DE10123542C1 - Flachleitungsanordnung - Google Patents
FlachleitungsanordnungInfo
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Abstract
Flachleiteranordnung (1), bestehend aus einem flachen, bandförmigen, senkrecht zu seinen Oberflächen knickbaren Trägersubstrat (2), in welchem oder an welchem zumindest eine nicht-knickbare Leitung (4) integriert ist, mit einem ebenen Abwinkelungsbereich, wobei die nicht-knickbare Leitung (4) durch zumindest einen parallel zu dieser verlaufenden und benachbart zu dieser angeordneten Schnitt (5, 5') mechanisch vom Trägersubstrat (2) entkoppelt wird, und wobei die Abwinkelung der Flachleiteranordnung (1) durch eine mehrfache Knickung des Trägersubstrates bewirkt wird.
Description
Die Erfindung betrifft eine Flachleitungsanordnung gemäß dem Oberbegriff
des Hauptanspruches.
Zur Übertragung von Signalen und/oder Leistungen werden in zunehmenden
Maße, beispielsweise im Automobilbau, als Flachleitungsanordnungen ausge
staltete elektrische Verbindungskabel eingesetzt. Vorzugsweise ist eine
solche Flachleitungsanordnung als eine flexibeler Folienleitung (FPC)
ausgelegt, welche aus einer bandartigen, flexiblen, isolierenden Trägerfolie
(Trägersubstrat) - beispielsweise aus Polyester - besteht, auf der
vorzugsweise mehrere Leiterbahnen parallel und elektrisch voneinander
isoliert aufgebracht sind. Die Leiterbahnen können beispielsweise als dünne
Metallschicht mit Hilfe der Fotolithographie-Technik oder auch durch ein
Bedampfungs- oder Zerstäubungsverfahren hergestellt werden. Oberseitig
sind die Leiterbahnen mit einem Lack oder mit einer weiteren Kunststoffschicht
isoliert. Eine andere Möglichkeit zur Übertragung von elektrischen Strömen
und Spannungen mittels einer Flachleitungsanordnung besteht darin, einen
volumenhaften Leiter, beispielsweise einen flach gewalzten Draht oder eine
feinadrige Litze, in ein isolierendes flaches, bandartiges Trägersubstrat
einzubetten oder zwischen zwei dünne, isolierende Folien zu laminieren (siehe
hierzu z. B. die DE 25 33 725 B1). Dabei können die elektrischen Flachleiter der
Flachleitungsanordnung durch Freischnitte vom umgebenden Material des
Trägersubstrates befreit werden und zwar, um eine elektrische Verbindung mit
jeweils einer zuzuordnenden Steckverbindungsvorrichtung zu realisieren.
Eine Flachleitungsanordnung besitzt gegenüber einer runden Leitung jedoch
den Nachteil, daß diese nicht in alle Richtungen gewinkelt werden kann. Die
Anordnung kann jedoch entlang einer Fläche gerade oder nach Anwendung
einer Knickung auch abgewinkelt verlegt werden.
Neben der Verwendung von elektrischen Übertragungswegen (elektrische
Leiterbahnen) ist die Verwendung von optischen Lichtleiterkabeln aus
Gründen der Störsicherheit und Potentialtrennung eine vorteilhafte Möglichkeit
zur Signalübertragung.
Daher sind aus dem Stand der Technik ebenfalls Flachleitungsanordnungen
bekannt, bei denen außer elektrischen Übertragungsleitungen ebenfalls
optische Lichtleiterkabel in einem flachen Trägersubstrat integriert sind.
Beispielsweise ist in der Offenlegungsschrift DE 43 05 635 A1 ein
Nachrichtenkabel offenbart, welches neben elektrischen Leitungssträngen
auch optische Nachrichtenleitungen enthält.
Ein Problem bei einer derartigen hybriden Flachleitungsanordnung stellt jedoch
die Verlegung des Flachleiters auf einer Fläche dar, denn der Versuch, die
Flachleitungsanordnung durch eine einzelne Knickung abzuwinkeln, führt oft
zum Bruch des mechanisch nur gering beanspruchbaren und somit eine
knickempfindliche Leitung darstellenden Lichtleiterkabels.
Durch die DE 38 89 982 T2 ist eine weitere hybride Flachleitungsanordnung
bekannt geworden, wobei die einzelnen unterschiedlich ausgebildeten
Leitungen jeweils mit einem Isolationsmantel versehen sind und durch im
Abstand voneinander angeordnete, aus einem fließfähigen Werkstoff
(Kunststoff) gebildete Haltekörper voneinander distanziert festgelegt sind. Die
Anordnung kann dabei auch so getroffen sein, daß die einzelnen Leitungen in
einer Ebene mit unterschiedlichem Radius abgebogen sind, so daß die
Flachleitungsanordnung einen z. B. um 90° abgewinkelten Verlauf aufweist.
Eine derartige Flachleitungsanordnung bedingt aber aufgrund ihres recht
komplexen Aufbaus einen relativ großen Aufwand, d. h., sie ist nicht einfach als
Meterware herstellbar.
Schließlich ist durch die DE 18 96 155 U eine dem Oberbegriff des Hauptan
spruches entsprechende Flachleitungsanordnung bekannt geworden, wobei in
bzw. auf einem Trägersubstrat zumindest eine elektrische Leitung vorhanden
ist. Um die Flachleitungsanordnung in einer Ebene abzuwinkeln und die
Oberseite der Flachleitungsanordnung vor und hinter dem Abwinkelungs
bereich durch dieselbe Oberfläche der Flachleitungsanordnung zu bilden, sind
in dem Trägersubstrat keilförmige Freischnitte vorgesehen, durch die die
Leitung mechanisch von dem Trägersubstrat entkoppelt ist.
Bei einer solchen Flachleitungsanordnung ist die offenbarte Abwinkelungs
methode nur bei dem Vorhandensein einer einzigen Leitung anwendbar.
Es besteht daher die Aufgabe, eine Flachleitungsanordnung mit zumindest
einer knickempfindlichen Leitung zu schaffen, bei der eine Abwinkelung der
Flachleitungsanordnung in einfacher Art und Weise ohne übermäßige
Belastung der knickempfindlichen Leitung möglich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des
Hauptanspruches angegebenen Merkmale gelöst.
Die erfindungsgemäße Flachleitungsanordnung enthält zumindest eine,
vorzugsweise parallel zu ggf. weiteren auf dem Trägersubstrat vorhandenen
nicht knickempfindlichen Leitungen verlegte, knickempfindliche Leitung (z. B.
eine optische Faser oder ein Faserbündel). Um die Flachleitungsanordnung zu
knicken, ohne die knickempfindliche Leitung zu beschädigen oder deren
Funktion zu beeinträchtigen, werden im Abwinkelungsbereich vorzugsweise
mehrere Schnitte angebracht, welche unmittelbar benachbart und im
wesentlichen parallel zur knickempfindlichen Leitung verlaufen. Dadurch wird
die knickempfindliche Leitung im Abwinkelungsbereich im wesentlichen
mechanisch vom Trägersubstrat entkoppelt, so daß keine Kräfte vom
Trägersubstrat auf die Leitung übertragen werden.
Die Richtungsänderung der Flachleitungsanordnung wird desweiteren nicht
wie üblich durch eine einzelne Knickung bewirkt, wobei sich die Ober- und
Unterseite der Flachleiteranordnung vor und hinter dem Abwinkelungsbereich
austauschen, sondern vielmehr durch eine Mehrzahl von Knickungen, welche
derart angebracht sind, daß Ober- und Unterseite der Flachleitungsanordnung
vor und hinter dem Abwinkelungsbereich auf derselben Seite zu liegen
kommen.
Ist die knickempfindliche Leitung ein Lichtleiterkabel, so wird durch diese Art
der Verlegung eine zum Bruch führende Torsion desselben vermieden.
Die erfindungsgemäße Flachleitungsanordnung läßt sich nicht nur für
bruchempfindliche Leitungen, wie z. B. Lichtleiterkabel, welche in einer
Flachleitungsanordnung integriert sind, vorteilhaft einsetzen, vielmehr ist dies
für eine Vielzahl von Anwendungen der Fall, bei denen eine irgendwie
geartete knickempfindliche Leitung in oder an einem flexibelen, bandartigen
Trägersubstrat vorhanden ist und wobei die Flachleitungsanordnung mit
Abwinkelungen verlegt werden soll. Ein weiteres Beispiel dazu ist eine
schlauchartige, in oder an einem Trägersubstrat angebrachte Leitung.
Es kann im übrigen auch sinnvoll sein, daß das bandartige Trägersubstrat
keine weiteren elektrischen Leiterbahnen trägt und lediglich zur Befestigung,
Wärmeleitung oder -abstrahlung dient oder, daß das Trägersubstrat selbst als
ein elektrischer Leiter (z. B. eine dünne Kupferfolie) ausgeführt ist.
Im folgenden wird die erfindungsgemäße Flachleitungsanordnung anhand von
vorteilhaften Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Ausführung der erfindungsge
mäßen Flachleitungsanordnung mit vier Knickungen; (a) im gestreckten
Zustand, (b) im gewinkelten Zustand.
Fig. 2 eine schematische Illustration der in Fig. 1 angewandten Falt-
Technik.
Fig. 3 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Flachleitungs
anordnung mit zwei Knickungen, (a) im gestreckten Zustand, (b) im
gewinkelten Zustand.
Fig. 4 eine schematische Darstellung einer Ausführung der erfindungs
gemäßen Flachleitungsanordnung mit einem Abzweig, worin zwei
knickempfindliche Leitungen integriert sind.
Fig. 5 eine schematische Darstellung einer Flachleitungsanordnung gemäß
dem Stand der Technik mit einer einzelnen Knickung, (a) im gestreckten
Zustand, (b) im gewinkelten Zustand.
Fig. 5 zeigt die übliche Art und Weise eine Flachleitungsanordnung 1 durch
eine einzelne Knickung abzuwinkeln (Stand der Technik). In Fig. 5a ist die
gestreckte Flachleitungsanordnung dargestellt, bei der mehrere nicht
knickempfindliche Leitungen 3 (z. B. elektrische Leiterbahnen) auf dem
Trägersubstrat 2 angebracht sind. Um die Flachleitungsanordnung 1 senkrecht
abzuwinkeln, wird diese entlang der Knicklinie A-A' gefaltet. Für eine 90°-
Abwinkelung ist diese um 45° gegen eine Kante des Trägersubstrates 2
anzustellen.
In Fig. 5b ist die abgewinkelte Flachleitungsanordnung 1 dargestellt. Hinter
der Knicklinie AA' ist das Trägersubstrat verdreht; die schraffiert dargestellte
Unterseite der Flachleitungsanordnung 1 ist sichtbar. Jede auf dem
Trägersubstrat 2 aufgebrachte Leitung 3 verdreht sich dabei in gleicher Weise.
Eine knickempfindliche Leitung (beispielsweise ein Lichtleiterkabel) würde
dabei Schaden nehmen oder würde zumindest eine Funktionsstörung zeigen
(z. B. wenn die knickempfindliche Leitung ein Schlauch ist).
Fig. 1 zeigt demgegenüber eine bevorzugte Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Flachleitungsanordnung 1 mit vier Knickungen entlang der
Knicklinien AA', BB', OC und OD.
In diesem Beispiel soll wieder eine Abwinkelung der Flachleitungsanordnung 1
um den Winkel α = 90° erreicht werden; es sind jedoch auch andere Winkel α
möglich.
Die Flachleitungsanordnung 1 enthält neben einer nicht knickempfindlichen
Leitung 3 (z. B. eine elektrische Leiterbahn) auch eine knickempfindliche
Leitung 4. Ist diese knickempfindliche Leitung 4 beispielsweise ein
Lichtleiterkabel, so ist darüber hinaus zur Einhaltung der Bedingung für die
Totalreflexion des Lichtes im Kabel ein minimaler Biegeradius des Licht
leiterkabels einzuhalten.
In Fig. 1a ist der gestreckte Zustand der Flachleitungsanordnung 1
dargestellt.
Die vier Knicklinien AA', BB', OC und OD sind als unterbrochene Linien
dargestellt, welche sich in einem Abwinkelungspunkt "O" treffen. Dabei
schneiden die Knicklinien AA' und BB' die knickempfindliche Leitung 4 etwa
unter dem Winkel α/4 = 22.5°. Die Knicklinien OC und OD stehen in einem
Winkel von α/2 = 45° zur knickempfindlichen Leitung 4.
Um die knickempfindliche Leitung 4 im Bereich des Abwinkelungspunktes O
mechanisch vom Trägersubstrat 2 zu entkoppeln, sind im Abwinkelungs
bereich unmittelbar zur knickempfindlichen Leitung 4 benachbarte und parallel
zu dieser verlaufende Schnitte 5 und 5' vorgesehen. Die Länge der Schnitte
wird dabei so gewählt, daß deren Endpunkte außerhalb des Knickbereiches
liegen.
In Fig. 1b ist der abgewinkelte Zustand der Flachleitungsanordnung 1
dargestellt. Das Trägersubstrat 2 ist entlang der Linien AA', BB' sowie CO und
DO gefaltet. Die zuvor nach oben weisende Fläche des Dreiecks OBA (siehe
Fig. 1a) weist nach unten, ebenso wie die Flächen der Dreiecke OCB' und
OA'D. Der nunmehr nach oben weisende Teil des Trägersubstrates 2 ist
wieder schraffiert dargestellt.
Insbesondere führt diese Art der Abwinkelung des Trägersubstrates 2 nicht zu
einer unerwünschten Beschädigung oder Funktionsstörung der knickempfind
lichen Leitung 4; eine beispielsweise ein Lichtleiterkabel zerstörende Torsion
wird vermieden.
Fig. 2 illustriert die auf das Trägersubstrat angewandte Faltungstechnik mit
Blick auf die Unterseite des Trägersubstrates. Die oberste Schicht der Flach
leitungsanordnung 1 ist im Bereich des Abwinkelungspunktes Zur Verdeut
lichung der gegenseitigen Anordnung der einzelnen gefalteten Schichten
teilweise entfernt.
In Fig. 3 ist ein weiteres Beispiel der erfindungsgemäßen Flachleitungs
anordnung 1 mit zwei Knickungen bzw. Knicklinien aa' und bb' dargestellt.
Diese Ausführungsform ist insbesondere für den Fall geeignet, daß die knick
empfindliche Leitung 4 direkt an einer Kante des Trägersubstrates 2 verläuft.
In diesem Fall genügt ein einzelner, in der Nähe der knickempfindlichen
Leitung 4 verlaufender, auf der dieser Kante abgewandten Seite angeordneter
Schnitt 5 zur mechanischen Entkoppelung des Leiters 4. Die Abwinkelung
beträgt in dem dargestellten Beispiel etwa α = 60°; es sind selbstverständlich
auch andere Winkel α möglich. Das Trägersubstrat 2 wird dazu entlang zweier
Knicklinien aa', bb' gefaltet, welche um den Winkel α/4 = 15° gegen eine Kante
des Trägersubstrates geneigt sind und sich in dem auf der Kante liegenden
Abwinkelungspunkt O treffen.
Vorzugsweise liegt der Abwinkelungspunkt O direkt auf der knickempfindlichen
Leitung 4, um die Länge der (des) Einschnitte(s) möglichst gering zu halten.
Es können jedoch auch mehrere abgewinkelte, knickempfindliche Leitungen 4
auf dem Trägersubstrat vorhanden sein. Für die übrigen, nicht unmittelbar
beim Abwinkelungspunkt O liegenden knickempfindlichen Leitungen 4 müssen
dann entsprechend längere Schnitte 5 vorgesehen werden.
Desgleichen kann es vorteilhaft sein, die dargelegte Falt-Technik auch zur
Herstellung eines Abzweiges einzusetzen. In Fig. 4 ist eine erfindungs
gemäße Flachleitungsanordnung 1 dargestellt, welche einen Abzweig
aufweist und bei welcher zwei knickempfindliche Leitungen 4 abgewinkelt sind.
In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung können zum mechanischen Schutz
der knickempfindlichen Leitung(en) im Knickbereich fixierende Mittel
vorgesehen sein, beispielsweise Klebemittel, welche die knickempfindliche
Leitung fixieren und/oder eine Schutzkappe, welche um den
Abwinkelungsbereich herum angebracht werden. Die Schutzkappe kann dabei
zusätzlich den Abwinkelungsbereich an der Unterlage fixieren.
Desweiteren können zur Erleichterung der Knickungen entlang der
Knicklinien Einkerbungen oder Perforationen am Trägersubstrat vorhanden
sein.
1
Flachleiteranordnung
2
Trägersubstrat
3
knickbare Leitung
4
nicht-knickbare Leitung
5
Schnitt
O Abwinkelungspunkt
O Abwinkelungspunkt
Claims (12)
1. Flachleitungsanordnung (1), bestehend aus einem flachen, bandförmig
ausgebildeten, senkrecht zu seinen Oberflächen abwinkelbaren Träger
substrat (2) und zumindest einer darin bzw. daran vorhandenen, knick
empfindlichen Leitung (4), wobei die Flachleitungsanordnung zumindest
einen Abwinkelungsbereich aufweist, wobei das Trägersubstrat im Abwin
kelungsbereich mit zumindest einem die Leitung mechanisch vom Träger
substrat entkoppelnden Schnitt versehen ist und wobei die Oberseite der
Flachleitungsanordnung (1) vor und hinter dem Abwinkelungsbereich durch
dieselbe Oberfläche der Flachleitungsanordnung (1) gebildet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Abwinkelung der Flachleitungsanord
nung (1) eine mehrfache Faltung des Trägersubstrates (2) im Abwinke
lungsbereich vorhanden ist und daß der Schnitt in unmittelbarer Nähe der
knickempfindlichen Leitung (4) angeordnet und parallel zu derselben
verlaufend vorgesehen ist.
2. Flachleitungsanordnung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Trägersubstrat (2) zusätzlich zumindest eine nicht
knickempfindliche Leitung (3) aufweist.
3. Flachleitungsanordnung (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die nicht knickempfindliche Leitung (3) eine elektrische Leiterbahn ist.
4. Flachleitungsanordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die knickempfindliche Leitung (4) ein optisches
Lichtleiterkabel ist.
5. Flachleitungsanordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abwinkelung der Flachleitungsanordnung (1) um
den Winkel α durch eine vierfache Faltung bewirkt wird, wobei sich die
zugeordneten Knicklinien im zwischen den Kanten des Trägersubstrates
(2) gelegenen Abwinkelungspunkt (O) treffen, wobei die erste Knicklinie
(AA') unter dem gegen die auf der Innenseite der Abwinkelung gelegenen
Kante gemessenen Winkel α/4 quer durch das Trägersubstrat (2) verläuft
und die zweite Knicklinie (CO) ausgehend von dieser Kante unter dem
gegen diese gemessenen Winkel α/2 bis zum Punkt (O) verläuft und wobei
die dritte und die vierte Knicklinie (BB', DO) bezüglich einer gedachten,
senkrecht zu den Kanten durch den Punkt O verlaufenden Linie sym
metrisch zur ersten (AA') und zweiten Knicklinie (CO) angeordnet sind.
6. Flachleitungsanordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abwinkelung der Flachleitungsanordnung (1) um
den Winkel α durch eine zweifache Faltung des Trägersubstrates (2)
bewirkt wird, wobei die zugeordneten, quer durch das Trägersubstrat (2)
verlaufenden Knicklinien in einem auf einer Kante des Trägersubstrates (2)
gelegenen Abwinkelungspunkt (O) zusammenlaufen, wobei die erste
Knicklinie (aa') unter dem gegen diese Kante gemessenen Winkel α/4 im
Punkt (O) einmündet und die zweite Knicklinie (bb') bezüglich einer
gedachten, senkrecht zu der Kante durch den Punkt (O) verlaufenden Achse
symmetrisch zur ersten Knicklinie (aa') angeordnet ist.
7. Flachleitungsanordnung (1) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest eine knickempfindliche Leitung (4) durch
den Abwinkelungspunkt (O) verläuft.
8. Flachleitungsanordnung (1) nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Winkel α neunzig Grad beträgt.
9. Flachleitungsanordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß an der knickempfindlichen Leitung (4) im
Abwinkelungsbereich fixierende Mittel vorhanden sind.
10. Flachleitungsanordnung (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die fixierenden Mittel Klebemittel sind.
11. Flachleitungsanordnung (1) nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch
gekennzeichnet, daß um den Abwinkelungsbereich herum eine
Schutzkappe angeordnet ist.
12. Flachleitungsanordnung (1) nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch
gekennzeichnet, daß an einer Oberfläche der Flachleiteranordnung (1)
entlang den Knicklinien Einkerbungen oder Perforationen angebracht sind.
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DE10123542A Expired - Fee Related DE10123542C1 (de) | 2001-05-15 | 2001-05-15 | Flachleitungsanordnung |
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---|---|---|---|---|
DE1896155U (de) * | 1964-05-09 | 1964-07-09 | Klaus Kuehnemann | Elektrische flachleitung. |
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2001
- 2001-05-15 DE DE10123542A patent/DE10123542C1/de not_active Expired - Fee Related
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