DE10107709A1 - Absorbierender Artikel - Google Patents
Absorbierender ArtikelInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betifft absorbierende Artikel. Die Erfindung betrifft insbesondere einen absorbierenden Artikel, umfassend zumindest teilweise als Granulat vorliegende Cellulosefasern (14). Ferner betrifft die vorliegende Erfindung die Verwendung von zumindest teilweise als Granulat vorliegenden Cellulosefasern (14) als Material in einem absorbierenden Artikel.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft absorbierende Artikel.
Absorbierende Artikel zum einmaligen Gebrauch sind seit
vielen Jahren bekannt. Sie finden beispielsweise als
Damenbinden, Slipeinlagen, Windeln oder Inkontinenzeinlagen
Verwendung. Diesen absorbierenden Wegwerf-Artikeln ist
gemeinsam, dass sie eine flüssigkeitsspeichernde Schicht
aufweisen. Die flüssigkeitsspeichernde Schicht kann dabei zum
Beispiel aus Zellstoff aufgebaut sein.
Als nachteilig bei den bekannten absorbierenden
Wegwerfartikeln hat sich erwiesen, dass die konventionellen
reinen Zellstoffschichten als flüssigkeitsspeicherndes
Material von der Aufnahmekapazität her beschränkt sind. Auch
ist das Rückhaltevermögen, insbesondere unter Druck, nach
Beaufschlagung mit Flüssigkeiten bei einem Zellstoffmaterial
nicht sehr ausgeprägt. Schließlich behält deformiertes
Zellstoffmaterial seine einmal angenommene Form bei, was vom
Träger bzw. der Trägerin des absorbierenden Artikels oft als
unangenehm empfunden wird. Wenn im folgenden vom Träger die
Rede ist, soll dies sowohl Träger als auch Trägerinnen
umfassen.
Des weiteren sind absorbierende Artikel zum Einmalgebrauch
bekannt, welche als flüssigkeitsspeichernde Schicht
superabsorbierende Materialien enthalten. Superabsorbierende
Materialien sind in der Lage, ein Vielfaches ihres
Trockengewichts an Flüssigkeit aufzunehmen und auch unter
Druckbelastung in einem gewissen Maße zurückzuhalten.
Superabsorbierende Materialien sind beispielsweise aus der
EP-A-0339461 bekannt.
Eine Schwierigkeit bei der Verwendung von superabsorbierenden
Materialien in der flüssigkeitsspeichernden Schicht von
absorbierenden Artikeln ist, dass die superabsorbierenden
Materialien bei Beaufschlagung mit Flüssigkeit eine
Volumenzunahme erfahren, d. h. sie "quellen". Dies führt
dazu, dass der absorbierende Artikel "aufträgt" und der
Tragekomfort für den Träger herabgesetzt wird. Auch neigen
die einzelnen Bestandteile des superabsorbierenden Materials
dazu, bei Beaufschlagung mit einer Flüssigkeit zu verkleben,
was zu einer starken Verminderung des theoretisch möglichen
Flüssigkeitsaufnahmevermögens führt (sog. "Gel-Blocking").
"Gel-Blocking" verursacht eine eingeschränkte Verteilung der
in den absorbierenden Artikel eingedrungenen Flüssigkeit. Bei
starker Flüssigkeitsbeaufschlagung kann dies zur Folge haben,
dass die Flüssigkeit nicht mehr vollständig in den
absorbierenden Artikel aufgenommen werden kann, obwohl
theoretisch noch ausreichend Speicherkapazität zur Verfügung
stünde, wobei sich beim Träger des Artikels ein Nässe- und
damit Unsauberkeitsgefühl auf der Haut einstellt und
darüberhinaus auch die Gefahr besteht, dass die Bekleidung
des Trägers verschmutzt wird. Schließlich kann der
absorbierende Artikel durch den "Gel-Blocking"-Effekt auch
bleibend verformt werden, wodurch der Tragekomfort des
Artikels weiter vermindert wird.
Ferner ist es auf dem betroffenen Fachgebiet wünschenswert,
absorbierende Artikel mit solchen Materialien zu schaffen,
die für den Verwender des absorbierenden Artikels keine
Gesundheitsgefährdung bedeuten. Desweiteren sollten solche
Materialien vorzugsweise biologisch erzeugbar und besonders
bevorzugt auch biologisch abbaubar sein, da die Endverwertung
von Wegwerfartikeln nach wie vor ein Umweltproblem darstellt.
Es ist somit die Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
absorbierende Artikel anzugeben, welche die oben
beschriebenen Nachteile bekannter Produkte nicht aufweisen.
Diese Aufgabe löst die Erfindung durch den in dem
unabhängigen Patentanspruch 1 angegebenen absorbierenden
Artikel. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen, Details und
Aspekte der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den
abhängigen Patentansprüchen, der Beschreibung und den
Zeichnungen.
Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
Materialien anzugeben, deren Verwendung sich auf
Fließverhalten und Rückhaltevermögen in einem absorbierenden
Artikel positiv auswirken. Die Verwendung solcher Materialien
wird in dem unabhängigen Patentanspruch 52 beansprucht.
Eine zusätzliche Aufgabe der Erfindung besteht darin,
absorbierende Artikel für den Damenhygiene-Bereich zu
schaffen, die besonders diskret zu tragen sind. Diese Aufgabe
wird durch den unabhängigen Anspruch 55 gelöst. Bevorzugte
Weiterbildungen desselben sind in den zugehörigen
Unteransprüchen näher erläutert.
Bevor die Erfindung im Detail beschrieben wird, sollen einige
Begriffe definiert werden, um das Verständnis des
erfindungsgemäßen Gegenstandes zu erleichtern:
Unter einem "absorbierenden Artikel"
gemäß der vorliegenden Patentanmeldung werden solche Artikel
verstanden, die zur Absorption, insbesondere zur Absorption
von Körperflüssigkeiten, geeignet sind. Darunter fällt die
Absorption insbesondere von Urin, Blut und Fäkalien.
Absorbierende Artikel gemäß der vorliegenden Erfindung sind
häufig Wegwerf-Artikel, müssen dies aber nicht sein.
Beispielhafte absorbierende Artikel gemäß der vorliegenden
Erfindung sind Binden, insbesondere Damenbinden und
Slipeinlagen, Windeln, Inkontinenzeinlagen, Bandagen und
ähnliche Artikel.
Darunter versteht man
die "oberste" Schicht eines absorbierenden Artikels, die bei
der Verwendung des Artikels dem Körper zugewandt ist und an
diesem im wesentlichen anliegt. Diese Deckschicht ist im
wesentlichen flüssigkeitsdurchlässig in dem Sinn, dass die
vom Körper abgegebenen Flüssigkeiten wie Blut oder Urin durch
die Deckschicht in die weiteren Bereiche des absorbierenden
Artikels eindringen können.
Darunter versteht man
die "unterste" Schicht eines absorbierenden Artikels, die auf
der bei der Verwendung des Artikels vom Körper abgewandten
Seite angeordnet ist. Diese Schicht ist im wesentlichen
flüssigkeitsundurchlässig in dem Sinne, dass die vom Körper
abgegebenen Flüssigkeiten, die bis zu dieser Schicht in den
absorbierenden Artikel eingedrungen sind, sich nicht weiter
in einer sich vom Körper entfernenden Richtung ausbreiten
können, wodurch eine Beschmutzung der Kleidung, in der der
absorbierende Artikel angeordnet ist, verhindert wird. Obwohl
die Rückschicht in vielen Fällen die am weitesten vom Körper
abgewandte Schicht ist, können noch weitere Schichten
angeordnet sein, die sich noch weiter entfernt vom Körper
befinden, wie z. B. Haftschichten und Vliese.
Ein Saugkörper gemäß der Erfindung umfasst jedes
saugfähige Material, das in eine beliebige Form gebracht
worden ist. Saugkörper können zentral in einem absorbierenden
Artikel angeordnet sein oder können seine gesamte Länge und
Breite einnehmen. Andere Anordnungen sind ebenfalls umfasst.
Im typischen Fall ist ein Saugkörper zwischen einer
flüssigkeitsdurchlässigen Deckschicht und einer
flüssigkeitsundurchlässigen Rückschicht angeordnet, wobei
dies aber nicht notwendigerweise so sein muss.
Cellulosefasern sind Fasern, die durch
dem Fachmann bekannte Verfahren aus Cellulose gewonnen
werden. Solche Cellulosefasern werden als "fein" angesehen,
wenn sie den in den beigefügten Ansprüchen und der
Beschreibung angegeben Durchmesser-Angaben und Längen bzw.
Dicken entsprechen.
Die granulierten Cellulosefasern werden gesichtet,
indem die Körner, die im Prozeß anfallen gesiebt und auf ihre
Eignung hin überprüft werden.
Unter einem rieselfähigen Material wird ein
Material verstanden, das trocken, aber auch nach
Beaufschlagung mit Flüssigkeit rieselfähig bleibt.
Diese Bezeichnung bezieht sich
auf ein wasser-quellbares, im wesentlichen wasser-unlösliches
Material, das in der Lage ist, mindestens ungefähr 10,
vorzugsweise ungefähr 20 und besonders bevorzugt ungefähr 50
Mal oder mehr seines Gewichts in Wasser zu absorbieren. Das
superabsorbierende Material kann aus einem organischen
Material gebildet sein, das natürliche Materialien umfassen
kann, so wie Agar, Pektin und Guargummi wie auch synthetische
Materialien, so wie synthetische Hydrogelpolymere.
Synthetische Hydrogelpolymere umfassen z. B.
Carboxymethylcellulose, Alkalimetallsalze von Polyacrylsäure,
Polyacrylamide, Polyvinylalkohol, Ethylenmaleinsäureanhydrid-
Copolymere, Polyvinylether, Hydroxypropylcellulose,
Poylvinylmorpholinon, Polymere und Copolymere von Vinyl-
Sulfonsäure, Polyacrylate, Polyacrylamide, Polyvinylpyrridin
und ähnliche. Andere geeignete Polymere umfassen
hydrolysierte Acrylonitril gepfropfte Stärke, acrylsäure
gepfropfte Stärke und Isobutylen-Maleinsäureanhydrid-
Copolymere und Mischungen daraus. Die Hydrogelpolymere sind
vorzugsweise leicht vernetzt um die Materialien im
wesentlichen wasser-unlöslich zu machen. Die Vernetzung kann
z. B. durch Bestrahlung oder kovalente, ionische, von der
Waals- oder Waserstoffbrückenbindung geschehen. Geeignete
Materialien sind von verschiedenen kommerziellen Verkäufern
wie der Dow Chemical Company, Hoechst Celanese Corp., BASF
und Stockhausen Inc. erhältlich. Ein superabsorbierendes
Material kann in Form von Partikeln, Kügelchen, Flocken,
Fasern, Stangen, Filmen oder jeder Anzahl weiterer
geometrischer Formen vorliegen. Wenn es in Form von Partikeln
oder Kügelchen vorliegt, kann es wünschenswert sein, dass die
Partikel oder Kügelchen eine maximale Querschnittsdimension
von ungefähr 20 Mikrometer bis ungefähr 2000 Mikrometer,
vorzugsweise von ungefähr 60 Mikrometer bis ungefähr 1000
Mikrometer aufweisen.
Das Wasserrückhaltevermögen gemäß
der vorliegenden Erfindung beschreibt eine Eigenschaft eines
Materials gemäß dem auf Seite 31 bis 32 beschriebenen
Verfahren.
Alle weiteren technischen Begriffe der vorliegenden Anmeldung
sollen, soweit sie nicht weiter hier definiert sind, gemäß
den Definitionen in "Römpp", Chemielexikon, Thieme-Verlag, 9.
Auflage, 1995, verstanden werden.
Gemäß einem ersten Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung
einen absorbierenden Artikel, umfassend zumindest teilweise
als Granulat vorliegende Cellulosefasern. Ein absorbierender
Artikel, der zumindest teilweise als Granulat vorliegende
Cellulosefasern umfasst, weist den Vorteil auf, dass eine
optimale Anpassung des absorbierenden Artikels an die
individuelle Körperform eines Trägers erreicht werden kann,
was den Tragkomfort erheblich erhöht. Dieser Vorteil wird
erzielt, da das Material aus zumindest teilweise als Granulat
vorliegenden Cellulosefasern rieselfähig ist und auch nach
Beaufschlagung mit einer Flüssigkeit rieselfähig bleibt.
Dadurch wird außerdem erreicht, dass die Funktionalität des
Artikels auch in einem deformierten Zustand aufrechterhalten
wird.
Die zumindest teilweise als Granulat vorliegenden
Cellulosefasern können aus Holz und/oder anderen
Pflanzenfasern gewonnen werden. Dabei werden die aus Holz
gewonnenen zumindest teilweise als Granulat vorliegenden
Cellulosefasern bevorzugt. Andere, ebenfalls geeignete
Pflanzenfasern sind zum Beispiel Apfelfasern, Orangenfasern
und Weizenfasern. Die Herstellung von zumindest teilweise als
Granulat vorliegenden Cellulosefasern aus Holz und/oder
anderen Pflanzenfasern ist dem Fachmann bekannt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform umfasst der
absorbierende Artikel weiterhin mindestens die folgenden
Bestandteile:
- - eine bei Verwendung des Artikels dem Körper zugewandte, flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht
- - eine bei Verwendung des Artikels dem Körper abgewandte, flüssigkeitsundurchlässige Schicht, und
- - einen zwischen der flüssigkeitsdurchlässigen Deckschicht und der flüssigkeitsundurchlässigen Rückschicht angeordneten Saugkörper, wobei die zumindest teilweise als Granulat vorliegenden Cellulosefasern in dem Saugkörper angeordnet sind.
Zudem können Flügel oder andere seitliche Vorsprünge
vorgesehen sein, die die Befestigung des absorbierenden
Artikels an einem Kleidungsstück für die Verwendung
vereinfachen können.
Besonders bevorzugt ist der Saugkörper mittig in dem Artikel
angeordnet und in jede Richtung von den Seitenkanten des
absorbierenden Artikels beabstandet.
Eine spezielle Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
absorbierenden Artikels gemäß des ersten Aspekts stellt eine
Ausführungsform dar, bei welcher die flüssigkeitsdurchlässige
obere Abdeckschicht in Längsrichtung verlaufende Falten
aufweist. Diese Falten sind derart ausgestaltet, dass die
flüssigkeitsdurchlässige Schicht den Saugkörper teilweise
auch auf dessen der beim Tragen des Artikels dem Körper
abgewandten Seite umhüllt. Dies wird zum einen dadurch
erreicht, dass der Saugkörper nicht auf seiner gesamten
"Unterseite" mit der darunterliegenden Schicht verbunden ist,
sondern nur in einem schmalen, zentralen Bereich. Zum anderen
werden in die flüssigkeitsdurchlässige Schicht zwei Falten
eingearbeitet, welche den Saugkörper in Längsrichtung des
absorbierenden Artikels auch teilweise unterseitig umgreifen.
Durch diese Ausgestaltung wird erreicht, dass der Saugkörper
trotz Einbettung zwischen flüssigkeitsundurchlässiger
Rückschicht und flüssigkeitsdurchlässiger Abdeckschicht
flexibel bleibt und sich den anatomischen Gegebenheiten des
Trägers sehr gut anpassen kann.
Wenn die flüssigkeitsdurchlässige und die
flüssigkeitsundurchlässige Schicht in deren Randbereichen
derart miteinander verbunden sind, dass ein dicht
abgeschlossener Innenraum entsteht, so kann der Saugkörper
von einem lose, verschiebbar gegeneinander gelagerten
Material gebildet werden, welches auch nach
Flüssigkeitsbeaufschlagung rieselfähig verbleibt, wobei das
Material sich frei in dem gesamten Innenraum bewegen kann.
Gemäß einem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung einen
absorbierenden Artikel mit einer bei Verwendung des Artikels
dem Körper abgewandten, flüssigkeitsundurchlässigen Schicht
und einem von einer flüssigkeitsdurchlässigen Umhüllung
umgebenen Saugkörper, welcher ein auch nach Beaufschlagung
mit Flüssigkeit rieselfähig bleibendes, saugfähiges Material
enthält, wobei der Saugkörper mit der
flüssigkeitsundurchlässigen Schicht in einem zentralen
Bereich derselben verbunden ist. Dabei ist es nicht
notwendig, dass der Saugkörper und die
flüssigkeitsundurchlässige Schicht unmittelbar in Kontakt
stehen. Wenn auf der flüssigkeitsundurchlässigen Schicht noch
eine oder mehrere andere Schichten angeordnet sind, ist der
Saugkörper auf der Oberseite der obersten dieser Schichten
befestigt.
Vorzugsweise bleibt das saugfähige Material in dem Saugkörper
auch während des Tragens und nach Beaufschlagung mit
Flüssigkeit rieselfähig. Besonders bevorzugt bleibt das
Material bis zu einer Flüssigkeitsbeaufschlagung von
mindestens 10 ml/g Material rieselfähig. Dies ermöglicht eine
Anschmiegung an die jeweilige Körperform des Trägers während
unterschiedliche Bewegungen und Belastungsarten möglich sind.
Das heißt, der Saugkörper "fließt", er kann bei seitlicher
Belastung bzw. seitlichem Druck durch die Oberschenkel dieser
Belastung bzw. diesem Druck etwas ausweichen, indem
Saugkörpermaterial in weniger beanspruchte Bereiche verlagert
oder verdrängt wird. Bei Entfernung der Belastung bzw. des
Drucks können verdrängte Partikel an die Ausgangsstelle
zurückrieseln und erneut zur Aufnahme von Flüssigkeit zur
Verfügung stehen. Andererseits können durch diese Bewegungen
auch Teilchen repositioniert werden und somit bisher
ungenutzte Saugkapazität und Speicherkapazität genutzt
werden. Sofern im vorliegenden Fall von "Saugkörper" die Rede
ist, ist damit auch ein "Speicherkörper" gemeint.
Das erfindungsgemäße Granulat weist einen
wollbällchenähnlichen Aufbau auf. Dadurch enthalten sie ein
gewisses "void volume", also einen Hohlraum, der zu einer
großen Oberfläche führt. Dieser spezielle Aufbau des
Granulats trägt vermutlich zu der höheren Beweglichkeit und
Rieselfähigkeit bei, sorgt aber auch für Hohlräume, in denen
Flüssigkeiten, insbesondere z. B. Blutzellen, aufgefangen und
gespeichert werden können.
Durch den Saugkörper, der gleichzeitig als Speicherschicht
dient und das erfindungsgemäße saugfähige Material enthält,
welches auch nach einer Beaufschlagung mit einer Flüssigkeit
rieselfähig bleibt, ergeben sich für die erfindungsgemäßen
absorbierenden Artikel folgende vorteilhafte Eigenschaften:
- - Schnelle Flüssigkeitsaufnahme (gute Penetration in das rieselfähige Material und gute Benetzung des Materials),
- - gute Retention der Flüssigkeit (Einschließen der Flüssigkeit auch unter Druckbelastung),
- - gute Saugleistung (Absorption praktisch ohne Volumenzunahme),
- - Verhinderung von Verklumpungen bei Flüssigkeitsbeaufschlagung,
- - bestmögliche individuelle Körperanpassung,
- - hohe Weichheit des Artikels verbunden mit großem Tragekomfort,
- - sehr guter Flüssigkeitstransport und gute Flüssigkeitsverteilung,
- - kein Kollabieren bzw. "Sumpfen", wie es bei anderen Zellstoffsaugkörpern vorkommt,
- - gesundes Saugmaterial,
- - biologisch erzeugbares und verwertbares Saugmaterial und
- - optimale Nutzung des zur Verfügung stehenden Saugmaterials.
Besonders bei dem erfindungsgemäßen absorbierenden Artikel
gemäß dem vorgenannten weiteren Aspekt ergibt sich beim
Tragen des Artikels eine optimale Anpassung an anatomische
Gegebenheiten, da der umhüllte Saugkörper praktisch
"freiliegt", d. h. nicht von einer den ganzen Artikel
überspannenden, flüssigkeitsdurchlässigen Schicht vom Körper
des Trägers getrennt ist und sich in vertikaler Richtung,
d. h. der dritten Dimension, also zum Körper des Trägers hin,
erstreckt. Die aus dem Körper austretende Flüssigkeit kann
unmittelbar an der Austrittsstelle in den Saugkörper
aufgenommen und dort weitergeleitet bzw. gespeichert werden.
Die Verbindung zwischen der flüssigkeitsundurchlässigen
Rückschicht und dem von einer flüssigkeitsdurchlässigen
Schicht umhüllten Saugkörper kann auf jede geeignete Art
erfolgen. Als günstig bei der maschinellen Herstellung des
erfindungsgemäßen Artikels hat sich beispielsweise eine durch
ein Haftmittel bewirkte Verbindung erwiesen. Die Rückschicht
und der Saugkörper können aber auch beispielsweise durch
Vernähung fest miteinander verbunden werden, wobei natürlich
darauf zu achten ist, dass die flüssigkeitsundurchlässige
Rückschicht nicht derart beschädigt wird, dass Flüssigkeit
hindurchtreten kann.
Des weiteren hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn
die erfindungsgemäßen absorbierenden Artikel eine auf der dem
Körper des Trägers zugewandten Seite der
flüssigkeitsundurchlässigen Schicht weitere Schicht aus
weichem Material, das als Sekundärspeicher dienen kann,
aufweisen. Diese weitere Schicht erhöht den Tragekomfort des
absorbierenden Artikels zusätzlich. Darüber hinaus kann diese
weitere Schicht auch noch nicht vom Hauptsaugkörper
aufgenommene Flüssigkeit speichern, wobei natürlich das
absolute Speichervermögen der weiteren Schicht im Vergleich
zum eigentlichen Saugkörper sehr viel geringer ist. Geeignete
Materialien für die weitere Schicht sind Coform
(Polypropylen-Zellstoff-Mischungen), Airlaid (Kunstfaser-
Zellstoff-Mischungen) und Vliesmaterialien, beispielsweise
Spinnvliese oder Kardenvliese.
Gemäß eines weiteren Aspekts der vorliegenden Erfindung kann
das saugfähige Material, welches auch nach Beaufschlagung mit
einer Flüssigkeit rieselfähig bleibt, in einer Matrix aus
Fasermaterial eingelagert sein. Dabei kann das Material
homogen in die Fasermatrix eingemischt werden, so dass die
Bestandteile des Materials, welches auch nach Beaufschlagung
mit einer Flüssigkeit rieselfähig bleibt, gleichmäßig über
die Faserstruktur verteilt und in dieser eingelagert sind.
Alternativ dazu kann der Saugkörper aber auch einen
schichtartigen Aufbau zeigen, wobei das saugfähige Material,
welches auch nach Beaufschlagung mit einer Flüssigkeit
rieselfähig bleibt, sandwichartig zwischen zwei oder mehreren
Schichten aus Fasermaterial eingebettet ist. Schließlich kann
bei der zuletzt beschriebenen Sandwichstruktur in den
Faserschichten auch noch zusätzlich saugfähiges Material,
welches auch nach Beaufschlagung mit einer Flüssigkeit
rieselfähig bleibt, eingelagert sein. Materialien, welche als
Faserstoffe für die vorgenannten Zwecke besonders geeignet
sind, sind Zellstoff oder eine Mischung aus Zellstoff und
Polypropylen, d. h. ein sogenanntes Coform-Material. Durch
das Fasermaterial wird eine noch optimalere
Flüssigkeitsverteilung in dem erfindungsgemäßen
absorbierenden Artikel erreicht, da die Fasern eine bestimmte
Saugfähigkeit aufweisen und Flüssigkeit gerichtet
transportieren können. Das Verhältnis von saugfähigem
Material, welches auch nach Beaufschlagung mit einer
Flüssigkeit rieselfähig bleibt, und Fasermaterial beträgt
vorzugsweise 1 bis 25 Gew.-% zu 99 bis 75 Gew.-% und
insbesondere 10 bis 15 Gew.-% zu 90 bis 85 Gew.-%.
Gemäß eines weiteren Aspekts der Erfindung kann der
Saugkörper neben dem saugfähigen Material, welches auch nach
Beaufschlagung mit einer Flüssigkeit rieselfähig bleibt,
mindestens eine pflegende Substanz adsorptiv gebunden
enthalten. Hierbei ist in erster Linie an Substanzen gedacht,
welche die Haut des Trägers des erfindungsgemäßen
absorbierenden Artikels schützen. Geeignete Substanzen sind
beispielsweise Extrakte aus Aloe Vera, Ringelblumen
(Calendula) und/oder Kamille (Matricaria).
Von besonderem Vorteil ist es, wenn die pflegenden Substanzen
in Mikrokapseln eingeschlossen sind. Die Mikrokapseln können
dabei mit dem saugfähigen Material, welches auch nach
Beaufschlagen mit einer Flüssigkeit rieselfähig bleibt,
vermischt werden. Die Umhüllung der Mikrokapseln sollte dabei
so ausgestaltet sein, dass diese beim Tragen des
erfindungsgemäßen absorbierenden Artikels aufplatzt und die
Substanz bzw. die Substanzen freigibt. Das Aufplatzen kann
beispielsweise durch Druck, Wärme und/oder Reibung bewirkt
werden. Die Mikroverkapselung von Substanzen ist
beispielsweise in der Drucktechnik schon seit längerem
bekannt.
Die zumindest teilweise als Granulat vorliegenden
Cellulosefasern gemäß der vorliegenden Erfindung können
vollständig in Form eines Granulats, im wesentlichen in Form
eines Granulats oder als ein Gemisch aus Fasern und Granulat
vorliegen. Sowohl das Granulat als auch das Gemisch sind
rieselfähig, verbunden mit den oben beschriebenen Vorteilen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weisen die Partikel
in dem Granulat einen Durchmesser von 50 bis 3000 µm auf.
Besonders bevorzugt weisen sie einen Durchmesser von 400 µm
auf.
Weiterhin bevorzugt ist ein mittleres Schüttgewicht für das
Granulat (gemessen gemäß DIN 53 468) von 30 bis 600 g/l.
Besonders bevorzugt wird hier ein mittleres Schüttgewicht von
100-300 g/l +/- 15%.
Beispielsweise handelt es sich bei dem Granulat um Granulat
aus dem Produkt LC 200 - Cellulosefasern der Firma
J. Rettenmaier + Söhne GmbH + Co., DE.
Liegen in den zumindest teilweise als Granulat vorliegenden
Cellulosefasern gemäß der vorliegenden Erfindung auch Fasern
vor, weisen diese Fasern vorzugsweise eine mittlere
Faserlänge von 100 bis 600 µm auf. Besonders bevorzugt wird
eine mittlere Faserlänge von 300 µm. Gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung liegt die mittlere
Faserdicke der Fasern bei 10 bis 50. Besonders bevorzugt wird
eine mittlere Faserdicke von 20 µm.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform werden zur Erzeugung
des Granulats Fasern mit den oben genannten Eigenschaften
verwendet.
Liegen die zumindest teilweise als Granulat vorliegenden
Collulosefasern gemäß der vorliegenden Erfindung als Gemisch
aus Fasern und Granulat vor, so kann es sich hierbei um ein
"echtes" Gemisch handeln, d. h. die Cellulosefasern und das
daraus entstandene Granulat werden auf eine dem Fachmann
bekannte Weise miteinander in Kontakt gebracht und vermischt.
Andererseits kann das Gemisch aber auch aus Partikeln
bestehen, die in Form von Granulat vorliegen, wobei jedoch
auf der Oberfläche der einzelnen Granulatpartikel Fasern
vorliegen. Solche "Gemische" können erzeugt werden, indem der
Vorgang des Aufwickelns feiner Cellulosefasern oder ihre
Granulierung zu Granulat so rechtzeitig unterbunden wird,
dass noch einzelne unaufgewickelte bzw. unvollständig
granulierte Fasern aus dem Granulat ragen.
Vorzugsweise enthält das Gemisch aus Granulat und Fasern von
10 bis 80 Gew.-% Fasern. Besonders bevorzugt werden 60-70 Gew-%
Granulat und 30 bis 40 Gew.-% Fasern.
Neben den zumindest teilweise als Granulat vorliegenden
Cellulosefasern können in dem Saugkörper des absorbierenden
Artikels auch noch andere Materialien enthalten sein. Die
Materialzusammensetzung kann dabei derart gewählt werden,
dass die vorgenannten Funktionen von einem Material
übernommen oder auf unterschiedliche Materialien verteilt
werden. Diese Materialien können sein: Superabsorber,
superabsorbierendes Material in Partikelform,
superabsorbierende Fasern, Zeolithe, Fasern von Zellstoff,
Zellwolle oder Kunststapelkügelchen unterschiedlichster
Länge, Styropor etc.
Hinsichtlich der Eigenschaften der zumindest teilweise als
Granulat vorliegenden Cellulosefasern ist noch anzumerken,
dass diese Partikel eine Struktur aufweisen, die zur
Geruchsbindung geeignet ist. Wenn als
flüssigkeitsaufsaugendes bzw. flüssigkeitsspeicherndes
Material die erfindungsgemäßen zumindest teilweise als
Granulat vorliegenden Cellulosefasern verwendet werden, kann
auf den Einsatz von z. B. Zeolithen zur Geruchsbindung
verzichtet werden, was einen weiteren Vorteil des
erfindungsgemäßen absorbierenden Artikels darstellt. Die
zumindest teilweise als Granulat vorliegenden Cellulosefasern
gemäß der vorliegenden Erfindung haben darüberhinaus auch
Vorteile, was die Menge an saugfähigem einzusetzenden
Material angeht. Im Vergleich zu Polyacrylaten, welche als
Superabsorber Verwendung finden, liegen die Kosten für die
zumindest teilweise als Granulat vorliegenden Cellulosefasern
in etwa in derselben Größenordnung wie für konventionellen
Zellstoff.
Wie oben bereits angedeutet, befasst sich die Erfindung auch
mit der Verhinderung des Entstehens unangenehmer Gerüche beim
Gebrauch von absorbierenden Artikeln. Erfindungsgemäß wird
dazu vorgeschlagen, auf oder in dem saugfähigen Material,
welches auch nach Beaufschlagung mit Flüssigkeit rieselfähig
bleibt, adsorptiv gebunden oder immobilisiert bakterizide,
fungizide und/oder viruzide Substanzen aufzubringen. Werden
als saugfähiges Material beispielsweise die erfindungsgemäßen
zumindest teilweise als Granulat vorliegenden Cellulosefasern
verwendet, so weisen diese die oben beschriebene Struktur
auf, d. h. das Material hat neben seiner äußeren Oberfläche
auch noch eine große innere Oberfläche. Dabei ist es wichtig,
dass die bakteriziden, fungiziden und viruziden Substanzen
auf dem saugfähigen Material immobilisiert werden, da eine
Freisetzung der Substanzen zu Hautirritationen der Träger der
absorbierenden Artikel führen könnte. Für die unangenehmen
Gerüche beim Gebrauch von absorbierenden Artikeln sind vor
allem Stoffwechselprodukte von Mikroorganismen
verantwortlich, d. h. die Geruchsbildung kann wirksam
unterdrückt oder unterbunden werden, wenn das Wachstum
und/oder die Vermehrung der Mikroorganismen gehemmt wird bzw.
diese abgetötet werden können. Mit den genannten Substanzen
ist eine Hemmung und eine Unterdrückung des Wachstums der
Mikroorganismen möglich, so dass zusätzlich zur schon guten
Geruchsbildungsverhinderung des zumindest teilweise als
Granulat vorliegende Cellulose-Materials an sich diese
Geruchsbildung durch die zusätzliche Anwendung der genannten
bakteriziden, fungiziden und viruziden Substanzen weiter
verhindert werden kann, was dem Träger eines
erfindungsgemäßen absorbierenden Artikels weitere Sicherheit
vor unerwünschten Nebenwirkungen gibt.
Geeignete bakterizide Substanzen sind beispielsweise
chlorierte Laevulinsäure und Alkyldimethylbenzylammoniumhalo
genide.
Neben dem Saugkörper, welcher die auch bei
Flüssigkeitsbeaufschlagung rieselfähigen Bestandteile
beinhaltet, kann der Saugkörper auch noch andere Bereiche
aufweisen. In einem solchen Fall ist der Saugkörperanteil,
welcher das rieselfähige Material enthält, vorzugsweise als
mindestens ein Kernstück ausgestaltet, dessen Länge l kleiner
ist als die Länge L des absorbierenden Artikels und dessen
Breite b kleiner ist als die Breite B des absorbierenden
Artikels.
Der Saugkörper kann mit der darunterliegenden Schicht über
die gesamte Auflagefläche, beispielsweise durch ein
Haftmittel, verbunden sein. Bevorzugt ist nur ein Teil des
Saugkörpers mit der darunterliegenden Schicht verbunden. Hier
sind wieder verschiedenste Ausführungsformen denkbar,
beispielsweise eine streifenweise Befestigung, indem der
Saugkörper mit Haftmittelstreifen auf der Unterlage fixiert
wird. Allgemein ausgedrückt ist die Fläche bzw. der
Flächenanteil, über den der Saugkörper mit der
darunterliegenden Schicht verbunden ist, kleiner als die
Fläche bzw. der Flächenanteil, l × b. Die Länge λ der
Verbindung Saugkörper/darunterliegende Schicht ist dabei
kleiner oder gleich der Länge l und die Breite β der
Verbindung Saugkörper/darunterliegende Schicht ist kleiner
oder gleich der Breite b.
Der Saugkörper kann aus einer Kammer bestehen oder unterteilt
sein in mehrere Unterkammern, die vollständig voneinander
getrennt sein oder miteinander kommunizieren können, wobei
dann bei Druckbelastung auf die Kammer die Partikel auch in
eine benachbarte Kammer ausweichen können.
Bei einer Saugkörperausgestaltung mit z. B. drei Kammern kann
z. B. die zentrale Kammer mit den erfindungsgemäßen zumindest
teilweise als Granulat vorliegenden Cellulosefasern oder auch
Mischungen aus den erfindungsgemäßen zumindest teilweise als
Granulat vorliegenden Cellulosefasern und weiteren
Zusatzstoffen wie superabsorbierenden Materialien gefüllt
sein. Eine geeignete Kammeraufteilung und Anordnung ist z. B.
in der WO 98/43684 angegeben.
Ein superabsorbierendes Material oder andere Zusatzstoffe
können dem saugfähigen Material an jeder möglichen Stelle und
in jeder denkbaren Konfiguration zugefügt werden.
Vorzugsweise handelt es sich bei dem superabsorbierenden
Material um ein Polyacrylat. Das superabsorbierende Material
und die zumindest teilweise als Granulat vorliegenden
Cellulosefasern wie auch optional das Fasermaterial können
als Gemisch vorliegen oder sie können in Schichten angeordnet
sein.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist das Fasermaterial
zwischen einer Schicht des superabsorbierenden Materials und
einer Schicht der zumindest teilweise als Granulat
vorliegenden Cellulosefasern angeordnet, wobei die Schicht
des superabsorbierenden Materials besonders bevorzugt auf der
dem Körper abgewandten Seite der Faserschicht ("unten") und
die Schicht aus zumindest teilweise als Granulat vorliegenden
Cellulosefasern besonders bevorzugt auf der dem Körper
zugewandten Seite der Faserschicht ("oben") angeordnet ist.
Gemäß einer alternativen Ausführungsform liegen das
superabsorbierende Material und/oder die zumindest teilweise
als Granulat vorliegenden Cellulosefasern gemäß der
vorliegenden Erfindung und/oder das superabsorbierende
Material als Gemisch vor.
Um die volle Leistungsfähigkeit der zumindest teilweise als
Granulat vorliegenden Cellulosefasern zu verbessern, kann es
vorteilhaft sein, diese mit einem die Flüssigkeitsaufnahme
retardierenden Mittel zu überziehen. Solche die
Flüssigkeitsaufnahme retardierenden Mittel sind auf dem
Fachgebiet bekannt. Alternativ können auch die zumindest
teilweise als Granulat vorliegenden Cellulosefasern selbst
durch dem Fachmann bekannte und geeignete Mittel hydrophob
gemacht werden.
Vorteilhaft weisen die zumindest teilweise als Granulat
vorliegenden Cellulosefasern ein Wasserrückhaltevermögen von
mindestens 6 g H2O/g des zumindest teilweise als Granulat
vorliegenden Cellulosematerials auf. Besonders vorteilhaft
liegt ihr Wasserrückhaltevermögen bei 8-16 g H2O/g der
zumindest teilweise als Granulat vorliegenden
Cellulosefasern.
Die erfindungsgemäßen zumindest teilweise als Granulat
vorliegenden Cellulosefasern können als Material in einem
absorbierenden Artikel verwendet werden. Aufgrund der oben
beschriebenen Vorteile ergeben sich etliche Vorzüge für einen
absorbieren Artikel, der die erfindungsgemäßen zumindest
teilweise als Granulat vorliegenden Cellulosefasern umfasst.
Zu den bereits genannten Vorteilen kommt insbesondere auch
eine verbesserte Fließfähigkeit, also Rieselfähigkeit, des
saugfähigen Materials in einem absorbierenden Artikel, wie
oben beschrieben. Ist es ein besonderes Ziel, in einem
absorbierenden Artikel die Fließfähigkeit zu verbessern,
werden die zumindest teilweise als Granulat vorliegenden
Cellulosefasern bevorzugt im wesentlichen in Form ihres
Granulats verwendet. "Im wesentlichen" bedeutet dabei, dass
mehr als 90%, der zumindest teilweise als Granulat
vorliegenden Cellulosefasern in Granulatform vorliegen.
Soll in einem absorbierenden Artikel die Rücknässung,
insbesondere die Rücknässung unter Druck, verbessert werden,
kann dies insbesondere erreicht werden, indem die zumindest
teilweise als Granulat vorliegenden Cellulosefasern im
wesentlichen in Faserform vorliegen. "Im wesentlichen"
bedeutet hier mit 30-50 Gew.-% Fasern.
Wenn Mischungen aus beispielsweise den erfindungsgemäßen
zumindest teilweise als Granulat vorliegenden Cellulosefasern
und Superabsorbern verwendet werden, ist darauf zu achten,
dass sich diese Mischungen nicht entmischen, da dies dazu
führen könnte, dass nicht alles potentiell saug- bzw.
speicherfähige Material nutzbar ist, d. h. sog. "totes
Material" entstehen könnte.
Die vorliegende Erfindung stellt somit sich den
Körperkonturen bestens anpassende absorbierende Artikel zur
Verfügung. Die Artikel sind des weiteren dadurch
ausgezeichnet, dass sie bei Beaufschlagung geeigneter
Saugkörpermaterialien mit Flüssigkeit keine
Volumenvergrößerung erfahren, d. h. nicht "quellen".
Schließlich können die erfindungsgemäßen Artikel auch im
deformierten Zustand optimal Flüssigkeiten aufnehmen.
Auch passen sich die erfindungsgemäßen absorbierenden Artikel
optimal den Körperkonturen des Trägers an. Die Artikel können
somit sehr nahe am Körper getragen werden (anatomisches
"Form-Fitting"), was den Vorteil hat, dass eine Flüssigkeit
sofort nach dem Austreten aus dem Körper aufgenommen werden
kann, wodurch sich beim Träger kein Nässegefühl auf der Haut
ausbildet. Das Trockenheitsgefühl auf der Haut des Trägers
wird auch dadurch erreicht, dass das saugfähige Material
gezielt zentriert in den absorbierenden Artikeln gemäß der
Erfindung angeordnet ist. Schließlich erlaubt die
erfindungsgemäße Ausgestaltung der absorbierenden Artikel
auch noch, dass im Fall einer Damenbinde deren Enden extrem
dünn gehalten werden können, was ein sehr diskretes Tragen
eines entsprechenden Artikels ermöglicht.
Besonders vorteilhaft gemäß der vorliegenden Erfindung ist
auch, dass die erfindungsgemäßen zumindest teilweise als
Granulat vorliegenden Cellulosefaser-Materialien aus
biologischen Materialien gewonnen werden können, die leicht
zugänglich und kostengünstig sind. Diese Materialien sind
ferner gesundheitlich vollständig unbedenklich. Außerdem
haben sie den Vorteil, dass sie biologisch abbaubar sind, was
insbesondere im Hinblick auf Wegwerfartikel von großer
Bedeutung ist.
Neben dem vorstehend als Saugkörper bezeichneten,
gleichzeitig als Flüssigkeitsspeicherschicht dienenden
Element (= Primärspeicher) kann der erfindungsgemäße
absorbierende Artikel auch noch eine weitere Speicherschicht
(sog. Sekundärspeicher) aufweisen. Diese weitere
Speicherschicht ist vorzugsweise als Bahn zwischen dem
Saugkörper und der flüssigkeitsundurchlässigen, dem Körper
abgewandten Schicht ausgebildet. Dabei kann dieses die
weitere Speicherschicht bildende Material auch saugend
wirken, um eine bessere Flüssigkeitsverteilung zu bewirken.
Diese weitere Speicherschicht ist nur für "Notfälle" gedacht,
wenn der Saugkörper (Primärspeicher) aus irgendwelchen
Gründen seine Kapazitätsgrenze überschreiten sollte.
Geeignete Materialien für die weitere Speicherschicht
(Sekundärspeicher) sind beispielsweise Coform-Materialien,
konventioneller Zellstoff, konventionelle Zellstofffaser-
Mischungen (Airlaid), Vliese oder Tissuewatte.
Die erfindungsgemäßen absorbierenden Artikel mit dem
neuartigen Saugkörper können z. B. im Bereich der Hygiene,
wie der Damenhygiene, beispielsweise als Damenbinde,
insbesondere ultradünne Damenbinde, oder Slipeinlage
Verwendung finden. Daneben kann der erfindungsgemäße
absorbierende Artikel beispielsweise aber auch als Kinder-
Wegwerfwindel oder Inkontinenzeinlage oder im medizinischen
Bereich als Bandage ausgestaltet sein.
Wenn der absorbierende Artikel eine bei Verwendung des
Artikels dem Körper zugewandte, flüssigkeitsdurchlässige
Abdeckschicht aufweist, so kann unterhalb dieser
flüssigkeitsdurchlässigen Schicht eine weitere Deckschicht
angeordnet sein, welche eine zentrale, über dem Saugkörper
gelegene Öffnung (sog. "Port-Hole") aufweist. Entsprechende
absorbierende Artikel sind beispielsweise in der deutschen
Patentanmeldung Nr. 196 40 451.7 beschrieben. Dieses Port-Hole-
Design ist insbesondere für Damenhygieneartikel vorteilhaft.
Der in der genannten deutschen Patentanmeldung angegebene
absorbierende Artikel kann folgenden Aufbau aufweisen. Auf
der beim Gebrauch des absorbierenden Artikels dem Körper
abgewandten Seite befindet sich eine
flüssigkeitsundurchlässige Schicht. Oberhalb dieser
flüssigkeitsundurchlässigen Schicht ist eine
Primärspeicherschicht angeordnet. Daraufhin schließt sich
nach oben eine Sekundärspeicherschicht an. Oberhalb der
Sekundärspeicherschicht ist eine Kompensationsschicht
angeordnet, und oberhalb der Kompensationsschicht befindet
sich eine Deckschicht, welche eine zentrale Öffnung aufweist.
Eine entsprechende, mit Öffnung versehene Deckschicht kann
auch in den absorbierenden Artikeln gemäß der vorliegenden
Erfindung vorhanden sein. Schließlich enthält der
absorbierende Artikel gemäß der vorliegenden Erfindung noch
eine obere, bei Gebrauch des absorbierenden Artikels dem
Körper zugewandte flüssigkeitsdurchlässige Schicht. Die
Sekundärspeicherschicht kann zumindest einen verdichteten
Bereich aufweisen.
Als Material für die Sekundärspeicherschicht ist
beispielsweise konventioneller Zellstoff geeignet. Lokale
Verdichtungen in dem Sekundärspeicher können beispielsweise
durch Einprägen von Rillen in den Speicher erfolgen. Das
unterhalb der eingeprägten Rillen gelegene Speichermaterial
ist dabei verdichtet, während die Rillen zur gerichteten
Flüssigkeitsverteilung auf der Speicherschicht bzw. in dem
absorbierenden Artikel beitragen.
Die Deckschicht, welche die zentrale Öffnung aufweist, wird
z. B. aus einer Mischung aus Zellstoff und polymerisiertem
Alken hergestellt. Entsprechende Mischungen enthalten
günstigerweise mindestens 50 Gew.-% polymerisiertes Alken.
Sehr gute Ergebnisse werden erzielt, wenn der Anteil an
polymerisiertem Alken 50-80 Gew.-%, insbesondere 60 Gew.-%
beträgt. Die Deckschicht kann auch aus zwei Schichten
aufgebaut sein, derart, dass eine erste Schicht aus einem
Gemisch aus Zellstoff und polymerisiertem Alken auf einer
zweiten Trägerschicht aus polymerisiertem Alken aufgebracht
ist, wobei die erste Schicht aus einem Gemisch aus Zellstoff
und polymerisiertem Alken mit der bei Gebrauch des
absorbierenden Artikels dem Körper zugewandten
flüssigkeitsundurchlässigen Schicht und die zweite
Trägerschicht mit der Kompensationsschicht in Verbindung
steht. Bevorzugte polymerisierte Alkene sind Polyethylen,
Polypropylen und Gemische aus Polyethylen und Polypropylen.
Die Deckschicht kann des weiteren ein Pigment, wie
Titandioxid, enthalten. Das Material der Kompensationsschicht
ist vorteilhafterweise aus einem Vliesmaterial aufgebaut. Das
Vliesmaterial kann polymerisiertes Alken und/oder
Bikomponentenfasern enthalten. Auch kann die
Kompensationsschicht auf der der Speicherschicht zugewandten
Oberfläche mit einer oberflächenaktiven Substanz, welche
beispielsweise siliconhaltig sein kann, beschichtet sein. Die
Primärspeicherschicht kann beispielsweise aus einem UCTAD-
Material (uncreped through air dried-Material), Tissuewatte
oder einem polymeren Alken bestehen. Die
Primärspeicherschicht ist vorteilhafterweise so aufgebaut,
dass deren Randbereiche derart eingefaltet sind, dass diese
sich gegenseitig überlappen.
Sowohl die flüssigkeitsundurchlässige Schicht als auch die
flüssigkeitsdurchlässige Schicht können aus einem
polymerisierten Alken, wie beispielsweise Polyethylen,
Polypropylen oder einem Gemisch daraus, aufgebaut sein. Zur
Befestigung des erfindungsgemäßen absorbierenden Artikels an
einem Kleidungsstück kann an der flüssigkeitsundurchlässigen
Schicht mindestens ein Haftelement und/oder eine Haftschicht
angebracht sein. Des weiteren kann der erfindungsgemäße
absorbierende Artikel auch seitlich angeordnete Flügel
aufweisen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen mit
Hilfe der beigefügten Bezugszeichenliste näher erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Damenbinde,
Fig. 2 einen Querschnitt entlang der Linie A-A durch die
Damenbinde gemäß Anspruch 1,
Fig. 3A einen Querschnitt durch einen Saugkörper mit darin
enthaltenem Fasermaterial, superabsorbierendem
Material und den zumindest teilweise als Granulat
vorliegenden Cellulosefasern gemäß der vorliegenden
Erfindung,
Fig. 3B einen Querschnitt durch einen Saugkörper mit
Fasermaterial, superabsorbierendem Material und den
zumindest teilweise als Granulat vorliegenden
Cellulosefasern gemäß der vorliegenden Erfindung in
einer geschichteten Anordnung,
Fig. 4A eine Dunkelfeld-mikroskopische Aufnahme der
Cellulosefasern in Faserform (Vergrößerung 60fach),
Fig. 4B eine Hellfeld-mikrokopische Aufnahme der Fasern gemäß
Fig. 4A (Vergrößerung 60fach),
Fig. 5A eine Dunkelfeld-mikroskopische Aufnahme der
zumindest teilweise als Granulat vorliegenden
Cellulosefasern in Granulatform (Vergrößerung
14fach),
Fig. 5B eine Dunkelfeld-mikroskopische Aufnahme der
zumindest teilweise als Granulat vorliegenden
Cellulosefasern gemäß Fig. 5A (Vergrößerung 60fach),
Fig. 6A eine Dunkelfeld-mikroskopische Aufnahme eines
Gemischs aus faserförmigen und granulären zumindest
teilweise als Granulat vorliegenden Cellulosefasern
gemäß der vorliegenden Erfindung, Mischverhältnis
Granulat zu Faser 2 : 1 (Gewichtsverhältnis)
(Vergrößerung 14fach),
Fig. 6B eine Hellfeld-mikroskopische Aufnahme eines Gemischs
wie in Fig. 6A (Vergrößerung 14fach),
Fig. 6C eine Dunkelfeld-mikroskopische Aufnahme eines
Gemischs wie in Fig. 6A (Vergrößerung 50fach),
Fig. 6D eine Hellfeld-mikroskopische Aufnahme eines Gemischs
wie in Fig. 6A (Vergrößerung 50fach),
Fig. 7A eine Dunkelfeld-mikroskopische Aufnahme der
erfindungsgemäßen zumindest teilweise als Granulat
vorliegenden Cellulosefasern in Granulatform mit an
der Oberfläche befindlichen Fasern (Vergrößerung
14fach),
Fig. 7B eine Hellfeld-mikroskopische Aufnahme der
erfindungsgemäßen zumindest teilweise als Granulat
vorliegenden Cellulosefasern wie in Fig. 7A
(Vergrößerung 14fach),
Fig. 7C eine Dunkelfeld-mikroskopische Aufnahme der zumindest
teilweise als Granulat vorliegenden Cellulosefasern
wie in Fig. 7A (Vergrößerung 60fach),
Fig. 7D eine Hellfeld-mikroskopische Aufnahme der zumindest
teilweise als Granulat vorliegenden Cellulosefasern
wie in Fig. 7A (Vergrößerung 60fach),
Fig. 8 eine vergleichende Darstellung der Steighöhen mit
Blut für verschiedene zumindest teilweise als
Granulat vorliegende Cellulosefasern der vorliegenden
Erfindung nach 1 min, 5 min, 10 min, 20 min. Dabei
bedeuten:
1, 1a granuläre Form
2, 2a faserförmig
3, 3a granuläre Form mit Fasern auf der Oberfläche, Verhältnis Granulat zu Fasern 2 : 1 (Gewichtsverhältnis),
1, 1a granuläre Form
2, 2a faserförmig
3, 3a granuläre Form mit Fasern auf der Oberfläche, Verhältnis Granulat zu Fasern 2 : 1 (Gewichtsverhältnis),
Fig. 9 ein Gerät zur Messung einer Flüssigkeitsaufnahme,
Fig. 10 ein Gerät zur Messung einer dynamischen Rücknässung
und
Fig. 11 bis 23
weitere Ausführungsformen von interlabialen Artikeln
in der Regel in Perspektivdarstellung, wobei unter
Bildung einer Vertikalschnittdarstellung der
Vorderteil abgetrennt ist.
Obwohl die erfindungsgemäßen absorbierenden Artikel
nachfolgend anhand von Damenbinden im Detail gezeigt werden,
ist klar, dass sich die vorliegende Erfindung nicht auf
Damenbinden beschränkt, sondern alle absorbierenden
Hygieneartikel umfasst.
Fig. 1 und Fig. 2 zeigen eine erfindungsgemäße Damenbinde 2
in Aufsicht und im Querschnitt, welche einen vorderen
Bereich, einen mittleren Bereich und einen Endbereich
aufweist. Die beim Tragen der Damenbinde 2 dem Körper der
Trägerin zugewandte flüssigkeitsdurchlässige Schicht 4 und
die dem Körper abgewandte flüssigkeitsundurchlässige Schicht
10 sind im Randbereich 3 der Damenbinde miteinander
verbunden. Zentral erstreckt sich in Längsrichtung der
Damenbinde 2 ein Kernstück 12 des Saugkörpers 6, welches
bewirkt, dass die flüssigkeitsdurchlässige Schicht 4 im
Zentralbereich der Damenbinde gegenüber dem vorderen Bereich
und dem Endbereich erhoben ist. Das Kernstück 12 des
Saugkörpers des erfindungsgemäßen Artikels ist im
Zentralbereich desselben angeordnet und erstreckt sich in
Längsrichtung des Artikels. Das Kernstück 12 umfasst eine
(flüssigkeitsdurchlässige) Umhüllung 24 aus einem
Vliesmaterial. In der Umhüllung eingeschlossen ist das auch
nach Beaufschlagung mit einer Flüssigkeit noch rieselfähig
verbleibende Material, im vorliegenden Fall eine z. B.
zumindest teilweise als Granulat 14 vorliegende
Cellulosefaser in Granulatform mit einer Teilchengröße
zwischen 100 und 1000 µm, wobei die einzelnen Teilchen
weitgehend Eiform aufweisen.
Dabei ist vorzugsweise die Länge l des Kernstücks 12 kleiner
oder gleich der Länge L des absorbierenden Artikels und die
Breite b des Kernstücks 12 kleiner oder gleich der Breite B
des absorbierenden Artikels.
Bei der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform ist die Umhüllung
24 nahezu vollständig mit Material gefüllt, was keine
Probleme bereitet, da dieses Material auch bei
Flüssigkeitsbeaufschlagung nicht quillt und die Gefahr, dass
die Umhüllung zu straff wird, somit nicht gegeben ist.
Die flüssigkeitsdurchlässige Schicht 4 und die
flüssigkeitsundurchlässige Schicht 10 (Wäscheschutzfolie)
sind im Randbereich 3 miteinander verbunden.
Das oval ausgebildete Kernstück 12 des Saugkörpers ist bei
der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Artikels des weiteren mit einer saugfähigen,
zellstoffhaltigen sekundären Speicherschicht 8 unterlegt.
Dieses zellstoffhaltige Material dient einerseits dem
Tragekomfort und andererseits als Reservespeicher
(Sekundärspeicher) für den Fall, dass die Speicherkapazität
des mit dem auch bei Flüssigkeitsbeaufschlagung rieselfähig
bleibenden Materials gefüllten Kernstücks überschritten wird.
Üblicherweise wird dieser Reservespeicher aber nicht in
Anspruch genommen werden müssen, da Untersuchungen ergeben
haben, dass z. B. die überwiegende Mehrzahl aller Damenbinden
mit weniger als 5 ml Flüssigkeit beaufschlagt wird und dafür
die Speicherkapazität des Kernstücks in jedem Falle
ausreichend ist.
Bei Beaufschlagung des erfindungsgemäßen Artikels 2 mit Blut
durchdringt dieses dann die flüssigkeitsdurchlässige Schicht
4 und dringt durch die Umhüllung in das Kernstück 12 mit dem
Material 20 ein und wird dort festgehalten.
In dem Randbereich sind die flüssigkeitsdurchlässige Schicht
4 und die flüssigkeitsundurchlässige Schicht 10 miteinander
verbunden. Die Verbindung ist im vorliegenden Fall durch
Verklebung der Schichten mittels eines Haftmittels erzielt
worden. Es ist jedoch auch möglich, die Schichten auf andere
Weise miteinander zu verbinden, beispielsweise durch
Ultraschall oder Heißsiegeln. In ähnlicher Weise wie der
Randbereich können auch im Randbereich der Umhüllung zwei
Schichten miteinander verklebt sein.
In der Sekundärspeicherschicht kann ebenfalls ein saugfähiges
Material 22 enthalten sein, das genau wie das saugfähige
Material 20 die zumindest teilweise als Granulat vorliegenden
Cellulosefasern gemäß der vorliegenden Erfindung enthalten
kann.
Die Befüllung von Saugkörpern mit den zumindest teilweise als
Granulat vorliegenden Cellulosefasern gemäß der vorliegenden
Erfindung kann auf die Art und Weise geschehen, wie
beschrieben in der PCT Anmeldung WO 98/43684.
In Fig. 3A ist ein Saugkörper 6 dargestellt, der mit
superabsorbierendem Material 16 (o), Fasermaterial 18 (+) und
den zumindest teilweise als Granulat vorliegenden
Cellulosefasern 14 gemäß der vorliegenden Erfindung (*)
gefüllt ist. Diese liegen gemäß dieser Ausführungsform als
echtes Gemisch vor.
Eine alternative Ausführungsform ist in Fig. 3B dargestellt,
gemäß der auf der dem Körper bei der Verwendung des
absorbierenden Artikels 2 zugewandten Seite des Saugkörpers 6
eine Schicht 14 mit den zumindest teilweise als Granulat
vorliegenden Cellulosefasern gemäß der vorliegenden Erfindung
vorgesehen ist, während auf der dem Körper bei der Verwendung
des absorbierenden Artikels 2 abgewandten Seite des
Saugkörpers 6 eine Schicht 16 aus superabsorbierendem
Material vorgesehen ist. Dazwischen ist eine Faserschicht 18
angeordnet. Andere Schichtfolgen und -anordnungen sind
selbstverständlich ebenfalls denkbar.
Die Fig. 4A und Fig. 4B zeigen die Cellulosefasern gemäß der
vorliegenden Erfindung in Faserform in Dunkel- bzw.
Hellfeldmikroskopie. Deutlich sind die feinen Cellulosefasern
zu erkennen. Insbesondere wenn das Rückhaltevermögen eines
absorbierenden Artikels verbessert werden soll, können die in
Fig. 4 dargestellten Fasern zu einer vorteilhaften
Verbesserung desselben führen, wenn sie mit dem
erfindungsgemäßen Granulat gemischt werden.
Demgegenüber ist in Fig. 5A und 5B - in unterschiedlichen
Vergrößerungen - das Granulat der vorliegenden Erfindung
dargestellt. Insbesondere Fig. 5B zeigt sehr deutlich die
kugel- bis eiförmige Form der Granulatpartikel, die wie
kleine Wattebäusche oder Bällchen aussehen. Auf der
Oberfläche sind vernachlässigbar kleine Faserreste zu
erkennen, die aus dem Granulat vorstehen. Die Granulatform,
wie die in Fig. 5 dargestellt, ist besonders geeignet, wenn
die Rieselfähigkeit, bzw. das Fließverhalten eines
saugfähigen Materials in einem absorbierenden Artikel
verbessert werden sollen.
Die Fig. 6A-6D zeigen in Dunkel- bzw.
Hellfeldmikroskopie und mit unterschiedlichen Vergrößerungen
eine Mischung der erfindungsgemäßen zumindest teilweise als
Granulat vorliegenden Cellulosefasern in Granulatform und in
Faserform. Die Granulatform liegt in einem Verhältnis von 2 : 1
zur Faserform vor (Gewicht/Gewicht).
Die Faserform und die Granulatform sind auf den Abbildung
deutlich voneinander zu unterscheiden. Es ist ebenfalls zu
erkennen, dass eine gute Mischung aus beiden Formen erreicht
werden kann. Ein Mischverhältnis von Granulat- zu Faserform
von 2 : 1 wird besonders bevorzugt. Ebenfalls geeignete
Mischverhältnisse von Granulat- zu Faserform sind 60-70 Gew.-%
Granulat zu 30 bis 40 Gew.-% Fasern. Dabei hängt das
Verhältnis des Granulats zu Faserform selbstverständlich von
der beabsichtigten Wirkung ab, die durch die zumindest
teilweise als Granulat vorliegenden Cellulosefasern gemäß der
vorliegenden Erfindung erzielt werden soll. Soll insbesondere
die Rieselfähigkeit verbessert werden, sollte ein hoher
Anteil Granulat vorliegen, während ein hoher Anteil Faserform
vorzuziehen wäre, wenn insbesondere die Rücknässung
verbessert werden soll.
Schließlich ist auf den Fig. 7A-7D eine besonders
bevorzugte Ausführungsform der zumindest teilweise als
Granulat vorliegenden Cellulosefasern der vorliegenden
Erfindung dargestellt. Wiederum in Dunkel- und
Hellfeldmikroskopie und mit unterschiedlichen Vergrößerungen
sind die zumindest teilweise als Granulat vorliegenden
Cellulosefasern in Granulatform dargestellt, wobei jedoch die
Oberfläche der Granulatpartikel Fasern aufweist. Diese Fasern
sind deutlich länger als die kurzen Faserreste, die auf den
Granulatpartikeln der Fig. 5 dargestellt sind.
Vorzugsweise werden die zumindest teilweise als Granulat
vorliegenden Cellulosefasern, wie dargestellt in den Fig.
7A-7D gemäß einem Verfahren hergestellt, bei dem die
folgenden Schritte durchgeführt werden:
- - Erzeugung feiner Cellulosefasern,
- - Aufwickeln der Fasern zu Granulat oder Koagulation der Fasern in feuchter Atmosphäre zu Granulat, wobei der Vorgang des Aufwickelns/Koagulierens so rechtzeitig unterbrochen wird, dass ein Granulat entsteht, auf dessen Oberfläche unvollständig aufgewickelt Fasern vorliegen.
Fig. 8 zeigt die verschiedenen Steighöhen von Blut
(verwendetes Blut: Schafsblut, das in allen hier wesentlichen
Eigenschaften mit menschlichem Blut übereinstimmt) in den
zumindest teilweise als Granulat vorliegenden Cellulosefasern
der vorliegenden Erfindung. Eine gute Steighöhe zeigt sich
für alle vorgestellten Ausführungsformen. Aus diesem
Experiment ist auch ablesbar, dass das Granulatmaterial eine
besonders gute und schon nach 5 min. deutliche Steighöhe im
Vergleich zu dem Fasermaterial bzw. dem Gemisch aufweist.
Die folgenden Fig. 11 bis 23 zeigen weitere Ausführungen
der Erfindung in Form von interlabial verwendbaren
Damenhygieneartikeln, im folgenden kurz jeweils
"interlabiales Produkt" genannt.
Fig. 11 zeigt vergrößert ein interlabiales Produkt 19,
perspektivisch und geschnitten, bestehend aus einer
körperseitigen, proximalen flüssigkeitsdurchlässigen
Deckschicht 19a und einer flüssigkeitsundurchlässigen
körperabgewandten, distalen Rückschicht 19b/19d, welche in
den Randbereichen 19c miteinander verbunden sind. Dabei ist
19d eine flüssigkeitsundurchlässige Beschichtung, welche
nicht in den Bereich der Schleimhäute der Trägerin reicht.
Der Hohlraum H ist, zumindest teilweise, mit dem
erfindungsgemäßen Granulat bzw. Cellulosefasern 14, 16, 18
etc. gefüllt.
Fig. 12 zeigt vergrößert und schematisch im Schnitt das
interlabiale Produkt 19 in Benutzung, nämlich als in den
Labiae-Bereich 41a und das Vestibulum 41b sich einbettende
Anordnung, gewährleistend höchsten Tragekomfort. Dabei reicht
die flüssigkeitsundurchlässige Schicht 19d nicht in den
Schleimhautbereich der Trägerin.
Fig. 13 zeigt ein weiteres interlabiales Produkt 2a,
perspektivisch, geschnitten und im vergrößerten
Detailausschnitt, welches aus einer zweilagigen Schicht 4a, 4
a' besteht, wobei die zwei Schichten 4a, 4a' einen Hohlraum H
in sich einschließen, welcher, zumindest teilweise, mit dem
Granulat bzw. Cellulosefasern 14, 16, 18 gefüllt ist, wobei
die zweilagige Schicht 4a, 4a' im Querschnitt eine Pilzform
aufweist und die körperabgewandten, (distalen) Enden zu einer
Verbindung 23 z. B. durch U-Schweißung unter Bildung eines
Handgriffes ausgeführt sind. Im körperabgewandten, (distalen)
Bereich ist eine flüssigkeitsundurchlässige Beschichtung
und/oder Lackierung 10a aufgebracht, in dem Maße jedoch nur,
als daß die Schleimhäute der Labiae-Bereiche 41a etc., von
ihr nicht beaufschlagt werden können.
Fig. 14 zeigt ein weiteres interlabiales Produkt 2b, welches
eine einwandige äußere Schicht 4a aufweist und welche,
ähnlich wie vorstehend beschrieben, zu einem pilzförmigen
Körper unter Bildung eines Hohlraumes H geformt ist. Der
Hohlraum H ist zumindest zum Teil mit Granulat bzw.
Cellulosefasern 14, 16, 18 etc. ausgefüllt. Die Enden der
Schicht 4a sind körperabweisend, distal zu einer Verbindung
23 unter Bildung eines Griffes zusammengeschweißt oder -
-geklebt. Eine Schicht 10a, welche die Undurchlässigkeit gegen
Flüssigkeit bewirkt, ist im unteren Bereich aufgebracht, ohne
in die Schleimhäute der Trägerin vorzudringen.
In Fig. 15 ist die Verwendung des interlabialen Produkts 2b
nach Fig. 14 gezeigt. Die Einbettung in die Labiae-Zonen 41a
und das Vestibulum 41b ist vollflächig und hat damit höchsten
Tragekomfort. Die flüssigkeitsundurchlässige Beschichtung 10a
ist dabei nur im körperabgewandten, (distalen) Bereich
verblieben. Die Handhabung zur Entfernung des vollgesaugten
Saugkörpers ist durch den Griff bei 23 gewährleistet.
Die Ausführung nach Fig. 16 zeigt ein interlabiales Produkt
2d, dessen Umhüllung durch ein Oberteil 25 und zwei
Unterteile 26 und 27 gebildet wird. Die Verbindungen bzw.
Nähte sind mit 28, 29 und 30 bezeichnet. Die Füllung mit
Granulat ist mit 14, und die flüssigkeitsundurchlässige
Beschichtung mit 10a angegeben.
Die Ausführung nach Fig. 17 entspricht dem Produkt nach
Fig. 16, jedoch ist die Umhüllung dieses Produkts 2e nur aus
zwei Teilen 25 und 31 gebildet. Dabei ist der untere Teil 31
unter Bildung eines Griffes 31a gekröpft bzw. gefaltet.
Die Ausführung nach Fig. 18 zeigt ein interlabiales Produkt
2f entsprechend der Konstruktion nach Fig. 17, jedoch mit
dem Unterschied, daß nicht nur das Unterteil der Umhüllung
sondern auch die obere Deckschicht 39 eine Auskröpfung unter
Bildung eines Domes in Form einer hügelartigen Erhebung 40
aufweist, welcher zur Aufnahme in das Vestibulum 41b gemäß
Fig. 12 vorgesehen ist.
Unter Bildung eines Handgriffes 42 ist eine Verbindung der
beiden Enden in Form einer Schweißnaht vorgesehen und darüber
eine flüssigkeitsundurchlässige Schicht 10a kaschiert.
Die Fig. 19 zeigt ein interlabiales Produkt 2g ohne Füllung,
bestehend aus zwei Teilen 39 mit Abbiegungen 39a und 39b,
welche unter Bildung eines durch Schlaufung 50a gebildeten
Hügels bzw. Vestibül-Teiles 40 und eines Griffteiles 50b
senkrecht zueinander zusammengesteckt sind, wobei das
schlaufenförmige Vertikalteil (50, 50a, 50b) aus einem
Stück 2-lagig durch Faltung gebildet ist.
Eine entsprechende Konstruktion 2h eines Saugkörpers 2h ist
in Fig. 20 gezeigt. Hier ist das absorbierende Vertikalteil
51 als Saugpolster, einlagig ausgebildet und bildet oben
einen in das Vestibulum hineinreichende Erhebung 40 und unten
einen Handgriff 51b.
Die Fig. 21 bis 23 zeigen ein interlabiales Produkt 21 in
Form eines Fisches, wobei das Fischkörper-Rumpfformteil 59
den Haupt-Saugkörper und das Flossenformteil 60 den
Nebensaugkörper und den Handgriff bilden. Das Rumpfformteil
ist als flaches Kissen 59 ausgebildet bei dem zwischen
Deckschicht 71 und Rückschicht 72 eine Schicht 73 aus
zumindest teilweise als Granulat vorliegenden Cellulosefasern
angeordnet ist. Eine Extremität 61 kann eine
Schwanzflossenform aufweisen. Beide Teile 59 und 60 sind z. B.
stumpf und T-förmig miteinander verklebt oder
Ultraschallverschweißt. Zur Erhöhung der Stabilität der
Verbindung trägt die auf der Unterseite aufgebrachte
flüssigkeitsundurchlässige Beschichtung 10a bei. Die
Saugfläche des Rumpfformteiles 59 kann zur Vergrößerung ihrer
Funktionsfläche eine Plissierung 62 aufweisen, die auch zur
Verbesserung der Weichheit (Komfort) beiträgt.
Wie in der Seitenansicht in Fig. 23 gezeigt, kann das
interlabiale Produkt 2i der Anatomie des weiblichen
Beckenbodens angepaßt bzw. entsprechend konkav vorgeformt
sein.
Um einige der vorteilhaften Wirkungen der vorliegenden
Erfindung zu demonstrieren, wurde eine Reihe von Versuchen
durchgeführt, die im folgenden erläutert werden sollen.
Diese Prüfmethode bestimmt die Gesamtsaugleistung eines
Prüflings aus einem Hygieneartikel. Es werden 2 Werte
bestimmt, Saugleistung ohne und mit Gewichtsbelastung.
- 1. Flüssigkeitsaufnahme-Gerät (siehe Fig. 9)
- 2. Plexiglasrahmen auf Sieb geschraubt, 100 × 100 mm, Höhe 20 mm
- 3. Plexiglasstempel 99 × 99 × 25 mm
- 4. Stoppuhr
- 5. Großes Uhrglas
- 6. Gewicht 250 g, 100 × 100 mm Grundfläche
- 7. Pinzette
- 8. Alu-Platte 100 × 65 mm, "Niederhalter" gegen das Schwimmen der Probe
- 9. Waage
- 10. Testflüssigkeit oder Schafsblut
Die Saugleistung einer Binde für die menstruelle Verwendung
wird wie folgt gemessen:
Der mittlere Abschnitt einer Binde (Länge 100 mm) wird gewogen und in das Gefäß aus Plexiglas mit Metallsiebboden gegeben. Dieses wird in ein Gefäß mit den Abmessungen 200 × 200 × 100 mm gegeben. Man füllt anschließend ca. 2 l einer Menstruations-Modellflüssigkeit (oder Schafsblut) ein, so dass die Probe vollständig mit Flüssigkeit abgedeckt ist. Mit Alu-Platte abdecken. Nach 10 min Wartezeit läßt man die Flüssigkeit ablaufen. Die Probe wird mit der Pinzette entnommen und auf einem Uhrglas gewogen. Dieses ergibt nach Zurückwiegen durch Differenz die Aufnahmekapazität ohne Belastung.
Der mittlere Abschnitt einer Binde (Länge 100 mm) wird gewogen und in das Gefäß aus Plexiglas mit Metallsiebboden gegeben. Dieses wird in ein Gefäß mit den Abmessungen 200 × 200 × 100 mm gegeben. Man füllt anschließend ca. 2 l einer Menstruations-Modellflüssigkeit (oder Schafsblut) ein, so dass die Probe vollständig mit Flüssigkeit abgedeckt ist. Mit Alu-Platte abdecken. Nach 10 min Wartezeit läßt man die Flüssigkeit ablaufen. Die Probe wird mit der Pinzette entnommen und auf einem Uhrglas gewogen. Dieses ergibt nach Zurückwiegen durch Differenz die Aufnahmekapazität ohne Belastung.
Danach wird die Probe in das Gefäß zurückgegeben und mit
einem 2,5 kg Gewicht mit der Grundfläche 100 × 100 mm
belastet, Flüssigkeit wiederum aufgefüllt und 10 min
gewartet. Nach der Wartezeit läßt man die Flüssigkeit
ablaufen und wiegt die Probe erneut; dieser Wert ergibt die
Aufnahmekapazität mit Belastung.
Der Wert wird sowohl in Blut oder
Blutersatzflüssigkeitsaufnahme pro Bindenabschnitt als auch
in spezifischer Aufnahme pro Gramm ausgedrückt.
Diese Testmethode bestimmt die Menge Flüssigkeit, die nach
Beaufschlagung einer Binde mit einer gegebenen Menge
Testflüssigkeit von der Bindenoberfläche wieder an ein Medium
(Filterpapier) abgegeben wird. Dabei wird dynamisch von den
Seiten Druck angewandt, womit der Oberschenkeldruck beim
Tragen simuliert werden soll.
- 1. RN-Gerät mit seitlichem, mechanischem Andruck (Fig. 10)
- 2. Langloch-Schablone
- 3. 2 Klammern
- 4. Eppendorf-Pipette, 1 ml
- 5. Schafsblut
- 6. Stoppuhr und Wecker
- 7. halbrunde Wanne für RN
- 8. 2,5 kg Gewicht
- 9. Filterpapierstapel Schleicher und Schüll 2040A
- 10. Waage
Meßsystem für Flächenbestimmung
- 1. Das Trockengewicht des Filterpapierstapels bestimmen.
- 2. Das Silikonpapier von der Binde entfernen und mit einer Lage Tissue abdecken.
- 3. Die Binde in das Gerät und die Langlochschablone auf die
Binde legen. Die beiden Enden der Schablone mit Klammern
an der Unterlage befestigen.
Mit der Eppendorf-Pipette 1 ml Blut in dem Langloch aufgeben und gleichzeitig die Stoppuhr starten.
Nach 15 sec das Zusammendrücken mittels Knopfdruck starten, (die Backen öffnen sich automatisch wieder). Sofort nach dem Öffnen wieder 1 ml Blut aufgeben, 15 sec warten und zusammendrücken. Den Vorgang wiederholen bis 5 ml Blut aufgegeben sind und 5 mal zusammengedrückt wurde. Jetzt den Wecker auf 10 min stellen. - 4. Nach 10 min Wartezeit Klammern und Schablone entfernen
und die Binde - möglichst ohne sie zu verformen - in die
halbrunde Wanne legen.
Den Filterpapierstapel auf die Binde legen und beides 15 sec mit 2,5 kg belasten. (halbrundes Gewicht + 500 g-Gewicht) - 5. Nach den 15 sec das Nassgewicht des Filterpapierstapels und die Rücknäss-Fläche (cm2) bestimmen. Die Differenz aus Nass-/Trockengewicht ergibt die Rücknäß-Menge (g).
Es wird die Rücknässung in Gramm angegeben. Zusätzlich kann
die Fläche mit einem weiteren Gerät (Kamera) vermessen
werden. Ebenso werden die Ansaug(Eindring)zeiten für die
jeweiligen 1 ml-Dosierungen angegeben.
In der folgenden Tabelle sind die Ergebnisse des obigen Tests
zusammengefasst:
Dabei bedeutet LC200 gereinigte, mechanisch desintegrierte
Cellulosefasern aus α-Cellulose, Firma J. Rettenmaier und
Söhne GmbH + Co, DE und LC 200 HF ein Granulat aus diesen
Fasern (Partikelgröße 400 µm, Schüttgewicht: 210 g/l +/- 15%
derselben Firma. PMH ist Polymethylenharnstoff und SAP sind
superabsorbierende Partikel.
Zusammenfassend läßt sich also sagen, dass die zumindest
teilweise als Granulat vorliegende Cellulosefasern gemäß der
vorliegenden Erfindung die in der detaillierten Beschreibung
genannten Vorteile aufweisen. Dabei sollen die beigefügten
Figuren und Beispiele die Erfindung lediglich erläutern und
in keiner Weise auf die darin dargestellten Ausführungsformen
begrenzen.
L Länge vom absorbierenden Artikel
2
l Länge vom Kernstück
12
B Breite vom absorbierenden Artikel
2
b Breite vom Kernstück
12
H Hohlraum
2
Absorbierender Artikel
3
Randbereich (
Fig.
1)
2
a bis
2
h Interlabiale absorbierende Artikel
(
Fig.
11 bis 23)
4
Flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht
4
a Flüssigkeitsdurchlässige erste Deckschicht
(
Fig.
13)
4
a' Flüssigkeitsdurchlässige zweite Deckschicht
(
Fig.
13)
6
Saugkörper
8
Sekundäre Speicherschicht
10
Flüssigkeitsundurchlässige Rückschicht
10
a Flüssigkeitsundurchlässige Beschichtung
12
Kernstück
14
Erfindungsgemäßes Granulat (Cellulosefasern)
16
Superabsorbierendes Material
18
Fasermaterial
19
Interlabiales Produkt (
Fig.
11)
19
a Deckschicht, durchlässig
19
b Rückschicht
19
c Randbereich
19
d Beschichtung, undurchlässig
20
Saugfähiges Material
22
Saugfähiges Material
23
Verbindung, Schweißung, Naht
24
Flüssigkeitsdurchlässige Umhüllung des
Kernstücks
12
(
Fig.
2)
25
Flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht
26
Rückschicht-Teil (
Fig.
16)
27
Rückschicht-Teil (
Fig.
16)
28
Schweißung, Verbindung
29
Schweißung, Verbindung
30
Schweißung, Verbindung
31
Rückschicht (
Fig.
17)
31
a Griff (
Fig.
17)
39
Deckschicht (
Fig.
18)
39
a Abgebogenes Rückschicht-Teil
40
Saugkörper-Hügel
41
Vestibulum (
Fig.
17)
41
a Labiae-Zone
41
b Vestibulum
42
Verbindung, Schweißung (
Fig.
18)
50
Vertikales Schlaufen-Einsteckteil, gefaltet
(
Fig.
19) zur Bildung eines Vestibülsaugkörpers
50
aund eines Griffs
50
b
50
a Vestibülsaugkörper
50
b Griffteil (übereinander liegende Enden von
50
)
51
Vertikales Einsteckteil, einstückig, ungefaltet
(
Fig.
20)
51
a Vestibülsaugkörper
51
b Griffteil
59
Fischkörperformteil (
Fig.
21 bis 23), Kissen
60
Bauchflosse, zur Bildung einer Fischform und eines
Griffes
61
Extremität, zur Bildung einer Fischschwanzform
62
Plissierung
71
Deckschicht von
59
72
Rückschicht von
59
73
Schicht aus Cellulosefasern
14
Claims (69)
1. Absorbierender Artikel (2), umfassend zumindest teilweise
als Granulat vorliegende Cellulosefasern (14).
2. Absorbierender Artikel (2) nach Anspruch 1, wobei die
zumindest teilweise als Granulat vorliegenden
Cellulosefasern (14) aus Holz und/oder anderen
Pflanzenfasern gewonnen werden.
3. Absorbierender Artikel (2) nach Anspruch 1 oder 2, wobei
der absorbierende Artikel mindestens die folgenden
weiteren Bestandteile umfasst:
- - eine bei Verwendung des Artikels dem Körper zugewandte, flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht (4)
- - eine bei Verwendung des Artikels dem Körper abgewandte, flüssigkeitsundurchlässige Rückschicht (10), und
- - einen zwischen der flüssigkeitsdurchlässigen Deckschicht (4) und der flüssigkeitsundurchlässigen Rückschicht (10) angeordneten Saugkörper (6), wobei die zumindest teilweise als Granulat vorliegenden Cellulosefasern (14) in dem Saugkörper (6) angeordnet sind.
4. Absorbierender Artikel (2) nach einem oder mehreren der
vorstehenden Ansprüche, wobei die zumindest teilweise als
Granulat vorliegenden Cellulosefasern (14) vollständig in
Form von Granulat vorliegen.
5. Absorbierender Artikel (2) nach Anspruch 4, wobei das
Granulat rieselfähig ist.
6. Absorbierender Artikel (2) nach Anspruch 4 oder 5, wobei
die Partikel in dem Granulat einen mittleren Durchmesser
von 50 bis 3000 µm aufweisen.
7. Absorbierender Artikel (2) nach Anspruch 6, wobei die
Kügelchen in dem Granulat einen mittleren Durchmesser von
400 µm aufweisen.
8. Absorbierender Artikel (2) nach einem oder mehreren der
vorstehenden Ansprüche 4 bis 7, wobei das Granulat ein
mittleres Schüttgewicht gemäß DIN 53468 von 30 bis
600 g/l aufweist.
9. Absorbierender Artikel (2) nach Anspruch 8, wobei das .
Granulat ein mittleres Schüttgewicht nach DIN 53468 von
100-300 g/l +/- 15% aufweist.
10. Absorbierender Artikel (2) nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 3, wobei die zumindest teilweise als
Granulat vorliegenden Cellulosefasern (14) teilweise auch
in Form von Fasern vorliegen.
11. Absorbierender Artikel (2) nach Anspruch 10, wobei die
Fasern eine mittlere Faserlänge von 100 bis 600 µm
aufweisen.
12. Absorbierender Artikel (2) nach Anspruch 11, wobei die
Fasern eine mittlere Faserlänge von 300 µm aufweisen.
13. Absorbierender Artikel (2) nach einem oder mehreren der
Ansprüche 10 bis 12, wobei die Fasern eine mittlere
Faserdicke von 10 bis 50 µm aufweisen.
14. Absorbierender Artikel (2) nach Anspruch 13, wobei die
Fasern eine mittlere Faserdicke von 20 µm aufweisen.
15. Absorbierender Artikel (2) nach einem oder mehreren der
vorstehenden Ansprüche, wobei die Fasern, die für die
Erzeugung des Granulats verwendet werden, feine Fasern
sind, vorzugsweise Fasern mit einer mittleren Faserlänge
von 100-600 µm und einer mittleren Faserdicke von 10
bis 50 µm.
16. Absorbierender Artikel (2) nach einem oder mehreren der
vorstehenden Ansprüche, wobei die zumindest teilweise als
Granulat vorliegenden Cellulosefasern (14) aus α-
Cellulose gewonnen werden.
17. Absorbierender Artikel (2) nach einem oder mehreren der
vorstehenden Ansprüche, wobei die zumindest teilweise als
Granulat vorliegenden Cellulosefasern (14) als ein
Gemisch aus Granulat und Fasern vorliegen.
18. Absorbierender Artikel (2) nach Anspruch 17, wobei das
Gemisch rieselfähig ist.
19. Absorbierender Artikel (2) nach Anspruch 17 oder 18,
wobei das Gemisch von 20 bis 90 Gew.-% Granulat und von
10 bis 80 Gew.-% Fasern enthält.
20. Absorbierender Artikel (2) nach Anspruch 19, wobei das
Gemisch von 60 bis 70 Gew.-% Granulat und von 30 bis 40 Gew.-%
Fasern enthält.
21. Absorbierender Artikel (2) nach einem oder mehreren der
Ansprüche 17 bis 20, wobei die Fasern auf der Oberfläche
des Granulats vorliegen.
22. Absorbierender Artikel (2) nach einem oder mehreren der
vorstehenden Ansprüche, wobei auf der dem Körper
zugewandten Seite der flüssigkeitsundurchlässigen Schicht
(10) ein als Sekundärspeicher (8) dienendes, saugfähiges
Material (22) angeordnet ist.
23. Absorbierender Artikel (2) nach Anspruch 22, wobei das
als Sekundärspeicher dienende Material (22) ein
Coformmaterial, ein Airlaidmaterial, Tissuewatte und/oder
ein Vliesmaterial, insbesondere Spinnvliese oder
Kardenvliese, ist.
24. Absorbierender Artikel (2) nach einem oder mehreren der
vorstehenden Ansprüche, wobei mindestens ein Drittel des
saugfähigen Materials (20, 22) des Saugkörpers (6) aus
den zumindest teilweise als Granulat vorliegenden
Cellulosefasern (14) besteht.
25. Absorbierender Artikel (2) nach Anspruch 24, wobei
mindestens die Hälfte des saugfähigen Materials (20, 22)
aus den zumindest teilweise als Granulat vorliegenden
Cellulosefasern (14) besteht.
26. Absorbierender Artikel (2) nach Anspruch 25, wobei
mindestens zwei Drittel des saugfähigen Materials (20,
22) aus den zumindest teilweise als Granulat vorliegenden
Cellulosefasern (14) besteht.
27. Absorbierender Artikel (2) nach Anspruch 26, wobei
mindestens 80% des saugfähigen Materials (20, 22) aus
den zumindest teilweise als Granulat vorliegenden
Cellulosefasern (14) besteht.
28. Absorbierender Artikel (2) nach Anspruch 27, wobei das
saugfähige Material (20, 22) aus den zumindest teilweise
als Granulat vorliegenden Cellulosefasern (14) besteht.
29. Absorbierender Artikel (2) nach einem oder mehreren der
vorstehenden Ansprüche 1 bis 27, wobei das saugfähige
Material (20, 22), das die zumindest teilweise als
Granulat vorliegenden Cellulosefasern (14) umfasst, in
einer Matrix aus Fasermaterial eingelagert ist.
30. Absorbierender Artikel (2) nach Anspruch 29, wobei das
saugfähige Material (20, 22), das die zumindest teilweise
als Granulat vorliegenden Cellulosefasern (14) umfasst,
in das Fasermaterial homogen eingemischt ist.
31. Absorbierender Artikel (2) nach Anspruch 29, wobei das
saugfähige Material (20, 22), das die zumindest teilweise
als Granulat vorliegenden Cellulosefasern (14) umfasst,
zwischen Schichten aus Fasermaterial (18) eingelagert
ist.
32. Absorbierender Artikel (2) nach einem oder mehreren der
Ansprüche 29 bis 31, wobei das Fasermaterial (18)
Zellstoff, eine Zellstoff/Polypropylen-Mischung und/oder
ein Coform-Material ist.
33. Absorbierender Artikel (2) nach einem oder mehreren der
Ansprüche 29 bis 32, wobei das Verhältnis von saugfähigem
Material (20, 22) zu Fasermaterial (18) von 1 bis 25 Gew-%
zu 99 bis 75 Gew-% beträgt.
34. Absorbierender Artikel (2) nach Anspruch 33, wobei das
Verhältnis von saugfähigem Material (20, 22) zu
Fasermaterial (18) von 5 bis 25 Gew-% zu 95 bis 80 Gew.-%
beträgt.
35. Absorbierender Artikel (2) nach Anspruch 34, wobei das
Verhältnis von saugfähigem Material (20, 22) zu
Fasermaterial (18) von 10 bis 15 Gew.-% zu 90 bis 85 Gew.-%
beträgt.
36. Absorbierender Artikel (2) nach einem oder mehreren der
vorstehenden Ansprüche 1 bis 27 oder 29 bis 35, wobei das
saugfähige Material (20, 22) ein superabsorbierendes
Material (16) umfasst.
37. Absorbierender Artikel (2) nach Anspruch 36, wobei das
superabsorbierende Material (16) ein Polyacrylat ist.
38. Absorbierender Artikel (2) nach einem der Ansprüche 36
oder 37, wobei die zumindest teilweise als Granulat
vorliegenden Cellulosefasern (14), und/oder das
Fasermaterial (18) und/oder das superabsorbierende
Material (16) in Schichten angeordnet sind.
39. Absorbierender Artikel (2) nach Anspruch 38, wobei das
Fasermaterial (18) eine Schicht zwischen den zumindest
teilweise als Granulat vorliegenden Cellulosefasern (14)
und dem superabsorbierenden Material (16) bildet.
40. Absorbierender Artikel (2) nach Anspruch 39, wobei die
zumindest teilweise als Granulat vorliegenden
Cellulosefasern (14) auf der dem Körper zugewandten Seite
des Artikels und das superabsorbierende Material (20, 22)
auf der dem Körper abgewandten Seite des Artikels
angeordnet sind.
41. Absorbierender Artikel (2) nach einem der Ansprüche 36
oder 37, wobei die zumindest teilweise als Granulat
vorliegenden Cellulosefasern (14), das Fasermaterial (18)
und das superabsorbierende Material (16) als Gemisch
vorliegen.
42. Absorbierender Artikel (2) nach einem oder mehreren der
vorstehenden Ansprüche, wobei die zumindest teilweise als
Granulat vorliegenden Cellulosefasern (14) mit einem die
Flüssigkeitsaufnahme retardierenden Mittel, z. B. Dextrin
überzogen sind.
43. Absorbierender Artikel (2) nach einem oder mehreren der
vorstehenden Ansprüche, wobei die zumindest teilweise als
Granulat vorliegenden Cellulosefasern (14) durch
geeignete Mittel, z. B. Wacker-Silicone Finish WS 60 E,
hydrophob gemacht worden sind.
44. Absorbierender Artikel (2) nach einem oder mehreren der
vorstehenden Ansprüche, wobei die zumindest teilweise als
Granulat vorliegenden Cellulosefasern (14) ein
Wasserrückhaltevermögen von mindestens 6 g H2O/g
aufweisen.
45. Absorbierender Artikel (2) nach einem oder mehreren der
vorstehenden Ansprüche, wobei die zumindest teilweise als
Granulat vorliegenden Cellulosefasern (14) ein
Wasserrückhaltevermögen von 8-16 g H2O/g aufweisen.
46. Absorbierender Artikel (2) nach einem oder mehreren der
vorstehenden Ansprüche, wobei das saugfähige Material
(20, 22) mindestens eine pflegende Substanz enthält.
47. Absorbierender Artikel (2) nach einem oder mehreren der
vorstehenden Ansprüche, wobei der Saugkörper (6)
mindestens ein Kernstück (12) aufweist, in welchem das
saugfähige Material (20, 22) aufgenommen ist, wobei
vorzugsweise die Länge l des Kernstückes (12) kleiner
oder gleich der Länge L des absorbierenden Artikels und
die Breite b des Kernstücks (12) kleiner oder gleich der
Breite B des absorbierendes Artikels ist.
48. Absorbierender Artikel (2) nach einem oder mehreren der
vorstehenden Ansprüche, wobei er ein Damenhygieneartikel
ist.
49. Absorbierender Artikel (2) nach Anspruch 48, wobei der
Damenhygieneartikel eine Damenbinde, insbesondere eine
ultradünne Damenbinde, und/oder eine Slipeinlage ist.
50. Absorbierender Artikel (2) nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 47, wobei er eine Windel und/oder eine
Inkontinenzeinlage ist.
51. Absorbierender Artikel (2) nach einem oder mehreren der
vorstehenden Ansprüche 3 bis 50, wobei die
flüssigkeitsdurchlässige Schicht (4) eine zentral
gelegene Öffnung aufweist.
52. Verwendung von zumindest teilweise als Granulat
vorliegenden Cellulosefasern (14) wie definiert in einem
oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 1, 2 und 4 bis
21 als Material in einem absorbierenden Artikel.
53. Verwendung nach Anspruch 52, wobei die zumindest
teilweise als Granulat vorliegenden Cellulosefasern (14)
im wesentlichen in Form von Granulat vorliegen und wobei
das Fließverhalten des saugfähigen Materials (20, 22)
verbessert wird.
54. Verwendung nach Anspruch 52, wobei die zumindest
teilweise als Granulat vorliegenden Cellulosefasern (14)
im wesentlichen in Form von Fasern vorliegen und wobei
das Rücknässverhalten in dem absorbierenden Artikel
verbessert wird.
55. Absorbierender Artikel (2) nach einem der Ansprüche 1 bis
21 dadurch gekennzeichnet, daß der Artikel ein
interlabialer Saugkörper (19, 2a, 2b, 2d, 2e, 2f, 2g, 2h,
2i) ist (Fig. 11 bis 23).
56. Absorbierender Artikel nach Anspruch 55 enthaltend eine
flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht (19a), eine dieser
gegenüberliegende flüssigkeitsundurchlässige Rückschicht
(19b, 19d), die in den Randbereichen (19c) miteinander
verbunden sind, wobei ein zwischen Deckschicht (19a) und
Rückschicht (19b, 19d) gebildeter Hohlraum (H) zumindest
teilweise gefüllt ist mit zumindest teilweise als
Granulat vorliegenden Cellulosefasern (14) (Fig. 11).
57. Absorbierender Artikel nach Anspruch 56 dadurch
gekennzeichnet, daß die Rückschicht von einer
Trägerschicht (19b) gebildet ist, die eine
flüssigkeitsundurchlässige Beschichtung (19d) trägt
(Fig. 11).
58. Absorbierender Artikel nach Anspruch 57 dadurch
gekennzeichnet, daß die Beschichtung (19d) nur in dem
beim Tragen nach außen gerichteten nicht mit der
Schleimhaut in Verbindung bringbaren Bereich der
Rückschicht des interlabialen Saugkörpers (19) angeordnet
ist (Fig. 12).
59. Absorbierender Artikel nach einem oder mehreren der
Ansprüche 55 bis 58 dadurch gekennzeichnet, daß der
interlabiale Saugkörper (2a) von einer zweilagigen
Schicht (4a, 4a') gebildet ist, wobei die zwei Schichten
(4a, 4a') einen Hohlraum (H) einschließen, der
vorzugsweise lose mit zumindest teilweise als Granulat
vorliegenden Cellulosefasern (14) gefüllt ist, wobei die
zweilagige Schicht eine Pilzform ausbildet und die
distalen Enden der Schichten (4a, 4a') so bei (23)
miteinander verbunden sind, daß sie einen Handgriff zum
Einführen des interlabialen Saugkörpers (2d) bilden
(Fig. 13).
60. Absorbierender Artikel (2b) nach einem oder mehreren der
Ansprüche 55 bis 58 dadurch gekennzeichnet, daß eine
einwandige äußere Schicht (4a) einen pilzförmigen Körper
bildet, der einen Hohlraum (H) umschließt, der zumindest
teilweise mit den zumindest teilweise als Granulat
vorliegenden Cellulosefasern (14) gefüllt ist (Fig. 14
und 15).
61. Absorbierender Artikel (2d) nach einem oder mehreren der
Ansprüche 55 bis 58 dadurch gekennzeichnet, daß die
Rückseite der Saugkörperumhüllung aus zwei Teilen (26)
und (27) gebildet ist, welche unter Bildung eines
Handgriffes bei (28) miteinander verbunden sind (Fig.
16).
62. Absorbierender Artikel (2e) nach einem der Ansprüche 55
bis 58 dadurch gekennzeichnet, daß die Rückschicht (31)
auf ihrer vom Körper abgewandten Seite im Mittelbereich
eine vom Körper wegweisende Kröpfung bzw. Falte (31a)
bildet und welche als Handgriff ausgeführt ist (Fig.
17).
63. Absorbierender Artikel (2f) nach einem der Ansprüche 55
bis 62 dadurch gekennzeichnet, daß der interlabiale
Saugkörper mittig an seiner Oberseite eine in
Längsrichtung verlaufende hügelartige Erhebung (40)
aufweist, die in das Vestibül einbringbar ist (Fig. 18).
64. Absorbierender Artikel (2g) nach Anspruch 63 dadurch
gekennzeichnet, daß die Erhebung von einem Schlaufenteil
(50) aus flüssigkeitsdurchlässigem Material gebildet ist,
welches die Deckschicht (39) mittig durchsetzt und deren
abgerundeter Bereich (50a) die Erhebung (40) bildet,
während deren übereinander zu liegen kommenden Enden
(50b) zwischen dem Materialbereich der Rückschichtteile
(39a) geführt sind, deren Enden nach unten gebogen sind
und welche den Handgriff bilden (Fig. 19).
65. Absorbierender Artikel (2h) nach Anspruch 63 dadurch
gekennzeichnet, daß die Mitte der Deckschicht (39) von
einem in Längsrichtung des interlabialen Saugkörpers
verlaufenden absorbierenden Polsterteil (51) durchsetzt
ist, dessen eines Ende (51a) die Erhebung (40) bildet und
dessen entgegengesetztes Ende (51b) zwischen die nach
unten gebogenen einander gegenüberliegend verlaufenden
Materialbereiche der Rückschicht (10a) hinunterreicht
(Fig. 20).
66. Absorbierender Artikel nach einem der Ansprüche 55 bis 58
dadurch gekennzeichnet, daß der interlabiale Saugkörper
(21) als flaches Kissen (59) ausgebildet ist, bei dem
zwischen Deckschicht (71) und Rückschicht (72) eine
Schicht (73) aus zumindest teilweise als Granulat
vorliegenden Cellulosefasern (14) angeordnet ist, wobei
der Hauptkörper des Kissens (59) einen ovalen Umriß
aufweist, so daß dieser in Draufsicht einem Fischkörper
ähnelt, an dessen einem Ende ein Ansatz (61) angebracht
ist, welcher in der Fläche des Kissens liegt und eine
schwanzflossenartige Gestalt aufweist (Fig. 21 bis 23).
67. Absorbierender Artikel nach Anspruch 66 dadurch
gekennzeichnet, daß das Kissen einen bauchflossenartig
nach unten herabgezogenen Bereich (60) enthält, der dem
Kissen - im Querschnitt längs der Ebene XXII-XXII gesehen
- eine T-förmige Gestalt verleiht und als Handgriff für
die Einführung des interlabialen Saugkörpers dient (Fig.
22).
68. Absorbierender Artikel nach Anspruch 67 dadurch
gekennzeichnet, daß der herabgezogene Bereich in Richtung
der Längsachse des interlabialen Saugkörpers (2i)
verläuft und/oder auf den mittleren Längsbereich
beschränkt.
69. Absorbierender Artikel nach einem der Ansprüche 66 bis 68
dadurch gekennzeichnet, daß die Deckschicht (71) in
Längsrichtung plissiert (62) ausgebildet ist (Fig. 22).
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---|---|---|---|
DE2001107709 DE10107709A1 (de) | 2001-02-19 | 2001-02-19 | Absorbierender Artikel |
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---|---|---|---|
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DE (1) | DE10107709A1 (de) |
Cited By (3)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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WO2015028158A1 (en) | 2013-08-26 | 2015-03-05 | Basf Se | Fluid-absorbent article |
CN105030421A (zh) * | 2015-06-08 | 2015-11-11 | 彭艳燕 | 全艾卫生巾 |
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2001
- 2001-02-19 DE DE2001107709 patent/DE10107709A1/de not_active Ceased
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