Davon
ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde,
eine gebrauchsvorteilhafte Verwendung eines Bohrinjektionsankers
zur Herstellung einer wirksamen Bodendrainage und ein gebrauchsvorteilhaftes
Verfahren zur Herstellung einer Bodendrainage mit guter Drainagewirkung
unter Verwendung eines Bohrinjektionsankers anzugeben.
Diese
Aufgabe wird durch die Erfindung zunächst und im Wesentlichen mit
den Merkmalen gelöst,
dass der Bohrinjektionsanker zur Zufuhr von pumpbarem Filterbaustoff
durch die Bohrkrone in die Bohrung zur Befüllung der Bohrung verwendet
wird. Der mit einer selbstbohrenden Bohrkrone ausgestattete Bohrinjektionsanker
kann mittels herkömmlichem
Bohrgerät
mit Injektionseinrichtung in praktisch jeden Bodentyp direkt, d.h.
mit geringem Aufwand, eingebohrt und die Filterbaustoffmasse mittels
der Injektionseinrichtung durch den zentralen Kanal im Bohrinjektionsanker
und die Austrittsöffnungen
der Bohrkrone in die Bohrung geleitet werden. Dabei kann die Bohrung,
d.h. der um den Bohrinjektionsanker gebildete Ringspalt oder, wenn
der Bohrinjektionsanker hieraus zur weiteren Verwendung wieder entnommen
wird, das gebildete Bohrloch, vom Bohrungsgrund bis vorzugsweise
zur Bohrungsmündung oder
bis in deren Nähe
oder je nach Anforderungen bei einem ggf. von einer Bodendrainage
abweichenden Anwendungsfeld im Bedarfsfall auch nur anteilig ausgefüllt werden.
Unter einem pumpbaren Filterbaustoff wird im Sinne der Erfindung
ein bei der Verarbeitung wie eine Suspension pumpbares Baustoffmaterial
verstanden, das sich in der Bohrung im Laufe der Zeit zu einem Baustoffkörper mit
einer gewünschten
Durchlässigkeit
(Permeabilität)
für insbesondere
Luft und Wasser d.h. angesichts dieser Filterwirkung zu einem Filterbaustoffkörper verfestigt. Bei
der Zufuhr durch den Bohrinjektionsanker kann der Filterbaustoff
je nach Zusammensetzung, wie bspw. auch seinem Wasser- und/oder
Luftanteil, und seiner Beschaffenheit, entweder eher in Erscheinung bzw.
vergleichbar einer pumpbaren Masse oder eines Fluids mit Feststoffzuschlag
vorliegen, worauf dann innerhalb der Bohrung eine Verfestigung zu
einem festen Filterbaustoffkörper
erfolgt. Eine auf die zuvor beschriebene Weise hergestellte Drainage
bewirkt, dass im angrenzenden Boden der sog. Porenwasserdruck verringert
wird, d.h. im umgebenden Boden ein entsprechendes Druckgefälle resultiert. Dies
führt dazu,
dass im Boden gespeichertes Wasser zunächst gewissermaßen entlang
dieses Druckgefälles
zu der Drainage gelangt, in deren Filterbaustoffkörper eintritt
und hierin weiter bis zur freien Oberfläche der Drainage insbesondere
im Bereich der Bohrungsmündung
gefördert
wird. Durch die beschriebene Verwendung des Bohrinjektionsankers entsteht
eine Entlastungsbohrung zum Abbau des Porenwasserdruckes, die durch
den Filterbaustoff gestützt
ist und die zudem, wenn der Bohrinjektionsanker im Boden verbleibt,
eine Bewehrung aufweist. Der Bohrinjektionsanker kann bevorzugt
aus einem duktilen Stahl bestehen, so dass er als Beweh rung sogar
gewisse im Boden auftretende Verformungen ohne Bruch aufnehmen kann.
Der in die Bohrung eingebrachte Filterbaustoff stützt die
Bohrung, so dass ein Einfallen verhindert wird. Indem der Bohrungsquerschnitt
mit Filterbaustoff ausgefüllt
ist, wird darin auch eine unkontrollierte Bewegung von Wasser, wie diese
in größeren Hohlräumen möglich ist,
verhindert. Stattdessen wird das Bodenwasser durch die Poren des
Filterbaustoffes bei vergleichsweise niedriger Fließgeschwindigkeit
zur Bohrungsmündung geführt, so
dass eine sog. Wasserumläufigkeit
bzw. Pipeing (Vorbeifließen
von Wasser am Filterkörper) und
eine damit einhergehende Erosion vermieden werden. Wenn der Bohrinjektionsanker
in der Bohrung verbleibt, d.h. dauerhaft in dem Filterbaustoff eingebettet
oder sogar hierin verpresst wird, entsteht zwischen dem Bohrinjektionsanker
und dem die Bohrung umgebenden Boden durch den Filterbaustoff ein Scherverbund,
so dass die Scherstärke
des Bodens insgesamt verbessert wird und sich durch die erfindungsgemäße Verwendung
des Bohrinjektionsankers sogar eine kombinierte Drainage und Bodenvernagelung,
bspw. zur Verbesserung der Stabilität an Bodengrenzschichten, an
Hängen
usw. erreichen lässt.
Mit den beschriebenen Möglichkeiten
bietet sich die erfindungsgemäße Verwendung
des Bohrinjektionsankers an, um eine Absicherung insbesondere von
Hängen,
Deichen und dergleichen gegen Erdrutsche vorzunehmen. Als häufige Ursache
von Erdrutschen dringt nach starken Regenfällen Wasser in die obere Bodenschicht
ein und sammelt sich vor einer tieferen Zwischenschicht, deren Durchlässigkeit (Permeabilität) geringer
ist. Die Ansammlung von Wasser an der Zwischenschicht vergrößert die
Masse der oberen Schicht und verringert den Reibwiderstand zwischen
den Schichten, so dass entlang der Grenzfläche ein Kriechen oder ggf.
sogar Gleiten möglich
wird. Im Rahmen der erfindungsgemäßen Verwendung kann der Bohrinjektionsanker
bis durch die besagte Zwischenschicht hindurchgebohrt und die Bohrung
mit Filterbaustoff ausgefüllt
werden, so dass es zu einer kombinierten Bodenvernagelung, d.h.
Verbesserung des Scherwiderstands der Bodenschichten, in Kombination
mit der gewünschten
Drainage kommt. Durch die Drainagewirkung wird der Porenwasserdruck
an der Grenzschicht verringert. Auch lässt sich mit der Drainage je
nach Anwendung eine Absenkung des Grundwasserspiegels (der sog. piezometrischen
Linie) im Boden, eine Absenkung der sog. Sickerlinie in Deichen
oder dergleichen erreichen. Der Scherverbund zwischen dem Anker
und dem Boden kann durch ein sog. Verpressen des Ankers noch gesteigert
werden, bei dem der Filterbaustoff mit Druck, ggf. unter gleichzeitiger
weiterer Drehung des Ankers, in die Bohrung eingepresst wird, so dass
aus dem Filterbaustoff ein sog. Verpresskörper gebildet wird.
Die
Erfindung betrifft des Weiteren ein Verfahren, insbesondere zur
Herstellung einer gebohrten Bodendrainage, unter Verwendung eines
Bohrinjektionsankers, der eine selbstbohrende Bohrkrone und zumindest
eine Ankerstange umfasst, wobei die Ankerstange einen in Längsrichtung
verlaufenden inneren Kanal aufweist, der in einen in der Bohrkrone gebildeten
und mit zumindest einer Austrittsöffnung versehenen Hohlraum übergeht,
wobei mittels des Bohrinjektionsankers eine Bohrung hergestellt
wird. Zur Lösung
der oben beschriebenen Aufgabe schlägt die Erfindung vor, dass
der Bohrung durch die Bohrkrone zur Befüllung der Bohrung pumpbarer
Filterbaustoff zugeführt
wird. Zu sich diesbezüglich
einstellenden Wirkungen und Vorteilen wird Bezug auf die vorangehende
Beschreibung genommen. Die in der nachfolgenden Beschreibung erläuterten
bevorzugten Merkmale können
im Rahmen der Erfindung sowohl zur zweckmäßigen Weiterbildung der erfindungsgemäßen Verwendung
als auch des erfindungsgemäßen Verfahrens
dienen, andererseits aber auch selbstständig Bedeutung besitzen.
Bevorzugt
ist daran gedacht, dass ein pumpbarer Filterbaustoff verwendet wird,
der im Bohrloch zu einem insbesondere porösen Festkörper (Filterbaustoffkörper) erhärtet, wobei
besonders auch ein Material mit einer im späteren festen Zustand zumindest
teilweise oder vollständig
offenporigen Struktur bzw. Matrix geeignet ist. Darüber hinaus
wird bevorzugt, dass der in der Boh rung insbesondere unter Wasserentzug
und/oder Einwirkung von Luft erhärtende
Filterbaustoffkörper
zufolge seiner Zusammensetzung definierte und homogene, d.h. räumlich etwa gleichmäßige, Filtereigenschaften,
wie Fluiddurchlässigkeit
(Permeabilität)
und Filterstabilität
besitzt. Zur Bodendrainage geeignet ist ein Filterbaustoff, der im
festen Zustand eine gewisse Durchlässigkeit für Wasser (und damit auch für Luft)
besitzt. Als Filterbaustoffmasse bevorzugt ist daher beispielsweise
ein sog. Ein-Korn-Beton mit nur einer oder mit im Wesentlichen nur
einer Körnungsgröße Zuschlagstoff und
mit wenig Zement als Bindemittel. Die Verwendung einer solchen Filterbaustoffmasse
mit nur einer Körnungsgröße führt zur
Entstehung einer gleichmäßigen, für Wasser
durchlässigen
Struktur bzw. Matrix, so dass die Homogenität der Filtereigenschaften verbessert
wird. Die Körnungsgröße lässt sich
so bemessen, dass im erhärteten
Zustand eine für
den gewünschten
Zweck ausreichend große
Wasserdurchlässigkeit
besteht, bei der Verarbeitung aber die Eigenschaft der Filterbaustoffmasse,
dass diese noch gepumpt werden kann, erhalten bleibt. Als weitere Möglichkeit
kann als Filterbaustoffmasse leichtgewichtiger sog. Füllzement
oder Filterzement, insbesondere mit einem spezifischen Gewicht von
weniger als 1 oder von etwa 0,6 bis 0,8 Gramm je Kubikzentimeter,
und/oder sog. Schaumzement verwendet werden. Insbesondere eignet
sich im Hinblick auf die gewünschte
Wasserdurchlässigkeit
auch eine Filterbaustoffmasse, die zusätzlich zu dem genannten leichtgewichtigen
Füllzement
oder Schaumzement auch einen Körnungs-Zuschlag
von etwa einheitlicher Körnungsgröße enthält. Leichtgewichtiger
Füllzement
hat eine vergleichsweise hohe Permeabilität bei geringer Festigkeit,
er entwickelt jedoch genug Scherbindung zwischen dem Bohrinjektionsanker und
dem Boden. Der pH-Wert gibt genug Korrosions-Schutz für den Stahl des Bohrinjektionsankers, wobei
Füllzement
außerdem
beständig
gegen Sulfationen ist. Die Verarbeitung, bzw. das Verpressen des Bohrinjektionsankers
kann unter Verwendung einer Verpressstation (insbesondere Kolloidmixer
und Doppelkolbenpumpe) unter zusätzlichem
Einsatz einer Druckluftquelle und eines Additivs zur Stabilisierung
des mit der Luft gebilde ten Schaumes erfolgen. Leichtgewichtiger
Filterzement verhält
sich wie ein offener, eine Permeabilität besitzender Schaum, der verpresst
werden kann. Eine noch weitere Möglichkeit
liegt darin, dass Filterbaustoffmasse verwendet wird, die Kugelkörper, insbesondere
Glaskugeln, von gleichem oder etwa gleichem Durchmesser und einen
mineralischen Binder enthält,
wobei auch eine solche Filterbaustoffmasse im Bohrloch zu einer
für ein
Fluid, vorzugsweise Wasser, durchlässigen Matrix abbindet. Der
Durchmesser der Kugelkörper kann
bspw. etwa 2 mm betragen, abweichend aber auch kleiner oder größer gewählt werden.
Gemäß einem
weiteren Aspekt besteht die Möglichkeit,
dass die Zufuhr von Filterbaustoff, auch abhängig von den Bodenverhältnissen,
entweder bereits während
und/oder nach dem Einbohren des Bohrinjektionsankers in den Boden
erfolgt. Für
Anwendungen, bei denen der Bohrinjektionsanker auch für die Dauer
des Drainageeinsatzes in der Bohrung verbleibt, besteht wie schon
angesprochen die Möglichkeit
(wenn auch nicht zwingend), den Filterbaustoff unter Druck in die
Bohrung einzupressen, ggf. unter gleichzeitiger Drehung des Ankers,
was vorzugsweise auch im Zuge des bereits einsetzenden Erhärtens des
Filterbaustoffes erfolgen kann. Andererseits besteht die Möglichkeit,
dass der Bohrinjektionsanker vor und/oder während der Zufuhr von pumpbarem
Filterbaustoff aus der Bohrung wieder entnommen wird, so dass er
mehrfach einsetzbar ist und, je nach verwendetem Material, auch
Korrosion in der Drainage zu vermeiden ist. Als zweckmäßig wird
ferner angesehen, dass der Bohrinjektionsanker in eine geneigte
Bodenfläche,
insbesondere in einen Hang oder zur Absenkung der Sickerlinie in
einen Deich, mit einer gegenüber
einer horizontalen Bezugslinie abfallenden, insbesondere unter einem Winkel
von etwa 3 bis 6 Grad abfallenden, Vorschubrichtung bzw. Längsachse
eingebohrt wird. Bei einer solchen Verwendung bzw. Verfahrensweise
ergibt sich vorteilhaft, dass das aus dem umgebenden Boden aufgenommene
Wasser in dem Filterbaustoffkörper
mit niedriger Fließgeschwindigkeit
vergleichbar einer Quelle ansteigend bis zu dem freien Ende des Filterbaustoffkörpers gefördert wird,
von wo die weitere Abfuhr, bspw. in einen Entwässerungsgraben, erfolgen kann.
Eine solche, leicht in Vorschubrichtung fallende Bohrung bringt
ferner vorteilhaft mit sich, dass, wenn der Filterbaustoff die Bohrung
nicht bis zu deren Mündung
füllt,
auf der freien Oberfläche des
Filterbaustoffkörpers
nur eine vergleichsweise kleine Wasseroberfläche entstehen kann. Die erfindungsgemäße Verwendung
bzw. das Verfahren nach der Erfindung kann auch dadurch zweckmäßig ausgeführt werden,
dass dem Bohrloch im Fall des Einbohrens des Bohrinjektionsankers
in brüchigen
Boden von Anfang an durch die Bohrkrone Filterbaustoff oder eine
Wasser und Filterbaustoff enthaltende Stützflüssigkeit oder Schaumzement
oder Schaumbeton zugeführt
und dadurch das Einfallen der Bohrung verhindert wird. Andererseits
ist überraschend, dass
die erfindungsgemäße Anwendung
des Bohrinjektionsankers auch in bindigen Böden, in Lehmboden, in Lehm-Ton-Boden,
in Lehm-Schlamm-Boden (bspw. etwa 40% Lehm und etwa 60% Schlamm),
in verwittertem Fels, in Flysch oder in Böden mit vergleichbar geringer
oder sogar noch geringerer, insbesondere mit sogar vernachlässigbarer
Fluiddurchlässigkeit,
die beschriebene Wirkung zeigt und sogar in überfestigtem und rissigem Lehm
mit nahezu keiner Permeabilität
erfolgreich einsetzbar ist. Bei vergleichsweise festen Böden ist
bevorzugt, dass der Bohrinjektionsanker zumindest am Anfang des
Einbohrens mit einer Spülflüssigkeit,
wie Wasser, durchspült
wird und dass erst ab einer bestimmten Einbohrtiefe, insbesondere
erst nach Erreichen der maximalen Einbohrtiefe, die Zufuhr durch
den Bohrinjektionsanker von der Spülflüssigkeit auf den pumpbaren
Filterbaustoff zur Befüllung
der Bohrung mit Filterbaustoff vom Bohrlochgrund ausgehend umgestellt
wird. Das Einbohren mit einer Spülflüssigkeit
ermöglicht
es auch, je nach Vorschubgeschwindigkeit und Spüldruck die Bohrung in gewünschtem
Maße aufzuweiten,
so dass bei dem anschließenden
Auffüllen
der Bohrung mit Filterbaustoff ein Filterbaustoffkörper von
entsprechend gewünschtem
Durchmesser entsteht, durch den sich, auch abhängig von der Fluiddurchlässigkeit
des Filterbaustoffkörpers,
ein gewünschter
Wasservolumenstrom abführen lässt. Eine
vom Bodentyp praktisch unabhängige
Möglichkeit,
den Durchmesser des Filterbaustoffkörpers und in Verbindung mit
der Permeabilität
den dadurch abführbaren
Wasservolumenstrom zu beeinflussen, liegt auch darin, dass eine
an dem Bohrinjektionsanker auswechselbare, insbesondere eine mittels
einem Innengewinde auf das Außengewinde
von Ankerstangen aufschraubbare, und in Baugrößen mit verschiedenen Außendurchmessern
zur Wahl stehende Bohrkrone verwendet wird. Hier kann der Außendurchmesser
der Bohrkrone in Abhängigkeit
von der Fluiddurchlässigkeit
des verwendeten Filterbaustoffes und dem gewünschten abführbaren Wasservolumenstrom
der Drainage ausgewählt
werden. Je nach Durchmesser des Filterbaustoffkörpers kann der Wasservolumenstrom überwiegend
oder praktisch vollständig
von diesem abgeführt
werden, während
nur ein geringer oder praktisch zu vernachlässigender Wasseranteil in den
im Bohrinjektionsanker verlaufenden inneren Kanal gelangt und hierdurch abgeleitet
wird. Denkbar ist auch eine Verwendung bzw. Verfahrensweise, zufolge
deren ein Bohrinjektionsanker verwendet wird, der mehrere, mit durchlaufendem
Außengewinde
und innerem Kanal versehene Ankerstangen aufweist, welche mittels
Kupplungsmuttern, die dazu passendes Innengewinde aufweisen, zu
verbinden sind. Dies ermöglicht
es, vor Ort aus standardisierten Ankerstangen Bohrinjektionsanker
mit bedarfsgerecht großer
Länge zusammenzusetzen.
Insbesondere besteht auch die Möglichkeit,
dass eine oder mehrere der Ankerstangen in deren Längs- und
oder Umfangsrichtung verteilt angeordnete Drainageöffnungen
aufweisen, durch die Bodenwasser aus dem Filterbaustoffkörper zur
Abfuhr in das Ankerinnere gelangen kann. Wenn in dem Untergrund
Bodengrenzschichten, insbesondere wasserstauende Bodenschichten
vorhanden sind, wird zur Erzielung einer wirksamen Drainage und gleichzeitigen
Vernagelung der Bodenschichten als zweckmäßig angesehen, dass der Bohrinjektionsanker
bis in oder durch die wasserstauende Bodenschicht eingebohrt wird.
1 zeigt
im Längsschnitt
und im Vergleich zu natürlicher
Größe verkleinert
einen Ausschnitt aus einem Hang, in welchem zur Sicherung vor Erdrutschen
gemäß einer
bevorzugten Ausführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
unter Verwendung eines Bohrinjektionsankers 1 und eines
während
der Verarbeitung pumpbaren Filterbaustoffes 2 nachträglich eine
Bodendrainage 3 eingebracht wurde. In dem Beispiel besteht
der Bohrinjektionsanker 1 aus einer stirnseitig mit Schneidelementen 4 besetzten,
d.h. selbstbohrenden, Bohrkrone 5, aus drei – in der
Ansicht (wieder umgebende Boden) verkürzt dargestellten – Ankerstangen 6 sowie
zwei Kupplungshülsen 7. Die
in Vorschub- bzw. Einbohrrichtung V des Bohrinjektionsankers vordere
Ankerstange 6 ist geschnitten gezeigt, so dass wie in den 2 und 3 der
mittige, auch durch die übrigen
Ankerstangen 6 und Kupplungshülsen 7 durchgehende
innere Kanal 8 sichtbar wird. An der Außenseite sind die Ankerstangen 6 mit
einem in Längsrichtung
L durchgehenden Außengewinde 9 (vorzugsweise
ein Rund- oder Trapezgewinde) versehen. Mit diesem ist die vordere Ankerstange 6 in
eine mit passendem Innengewinde 10 versehene Ausnehmung
der Bohrkrone 5 bis zur Entstehung eines axialen Anschlages 11 eingeschraubt
(vgl. 2). Die Verbindung zwischen benachbarten Ankerstangen 6 ist,
wie 3 zu entnehmen, dadurch erreicht, indem deren
Enden in die ebenfalls mit Innengewinde 10 ausgestatteten
Kupplungshülsen 7 bis
zu einem mittigen, einen Durchgang belassenden Ringvorsprung 12 eingeschraubt sind,
so dass sich der innere Kanal 8 durchgehend über die
gesamte Länge
des Bohrinjektionsankers 1 erstreckt. 2 zeigt
außerdem,
dass der innere Kanal 8 an dem Vorderende in einen in der
Bohrkrone 5 gebildeten Hohlraum 13 übergeht.
Von diesem gehen in dem Beispiel zwei zur Längsrichtung L winkelsymmetrisch
nach vorn, d.h. in Richtung zu den Schneidelementen 4,
orientierte Kronenbohrungen 14 aus, die zu an der sich
zu der Ankerstange 6 hin verjüngenden Mantelaußenseite
der Bohrkrone liegenden Austrittsöffnungen 15 führen. Eine
weitere Kronenbohrung 16 erstreckt sich von dem Hohlraum 13 mittig
zu einer stirnseitigen Austrittsöffnung 17. Der
in 1 im Ausschnitt gezeigte Hang weist eine bis zu
der geneigten Hangoberfläche 18 reichende erste
Bodenschicht 19 auf, die im Hanginneren an eine zweite
Bodenschicht 20 mit im Vergleich zu der ersten Bodenschicht 19 deutlich
niedrigerer Wasserdurchlässigkeit
(Permeabilität)
grenzt. Die zwischen der ersten und der zweiten Bodenschicht 19, 20 gebildete
Grenzfläche 21 verläuft im Beispiel
geneigt, speziell weist die Bodenschicht 19 etwa gleichbleibende
Stärke
auf, so dass die Grenzfläche 21 etwa parallel
zu der Hangoberfläche 18 verläuft. Von
oben in die Bodenschicht 19 eindringendes Wasser (z.B. Regen) wird
an der Grenzfläche 21 gestaut,
so dass dort die Masse der Bodenschicht 19 zunimmt und gleichzeitig
der Reib- bzw. Gleitwiderstand sinkt. Um ein Abrutschen der Bodenschicht 19 entlang
der Grenzfläche 21 zu
verhindern, wurde der gezeigte selbstbohrende Bohrinjektionsanker 1 unter
Verwendung einer nicht mit dargestellten Antriebs- und Injektionseinrichtung
von der Hangoberfläche
aus in Vorschubrichtung V durch die Bodenschicht 19 hindurch bis
in die wasserstauende Bodenschicht 20 und schließlich durch
diese noch ein kurzes Stück
weiter bis in die folgende Bodenschicht 22 eingebohrt.
Während
des Einbohrens wurde aus der Antriebs- und Bohrinjektionseinrichtung
in den Bohrinjektionsanker 1 als Spülflüssigkeit Wasser eingepresst
und mit Hilfe der aus den Austrittsöffnungen 15 unter
Druck austretenden Spülstrahle
die Bohrung 23 (d.h. die Drainagebohrung) im Querschnitt
aufgeweitet. 1 zeigt, dass der Bohrkronendurchmesser
im Beispiel das etwa 1,5-Fache des Ankerdurchmessers beträgt, während das
Durchmesserverhältnis
von Bohrung 23 zu Anker 6 etwa 2,5 beträgt. Die
genannten Werte und Verhältnisse
sind, wie schon gesagt, nur beispielhaft, d.h. es besteht die Möglichkeit,
diese insbesondere zur Erzielung einer gewünschten Wassertransportkapazität der Drainage
(auch abhängig
von der Wasserdurchlässigkeit
des Filterbaustoffes) bspw. durch die Wahl einer anderen Bohrkrone und/oder
durch geänderte
Spülparameter
in gewünschter
Weise abzuändern.
Bei Erreichen der in 1 gezeigten Einbohrstellung
wurde an der Antriebs- und Injektionseinrichtung die Fluidzufuhr
von der Spülflüssigkeit
auf einen wie eine Suspension pumpbaren Filterbaustoff 2 umgestellt.
Dieser wurde bei reiner Drehung, d.h. ohne Vorschub, des Bohrinjektionsankers 1 durch
dessen Austrittsöffnungen 15, 17 vom
Bohrlochtiefsten ausgehend in die Bohrung 23 bis zu dessen
in 1 gezeigter Auffüllung, d.h. bis zur Bohrungsmündung 25,
eingepresst. Die anschließend
zu dem gezeigten Filterbaustoffkörper 24 erhärtete Filterbaustoffmasse
füllt im
Querschnitt der Bohrung 23 den im Wesentlichen ringspaltförmigen Zwischenraum
zwischen der Bohrungswandung 26 und dem Bohrinjektionsanker 1 aus,
wodurch dieser etwa mittig gehalten wird und durch den gebildeten Scherverbund
die Boden schichten 19, 21 und 22 miteinander
vernagelt werden. Bezüglich
des für
den Filterbaustoff 2 gewählten Schraffurtyps wird angemerkt,
dass deren Darstellung (wie auch die Schraffuren für die Bodenschichten)
nur symbolisch ist, d.h. nicht die Struktur im Detail beschreibt.
Erläuternd wird
hinzugefügt,
dass in dem gewählten
Beispiel als Filterbaustoff 2 eine pumpbare Masse aus Ein-Korn-Beton mit Zuschlagstoff
nur einer Korngröße mit wenig
Zement als Bindemittel und Wasser verwendet wurde. Des Weiteren
wurde eine Vorschub- bzw. Einbaurichtung V gewählt, die in der gemäß 1 lotrecht
durch den Hang geführten
Schnittebene bezüglich
einer horizontalen Bezugslinie H um einen Neigungswinkel α von etwa
6 Grad fallend verläuft.
Die Bodendrainage 3 stellt zufolge ihrer Filtereigenschaft
bzw. Fluiddurchlässigkeit
hinsichtlich des im Boden gespeicherten Wassers 27 eine
sog. Druckentlastungsbohrung dar, durch die es zu einer gewünschten
Absenkung des Porenwasserdruckes im Boden kommt. Der aus der umliegenden
Bodenschicht 19 zu der Bodendrainage 3 hin fallende
Porenwasserdruck bewirkt, dass das gespeicherte Wasser 27,
wie durch Pfeile angedeutet, zu der Drainage zieht, durch die Bohrungswandung 26 in
den Filterbaustoffkörper 24 eintritt
und darin bis zu der Bohrlochmündung 25 zum
dortigen Austritt geleitet wird. Im Besonderen wird auch das an
der Grenzfläche 21 gestaute
Wasser 27 abgeleitet, so dass dort das Gewicht der Bodenschicht 19 verringert
und der Reib- bzw. Gleitwiderstand vergrößert wird. In Kombination mit
der Vernagelung der Bodenschichten wird bei sich ergänzender
Wirkung die Scherfestigkeit zwischen den Bodenschichten verbessert
und dadurch insgesamt die Gefahr eines Abrutschens (Erdrutsch) verringert.
Je nach Anwendung besteht, wenn auf eine Bewehrung der Drainage
verzichtet werden kann, abweichend von 1 die Möglichkeit, den
Bohrinjektionsanker 1 während
oder vor dem Einpressen des pumpbaren Filterbaustoffes 2 aus der
Bohrung 16 zur erneuten Verwendung zurückzuziehen. In diesem Fall
wird der gesamte Querschnitt der Bohrung 23 vom Bohrungstiefsten
bis vorzugsweise zu der Bohrungsmündung 25 mit dem Filterbaustoff 2 ausgefüllt.
Wie
durch die
2a und
2b lediglich beispielhaft
angedeutet, können
anstelle der in
2 gewählten Bohrkrone
5 auch
hinsichtlich der Gestaltung und den Abmessungen abweichende Bohrkronen
5 Verwendung
finden. Dabei betrifft
2a eine in der Anmeldung
DE 10106 695.3 der Anmelderin beschriebene
sog. Stufenbohrkrone, welche meißelspitzenartige, an einer
Radialen ausgerichtete, symmetrisch zu einer Mittelachse angeordnete
Schneidelemente
4 aus Hartmetall aufweist, die auf verschiedenen
axialen Stufen S1, S2, S3 unterschiedlicher radialer Ausdehnung
angeordnet sind, wobei die Stufen S1 und S3 eine zueinander gleiche
radiale Ausrichtung und die Stufen S2 eine demgegenüber um 45
Grad am Umfang gedrehte Ausrichtung haben.
2b betrifft
eine weitere in Betracht zu ziehende und in der Anmeldung
DE 19712181.0 der Anmelderin
beschriebene Bohrkrone
5. Diese kann bevorzugt zum Durchbohren
von weichen, bindigen Böden,
wie Lehm, Ton- oder Kleiboden dienen und weist eine geschlossene
Bohrkronenstirnfläche
sowie entgegen der Vorschubrichtung orientierte Austrittsöffnungen
15 sowie
in dem Beispiel einen O-Ring
28 zur Abdichtung auf. Die
Schneidelemente
4 sind an zwei Bohrkronenflügeln
29 einstückig ausgebildet,
während
zwei demgegenüber
axial zurückliegende,
dafür radial
weiter vorstehende Bohrkronenflügel
30,
die am Umfang versetzt liegen, in die Zeichenebene gedreht und daher
gestrichelt gezeigt sind. Des Weiteren kann anstelle der in
3 exemplarisch
gezeigten Kupplungshülse
7 bei
Bedarf beispielsweise auch eine in dem Patent
DE 4220636 der Anmelderin angegebene
Verbindungsmutter mit O-Ring Verwendung finden.