DE102006014835A1 - Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen durch schichtweises Aufbauen aus pulverförmigem Werkstoff - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen durch schichtweises Aufbauen aus pulverförmigem, insbesondere metallischem oder/und keramischem Werkstoff, umfassend ein Prozessraumgehäuse (8) mit einem Prozessraum (6), eine Trägeranordnung (14) als Basis für den Schichtaufbau und zur Bereitstellung eines Baufeldes (25) in dem Prozessraum (6), eine Bestrahlungseinrichtung (18) zur Bestrahlung der jeweils zuletzt auf der Trägeranordnung (16) präparierten Werkstoffpulverschicht in einem dieser Schicht zugeordneten Querschnittsbereich des betreffenden herzustellenden Gegenstandes (2) mit Strahlung, die das Werkstoffpulver in diesem Querschnittsbereich durch Erhitzen zum Verschmelzen oder ggf. zum Versintern bringt, und eine Schutzgasfördereinrichtung (32, 34, 38, 40, 42, 50) zum Durchleiten von Schutzgas durch den Prozessraum (6), wobei die Schutzgasfördereinrichtung (32, 34, 38, 40, 42, 50) Mittel (32, 38, 42) zur Erzeugung und Aufrechterhaltung einer für von dem Baufeld (25) ausgehenden Prozessrauch (28) nahezu undurchdringlichen Trennzone (30) in Form einer Schutzgasströmungsschicht zwischen dem Baufeld (25) und der dem Baufeld (25) oben gegenüberliegenden Seite (9) des Prozessraumgehäuses (8) aufweist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen durch schichtweises Aufbauen aus pulverförmigem, insbesondere metallischem oder/und keramischem Werkstoff, umfassend ein Prozessraumgehäuse mit einem Prozessraum, eine Trägeranordnung als Basis für den Schichtaufbau und zur Bereitstellung eines Baufeldes in dem Prozessraum, eine Bestrahlungseinrichtung mit dem Baufeld oben gegenüberliegenden Komponenten zur Bestrahlung der jeweils zuletzt auf der Trägeranordnung präparierten Werkstoffpulverschicht in einem dieser Schicht zugeordneten Querschnittsbereich des betreffenden herzustellenden Gegenstandes mit Strahlung, die das Werkstoffpulver in diesem Querschnittsbereich durch Erhitzen zum Verschmelzen oder ggf. zum Versintern bringt, und eine Schutzgasfördereinrichtung zum Durchleiten von Schutzgas durch den Prozessraum.
- Zum Stand der Technik derartiger Vorrichtungen kann z. B. auf die
DE 199 05 067 A1 , dieDE 102 36 907 A1 , dieDE 102 08 150 A1 , dieDE 101 12 591 A1 oder dieDE 196 49 865 A1 verwiesen werden. - Unter den Begriffen selektives Laserschmelzen, selektives Pulverschmelzen, selektives Lasersintern u. dgl., sind in jüngerer Zeit leistungsfähige Methoden zur Herstellung von Gegenständen auch komplizierterer Geometrie bekannt geworden, wobei diese häufig unter dem Begriff "Rapid Prototyping" oder "Rapid Tooling" oder "Rapid Manufacturing" zusammengefassten Methoden im Wesentlichen auf folgendem Prinzip basieren:
Der herzustellende Gegenstand wird nach Maßgabe von CAD-Daten bzw. von davon abgeleiteten geometrischen Beschreibungsdaten schichtweise aus einem feinkörnigen, pulverigen Rohmaterial aufgebaut, in dem das Rohmaterial entsprechend einem der jeweiligen Schicht zugeordneten Querschnittsmuster des Gegenstandes durch ortsselektives Bestrahlen verfestigt bzw. verschmolzen wird. Das Bestrahlen erfolgt normalerweise mittels Laserstrahlung, wobei die Steuerung einer den Laserstrahl ablenkenden Strahlablenkeinrichtung mittels einer Steuereinrichtung auf der Basis geometrischer Beschreibungsdaten des herzustellenden Gegenstandes erfolgt. Die Steuerinformationen werden üblicherweise von einem Mikrocomputer nach Maßgabe eines entsprechenden Programms aus CAD-Daten abgeleitet und bereitgestellt. - Der Laserstrahl zeichnet auf der zuletzt präparierten Rohmaterialschicht das dieser Schicht zugeordnete Querschnittsmuster des Gegenstandes, um das Rohmaterial dem Querschnittsmuster entsprechend selektiv zu verschmelzen. Nach einem solchen Bestrahlungsschritt erfolgt dann üblicherweise die Präparation der nächsten Werkstoffpulverschicht auf der zuletzt durch Bestrahlen selektiv und bereichsweise verschmolzenen Schicht. Nach Ausbildung einer an ihrer Oberfläche hinreichend glatten Werkstoffpulverschicht erfolgt dann wieder ein Bestrahlungsschritt in der vorstehend erläuterten Weise. Der Gegenstand entsteht somit Schicht für Schicht, wobei die aufeinander folgend hergestellten Querschnittsschichten des Gegenstandes so miteinander verschmolzen sind, dass sie aneinander haften. Als Pulvermaterialien kommen diverse Metalle in Frage, darunter z. B. Stahl, Titan, Gold, Tantal. Auch keramisches Werkstoffpulver kann beim selektiven Laserschmelzen eingesetzt werden. Ferner sind mit der Methode des selektiven Laserschmelzens nahezu alle erdenklichen Formen von Gegenständen herstellbar, wodurch sie für die Herstellung von kompliziert geformten Maschinenelementen, Prothesen, Schmuckstücken usw. prädestiniert ist.
- Die jeweilige Einstellung des Schichtniveaus relativ zur Strahlungsquelle bzw. zur Strahlablenkeinrichtung erfolgt normalerweise durch entsprechendes Absenken einer Plattform, welche einen Träger bildet, auf der der Gegenstand schichtweise aufgebaut wird. Beim selektiven Laserschmelzen erfolgt das Bestrahlen des eingesetzten Werkstoffpulvers üblicherweise unter Schutzgasatmosphäre, z.B. Argonatmosphäre, insbesondere um Oxidationseffekte zu unterdrücken. Es ist bekannt, den Prozessraum während der Durchführung des Verfahrens des selektiven Laserschmelzens kontinuierlich mit Schutzgas zu spülen, indem an einer Seite des Prozessraums Schutzgas eingelassen wird, welches an der gegenüberliegenden Prozessraumgehäuseseite wieder moderat abgesaugt wird. Das abgesaugte Schutzgas kann in einem Kreislauf dem Prozessraum wieder zugeführt werden.
- Beim Umschmelzen des Werkstoffpulvers durch Bestrahlen entsteht je nach den Betriebsbedingungen mehr oder weniger Prozessrauch durch Verdampfungseffekte. Der Prozessrauch steigt im Prozessraum auf und schlägt sich zumindest teilweise an den Prozessrauminnenwänden, insbesondere an der Prozessraumdecke und sonstigen im Prozessraum befindlichen Flächen als Kondensat nieder. Der Prozessraum und darin befindliche Installationen werden somit durch Kondensatabscheidung nach und nach mehr verschmutzt. Dies betrifft auch Komponenten der Bestrahlungseinrichtung, wie etwa ein Fenster oder eine Linse, durch die hindurch der Laserstrahl in den Prozessraum eindringt. Die Verschmutzung einer solchen Komponente der Bestrahlungseinrichtung führt dazu, dass ein Teil der Strahlung von dem Kondensatmaterial absorbiert wird und somit nicht für das Umschmelzen des Werkstoffpulvers zur Verfügung steht. Dabei können überdies unerwünschte Erhitzungseffekte an der betreffenden Komponente der optischen Bestrahlungseinrichtung durch Absorption auftreten. Bisher wurde das Problem der Kondensatabscheidung innerhalb des Prozessraums dadurch gelöst, dass das Prozessraumgehäuse nach jedem Bauprozess oder doch zumindest nach jeweils wenigen Bauprozessen gründlich gereinigt wurde. Dieses Reinigen ist jedoch relativ aufwendig und erfordert Zeit, in der die Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen nicht ihrer Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann.
- Bei der Umschmelzung bestimmter Werkstoffpulver, insbesondere bei der Umschmelzung von Titanpulver, kann Prozessrauch entstehen, dessen im Prozessraum zunächst in Schutzgasatmosphäre abgeschiedenes Kondensat bei nachfolgendem Kontakt mit Luft hoch reaktiv ist und bei Ansammlung kritischer Mengen zur spontanen Selbstentzündung bzw. Flammbildung neigt. Unachtsamer Umgang mit einer herkömmlichen Vorrichtung der eingangs genannten Art kann somit bei der Verarbeitung solcher Werkstoffpulver gefährlich sein und zu Bränden führen.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art bereitzustellen, bei welcher das Problem der kritischen Prozessraumverschmutzung durch Prozessrauchkondensation mit einfachen Mitteln gelöst ist.
- Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, dass die Schutzgasfördereinrichtung Mittel zur Erzeugung und Aufrechterhaltung einer für von dem Baufeld ausgehenden Prozessrauch nahezu undurchdringlichen Trennzone in Form einer Schutzgasströmungsschicht zwischen dem Baufeld und der dem Baufeld gegenüberliegenden Seite des Prozessraumgehäuses und insbesondere zwischen dem Baufeld und den dem Baufeld gegenüberliegenden Komponenten der Bestrahlungseinrichtung aufweist.
- Die Trennzone in Form einer Schutzgasströmungsschicht hindert den Prozessrauch daran, nach oben hin zur Prozessraumgehäusedecke und zu dort etwa eingebauten Fenstern bzw. Linsen aufzusteigen. Ein Niederschlag von Prozessrauchkondensat in nennenswertem Maße kann dort somit nicht stattfinden. Der Prozessrauch wird vielmehr von der Gasströmung mitgenommen und aus dem Prozessraum ausgebracht. Der Prozessraum ist somit einer geringeren Verschmutzung als bei den konventionellen Vorrichtungen der eingangs genannten Art ausgesetzt.
- Das erfindungsgemäße Konzept der Isolierung von Prozessraumvolumen durch Eingrenzung dieses Volumens durch wenigstens eine Trennzone in Form einer Schutzgasströmungsschicht hat sich als sehr wirksam und vorteilhaft erwiesen und stellt in Bezug auf die Verwendung von hoch reaktives Kondensat bildenden Pulvern, wie etwa Titan, einen wichtigen Sicherheitsaspekt dar.
- Die Mittel zur Erzeugung und Aufrechterhaltung einer Trennzone in einer Schutzgasströmungsschicht umfassen gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung eine Düsenanordnung, die Schutzgas unter erhöhtem Druck und unter Bildung einer zumindest annähernd laminaren Schutzgasströmung in den Prozessraum einleitet und an einer ersten Seite des Prozessraumes vorgesehen ist, sowie eine Auslassöffnungsanordnung oder Saugöffnungsanordnung, die an einer der ersten Seite diametral gegenüberliegenden zweiten Seite des Prozessraumes vorgesehen und dazu eingerichtet ist, Schutzgas aus dem Prozessraum abzuleiten.
- Vorzugsweise weist die Schutzgasfördereinrichtung in einer Höhe zwischen der Düsenanordnung und dem Baufeld zusätzliche Schutzgaseinlässe insbesondere an der ersten Seite des Prozessraumes auf, die Schutzgas mit geringerem Druck als die Düsenanordnung in den Prozessraum einleiten, so dass sich unter der die Trennzone bildenden Schutzgasströmungsschicht eine Schutzgasatmosphäre ausbilden kann, in der das Schutzgas mit geringerer Strömungsgeschwindigkeit als in der Trennzone bewegt wird. Das von den zusätzlichen Schutzgaseinlässen eingeleitete Schutzgas wird durch die Auslassöffnungen der Saugöffnungsanordnung aus dem Prozessraum abgeleitet. Vorzugsweise umfasst die Schutzgasfördereinrichtung eine Schutzgaskreislaufanordnung, in der wenigstens eine Filteranordnung und wenigstens ein Schutzgasfördermittel integriert ist. Dabei sind vorzugsweise sämtliche Schutzgaseinlässe – und Schutzgasauslässe des Prozessraums nach außen abgedichtet in die Schutzgaskreislaufanordnung einbezogen.
- Die Mittel zur Erzeugung und Aufrechterhaltung einer Trennzone in Form einer Schutzgasströmungsschicht umfassen zweckmäßigerweise einen Kompressor in einem zur Düsenanordnung führenden Zweig der Schutzgaskreislaufanordnung. Dieser Kompressor stellt sicher, dass das Schutzgas mit hinreichend hohem Druck an der speziellen Düsenanordnung bereitge stellt wird, welche die Schutzgasströmungsschicht zur Bildung einer Trennzone erzeugt. Wie schon oben angedeutet, kann diese Trennzone z.B. auf einer horizontalen Ebene liegen, um zwischen dem Baufeld und der Prozessraumdecke eine für Prozessrauch weitestgehend undurchdringbare Barriere zu erzeugen.
- Eine Variante der Düsenanordnung zur Bildung der schnellen Schutzgasströmungsschicht umfasst wenigstens eine Düse mit einer in horizontaler Richtung langgestreckten und quer dazu schmalen Düsenöffnung.
- Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung sind zusätzliche Düsenanordnungen zur Erzeugung weiterer Trennzonen in Form von Schutzgasströmungsschichten vorgesehen, die quer zu der erstgenannten Trennzone, also vorzugsweise im Wesentlichen vertikal dazu verlaufen, so dass Prozessrauch auch daran gehindert wird, sich an lateralen Seitenwänden des Prozessraumgehäuses als Kondensat niederzuschlagen. Diese Trennzonen bilden somit einen von Schutzgas durchspülten Tunnel, in dem etwaiger Prozessrauch zu Schutzgasauslässen des Prozessraumgehäuses an der von den Düsenanordnungen entfernten Seite des Prozessraumes nach außen in die Kreislaufleitungen abgeleitet wird.
- Vorzugsweise umfasst die Schutzgasfördereinrichtung eine an die Auslassöffnungsanordnung angeschlossene Saugpumpe, insbesondere ein regelbares Seitenkanalgebläse, welches das Schutzgas aus dem Prozessraum absaugt.
- In besonders bevorzugter Weise ist in dem Schutzgasströmungsweg bzw. Schutzgaskreislauf eine Filteranordnung vorgesehen. Die Filteranordnung ist gemäß einer Ausführungsform der Erfindung in den im Prozessraumgehäuse nahe der das Schutzgas aus dem Prozessraum ausleitenden Auslassöffnungsanordnung positioniert. Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist eine Filteranordnung außen am Prozessraumgehäuse nahe der Auslassöffnungsanordnung vorgesehen, um das Schutzgas unmittelbar nach Austreten aus dem Prozessraum zu filtern.
- Ganz allgemein sollte die Schutzgasfördereinrichtung eine Filteranordnung mit einem Filterelement im Schutzgasförderweg umfassen, wobei die Filteranordnung so beschaffen ist, dass das Filterelement bedarfsweise in Schutzgasatmosphäre ausbaubar und in einen vorzugsweise in der Schutzgasatmosphäre bereitgehaltenen und verschließbaren Schutzbehälter überführbar ist. Dieser ggf. selbständig schutzfähige Aspekt ist von besonderer Bedeutung und kann z.B. dadurch verwirklicht sein, dass das Filterelement im Prozessraum installiert ist und ein ebenfalls im Prozessraum bereitgehaltener Schutzbehälter vorgesehen ist, wobei eine Bedienungsperson mittels einer Handhabungsvorrichtung das Filterelement bei Bedarf deinstallieren, in den Schutzbehälter einbringen und letzteren dicht verschließen kann, wobei dies in dem Prozessraum unter Aufrechterhaltung der Schutzgasatmosphäre stattfinden kann. Eine solche Handhabungsvorrichtung kann z.B. ein an einer Durchgriffsöffnung im Prozessraumgehäuse abdichtend angebrachter Handschuh sein, in den die Bedienungsperson eine Hand einführen kann, um dann mit dem Handschuh in den Prozessraum einzugreifen und dort den Filterwechsel und ggf. weitere Arbeiten vorzunehmen. Der Schutzbehälter kann z.B. eine Tüte oder ein Behälter mit festen Wänden sein.
- Gemäß einer bevorzugten Variante mit außerhalb des Prozessraumgehäuses anbringbarer und bestimmungsgemäß verwendbarere Filteranordnung weist letztere ein das Filterelement enthaltendes Filtergehäuse mit einem Schutzgaseinlass und einem durch das Filterelement davon separierten Schutzgasauslass auf und hat eine normalerweise mittels einer Verschlusseinrichtung nach außen abgedichtete Zugriffsöffnung für das Einsetzen und Herausnehmen des Filterelementes, wobei die Verschlusseinrichtung ein äußeres Verschlusselement in Gestalt eines Deckels, einer Klappe oder dgl. für die Zugriffsöffnung aufweist und wobei als Schutzbehälter ein in dem Filtergehäuse aufgenommener, die Zugriffsöffnung abdichtender und nach Entfernen des äußeren Verschlusselementes von der Zugriffsöffnung her zugänglicher Beutel vorgesehen ist, in den das Filterelement beim Heraus nehmen aus dessen Betriebsposition bei fortgesetzter Abdichtung der Zugriffsöffnung einführbar ist und der nach Aufnahme des Filterelementes verschließbar und von dem Filtergehäuse trennbar ist.
- Auch bei der letztgenannten Filteranordnung ist das Filterelement somit bedarfsweise in Schutzgasatmosphäre ausbaubar und in einen Schutzgasatmosphäre bietenden und verschließbaren Schutzbehälter überführbar. Dies ist im Hinblick auf das oben angesprochene Problem hochreaktiver Prozessrauchkondensate, etwa wie Titan-Kondensat wichtig, um zu verhindern, dass dieses sich im Filterelement anreichernde Kondensat mit Luft bzw. Sauerstoff in Verbindung kommt und sich entzündet bzw. Flammen bildet. Das nach Gebrauch und Ausbau in dem Schutzbehälter abgedichtet aufgenommene Filterelement kann an einem sicheren Ort gefahrlos entsorgt und ggf. wiederaufbereitet werden.
- Der Schutzgaseinlass der Filteranordnung ist an der Auslassöffnungsanordnung des Prozessraumgehäuses angeschlossen, wobei die Filteranordnung insgesamt zwischen der Auslassöffnungsanordnung des Prozessraumgehäuses und der Saugseite der Gasabsaugpumpe bzw. des Absauggebläses installiert ist. Vorzugsweise haben das Filtergehäuse und das darin koaxial aufgenommene Filterelement hohlzylindrische Form, wobei die Zugriffsöffnung an einer Stirnseite des Filtergehäuses vorgesehen ist. Der Schutzgaseinlass ist gemäß einer Variante der Filteranordnung an dem Filtergehäusemantel – und der Schutzgasauslass an der der Zugriffsöffnung entgegengesetzten Stirnseite des Filtergehäuses vorgesehen. Denkbar wäre auch eine Variante, bei der der Schutzgaseinlass an der betreffenden Stirnseite des Filtergehäuses – und der Schutzgasauslass an dem Filtergehäusemantel vorgesehen ist. Jedenfalls sollte sichergestellt sein, dass sämtliches Schutzgas auf dem Weg vom Schutzgaseinlass zum Schutzgasauslass das Filterelement durchströmen muss.
- Gemäß einer Weiterbildung der externen Filteranordnung weist diese einen den als Schutzbehälter verwendeten Beutel umlaufend abdichtend an der Zylindermantelwand des Filtergehäuses festliegenden Klemmring auf.
- Ein weiterer besonders vorteilhafter Gesichtspunkt der Erfindung ist eine vergleichsweise einfach aufgebaute und sehr zuverlässig funktionierende Schichtenpräparierungseinrichtung zum Präparieren einer jeweils nachfolgend mittels der Bestrahlungseinrichtung ortsselektiv zu bestrahlenden Schicht des pulverförmigen Werkstoffs, wobei die Schichtenpräparierungseinrichtung einen im Abstand der gewünschten Pulverschichtdicke über der zuletzt bestrahlten Schicht hinweg bewegbaren Glättungsschieber zur Einebnung einer jeweiligen Menge an Werkstoffpulver über der zuletzten bestrahlten Schicht aufweist, wobei dieser Glättungsschieber an einem radial von einer vertikalen Schwenkachse abstehenden und um die Schwenkachse schwenkbaren Halter vorgesehen ist. Der Schwenkantriebsmotor des Halters kann z.B. außerhalb des Prozessraumgehäuses vorgesehen sein und über eine abgedichtet durch eine Prozessraumgehäusewand geführte Antriebswelle oder dgl. mit dem Halter im Prozessraum verbunden sein.
- Vorzugsweise hat der Halter einen Pulverspender zur Abgabe von Werkstoffpulver, der bei den Schwenkbewegungen des Halters über das Baufeld geführt wird, um Werkstoffpulver abzugeben. Der Pulverspender kann z.B. ein Wechselbehälter sein, der in eine Wechselbehälteraufnahme des Halters lösbar eingesetzt ist. Das Wechseln des Pulverspenders oder ggf. das Nachfüllen von Pulver kann z.B. ebenfalls mit einem Dichthandschuh der oben angesprochenen Art von einer Bedienungsperson manuell vorgenommen werden. Ein Pulvervorrat bzw. ein gefüllter Wechselbehälter kann für diesen Zweck im Prozessraum deponiert worden sein. Es ist somit auch bei Wechsel des Pulverspenders keine Aufhebung der Schutzgasatmosphäre erforderlich. Darauf hinzuweisen ist noch, dass am Prozessraumgehäuse Schleusenkammern vorgesehen sein können, welche einerseits zum Prozessraum hin und andererseits nach außen hin mit wahlweise zu öffnenden und zu schließenden Türen oder dgl. versehen sind und bedarfsweise mit Schutzgas gespült werden können, so dass Gegenstände von außen über die Schleusenkammer in den Prozessraum eingebracht – oder aus dem Pro zessraum herausgeholt werden können, ohne dass im Prozessraum die Schutzgasatmosphäre aufgehoben bzw. gestört werden müsste.
- Vorzugsweise weist der Pulverspender an seinem unteren Ende Elemente des Glättungsschiebers auf, etwa eine Leiste aus Silikon oder dgl., die bei der Bewegung des schwenkbaren Halters das Pulver auf dem Baufeld einebnet.
- Der Prozessraumgehäuseboden kann eine Öffnung zur Ableitung überschüssigen Werkstoffpulvers zu einem nach außen abgedichtet an der Öffnung angeschlossenen Sammelbehälter aufweisen. Nach Beendigung eines Bauprozesses kann eine Bedienungsperson dann ggf. sämtliches überschüssiges Pulver manuell durch die genannte Öffnung in den Sammelbehälter einbringen.
- Die Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert.
-
1 zeigt eine eher schematische Darstellung einer Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen nach der Erfindung in einer Schnittdarstellung in Vorderansicht mit der in2 bei I-I angedeuteten Schnittebene. -
2 zeigt eine Schnittseitenansicht der Vorrichtung aus1 mit der in1 bei II-II angedeuteten Schnittebene. -
3 zeigt in einer perspektivischen Darstellung die Außenansicht eines Ausführungsbeispiels einer Vorrichtung nach der Erfindung. -
4 zeigt ein in dem in3 dargestellten Außengehäuse untergebrachtes Prozessraumgehäuse mit angebauter Filteranordnung und aufgesetztem Optikmodul in einer perspektivischen Dar stellung. -
5 zeigt das Prozessraumgehäuse aus4 in einer Ansicht von vorn mit entfernter Fronttür, -
6 zeigt eine Innenansicht des Prozessraumes mit Blick auf den Prozessraumboden und eine Draufsicht auf die Filteranordnung. -
7 zeigt die Filteranordnung in einer Seitenansicht. -
8 zeigt die Filteranordnung aus7 in einer Schnittseitenansicht. -
9 zeigt in einer perspektivischen Darstellung eine Schichtenpräparierungseinrichtung nach der Erfindung. -
10 zeigt einen Pulverbehälter der Schichtenpräparierungseinrichtung aus7 . - Die Erläuterungsskizze gemäß
1 zeigt eine Momentaufnahme bei der Herstellung eines Gegenstandes2 durch schichtweises Aufbauen aus einem Pulver4 , z.B. Titanpulver mit einer Körnung von z.B. 10 μm – 60 μm oder Stahlpulver bzw. Keramikpulver entsprechender Körnung. Der Aufbau des Gegenstandes2 erfolgt in einem Prozessraum6 , welcher von dem Prozessraumgehäuse8 begrenzt ist. In dem Prozessraum6 herrscht Schutzgasatmosphäre, vorzugsweise Argon-Atmosphäre, wobei die Pfeile10 und11 in1 die Schutzgaszuleitung – und der Pfeil12 die Schutzgasableitung andeuten. Das schichtweise Aufbauen des Gegenstandes2 erfolgt auf einer Trägerplattform14 , welche mittels einer Vertikalantriebseinheit vertikal bewegbar und in verschiedenen Vertikaleinstellungen positionierbar ist. Eine Schichtenpräparierungseinrichtung15 mit einem Glättungsschieber16 dient zur Präparierung und Einebnung einer neuen Pulverschicht auf der jeweils zuletzt bestrahlten Pulverschicht, wobei der Glättungsschieber16 in einem vertikalen Abstand entsprechend der gewünschten Pulverschichtdicke zu der zuletzt bestrahlten Schicht horizontal über die Trägerplattform14 und somit über das Baufeld hinweg bewegt wird. Nach der Präparierung einer solchen Pulverschicht kommt dann die Bestrahlungseinrichtung18 aus Laservorrichtung20 und Strahlablenkeinheit22 zum Einsatz, um das Pulver an den vorbestimmten Stellen entsprechend dem der Pulverschicht zugeordneten Querschnitt des herzustellenden Gegenstandes durch Bestrahlen umzuschmelzen. Im Beispielsfall wird der Laserstrahl24 durch eine f-θ-Linse26 hindurch in den Prozessraum6 eingebracht, wobei die Linse26 auch als Fenster des Gehäuses8 dient. Die Trägerplattform14 kann mit einer Heizvorrichtung zum Heizen des Pulverbettes ausgestattet sein. Vorzugsweise handelt es sich dabei um eine elektrische Widerstandsheizung. - Mit
27 ist in1 eine Kamera bezeichnet, die zur Prozessraumüberwachung und insbesondere zur Qualitätskontrolle der jeweils frisch präparierten Werkstoffpulverschicht und ggf. der jeweils durch Umschmelzen des Pulvers verfestigten Bereiche dient. Die von der Kamera27 bereitgestellten Bilddaten werden vorzugsweise mittels bildverarbeitender Programme ausgewertet. - Ein Problem bei dem Bauprozess eines Gegenstandes
2 ist die unbeabsichtigte Erzeugung von Prozessrauch28 durch Verdampfungseffekte beim Umschmelzen des Pulvers4 . Dieser Prozessrauch steigt normalerweise von dem Strahlauftreffpunkt des Laserstrahls24 auf dem Baufeld25 nach oben hin auf. Bei den bisher bekannten Vorrichtungen der hier betrachteten Art hat sich der Prozessrauch teilweise als Kondensat an der Decke9 des Prozessraumgehäuses8 und dabei auch an optischen Komponenten, wie etwa der Fensterlinse26 abgesetzt, wenngleich ein Teil des Prozessrauchs auch mit dem Schutzgas aus dem Prozessraum6 abgeleitet wurde. Wie oben schon näher erläutert, hat das Prozessrauchkondensat zu einer Verschmutzung von Prozessraumgehäusewänden und zu einer Eintrübung optischer Komponenten der Vorrichtung geführt. Gemäß der vorliegenden Erfindung wird diesbezüglich Abhilfe geschaffen, indem eine Trennzone30 zwischen dem Baufeld25 und der dem Baufeld25 gegenüberliegenden Seite9 des Prozessraumgehäuses erzeugt wird, wobei diese Trennzone30 aus einer schnellen Schutzgasströmungsschicht gebildet wird, die für den Prozessrauch28 im Wesentlichen undurchdringlich ist. Der Prozessrauch28 wird somit daran gehindert, zur Prozessraumdecke9 und zu den optischen Komponenten, wie etwa der Linse26 , aufzusteigen. Die Schutzgasströmungsschicht30 im Prozessraum6 sorgt dafür, dass der Prozessrauch zum weitaus überwiegenden Teil aus dem Prozessraum6 herausgeführt wird. Zur Erzeugung der Trennzone30 dienen die im Wesentlichen horizontal ausgerichtete Düse32 an der Prozessraumseite34 und die der Düse32 in im Wesentlichen gleicher Höhe auf der Prozessraumseite36 diametral gegenüberliegende Auslassöffnungsanordnung38 , welche Auslassöffnungen aufweist, durch die hindurch das Schutzgas mittels eines vakuumdichten Seitenkanalgebläses40 aus dem Prozessraum6 abgesaugt wird. - Der horizontal breitgezogenen Düse
32 wird das Schutzgas unter erhöhtem Druck von einem Kompressor42 zugeführt. Die Düse32 ist vorzugsweise so ausgestaltet, dass sie das Schutzgas unter Bildung einer zumindest annähernd laminaren Schutzgasströmung in den Prozessraum6 einleitet. - In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass es nicht unbedingt darauf ankommt, dass die Schutzgasströmungsschicht
30 über ihre gesamte Länge von der Düse32 bis zur Auslassöffnungsanordnung38 eine konstante Schichtdicke aufweist. In der Praxis kann es durchaus vorkommen, dass die Schichtdicke der Trennzone30 mit zunehmendem Abstand von der Düse32 größer wird, so dass sich ein keilförmiger Querschnitt der Trennzone ausbildet. Wichtig ist allerdings, dass der Bereich30 der schnellen Schutzgasströmung einen so großen Abstand vom Baufeld25 hat, dass das schnell strömende Schutzgas keine Aufwirbelung bzw. Bewegung des Pulvers verursacht. Um dies sicherzustellen, kann es durch entsprechende Anordnung der Auslassöffnungen38 relativ zur Düse32 vorgesehen sein, dass die Trennzone30 von der Düse32 ausgehend schräg nach oben zum (höher liegenden) Auslass orientiert ist. - Wie in
2 deutlicher zu erkennen ist, sind zwei vertikal installierte Düsen44 seitlich und unterhalb der Düse32 in der Weise vorgesehen, dass sie zwei auf Vertikalebenen liegende Trennzonen in Form von Schutzgasströmungsschichten erzeugen können, die zusammen mit der Trennzone30 einen in2 mit46 angedeuteten "Schutztunnel" zur Ableitung von Prozessrauch bilden. Die Düsen44 sind ebenfalls an dem Kompressor42 angeschlossen. Anstelle der Düse32 bzw. anstelle der Düsen44 können jeweils mehrere Düsen vorgesehen sein, die gemeinsam eine breite Schutzgasströmungsschicht als Trennzone bilden. - Auf der Prozessraumseite
34 sind ferner unterhalb der Düse32 weitere Schutzgaseinlässe48 vorgesehen, durch die hindurch Schutzgas mit vergleichsweise kleinerem Druck in den Prozessraum6 eingeleitet wird, um eine Schutzgasatmosphäre über dem Baufeld25 zu erzeugen und aufrechtzuerhalten. Druck und Strömungsgeschwindigkeit dieses Schutzgaspolsters sind so eingestellt, dass es nicht zu Aufwirbelungen des Werkstoffpulvers kommen kann. Das mittels der Schutzgaseinlässe48 eingeführte Schutzgas tritt durch die Auslassöffnungsanordnung38 aus dem Prozessraum6 aus. Vorzugsweise ist der Prozessraum6 in einen Schutzgaskreislauf integriert, bei dem das über die Auslassöffnungsanordnung38 aus dem Prozessraum6 mittels der Gebläseanordnung40 herausgeförderte Schutzgas über betreffende Kreislaufleitungen wieder zu dem Einlass48 und über den Kompressor42 ferner zu den Düsen32 ,44 geführt wird, um es wieder in den Prozessraum6 einzubringen. Eine Filteranordnung50 in unmittelbarer Nähe der Schutzgasauslassanordnung38 dient zur Filterung des abgepumpten Schutzgases und somit auch insbesondere zur Aussonderung von Prozessrauchkondensat. Zur Regelung der Schutzgasströmung durch den Prozessraum6 hindurch kann als Überwachungsparameter z.B. die Differenz der Drucke unmittelbar vor und unmittelbar nach der Filteranordnung50 erfasst werden. - In den
3 –10 sind ein konkretes Ausführungsbeispiel der Erfindung sowie Komponenten davon gezeigt. In3 ist das Schrankgehäuse52 der Vorrichtung mit einer an einem Gelenkarm54 hängenden Bedienkonsole56 erkennbar. Die Bedienkonsole steht mit einer elektronischen Steuereinrichtung in Verbindung, mittels welcher die jeweiligen Bauprozesse gesteuert werden. Die Fronttür58 kann geöffnet werden, um Zugriff auf das eigentliche Prozessraumgehäuse8 zu ermöglichen, das in4 besser erkennbar ist. - Das Prozessraumgehäuse
8 hat eine Fronttür60 mit einem Sichtfenster62 , das mit dem Sichtfenster64 des Gehäuses52 (3 ) fluchtet und mittels einer durchsichtigen Scheibe dicht verschlossen ist. Die Löcher66 in der Fronttür60 sind Durchgriffsöffnungen. Diese Durchgriffsöffnungen66 sind normalerweise von (in den Fig. nicht gezeigten) Handschuhen abgedichtet, mit denen eine Bedienungsperson in den Prozessraum6 eingreifen kann (Handschuhbox-Prinzip). - Auf dem Prozessraumgehäuse
8 befindet sich die Bestrahlungseinrichtung18 mit einer elektronisch gesteuerten Scanneranordnung22 , der f-θ-Linse26 in der oberen Begrenzungswand9 des Prozessraumgehäuses8 und einer Gruppe von optischen Komponenten68 zur Einkopplung des Laserlichtes in die Scanneranordnung22 . -
4 zeigt auch die seitlich an dem Prozessraumgehäuse8 angebrachte Filteranordnung50 . Die Filteranordnung50 ist mit ihren Schutzgaseinlassöffnungen68 an den Schutzgasauslassöffnungen38 an der Prozessraumseite36 (vgl.6 ) angeschlossen. Die Schutzgaseinlassöffnungen68 sind radial an dem Filtergehäusemantel70 des hohlzylindrisch ausgebildeten Filtergehäuses72 vorgesehen. Die Schutzgasauslassöffnung74 des Filtergehäuses70 befindet sich an der hinteren Stirnseite76 . An der Schutzgasauslassöffnung74 ist ein regelbares Seitenkanalgebläse (nur in1 bei40 gezeigt) angeschlossen, welches durch die Filteranordnung50 hindurch Schutzgas aus dem Prozessraum6 absaugt. - In
7 und8 ist die Filteranordnung50 detaillierter dargestellt. Aus8 ist ersichtlich, dass das eigentliche feinporige Filterelement78 ein hohlzylindrischer Körper ist, welcher in dem Filtergehäuse70 koaxial dazu aufgenommen ist und mit seiner offenen Stirnseite innen an der Stirnwand76 des Filtergehäuses70 anliegt und dort fixiert ist, etwa durch eine Steckverbindung oder ggf. Verschraubung80 . An der der Auslassöffnung74 entfernten Stirnseite82 weist das Filtergehäuse72 eine Zugriffsöffnung84 auf, die mittels eines Schraubdeckels86 verschlossen ist. Dieser Schraubdeckel86 ist in der Darstellung gemäß8 mit einem Zwischenring88 verschraubt, der seinerseits axial auf dem Zylindermantel70 aufgesetzt ist, so dass er eine axiale Verlängerung des Zylindermantels70 bildet. Wie bei90 in10 angedeutet, ist an der Verbindungsstelle zwischen dem Klemmring88 und dem Zylindermantelelement70 der Randbereich90 eines in dem Filtergehäuse72 aufgenommenen schlauchartigen Beutels92 abgedichtet eingeklemmt. Der Klemmring88 und der Zylindermantel70 sind mittels einer äußeren Klemmanordnung (nicht gezeigt) aneinander fixiert, wobei die Klemmanordnung bedarfsweise lösbar ist, um den Klemmring88 von dem Zylindermantelteil70 freizugeben. - Der Vorgang des Wechselns des Filterelements
78 kann folgendermaßen durchgeführt werden. Während der vom Zylindermantel70 umgebene Bereich des Filtergehäuses72 noch Schutzgasatmosphäre aufweist und somit das Filterelement78 in dieser Schutzgasatmosphäre sich befindet, wird der Verschlussdeckel86 von dem Klemmring88 abgeschraubt, so dass ein Zugriff auf den Beutel92 an der Zugriffsöffnung84 möglich ist. Eine Bedienungsperson kann dann das Filterelement78 an dessen Rückseite ergreifen, wobei jedoch zwischen der Hand der Bedienungsperson und dem Filterelement78 die Wand des Beutels92 verbleibt. Die Bedienungsperson kann dann das Filterelement78 aus der Fixierung an der Stirnseite76 des Filtergehäuses72 lösen und in den Beutel92 aufnehmen. Dabei bleibt die Schutzgasatmosphäre in dem Beutel92 aufrechterhalten, da das Innere des Beutels nach wie vor nicht mit der Außenluftatmosphäre in Verbindung ge kommen ist. Nach vollständigem Herausziehen des Filterelements78 aus dem Filtergehäuse72 kann die Bedienungsperson dann den Filterbeutel92 mit geeigneten Mitteln, etwa mit einem Verschlussclip, einem Kabelbinder oder dgl., dicht verschließen, und zwar an einer von dem Beutelrand90 etwas entfernten Stelle. Sodann kann der Klemmring88 vom Mantelelement70 abgenommen werden, um das über die neugebildete Verschlussstelle abstehende Beutelende90 freizugeben. Mit81 ist in8 ein am Filterelement78 angeordneter Bürstenring oder Abstreifring bezeichnet, welcher beim Herausziehen des Filterelementes78 aus dem Filtergehäuse72 die Innenfläche des Zylindermantels70 von Rückständen säubert, so dass auch solche Rückstände in Schutzgasatmosphäre in die Filtertüte92 eingebracht werden. Der Beutel92 mit dem darin in Schutzgasatmosphäre aufgenommenen Filterelement78 kann dann entsorgt und ggf. der Wiederaufbereitung des Filterelements78 zugeführt werden. Diese Art der Sicherung des Filterelements78 ist aus Sicherheitsgründen zu empfehlen, wenn es zu befürchten ist, dass sich reaktives Prozessrauchkondensat im Filterelement78 gesammelt hat, wie dies etwa bei der Verarbeitung von Titanpulver auftreten kann. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass im Hinblick auf diesen Sicherheitsaspekt auch die mittels der Trennzone30 gebündelte und den Prozessrauch mitführende Schutzgasströmung aus dem Prozessraum6 zu der nahe am Prozessraumgehäuse vorgesehenen Filteranordnung50 sehr vorteilhaft ist. - Das Bestücken der Filteranordnung
50 mit einem neuen Filterelement78 erfolgt durch Einsetzen des Filterelements78 in den Filtergehäusemantel70 und Fixieren des Filterelements78 an der Stirnwand76 des Filtergehäuses72 . Sodann wird eine neue Filtertüte92 über das an seiner Stirnseite geschlossene Ende94 des Filterelements78 gestülpt und der Randbereich90 am offenen Ende des Beutels92 so über den Rand des Mantelteils70 nach außen gelegt, dass der Klemmring88 auf das freie axiale Ende des Mantelteils70 aufgesetzt werden kann, um den dann vom Filtergehäuse-Innenbereich nach außen verlaufenden Endabschnitt90 des Beutels92 dicht festzuklemmen. Sodann wird der Klemmring88 an dem Mantelteil70 fixiert und schließlich der Deckel86 außen auf den Klemmring88 aufgeschraubt. Der nächste Schritt ist dann das Spülen des Filtergehäuses72 und des Beutelinneren mit Schutzgas und das Aktivieren des Schutzgaskreislaufs, so dass ein neuer Bauprozess eingeleitet werden kann. - Zum Ausgleich etwaiger Verluste von Schutzgas kann es vorgesehen sein, dass an dem Schutzgaskreislauf eine Schutzgasquelle angeschlossen ist, aus der bedarfsweise zusätzliches Schutzgas, z.B. Argon, entnommen werden kann.
- In den
5 –6 und9 ist eine bevorzugte Schichtenpräparierungseinrichtung15 erkennbar. Die Schichtenpräparierungseinrichtung15 weist einen Schwenkarm17 auf, der in einer zur Trägerplattform14 parallelen horizontalen Ebene aus der in5 gezeigten passiven Stellung heraus über die Bauplattform14 hinweg hin- und herverschwenkbar ist, um mit einem Glättungsschieberelement16 eine Pulverschicht auf der Trägerplattform14 glattzustreichen. Das Glättungsschieberelement16 ist durch den unteren Rand eines in dem Halter17 aufgenommenen Wechselbehälters96 für Pulvervorrat gebildet. Der Schwenkarm17 ist an einer die vertikale Schwenkachse98 definierenden Welle100 angeordnet, welche durch den Boden102 des Prozessraumgehäuses8 abgedichtet nach unten geführt ist und von einem unter dem Prozessraumgehäuse8 angeordneten Motor zu Schwenkbewegungen antreibbar ist. Der Schwenkarm17 könnte ggf. an seinem von der Schwenkachse98 entfernten Ende mittels eines daran angeordneten Stützelementes in Form einer Rolle oder eines Gleitschuhes am Prozessraumboden102 oder einer darauf vorgesehenen Führung abgestützt sein. Das Stützelement kann von Abstreifern begleitet sein, die die Bahn des Stützelementes auf dem Boden102 jeweils abstreifend reinigen. Die Pulverpräparierungseinrichtung15 funktioniert hinsichtlich der Glättungsoperation somit nach Art eines "Scheibenwischers". Dabei rieselt Pulver durch einen Austrittsschlitz109 am unteren Ende des Wechselbehälters96 aus diesem heraus, um eine neue Pulverschicht zu bilden. Wie in10 angedeutet, sind im Inneren des Wechselbehälters96 Kaskadierungsbleche104 ,106 vorgesehen, welche sicherstellen, dass auf Pulver, welches unmittelbar an der Austrittsöffnung109 innen anliegt, kein zu großes Gewicht des übrigen Pulvervorrats im Wechselbehälter96 lastet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass keine zu große Menge an Pulver aus der Ausgabeöffnung109 des Wechselbehälters96 bei dessen Bewegungen über das Baufeld hinweg austritt. - Anstelle eines Auslassschlitzes könnten auch mehrere der Reihe nach positionierte Löcher
109 oder ein siebartiges Gebilde an der Unterseite des Behälters96 vorgesehen sein. Ferner könnte der Behälter96 Vibrationselemente aufweisen, die ein Schütteln des Pulvers und der Behälterwände zum Zwecke der beschleunigten und gesteuerten Pulverabgabe bewirken. - In den
5 und6 ist eine verschließbare Öffnung110 im Boden102 des Prozessraumgehäuses8 zu erkennen. An diese Öffnung110 ist ein Auffangbehälter für überschüssiges Werkstoffpulver anschließbar.
Claims (20)
- Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen durch schichtweises Aufbauen aus pulverförmigem, insbesondere metallischem oder/und keramischem Werkstoff, umfassend ein Prozessraumgehäuse (
8 ) mit einem Prozessraum (6 ), eine Trägeranordnung (14 ) als Basis für den Schichtaufbau und zur Bereitstellung eines Baufeldes (25 ) in dem Prozessraum (6 ), eine Bestrahlungseinrichtung (18 ) zur Bestrahlung der jeweils zuletzt auf der Trägeranordnung (14 ) präparierten Werkstoffpulverschicht in einem dieser Schicht zugeordneten Querschnittsbereich des betreffenden herzustellenden Gegenstandes (2 ) mit Strahlung, die das Werkstoffpulver in diesem Querschnittsbereich durch Erhitzen zum Verschmelzen oder ggf. zum Versintern bringt, und eine Schutzgasfördereinrichtung (32 ,34 ,38 ,40 ,42 ,50 ) zum Durchleiten von Schutzgas durch den Prozessraum (6 ), dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzgasfördereinrichtung (32 ,34 ,38 ,40 ,42 ,50 ) Mittel (32 ,38 ,42 ) zur Erzeugung und Aufrechterhaltung einer für von dem Baufeld (25 ) ausgehenden Prozessrauch (28 ) nahezu undurchdringlichen Trennzone (30 ) in Form einer Schutzgasströmungsschicht zwischen dem Baufeld (25 ) und der dem Baufeld (25 ) oben gegenüberliegenden Seite (9 ) des Prozessraumgehäuses (8 ) aufweist. - Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (
32 ,38 ,42 ) zur Erzeugung und Aufrechterhaltung einer Trennzone (30 ) in Form einer Schutzgasströmungsschicht eine Schutzgas unter erhöhtem Druck und unter Bildung einer zumindest annähernd laminaren Schutzgasströmung in den Prozessraum (6 ) einleitende Düsenanordnung (32 ) an einer ersten Seite (34 ) des Prozessraumes (6 ) – und eine Schutzgas aus dem Prozessraum (6 ) ableitende Auslassöffnungsanordnung (38 ) an einer der ers ten Seite (34 ) diametral gegenüberliegenden zweiten Seite (36 ) des Prozessraumes (6 ) aufweist. - Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzgasfördereinrichtung (
32 ,34 ,38 ,40 ,42 ,50 ) in einer Höhe zwischen der Düsenanordnung (32 ) und dem Baufeld (25 ) wenigstens einen zusätzlichen Schutzgaseinlass (48 ) an der ersten Seite (34 ) des Prozessraumes (6 ) aufweist, welcher Schutzgas mit geringerem Druck als die Düsenanordnung (32 ) in den Prozessraum (6 ) einleitet. - Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzgasfördereinrichtung (
32 ,34 ,38 ,40 ,42 ,50 ) eine Schutzgaskreislaufanordnung umfasst, in der wenigstens eine Filteranordnung (50 ) und wenigstens ein Schutzgasfördermittel (40 ,42 ) integriert ist. - Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (
32 ,34 ,42 ) zur Erzeugung und Aufrechterhaltung einer Trennzone (30 ) in Form einer Schutzgasströmungsschicht einen Kompressor (42 ) in einem zur Düsenanordnung (32 ) führenden Zweig der Schutzgaskreislaufanordnung umfasst. - Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzgasfördereinrichtung (
32 ,34 ,38 ,40 ,42 ,50 ) eine an die Auslassöffnungsanordnung (38 ) angeschlossene Saugpumpe (40 ) umfasst. - Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen nach Anspruch 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine Filteranordnung innen im Prozessraumgehäuse nahe der Auslassöffnungsanordnung vorgesehen ist.
- Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen nach Anspruch 4, 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Filteranordnung (
50 ) außen am Prozessraumgehäuse (8 ) nahe der Auslassöffnungsanordnung (38 ) vorgesehen ist. - Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzgasfördereinrichtung (
32 ,34 ,38 ,40 ,42 ,50 ) eine Filteranordnung (50 ) mit einem Filterelement (78 ) im Schutzgasförderweg umfasst, wobei die Filteranordnung (50 ) so beschaffen ist, dass das Filterelement (78 ) bedarfsweise in Schutzgasatmosphäre ausbaubar und in einen verschließbaren Schutzbehälter (92 ) überführbar ist. - Filteranordnung, insbesondere für eine Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei sie ein Filterelement (
78 ) und ein das Filterelement (78 ) enthaltendes Filtergehäuse (72 ) mit einem Schutzgaseinlass (68 ) und einem durch das Filterelement (78 ) davon separierten Schutzgasauslass (74 ) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Filtergehäuse (72 ) eine normalerweise mittels einer Verschlusseinrichtung nach außen abgedichtete Zugriffsöffnung (84 ) für das Einsetzen und Herausnehmen des Filterelementes (78 ) aufweist, wobei die Verschlusseinrichtung ein äußeres Verschlusselement (86 ) in Gestalt eines Deckels, einer Klappe oder dgl. für die Zugriffsöffnung (84 ) aufweist und wobei als Schutzbehälter (92 ) ein in dem Filtergehäuse (72 ) aufgenommener, das Filtergehäuse (72 ) zur Zugriffsöffnung (84 ) hin abdichtender und nach Entfernen des äußeren Verschlusselementes (86 ) von der Zugriffsöffnung (84 ) her zugänglicher Beutel vorgesehen ist, in den das Filterelement (78 ) beim Herausnehmen aus dessen Betriebsposition bei fortgesetzter Abdichtung gegenüber der Zugriffsöffnung (84 ) einführbar ist und der nach der Aufnahme des Filterelementes (78 ) verschließbar und von dem Filtergehäuse (72 ) trennbar ist. - Filteranordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Filtergehäuse (
72 ) und das Filterelement (78 ) hohlzylindrische Form aufweisen und dass die Zugriffsöffnung (84 ) an einer Stirnseite (82 ) des Filtergehäuses (72 ) vorgesehen ist. - Filteranordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Schutzgaseinlass (
68 ) an dem Filtergehäusemantel (70 ) – und der Schutzgasauslass (74 ) an der der Zugriffsöffnung (84 ) entgegengesetzten Stirnseite (76 ) des Filtergehäuses (72 ) vorgesehen ist. - Filteranordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen den Beutel (
92 ) umlaufend abdichtend an der Zylindermantelwand (70 ) des Filtergehäuses (72 ) festlegenden Klemmring (88 ) aufweist. - Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch eine Filteranordnung (
50 ) nach einem der Ansprüche 10 bis 13. - Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 10 oder 14, gekennzeichnet durch eine Schichtenpräparierungseinrichtung (
15 ) zum Präparieren einer jeweils nachfolgend mittels der Bestrahlungseinrichtung (18 ) ortsselektiv zu bestrahlenden Schicht des pulverförmigen Werkstoffs, wobei Schichtenpräparierungseinrichtung (15 ) einen im Abstand der gewünschten Pulverschichtdicke über der zuletzt bestrahlten Schicht hinweg bewegbaren Glättungsschieber (16 ) zur Einebnung einer jeweiligen Menge an Werkstoffpulver über der zuletzt bestrahlten Schicht aufweist, wobei dieser Glättungsschieber (16 ) an einem radial von einer vertikalen Schwenkachse (98 ) abstehenden und um die Schwenkachse (95 ) schwenkbaren Halter (17 ) vorgesehen ist. - Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter (
17 ) einen Pulverspender (96 ) zur Abgabe von Werkstoffpulver trägt, welcher bei den Schwenkbewegungen des Halters (17 ) über das Baufeld (25 ) geführt wird, um Werkstoffpulver abzugeben. - Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Pulverspender (
96 ) ein Wechselbehälter ist, der in eine Wechselbehälteraufnahme des Halters (17 ) lösbar eingesetzt ist. - Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Pulverspender (
96 ) an seinem unteren Ende Elemente des Glättungsschiebers (16 ) aufweist. - Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Prozessraumgehäuseboden (
102 ) eine Öffnung (110 ) zur Ableitung überschüssigen Werkstoffpulvers zu einem nach außen abgedichtet an der Öffnung angeschlossenen Sammelbehälter aufweist. - Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Prozessraumgehäuse Zugriffsöffnungen (
66 ) mit daran abdichtend angeordneten Handschuhen aufweist, mittels derer eine Bedienungsperson auf Elemente im Prozessraum (6 ) von außen zugreifen kann, ohne die Schutzgasatmosphäre im Prozessraum (6 ) aufzuheben.
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