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Die
Erfindung betrifft einen optoelektronischen Sensor zur Absicherung
einer Maschine, insbesondere einer Abkant-, Biege- oder Stanzpresse, wobei
der Sensor einen Lichtempfänger
und eine mit dem Lichtempfänger
verbundene Auswerte- und Steuereinrichtung aufweist, wobei während eines Überwachungsbetriebs
mittels des Lichtempfängers ein
Schutzfeld der Maschine überwachbar
ist und entsprechende Empfangssignale an die Auswerte- und Steuereinrichtung
ausgebbar sind, und wobei mittels der Auswerte- und Steuereinrichtung
in Abhängigkeit
von den Empfangssignalen des Lichtempfängers ein elektrisches Steuersignal
für die
Maschine erzeugbar ist.
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Ein
derartiger Sensor wird beispielsweise als Lichtgitter, Lichtschranke
oder Reflexionstaster zum Absichern von Gesenkpressen eingesetzt,
die zum Abkanten, Biegen, Schneiden oder Stanzen von Werkstücken (z.B.
Blechteilen) dienen. Zu diesem Zweck ist der Sensor an der betreffenden
Maschine angeordnet und wird insbesondere mit einem beweglichen
Werkzeug der Maschine mitbewegt. Ein Lichtempfänger des Sensors überwacht
ein Schutzfeld der Maschine, das gegen unzulässige Eingriffe geschützt werden
soll. Hierfür
kann der Lichtempfänger von
dem Sendelicht eines zugeordneten Lichtsenders beaufschlagt werden
(sichtbare, Infrarot- oder Ultraviolett-Lichtsignale). Sofern ein
unzulässiger Eingriff
in das Schutzfeld erfolgt, wird dies von einer mit dem Lichtempfänger gekoppelten
Auswerte- und Steuereinrichtung detektiert, und diese erzeugt ein entsprechendes
Steuersignal. Aufgrund dieses Steuersignals wird beispielsweise
eine Arbeitsbewegung der Maschine bzw. eines Werkzeugs der Maschine unterbrochen
oder verlangsamt, um eine mögliche Verletzung
der Bedienperson zu verhindern.
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Zu
bestimmten Anlässen,
wie beispielsweise für
einen Werkzeugwechsel oder nach einem Rücksetzen der Sensorsteuerung
aufgrund von Wartungsarbeiten, ist eine Neuparametrierung des Sensors
erforderlich. Dabei müssen
geänderte
Betriebsparameter für
den Sensor und/oder die Maschine geladen und gespeichert werden.
Derartige Betriebsparameter legen beispielsweise auszublendende
Bereiche innerhalb des Schutzfelds (so genanntes Blanking) oder
den Bewegungsablauf der Maschine bzw. des Werkzeugs fest. Hierfür ist es
bekannt, einen Computer (Personal Computer, PC) an die Sensor- oder
Maschinensteuerung anzuschließen,
um dort die geänderten
Betriebsparameter einzulesen. Häufig
benötigte
Wechsel der Parametrierung, wie beispielsweise die Größe des Schutzfelds,
können
auch über
digitale Eingänge
angewählt
werden, zum Beispiel in Verbindung mit einem Schlüsselschalter.
Derartige Neuparametrierungen sind jedoch unerwünscht arbeits- und zeitaufwendig.
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, eine Neuparametrierung eines optoelektronischen
Sensors der erläuterten
Art bei hoher Betriebssicherheit des Sensors zu vereinfachen.
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Diese
Aufgabe wird durch einen Sensor mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst,
und insbesondere dadurch, dass der Sensor ferner einen Funkempfänger aufweist,
der mit der Auswerte- und Steuereinrichtung verbunden ist, wobei
mittels des Funkempfängers
während
eines Parametrierungsbetriebs Funkbefehlssignale empfangbar sind,
wobei die Funkbefehlssignale mittels der Auswerte- und Steuereinrichtung
hinsichtlich darin enthaltener Betriebsparameter auswertbar sind,
und wobei während des Überwachungsbetriebs
der Sensor mittels der Auswerte- und Steuereinrichtung zum Überwachen des
Schutzfelds gemäß den in
den Funkbefehlssignalen enthaltenen Betriebsparametern ansteuerbar ist.
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Der
optoelektronische Sensor ist also zusätzlich mit einem Funkempfänger ausgestattet. Über diesen
können
Betriebsparameter für
den Sensor, die in den Funkbefehlssignalen verschlüsselt oder
in sonstiger Weise enthalten sind, per Funk von einer zentralen
Steuereinheit an den Sensor übermittelt
werden. Hierdurch kann während
eines Parametrierungsbetriebs eine Neuparametrierung des Sensors
von einer zentralen Stelle aus vorgenommen werden. In einem nachfolgenden Überwachungsbetrieb
wird der Sensor – d.h.
der Lichtempfänger
oder ein eventuell zusätzlich
vorgesehener Lichtsender – also
zum Überwachen
des Schutzfelds gemäß den Betriebsparametern
gesteuert, die zuvor mit den Funkbefehlssignalen empfangen worden
sind. Diese Betriebsparameter legen insbesondere die äußere Begrenzung
des Schutzfelds, auszublendende Bereiche innerhalb des Schutzfelds
(so genanntes Blanking) und/oder zeitliche Veränderungen des Schutzfelds fest.
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Somit
gestattet die Erfindung einen schnellen und einfachen Wechsel der
Parametrierung des Sensors von zentraler Stelle aus, ohne dass es
erforderlich ist, an dem betreffenden Sensor oder der zugeordneten
Maschinensteuerung eigens eine Programmiereinrichtung (PC) anzuschließen, um
die erwünschten
Betriebsparameter zu überspielen.
Insbesondere können
mehrere Sensoren gleichzeitig oder nacheinander von zentraler Stelle
aus umprogrammiert werden, ohne dass jeder Sensor einzeln an die Programmiereinrichtung
angeschlossen werden muss. Dies ist besonders vorteilhaft bei einer
Neuparametrierung von mehreren Sensoren, die beispielsweise entlang
einer Fertigungsstraße
angeordnet sind.
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Die
Funkbefehlssignale können
zusätzlich zu
den Betriebsparametern oder entsprechenden Steuerbefehlen auch kodierte
Prüfwerte
enthalten, so dass die Auswerte- und Steuereinrichtung des Sensors überprüfen und
sicherstellen kann, dass die empfangenen Betriebsparameter tatsächlich zur
Umprogrammierung des betreffenden Sensors – und nicht eines benachbarten
anderen Sensors – bestimmt
sind.
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Gegenüber Systemen
mit einer optischen Verbindung zwischen den Sensoren und einer zentralen
Steuereinheit ergibt sich der Vorteil, dass keine Sichtverbindung
zwischen der zentralen Steuereinheit und den Sensoren erforderlich
ist, um eine zuverlässige
Datenübertragung
auch über
große
Distanzen zu gewährleisten.
Gegenüber
einer leitungsgebundenen Verbindung einer zentralen Steuereinheit mit
mehreren Sensoren bietet die erfindungsgemäße Lösung den Vorteil eines geringeren
Verkabelungs- und Verschaltungsaufwands. Außerdem ist die Integration
eines zusätzlichen
Sensors in ein bestehendes System aus mehreren Sensoren und einer
zentralen Steuereinheit sehr einfach zu verwirklichen, da keine
neuen oder zusätzlichen
Verbindungsleitungen zu verlegen sind.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn der Sensor ferner einen Funksender besitzt, über den Funkantwortsignale
an die zentrale Steuereinheit ausgesendet werden. Hierdurch können Quittierungswerte
von dem Sensor zu der zentralen Steuereinheit übermittelt werden, um den ordnungsgemäßen und
vollständigen
Empfang von neuen Betriebsparametern zu quittieren oder um eine
erfolgte Neuparametrierung zu bestätigen. Somit kann an der zentralen
Steuereinheit kontrolliert werden, ob die Datenübertragung zu dem betreffenden
Sensor tatsächlich
fehlerfrei funktioniert und ob die erwünschte Neuparametrierung erfolgreich
vorgenommen worden ist. Hierdurch wird also die Zuverlässigkeit
des Systems erhöht.
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Von
besonderem Vorteil ist, dass die Funkbefehlssignale – und auch
die genannten Funkantwortsignale – während eines Parametrierungsbetriebs
des Sensors übertragen
werden, der vor dem eigentlichen Überwachungsbetrieb erfolgt.
Hierdurch können
anhand der Funksignale innerhalb des Sensors und/oder innerhalb
einer zugeordneten zentralen Steuereinheit Kontrollmaßnahmen
bzw. Prüfberechnungen
durchgeführt
werden, um sicherzustellen, dass die Betriebsparameter ordnungsgemäß und vollständig an
den korrekten Sensor übermittelt worden
sind und dass bei diesem Sensor die Neuparametrierung tatsächlich vorgenommen
worden ist.
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Hierfür können entsprechende
Signaturen (kodierte Absenderadressen) und Prüfwerte ausgetauscht werden,
und die Übertragung
der Funkbefehlssignale bzw. Funkantwortsignale kann in kodierter
Form erfolgen. Derartige Maßnahmen
sind zwar rechenintensiv und dementsprechend zeitaufwendig. Der
für diese
Sicherheitsmaßnahmen
erforderliche Zeitaufwand erweist sich bei dem erfindungsgemäßen Sensor
jedoch als unproblematisch, da die Übertragung der Betriebsparameter
und die entsprechende Kommunikation zwischen der zentralen Steuereinheit
und dem betreffenden Sensor (Funkbefehlssignale und Funkantwortsignale)
während
des Parametrierungsbetriebs, d.h. vor dem eigentlichen Überwachungsbetrieb
erfolgen. Eventuelle zeitliche Verzögerungen gefährden somit
nicht die Betriebssicherheit des Sensors im Hinblick auf die eigentliche Sicherungsfunktion
des Sensors.
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In
diesem Zusammenhang ist es von Vorteil, wenn der Sensor einen eigenen
Steuersignalausgang aufweist, über
den das erläuterte
Steuersignal für
die Maschine (z.B. Abschaltsignal) während des Überwachungsbetriebs ausschließlich leitungsgebunden
ausgegeben wird. Mit anderen Worten erfolgt hinsichtlich des sicherheits-
und zeitkritischen Steuersignals eine leitungsgebundene Übertragung
an die Maschine, die Maschinensteuerung oder einen entsprechenden
Aktuator. Somit ist hinsichtlich dieses Steuersignals eine sichere
und schnelle Übertragung
gewährleistet,
ohne dass unerwünschte
Zeitverluste in Kauf genommen werden müssen, die bei einer Funkübertragung
aufgrund der erläuterten
Kontrollberechnungen auftreten können.
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Die
zwischen dem erfindungsgemäßen Sensor
und einer zugeordneten zentralen Steuereinheit ausgetauschten Funksignale
enthalten beispielsweise die jeweilige Empfängeradresse (d.h. Adressierung
des Sensors oder Adressierung der zentralen Steuereinheit), die
für die
Neuparametrierung des Sensors erforderlichen Betriebsparameter (Steuerbefehle
und Parameterdaten), und/oder Quittierungswerte. Vorzugsweise sind
diese Daten gemäß einem vorbestimmten
Schema kodiert, um zu verhindern, dass die Betriebsparameter des
Sensors versehentlich oder unbefugt umprogrammiert werden.
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Die
genannten Kontrollberechnungen, denen die empfangenen Funkbefehlssignale
und die auszusendenden Funkantwortsignale unterworfen werden, umfassen
insbesondere ein Authentifizierungsverfahren, d.h. ein Verfahren
zur Überprüfung der
Echtheit des jeweiligen Dialogpartners. Durch die Verarbeitung und Überprüfung der
Funksignale gemäß einem
derartigen Authentifizierungsverfahren kann eine Neuparametrierung
des Sensors bzw. eine Verifizierung einer vorgenommenen Neuparametrierung
mit besonders hoher Sicherheit vorgenommen werden.
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Vorzugsweise
werden die Funkbefehlssignale und Funkantwortsignale gemäß einem
so genannten Challenge/Response-Verfahren verarbeitet und überprüft. Bei
einem solchen Challenge/Response-Verfahren wird von einer ersten
Einheit (z.B. zentrale Steuereinheit) eine Identifizierungs aufforderung
(Challenge) erzeugt und abgesetzt. Diese enthält die individuelle Adressierung
des vorgesehenen Empfängers.
Beispielsweise kann diese Identifizierungsaufforderung in dem genannten
Funkbefehlssignal enthalten sein. In einer zweiten Einheit (z.B.
optoelektronischer Sensor) wird diese Identifizierungsaufforderung
empfangen, und es wird auf Grundlage eines geheimen Schlüssels gemäß einer
vorbestimmten Rechenvorschrift eine Identifizierungsantwort (Response)
erzeugt und an die genannte erste Einheit übermittelt. Beispielsweise
kann diese Identifizierungsantwort in Form des genannten Funkantwortsignals
abgesetzt werden. In der genannten ersten Einheit wird die empfangene
Identifizierungsantwort mit einer erwarteten Identifizierungsantwort
verglichen, die aufgrund des geheimen Schlüssels und der vorbestimmten
Rechenvorschrift berechnet wird, die auch der genannten ersten Einheit
bekannt sind. Bei Übereinstimmung
zwischen der empfangenen Identifizierungsantwort und der erwarteten
Identifizierungsantwort geht die genannte erste Einheit von der
Echtheit der empfangenen Identifizierungsantwort aus.
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Gemeinsam
mit den erläuterten
Challenge- und/oder Response-Signalen können auch die an den Sensor
zu übertragenden
Betriebsparameter (Steuerbefehle und Parameterdaten) übermittelt
werden. Auf Grundlage des erläuterten
Prinzips des Challenge/Response-Verfahrens sind hierbei unterschiedliche
Ausführungsformen
möglich.
Beispielsweise kann das erläuterte
Kommunikationsprinzip mit vertauschten Rollen wiederholt werden,
um eine gegenseitige Authentifizierung durchzuführen. Insbesondere kann bereits
mit der Identifizierungsantwort (Response) der zweiten Einheit eine
Gegen-Identifizierungsaufforderung (Challenge) an die genannte erste
Einheit übermittelt
werden, so dass auch die genannte zweite Einheit die Echtheit des
Dialogpartners überprüfen kann.
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Vorzugsweise
wird von der genannten ersten Einheit gemeinsam mit der Identifizierungsaufforderung
(Challenge) ein Zufallswert übermittelt,
der bei der Erzeugung der Identifizierungsantwort (Response) innerhalb
der zweiten Einheit berücksichtigt wird,
d.h. die erzeugte Identifizierungsantwort hängt von dem empfangenen Zufallswert
ab. Nach Erhalt der Identifizierungsantwort kann die genannte erste Einheit
den in der Identifizierungsantwort enthaltenen Zufallswert ebenfalls
berücksichtigen,
da dieser Zufallswert in dieser Einheit generiert wurde und dort somit
bekannt ist. Diese Maßnahme
dient der zusätzlichen
Manipulationssicherheit, da jede ausgetauschte Identifizierungsantwort
von dem (einmalig erzeugten) Zufallswert abhängt und somit nicht einfach
zur nochmaligen Verwendung kopiert werden kann.
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Die
Erfindung bezieht sich ferner auf ein Sensorsystem mit wenigstens
einem optoelektronischen Sensor der erläuterten Art sowie mit einer
zentralen Steuereinheit, die eine Steuereinrichtung zum Erzeugen
der erläuterten
Funkbefehlssignale und einen Funksender zum Absetzen der Funkbefehlssignale
aufweist. Diese zentrale Steuereinheit besitzt insbesondere auch
eine geeignete Eingabe- und Wiedergabeeinrichtung (z.B. Tastatur
und Monitor), die es einem Benutzer gestattet, einen neu zu programmierenden
Sensor auszuwählen
und bestimmte Betriebsparameter einzugeben, um die zentrale Steuereinheit
somit als Programmiereinrichtung für den oder die Sensoren zu
nutzen.
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Die
Erfindung bezieht sich auch auf ein Verfahren zum Parametrieren
eines optoelektronischen Sensors, der zur Absicherung einer Maschine
dient und der hierfür
während
eines Überwachungsbetriebs
mittels eines Lichtempfängers
ein Schutzfeld der Maschine überwacht
und in Abhängigkeit
von Empfangssignalen des Lichtempfängers ein elektrisches Steuersignal
für die
Maschine erzeugt, wobei der Sensor während eines Para metrierungsbetriebs Funkbefehlssignale
einer zentralen Steuereinheit empfängt und hinsichtlich darin
enthaltener Betriebsparameter auswertet, und wobei der Sensor während des Überwachungsbetriebs
das Schutzfeld gemäß den in
den Funkbefehlssignalen enthaltenen Betriebsparametern überwacht.
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Die
Erfindung wird nachfolgend lediglich beispielhaft unter Bezugnahme
auf die Zeichnungen erläutert.
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1a zeigt
eine Frontansicht einer Gesenkbiegepresse mit einem optoelektronischen
Sensor.
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1b zeigt
eine der Gesenkbiegepresse gemäß 1a zugeordnete
zentrale Steuereinheit.
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2a und 2b zeigen
ein Schaltbild des optoelektronischen Sensors gemäß 2a bzw.
ein Schaltbild der zentralen Steuereinheit gemäß 1b.
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3 zeigt
ein Ablaufschema eines Authentifizierungsverfahrens für den Austausch
von Funksignalen zwischen dem optoelektronischen Sensor und der
zentralen Steuereinheit.
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Die
in 1a gezeigte Gesenkbiegepresse 9 besitzt
ein Oberwerkzeug 11, das zu einer Arbeitsbewegung vertikal
nach unten gegen ein Unterwerkzeug 13 angetrieben werden
kann, um ein auf dem Unterwerkzeug 13 aufliegendes Werkstück 15 zu
biegen. Während
dieser Arbeitsbewegung wird ein Öffnungsspalt 17 zwischen
dem Oberwerkzeug 11 und dem Werkstück 15 allmählich geschlossen.
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An
beiden Seiten des Oberwerkzeugs 11 ist jeweils ein Haltearm 19 vorgesehen.
Die Haltearme 19 tragen einen Lichtsender 21 und
einen Lichtempfänger 23,
die Teile eines optoelektronischen Sensors sind. Der Lichtsender 21 besitzt
beispielsweise eine Laserdiode mit einer Sendeoptik (nicht gezeigt), die
das Sendelicht zu einem Lichtstrahl 25 aufweitet. Der Lichtempfänger 23 besitzt
beispielsweise einen CMOS-Matrix-Empfänger, der von dem Lichtstrahl 25 beaufschlagt
wird.
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Der
Lichtstrahl 25 durchquert den Öffnungsspalt 17 unterhalb
des Oberwerkzeugs 11. Der Umriss des aktivierten Teils
des Lichtempfängers 23 definiert
innerhalb des Lichtstrahls 25 ein Schutzfeld 27 zwischen
dem Oberwerkzeug 11 und dem Unterwerkzeug 13.
Sobald eine Auswerte- und Steuereinrichtung des Sensors (2a)
anhand der Empfangssignale des Lichtempfängers 23 eine zumindest teilweise
Unterbrechung des Lichtstrahls 25 innerhalb des überwachten
Schutzfelds 27 detektiert, löst sie ein Steuersignal aus,
beispielsweise um die Bewegung des Oberwerkzeugs 11 anzuhalten
oder zu verlangsamen. Dadurch wird eine Bedienperson, die beispielsweise
das Werkstück 15 in
den Öffnungsspalt 17 einführt, vor
Verletzungen durch das Oberwerkzeug 11 geschützt. Das
genannte Steuersignal wird über
eine Verbindungsleitung direkt an die Maschinensteuerung oder an
eine Antriebseinheit des Oberwerkzeugs 11 geleitet, so
dass die Bewegung des Oberwerkzeugs 11 schnell und zuverlässig unterbrochen
bzw. verlangsamt werden kann.
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In 1a sind
ferner eine Bedienungskonsole 29 und ein Fußschalter 31 zur
Bedienung der Gesenkbiegepresse 9 gezeigt. An der Bedienungskonsole 29 ist
eine Sende/Empfangsantenne 33 angebracht.
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Für eine Änderung
der Applikation ist es erforderlich, die Parametrierung des genannten
optoelektronischen Sensors anzupassen, beispielsweise um die Form
des überwachten
Schutzfelds 27 zu modifizieren. Hierfür können dem Sensor während eines Parametrierungsbetriebs
von einer zentralen Steuereinheit über die Sende/Empfangsantenne 33 die
erforderlichen Betriebsparameter übermittelt werden. Diese Betriebsparameter
werden dann in einem nachfolgenden Überwachungsbetrieb des Sensors für die Steuerung
des Lichtempfängers 23 und/oder des
Lichtsenders 21 herangezogen.
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1b zeigt
eine vorteilhaft einfache Ausführungsform
einer derartigen zentralen Steuereinheit 41, wobei diese
einen handelsüblichen
Personal Computer 43 mit Eingabeeinrichtung 45 (Tastatur) und
Wiedergabeeinrichtung 47 (Monitor) aufweist. An den Personal
Computer 43 ist beispielsweise über eine serielle Schnittstelle
eine Funkeinheit 49 mit einer Sende/Empfangsantenne 51 angeschlossen.
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2a zeigt
ein Schaltbild des im Zusammenhang mit 1a erläuterten
Sensors. Eine Auswerte- und Steuereinrichtung 61 ist mit
dem Lichtsender 21 und dem Lichtempfänger 23 verbunden.
Ferner sind an die Auswerte- und Steuereinrichtung 61 ein
Funkempfänger 63 und
ein Funksender 65 angeschlossen, die beispielsweise in
die Bedienungskonsole 29 gemäß 1a integriert
und mit der Sende/Empfangsantenne 33 verbunden sind. Die
Auswerte- und Steuereinrichtung 61 besitzt außerdem einen
Steuersignalausgang 67, an dem die erläuterten Steuersignale leitungsgebunden
an die Maschinensteuerung bzw. Antriebseinheit des Oberwerkzeugs 11 (1a)
ausgegeben werden.
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2b zeigt
ein Schaltbild der zentralen Steuereinheit 41 gemäß 1b.
Ein Prozessor 71, der gemeinsam mit einem Speicher 73 Teil
des Personal Computers 43 gemäß 1b ist,
ist mit der Eingabeeinrichtung 45 und der Wiedergabeeinrichtung 47 verbunden.
Außerdem
ist der Prozessor 71 mit der Funkeinheit 49 verbunden.
Diese besitzt einen Funkempfänger 75 und
einen Funksender 77, die gemeinsam an die Sende/Empfangsantenne 51 angeschlossen
sind.
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Nachfolgend
wird der Ablauf einer Neuparametrierung des Sensors gemäß 1a, 2a mittels
der zentralen Steuereinheit 41 gemäß 1b, 2b erläutert.
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Aufgrund
entsprechender Befehlseingabe an der Eingabeeinrichtung 45 durch
einen Benutzer während
eines Parametrierungsbetriebs veranlasst der Prozessor 71 der
zentralen Steuereinheit 41 den Funksender 77 zum
Aussenden von Funkbefehlssignalen. Diese enthalten zumindest eine
Empfängeradresse,
d.h. eine individuelle Kennung des bestimmungsgemäßen Sensors,
sowie die für
die Neuparametrierung erforderlichen Steuerbefehle und Parameterdaten.
Diese Daten können
jedoch auch in einem mehrstufigen Dialog mit dem betreffenden Sensor
ausgetauscht werden, wie nachfolgend noch im Zusammenhang mit 3 erläutert wird.
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Die
von der zentralen Steuereinheit 41 ausgesendeten Funkbefehlssignale
werden mittels des Funkempfängers 63 des
bestimmungsgemäßen Sensors
empfangen und mittels der Auswerte- und Steuereinrichtung 61 hinsichtlich
der in den Funkbefehlssignalen enthaltenen Steuerbefehle und Daten ausgewertet.
Sofern beispielsweise aufgrund der übermittelten Empfängeradresse
oder aufgrund eines vorbestimmten Authentifizierungsverfahrens (3)
sichergestellt ist, dass die übermittelten Steuerbefehle
und Betriebsparameter für
den betreffenden Sensor bestimmt sind und korrekt und vollständig übertragen
wurden, veranlasst die Auswerte- und
Steuereinrichtung 61 des Sensors eine entsprechende Neuparamet rierung,
d.h. bei einem nachfolgenden Überwachungsbetrieb
des Sensors für
eine entsprechende Arbeitsbewegung des Oberwerkzeugs 11 (1a)
werden die neu empfangenen Betriebsparameter herangezogen.
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Vorzugsweise übermittelt
der Sensor während
des Parametrierungsbetriebs mittels des Funksenders 65 Funkantwortsignale
an die zentrale Steuereinheit 41, die dort mittels des
Funkempfängers 75 empfangen
und mittels des Prozessors 71 ausgewertet werden. Diese
Funkantwortsignale dienen zur Quittierung der vom Sensor empfangenen
Funkbefehlssignale. Insbesondere können die Funkantwortsignale
eine dem Sensor zugeordnete Absenderadresse, eine der zentralen
Steuereinheit 41 entsprechende Empfängeradresse sowie einen vorbestimmten
Quittierungswert enthalten, der beispielsweise eine erfolgreich
abgeschlossene Neuparametrierung des Sensors bestätigt. Mit
anderen Worten kann der zentralen Steuereinheit 41 über die
erläuterten Funkantwortsignale
bestätigt
werden, dass eine vom Anwender erwünschte Neuparametrierung tatsächlich durchgeführt worden
ist.
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Somit
wird bei dem erfindungsgemäßen Sensor
unterschieden zwischen Steuersignalen einerseits, die zum Unterbrechen
oder Verlangsamen einer Werkzeugbewegung leitungsgebunden an die Maschine übermittelt
werden, und Betriebsparametern (einschließlich entsprechender Steuerbefehle) andererseits,
die zwischen dem Sensor und der zentralen Steuereinheit 41 per
Funk ausgetauscht werden. Aufgrund dieser Unterscheidung ist gewährleistet,
dass die Steuersignale zum Anhalten oder Unterbrechen einer Werkzeugbewegung
zuverlässig
und ohne Zeitverlust an die Maschine übermittelt werden, um möglichst
rasch und sicher in die Steuerung des Bewegungsablaufs des Oberwerkzeugs 11 (1a) eingreifen
zu können.
Zugleich kann eine gegebenenfalls erforderliche Neuparametrierung
des Sensors komfortabel per Funkübertragung
von einer zentralen Steu ereinheit 41 aus veranlasst werden.
Dies ist beispielsweise bei einer Fertigungsstraße mit einer Vielzahl von Maschinen
und jeweils zugeordneten Sensoren von besonderem Vorteil, da der
Anwender sich nicht zu jedem einzelnen dieser Sensoren begeben muss.
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Auch
für diese
Neuparametrierung per Funkübertragung
können
die notwendigen Sicherheitsanforderungen erfüllt werden, da im Rahmen des
erläuterten
Austauschs von Funkbefehlssignalen und Funkantwortsignalen auch
Identitätsüberprüfungen und
Kontrollabfragen durchgeführt
werden können. Zwar
gestaltet sich aufgrund derartiger Sicherheitsmaßnahmen die per Funk erfolgende
Kommunikation zwischen dem Sensor und der zentralen Steuereinheit 41 langwieriger
als die leitungsgebundene Kommunikation zwischen dem Sensor und
der Maschinensteuerung. Dies ist jedoch unproblematisch, da der
Austausch der Funksignale während
des Parametrierungsbetriebs und nicht während des eigentlichen Überwachungsbetriebs
des Sensors erfolgt.
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Wie
bereits erwähnt,
kann im Rahmen des Austauschs der Funkbefehlssignale und der Funkantwortsignale
zwischen dem Sensor und der zentralen Steuereinheit 41 eine
gegenseitige Identitätsüberprüfung gemäß einem
Authentifizierungsverfahren durchgeführt werden. Hierdurch kann
die Betriebssicherheit des Sensors erhöht werden, da beispielsweise
noch zuverlässiger
ausgeschlossen wird, dass die von der zentralen Steuereinheit 41 ausgesendeten
Parametrierungsbefehle und Betriebsparameter von einem falschen
Sensor empfangen und angewendet werden, und da unbefugte Umprogrammierungen
verhindert werden.
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3 zeigt
beispielhaft ein einfaches derartiges Authentifizierungsverfahren
nach dem Challenge/Response-Prinzip.
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Hierbei übermittelt
die zentrale Steuereinheit 41 in einem Schritt S1 zunächst gemeinsam
mit einer individuellen Empfängeradresse
des bestimmungsgemäßen Sensors
eine Identifizierungsaufforderung (Challenge 1) in Form eines Funkbefehlssignals.
Bei der individuellen Empfängeradresse
handelt es sich beispielsweise um einen Public Object Identification Code
(POIC), wobei jedem Sensor ein eigener POIC zugeordnet ist. Die
genannte Identifizierungsaufforderung (Challenge 1) wird in der
zentralen Steuereinheit 41 aufgrund eines dort abgelegten
geheimen Schlüssels
sowie aufgrund eines Zufallswerts berechnet, der für jeden
Dialog mit einem Sensor neu bestimmt wird.
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Nach
Empfang des genannten Funkbefehlssignals an dem bestimmungsgemäßen Sensor
berechnet dieser auf Grundlage der empfangenen Identifizierungsaufforderung
(Challenge 1) sowie auf Grundlage des geheimen Schlüssels, der
auch im Sensor abgelegt ist (z.B. Speicher 73 gemäß 2b),
gemäß einem
vorbestimmten Algorithmus eine Identifizierungsantwort (Response
1). Um zugleich eine Gegenauthentifizierung vorzunehmen, erzeugt
der Sensor außerdem
auf Grundlage des geheimen Schlüssels
und eines neu generierten Zufallswerts eine weitere Identifizierungsaufforderung (Challenge
2). Diese Daten werden gemeinsam mit der individuellen Empfängeradresse
(POIC) der zentralen Steuereinheit 41 als Funkantwortsignal
in einem Schritt S2 ausgesendet und somit an die zentrale Steuereinheit 41 übermittelt.
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Aufgrund
des empfangenen Funkantwortsignals überprüft die zentrale Steuereinheit 41 zunächst die
Echtheit des Absenders. Hierfür
wird die empfangene Identifizierungsantwort (Response 1) mit einer erwarteten
Identifizierungsantwort verglichen, die aufgrund des geheimen Schlüssels und
des zuvor von der zentralen Steuereinheit 41 erzeugten
Zufallswerts berechnet wird. Im Falle der Übereinstimmung, d.h. bei Feststellung
der Echtheit der Absenderidentität,
erzeugt die zentrale Steuereinheit 41 ferner eine Identifizierungsantwort
(Response 2) zu der empfangenen Identifizierungsaufforderung (Challenge
2) des Sensors, und zwar wiederum auf Grundlage des geheimen Schlüssels und
des vorbestimmten Algorithmus. Diese Identifizierungsantwort (Response
2) wird gemeinsam mit der individuellen Empfängeradresse (POIC) des Sensors
und den für
die erwünschte
Neuparametrierung des Sensors erforderlichen Betriebsparametern
(Steuerbefehlen und Parameterdaten) als neuerliches Funkbefehlssignal
in einem Schritt S3 an den Sensor übermittelt.
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Im
Sensor wird aufgrund der empfangenen Identifizierungsantwort (Response
2) zunächst
in der vorstehend erläuterten
Weise die Echtheit des Absenders des empfangenen Funkbefehlssignals
verifiziert (Gegenauthentifizierung). Sofern die korrekte Identität des Absenders,
also die korrekte Identität der
zentralen Steuereinheit 41, festgestellt wird, nimmt der
Sensor die erwünschte
Neuparametrierung aufgrund der empfangenen Steuerbefehle und Parameterdaten
vor. Nach erfolgreicher Neuparametrierung übermittelt der Sensor in einem
Schritt S4 an die zentrale Steuereinheit 41 einen entsprechenden Quittierungswert
in Form eines Funkantwortsignals.
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Sofern
im Rahmen des erläuterten
Authentifizierungsverfahrens nicht die korrekte Identität des Absenders
eines empfangenen Funksignals festgestellt werden kann (mangelnde Übereinstimmung
der empfangenen Identifizierungsantwort mit der erwarteten Identifizierungsantwort),
wird der Dialog abgebrochen, und die Neuparametrierung des betreffenden
Sensors kommt nicht zustande. Hierdurch ist sichergestellt, dass
Neuparametrierungen der Sensoren nicht versehentlich oder unbefugt
durchgeführt werden.
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- 9
- Gesenkbiegepresse
- 11
- Oberwerkzeug
- 13
- Unterwerkzeug
- 15
- Werkstück
- 17
- Öffnungsspalt
- 19
- Haltearm
- 21
- Lichtsender
- 23
- Lichtempfänger
- 25
- Lichtstrahl
- 27
- Schutzfeld
- 29
- Bedienungskonsole
- 31
- Fußschalter
- 33
- Sende/Empfangsantenne
des Sensors
- 41
- zentrale
Steuereinheit
- 43
- Personal
Computer
- 45
- Eingabeeinrichtung
- 47
- Wiedergabeeinrichtung
- 49
- Funkeinheit
- 51
- Sende/Empfangsantenne
der Funkeinheit
- 61
- Auswerte-
und Steuereinrichtung
- 63
- Funkempfänger des
Sensors
- 65
- Funksender
des Sensors
- 67
- Steuersignalausgang
- 71
- Prozessor
- 73
- Speicher
- 75
- Funkempfänger der
zentralen Steuereinheit
- 77
- Funksender
der zentralen Steuereinheit
- S1
bis S4
- Verfahrensschritte