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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Bettzeughülle, insbesondere ein Inlett,
welches in der Lage ist, Wärme
zu speichern und abzugeben, insbesondere eine Bettzeughülle mit
einer Keramikbeschichtung.
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TECHNISCHER
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Bettzeughüllen, insbesondere
Inletts für Daunen-
oder Faserdecken und/oder -kissen unterliegen hohen Anforderungen
an die Qualität
und die Gebrauchseigenschaften. Ein geeignetes Material muss in
der Lage sein, Körperfeuchtigkeit
als Schweiß oder
Luftfeuchtigkeit aufzunehmen und teilweise weiterzuleiten, sollte
hautsymphatische Eigenschaften aufweisen und diese Qualitäten auch über einen
längeren
Zeitraum behalten. Bewährt
haben sich in dieser Hinsicht insbesondere feinfädige, dichtgewebte Baumwollstoffe,
Mischgewebe aus Baumwolle und Polyester, verschiedene Synthetikgewebe (100%
Polyester), aber auch speziell behandelte Mikrofaservliese.
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Keines
dieser Materialien zeigt jedoch für das Bettklima sonderlich
günstige
Wärmeabsorptions-
und emissionseigenschaften. Insbesondere wäre es wünschenswert, eine Bettzeughülle zur
Verfügung
zu haben, die im Winter (in der Kälte) in der Lage ist, Wärme zu speichern
und abzugeben und dennoch im Sommer kühl wirkt.
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Ein
solches Wärmeabsorptionsverhalten
zeigen keramische Materialien. Keramische Materialien werden teilweise
bereits im Textilbereich eingesetzt, z.B. bei Bekleidungsstoffen,
wo sie eine sehr gute Absorption und Reflektion des UV-Lichts mit
sich bringen.
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Der
Einsatz von keramischen Materialien bei der Herstellung von Bettzeughüllen, insbesondere
Inletts wurde im Stand der Technik jedoch noch nicht in Betracht
gezogen, da zu befürchten
war, dass das Einbringen eines keramischen Materials die Qualität von Bettzeughüllen in
einem nicht akzeptablen Maße negativ
beeinflussen würde.
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Dementsprechend
ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Bettzeughülle, insbesondere
ein Inlett, mit verbesserten Wärmeabsorptions
und -emissionseigenschaften bereitzustellen, worin wichtige Gebrauchseigenschaften
der Bettzeughülle
(Weichheit, hautsymphatische Eigenschaften, Luftdurchlässigkeit,
Dampfdurchlässigkeit,
Daunendichtigkeit, etc.) beibehalten oder nicht entscheidend beeinträchtigt werden.
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Der
vorliegenden Erfindung lag auch die Aufgabe zugrunde eine Decke
im Allgemeinen und insbesondere eine Bettdecke bereitzustellen,
ebenso wie ein Kopfkissen, die ein verbessertes Wärmeabsorptions-
und -emissionsverhalten zeigen.
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Eine
weitere Aufgabe ist es eine Bettzeughülle, Decke und/oder Kissen
mit einem gewichtsspezifisch auf das Gesamtprodukt bezogenen hohen Keramikanteil
bereitzustellen.
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Schließlich beruht
die vorliegende Erfindung auch auf der Aufgabe, ein Verfahren für die Herstellung
einer solchen Bettzeughülle
bereitzustellen.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Bettzeughülle, insbesondere ein Inlett
aus einem Textilmaterial, worin auf mindestens einer Seite des Textilmaterials
ein keramisches Material als nicht vollflächige Beschichtung vorliegt
(auch als "partielle" Beschichtung bezeichnet).
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Die
vorliegende Erfindung betrifft auch eine ein- oder mehrlagige Decke
mit oder ohne Füllung, insbesondere
Bettdecke, oder ein Kopfkissen, bei denen zumindest eine Lage die
erfindungsgemäße Keramikbeschichtung
aufweist.
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Weiterhin
betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung
dieser Bettzeughülle, welches
das teilflächige
Beschichten von mindestens einer Seite eines Textilmaterials mit
einem keramischen Material umfasst.
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Schließlich betrifft
die Erfindung auch die Möglichkeit,
unter Verwendung erfindungsgemäßer Decken
und Kissen medizinische Produkte herzustellen.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER FIGUR
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1 zeigt
ein Beispiel eines unregelmäßigen Musters
(Computerpunktrasterung) eines keramischen Materials, das auf ein
Textilmaterial zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Bettzeughülle aufgedruckt
wurde.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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In
der erfindungsgemäßen Bettzeughülle wie auch
in der erfindungsgemäßen Decke
trägt mindestens
eine Seite des verwendeten Textilmaterials eine nicht vollflächige Beschichtung,
die ein keramisches Material umfasst.
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Als "Bettzeughülle" wird das die Füllung umhüllende Textilmaterial
einer Bettdecke oder eines Kopfkissens verstanden, das mittelbar
oder unmittelbar in Kontakt mit der Füllung, z.B. Daunen steht. Dieser
Begriff umfasst somit auch Bettwäsche
(und insbesondere Kissen- und Bettbezüge).
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Als "Decke" im weiteren Sinne
der Erfindung wird jegliches zur Abdeckung von Mensch, Tier oder Material
geeignete Produkt verstanden, wobei Bettdecken für Menschen eine bevorzugte
Ausführungsform
darstellen. Erfindungsgemäße Decken
umfassen auch einlagige Decken wie z.B. Woll- und Vliesdecken. Alternative
Einsatzformen derartiger ggf. einlagiger Decken umfassen Abschwitzdecken
für Pferde
und Hund und Abdeckungen für
Frischobst, Gemüse
und dergl.
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Bei
der Beschichtung handelt es sich vorzugsweise um einen Druck. Aufgrund
der unvollständigen
Bedeckung des Textilmaterials bleiben wichtige Eigenschaften wie
Weichheit, Luft- und Wasserdampfdurchlässigkeit erhalten.
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Das
erfindungsgemäß eingesetzte
(unbeschichtete) Textilmaterial hat vorzugsweise ein Flächengewicht
von 75 bis 180 g/m2. Bei diesen Flächengewichten
liegt die Luftdurchlässigkeit
bei einem Druckgefälle
von 200 Pa bei üblicherweise
5 bis 300 l/dm2 min, vorzugsweise in einem
Bereich von 10 bis 40 l/dm2 min für daunendichte
Gewebe und in einem Bereich von 40 bis 200 l/dm2 min
für faserdichte
Gewebe, d.h. akzeptablen bis guten Werten.
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Die
partielle Beschichtung des Textilmaterials erhält auch die Weichheit des Produkts.
Da zwischen den beschichteten Bereichen unbeschichtete textile Zonen
vorliegen, behält
die Bettzeughülle,
insbesondere das Inlett seinen "softigen" Griff und knistert
nicht.
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Vorzugsweise
wird die partielle Beschichtung mit dem keramischen Material in
einem Druckverfahren aufgebracht. Das keramische Material kann in
einem regelmäßigem oder
unregelmäßigem Muster
vorliegen. Das Muster wird vorzugsweise aus diskreten Elementen
gebildet, die jedoch überlappen können. Die
diskreten Elemente wählt
man vorzugsweise unter Punkten, Kreisen, Vielecken (z.B. Dreieck,
Quadrat, Rechteck, Fünfeck,
Sechseck, etc.), Karos, Strichen oder Streifen (jeweils auch als
Gittermuster), Ellipsen, Streumustern (Streudrucke), bildlichen
Darstellungen wie floralen Drucken oder graphischen Drucken, Zahlen,
Buchstaben und Schriftzügen
oder Kombinationen derselben aus. Zu Werbezwecken ist es auch möglich, diese
Elemente zu Logos, Filmschriftzügen,
Filmemblemen, etc. zu kombinieren.
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Arbeitet
man mit graphischen Elementen, Zahlen, Buchstaben oder Schriftzügen, wird
man sich bei der Größe des Drucks
nach der Erkennbarkeit, z.B. Lesbarkeit richten. Verwendet man geometrische
Elemente wie Punkte, Kreise, Vielecke, Karos oder Ellipsen, sollte
die Größe dieser
Elemente (deren längste
Achse) vorzugsweise bestimmte Werte nicht überschreiten, um eine möglichst
gleichmäßige Verteilung
von wünschenswerten
Eigenschaften (Luft- und Dampfdurchlässigkeit, Weichheit, etc.) über die
Fläche
des textilen Materials hinweg sicherzustellen. Die Größe dieser
geometrischen Elemente liegt vorzugsweise unterhalb von 5 cm, stärker bevorzugt
unterhalb von 1 cm, insbesondere bei nicht mehr als 5 mm, z.B. im
Bereich von 0,01 bis 2 mm oder 0,05 bis 1 mm. Diese Größenangaben
beziehen sich jeweils auf die nicht überlappenden Einzelelemente. Bei
Strichen und Streifen gelten entsprechende Breitenangaben.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung liegt ein unregelmäßiges Muster
aus sich überlappenden
Punkten vor. Zu diesem Zweck lässt
sich der Auftrag beispielsweise über
eine Lochschablone ausführen,
die eine Computerpunktrasterung aufweist. Ein Beispiel für ein solches
unregelmäßiges Punktmuster
zeigt die 1.
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Erfindungsgemäß ist es
nicht erforderlich, die gesamte verfügbare Fläche des Textilmaterials (ggf.
abgesehen von freigehaltenen Randzonen) partiell zu beschichten.
Beispielsweise kann man nur mindestens 50%, mindestens 70% oder
mindestens 90% der verfügbaren
Fläche
partiell beschichten.
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Vorzugsweise
bedeckt das keramische Material das Textilmaterial in dem partiell
beschichteten Bereich zu 20 bis 75%, insbesondere 30 bis 60%.
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Erfindungsgemäß macht
man sich die hohe Wärmekapazität und das
geringe Wärmeleitvermögen bei
gleichzeitiger hoher Dichte von keramischen Materialien zunutze,
um das Wärmespeicher- und -emissionsvermögen der
Bettzeughülle,
insbesondere des Inletts zu verbessern. Der Ausdruck „Keramik" wird für alle Materialien
verwendet, die das für
keramische Materialien spezifische Eigenschaftsprofil aufweisen,
einschließlich
einer hohen Wärmekapazität, einer
geringen bis mittleren thermischen Leitfähigkeit, chemischen Beständigkeit,
Härte und
Festigkeit. Der Begriff erstreckt sich nicht nur auf herkömmliche
keramische Materialien auf der Basis von Tonmineralien, sondern
auch auf keramische Werkstoffe auf der Basis von beispielsweise
Carbiden, Nitriden, Oxiden, Siliciden, Boriden, etc. Die Verwendung
von oxidischen Keramikmaterialien, insbesondere solchen die Si,
z.B. SiO2 und/oder Al, z.B. Al2O3 enthalten, sind bevorzugt.
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Besonders
bevorzugt ist die Verwendung von keramischen Materialien, die in
der Lage sind, FIR-Strahlen (far-infrared rays) zu emittieren, denen man üblicherweise
eine Wellenlänge
von 6 bis 1000 μm
zuweist. Materialien, die im Wellenlängenbereich von 4 bis 20 und
insbesondere 6 bis 14 μm
emittieren, sind besonders bevorzugt. Solche keramischen Materialien
werden teilweise als "Biokeramik" bezeichnet. Beschrieben
sind sie z.B. in
US 6,773,803 und
in dem darin referierten Stand der Technik.
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Typischerweise
werden biokeramische Materialien aus einer speziellen Mischung verschiedener
keramischer Grundmaterialien mit Mineraloxiden, wie Siliciumdioxid
(Quartz) und Aluminiumoxid (Alumina) hergestellt, die man auf über 1000°C (z.B. 1600°C) erhitzt
und wieder abkühlen
lässt.
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Natürlich können geeignete
Oxide von Silizium und/oder Aluminium auch einzeln oder in Mischung
mit anderen Stoffen eingesetzt werden. Weitere geeignete Keramikmaterialien
umfassen beispielsweise Oxide des Titans, Zirkons und Yttriums. Weiterhin
können
Oxide von Magnesium, Zink, Kupfer, Eisen und Cer eingesetzt werden.
Auch Nitride und Carbide dieser Elemente können gemäß der vorliegenden Erfindung
eingesetzt werden. Bevorzugt sind die Carbide von Bor, Silizium,
Titan, Molybdän und
Wolfram, sowie die Nitride von Bor, Aluminium, Silizium und Zirkonium
(sowie deren Mischungen). Natürlich
sind auch gemischte Oxide (wie z.B. Spinell, Aluminiumsilikate,
etc.), gemischte Nitride und gemischte Carbide dieser Elemente bzw.
Mischungen mit anderen Elementen (wie z.B. Mangan, Platin und Palladium)
erfindungsgemäß einsetzbar.
Geeignete keramische Materialien sind überdies Granit, Jade, Glimmer,
Fluorit, Calcit und Turmalin und verwandte Mineralien.
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Eine
geeignete Keramikkomposition kann so gebildet werden, dass einzelne
Bestandteile die Glätte
der Beschichtung erhöhen,
dass andere Bestandteile des Materials für Härte und Festigkeit sorgen und
wiederum weitere Bestandteile für
die IR-Absorption und -Reflektion und ggf. den UV-Schutz sorgen.
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Natürlich ist
bei der Verwendung der erfindungsgemäßen Produkte am menschlichen
oder tierischen Körper
darauf zu achten, dass die eingesetzten Materialien keine toxischen
Wirkungen auf den Körper
ausüben
können.
Bei erfindungsgemäßen Produkten
zur Anwendung am menschlichen Körper ist
zu beachten, dass nur Materialien einzusetzen sind, die keine toxischen
Wirkungen oder Reizungen auf den menschlichen Körper ausüben.
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Solche
keramischen Materialien (im folgenden auch als „FIR-Keramik" bezeichnet) sind in der Lage, körpereigene
IR-Strahlen aufzunehmen
und im FIR-Bereich zu reflektieren. So entsteht eine ideale Schlaftemperatur,
die durch die eigene Körpertemperatur
aktiviert wird. Damit gehen verschiedene vorteilhafte physiologische
Wirkungen einher. FIR-Keramik regt den Stoffwechsel an, vitalisiert
die Zellen, erhöht die
Regenerationsfähigkeit
und entspannt den Körper.
Ferner können
sich Wassercluster im Körper,
die oft Schadstoffe fixieren, auflösen, was zu einer Entschlackung
führt.
Ferner kann die Verwendung von FIR-Materialien zu einer Reduzierung
oder Vermeidung von Muskelkater nach sportlicher Tätigkeit
führen.
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Die
eingesetzten Keramikteilchen haben vorzugsweise eine Teilchengröße, die
eine dauerhafte Befestigung der Teilchen an den Fasern gestattet, ohne
die haptischen Eigenschaften des Stoffes bei erfindungsgemäßer nicht
vollflächiger
Beschichtung merklich negativ zu beeinflussen. Typische Materialien
weisen Partikelgrößen im Bereich
von 0,01 bis 1000 μm
auf, bevorzugt ist der Bereich von 0,1 bis 50 μm, stärker bevorzugt ist der Bereich
von 0,3 bis 40 μm.
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Die
Keramikteilchen werden vorzugsweise mit einem Bindemittel auf dem
Textilmaterial fixiert. Als Bindemittel verwendet man vorzugsweise
physiologisch unbedenkliche Polymere, wie Polyurethan, oder Polyethylen.
Ebenso geeignet sind Phenolharze, Epoxidharze, Melaminharze, Acrylatdispersionen und
dergleichen.
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Wie
später
im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren erläutert werden
wird, verzichtet man beim Aufbringen der Keramikteilchen und des
Bindemittels vorzugsweise auf organische Lösungsmittel und setzt wässrige Dispersionen
der Keramikteilchen in einer Lösung
oder Dispersion des Bindemittels ein. Es kann weiterhin ein auf
das Bindemittel abgestimmtes Vernetzungsmittel für optimale Permanenz zugegeben
werden.
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Die
erfindungsgemäße Keramikbeschichtung
liegt vorzugsweise in einem Auftragsgewicht von 1 bis 200 g/m2, vorzugsweise 2 bis 40 g/m2,
insbesondere 5 bis 30 g/m2 (bezogen ausschließlich auf den
Keramikanteil der aufzutragenden Zusammensetzung) vor.
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Sie
kann in bevorzugten Ausführungsformen der
Erfindung zu den folgenden Gebrauchsvorteilen führen:
- • Hohe Abriebsfestigkeit,
insbesondere auf Polyester- und/oder
Polyamid-Fasern und filamenten (z.B. Kevlar®, Nomex®)
oder Polypropylen (PP). Dies kann insbesondere für die Verwendung von erfindungsgemäßen Decken
für die
Abdeckung von Material von Vorteil sein.
- • hoher
Schutz vor UVA- und UVB-Strahlen (Prüfung nach DIN 5036T3 und DIN
5031T7 sowie DIN EN410),
- • Sie
wirkt als Primer und kann somit die Haftfestigkeit des Textilmaterials
gegenüber
einer möglichen
zweiten Beschichtung z.B. aus PU Schaum erheblich verbessern.
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Ist
der Farbton der Keramikbeschichtung bräunlich, ist eine Aufhellung
durch Zugabe von Weißpigmenten
(z.B. TiO2) möglich. Ebenso kann man die
Beschichtung durch Zugabe entsprechender Pigmente auf eine andere
Farbe einstellen. Dieses Weiß-
oder Farbpigment wird vorzugsweise in einer Menge von 10 bis 30
Gew.-%, bezogen auf das keramische Material eingesetzt.
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Grundsätzlich kann
man in der vorliegenden Erfindung ein jedes Textilmaterial einsetzen,
das sich für
eine Bettzeughülle,
insbesondere Inlett eignet. Vorzugsweise ist das Textilmaterial
daunen- und faserdicht. Die Daunendichtigkeit und Faserdichtigkeit man
nach der öffentlich
verfügbaren
Spezifikation PAS 1008 vom Juli 2001, DIN Deutsches Institut für Normung
E.V., speziell mit der unter Anhang B angegebenen Walz-Gleichung
bestimmen. Unter Berücksichtigung
der für
verschiedene Faserstoffe und Bindungsarten (z.B. Leinwandbindung,
Köper,
Satin) geltenden Konstanten bzw. Korrekturfaktoren, lässt sich
die Gewebedichtigkeit in Prozent (FD %) berechnen. Diese beträgt erfindungsgemäß vorzugsweise mindestens
70%, stärker
bevorzugt mindestens 80%, insbesondere mindestens 90%. Solche Werte werden
erfindungsgemäß als daunendicht
angesehen. Faserdichte Gewebe weisen eine Gewebedichte von bevorzugt
50% bis 70% auf.
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Als
Textilmaterial, insbesondere als daunen- und faserdichtes Textilmaterial
kann man beispielsweise Gewebe und Gewirke sowie Spinnvliese einsetzen.
Diese werden aus natürlichen
und/oder synthetischen Fasern und Filamenten hergestellt. Eine bevorzugt
eingesetzte natürliche
Faser ist Baumwolle. Die synthetischen Fasern und Filamente wählt man
vorzugsweise unter Polyestern, z.B. Polyethylenterephtalat (PET),
Polyolefinen wie Polypropylen (PP), Polyamiden, beispielweise Cordura
oder Polyaramiden wie Kevlar®, Nomex®, oder
Mischungen derselben aus. Auch der Einsatz von Fasern, die bereits keramisches
Material beinhalten ist im Rahmen der Erfindung möglich. Eine
geeignete Faser ist beispielsweise die Trevira Bioactive®-Faser.
In diesem Falle kann die Gesamtmenge an keramischem Material um
den in den Fasern enthaltenen keramischen Anteil erhöht werden.
Derartige Fasern enthalten jedoch nur geringe Mengen an keramischem
Material und können
daher die deutlich höheren
Mengen an keramischem Material, die erfindungsgemäß in Form einer
Beschichtung aufgetragen werden, keineswegs ersetzen.
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Alternativ
kann man Filamentgewebe einsetzen, beispielsweise Vliese oder Mikrofaservliese,
wie sie in
DE 20 310
279 U1 und WO 01/47383 A1 beschrieben sind. Diese Mikrofaservliese
zeichnen sich neben ihrer Luft- und Dampfdurchlässigkeit auch durch ihre Milbenallergen-rückhaltenden
Eigenschaften. Die Filamente des Mikrofaservlieses weisen vorzugsweise
eine Stärke
von weniger als 0,8 dtex, insbesondere 0,1 bis 0,6 dtex auf. Vorzugsweise
wird, wie in WO 01/47383 A1 beschrieben, der Vliesstoff aus schmelzgesponnenen,
verstreckten und unmittelbar zu einem Vlies abgelegten Mehrkomponenten-Endlosfilamenten
mit einem Titer von 1,5 bis 5 dtex hergestellt, die nach einer Vorfestigung
zumindest zu 80% zu Mikro-Endlosfilamenten mit einem Titer von 0,1
bis 0,8 dtex gesplittet und verfestigt sind. Im Unterschied zu dem
in WO 01/47383 A1 beschriebenen Partikelrückhaltevermögen, beträgt erfindungsgemäß das Partikelrückhaltevermögen für Milbenkot
und dessen Fragmente mit einer Partikelgröße von 1 μm bis hinunter zu 0,3 μm vorzugsweise mindestens
40%, insbesondere mehr als 60%. Dieses Mikrofaservlies ist vorzugsweise
punktrasterförmig
thermobondiert und wird danach insbesondere nassmechanisch gesoftet.
Mikrofaservliese bestehen vorzugsweise aus Polyester (z.B. PET),
Polyamid oder einer Mischung derselben.
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Die
Erfindung betrifft auch eine Bettdecke oder ein Kopfkissen, worin
die Füllung
von der hier beschriebenen Bettzeughülle, insbesondere dem Inlett
umhüllt
wird. Die Füllung
wird vorzugsweise unter mindestens einem der folgenden Materialien
ausgewählt:
Federn, Daunen, Synthetikfasern, Vliesstoff, Naturfasern/Tierhaare
und Latex, z.B. Naturkautschuk. Weiterhin kann Schaumstoff als Füllmaterial eingesetzt
werden, Hier sind insbesonderes sogenannte Polyurethan-sticks (d.h.
kleine Stäbchen
aus Polyurethan mit typischerweise einer Länge von 9 bis 40 mm (bevorzugt
18 bis 20 mm) Länge
und einem Querschnitt von typischerweise (4 bis 12 mm) × (2 bis 6
mm), bevorzugt (7 bis 9 mm) × (3
bis 5 mm), die nachfolgend mit „PU-Sticks" bezeichnet werden), Schaumstoffkugeln
oder Schaumstoffplatten zu nennen. Bevorzugte Schaumstoffmaterialien
sind Polyetherurethan, Polyesterurethan sowie Schaumstoffe aus viskoelastischen
Kautschuken, etc. Die Raumgewichte der bevorzugten Schaumstoffe
liegen im Bereich von 15 bis 55 kg/m3, wobei
PU-Sticks bevorzugterweise aus Materialien mit einem Raumgewicht
von 18 bis 24 kg/m3 gefertigt sind. Bei
den Schaumstoffplatten können
Materialien sämtlicher
Raumgewichte sowie Kombinationen von Materialien verschiedener Raumgewichte
eingesetzt werden. Die Stauchhärten der
Materialien betragen vorzugsweise 1,0 bis 5,0 kPa, gemessen nach
DIN 53577. Bei PU-Sticks sind Materialien mit Stauchhärten von
1,0 bis 2,0 kPa bevorzugt. Bei den Schaumstoffplatten können wiederum
Materialien sämtlicher
Stauchhärten
sowie Kombinationen von Materialien verschiedener Stauchhärten (z.B.
in Form von Kombinationen verschiedener Platten, siehe unten) eingesetzt
werden. Als geeignetes Material für PU-Sticks kann RhombofilTM der Fa. Lück genannt werden, welches
ein Raumgewicht von 20 kg/m3 und eine Stauchhärte von
1,5 kPa aufweist. Weiterhin können
die Produkte der Fa. Metzeler in Memmingen, und insbesondere deren
MetzoMEDTM Produktlinie, genannt werden,
die ebenfalls die obigen Anforderungen erfüllen. Die Dicke der Schaumstoffplatte
beträgt
vorteilhafterweise etwa 0,5 bis 8 cm, stärker bevorzugt 2 bis 6 cm,
und insbesondere 3 bis 5 cm.
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Es
ist besonders bevorzugt, die erfindungsgemäßen Vorteile von keramischen
Beschichtungen mit einer die Ventilation der Betthöhle fördernden Konstruktion
zu verbinden. Hierfür
eignen sich insbesondere die Decke durchdringende Ventilationsöffnungen,
die von einem oder mehreren Netzgittern überspannt sein können. Bezüglich der
Anordnung und Konstruktion geeigneter Netzgitter sei auf die europäische Patentanmeldung
EP 1 499 221 A verwiesen.
Was Kissen anbelangt ist es besonders von Vorteil, Ventilationsöffnungen
vorzusehen, die den Kopfbereich des Schläfers mit zumindest einem Teil
des Seitenrandes verbinden. Zusätzlich
(oder alternativ hierzu) kann ein bevorzugtes erfindungsgemäßes Kissen
neben den Ventilationsöffnungen
mehrere (in Gebrauchslage) übereinander
angeordnete Kammern enthalten, die mit Füllmaterialien unterschiedlicher
Wärmedämmung gefüllt sind.
Zu Details bezüglich
bevorzugter erfindungsgemäßer Konstruktionen von belüfteten Kissen
sei auf die deutsche Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen 10 2004
049 884.9 verwiesen.
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Die
Herstellung der Bettdecke bzw. des Kopfkissens erfolgt auf herkömmliche
Weise, beispielsweise durch Zuschneiden des mit Keramik beschichteten
Textilmaterials zu einer Ober- und Unterplatte, die randseitig um
das Füllmaterial
vernäht oder
verschweißt
werden. Wahlweise können
vor dem randseitigen Vernähen
oder Verschweißen
zwischen Ober- und Unterplatte Stegformationen eingenäht oder
eingeschweißt
werden. Insbesondere mit einer waschbaren Faserfüllung kann die Bettdecke oder
das Kopfkissen insgesamt gewaschen werden. Es wurde festgestellt,
dass die mit der Keramikbeschichtung ausgerüstete Ware selbst bei 60° noch im Schonwaschgang
waschbar war.
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Erfindungsgemäß ist es
bevorzugt, dass die (innere) Seite des Textilmaterials, die im Kopfkissen oder
der Bettdecke (Zudecke) in direktem Kontakt mit dem Füllmaterial
steht, die partielle Beschichtung des keramischen Materials trägt, da auf
diese Weise die dem Benutzer zugewandte Oberfläche am wenigsten in ihren herkömmlichen
Eigenschaften beeinträchtigt
wird.
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Erfindungsgemäß ist es
jedoch gleichermaßen
möglich,
nur die Außenseite
des Textilmaterials oder beide Seiten des Textilmaterials mit der
partiellen Beschichtung des keramischen Material zu versehen. Eine
partielle Beschichtung der äußeren (dem Verwender
zugewandten) Seite des Textilmaterials kommt insbesondere dann in
Betracht, wenn die Bettzeughülle
optisch ansprechende Muster, bildliche Darstellungen oder Informationen
jeglicher Form (Zahlen, Buchstaben, Schriftzüge, etc.) tragen soll.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung
der hier beschriebenen Bettzeughülle,
insbesondere des Inletts sowie der erfindungsgemäßen Decken.
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In
diesem Verfahren wird mindestens eine Seite des zuvor beschriebenen
Textilmaterials mit einem keramischen Materialteil teilflächig beschichtet, insbesondere
bedruckt.
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Das
Beschichten bzw. Bedrucken kann nach herkömmlichen Verfahren erfolgen,
vorzugsweise nach einem Verfahren, das man unter Luftrakelverfahren,
Walzen-Rakelverfahren, Rotationsdruckverfahren und Flachdruckverfahren
auswählt.
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Hierzu
geht man vorzugsweise von einer Dispersion, insbesondere einer wässrigen
Dispersion aus, welche die Keramikteilchen und ein Bindemittel und
gegebenenfalls ein farbgebendes Pigment und/oder Weichmacher enthält.
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Der
Anteil (Trockengewicht) des Bindemittels in der Dispersion beträgt vorzugsweise
40 bis 70 Gew.-% und der Anteil der Keramikteilchen vorzugsweise
30 bis 60 Gew.-%. Der Auftrag kann beispielsweise aus der Paste,
oder nach Zugabe eines Schaumbildners, als stabiler Schaum erfolgen.
Zur Bildung einer Paste kann vorteilhafterweise ein Verdickungsmittel
und ggf. ein Entschäumungsmittel eingesetzt
werden. Verdickungsmittel umfassen quellfähige Tonmineralien, Polymere
auf Acrylatbasis sowie modifizierte Cellulose. Ein geeigneter Schaumbildner
ist beispielsweise Stickstoff. Der Fachmann kann geeignete Verdickungsmittel
bzw. Schaumbildner sowie vorteilhafte Mengen der entsprechenden
Komponenten den Anforderungen entsprechend durch einfache Routine-Vorversuche
auswählen.
Der Auftrag als Schaum erfolgt vorzugsweise nach dem Luftrakel-
bzw. Walzen-Rakelverfahren. Für
den Auftrag aus der Paste eignen sich insbesondere Luftrakel- bzw.
Walzen-Rakelverfahren und Rotations- und Flachdruckverfahren. In
den zuletzt genannten Verfahren kann man über Druckschablonen ein beliebiges
Muster auf das Textilmaterial aufbringen.
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Vor
dem Beschichten ist es bevorzugt, dass Textilmaterial mindestens
einem der folgenden Behandlungsschritte zu unterziehen:
- a) Sengen,
- b) Entschlichten,
- c) Auswaschen.
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Vorzugsweise
erfolgen diese Schritte in der angegebenen Reihenfolge. Beim Sengen
werden überstehende
Härchen
in den für
das Textilmaterial verwendeten Fasern maschinell, meist über einer Gasflamme,
abgesengt bzw. abgebrannt oder abgeflammt. Durch diese Ausrüstung erhält das Produkt eine
besonders glatte, feine und klare Optik. Die Ware wirkt eleganter
und griffiger.
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Ein
geeignetes Verfahren zum Entfernen der Schlichten ("Entschlichten") hängt von
der Art der verwendeten Schlichten ab. Während synthetische Schlichten
und modifizierte Naturschlichten in Wasser quellen und leicht abzulösen sind,
müssen
Stärkeschlichten
erst löslich
gemacht werden. Als Hilfsmittel dazu eignen sich beispielsweise
Netzmittel zum Auslösen
der Quell- und Lösungsvorgänge, Waschmittel
zum Emulgieren der wachs- und ölhaltigen
Auflagen des Gewebes sowie Enzyme oder Oxidationsmittel zum Schlichteaufschluss.
Auch Komplexbildner können
hier eingesetzt werden.
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Beim
Entschlichten werden die Schlichtmittel angelöst, wobei der Vorgang während eines
Verweilprozesses stattfindet. Anschließend müssen die angelösten Schlichtmittel
ausgewaschen werden.
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Zusätzlich zu
dieser Vorbehandlung kann man das Textilmaterial auch einer Bleiche
unterziehen. Hierbei ist der Einsatz einer H2O2 Kaltverweilbleiche unter Zusatz von Netz-
bzw. Dispergiermittel, Waschmittel, Komplexbildner und/oder Natronlauge bevorzugt.
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Nach
dem Beschichten des Textilmaterials mit dem keramischen Material
führt man
vorzugsweise mindestens einen der folgenden Behandlungsschritte
durch:
- d) das Avivieren mit einem Weichgriffmittel,
- e) das Behandeln mit einem optischen Aufheller,
- f) das Trocknen des Textilmaterials, vorzugsweise auf einen
Wassergehalt von nicht mehr als 6 Gew.-%. Der Wassergehalt beträgt vorzugsweise mindestens
5 Gew.-%,
- g) das Kalandrieren des Textilmaterials,
- h) Sanforisieren (auch als "Krumpfen" bezeichnet).
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Vorzugsweise
setzt man diese Schritte in der angegebenen Reihenfolge ein. Vorteilhafterweise wird
dabei eine Kombination aller dieser Schritte durchgeführt. Hierbei
sind jedoch nur die Schritte (d), (f) und (g) wesentlich, während die
verbleibenden Schritte optional durchgeführt werden können um
die folgenden Wirkungen zu erzielen:
- (e) optische
Aufhellung zum Erhalt eines Produktes mit typischerweise strahlend-weißer Farbe
(im Gegensatz zum Naturton der Faser); und
- (h) Vorkrumpfen zur Verbesserung der Waschbarkeit um ein Schrumpfen
des Materials bei der Wäsche
zu verhindern.
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Zum
Avivieren in Schritt (d) kann man herkömmliche Weichgriffmittel einsetzten,
beispielsweise Fettsäurekondensationsprodukte,
Polyethylene, Micro- und Macrosilikonemulsionen, Alkylamidpolysiloxanverbindungen,
Alkylsulfat und -ethersulfat, Alkylolamid und Polysiloxane. Vorzugsweise
wählt man das
Weichgriffmittel unter Polyethylene/Polysiloxan aus.
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Der
in Schritt (e) eingesetzte optische Aufheller unterliegt ebenfalls
keinen speziellen Beschränkungen.
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Das
Trocknen des Textilmaterials in Schritt f) führt man vorzugsweise bei 120
bis 140°C
im Spannrahmen durch.
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Das
Kalandrieren in Schritt (g) wird vorzugsweise so durchgeführt, dass
in einem einzigen Schritt die gewünschte Luftdurchlässigkeit
erreicht wird.
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Beim
Sanforisieren in Schritt (e) wird das Textilmaterial vor der Weiterverarbeitung
einer mechanischen Stauchung unterzogen und schrumpft. Bei diesem
Verfahren kommen keine Chemikalien zum Einsatz, das Gewebe wird
ausschließlich
durch Feuchtigkeit, Hitze und Druck auf dem Fachmann bekannte Weise
fixiert. Hierbei sind sowohl eine Softexpassage ohne Krumpf als
auch eine Sanforpassage mit Krumpf einsetzbar.
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Die
erfindungsgemäße Verwendung
der mit keramischem Material beschichteten Bettzeughüllen, Decken
und Kissen zur Herstellung von medizinischen Produkten wird nachfolgend
beschrieben.
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Eine
Verwendung erfindungsgemäßer Produkte
kann die Durchblutung anregen, zu einer gleichmäßigeren Temperaturverteilung
im Körper führen, das
Zellwachstum erhöhen,
den (zellulären) Stoffwechsel
verbessern, Hautkrankheiten wie Schuppenflechte und atopische Dermatitis
positiv beeinflussen, die Milchproduktion bei Frauen stimulieren,
Cluster von wassermolekülen
im Körper
auflösen,
den Schlaf verbessern, die Muskulatur entspannen und entsäuern, den
Lymphfluss verbessern, das Blut entgiften, den intrazellulären Kalziumspiegel
erhöhen,
Phagozytose stimulieren, Leukozytenaktivität stimulieren und sogar eine
inhibierende Wirkung auf das Wachstum von Tumoren ausüben.
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Somit
stellt die vorliegende Erfindung keramikbeschichtete Produkte zur
Verfügung,
die zur Herstellung von medizinischen Produkten geeignet sind, die
zur Erzielung der oben genannten vorteilhaften therapeutischen Wirkungen
eingesetzt werden können.
Natürlich
betrifft die vorliegende Erfindung auch die resultierenden medizinischen
Produkte.
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Die
vorliegende Erfindung wird nur durch ein Herstellungsbeispiel näher erläutert:
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Beispiel
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Es
wurde eine erfindungsgemäße Bettzeughülle wie
folgt hergestellt:
Ein Trägergewebe
mit den folgenden Eigenschaften:
Garn Nm 100/1 in Kette und
Schuß aus
100% Baumwolle
Fadendichte: Kette 53 Fäden/cm
Schuß 48 Fäden/cm
Gewicht
ca. 100 g/m2
Gewebedichte 86,4%
wurde
wie folgt verarbeitet:
- • Sengen;
- • Imprägnieren
mit Entschlichtungsflotte;
- • Verweilen
(24 h);
- • Schlichte
auswaschen plus Bleichflotte imprägnieren;
- • Verweilen
(48 h);
- • Bleiche
auswaschen;
- • Trocknen
auf 8% Restfeuchte;
- • Bedrucken
mit keramischem Material;
- • Avivieren
mit Weichmacher;
- • Endtrocknen
auf 6% Restfeuchte;
- • Kalandern;
und
- • Sanforisieren.
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Hierbei
wurde das keramische Material in einem Gewicht von ca. 20 g/m2 (bezogen auf die Trockenmasse des keramischen
Materials) aufgetragen.
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Das
keramische Material wurde im Rotationsdruckverfahren mit Siebschablone
als unregelmäßiger Punkt-Streudruck
aufgetragen. Die Keramikpaste wurde vor dem Beschichten mit Weißpigmenten
aufgehellt.
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Das
fertig ausgerüstete
Gewebe weist im Vergleich zur unbedruckten Ware einen minimal härteren Griff
auf. Eine Reduzierung der Weichheit ist bei bedruckten Geweben mit
einem vergleichbaren Bedeckungsgrad als normal anzusehen.