DE10140665A1 - Aufwuchskörper - Google Patents
AufwuchskörperInfo
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Abstract
Aufwuchskörper zur Immobilisierung für Mikroorganismen mit einer Oberfläche von Größe 100·2·m, welcher insbesondere zur Verwendung von Abwasserreinigungsanlagen bestimmt und dadurch gekennzeichnet ist, daß er im wesentlichen aus vulkanisiertem Kautschuk besteht und weiterhin mindestens einen Zuschlagsstoff mit spezifischem Gewicht von > 1,0 g/cm·3· enthält, so daß sein spezifisches Gewicht > 1,0 g/cm·3· ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Aufwuchskörper zur Immobilisierung von Mikroorganismen, der insbesondere für die Verwendung in Abwasser- Reinigungsanlagen bestimmt ist.
- Die Erfindung betrifft überdies die Verwendung des Aufwuchskörpers sowie Verfahren zur Abwasseraufbereitung und Anlagen, die sich besonders für solche Verfahren eignen.
- Bei der Selbstreinigung von Gewässern und Böden spielen Biofilme eine entscheidende Rolle. Durch die besondere Strukturierung der Biofilme finden Abbauspezialisten, die im Regelfall eine relativ geringe Vermehrungsgeschwindigkeit aufweisen, je günstigere Entwicklungsmöglichkeiten als in Suspensionen. In Folge der Anwesenheit dieser hoch spezialisierten Mikroorganismen können auch biologisch schwer abbaubare Substanzen in Biofilmen eliminiert werden.
- Im Prozeß der biologischen Abwasserreinigung kann die Nutzung von Biofilmen zu einer erhöht Nitrifikationsleistung führen und die Prozeßstabilität bei Belastungsschwankungen erhöhen. Unter Praxisbedingungen konnte der Nachweis erbracht werden, daß mit Hilfe von Biofilmen hinreichende Nitrifikationsleistungen auch bei sehr niedrigen Temperaturen (zwischen 2°C und 5°C) möglich sind. Die Begründung hierfür ist darin zusehen, daß bei Biofilmen - im Gegensatz zu Suspensionen - auch bei geringen Wachstumsraten kein Ausschwemmen der Mikroorganismen erfolgt.
- Der Stofftransport innerhalb eines Biofilms erfolgt diffusionslimitiert, so daß sich bei entsprechenden Abbaugeschwindigkeiten Konzentrationsgradienten ausbilden. Aufgrund der geringen Löslichkeit von Sauerstoff in wässerigen Medien können sich innerhalb eines Biofilms neben aeroben auch anoxische bzw. anaerobe Zonen ausbilden. Somit wird durch den Einsatz von Biofilmen - im Unterschied zum Belebtschlammverfahren - auch eine simultan ablaufende Nitrifikation und Denitrifikation möglich. Als Steuergrößen für die Prozesse der Ausbildung aaerober und anaerober/anoxischer Zonen wird die Sauerstoffkonzentration verwendet. Neue Ergebnisse belegen auch, daß die Populationsdynamik im Biofilm derart beeinflußbar ist, daß der auf die Nitrifikation und Denitrifikation inhibierend wirkenden Faktoren zumindest partiell nivelliert werden.
- Um in Abwasserreinigungsanlagen die oben geschilderten nützlichen Eigenschaften von Biofilmen nutzen zu können, ist es notwendig, in der Abwasserreinigungsanlage genügend geeignete Oberflächen zur Verfügung zu stellen, an denen sich diese Biofilme durch Immobilisierung von Mikroorganismen ausbilden können. In diesem Rahmen wurde die Eignung verschiedener Materialien für die Herstellung von Aufwuchskörpern untersucht (insbesondere Aktivkohle, poröses Glas, poröser Kunststoff, hier insbesondere Polyethylen (PE) oder Polyvinylchlorid (PVC).
- Die aus solchen und ähnlichen Materialien hergestellten bekannten Aufwuchskörper des Standes der Technik weisen mehrere Nachteile auf, so sind Aktivkohle, poröses Glas oder Keramik zu schwer und müssen deshalb in sehr feiner Körnung eingesetzt werden, um das Schwebebett zu erzeugen. Diese feine Körnung wiederum bringt Nachteile hinsichtlich der Einsatzdauer (größerer Verschleiß) und insbesondere auch der Retention und Rückführung in den Bioreaktor mit sich.
- Bekannte Biofilmschwebekörper (z. B. solche der Marken Bioflow 9, und RFK (Rauschert), Typ K (Kaldnes/Purac), Perl (EVK)) weisen den Nachteil auf, daß sie schwimmen (PE, PP, Schaumstoff) und in ihrer Oberflächenstruktur im Regelfall glatt sind (PE, PP, PVC), so daß der Biofilm durch geringste Betriebsstörung abgelöst wird und sich sehr langsam festbildet. Aufgrund dieser glatten Oberflächenstruktur sind die aus diesem Materialien hergestellten Aufwuchskörper notwendiger Weise aufwendig ausgestaltet und weisen komplexe Körperformen mit einer Vielzahl von Aussparungen und Ausnehmungen auf, um den Abrieb des Biofilms zu vermindern und die Oberfläche zu vergrößern.
- So ist beispielsweise aus der EP 0 750 591 ein in etwa radförmiger Aufwuchskörper beschrieben welcher komplexe Ausnehmungen und Speichenstrukturen zur Vergrößerung der Oberfläche aufweist, aus Kunststoff besteht und eine Oberfläche von > 100 m2 aufweist. Auch hier besteht der Nachteil, daß der Aufwuchskörper aufschwimmt. Überdies ist die aufwendige Raumform des Aufwuchskörpers mit relativ hohen Herstellungskosten verbunden.
- Es besteht somit Bedarf an Aufwuchskörpern zur Immobilisierung von Mikroorganismen ohne die im Stand der Technik beschriebenen Nachteile.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch einen Aufwuchskörper zur Immobilisierung von Mikroorganismen mit einer Oberfläche von über 100 m2/m3 gelöst, der insbesondere für die Verwendung in Abwasserreinigungsanlagen und besonders bevorzugt zur Verwendung in Schwebebettverfahren geeignet ist und dadurch gekennzeichnet ist, daß er eine Zusammensetzung aufweist, die im wesentlichen Kautschuk und weiterhin mindestens einen Zuschlagsstoff mit einem spezifischen Gewicht von > 1,0 g/cm3 enthält, so daß sein spezifisches Gewicht ≥ 1,0 g/cm3 beträgt.
- Der erfindungsgemäße Aufwuchskörper weist beispielsweise gegenüber auf Materialien wie Aktivkohle, porösem Glas oder Keramik den Vorteil auf, daß er größer als andere Träger ausgestaltet werden kann, ohne an Effektivität zu verlieren. Gleichzeitig schwimmt der erfindungsgemäße Aufwuchskörper aufgrund seines spezifischen Gewichtes nicht auf, sondern schwebt bei Verwendung in Wirbelbettreaktoren und ähnlichen Biofilmreaktoren im Abwasser. Bei der Ausgestaltung mit einem spezifischem Gewicht von 1,0 g/cm3 (also dem von Wasser) ist der Aufwuchskörper zumindest im bewachsenen Zustand schwerer als Wasser und schwimmt nicht auf.
- Der im Aufwuchskörper enthaltene Zuschlagsstoff erhöht das spezifische Gewicht des Kautschuks (von ca. 0,65 bis 0,85 g/cm3) auf mindestens 1,0 g/cm3. Das Verhältnis von Kautschuk zu Zuschlagsstoff ist demgemäß unter anderem abhängig von dem spezifischen Gewicht des Zuschlagsstoffes selbst und einfach vom Fachmann bestimmbar. Neben diesem Zuschlagsstoff können auch weitere Zuschlagsstoffe mit derselben oder anderen Funktionen (z. B. zur Beeinflussung von Konsistenz oder Stabilität) im Aufwuchskörper enthalten sein.
- Als Kautschuk kann sowohl synthetischer als auch Naturkautschuk (SBR bzw. NR) eingesetzt werden, bevorzugt sind jedoch Mischungen daraus. Hierbei hat sich gezeigt, daß Mischungen von SBR : NR in einem Verhältnis 90 : 10 besonders vorteilhaft sind. Als Zuschlagsstoff kann zweckmäßigerweise Ruß eingesetzt werden, welcher besonders kostengünstig ist, andere oder weitere Zuschlagsstoffe können jedoch ebenso zum Einsatz kommen, sofern sie das Material nicht negativ beeinflussen (d. h. die Porösität negativ beeinflussen) und zu einer Vergrößerung des spezifischen Gewichtes führen.
- Besonders bevorzugt ist ein Aufwuchskörper mit einem Verhältnis von Kautschuk zu Ruß im Bereich von 6,4 : 3,5 bis 8,0 : 2,0.
- Der Aufwuchskörper hat zweckmäßigerweise eine Körpergröße von 0,5 bis 50 mm, vorzugsweise 1 bis 20 und besonders bevorzugt 2 bis 10 mm.
- Diese im Vergleich zu beispielsweise Körpern aus Keramik oder Glas größere Körpergröße erleichtert unter anderem die Beibehaltung des Trägers im Prozeß.
- Die Form der Körper kann dabei beliebig sein, solange eine zerklüftete Oberfläche vorliegt, die durch ihre Struktur dem Abrieb des gebildeten Biofilms entgegenwirkt. Die Zusammensetzung des Aufwuchskörpers sichert die Bildung von Mikroporen, welche offen für das Durchlassen von Wasser und Luft sind. Dies bedeutet, daß die auf der Oberfläche des Trägers wachsenden Mikroorganismen sowohl sehr guten Kontakt zu den abzubauenden Schadstoffen als auch zu Luft und Nährstoffen haben, die für die mikrobielle Aktivität benötigt werden. Durch die zerklüftete Oberflächenstruktur und die Porosität hat jedes Trägerelement einen großen Oberflächenbereich, der vor der Kollision mit anderen Trägern geschützt ist, was wichtig ist, um den Biofilmverschleiß und den Verlust von aktiver Biomasse zu verhindern.
- Mit den Aufwuchskörpern gemäß der Erfindung ist es somit möglich, die Reinigungsschritte Kohlenstoffabbau, Nitrifikation und Denitrifikation gleichzeitig und kontinuierlich in einem stetig und vollständig belüfteten mit Sauerstoffen im Überfluß versorgten, einstufigen Reaktionsraum zu realisieren. Nur bei größeren Stickstoffmengen muß eine vor- oder nachgeschaltete Denitrifikation bzw. in einer SBR-Anlage (sequenzing batch reactor) eine anoxische Phase geschaltet werden.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Aufwuchskörpers weist dieser eine spezifische Oberfläche von > 300 m2/m3 und vorzugsweise 500-1000 m2/m3 auf. Das spezifische Gewicht beträgt gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform von 1,0 bis 1,5 g/cm3 und besonders bevorzugt 1,05 bis 1,3 g/cm3.
- Überraschenderweise hat sich herausgestellt, daß sich Gummigranulat aus Fahrtzeugaltreifen zur Verwendung als erfindungsgemäße Aufwuchskörper besonders gut eignen. Bei dieser bevorzugten Ausführungsform sind die Kosten besonders niedrig. Hierbei werden die Reifen (vorzugsweise Mischungen aus Kfz- und LKW-Autoreifen) durch geeignete Zerkleinerungsverfahren zu Granulat mit einer unregelmäßig großen Oberfläche verarbeitet und im gewünschten Korngrößenbereich abgesiebt. Solche Arten von Granulat weisen die vorteilhaften Eigenschaften auf, sehr verschleißfest zu sein und über eine hohe chemische und Temperaturbeständigkeit zu verfügen, so daß sie auch bei höheren Temperaturen, z. B. 65°C einsetzbar sind.
- Als besonders geeignet hat sich z. B. ein Granulat mit der Handelsbezeichnung Ambigram herausgestellt. Dieses besteht aus ca. 15% PKW-Stahlgürtelreifen und ca. 85% LKW-Stahlgürtelreifen, die durch Warmvermahlung bei maximaler Verarbeitungstemperatur von 85°C recyceld werden. Die so hergestellten Granulatkörper weisen eine Härte von ca. 70 Shore A, ein spezifisches Gewicht von 1,15 g/cm3 und eine Schüttdichte von 450 bis 500 kg/m3 auf. Sie sind stahlfaserfrei und enthalten einen geringen Anteil (jeweils < 1%) von mineralischen Bestandteilen und Textilstaub auf.
- Die vorstehend beschriebenen Aufwuchskörper eignen sich grundsätzlich zur Verwendung jeder Art von Biofilmreaktor, sind jedoch besonders für Wirbelbettreaktoren, insbesondere für solche mit 10 bis 70% Füllgehalt geeignet. Weiterhin eignen sie sich sehr gut zum Einsatz in Biofiltern mit einem Füllgrad von 50 bis 100%.
- Das im geringen Umfang in den erfindungsgemäßen Aufwuchskörpern ausgebildete Sekundärporensystem schützt die sich darin befindlichen Mikroorganismen des Biofilms gegen von außen einwirkende Scherkräfte, so daß diese sich besonders für Wirbelbettreaktoren - gemäß VDMA Einheitsblatt 24426 Biofilmreaktoren eignen.
- Die Aufwuchskörper sind u. a. auch zum Einsatz in Biofilmreaktoren mit getauchtem Trägermaterial und Biofiltern - gemäß DIN EN 12255-7 - Biofilmreaktoren - vorgesehen.
- Die Erfindung bezieht sich überdies auf Biofilmreaktoren, insbesondere Wirbelbettreaktoren oder Biofilter auf Basis der vorstehend beschriebenen erfindungsgemäßen Aufwuchskörper. Überdies sind der Erfindung Abreinigungsanlagen, welche auf Basis solcher Bioreaktoren oder Biofilter arbeiten zuzuordnen.
- Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Abwasseraufbereitung, welches eine Bioreaktionsstufe auch auf Basis der erfindungsgemäßen Aufwuchskörper aufweist. Besonders zweckmäßig ist hier ein Verfahren mit einer Bioreaktionsstufe, bei der die erfindungsgemäßen Aufwuchskörper mit der Biomasse in einem Siebgerät mit Bürsten bzw. Schaberreinigung im Wirbelbettreaktor (Biofilmreaktor) abgeschieden und direkt in den Reaktor zurückgeführt werden. Weiterhin kann es zweckmäßig sein, wenn die erfindungsgemäßen Aufwuchskörper mit dem Biofilm und der Belebtschlamm durch einen Parallelplattenabscheider im Auslauf des Bioreaktors und beim Aufstauverfahren (SBR) durch eine schwimmende Abzugsrinne abgeschieden wird. Überdies kann es zweckmäßig sein, die aktive Biomasse im Belebtschlamm auf 0,5 bis 1% TS durch einen Parallelplattenabscheider im Auslauf des Bioreaktors bei gleichzeitiger Anwesenheit der erfindungsgemäßen Aufwuchskörper mit Biofilmüberzug aufzukonzentrieren.
- Die Erfindung betrifft schließlich eine Anlage, welche zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens besonders geeignet ist.
- Die Erfindung soll nachfolgend anhand zweier in Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert werden ohne den Erfindungsgegenstand dadurch einzuschränken.
- Es stellen in verkleinerter Darstellung dar:
- Fig. 1 einen Schwebebett Reaktor in seitlichem Querschnitt;
- Fig. 2 einen Schwebebett Reaktorbehälter in seitlichem Querschnitt (a) und Draufsicht (b).
- Bei dem in Fig. 1 dargestellten SBR-Reaktor gelangt das zu reinigende Abwasser über den Zulauf 1 in das Reaktorbecken 2. Dieses ist zu ca. 50% (Füllgehalt) mit Aufwuchskörpern 3 befüllt, die durch eine Mischeinrichtung 4, z. B. einen motorbetriebenen Propeller, im Schwebezustand gehalten werden. Die Aufwuchskörper 3 bestehen aus zerrissenem Recycling-Kautschuk, welcher eine 90 : 10 Mischung von Synthetikkautschuk zu Naturkautschuk darstellt, und weiterhin so viel Ruß als Zuschlagsstoff enthält, daß sein spezifisches Gewicht bei 1, 1 bis 1,25 kg/dm3 liegt. Sie sind somit leicht schwerer als Wasser und können gut absinken, sind aber auch bei größerer Körpergröße von 3 bis 8 mm einfach in der Schwebe zu halten. Die Aufwuchskörper 3 weisen eine Körnung von 3 bis 8 mm auf und eine unregelmäßige zerklüftete Oberfläche von ca. 800 m2 mit Poren auf. Durch die zerklüftete Oberfläche mit Makroporen kann sich der Biofilm gut ansetzen und fest ansiedeln. Das im geringen Umfang in den Aufwuchskörpern 3 ausgebildete Sekundärporensystem schützt die sich darin befindlichen Mikroorganismen des Biofilms gegen von außen einwirkende Scherkräfte.
- Der für die Oxidationsprozesse notwendige Sauerstoff wird in Form von Luft über eine Leitung 5 an den Boden des Reaktorbeckens 2 geführt und dort eingeleitet. Die Kombination der Luftzufuhr vom Boden des Reaktorbeckens 2 und Arbeit der Mischeinrichtung 4 hält die Aufwuchskörper 3 in der Schwebe (Schwebebett). Die durchschnittliche Verweilzeit des Abwassers in dem Becken beträgt dabei mindestens 5 Stunden und kann abhängig von der Schadstoffracht und Menge der Abwasserzufuhr dimensioniert werden. Das biologisch gereinigte Wasser wird über eine schwimmende Abzugsrinne 6 in eine weitere Verfahrensstufe geleitet, nachdem dieses durch einen Parallelplattenabscheider 7 gelaufen ist.
- Ein solcher Schwebebett Reaktor 2 weist gegenüber herkömmlichen Verfahren der Belebtschlammbehandlung den Vorteil auf, daß durch das Einbringen zusätzlicher, frei schwebender Aufwuchsflächen die Lebensbedingungen für Nitrifikanten so verbessert sind, daß aufgrund der höheren Nitrifikationsleistung ein kleineres aerobes Volumen für eine stabile Nitrifikation ausreicht. Die durch die Aufwuchskörper 3 bereitgestellten zusätzlichen Aufwuchsflächen werden hier durch einen Parallelplattenabscheider 7 zurückgehalten, so daß die Nitrifikantenpopulation immobilisiert wird und - je nach Erfordernis - auch eine Aufkonzentrierung im Reaktorbecken 2 erfolgen kann.
- Die Retention der Aufwuchskörper 3 mittels des Parallelplattenabscheiders 7 ist nur möglich, weil diese leicht schwerer sind als das Wasser. Demzufolge erfolgt unter dem Parallelplattenabscheider 7 keine Luftzufuhr vom Reaktorboden her, um die Aufwuchskörper 3 nicht in den Parallelplattenabscheider 7 zu treiben. Lediglich zur Reinigung des Parallelplattenabscheiders 7 kann über eine gesonderte Zufuhrleitung 8 Reinigungsluft zugeführt werden. Diese kann außerdem zur Steuerung der biologischen Prozesse in der nachgeschalteten Verfahrensstufe genutzt werden. Die Entleerung des Reaktorbeckens 2 erfolgt in Richtung des Pfeiles 9 vom Boden des Reaktorbeckens 2 her.
- Im zweiten Ausführungsbeispiel ist ein Wirbelbettreaktor 10 dargestellt. Hier ist im Ablauf 11 des Reaktors 10 zur Retention der Aufwuchskörper 3 ein Sieb 12 mit geeigneter Maschenweite (hier 2 bis 3 mm) angeordnet. Das Sieb 12 kann durch eine im Reaktorbecken angeordnete, mit Bürsten 13 versehene Reinigungseinrichtung 14 gereinigt und die Aufwuchskörper 3 direkt in den Reaktor 10 zurückgeführt werden.
Claims (24)
1. Aufwuchskörper (3) zur Immobilisierung für Mikroorganismen mit
einer Oberfläche von > 100 m2/m3, insbesondere zur Verwendung in Abwasser-
Reinigungsanlagen,
dadurch gekennzeichnet,
daß er im wesentlichen aus vulkanisierten Kautschuk besteht und weiterhin
mindestens einen Zuschlagsstoff mit spezifischen Gewicht > 1,0 g/cm3 enthält,
so daß sein spezifisches Gewicht > 1,0 g/cm3 ist.
2. Aufwuchskörper (3) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß als Kautschuk synthetischer Kautschuk (SBR), Naturkautschuk (NR) oder
eine Mischung aus synthetischem und Naturkautschuk verwendet wird.
3. Aufwuchskörper (3) gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß als Kautschuk eine Mischung von SBR und NR vorzugsweise mit über 70%
SBR und besonders bevorzugt mit einem Verhältnis SBR : NR 90 : 10 verwendet
wird.
4. Aufwuchskörper (3) einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß als Zusatzstoff Ruß eingesetzt wird.
5. Aufwuchskörper (3) gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß darin Kautschuk und Ruß im Verhältnis von 6,5 : 3,5 bis 8,0 : 2,0 enthalten
sind.
6. Aufwuchskörper (3) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch eine Körpergröße von 0,5 bis 50 mm, vorzugsweise 1 bis
20 mm und besonders bevorzugt 2 bis 10 mm.
7. Aufwuchskörper (3) gemäß Anspruch 6, gekennzeichnet durch
einen Oberfläche von > 300 m2/m3 und vorzugsweise von 500 bis 1000 m2/m3.
8. Aufwuchskörper (3) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch ein spezifisches Gewicht von 1,0 bis 1,5 g/cm3 und
vorzugsweise 1,05 bis 1,3 g/cm3.
9. Aufwuchskörper (3) gemäß Anspruch 8, gekennzeichnet durch ein
Schüttgewicht von 0,2 bis 1 und vorzugsweise 0,4 bis 0,6 kg/m3.
10. Aufwuchskörper (3) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche
bestehend aus granulierten Fahrzeugaltreifen.
11. Aufwuchskörper (3) gemäß Anspruch 10, erhältlich durch ein
Warmmahlverfahren.
12. Verwendung von Granulat aus Fahrzeugaltreifen als
Aufwuchskörper (3) zur Immobilisierung von Mikroorganismen, vorzugsweise
zum Einsatz bei der Abwasserreinigung.
13. Verwendung eines Aufwuchskörpers (3) gemäß einem der
Ansprüche 1 bis 11 zum Einsatz in Biofilmreaktoren, vorzugsweise
Wirbelbettreaktoren (10) und besonders bevorzugt Wirbelbettreaktoren (10) mit
einem Füllgehalt von 10 bis 70%.
14. Verwendung eines Aufwuchskörper (3) gemäß eines der
Ansprüche 1 bis 11 zum Einsatz in einem Biofilter mit einem Füllgrad von 50 bis
100%.
15. Wirbelbettreaktor (10) oder Biofilter, gekennzeichnet durch einen
Aufwuchskörper (3) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6.
16. Verfahren zur Abwasseraufbereitung mit einer Bioreaktionsstufe,
gekennzeichnet durch die Abscheidung des Aufwuchskörpers (3) mit der
Biomasse, Reinigung des Abscheiders und direkte Rückführung in den Reaktor.
17. Verfahren gemäß Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abscheidung in einem Siebgerät mit Bürsten erfolgt oder eine Schabereinigung
im Wirbelbettreaktor (10) selbst stattfindet.
18. Verfahren zur Abwasseraufbereitung mit einer Bioreaktionsstufe
enthaltend einen Reaktor gemäß Anspruch 16, gekennzeichnet durch die
Abscheidung der Aufwuchskörper (3) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11 mit
dem Biofilm und die Abscheidung des Belebtschlammes durch einen
Parallelplattenabscheider (7) im Auslauf (11) des Bioreaktors.
19. Verfahren gemäß Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der
Bioreaktor ein Schwebebettreaktor ist, und daß im Aufstauverfahren dem
Parallelplattenabscheider (7) eine schwimmende Abzugsrinne (6)
nachgeschaltet ist.
20. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 18 oder 19,
gekennzeichnet durch die Aufkonzentrierung der aktiven Biomasse im
Belebtschlamm auf 0,5 bis 1 Massen-% (m-%) bezogen auf das
Gesamtvolumen.
21. Verfahren gemäß Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die
Aufkonzentrierung durch einen Parallelplattenabscheider (7) im Ablauf (11) des
Bioreaktors erfolgt.
22. Abwasseraufbereitungsanlage zur Durchführung eines Verfahrens
gemäß einem der Ansprüche 17 bis 19.
23. Abwasseraufbereitungsanlage gemäß Anspruch 22, gekennzeichnet
durch einen Schwebebettreaktor mit im Ablauf (11) des Reaktors installiertem
Parallelplattenabscheider (7).
24. Abwasseraufbereitungsanlage gemäß Anspruch 23, gekennzeichnet
durch eine dem Parallelplattenabscheider (7) nachgeschaltete schwimmende
Abzugsrinne (6).
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2001140665 DE10140665A1 (de) | 2001-08-24 | 2001-08-24 | Aufwuchskörper |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2001140665 DE10140665A1 (de) | 2001-08-24 | 2001-08-24 | Aufwuchskörper |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE10140665A1 true DE10140665A1 (de) | 2003-03-06 |
Family
ID=7695947
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE2001140665 Withdrawn DE10140665A1 (de) | 2001-08-24 | 2001-08-24 | Aufwuchskörper |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE10140665A1 (de) |
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
TWI408014B (zh) * | 2009-09-28 | 2013-09-11 | Hsu Hsien Sun | 廢輪胎填充滴濾生物處理方法及其生物處理槽 |
CN110357244A (zh) * | 2019-07-05 | 2019-10-22 | 太原理工大学 | 一种适用于低温微生物水处理的电加热废弃填料制备方法及应用 |
-
2001
- 2001-08-24 DE DE2001140665 patent/DE10140665A1/de not_active Withdrawn
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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TWI408014B (zh) * | 2009-09-28 | 2013-09-11 | Hsu Hsien Sun | 廢輪胎填充滴濾生物處理方法及其生物處理槽 |
CN110357244A (zh) * | 2019-07-05 | 2019-10-22 | 太原理工大学 | 一种适用于低温微生物水处理的电加热废弃填料制备方法及应用 |
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---|---|---|---|
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