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Die
Erfindung betrifft eine Lagervorrichtung mit einer Lagerbüchse und
einer Dichtungsanordnung. Weiterhin betrifft die Erfindung eine
Dichtungsanordnung für
eine derartige Lagervorrichtung und ein Drehgelenk mit mehreren
derartigen Lagervorrichtungen.
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Eine
Lagervorrichtung mit einer Lagerbüchse und einer Dichtungsanordnung
kann insbesondere bei einem Kreuzgelenk eingesetzt werden. Um eine
dauerhafte Funktionsfähigkeit
des Kreuzgelenks sicher zu stellen, ist es erforderlich, den konstruktionsbedingt
jeweils zwischen der Lagerbüchse
und einem darin drehbar gelagerten Zapfen vorhandenen Spalt zuverlässig abzudichten.
Die dabei jeweils eingesetzte Dichtungsanordnung soll zum einen
ein Austreten des innerhalb der Lagerbüchse vorgehaltenen Schmiermittels
verhindern und zum anderen ein Eindringen von Verunreinigungen aus
der Umgebung in das Innere der Lagerbüchse ausschließen oder
zumindest auf ein vertretbares Maß reduzieren. Dies ist insbesondere
dann wichtig, wenn die Lagervorrichtungen des Kreuzgelenks jeweils
mit einer Lebensdauerschmierung versehen werden, die über die
gesamte vorgesehene Nutzungszeit eine ausreichende Schmierwirkung
gewährleisten
muss.
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Dichtungsanordnungen
für Lagervorrichtungen
sind in vielfältigen
Ausführungsformen
bekannt. So offenbart die
DE
9 75 575 C eine Dichtung für Nadellager, insbesondere
für Nadellager
bei Kardangelenken. Bei diesen Nadellagern ist der äußere Laufring
jeweils als eine Kappe ausgebildet und es dient das Ende eines Kupplungsarmes
jeweils als innerer Laufring. Die Dichtung ist als ein Gummidichtring ausgebildet
und weist einen Hauptflansch auf, dessen Ende so geformt ist, dass
es sich in eine Haltenut einlegt, die für diesen Zweck auf der Außenfläche des äußeren Laufrings
vorgesehen ist. Der Gummidichtring ist mit leichter Spannung auf
den Umfang des Kupplungsarmes aufgezogen.
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Aus
der
DE 14 00 988 A ist
eine Dichtungseinrichtung für
einen Lagerzapfen insbesondere von Kardangelenken bekannt. Auf dem
Lagerzapfen ist ein Lagerlaufring angeordnet, wobei zwischen dem Lagerzapfen
und dem Lagerlaufring mehrere Lagernadeln eingefügt sind. Die Dichtungseinrichtung
besteht aus einem elastomeren Glied und einem nachgiebigen Stützglied.
Das elastomere Glied weist drei Dichtlippen auf, wobei eine Dichtlippe
in eine am Umfang des Lagerlaufrings ausgebildete Nut eingreift, eine
Dichtlippe an der Stirnfläche
des Lagerlaufrings anliegt und eine Dichtlippe mit einer Schulter
des Lagerzapfens in Berührung
steht.
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Aus
der
DE 41 28 179 A1 ist
eine Abdichtung für
Lagerbüchsen,
insbesondere für
Kreuzgelenke, bekannt. In den Lagerbüchsen ist jeweils ein Zapfen gelagert.
Die Abdichtung weist einen inneren Dichtring, der in der Bohrung
der Lagerbüchse
angeordnet ist und einen äußeren Dichtring,
der auf dem Zapfen angeordnet ist, auf. Der äußere Dichtring weist eine Dichtlippe
auf, die an einer äußeren Mantelfläche der
Lagerbüchse
anliegt.
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Obwohl
sich mit den bekannten Dichtungsanordnungen bereits eine zum Teil
sehr gute Dichtheit erzielen lässt,
ist insbesondere für
den Einsatz unter extremen Bedingungen eine weitere Verbesserung der
Dichteigenschaften erwünscht.
So kann es beispielsweise beim Einsatz von Hochdruckreinigern vorkommen,
dass ein Wasserstrahl unter hohem Druck im Bereich einer Dichtlippe
auftrifft. Je nach den konstruktiven Details der Dichtung und den
Parametern des Wasserstrahls, insbesondere des Drucks und des Auftreffwinkels,
besteht das Risiko, dass die Dichtlippe angehoben wird und dadurch Wasser
in die Lagerbüchse
eindringt. Das eingedrungene Wasser kann sich sehr negativ auswirken
und insbesondere die Schmierwirkung des in der Lagerbüchse vorgehaltenen
Schmiermittels herabsetzen. Je nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung
des Schmiermittels kann sich dadurch die Lebensdauer der Lagervorrichtung
reduzieren.
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Besonders
gefährdet
im Hinblick auf eine Leckage durch einen Hochdruck-Wasserstrahl oder ähnliche
Einwirkungen ist die an der Außenseite
der Lagerhülse
anliegende Dichtlippe, da diese vergleichsweise exponiert angeordnet
ist. Prinzipiell ließe
sich das Risiko einer Leckage zwar dadurch reduzieren, dass der
Anpressdruck erhöht
wird, mit dem die Dichtlippe gegen die Außenseite der Lagerhülse gepresst
wird. Ein höherer
Anpressdruck hat aber auch einen stärkeren Verschleiß der Dichtlippe
und eine höhere
Reibung zur Folge, so dass hier allenfalls ein sehr begrenzter Handlungsspielraum
besteht.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine sehr zuverlässige Dichtungsanordnung für die Abdichtung
des Spalts zwischen einer Lagerbüchse
und einem drehbar in der Lagerbüchse
gelagerten Zapfen anzugeben, die auch unter extremen Bedingungen
ein Eindringen von Fremdstoffen in das Innere der Lagerbüchse verhindert.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmalskombination des Anspruchs 1 gelöst.
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Die
erfindungsgemäße Lagervorrichtung weist
eine Lagerbüchse
zur drehbaren Lagerung eines Zapfens und eine Dichtungsanordnung
zur Abdichtung eines Spalts zwischen der Lagerbüchse und dem Zapfen im Bereich
eines ersten axialen Endes der Lagerbüchse auf. Die Lagerbüchse weist
ein auf ihrer Außenseite
umlaufendes Profil mit einem ersten Profilabschnitt und einem zweiten
Profilabschnitt auf. Der zweite Profilabschnitt ist weiter entfernt
vom ersten axialen Ende der Lagerbüchse axial neben dem ersten
Profilabschnitt angeordnet. Innerhalb des zweiten Profilabschnitts
ist der Axialanteil der Flächennormale
größer als
innerhalb des ersten Profilabschnitts. Die Dichtungsanordnung weist
einen ersten Dichtring auf, der dichtend und drehfest mit dem Zapfen
verbindbar ist. Der erste Dichtring weist eine erste Dichtlippe
auf, die am ersten Profilabschnitt der Lagerbüchse anliegt. Die erfindungsgemäße Lagervorrichtung
zeichnet sich dadurch aus, dass der erste Dichtring eine zweite
Dichtlippe aufweist, die am zweiten Profilabschnitt der Lagerbüchse anliegt.
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Die
Erfindung hat den Vorteil dass die Lagerbüchse durch die Dichtungsanordnung
im montierten Zustand dauerhaft und zuverlässig vor eindringenden Fremdstoffen
und vor Schmiermittelverlust geschützt wird. Dabei ist es besonders
vorteilhaft, dass die Dichtwirkung auch bei einer von außen unter Druck
auf die Lagervorrichtung einwirkenden Flüssigkeit, beispielsweise bei
einem Reinigungsvorgang mittels eines Hochdruck-Reinigungsgeräts, erhalten bleibt.
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Dadurch
ist es möglich,
die Lagervorrichtung einmalig mit einer Schmiermittelfüllung zu
versehen, die für
die gesamte Lebensdauer der Lagervorrichtung ausreicht. Eine nachträgliche Wartung
der Lagervorrichtung ist nicht erforderlich. Dabei ist das Ausfallrisiko
auch unter extremen Bedingungen sehr gering.
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Im
axialen Bereich zwischen dem ersten Profilabschnitt und dem ersten
axialen Ende der Lagerbüchse
kann ein Radialvorsprung ausgebildet sein. Der Radialvorsprung ermöglicht eine
verliersichere Fixierung der Dichtungsanordnung an der Lagerbüchse, so
dass die erfindungsgemäße Lagervorrichtung
als eine Einheit gehandhabt werden kann.
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Die
erste Dichtlippe des ersten Dichtrings weist vorzugsweise eine von
der Radialrichtung abweichende Orientierung auf. Dies wirkt sich
insbesondere bei starken Belastungen positiv auf das Verschleißverhalten
der ersten Dichtlippe aus.
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Die
zweite Dichtlippe des ersten Dichtrings ist bezüglich der Radialrichtung bevorzugt
schräg nach
außen
orientiert. Dies bewirkt, dass die zweite Dichtlippe bei einem Druck
von außen
stärker
gegen den zweiten Profilabschnitt der Lagerbüchse gepresst wird und sich
dadurch die Dichtwirkung erhöht. Außerdem wird
eine unter Druck auftreffende Flüssigkeit
von der durch die zweite Dichtlippe gebildeten Dichtstelle weggeleitet.
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Weiterhin
kann vorgesehen sein, dass die erste Dichtlippe des ersten Dichtrings
mechanisch stabiler ausgebildet ist als die zweite Dichtlippe, so dass
bei äußeren Einwirkungen
primär
die zweite Dichtlippe verformt wird. Im Hinblick auf eine effiziente
Fertigung und eine lange Lebensdauer ist es von Vorteil, wenn die
erste und zweite Dichtlippe integrale Bestandteile des ersten Dichtrings
sind.
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Bei
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Lagervorrichtung
weist der erste Dichtring im Bereich der ersten und zweiten Dichtlippe
eine außen
umlaufende Vertiefung auf. Die Vertiefung ist insbesondere so ausgebildet,
dass sie sich radial nach außen
erweitert. Durch die Vertiefung wird durch eine unter Druck auftreffende
Flüssigkeit
eine für
die Dichtwirkung günstige
Anpressdruckverteilung erzeugt und somit auch in derartigen Situationen
eine hohe Dichtheit erreicht.
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Um
die Dichtwirkung noch weiter zu verbessern, kann die erfindungsgemäße Lagervorrichtung so
ausgebildet sein, dass der erste Dichtring an einer das erste axiale
Ende der Lagerbüchse
bildenden Stirnfläche
anliegt.
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Der
erste Dichtring kann einen Stützring
aufweisen, der die Formstabilität
erhöht.
Vorzugsweise besitzt der Stützring
einen im Wesentlichen S-förmigen
Querschnitt. Insbesondere ist der erste Dichtring für eine Anordnung
auf einem konischen Abschnitt des Zapfens ausgebildet.
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Um
die Dichtwirkung noch weiter zu erhöhen, kann die Dichtungsanordnung
einen zweiten Dichtring aufweisen, der auf der dem Inneren der Lagerbüchse zugewandten
Seite axial neben dem ersten Dichtring angeordnet ist. Der zweite
Dichtring kann dichtend und drehfest mit der Lagerbüchse verbunden
sein. Vorzugsweise weist der zweite Dichtring einen Stützring auf
und ist durch den Stützring gegen
axiale Verschiebung gesichert. Eine derart ausgebildete axiale Sicherung
hat den Vorteil, dass sie hohe Kräfte aufnehmen kann.
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Die
Erfindung bezieht sich weiterhin auf eine Dichtungsanordnung zur
Abdichtung eines Spalts zwischen einer Lagerbüchse und einem drehbar in der
Lagerbüchse
angeordneten Zapfen im Bereich eines ersten axialen Endes der Lagerbüchse. Die
erfindungsgemäße Dichtungsanordnung
weist einen ersten Dichtring auf, der dichtend und drehfest mit dem
Zapfen verbindbar ist. Im Bereich seines Außenumfangs weist der erste
Dichtring einen axialen Fortsatz mit einer ersten Dichtlippe auf,
die sich bezüglich der
Radialrichtung nach innen erstreckt. Die erfindungsgemäße Dichtungsanordnung
zeichnet sich dadurch aus, dass im Bereich des freien Endes des axialen
Fortsatzes des ersten Dichtrings eine zweite Dichtlippe ausgebildet
ist, die sich bezüglich
der Radialrichtung schräg
nach außen
erstreckt.
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Außerdem bezieht
sich die Erfindung auf ein Drehgelenk, das mehrere erfindungsgemäß ausgebildete
Lagervorrichtungen aufweist, in denen je ein Zapfen drehbar gelagert
ist. Insbesondere ist das erfindungsgemäße Drehgelenk als ein Kreuzgelenk ausgebildet,
bei dem mehrere Zapfen in Kreuzform miteinander verbunden sind.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand der in der Zeichnung dargestellten
Figuren näher
erläutert.
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Es
zeigen:
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1 ein
Kreuzgelenk mit einem Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäß ausgebildeten Lagervorrichtung
in einer Schnittdarstellung,
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2 einen
vergrößerten Ausschnitt
der 1 im Bereich der Dichtungsanordnung und
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3 einen
vergrößerten Ausschnitt
der 2 zur Veranschaulichung von Details der Dichtungsanordnung.
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1 zeigt
ein Kreuzgelenk mit einem Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäß ausgebildeten
Lagervorrichtung in Schnittdarstellung. Dabei ist nicht das gesamte
Kreuzgelenk sondern lediglich der Bereich eines Zapfens 1 dargestellt,
der in einer Lagerbüchse 2 drehbar
gelagert ist und hierzu von einem ersten axialen Ende 3 der
Lagerbüchse 2 her
in das Innere der Lagerbüchse 2 eingeführt ist.
Zwischen dem Zapfen 1 und der Lagerbüchse 2 sind zylinderförmige Wälzkörper 4 angeordnet,
die durch ein nicht figürlich
dargestelltes Schmiermittel geschmiert werden. Der Zapfen 1 und
die Wälzkörper 4 laufen
jeweils axial gegen eine Anlaufscheibe 5 am Boden der Lagerbüchse 2 an,
der an einem zweiten axialen Ende 6 der Lagerbüchse 2 ausgebildet
ist. Im Bereich des ersten axialen Endes 3 besteht zwischen
dem Zapfen 1 und der Lagerbüchse 2 ein ringförmiger Spalt 7,
der durch eine erfindungsgemäß ausgebildete
Dichtungsanordnung 8 verschlossen ist. Aufbau und Funktionsweise
der Dichtungsanordnung 8 werden anhand der 2 und 3 erläutert.
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2 zeigt
einen vergrößerten Ausschnitt der 1 im
Bereich der Dichtungsanordnung 8. 3 zeigt
wiederum einen vergrößerten Ausschnitt der 2 zur
Veranschaulichung von Details der Dichtungsanordnung 8.
Die Dichtungsanordnung 8 weist einen äußeren Dichtring 9 und
einen inneren Dichtring 10 auf, die axial nebeneinander
angeordnet sind. Dabei sind der äußere Dichtring 9 im
Bereich des ersten axialen Endes 3 der Lagerbüchse 2 außerhalb
der Lagerbüchse 2 und
der innere Dichtring 10 innerhalb der Lagerbüchse 2 angeordnet.
Der äußere Dichtring 9 weist
einen Dichtkörper 11 und
einen Stützring 12 auf,
der größtenteils
innerhalb des Dichtkörpers 11 angeordnet
ist. Der Dichtkörper 11 des äußeren Dichtrings 9 ist
vorzugsweise aus Viton oder einem anderen Elastomermaterial hergestellt.
Der Stützring 12 des äußeren Dichtrings 9 ist
aus Metall hergestellt und weist einen S-förmigen Querschnitt auf.
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Im
Bereich seines Innenumfangs weist der Dichtkörper 11 des äußeren Dichtrings 9 zwei
V-förmig
angeordnete, jeweils spitz zulaufende Schenkel 13 auf,
mit denen sich der äußere Dichtring 9 auf
einen konischen Abschnitt 14 des Zapfens 1 abstützt. Auf
diese Weise ist der äußere Dichtring 9 drehfest und
dichtend auf dem Zapfen 1 angeordnet.
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Zur
Lagerbüchse 2 hin,
relativ zu der der äußere Dichtring 9 drehbar
ist, dichtet der äußere Dichtring 9 an
mehreren Stellen ab. Hierzu weist der äußere Dichtring 9 eine
Dichtlippe 15 und eine Dichtlippe 16 auf, die
Bestandteile eines im Bereich des Außenumfangs des äußeren Dichtrings 9 ausgebildeten axialen
Fortsatzes sind und einteilig mit dem Dichtkörper 11 des äußeren Dichtrings 9 ausgebildet
sind. Die Dichtlippe 15, die näher am ersten axialen Ende 3 der
Lagerbüchse 2 angeordnet
und mechanisch stabiler ausgebildet ist als die Dichtlippe 16,
erstreckt sich bezüglich
der Radialrichtung nach innen. Vorzugsweise ist die Dichtlippe 15 allerdings
nicht exakt parallel zur Radialrichtung orientiert, sondern schließt mit dieser
einen Winkel ein. Die Dichtlippe 16 ist am freien Ende
des axialen Fortsatzes des äußeren Dichtrings 9 ausgebildet
und bezüglich
der Radialrichtung schräg
nach außen
orientiert. Vorzugsweise wird die Orientierung dabei so gewählt, dass
sie näher
an der Axialrichtung als an der Radialrichtung liegt. In dem Bereich,
in dem die beiden Dichtlippen 15 und 16 ausgebildet
sind, weist der Dichtkörper 11 des äußeren Dichtrings 9 eine
an seinem Außenumfang
umlaufende Vertiefung 17 auf, die beim dargestellten Ausführungsbeispiel
einen V-förmigen
Querschnitt besitzt.
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Die
beiden Dichtlippen 15 und 16 des äußeren Dichtrings 9 liegen
jeweils im Bereich einer am Außenumfang
der Lagerbüchse 2 ausgebildeten
Radialnut 18 an der Lagerbüchse 2 an. Die Radialnut 18 weist
beim dargestellten Ausführungsbeispiel
einen rechteckigen Querschnitt auf, der durch einen Boden 19,
eine erste Seitenwand 20 und eine zweite Seitenwand 21 definiert
wird. Die Übergangsbereiche
zwischen dem Boden 19 und den Seitenwänden 20 und 21 der
Radialnut 18 sind jeweils abgerundet. Die erste Seitenwand 20 ist
auf der vom ersten axialen Ende 3 der Lagerbüchse 2 abgewandten
Seite des Bodens 19 angeordnet und besitzt eine wesentlich
größere radiale
Erstreckung als die zweite Seitenwand 21, die auf der dem
ersten axialen Ende 3 der Lagerbüchse 2 zugewandten
Seite des Bodens 19 angeordnet ist. Die zweite Seitenwand 21 wird
durch einen Radialvorsprung 22 ausgebildet, der axial zwischen
dem Boden 19 der Radialnut 18 und dem ersten axialen Ende 3 der
Lagerbüchse 2 angeordnet
ist. Durch den Radialvorsprung 22 ist der äußere Dichtring 9 verliersicher
an der Lagerbüchse 2 fixiert,
wenn der Zapfen 1 nicht in die Lagerbüchse 2 eingeführt ist.
Dadurch besteht die Möglichkeit,
die Lagerbüchse 2 und
die Dichtungsanordnung 8 als eine Einheit zu handhaben.
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Die
Dichtlippe 15 des äußeren Dichtrings 9 liegt
am Boden 19 der Radialnut 18 an. Die Dichtlippe 16 des äußeren Dichtrings 9 liegt
an der ersten Seitenwand 20 der Radialnut 18 an.
Dadurch wird eine hohe Dichtwirkung erreicht, die auch dann noch
gewährleistet
ist, wenn beispielsweise Wasser oder eine andere Flüssigkeit
unter hohem Druck auf den abgedichteten Bereich auftrifft. Die an
der ersten Seitenwand 20 der Radialnut 18 anliegende
Dichtlippe 16 des äußeren Dichtrings 9 kann
ein Eindringen des Wassers in das Innere der Lagerbüchse 2 wirksam verhindern.
Die gewählte
Geometrie des Dichtkörpers 11 des äußeren Dichtrings 9,
insbesondere die Vertiefung 17, hat zur Folge, dass die
Dichtlippe 16 und auch die Dichtlippe 15 durch
den Wasserdruck noch stärker
gegen die erste Seitenwand 20 bzw. den Boden 19 der
Radialnut 18 gepresst werden. Dadurch wird ein Abheben
der Dichtlippen 15 und 16 durch das auftreffende
Wasser verhindert und eine hohe Dichtwirkung erreicht. Außerdem wird
die Dichtlippe 16 durch die radial überstehende Seitenwand 20 der
Radialnut 18 teilweise gegen den auftreffenden Wasserstrahl
abgeschirmt. Ohne die Einwirkung des Wasserdrucks werden die Dichtlippen 15 und 16 lediglich
mit der vorgesehenen Vorspannung gegen die erste Seitenwand 20 bzw.
den Boden 19 der Radialnut 18 gepresst und unterliegen
lediglich einer geringen Reibung und einem geringen Verschleiß. Lediglich
wenn wegen äußerer Einwirkungen
eine erhöhte
Dichtwirkung erforderlich ist, wird der Anpressdruck der Dichtlippen 15 und 16 durch
eben diese äußeren Einwirkungen
erhöht.
Insbesondere bei nur gelegentlich auftretenden derartigen Einwirkungen lassen
sich auf diese Weise die Reibung und der Verschleiß der Dichtlippen 15 und 16 gering
halten und dennoch eine zuverlässige
Abdichtung gewährleisten.
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Bei
dem in den 2 und 3 dargestellten
Ausführungsbeispiel
ist der Boden 19 der Radialnut 18 als eine Radialfläche, die
beiden Seitenwände 20 und 21 sind
jeweils als eine Axialfläche
ausgeführt.
Für die
Abdichtung sind lediglich der Boden 19 und die erste Seitenwand 20 der
Radialnut 18 erforderlich, so dass die zweite Seitenwand 21 auch
entfallen kann und die Radialnut 18 somit zu einer Stufe abgewandelt
werden kann.
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Weitere
Abwandlungen sind dahingehend möglich,
dass die Dichtlippe 15 des äußeren Dichtrings 9 nicht
notwendiger Weise an einer Radialfläche und die Dichtlippe 16 nicht
notwendiger Weise an einer Axialfläche anliegen müssen. Allerdings
ist es für
eine optimale Abdichtung unter den vorstehend genannten Bedingungen
erforderlich, dass für
die Fläche,
an der die Dichtlippe 16 anliegt, der Axialanteil der Flächennormale
größer ist
als für
die Fläche, an
der die Dichtlippe 15 anliegt. Mit anderen Worten sind
die Flächen
so auszubilden, dass es bei der Dichtlippe 16 zu einer
stärker
ausgeprägten
axialen Abdichtung als bei der Dichtlippe 15 und bei der Dichtlippe 15 zu
einer stärker
ausgeprägten
radialen Abdichtung als bei der Dichtlippe 16 kommt.
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Die
beiden Dichtlippen 15 und 16 des äußeren Dichtrings 9 können auch
an Flächen
mit einem gekrümmten
Querschnitt anliegen. In diesem Fall wird den vorstehenden Betrachtungen
eine mittlere Flächennormale
des Berührungsbereichs
zugrunde gelegt.
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Die
Zuverlässigkeit
der Abdichtung wird dadurch noch weiter erhöht, dass der Dichtkörper 11 des äußeren Dichtrings 9 axial
an einer das erste axiale Ende 3 bildende Stirnfläche der
Lagerbüchse 2 anliegt.
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Selbst
wenn Wasser oder sonstige Fremdstoffe in den vom äußeren Dichtring 9 abgedichteten Bereich
vordringen, gelangen sie nicht in das Innere der Lagerbüchse 2,
sondern werden vom inneren Dichtring 10 zurückgehalten.
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Der
innere Dichtring 10 weist einen Dichtkörper 23 und einen
Stützring 24 auf,
der teilweise innerhalb des Dichtkörpers 23 angeordnet
ist. Der Dichtkörper 23 ist
vorzugsweise aus Viton oder einem anderen Elastomermaterial hergestellt.
Der Stützring 24 ist
vorzugsweise aus Metall hergestellt und weist im Querschnitt eine
abgewinkelte Form auf, wobei ein Schenkel zudem gestuft ausgebildet
ist. Der innere Dichtring 10 ist in einem Abstand axial
neben den Wälzkörpern 4 am
Innenumfang der Lagerbüchse 2 angeordnet
und dabei drehfest und dichtend mit der Lagerbüchse 2 verbunden.
Dies wird zum einen dadurch erreicht, dass der Dichtkörper 23 des
inneren Dichtrings 10 mit einer Vorspannung an der Lagerbüchse 2 anliegt.
Zum anderen greift ein aus dem Dichtkörper 23 des inneren
Dichtrings 10 herausragender Abschnitt des Stützrings 24 in
eine Ausnehmung 25 am Innenumfang der Lagerbüchse 2 ein. Dadurch
wird der innere Dichtring 10 gegen axiales Verschieben
gesichert. Dies ist insbesondere wegen der Einwirkung einer Tellerfeder 26 erforderlich,
die axial zwischen dem inneren Dichtring 10 und den Wälzkörpern 4 angeordnet
ist. Die Tellerfeder 26 presst die Wälzkörper 4 axial gegen
die Anlaufscheibe 5 und stützt sich dabei am inneren Dichtring 10 ab. Da
die Wälzkörper 4 auf
diese Weise eingeklemmt sind, kann die Lagerbüchse 2 inklusive Dichtungsanordnung 8 und
Wälzkörpern 4 als
eine Einheit gehandhabt werden und als solche auf den Zapfen 1 aufgeschoben
werden.
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Am
Innenumfang des Dichtkörpers 23 des
inneren Dichtrings 10 ist eine Dichtlippe 27 ausgebildet,
die am konischen Abschnitt 14 des Zapfens 1 anliegt.
Durch eine umlaufende Spiralfeder 28, die auch als Wurmfeder
bezeichnet wird, wird die Dichtlippe 27 gegen den konischen
Abschnitt 14 des Zapfens 1 gepresst. In der Nähe der Dichtlippe 27 ist
eine Dichtlippe 29 ausgebildet, die eine sehr lang gestreckte Form
aufweist und sich mit einer von der Axialrichtung radial nach außen abweichenden
Orientierung zum äußeren Dichtring 9 hin
erstreckt und an dessen Dichtkörper 11 anliegt.
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- 1
- Zapfen
- 2
- Lagerbüchse
- 3
- erstes
axiales Ende
- 4
- Wälzkörper
- 5
- Anlaufscheibe
- 6
- zweites
axiales Ende
- 7
- Spalt
- 8
- Dichtungsanordnung
- 9
- äußerer Dichtring
- 10
- innerer
Dichtring
- 11
- Dichtkörper
- 12
- Stützring
- 13
- Schenkel
- 14
- konischer
Abschnitt
- 15
- Dichtlippe
- 16
- Dichtlippe
- 17
- Vertiefung
- 18
- Radialnut
- 19
- Boden
- 20
- erste
Seitenwand
- 21
- zweite
Seitenwand
- 22
- Radialvorsprung
- 23
- Dichtkörper
- 24
- Stützring
- 25
- Ausnehmung
- 26
- Tellerfeder
- 27
- Dichtlippe
- 28
- Spiralfeder
- 29
- Dichtlippe