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DE102006025078A1 - Kontaktelement - Google Patents

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DE102006025078A1
DE102006025078A1 DE200610025078 DE102006025078A DE102006025078A1 DE 102006025078 A1 DE102006025078 A1 DE 102006025078A1 DE 200610025078 DE200610025078 DE 200610025078 DE 102006025078 A DE102006025078 A DE 102006025078A DE 102006025078 A1 DE102006025078 A1 DE 102006025078A1
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Germany
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contact element
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contact
electrical
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DE200610025078
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Inventor
Georg Rüther
Winfried Scheibe
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Hella GmbH and Co KGaA
Original Assignee
Hella KGaA Huek and Co
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R16/00Electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for; Arrangement of elements of electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for
    • B60R16/02Electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for; Arrangement of elements of electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for electric constitutive elements
    • B60R16/023Electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for; Arrangement of elements of electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for electric constitutive elements for transmission of signals between vehicle parts or subsystems
    • B60R16/0238Electrical distribution centers
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
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    • H01R13/10Sockets for co-operation with pins or blades
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R43/00Apparatus or processes specially adapted for manufacturing, assembling, maintaining, or repairing of line connectors or current collectors or for joining electric conductors
    • H01R43/16Apparatus or processes specially adapted for manufacturing, assembling, maintaining, or repairing of line connectors or current collectors or for joining electric conductors for manufacturing contact members, e.g. by punching and by bending

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kontaktelement (1), geeignet zur Kontaktierung elektrischer und/oder elektronischer Einrichtungen an einer Zentralelektrikeinrichtung eines Kraftfahrzeugs, umfassend mindestens einen im Wesentlichen flachen Stegleiter (2), der in die Zentralelektrikeinrichtung einsetzbar ist, mindestens eine Gruppe von Kontaktierungsmitteln (3a, 3b, 3c, 5a, 5b, 5c), geeignet zur Herstellung eines elektrischen Kontakts mit entsprechenden Steckkontaktstellen der elektrischen und/oder elektronischen Einrichtung, wobei die Kontaktierungsmittel (3a, 3b, 3c, 5a, 5b, 5c) im Wesentlichen bogenförmig ausgebildet sind und sich unter einem Winkel < 90° von dem mindestens einen Stegleiter (2) weg erstrecken.

Description

  • STAND DER TECHNIK
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Kontaktelement, geeignet zur Kontaktierung elektrischer und/oder elektronischer Einrichtungen an einer Zentralelektrikeinrichtung eines Kraftfahrzeugs, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Darüber hinaus betrifft die vorliegende Erfindung eine Zentralelektrikeinrichtung für ein Kraftfahrzeug.
  • Elektrische und elektronische Einrichtungen, insbesondere Relais und Sicherungen, werden auf unterschiedliche Weise an einer Zentralelektrikeinrichtung eines Kraftfahrzeugs kontaktiert.
  • Aus dem Stand der Technik ist bereits bekannt, Relais und Sicherungen mit Hilfe von Stanzgittern zu verschalten. Eine elektrische Kontaktierung der elektrischen und/oder elektronischen Einrichtungen erfolgt dabei über Kontaktierungsmittel, die an den Leiterbahnen der Stanzgitter angebracht sind. In alternativen Ausführungsformen erfolgt die elektrische Kontaktierung über Leiterbahnendbereiche mit daran angeformten Kontaktgeometrien, die aus der Leiterbahnebene um 90° abgewinkelt sind. Beispiele für die vorstehend beschriebenen Kontaktierungen sind in der DE 197 13 008 C1 , der DE 197 24 254 A1 sowie aus der DE 44 22 434 C2 offenbart.
  • Ein Nachteil der aus dem Stand der Technik bekannten Kontaktelemente besteht darin, dass separate Kontaktteile benötigt werden, so dass die Teilekosten sowie die Montagekosten für derartige Kontaktelemente relativ hoch sind.
  • Hier setzt die vorliegende Erfindung an.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kontaktelement, das zur Kontaktierung elektrischer und/oder elektronischer Einrichtungen an einer Zentralelektrikeinrichtung eines Kraftfahrzeugs geeignet ist, zur Verfügung zu stellen, das einfach und kostengünstig herstellbar und montierbar ist. Ferner liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Zentralelektrikeinrichtung für ein Kraftfahrzeug zu schaffen, die einfach und kostengünstig montierbar ist.
  • VORTEILE DER ERFINDUNG
  • Die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird hinsichtlich des Kontaktelements durch ein Kontaktelement mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Hinsichtlich der Zentralelektrikeinrichtung wird die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Aufgabe durch eine Zentralelektrikeinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 18 gelöst. Die Unteransprüche betreffen vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung.
  • Gemäß Anspruch 1 wird vorgeschlagen, dass die Kontaktierungsmittel im Wesentlichen bogenförmig ausgebildet sind und sich unter einem Winkel < 90° von dem mindestens einen Stegleiter weg erstrecken. Die erfindungsgemäße Lösung hat den Vorteil, dass das Kontaktelement keine separaten Kontaktteile benötigt. Dadurch sind die Herstellungs-, Teile- und Montagekosten für das erfindungsgemäße Kontaktelement relativ gering. Dadurch, dass der Winkel, unter dem sich die Kontaktierungsmittel von einem Abschnitt des Stegleiters weg erstrecken, kleiner als 90° ist, ist der Flächenbedarf für die Kontaktierung der elektrischen beziehungsweise elektronischen Bauelemente geringer als bei den aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen. Dadurch kann in vorteilhafter Weise eine höhere Packungsdichte im Stanzgitter erhalten werden.
  • Es besteht die Möglichkeit, dass die mindestens eine Gruppe von Kontaktierungsmitteln an einem Endbereich des mindestens einen Stegleiters angeordnet ist.
  • Es kann in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform auch vorgesehen sein, dass die mindestens eine Gruppe von Kontaktierungsmitteln innerhalb des mindestens einen Stegleiters angeordnet ist.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird vorgeschlagen, dass die mindestens eine Gruppe von Kontaktierungsmitteln integral mit dem mindestens einen Stegleiter ausgebildet ist. Dadurch kann die Herstellung des Kontaktelements vereinfacht werden. Beispielsweise kann das Kontaktelement in einem Stanz- und Biegeprozess hergestellt werden.
  • Es besteht in einer vorteilhaften Ausführungsform die Möglichkeit, dass das Kontaktelement mindestens einen geschlossenen Abschnitt aufweist, an dem die mindestens eine Gruppe von Kontaktierungsmitteln angeordnet ist.
  • Der geschlossene Abschnitt kann mindestens eine Öffnung aufweisen, die insbesondere im Wesentlichen rechteckig geformt sein kann.
  • Mindestens eines der Kontaktierungsmittel kann unmittelbar am Stegleiter angeordnet sein und sich von der Öffnung weg erstrecken.
  • Mindestens eines der Kontaktierungsmittel kann in einer vorteilhaften Ausführungsform an einer Querkante des geschlossenen Abschnitts angeformt sein.
  • In Kombination mit einem Kontaktierungsmittel, das unmittelbar am Stegleiter angeordnet ist, eignet sich diese Ausführungsform insbesondere für eine Kontaktierung relativ schmaler Steckkontaktteile.
  • Es kann in einer vorteilhaften Ausführungsform vorgesehen sein, dass mindestens eines der Kontaktierungsmittel an einer Längskante des geschlossenen Abschnitts angeformt ist.
  • Mindestens eines der Kontaktierungsmittel kann zum Beispiel mittig an einer Längskante des geschlossenen Abschnitts angeformt sein.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform wird vorgeschlagen, dass zwei Kontaktierungsmittel an einer der Längskanten des geschlossenen Abschnitts angeformt sind.
  • Vorzugsweise können die beiden Kontaktierungsmittel in einem Eckbereich einer der Längskanten des geschlossenen Abschnitts angeformt sein.
  • In einer besonders vorteilhaften Weiterbildung, die insbesondere für Hochstromanwendungen geeignet ist, ist vorgesehen, dass das Kontaktelement eine erste Gruppe von Kontaktierungsmitteln und eine zweite Gruppe von Kontaktierungsmitteln umfasst, die über mindestens einen Verbindungssteg miteinander verbunden sind.
  • Die zweite Gruppe von Kontaktierungsmitteln ist vorzugsweise derart um den mindestens einen Verbindungssteg gebogen, dass sie oberhalb oder unterhalb der ersten Gruppe von Kontaktierungsmitteln angeordnet ist.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform wird vorgeschlagen, dass die Kontaktierungsmittel der zweiten Gruppe derart angeordnet sind, dass sie sich durch Zwischenräume zwischen den Kontaktierungsmitteln der ersten Gruppe erstrecken. Nach dem Umbiegen kann somit ein Kontaktelement erhalten werden, dessen Kontaktierungsmittel relativ dicht gepackt sind.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform wird vorgeschlagen, dass die Kontaktierungsmittel als Plattenfedern ausgebildet sind.
  • Eine Zentralelektrikeinrichtung für ein Kraftfahrzeug umfasst gemäß Anspruch 18 ein Gehäuse und eine Anzahl von Kontaktelementen nach einem der Ansprüche 1 bis 17, die zur Herstellung eines elektrischen Kontakts mit Steckkontaktteilen elektrischer und/oder elektronischer Einrichtungen geeignet sind.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform wird vorgeschlagen, dass die Kontaktelemente im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet sind.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird vorgeschlagen, dass das Gehäuse mindestens teilweise, vorzugsweise vollständig, aus einem elektrisch isolierenden Material besteht.
  • ZEICHNUNGEN
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines Kontaktelements gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
  • 2a bis 2c perspektivische Darstellungen eines Kontaktelements gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
  • 3 eine perspektivische Darstellung eines Kontaktelements gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
  • BESCHREIBUNG DER AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
  • Zunächst wird auf 1 Bezug genommen, in der ein erstes Ausführungsbeispiel eines Kontaktelements 1, welches zur Kontaktierung elektrischer und/oder elektronischer Einrichtungen an einer Zentralelektrikeinrichtung eines Kraftfahrzeugs geeignet ist, perspektivisch dargestellt ist.
  • Das Kontaktelement 1 weist einen im Wesentlichen flachen Stegleiter 2 auf, der an einem Ende einen geschlossenen Abschnitt 4 mit einer im Wesentlichen rechteckigen Öffnung 6 umfasst. Der Stegleiter 2 kann mit seinem freien Ende, welches dem geschlossenen Abschnitt 4 gegenüberliegt, in eine entsprechende Montageöffnung beziehungsweise einen Montageschlitz einer Zentralelektrikeinrichtung eines Kraftfahrzeugs eingesetzt werden.
  • Die im Wesentlichen rechteckige Öffnung 6 ist durch den Stegleiter 2, sowie zwei Längskanten 40, 41, die sich in Längsrichtung (d.h. in axialer Verlängerung des Stegleiters) erstrecken, und eine Querkante 42, die sich in Querrichtung zwischen den beiden Längskanten 40, 41 erstreckt, festgelegt. An dem geschlossenen Abschnitt 4 ist eine erste Gruppe von Kontaktierungsmitteln 3a, 3b, 3c angeformt und somit integral mit dem geschlossenen Abschnitt 4 ausgebildet. Die Kontaktierungsmittel 3a, 3b, 3c sind für eine Herstellung eines elektrischen Kontakts mit Steckkontaktteilen elektrischer und/oder elektronischer Einrichtungen geeignet, die den Kontaktierungsmitteln 3a, 3b, 3c des Kontaktelements 1 zugeordnet sind.
  • Man erkennt, dass sich die Kontaktierungsmittel 3a, 3b, 3c im Wesentlichen bogenförmig unter einem Winkel < 90° vom geschlossenen Abschnitt 4 des Kontaktelements 1 weg erstrecken. Die Kontaktierungsmittel 3a, 3b, 3c können in diesem sowie in allen nachfolgend dargestellten Ausführungsbeispielen als Plattenfedern ausgebildet sein.
  • An einer ersten Längskante 40 sind in diesem Ausführungsbeispiel zwei Kontaktierungsmittel 3a, 3b in der Nähe der Ecken der Öffnung 6 angeordnet. An einer zweiten Längskante 41, die der ersten Längskante 40 gegenüberliegt, ist ein einzelnes Kontaktierungsmittel 3c zentral (d.h. im Wesentlichen mittig) angeordnet.
  • Das hier beschriebene Kontaktelement 1 hat den Vorteil, dass es keine separaten Kontaktteile benötigt, so dass es relativ einfach und damit auch kostengünstig hergestellt werden kann.
  • In 2a bis 2c ist ein zweites Ausführungsbeispiel eines Kontaktelements 1 perspektivisch dargestellt. Diese Ausführungsform des Kontaktelements 2 ist insbesondere für Hochstromanwendungen geeignet. In 2a ist das Kontaktelement 1 während des Herstellungsprozesses dargestellt.
  • In diesem Ausführungsbeispiel umfasst das Kontaktelement 1 wiederum einen im Wesentlichen flachen Stegleiter 2, der einen ersten geschlossenen Abschnitt 4 innerhalb des Stegleiters 2 aufweist. Der geschlossene Abschnitt weist eine im Wesentlichen rechteckige Öffnung 6 auf. An dem ersten geschlossenen Abschnitt 4 ist in diesem Ausführungsbeispiel eine erste Gruppe von Kontaktierungsmitteln 3a, 3b, 3c angeformt. Die Kontaktierungsmittel 3a, 3b, 3c sind, wie bereits im Zusammenhang mit dem ersten Ausführungbeispiel erläutert, im Wesentlichen bogenförmig ausgebildet und erstrecken sich unter einem Winkel < 90° vom ersten geschlossenen Abschnitt 4 des Kontaktelements 1 weg. An einer ersten Längskante 40 sind in der Nähe der Eckbereiche zwei Kontaktierungsmittel 3a, 3b angeformt. An einer der ersten Längskante 40 gegenüberliegenden zweiten Längskante 41 des geschlossenen Abschnitts 4 ist ein Kontaktierungsmittel 3c im Wesentlichen mittig (zentral) angeformt.
  • Das Kontaktelement 1 umfasst einen zweiten geschlossenen Abschnitt 4', an dem eine zweite Gruppe von Kontaktierungsmitteln 5a, 5b, 5c angeformt ist. Der zweite geschlossene Abschnitt 4', der ebenfalls eine im Wesentlichen rechteckige Öffnung 6' aufweist, ist über einen Verbindungssteg 7 mit dem ersten geschlossenen Abschnitt 4 verbunden. Die Kontaktierungsmittel 5a, 5b, 5c der zweiten Gruppe erstrecken sich, wie in 2a gezeigt, im Wesentlichen bogenförmig unter einem Winkel < 90° vom zweiten geschlossenen Abschnitt 4' weg und weisen dabei in eine in Bezug auf die Kontaktierungsmittel 3a, 3b, 3c der ersten Gruppe entgegen gesetzte Richtung.
  • An einer ersten Längskante 40' des zweiten geschlossenen Abschnitts 4' ist in diesem Ausführungsbeispiel etwa mittig ein Kontaktierungsmittel 5c angeordnet. An einer zweiten Längskante 41' sind zwei Kontaktierungsmittel 5a, 5b angeformt.
  • Der zweite geschlossene Abschnitt 4' kann bei der Herstellung des Kontaktelements 1 derart um den Verbindungssteg 7 gebogen werden, dass die zweiten Kontaktierungsmittel 5a, 5b, 5c nach dem entsprechenden Biegevorgang in Abhängigkeit von der Biegerichtung oberhalb beziehungsweise unterhalb der Kontaktierungsmitteln 3a, 3b, 3c der ersten Gruppe angeordnet sind. Die erste Längskante 40' des zweiten geschlossenen Abschnitts 4' liegt nach dem Biegevorgang an der ersten Längskante 40 des ersten geschlossenen Abschnitts 4 an. Entsprechend liegt die zweite Längskante 41' des zweiten geschlossenen Abschnitts 4' an der zweiten Längskante 41 des ersten geschlossenen Abschnitts 4 an. Man erkennt unter Bezugnahme auf 2b, dass die zweite Gruppe von Kontaktierungsmitteln 5a, 5b, 5c nach dem Biegevorgang die fertigungsbedingten Zwischenräume zwischen den Kontaktierungsmitteln 3a, 3b, 3c der ersten Gruppe ausfüllt. Bei der hier gezeigten Ausführungsform ist eine Stromdurchleitung durch den gesamten Stegleiter 2 möglich.
  • Die in 2c dargestellte Ausführungsform unterscheidet sich von der in 2b gezeigten Ausführungsform dadurch, dass die geschlossenen Abschnitte 4, 4' mit den Kontaktierungsmitteln 3a, 3b, 3c, 5a, 5b, 5c an einem Ende des flachen Stegleiters 2 angeordnet sind.
  • Das in 3 perspektivisch dargestellte Ausführungsbeispiel des Kontaktelements 1 ist insbesondere für eine Kontaktierung relativ schmaler Steckkontaktteile elektrischer und/oder elektronischer Einrichtungen geeignet.
  • Das Kontaktelement 1 weist wiederum einen flachen Stegleiter 2 auf, an dessen einem Ende ein geschlossener Abschnitt 4 angeordnet ist. Bei dieser Ausführungsform des Kontaktelements 1 sind an den beiden Längskanten 40, 41 des geschlossenen Abschnitts keine Kontaktierungsmittel vorgesehen. Das Kontaktelement 1 umfasst eine Gruppe von Kontaktierungsmitteln 3a, 3b mit einem ersten Kontaktierungsmittel 3a, das unmittelbar am Stegleiter 2 angeformt ist und sich im Wesentlichen bogenförmig unter einem Winkel < 90° vom Stegleiter 2 weg erstreckt. Ein zweites Kontaktierungsmittel 3b ist an einer Querkante 42 angeformt, die sich zwischen den beiden Längskanten 40, 41 erstreckt und dem ersten Kontaktierungsmittel 3a gegenüberliegt. Das zweite Kontaktierungsmittel 3b erstreckt sich ebenfalls im Wesentlichen bogenförmig unter einem Winkel < 90° von der Querkante 42 weg.
  • Man erkennt, dass beide Kontaktierungsmittel 3a, 3b in dieselbe Richtung aus der Öffnung 6 des geschlossenen Abschnitts 4 gebogen sind, so dass sie zwei Kontaktierungspunkte zur Kontaktierung relativ schmal ausgeführter Steckkontaktteile elektrischer und/oder elektronischer Einrichtungen bilden.
  • Ferner umfasst das Kontaktelement 1 in diesem Ausführungsbeispiel an der Querkante 42 des geschlossenen Abschnitts 4 eine Führungsnase 8, die die Montage des Kontaktelements 1 an der elektrischen beziehungsweise elektronischen Einrichtung vereinfacht.
  • Sämtliche hier beschriebenen Kontaktelemente 1 sind aus Metall oder einer Metalllegierung hergestellt. Beispielsweise können die Kontaktelemente 1 durch ein Stanz- und Biegeverfahren hergestellt werden. Die Kontaktelemente 1 eignen sich zum Beispiel für eine elektrische Kontaktierung von Relais und Sicherungen an einer Zentralelektrikeinrichtung eines Kraftfahrzeugs.
  • Eine erfindungsgemäße Zentralelektrikeinrichtung eines Kraftfahrzeugs, die hier nicht explizit gezeigt ist, umfasst ein Gehäuse, das ganz oder teilweise aus einem isolierenden Material bestehen kann, und eine Anzahl von Kontaktierungselementen 1, die zur Herstellung eines elektrischen Kontakts mit Steckkontaktteilen der elektrischen und/oder elektronischen Einrichtung geeignet sind. Die Kontaktierungselemente 1 sind vorzugsweise im Wesentlichen parallel zueinander und somit voneinander beabstandet angeordnet.

Claims (20)

  1. Kontaktelement (1), geeignet zur Kontaktierung elektrischer und/oder elektronischer Einrichtungen an einer Zentralelektrikeinrichtung eines Kraftfahrzeugs, umfassend: – mindestens einen im Wesentlichen flachen Stegleiter (2), der in die Zentralelektrikeinrichtung einsetzbar ist, – mindestens eine Gruppe von Kontaktierungsmitteln (3a, 3b, 3c, 5a, 5b, 5c), geeignet zur Herstellung eines elektrischen Kontakts mit entsprechenden Steckkontaktteilen der elektrischen und/oder elektronischen Einrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktierungsmittel (3a, 3b, 3c, 5a, 5b, 5c) im Wesentlichen bogenförmig ausgebildet sind und sich unter einem Winkel < 90° von dem mindestens einen Stegleiter (2) weg erstrecken.
  2. Kontaktelement (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Gruppe von Kontaktierungsmitteln (3a, 3b, 3c, 5a, 5b, 5c) an einem Endbereich des mindestens einen Stegleiters (2) angeordnet ist.
  3. Kontaktelement (1) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Gruppe von Kontaktierungsmitteln (3a, 3b, 3c, 5a, 5b, 5c) innerhalb des mindestens einen Stegleiters (2) angeordnet ist.
  4. Kontaktelement (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Gruppe von Kontaktierungsmitteln (3a, 3b, 3c, 5a, 5b, 5c) integral mit dem mindestens einen Stegleiter (2) ausgebildet ist.
  5. Kontaktelement (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktelement (1) mindestens einen geschlossenen Abschnitt (4, 4') aufweist, an dem die mindestens eine Gruppe von Kontaktierungsmitteln (3a, 3b, 3c, 5a, 5b, 5c) angeordnet ist.
  6. Kontaktelement (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der geschlossene Abschnitt (4, 4') mindestens eine Öffnung (6, 6') aufweist.
  7. Kontaktelement (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (6, 6') im Wesentlichen rechteckig geformt ist.
  8. Kontaktelement (1) nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der Kontaktierungsmittel (3a, 3b, 3c, 5a, 5b, 5c) unmittelbar am Stegleiter (2) angeordnet ist und sich von der Öffnung (6, 6') weg erstreckt.
  9. Kontaktelement (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der Kontaktierungsmittel (3a, 3b, 3c, 5a, 5b, 5c) an einer Querkante (42) des geschlossenen Abschnitts (4, 4') angeformt ist.
  10. Kontaktelement (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der Kontaktierungsmittel (3a, 3b, 3c, 5a, 5b, 5c) an einer Längskante (40, 40'; 41, 41') des geschlossenen Abschnitts (4, 4') angeformt ist.
  11. Kontaktelement (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der Kontaktierungsmittel (3a, 3b, 3c, 5a, 5b, 5c) mittig an einer Längskante (40, 40'; 41, 41') des geschlossenen Abschnitts (4, 4') angeformt ist.
  12. Kontaktelement (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Kontaktierungsmittel (3a, 3b, 3c, 5a, 5b, 5c) an einer der Längskanten (40, 40'; 41, 41') des geschlossenen Abschnitts (4, 4') angeformt sind.
  13. Kontaktelement (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Kontaktierungsmittel (3a, 3b, 3c, 5a, 5b, 5c) in einem Eckbereich einer der Längskanten (40, 40'; 41, 41') des geschlossenen Abschnitts (4, 4') angeformt sind.
  14. Kontaktelement (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktelement (1) eine erste Gruppe von Kontaktierungsmitteln (3a, 3b, 3c) und eine zweite Gruppe von Kontaktierungsmitteln (5a, 5b, 5c) umfasst, die über mindestens einen Verbindungssteg (7) miteinander verbunden sind.
  15. Kontaktelement (1) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Gruppe von Kontaktierungsmitteln (5a, 5b, 5c) derart um den mindestens einen Verbindungssteg (7) gebogen ist, dass sie oberhalb oder unterhalb der ersten Gruppe von Kontaktierungsmitteln (3a, 3b, 3c) angeordnet ist.
  16. Kontaktelement (1) nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktierungsmittel (5a, 5b, 5c) der zweiten Gruppe derart angeordnet sind, dass sie sich durch Zwischenräume zwischen den Kontaktierungsmitteln (3a, 3b, 3c) der ersten Gruppe erstrecken.
  17. Kontaktelement (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktierungsmittel (3a, 3b, 3c, 5a, 5b, 5c) als Plattenfedern ausgebildet sind.
  18. Zentralelektrikeinrichtung für ein Kraftfahrzeug, umfassend: – ein Gehäuse; – eine Anzahl von Kontaktelementen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 17, geeignet zur Herstellung eines elektrischen Kontakts mit Steckkontaktteilen elektrischer und/oder elektronischer Einrichtungen.
  19. Zentralelektrikeinrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktelemente (1) im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet sind.
  20. Zentralelektrikeinrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse mindestens teilweise, vorzugsweise vollständig, aus einem elektrisch isolierenden Material besteht.
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