DE102006005076A1 - Fahrzeugklappe - Google Patents
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- B62—LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
- B62D—MOTOR VEHICLES; TRAILERS
- B62D25/00—Superstructure or monocoque structure sub-units; Parts or details thereof not otherwise provided for
- B62D25/08—Front or rear portions
- B62D25/10—Bonnets or lids, e.g. for trucks, tractors, busses, work vehicles
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Abstract
Fahrzeugklappe, insbesondere für einen Omnibus mit einer in Form eines geschlossenen Rahmens 2 ausgebildeten Tragkonstruktion, die Funktionsflächen zum Anbinden der Fahrzeugklappe an Funktionsbauteile wie Gasfedern 4, Kabel, Schlösser usw. aufweist. Ein Außenblech 1 ist auf die Tragkonstruktion in Form eines geschlossenen Rahmens 2 aufgeklebt. Der geschlossene Rahmen 2 besteht aus beabstandeten Gussteilen und dazu quer verlaufenden beabstandeten Profilteilen, wobei die Funktionsflächen an den Gussteilen vorgesehen sind.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Fahrzeugklappe, insbesondere für einen Omnibus mit einer in Form eines geschlossenen Rahmens ausgebildeten Tragkonstruktion, die Funktionsflächen zum Anbinden der Fahrzeugklappe an Funktionsbauteile wie Gasfedern, Kabel, Schlösser und dergleichen aufweist, und einem Außenblech, das auf die Tragkonstruktion geklebt ist.
- Eine derartige Fahrzeugklappe dient insbesondere dazu, den Motor oder Gepäckraum abzudecken und ist aus der
DE 203 20 971 U1 bekannt. - Die bekannte Fahrzeugklappe ist so aufgebaut, dass sie aus einer Außenhaut aus einem Blechmaterial und einer daran angeordneten in der Einbaulage dahinter befindlichen Tragkonstruktion besteht.
- Bei der bekannten Fahrzeugklappe ist es problematisch oder schwierig, die Funktionsflächen zu integrieren und gleichzeitig für eine ausreichende Abstützung der Außenhaut zu sorgen.
- Des Weiteren ist auf Grund der Tatsache, dass der Rahmen als Schweißkonstruktion ausgeführt ist, die im übrigen relativ teuer ist, die Materialauswahl erheblich eingeschränkt. Bei Schweißkonstruktionen sind entsprechende Vorbehandlungen wie Schweißnahtvorbereitungen, Reinigungen usw. notwendig. Außerdem sind nachgeschaltete Arbeitsschritte wie ein Schleifen der Schweißnähte und ein Richten auf Grund des Verzugs durch die Schweißwärme erforderlich. Das führt zu höheren Fertigungskosten.
- Nachteilig ist darüber hinaus, dass zusätzliche Anbauteile, beispielsweise zum Anbinden zum Gasfedern, erforderlich sind.
- Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht daher darin, eine Fahrzeugklappe der eingangs genannten Art zu schaffen, die bei Beibehaltung aller ihrer Funktionen mit geringeren Fertigungskosten hergestellt werden kann.
- Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch eine Fahrzeugklappe gelöst, die im Patentanspruch 1 beschrieben ist.
- Die erfindungsgemäße Fahrzeugklappe besteht somit im Wesentlichen aus einer Tragkonstruktion in Form eines geschlossenen Rahmens und einem auf die Tragkonstruktion aufgeklebten Außenblech, das die Kontur der Fahrzeugaußenhaut weiterführt. Der Rahmen ist aus Gussteilen und Profilteilen aufgebaut, wobei die Funktionsflächen an den Gussteilen vorgesehen sind.
- Durch den erfindungsgemäßen Aufbau aus Gussteilen mit den daran angeordneten Funktionsflächen und aus Profilteilen, die die erforderliche Torsionssteifigkeit liefern, ergibt sich eine Fahrzeugklappe, die bei allen erhaltenen Funktionen mit stark reduzierten Kosten hergestellt werden kann.
- Besonders bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Fahrzeugklappe sind Gegenstand der Patentansprüche 2 bis 8.
- Wenn insbesondere die Gussteile und die Profilteile in der in den Ansprüchen 5 bis 7 angegebenen Weise miteinander verbunden sind, ergibt sich ein Aufbau, der verzugsfrei und kostengünstig herstellbar ist.
- Im Folgenden werden an Hand der zugehörigen Zeichnung besonders bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung näher beschrieben:
- Es zeigen
-
1 und2 ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Fahrzeugklappe in einer Rückansicht und einer Seitenansicht jeweils und -
3 ,4 und5 den Rahmen bei dem in1 und2 dargestellten Ausführungsbeispiel in einer Draufsicht, einer Seitenansicht und einer Schnittansicht längs der Linie A-A in3 . - Das in
1 und2 dargestellte Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Fahrzeugklappe umfasst eine Tragkonstruktion, die in Form eines geschlossenen Rahmens2 ausgebildet ist, der Funktionsflächen zum Anbinden der Fahrzeugklappe an Funktionsbauteile wie beispielsweise eine Gasdruckfeder4 , Kabel, Schlösser oder dergleichen aufweist. Ein Außenblech1 ist auf den Rahmen2 geklebt. - Der Rahmen
2 besteht gemäß3 ,4 und5 aus beabstandeten Gussteilen5 und dazu quer verlaufenden beabstandeten Profilteilen6 , wobei die Funktionsflächen zum Anbinden der Fahrzeugklappe an die Funktionsbauteile beispielsweise für den Gasdruckdämpfer4 oder auch das Kabel7 der Zentralverriegelung für die Fahrzeugklappe an den Gussteilen5 vorgesehen sind. - Die Funktionsteile, die an den Gussteilen
5 vorgesehen sind, können unter anderem dazu dienen, nicht nur eine Gasdruckfeder4 , die das Öffnen der Klappe erleichtert und diese in geöffneter Position hält, Bohrungen für die Kabel7 der Zentralverriegelung, sondern auch Schlösser für die beidseitige Verriegelung, Zapfen für die Steckverbindungen3 zwischen den Profilteilen6 und den Gussteilen5 , gekrümmte Klebeflächen, die der Außenhaut folgen, und vertikale Dichtflächen8 mit integrierten Radien in den Ecken anzubinden, an denen die Dichtung vom vertikalen in den horizontalen Verlauf übergeht. - Die Gussteile
5 können aus verschiedenen Werkstoffen, wie beispielsweise Leichtmetallen und Kunststoffen gebildet sein. - Die Ausbildung des Rahmens
2 kann insbesondere so gewählt sein, dass in der Einbaulage die Gussteile5 vertikal und die Profilteile6 horizontal verlaufen. - Ein Omnibus ist an seiner Außenhaut in der Regel von vorne nach hinten betrachtet gerade ausgebildet. Krümmungen der Seitenwände gibt es nur in Richtung nach oben. Aufgrund der erfindungsgemäßen Ausbildung können alle gekrümmten Flächen im Gussteil
5 ohne Mehraufwand integriert werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Dichtfläche8 für die umlaufende Gummidichte gerade auszubilden und die Außenhaut, d.h. das Außenblech1 gekrümmt zu gestalten. Dadurch ergibt sich eine Vereinfachung der Karosserie ohne optische Beeinträchtigung. - Wie es in
5 dargestellt ist, sind an den Gussteilen5 Zapfen angeformt, die in die Profilteile6 gesteckt werden, die als Strangpressprofile ausgebildet sein können. Die Ausbildung der Zapfen ist derart, dass am Beginn des Fügevorgangs eine Spielpassung vorliegt, welche ein Positionieren erleichtert. In der weiteren Folge des Arbeitsvorganges erfolgt aufgrund einer kegelförmigen Gestaltung des Zapfens eine Presspassung mit dem Profilteil. Die Aufweitung des Profilteils kann dabei durchaus einige Zehntel Millimeter betragen. Diese Aufweitung kann in alle Richtungen oder nur einseitig erfolgen. - Eine Ausbildungsvariante besteht darin, dass eine reine Steckverbindung zwischen den Gussteilen
5 und den Profilteilen6 vorgesehen ist, so dass die Verbindung nur über Reibungskräfte in Folge der Presspassung erzielt wird. - Eine weitere Ausbildungsvariante sieht vor, zusätzlich zur Presspassung eine Klebung vorzusehen.
- Es kann schließlich auch eine Spielpassung mit gleichzeitiger Klebung für das Zusammenfügen der Gussteile
5 und der Profilteile6 vorgesehen sein. - Bei allen beschriebenen Fügevarianten werden die Fügungen zusätzlich durch das Verkleben des Außenbleches
1 gegenüber einem Lösen gesichert. - Ein weiterer Vorteil bei dieser Art der Ausgestaltung besteht darin, dass die Fügestelle ohne zusätzliches Nacharbeiten wie Schleifen oder ähnliches funktionsfähig und optisch einwandfrei ist.
- Das Außenblech
1 besteht aus einem Metallblech, welches in geeigneter Weise in die gewünschte Form der Klappe gebracht ist. Um die nötige Formstabilität zu gewährleisten und einen sauberen Spaltverlauf zwischen der Fahrzeugklappe und der Karosserie zu gewährleisten, sind vorzugsweise alle Außenkonturen abgekantet. Dadurch wird sichergestellt, dass im Außenbereich der Klappenfuge keine scharfen Kanten vorhanden sind. - Wie es weiterhin in
1 dargestellt ist, steht das Außenblech1 umlaufend über den Rahmen2 vor, so dass das Außenblech1 das Spaltmaß zwischen der Fahrzeugkarosserie und der Fahrzeugklappe definiert. - Beim Zusammenbau der Fahrzeugklappe mit dem oben beschriebenen Aufbau wird auf den Rahmen
2 oder auf das Außenblech1 ein PU-Klebstoff raupenförmig aufgetragen und werden anschließend beide Bauteile1 ,2 zusammengefügt. Dabei sind ein konstanter Klebespalt und die Wahl der richtigen Dicke des Klebers wichtig. Der konstante Klebespalt ist durch die Rahmenkonstruktion vorgegeben. Stark schwankende Klebespalte würde zur optischen Abzeichnung an der Außenhaut infolge der Schrumpfung des Klebstoffes führen und eine ausreichende Dicke des Klebers ist erforderlich, um unterschiedliche Erwärmungen der Bauteile und dadurch resultierende Längenänderungen auszugleichen.
Claims (8)
- Fahrzeugklappe, insbesondere für einen Omnibus mit – einer in Form eines geschlossenen Rahmens ausgebildeten Tragkonstruktion, die Funktionsflächen zum Anbinden der Fahrzeugklappe an Funktionsbauteile wie Gasfedern, Kabel, Schlösser oder dergleichen aufweist, und – einem Außenblech, das auf die Tragkonstruktion geklebt ist, dadurch gekennzeichnet dass, – der geschlossene Rahmen aus Gussteilen und dazu quer verlaufenden Profilteilen aufgebaut ist und – die Funktionsflächen an den Gussteilen vorgesehen sind.
- Fahrzeugklappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Einbaulage die Gussteile vertikal und die Profilteile horizontal verlaufen.
- Fahrzeugklappe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Außenblech umlaufend über die Tragkonstruktion vorsteht.
- Fahrzeugklappe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gussteile aus einem Leichtmetall gefertigt sind.
- Fahrzeugklappe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gussteile aus einem Kunststoffmaterial gefertigt sind.
- Fahrzeugklappe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gussteile mit Zapfen versehen sind, die zum Zusammenfügen des Rahmens in die Profilteile pressgepasst sind.
- Fahrzeugklappe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Gussteile und die Profilteile zusätzlich über eine Klebung gesichert sind.
- Fahrzeugklappe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Gussteile und die Profilteile über eine Spielpassung und eine Klebung zusammengefügt sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE200610005076 DE102006005076A1 (de) | 2006-02-03 | 2006-02-03 | Fahrzeugklappe |
Applications Claiming Priority (1)
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DE200610005076 DE102006005076A1 (de) | 2006-02-03 | 2006-02-03 | Fahrzeugklappe |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE102006005076A1 true DE102006005076A1 (de) | 2007-08-16 |
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ID=38265837
Family Applications (1)
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DE200610005076 Withdrawn DE102006005076A1 (de) | 2006-02-03 | 2006-02-03 | Fahrzeugklappe |
Country Status (1)
Country | Link |
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