindungsgemäßen Wundauflage
bei.
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In
einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
die Wundauflage resorbierbar. Bevorzugt ist die erfindungsgemäße Wundauflage
innerhalb von 6 bis 12 Wochen resorbierbar. Dies ist besonders vorteilhaft,
da auf diese Weise das zu behandelnde Wundareal nicht über einen
längeren
Zeitraum den Wundauflagenmaterialien ausgesetzt ist. Dies verringert
insbesondere das Risiko einer Traumatisierung der zu behandelnden
Körperregionen
und erhöht
in besonders wirkungsvoller Weise insgesamt die Bioverträglichkeit
der erfindungsgemäßen Wundauflage.
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Weiterhin
ist es erfindungsgemäß bevorzugt,
dass die Wundauflage saugfähig
ist. Die Saugfähigkeit der
erfindungsgemäßen Wundauflage
bewirkt mit besonderem Vorteil einerseits die Aufnahme von Gewebeflüssigkeit
im Bereich des zu behandelnden Wundareals und fördert auf diese Weise eine
erfolgreiche Behandlung der Wunde. Außerdem bewirken die saugfähigen Eigenschaften
der erfindungsgemäßen Wundauflage die
Aufnahme von Wundwasser (Exsudat). Auf diese Weise wird eine Ansammlung
von Wundwasser im Bereich des Wundareals verhindert und insbesondere
die Gefahr einer Infektion deutlich reduziert.
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Erfindungsgemäß ist es
besonders bevorzugt, dass die Wundauflage über eine ausreichende Nassstabilität verfügt. Bevorzugt
ist die erfindungsgemäße Wundauflage
in wäßrigen Flüssigkeiten,
vorzugsweise in physiologischen Flüssigkeiten, quellbar. Mit besonderem
Vorteil kann die erfindungsgemäße Wundauflage Flüssigkeiten
in einer Menge aufnehmen, die ein mehrfaches des Eigengewichtes
der Wundauflage entspricht. Auf diese Weise wird eine ausreichende
Stabilität
der erfindungsgemäßen Wundauflage
bei Kontakt mit Flüssigkeiten,
insbesondere mit Körperflüssigkeiten,
gewährleistet.
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In
einer weitergehenden Ausführungsform
der Erfindung ist die Wundauflage biegsam. Auf diese Weise kann
die erfindungsgemäße Wundauflage
mit besonderem Vorteil auch auf nicht ebene Wundflächen, insbesondere
auf gewölbte
Wundflächen,
aufgebracht werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist die Wundauflage mindestens eine, bevorzugt eine,
gefärbte
Schicht auf. Vorzugsweise ist die Polysaccharidschicht der erfindungsgemäßen Wundauflage
gefärbt.
Die Schicht der Wundauflage ist insbesondere mit bioverträglichen
Farbstoffen gefärbt.
Die Schicht der erfindungsgemäßen Wundauflage
kann beispielsweise mit sogenannten D & C Farbstoffen (Drug & Cosmetic Farbstoffen)
gefärbt
sein. Die Schichtfärbung
der erfindungsgemäßen Wundauflage
dient insbesondere der verbesserten Erkennbarkeit der Schichten
und insbesondere der vereinfachten Unterscheidung der Trägerschicht
von der vorzugsweise als Auflagefläche für eine Wunde vorgesehenen Polysaccharidschicht.
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Weiterhin
liegt die erfindungsgemäße Wundauflage
vorzugsweise in sterilisierter und/oder aseptisch abgefüllter Form
vor.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Herstellung einer
Wundauflage mit mindestens einem bioverträglichen Trägermaterial und mindestens
einem Polysaccharid, insbesondere einer Wundauflage nach einer der
vorhergehenden Ausführungsformen,
umfassend die Schritte:
- – Bereitstellung mindestens
einer Dispersion des Trägermaterials
in einem flüssigen
Dispersionsmittel,
- – Abkühlung und
Verfestigung (Einfrierung) der Dispersion unter Ausbildung mindestens
einer festen Schicht des Trägermaterials
(Trägerschicht),
- – Aufbringung
des Polysaccharids auf die feste Trägerschicht,
- – Abkühlung und
Verfestigung (Einfrierung) des aufgebrachten Polysaccharids unter
Ausbildung mindestens einer festen Schicht des Polysaccharids auf
der Trägerschicht,
- – Entfernung
des Dispersionsmittels unter Verbindung der Schichten miteinander.
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Im
Sinne der vorliegenden Erfindung soll unter einer Dispersion auch
ausdrücklich
eine Lösung
verstanden werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
handelt es sich bei dem Dispersionsmittel um eine wäßrige Flüssigkeit.
Besonders bevorzugt wird als Dispersionsmittel Wasser oder Gemische
aus Wasser und wasserlöslichen
organischen Lösungsmitteln,
insbesondere Alkoholen, vorzugsweise Isopropanol, verwendet. Bevorzugt
wird als Dispersionsmittel eine Mischung aus Wasser und Isopropanol
verwendet. Vorzugsweise wird ein Dispersionsmittelgemisch aus Wasser
und Isopropanol in einem Verhältnis
von 70 Gew.-% Wasser zu 30 Gew.-% Isopropanol, insbesondere von
95 Gew.-% Wasser zu 5 Gew.-% Isopropanol bis 80 Gew.-% Wasser zu
20 Gew.-% Isopropanol, vorzugsweise von 87,5 Gew.-% Wasser zu 12,5
Gew.-% Isopropanol, bezogen auf das Gesamtgewicht des Dispersionsmittelgemisches,
verwendet. Die Verwendung von Isopropanol als Bestandteil eines
Dispersionsmittelgemisches ist zur Herstellung einer homogenen Dispersion
des Trägermaterials
besonders bevorzugt. So kann mit besonderem Vorteil eine homogene
Dispersion eines Proteins tierischen Ursprungs, vorzugsweise von
Kollagen, durch Verwendung eines Gemisches aus Wasser und Isopropanol
hergestellt werden. In anderen Fällen
kann die Verwendung eines Dispersionsmittels, vorzugsweise von Wasser,
ausreichend sein, um eine homogene Dispersion, insbesondere des
Trägermaterials,
herzustellen. So kann insbesondere unter Verwendung von Wasser als
Dispersionsmittel eine homogene Dispersion von Gelatine hergestellt
werden.
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Vorzugsweise
wird bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
die Dispersion des Trägermaterials,
insbesondere zur Entfernung des Dispersionsmittel, in eine formgebende
Umgebung, vorzugsweise in eine Lyophilisationsschale, überführt.
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In
einer weitergehenden Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird eine Dispersion des Trägermaterials,
vorzugsweise eines Proteins tierischen Ursprungs, mit einer Konzentration
des Trägermaterials
von 0,5 bis 5 Gew.-%, insbesondere von 1 bis 4 Gew.-%, vorzugsweise
von 1,5 bis 2,5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Dispersion,
bereitgestellt. Die Dispersion des Trägermaterials wird bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
bevorzugt als Suspension hergestellt.
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In
einer weiteren Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird das Polysaccharid in fester Form, insbesondere als Pulver,
auf die feste Trägerschicht
aufgebracht.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird das Polysaccharid für
die Aufbringung auf die feste Trägerschicht
als Dispersion in einem flüssigen
Dispersionsmittel bereitgestellt. Bezüglich des Dispersionsmittel
wird auf die bisherige Beschreibung Bezug genommen, wobei Wasser
als Dispersionsmittel bevorzugt ist. Vorzugsweise wird die Polysacchariddispersion
mit einer Konzentration des Polysaccharids von 1 bis 5 Gew.-%, insbesondere
von 1,5 bis 3,5 Gew.-%, vorzugsweise von ca. 2 Gew.-%, bezogen auf
das Volumen der Polysacchariddispersion, bereitgestellt. Bevorzugt
wird die Polysacchariddispersion in Form einer Polysaccharidlösung bereitgestellt.
-
In
einer weitergehenden bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird die Polysacchariddispersion auf die Trägerschicht gesprüht. Auf
diese Weise kann mit besonderem Vorteil eine besonders dünne Polysaccharidschicht,
vorzugsweise eine Schicht eines ausschließlich Aldehydgruppen tragenden
Polysaccharids, auf die Oberfläche
der Trägerschicht
aufgebracht werden. Dies ist in Bezug auf die bioverträglichen
Eigenschaften der nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten
Wundauflage besonders bevorzugt. In einer anderen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird die Polysacchariddispersion auf die Trägerschicht gegossen.
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In
einer weiteren insbesondere bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird
die Abkühlung
und Verfestigung, d.h. die Einfrierung, der Dispersion des Trägermaterials
und insbesondere des Polysaccharids, vorzugsweise der Polysacchariddispersion,
in ei nem Temperaturbereich zwischen –10°C und –50°C, insbesondere zwischen –20°C und –40°C, bevorzugt
bei ca. –30°C, vorgenommen.
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Mit
besonderem Vorteil wird bei dem erfindungsgemäßen Verfahren das Dispersionsmittel
durch Lyophilisation entfernt. Für
den erfindungsgemäß besonders
bevorzugten Fall, dass das Polysaccharid als Dispersion in einem
flüssigen
Dispersionsmittel bereitgestellt wird, werden das Dispersionsmittel
der Trägerschicht- und
der Polysacchariddispersion entfernt, wobei die Träger- und
Polysaccharidschicht miteinander verbunden werden. Bevorzugt wird
für die
Lyophilisation ein Temperaturgradient angewendet. Vorzugsweise wird
die Lyophilisation in einem Temperaturbereich zwischen –30°C und +30°C durchgeführt.
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Die
vorliegende Erfindung umfasst auch eine Wundauflage, welche nach
einem der erfindungsgemäßen Verfahren
hergestellt bzw. herstellbar ist.
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Weiterhin
betrifft die Erfindung die Verwendung der Wundauflage als blutstillendes
Mittel (Hämostyptikum)
und/oder als Klebemittel. Vorzugsweise wird die erfindungsgemäße Wundauflage
zur Verbindung von getrennten Körpergewebebereichen
verwendet. Mit Vorteil kann die erfindungsgemäße Wundauflage nach Art eines
Gewebekopplers ausgebildet und eingesetzt werden. Bevorzugt wird
die erfindungsgemäße Wundauflage
zur Behandlung von menschlichen und/oder tierischen Wunden, vorzugsweise
von inneren Wunden, besonders bevorzugt von inneren blutenden Wunden,
verwendet. Bei den zu behandelnden Wunden kann es sich insbesondere
um Wunden nach einer Körpergeweberesektion,
-läsion,
-biopsie und/oder -ruptur handeln. Besonders bevorzugt wird die
erfindungsgemäße Wundauflage
zur Behandlung von Wunden von Körperorganen,
insbesondere der Leber, eingesetzt. Mit besonderem Vorteil wird
die erfindungsgemäße Wundauflage
zur Behandlung von Leckagen, insbesondere von Lungenleckagen, verwendet.
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Die
erfindungsgemäße Wundauflage
zeichnet sich mit besonderem Vorteil durch eine deutlich erhöhte Bioverträglichkeit
aus. Dies wird insbesondere dadurch erreicht, dass die erfindungsgemäße Wundauflage
im Vergleich zu den aus dem Stand der Technik bekannten Wundauflagen
mit deutlich geringeren Mengen an Polysacchariden, insbesondere
an langsam resorbierbaren Polysacharidderivaten, auskommt. Dies
verbessert in besonders vorteilhafter Weise die Resorbierbarkeit
der Polysaccharidschicht. Weiterhin wird die Resorbierbarkeit der
Polysaccharide erfindungsgemäß besonders
bevorzugt durch einen niedrigen Oxidationsgrad der Polysaccharide
verbessert. Somit wird das Risiko von Traumatisierungen im Bereich
des Wundareals nach Applikation der Wundauflage deutlich verringert
bzw. ganz vermieden. Durch den schichtförmigen Aufbau der erfindungsgemäßen Wundauflage
werden die Polysaccharide, insbesondere Polysaccharidderivate, weiterhin
in konzentrierter Form bereitgestellt, wodurch sich ihre blutstillenden
und insbesondere wundversiegelnden Eigenschaften optimal entfalten
können.
Dies trägt
mit Vorteil zu einer erfolgreichen und insbesondere risikoarmen
Wundversorgung bei.
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Weitere
Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
in Kombination mit den Figuren, Beispielen und Unteransprüchen. In
diesen Ausführungsformen
können
einzelne Merkmale der Erfindung allein oder in Kombination mit anderen
Merkmalen verwirklicht sein. Sämtliche
Figuren werden hiermit durch ausdrückliche Bezugnahme zum Inhalt
dieser Beschreibung gemacht.
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In
den Figuren ist Folgendes gezeigt:
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1:
Sörensen-Aufnahmekapazität von beschichteten
Wundauflagen,
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2:
Abbaukurven von Dextran- und Dextranaldehydlösungen
-
3a:
Seitenansicht einer zweischichtigen Wundauflage aus einer Kollagenschicht
und einer Polysaccharidschicht aus Dextran und Dextranaldehyd,
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3b:
zweischichtige Wundauflage aus einer Kollagenschicht und einer Polysaccharidschicht
aus Dextran und Dextranaldehyd,
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4:
Seitenansicht einer dreischichtigen Wundauflage aus zwei Polysaccharidschichten,
welche jeweils aus Dextran und Dextranaldehyd bestehen, und einer
dazwischen liegenden Kollagenschicht,
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5:
REM-Aufnahme einer Dextranaldehydschicht einer erfindungsgemäßen Wundauflage,
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6:
REM-Aufnahme einer erfindungsgemäßen Wundauflage
im Querschnitts,
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7:
REM-Aufnahme einer Kollagenschicht einer erfindungsgemäßen Wundauflage.
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Figurenbeschreibung
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1:
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Es
wird die Quellfähigkeit
(Nassstabilität)
von verschieden hergestellten Wundauflagen mit einer Kollagenschicht
als Trägerschicht
dargestellt. Der linke Balken gibt die Quellfähigkeit einer erfindungsgemäßen Wundauflage
wieder, deren Polysaccharidschicht ausschließlich aus Dextranaldehyd mit
einem Oxidationsgrad von 100% (alle im Dextranaldehyd vorliegenden
Monosaccharideinheiten sind oxidiert) besteht. Der zweite Balken
von links gibt die Quellfähigkeit
einer erfindungsgemäßen Wundauflage
wieder, deren Polysaccharidschicht ausschließlich aus Dextranaldehyd mit
einem Oxidationsgrad von 50% (die Hälfte der im Dextranaldehyd
vorliegenden Monosaccharideinheiten sind oxidiert) besteht. Der
zweite Balken von rechts gibt die Quellfähigkeit einer erfindungsgemäßen Wundauflage
wieder, deren Polysaccharidschicht ausschließlich aus Dextran besteht.
Der rechte Pfeil gibt die Quellfähigkeit
einer nach Beispiel 3 hergestellten Wundauflage wieder. Der Pfeil
soll andeuten, dass eine Bestimmung der Quellfähigkeit bzw. Nassstabilität der nach
Beispiel 3 hergestellten Wundauflage nicht möglich ist. Die erfindungsgemäßen Wundauflagen,
deren Quellfähigkeit
in 1 abgebildet sind, wurden gemäß Beispiel 4 hergestellt. Somit
geht aus 1 eindeutig hervor, dass die erfindungsgemäßen Wundauflagen
im Gegensatz zu der nach Beispiel 3 hergestellten Wundauflage eine
bestimmbare und gleichzeitig außerordentlich
hohe Nassstabilität
aufweisen.
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2:
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Es
wird der Abbau von Dextran und Dextranaldehyd (DA) mit unterschiedlichen
Oxidationsgraden (DA 25%, DA 50% und DA 100%) bei Inkubation mit
dem Enzym Dextranase graphisch wiedergebeben. Auf der Ordinate der
Graphik ist die kinematische Viskosität v (mm2]
und auf der Abszisse die Zeit t [min] aufgetragen. Es wurden 3%ige
(w/v) wäßri ge Polysaccharidlösungen (Reinstwasser)
hergestellt und bei 37°C
gelagert. Die Lösungen
wurden mit Dextranase versetzt (4,17 Units pro g Substrat). Anschließend wurde
der Viskositätsabfall
[η = f
(MW)] mittels Kapillarviskosimetrie zu unterschiedlichen Zeiten überprüft. Der
Graphik kann deutlich entnommen werden, dass die Resorptionsgeschwindigkeit
von Dextranaldehyd mit sinkendem Oxidationsgrad steigt.
-
In
der Graphik wird von oben nach unten Folgendes wiedergegeben: Die
oberste Kurve (schwarze Dreiecke) beschreibt das Abbauverhalten
von Dextranaldehyd mit einem Oxidationsgrad von 100%. Die zweite Kurve
von oben (mittelgraue Dreiecke) beschreibt das Abbauverhalten von
Dextranaldehyd mit einem Oxidationsgrad von 50%. Die dritte Kurve
von oben (hellgraue Dreiecke) beschreibt das Abbauverhalten von
Dextranaldehyd mit einem Oxidationsgrad von 25%. Die zweite Kurve
von unten (dunkelgraue Dreiecke) beschreibt das Abbauverhalten von
reinem Dextran (gepuffert, pH = 3,7). Die unterste Kurve (schwarze
Kreise) entspricht dem Enzym Dextranase.
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3a:
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Es
wird eine erfindungsgemäße zweischichtige
Wundauflage 1 abgebildet, deren Trägerschicht 2 aus Kollagen besteht
und eine Schichtdicke 3 von ca. 3 mm aufweist. Die Kollagenschicht
3 ist auf einer Seite an ihrer Oberfläche mit einer Polysaccharidschicht
4 aus Dextran und Dextranaldehyd beschichtet, wobei die Kollagenschicht
2 und die Polysaccharidschicht 4 als vollständig voneinander getrennte
Schichten vorliegen. Die Polysaccharidschicht 4 der erfindungsgemäßen Wundauflage
1 weist eine Schichtdicke 5 von ca. 0,2 mm auf.
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3b:
-
Es
wird eine erfindungsgemäße zweischichtige
Wundauflage 1 abgebildet, deren Trägerschicht 2 aus Kollagen besteht
und eine Schichtdicke 3 von ca. 3 mm aufweist. Die kollagene Trägerschicht
2 ist auf einer Seite an ihrer Oberfläche mit einer Polysaccharidschicht
4 aus Dextran und Dextranaldehyd beschichtet. Die Schichtdicke 5
der Polysaccharidschicht 4 der erfindungsgemäßen Wundauflage 1 beträgt ca. 0,2
mm. Die durch die Polysaccharidschicht 4 gebildete Oberfläche der
erfindungsgemäßen Wundauflage
1 eignet sich mit besonderem Vorteil als Auflagefläche für ein Wundareal.
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4:
-
Es
wird eine erfindungsgemäße dreischichtige
Wundauflage 1 abgebildet, deren Trägerschicht 2 aus Kollagen besteht
und eine Schichtdicke 3 von ca. 4 mm aufweist. Die kollagene Trägerschicht
3 ist auf zwei Seiten an ihrer Oberfläche mit einer Polysaccharidschicht
4 aus Dextran und Dextranaldehyd beschichtet, wobei die kollagene
Trägerschicht
2 und die Polysaccharidschichten 4 als voneinander vollständig getrennte Schichten
vorliegen. Die Polysaccharidschicht 4 der erfindungsgemäßen Wundauflage
1 weist eine Schichtdicke 5 von ca. 0,2 mm auf. Die erfindungsgemäße Wundauflage
1 eignet sich in besonderer Weise zur Verbindung von sich gegenüber liegenden
und insbesondere durchtrennten Körpergewebebereichen.
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5:
-
Es
ist die REM-Aufnahme einer Dextranaldehydschicht einer erfindungsgemäßen Wundauflage
gezeigt. Die REM-Aufnahme läßt eine
blattartige Struktur der Dextranaldehydschicht erkennen.
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6:
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Es
ist die REM-Aufnahme einer erfindungsgemäßen Wundauflage aus einer Kollagen-
und Dextranaldehydschicht im Querschnitts gezeigt. Die REM-Aufnahme
läßt deutlich
einen schichtförmigen
Aufbau der Wundauflage aus einer Kollagen- und einer Dextranaldehydschicht
erkennen, wobei die Schichten voneinander getrennt ausgebildet jedoch über eine
gemeinsame Grenzfläche
vorliegen. Im Falle der oberen Schicht der abgebildeten Wundauflage
handelt es sich um die Dextranaldehydschicht. Im Falle der unteren
Schicht der abgebildeten Wundauflage handelt es sich um die Kollagenschicht.
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7:
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Es
ist die REM-Aufnahme einer kollagenen Trägerschicht einer erfindungsgemäßen Wundauflage
gezeigt. Die REM-Aufnahme läßt eine
faserartige Struktur der kollagenen Trägerschicht erkennen.
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Beispiel 1: Besprühen von
Kollagenvliesen
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Lyostypt®-Vliese
(5 × 5
cm2) wurden mittels eines Sprühflakons
mit jeweils 2 ml einer 2%igen (w/v) Dextranaldehydlösung (Oxidationsgrad
50%) besprüht.
Anschließend
wurde ein Teil der Vliese im Trockenschrank bei ca. 37°C getrocknet,
während
der andere Teil der Vliese eingefroren und lyophilisiert wurde.
Die getrockneten Vliese schrumpften unabhängig vom Trocknungsvorgang
und waren insgesamt sehr spröde.
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Beispiel 2: Tauchen von
Kollagenvliesen
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Lyostypt®-Vliese
(5 × 5
cm2) wurden während 10, 20 und 30 Sekunden
in eine 2%ige (w/v) Dextranaldehydlösung (Oxidationsgrad 50%) getaucht.
Anschließend
wurde ein Teil der Vliese im Trockenschrank bei ca. 37°C getrocknet,
während
der andere Teil der Vliese eingefroren und lyophilisiert wurde.
Die getrockneten Vliese schrumpften unabhängig vom Trocknungsvorgang
und waren insgesamt sehr spröde.
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Beispiel 3: Herstellung
einer Wundauflage durch Mischen einer Kollagensuspension und einer
Polysaccharidlösung
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Es
wurden 66 g Kollagen in 850 ml Reinstwasser (MilliQ-Wasser, Fa.
Millipore, Germany) gequollen. Zu 685 ml Wasser wurden 500 ml einer
wäßrigen 2%igen
(w/v) Dextranaldehydlösung
(Oxidationsgrad 50%) hinzugegeben. Anschließend wurde das in Reinstwasser
gequollene Kollagen zu der wässrigen
Dextranaldehydlösung
aus Wasser hinzugegeben und während
20 Minuten darin suspendiert. Danach wurden jeweils 65 g der Suspension
auf Lyophilisationsschalen mit einer Grundfläche von ca. 165 cm2 gegossen,
eingefroren und anschließend
lyophilisiert. Es wurde eine Wundauflage mit fehlendem schichtförmigen Aufbau
sowie fehlender Nassstabilität
erhalten.
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Beispiel 4: Herstellung
einer erfindungsgemäßen zweischichtigen
Wundauflage
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Es
wurden 66 g Kollagen in 850 ml Reinstwasser (MilliQ-Wasser, Firma
Millipore, Germany) gequollen. Anschließend wurde das gequollene Kollagen
während
2 Minuten in 1.150 ml Reinstwasser suspendiert. Danach wurden jeweils
65 g der Suspension auf Lyophilisationsschalen mit einer Grundfläche von
ca. 165 cm
2 gegossen und bei –30°C während 60
Minuten tief gefroren. Auf die gefrorene Kollagensuspension wurden
anschließend
25 g einer 2%igen (w/v) wässrigen
Polysaccharidlösung
(mit Mischungsvariationen gemäß Tabelle 1)
homogen gegossen. Unmittelbar nach der Verteilung der Polysaccharidlösung auf
der gefrorenen Kollagensuspension wurde der Schaleninhalt wieder
bei –30°C eingefroren
und anschließend
lyophilisiert. Auf diese Weise konnte eine Wundauflage mit einem
schichtförmigen
Aufbau erhalten werden, wobei die Protein- und Polysaccharidschicht
im Wesentlichen getrennt voneinander vorliegen und eine gemeinsame
Berührungsfläche aufweisen.
Tabelle
1: Mögliche
Mischungsverhältnisse
von Dextranaldehyd und Dextran und möglicher Oxidationsgrad von
Dextranaldehyd zur Herstellung einer Dextranaldehyd/Dextran-Lösung gemäß Beispiel
4 sowie Abkürzungen
für die
Menge und den Oxidationsgrad von Dextranaldehyd (a Ox. b, wobei
a die Menge von Dextranaldehyd [100 mg] und b den Oxidationsgrad
von Dextranaldehyd [%] angibt)
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Beispiel 5: Herstellung
einer erfindungsgemäßen zweischichtigen
Wundauflage
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Es
wurden 66 g Kollagen in 850 ml Reinstwasser (MilliQ-Wasser, Fa.
Millipore, Germany) gequollen. Anschließend wurde das gequollene Kollagen
während
20 Minuten in 1.150 ml Reinstwasser suspendiert. Danach wurden jeweils
65 g der Suspension auf Lyophilisationsschalen mit einer Grundfläche von
ca. 165 cm2 gegossen und bei –30°C während 60
Minuten tiefgefroren. Auf die gefrorene Kollagensuspension wurden
anschließend
10 g einer 2%igen (w/v) wässrigen
Polysaccharidlösung
mittels eines Sprühflakons
homogen verteilt. Unmittelbar nach der Verteilung der Polysaccharidlösung auf
der gefrorenen Kollagensuspension wurden die Schalen erneut bei –30°C eingefroren
und lyophilisiert. Es wurde eine zweischichtige Wundauflage erhalten,
welche eine besonders dünne
und homogene Schicht des Polysaccharids auf der Kollagenschicht
aufwies.
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Beispiel 6: Quellfähigkeit
und Aufnahmekapazität
in einer Sörensenpufferlösung
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Die
aus Beispiel 4 und 5 erhaltenen Wundauflagen wurden auf 2 × 2 cm
2 große
Stücke
zugeschnitten. Anschließend
wurde ihr Trockengewicht W
tr bestimmt. Danach
wurden die Wundauflagen mittels einer Aspirationskanüle in ca.
20 ml einer Sörensenpufferlösung mit
einem pH-Wert von 7,4 während
30 Sekunden getaucht. Danach wurde das Nassgewicht W
naß bestimmt
und der Quellungsgrad X mit Hilfe der folgenden Gleichung berechnet:
Tabelle
2: Vergleich Quellungsgrad in einer Sörensenpufferlösung unterschiedlicher
Wundauflagen, welche gemäß den Beispielen
3 und 4 hergestellt wurden.
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Beispiel 7: Quellfähigkeit
und Aufnahmekapazität
in einer Hämoglobinlösung
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Die
Wundauflagen wurden auf 2 × 2
cm
2 große
Stücke
zugeschnitten und ihr Trockengewicht W
tr bestimmt.
Anschließend
wurden die Wundauflagen in ca. 20 ml einer 15%igen (w/v) Hämoglobinlösung während 4
Stunden eingelegt. Danach wurde das Nassgewicht W
Nass bestimmt
und der Quellungsgrad X mit Hilfe der folgenden Gleichung berechnet:
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Im
Anschluss wurden die Wundauflagen in einem Trockenschrank bei 37°C bis zur
Gewichtskonstanz W
HG getrocknet und die
Hämoglobinaufnahmekapazität nach der
folgenden Gleichung berechnet:
Tabelle
3: Vergleich Quellungsgrad in Hämoglobinlösung und
Hämoglobinaufnahmekapazität unterschiedlicher
Wundauflagen, welche gemäß den Beispielen
3 und 4 hergestellt wurden.
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Beispiel 8: Leberteilresektion
bei Kaninchen
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An
narkotisierten Kaninchen wurde ein Bauchschnitt durchgeführt und
die Leber der Tiere freigelegt. Zur Induktion einer Parenchymblutung
wurde eine standardisierte Teilresektion an einem der Leberlappen durchgeführt. Die
Größe der Wundauflagen
wurde auf die Wundfläche
angepasst, so dass eine ausreichende Abdeckung der Wundränder gewährleistet
war. Nach Applikation der Wundauflagen wurde während 30 Sekunden ein leichter
manueller Druck auf die Wunde ausgeübt. Jedes der eingesetzten
Wundauflagen (Wundauflage mit der Abkürzung 20 Ox 100, Wundauflage
mit der Abkürzung
10 Ox 25, Wundauflage mit der Abkürzung 2 Ox 25, Dextran/Kollagen-Wundauflage,
vgl. Tabelle 1) wurde an 5 Tieren getestet. Die Blutungen waren
innerhalb von 30 bis 50 Sekunden gestillt. Die Wundauflagen zeigten
keine signifikanten Unterschiede bezüglich ihrer Effizienz. Parallel
hierzu wurde eine herkömmliche
OP-Kompresse ebenfalls mit leichtem manuellem Druck auf die Wunde
gedrückt
und nach ca. 180 Sekunden konnte keine ausreichende Blutstillung
erreicht werden. Die Tiere wurden nach 28 Tagen getötet. Während von
den drei Wundauflagen – Dextran/Kollagen-Wundauflage, Wundauflage
mit der Abkürzung
10 Ox 25 und Wundauflage mit der Abkürzung 2 Ox 25 (vgl. Tabelle
1) – keine
Rückstände auf
der Wunde zu sehen waren, konnten im Falle der Wundauflagen mit der
Abkürzung
20 Ox 100 (vgl. Tabelle 1) noch Rückstände mikroskopisch gefunden
werden.
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Beispiel 9: Stillung von
Leberblutungen im Schwein
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Nach
Narkotisierung der Tiere wurde ein Bauchschnitt durchgeführt und
die Leberlappen freigelegt. Zur Induktion einer Parenchymblutung
wurde ein 2 × 2
cm2 und 0,5 cm tiefes Leberstück entfernt.
Die Größe der Wundauflagen
wurde auf die Wundfläche
angepasst, so dass eine ausreichende Abdeckung der Wundränder gewährleistet
war. Nach Applikation der Wundauflagen wurde während 60 Sekunden ein leichter
manueller Druck auf die Wunde ausgeübt. Jede Wundauflage (Wundauflage
mit der Abkürzung
20 Ox 100, Wundauflage mit der Abkürzung 10 Ox 25, Wundauflage
mit der Abkürzung
2 Ox 25, Dextran/Kollagen-Wundauflage,
vgl. Tabelle 1) wurde in 2 Tieren an jeweils zwei unterschiedlichen
Leberlappen getestet. Die Blutungen waren innerhalb von 50 bis 120
Sekunden gestillt. Die Wundauflagen zeigten keine signifikanten
Unterschiede bezüglich
ihrer Effizienz. Parallel hierzu wurde eine herkömmliche OP-Kompresse ebenfalls
mit leichtem manuellen Druck auf die Wunde gedrückt. Nach 300 Sekunden konnte
keine ausreichende Blutstillung erreicht werden. Die Tiere wurden
6 Wochen nach der OP getötet.
Während
wiederum in den Tieren, welche mit dem Dextran/Kollagen-Wundauflage,
Wundauflage mit der Abkürzung
10 Ox 25 und dem Wundauflage mit der Abkürzung 2 Ox 25 (vgl. Tabelle
1) behandelt wurden, keine Wundauflagen-Rückstände mikroskopisch auf der Wunde
zu erkennen waren, waren Rückstände der
Wundauflagen mit der Abkürzung
20 Ox 100 (vgl. Tabelle 1) auf den Lebern der damit behandelten
Tiere noch nachweisbar.