DE10032776A1 - Verfahren zur Ermittlung oder Speicherung einer Postzustellinformation eines Empfängers eines Postversandgutes und Vorrichtung zur Durchfürung des Verahrens - Google Patents
Verfahren zur Ermittlung oder Speicherung einer Postzustellinformation eines Empfängers eines Postversandgutes und Vorrichtung zur Durchfürung des VerahrensInfo
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Abstract
Wird ein Postversandgut einem Postzusteller übergeben, verwendet der Absender anstelle der herkömmlichen geografischen Postzustellinformation bei der Einlieferung des Postversandgutes einfach die universelle Postadresse des Empfängers. Mit ihr beschriftet er z. B. die Oberfläche des Postversandgutes und übergibt dieses dem Postzusteller. Der Postzusteller ermittelt daraufhin die geografische Postzustellinformation und befördert das Postversandgut entsprechend dieser Information bis zum geografischen Zustellort des Empfängers. Da die Zuordnung zwischen der universellen Postadresse und der Postzustellinformation auf einem Speichermedium gespeichert ist, genügt bei einem Wechsel des geografischen Zustellortes die Änderung der Zuordnung auf dem Speichermedium.
Description
Die wachsende Mobilität der Menschen und die zunehmende Ten
denz zu strukturellen Veränderungen in den modernen Indus
triegesellschaften bringt es mit sich, dass natürliche Perso
nen und Organisationen häufiger als früher Ihren Aufenthalts
ort, Dienstort oder ihren Geschäftssitz wechseln. Schon im
privaten Bereich ist jeder Wechsel des Wohnortes mit einer
Vielzahl von meist als lästig empfundenen Pflichten verbun
den. Zahlreiche Personen und Organisationen müssen nach einem
Umzug über die Änderung der Postanschrift informiert werden.
Da dies von heute auf morgen meist nicht zu bewerkstelligen
ist, kann in vielen Fällen ein zeitlich begrenzter Nachsende
antrag bei dem lokalen Postzusteller weiterhelfen. Letztlich
müssen jedoch die möglichen Absender von Briefen oder Paketen
über die Änderung der Postzustelladresse informiert werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine technische
Lehre anzugeben, die es ermöglicht, die mit diesem Problem
kreis verbundenen Unannehmlichkeiten so weit wie möglich zu
vermeiden. Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren oder eine
Vorrichtung nach einem der unabhängigen Ansprüche gelöst. Der
grundlegende Gedanke der vorliegenden Erfindung besteht in
der Einführung einer universellen Information über den Emp
fänger eines Postversandgutes, die diesem Empfänger unabhän
gig von seinen möglicherweise wechselnden Aufenthaltsorten
oder Wohnorten zugeordnet ist, und die diesem Empfänger auch
über einen Wohnortwechsel oder Wechsel des Aufenthaltsortes
hinaus zugeordnet bleiben kann. Diese soll im folgenden der
sprachlichen Einfachheit wegen als universelle Postadresse
bezeichnet werden. Im Gegensatz zur eigentlichen Postzustell
information, die sich auf den geografischen Postzustellort
bezieht und mit einer Änderung dieses Ortes notwendig geän
dert werden muß, ist die universelle Postadresse unabhängig
vom geografischen Postzustellort.
Die universelle Postadresse ist daher immer und in jedem Fall
- unabhängig vom geografischen Zustellort - zur Adressierung
eines Postversandgutes durch den Absender geeignet. Dieser
braucht den tatsächlichen oder momentanen geografischen Auf
enthalts-, Wohn-, Arbeits- oder Postzustellort des Empfängers
gar nicht zu kennen. Es genügt die Kenntnis der universellen
Postadresse, die eine universelle, d. h. vom geografischen Zu
stellort unabhängige Information über den Empfänger eines
Postversandgutes ist.
Wird ein Postversandgut einem Postzusteller oder einer Post
zustellorganisation - im folgenden immer einfach als Postzu
steller oder Zusteller bezeichnet - zur Zustellung - also zur
Weiterleitung an den geografischen Zustellort und Ausliefe
rung an den Empfänger oder seinen Beauftragten - übergeben,
verwendet der Absender anstelle der herkömmlichen geografi
schen Postzustellinformation bei der Einlieferung des Post
versandgutes einfach die bzw. eine universelle Postadresse
des Empfängers. Mit ihr beschriftet er z. B. die Oberfläche
des Postversandgutes und übergibt dieses dem Postzusteller.
Der Postzusteller ermittelt daraufhin die geografische Post
zustellinformation und befördert das Postversandgut entspre
chend dieser Information bis zum geografischen Zustellort des
Empfängers oder an eine Zwischenstation auf dem Weg zur Zu
stellung, von wo aus ein anderer Zusteller die weitere Beför
derung des Postversandgutes oder seine Zustellung übernehmen
kann. Da die Zuordnung zwischen der universellen Postadresse
und der geografischen Postzustellinformation auf einem Spei
chermedium gespeichert und Postzustellern zugänglich ist, ge
nügt bei einem Wechsel des geografischen Zustellortes die Än
derung der Zuordnung auf dem Speichermedium.
Es ist anhand dieser allgemeinen Schilderung der Erfindung
klar, welche weitgehenden Vereinfachungen und Vorteile sie
für Empfänger und Absender von Postsendungen mit sich bringt.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand
weiterer Patentansprüche.
Im folgenden wird die Erfindung anhand bevorzugter Ausfüh
rungsbeispiele und mit Hilfe von Figuren näher beschrieben.
Fig. 1 zeigt in schematischer Weise ein Beispiel für eine Be
schriftung eines Postversandgutes mit einer universellen
Postadresse.
Fig. 2 zeigt in schematischer Weise den Ablauf des erfindungs
gemäßen Verfahrens zur Ermittlung einer geografischen Postzu
stellinformation aus einer universellen Postadresse, die in
diesem Beispiel mit einer E-Mail-Adresse des Empfängers über
einstimmt.
Fig. 3 zeigt in schematischer Weise den Ablauf des erfindungs
gemäßen Verfahrens zur Ermittlung einer geografischen Postzu
stellinformation aus einer universellen Postadresse an einem
weiteren Beispiel.
Fig. 4 zeigt in schematischer Weise den Aufbau einer erfin
dungsgemäßen Vorrichtung, ihr Zusammenwirken mit einem Spei
chermedium und den prinzipiellen Datenfluß im Falle einer er
sten Ausführungsform der Erfindung.
Fig. 5 zeigt in schematischer Weise den Aufbau einer erfin
dungsgemäßen Vorrichtung, ihr Zusammenwirken mit einem Spei
chermedium und den prinzipiellen Datenfluß im Falle einer
zweiten Ausführungsform der Erfindung.
Fig. 6 zeigt in schematischer Weise den Zugriff eines Benut
zers einer universellen Postadresse auf ein Speichermedium
zum Zwecke des Speicherns, Löschens oder Änderns von Daten im
Falle der in Fig. 4 dargestellten Ausführungsform der Erfin
dung.
Wie in Fig. 1 dargestellt, sieht die Erfindung vor, Postver
sandstücke nicht mehr wie bisher mit der gewöhnlichen Postzu
stelladresse eines Empfängers zu beschriften, sondern mit ei
ner anderen Postadresse des Empfängers, die ihm unabhängig
von der geografischen Lage seiner Postzustelladresse zugeord
net ist und deshalb als universelle Postadresse bezeichnet
werden soll. In dem in Fig. 1 gezeigten Beispiel ist die
universelle Postadresse mit einer E-Mail-Adresse des Empfän
gers identisch. Das kann praktisch sein, wenn der Empfänger
über wenigstens eine E-Mail-Adresse verfügt; andere Formen
einer universellen Postadresse können in anderen Fällen vor
teilhaft sein. So kann man auch die oder eine Telefonnummer
des Empfängers als universelle Postadresse verwenden. Voraus
setzung dafür ist nur, dass es ein Speichermedium gibt, auf
dem dieser Telefonnummer oder E-Mail-Adresse eine gültige
oder die vom Empfänger gewünschte geografische Postzustell
information zugeordnet ist, und dass ein Datenverarbeitungsy
stem des Postzustellers oder der mit der Zustellung oder Be
förderung des Postversandgutes betrauten Postzusteller auf
dieses Speichermedium zugreifen und die der verwendeten uni
versellen Postadresse zugeordnete geografische Postzustell
information lesen kann.
Auf einem oder mehreren Speichermedien könnten also z. B. Zu
ordnungen der in Tabelle 1 gezeigten Form gespeichert sein.
In diesem Beispiel gibt es zwei verschiedene Personen mit
gleichem Namen, die jeweils mehrere Aufenthaltsorte oder
Postzustelladressen besitzen oder verwenden, denen jeweils
entsprechende geografische Postzustellinformationen zugeord
net sind. Wie das Beispiel zeigt, sind beide Personen, denen
in der Tabelle 1 unterschiedliche Identifikatoren (user id)
zugeordnet sind, bei einem Internet-Provider mit dem Namen
"hisoffice" registriert. Da E-Mail-Adressen weltweit eindeu
tig sein müssen, wurde der Person, die in Tabelle 1 mit der
user id 1023445 bezeichnet wird, von dem Provider "Hisoffice"
eine E-Mail-Adresse zugewiesen, in der dem Namen ein Identi
fikator nachgestellt ist; in diesem Fall ist es die Ziffer
"2", was offenbar die Tatsache reflektiert, dass die Person
mit dem Identifikator 1023403 bereits bei "Hisoffice" regis
triert war und ihr die E-Mail-Adresse
karl.jedermann@hisoffice.de
zugeteilt worden war, als der zweite "Karl Jedermann" die Re
gistrierung als Kunde bei Hisoffice beantragte.
"Hisoffice" muß aber nicht der Name eines Internet-Providers
sein; es kann sich auch um eine Firma handeln, die beide Per
sonen mit dem Namen "Karl Jedermann" beschäftigt. Eigentlich
steht lediglich fest, dass "Hisoffice" der Name einer Inter
net-Dömäne ist. Die Eindeutigkeit der Adressen im Internet,
insbesondere der E-Mail-Adressen, wird durch ein weltweit
existierendes, dezentrales, möglicherweise hierarchisches Sy
stem von Adressvergabe-Regeln sichergestellt. Dieses System
wird sozusagen nebenbei die Eindeutigkeit oder Einmaligkeit
von universellen Postadressen garantieren, solange man nur
dafür sorgt, dass nur eindeutige Netzadressen als universelle
Postadressen verwendet werden. Diese Regel vereinfacht na
türlich auch das Nachschlagen der zugeordneten geografischen
Adressen (oder Postzustellinformationen) mit Hilfe eines sol
chen Datennetzes. Nicht nur das Internet, sondern jedes Da
tennetz oder jeder Verbund von Datennetzen mit derartigen Re
geln für Netzadressen kann zur Realisierung der Erfindung
verwendet werden.
Aus diesen Beispielen ergibt sich, dass es eine Vielzahl von
anderen Möglichkeiten und Formen gibt, die sich für eine uni
verselle Postadresse eignen. Es ist nicht möglich aber wohl
auch nicht nötig, diese hier abschließend zu schildern, da es
dem Fachmann anhand der dargestellten Beispiele leicht mög
lich ist, weitere Formen selbst aufzufinden.
Aufgrund gewisser Konventionen im Internet wäre es wahr
scheinlich auch vorteilhaft, einen eigenen Dienst und ein
entsprechendes Protokoll im Internet einzuführen, mit dessen
Hilfe der Abruf von geografischen Postzustellinformationen
über das Internet leicht möglich wäre. In Analogie zum soge
nannten file transfer protocol (ftp) oder zum sogenannten hy
pertext transport protocol (http) könnte man ein weiteres
Protokoll und damit einen weiteren Dienst im Internet oder in
einem entsprechenden Datennetz definieren, der speziell für
den Abruf von geografischen Postzustellinformationen anhand
von universellen Postadressen vorgesehen ist. Ein solches
Protokoll könnte z. B. durch uniform resource locators (URL)
der Form
upa://globetrotters.com/Karl_Jedermann
upa://hisoffice.de/Jedermann/Karl/2
upa://quickmailserve/4952322234
upa://hisoffice.de/Jedermann/Karl/2
upa://quickmailserve/4952322234
oder ähnliche Symbolfolgen aufgerufen werden. Als Ergebnis
erhält das aufrufende System eine der Symbolfolge in dem da
mit adressierten Speichermedium jeweils zugeordnete geografi
sche Postzustellinformation. Fig. 3 zeigt schematisch den
Ablauf des Verfahrens nach dieser Variante der Erfindung.
Unter einer geografischen Postzustellinformation soll dabei
letztlich eine herkömmliche Postzustelladresse mit geografi
schem Bezug verstanden werden. Es muß sich aber nicht immer
um eine vollständige Postzustelladresse handeln. Um dies zu
verdeutlichen, sei angenommen, ein Absender in Deutschland
wolle an das Büro des Empfängers Karl Jedermann mit dem Iden
tifikator 1023445 in Tabelle 1 ein Paket senden. Dieses Paket
gibt er bei einem deutschen Paketzusteller auf und versieht
das Paket mit der universellen Postadresse
Karl.jedermann.2@hisoffice.de.
Der deutsche Paketzusteller ermittelt daraufhin über das In
ternet die zugehörige geografische Postzustellinformation
oder wenigstens die darin enthaltene Teilinformation, dass
das Paket an einen Ort in Großbritannien ausgeliefert werden
soll. Da alle Pakete für Großbritannien über ein mit dem
deutschen Paketzusteller kooperierendes britisches Unterneh
men weitergeleitet werden, genügt es, die Postleitzahl 18543
und eventuell den Namen der Stadt auf das Paket zu drucken
und es dem britischen Postzusteller zu übergeben. Dieser kann
dann später das Postfach - oder allgemeiner: die vollständige
Zustelladresse - durch eine zweite Abfrage ermitteln. Selbst
verständlich kann auch der deutsche Paketzusteller in einem
Schritt die vollständige geografische Postzustellinformation,
also die herkömmliche Postanschrift des Empfängers - auf das
Paket drucken und es dem britischen Partnerunternehmen zur
weiteren Behandlung übergeben.
Dieses Beispiel soll verdeutlichen, dass im Zusammenhang mit
der Beschreibung der vorliegenden Erfindung der Begriff geo
grafische Postzustellinformation jede Information bezeichnen
kann, die zur Weiterleitung einer Sendung auf ihrem Weg oder
zu ihrer Auslieferung an den Empfänger oder seinen Beauftrag
ten an dem vom Empfänger gewünschten Ort geeignet ist. In al
ler Regel wird das eine herkömmliche Postadresse oder eine
dazu äquivalente Form sein, oder Teile von derartigen Infor
mationsentitäten. In jedem Fall nimmt die geografische Post
zustellinformation auf den Weg des Postversandgutes zum Aus
lieferungsort oder den Auslieferungsort selbst in irgendeiner
Weise Bezug oder hängt von ihm ab.
Demgegenüber ist es für die universelle Postadresse gerade
charakteristisch, von der geografischen Lage des Ausliefe
rungs- oder Zustellortes nicht abhängig zu sein. Folglich ist
eine herkömmliche Telefonnummer daher nur bedingt als univer
selle Postadresse geeignet, nämlich zur denn, wenn ihr Inha
ber sie bei einer Änderung seiner geografischen Postzustell
adresse behalten kann. Dies ist von Land zu Land oder von
Stadt zu Stadt oder von Telefongesellschaft zu Telefongesell
schaft unterschiedlich. Neuerdings gibt es universelle (per
sönliche) Telefonnummern, die ihr Inhaber auch nach einem Um
zug an einen beliebigen Ort auf der Erde behalten können
soll. Diese eignen sich natürlich wesentlich besser als uni
verselle Postadresse als herkömmliche Festnetz-Telefonnum
mern. Telefonnummern in Mobilfunknetzen nehmen eine Zwischen
stellung ein.
Die Speichermedien zur Speicherung der Zuordnungen zwischen
universellen Postadressen und geografischen Postzustellinfor
mationen, z. B. nach Art der Tabelle 1, können sehr unter
schiedlich realisiert werden. Zwischen zwei Extremfällen, ei
ner völlig zentralistischen Speicherung und einer völlig de
zentralen Speicherung, sind fast alle Zwischenlösungen denk
bar und realisierbar.
Die zentralistische Extremvariante würde realisiert, wenn
weltweit nur ein Monopolist das Recht zur Speicherung und Be
reitstellung derartiger Informationen besäße. Ein solcher Mo
nopolist könnte einen Server im Internet betreiben, dessen
Nutzung - wahrscheinlich zumindest für kommerzielle Postzu
steller - kostenpflichtig wäre. Die Nutzung für Einzelperso
nen könnte kostenfrei sein, wenn hierdruch Werbeeinnahmen
realisierbar wären. In diesem zentralistischen Fall wäre ein
Abruf der geografischen Postzustellinformationen z. B. über
einen URL der allgemeinen Form
upa://quickmailserve.com/universaladdress
zweckmäßig. Dabei wäre quickmailserve der Domänen-Name
(domain name) des Monopolisten und "universaladdress" wäre
eine universelle Postadresse, deren zugehörige geografische
Postzustellinformation gesucht würde. Das Ergebnis des Auf
rufs, z. B. die herkömmliche Postzustelladresse des Empfän
gers, würde dann an das abrufende System weitergeleitet. In
diesem Fall würde der zugehörige Empfänger an potentielle Ab
sender die universelle Postadresse "universaladdress" weiter
geben. Er könnte z. B. einen von ihm bevorzugten, seien Be
kannten vertrauten Alias-Namen (nick name) für private Zwecke
verwenden, wenn diesen Namen zuvor noch kein anderer hat re
gistrieren lassen.
Das andere Extrem wäre eine ganz und gar dezentrale Datenhal
tung, bei der jeder Empfänger selbst dafür sorgen müßte, dass
seine geografische Postzustellinformation unter seiner uni
versellen Postadresse abgerufen werden kann. Da heute beinahe
jeder in der Lage ist, eine Home Page "in das Internet zu
stellen", dürfte es praktisch niemandem mehr Schwierigkeiten
bereiten, eine Datei auf einem Server abzuspeichern, deren
Name im einfachsten Fall mit seiner universellen Postadresse
übereinstimmt, und deren Inhalt die Zuordnung zwischen dieser
universellen Postadresse und der geografischen Postzustell
information - also im einfachsten Fall seiner Privatanschrift
- repräsentiert, die der Empfänger vorgesehen hat. Dabei muß
oder sollte er sich natürlich an ein bestimmtes Dateiformat
halten, um zu gewährleisten, dass die gesuchte geografische
Postzustellinformation auch durch ein entferntes Datenverar
beitungssystem über das Internet abgerufen und ausgewertet
werden kann. Dieses Dateiformat kann beinahe beliebig sein;
es sollte aber international, etwa durch Postbehörden oder
Internet-Kreise festgelegt werden. Mehrere Formate könnten
notfalls koexistieren. Ein Beispiel gibt Tabelle 1.
Wenn die Datei myalias.txt dann z. B. auf einem Server mit dem
Namen myhost in der domain myprovider.net gespeichert ist,
kann jedes System mit Internet-Zugang die darin gespeicherte
Information über einen Befehl der Form
upa://myhost.mydomain.net/myalias.txt
abrufen. Voraussetzung dafür wäre nur, dass ein Protokoll des
Typs "upa://" tatsächlich existiert. Das ließe sich aber je
derzeit mit bekannten Methoden realisieren. Prinzipiell wären
auch bereits existierende Internet-Protokolle oder andere Da
tennetz-Protokolle für diesen Zweck geeignet. Der Eigentümer
dieser Datei sollte also die Symbolfolge
upa://myhost.mydomain.net/myalias.txt an potentielle Absender
von Postsendungen als seine universelle Postadresse weiterge
ben. Das kann er z. B. per E-Mail sehr einfach tun. Auch seine
Visitenkarte wäre dafür geeignet.
Zwischen diesen zentralistischen und dezentralen Extremen
gibt es viele Übergänge. So könnten etwa Internet-Provider
für Ihre Kundschaft spezielle Server einrichten. Auch Ver
sandhäuser oder kommerzielle Postzustellunternehmen oder
große Firmen mit vielen Angestellten könnten das tun. Es
würde hier zu weit führen und es ist auch zum Glück nicht nö
tig, alle Möglichkeiten darzustellen, die denkbar wären, um
eine Speicherung großer Adressmengen weltweit oder regional
zu organisieren. Der Fachmann findet anhand der hier gegebe
nen Beispiele mühelos weitere Möglichkeiten, die speziellen
Anforderungen in besonderer Weise entsprechen.
Die universelle Postadresse wirft neben den vielen offen
sichtlichen Vorzügen, die mit ihr verbunden sind, ein Problem
auf, das hier nicht ausgeklammert werden soll: Da der Absen
der in vielen Fällen nicht weiß oder wenigstens ohne weiteres
nicht sicher sein kann zu wissen, welcher geografische Zu
stellort einer universellen Postadresse (momentan) zugeordnet
ist, hat er zunächst keine Möglichkeit die Versandkosten, die
ja in vielen Fällen von der Entfernung zwischen dem Absender
und dem Zustellort abhängig sein werden, abzuschätzen oder zu
ermitteln. Wenn die geografische Postzustellinformation nicht
öffentlich zugänglich ist, sondern z. B. nur einem oder mehre
ren oder allen Postzustellunternehmen zugänglich ist, kann
der Absender die Sendung nicht in herkömmlicher Weise fran
kieren, da er die Versandgebühr (Zustellgebühr) nicht kennt.
Dieses Problem läßt sich lösen durch einen Server, der von
dem die Sendung annehmenden Postzusteller betrieben wird.
Dieser Server wird so eingerichtet, dass eine Abfrage z. B.
der Form
upa://quickmailserve/Karl_Jedermann_2/cost=?
als Ergebnis die Versandgebühr ausgibt, die der Absender zu
entrichten hat. Da der Postzusteller die geografische Postzu
stellinformation von Karl_Jedermann_2 kennt oder ermitteln
kann, ist er in der Lage, dem Absender die Gebührenhöhe auf
dem beschriebenen Wege mitzuteilen, zumal der Postzusteller
den Aufgabeort der Sendung ebenfalls kennen muß oder wenig
stens vom Absender, gegebenenfalls interaktiv und zusammen
mit anderen gebührenrelevanten Informationen, erfragen kann.
Falls die E-Mail-Adresse als universelle Postadresse verwen
det wird, gibt es eine weitere sehr einfache aber vielleicht
etwas langsame Art der Ermittlung von geografischen Postzu
stellinformationen: In diesem Fall das sendet das ermittelnde
(oder abrufende) Datenverarbeitungssystem (DVS), - im Patent
anspruch als erstes Datenverarbeitungssystem bezeichnet -
eine erste E-Mail an die E-Mail-Adresse des Empfängers. Ein
zweites Datenverarbeitungssystem (DVSE), welches diese erste
E-Mail empfängt, sendet daraufhin eine zweite E-Mail an das
erste Datenverarbeitungssystem (DVS) oder an ein mit diesem
zusammenarbeitendes weiteres Datenverarbeitungssystem. Diese
zweite E-Mail enthält eine der E-Mail-Adresse des Empfängers
des Postversandgutes in dem Speichermedium zugeordnete geo
grafische Postzustellinformation (GPZI). Dabei kann das
zweite Datenverarbeitungssystem (DVSE) z. B. ein Mailserver
des Internet-Providers des Empfängers sein. Die zweite E-Mail
kann z. B. immer dann an den Absender der ersten E-Mail (also
das erste Datenverarbeitungssystem) gesendet werden, wenn die
erste E-Mail an geeigeneter Stelle ein charakteristisches
Zeichen oder eine Zeichenfolge enthält, wodurch angezeigt
wird, dass es sich hier um eine E-Mail des Typs "Abfrage ei
ner Postzustellinformation" handelt.
Da ein Vorteil des Konzepts der universellen Postadresse
darin zu sehen ist, dass der Absender den Aufenthaltsort des
Empfängers nicht kennen muß, ist damit zu rechnen, dass ein
gewisser Teil der Nutzer dieser Erfindung - in erster Linie
wohl prominente Mitglieder der Gesellschaft - Wert darauf le
gen werden, dass Ihr Aufenthalts- oder Wohnort beliebigen
Dritten nicht bekannt wird. Deshalb werden zumindest diese
Nutzer Wert auf eine Sicherung dieser Information gegen Zu
griffe durch die Öffentlichkeit legen. Derartige Sicherungen
sind mit bekannten Methoden der Regulierung des Zugriffs auf
Netzwerkresourcen leicht realisierbar. Beispielsweise kann
der Zugriff auf eine Adress-Datei oder auf das Speichermedium
mit einem Password gesichert werden. Zusätzlich können kryp
tographische Verfahren zum Einsatz kommen, um die Übertragung
der sensiblen Information vom Inhaber oder dessen Beauftrag
ten zum Postzusteller oder einem sonstigen Berechtigten z. B.
über das Internet ausreichend zu sichern.
Zur erfindungsgemäßen Behandlung von Postversandgut, also von
Briefen, Paketen und Sendungen aller Art, durch den das Post
versandgut vom Absender oder von einem anderen Postzusteller
zur Weiterleitung oder Zustellung annehmenden Postzusteller
dient eine erfindungsgemäße Vorrichtung, deren Aufbau und
Funktionsweise im folgenden näher beschrieben werden soll.
Für den wahrscheinlich wichtigsten Fall, in dem die univer
selle Postadresse des Postversandgutes nicht in ein Datenver
arbeitungssystem durch den Absender selbst oder einen Ange
stellten des Postzustellers z. B. über eine Tastatur eingege
ben werden soll, umfaßt die erfindungsgemäße Vorrichtung eine
Leseeinrichtung (LE) zum Einlesen von universellen Postadres
sen (UPA), die einem Postversandgut beigefügt, zugeordnet
oder an diesem angebracht sind. In vielen Fällen wird die
Oberfläche des Postversandgutes mit einem Aufkleber versehen
sein, der mit der bzw. einer universellen Postadresse des
Empfängers beschriftet ist. Es kann sich dabei um eine für
Menschen lesbare Klartext-Beschriftung in einer Hand- oder
Druckschrift oder um eine für Maschinen oder Datenverarbei
tungssysteme speziell gestaltete kodierte Schrift wie z. B.
einen Streifencode (Bar code) oder andere Arten der Beschrif
tung handeln. Entscheidend für eine möglichst reibungslose
Behandlung des Postversandgutes beim Postzusteller wird dabei
die ausreichende Lesbarkeit der Beschriftung durch die Lese
einrichtung sein. Diese Leseeinrichtung kann eine handelsüb
liche optische Abtastvorrichtung sein, die als Ergebnis des
Lesevorgangs ein digitales Bild oder eine Symbolfolge an ein
Datenverarbeitungssystem ausgibt. Gibt die Leseeinrichtung
ein digitales Bild an das Datenverarbeitungssystem aus, muß
letzteres die Aufgabe der Schriftzeichenerkennung (optical
character recognition) noch selbst durchführen. Andernfalls
liegt die Symbolfolge, die Ergebnis einer Schriftzeichener
kennung ist, bereits ausgangseitig der Leseeinrichtung vor.
Zur Erhöhung der Sicherheit der richtigen Erkennung der ein
gelesen Symbolfolgen, die universelle Postadressen repräsen
tieren sollen, können zumindest bei Verwendung kodierter Be
schriftungen redundante Kodierungen zum Einsatz kommen. Wer
den hingegen Klartext-Beschriftungen verwendet, ist eine red
undante Kodierung der universellen Postadresse schwer mög
lich, ohne dabei die mnemotechnischen Vorteile einer Klar
text-Adresse zu verlieren. Deshalb wäre es bei Verwendung von
Klartext-Adressen vorteilhaft, den Absender zu ermuntern, ei
ner universellen Postadresse im Klartext bekannte Teile der
geografischen Postzustellinformation - in der Regel den Namen
des Empfängers - der universellen Postadresse beizufügen. Die
Beschriftung könnte dann z. B. in der Form
Upa://quickmailserve/3999234152
Karl Jedermann
Karl Jedermann
vorgenommen werden. Auch bei dieser Art der Adressierung
braucht dem Absender der geografische Zustellort, den der
Empfänger der universellen Postadresse
upa://quickmailserve/3999234152
zugeordnet hat, nicht bekannt zu sein. Trotzdem ist die Ver
bindung aus universeller Postadresse und dem Namen des Emp
fängers fehlertolerant, weil spätestens bei der Übergabe der
Sendung an den Empfänger, in vielen Fällen aber schon früher
nach der Ermittlung der geografischen Postzustellinformation,
die in ihrer vollständigen Information den Empfängernamen in
der Regel enthalten wird, dem Postzusteller auffallen wird,
dass der vom Absender angegebene Empfängername nicht zum Na
mensteil der ermittelten Postzustellinformation paßt.
Mit der Leseeinrichtung ist eine Datenverarbeitungseinrich
tung verbunden, die über Mittel zum Zugriff auf ein Speicher
medium verfügt, auf dem eine der eingelesenen universellen
Postadresse zugeordnete geografische Postzustellinformation
gespeichert ist. Diese Mittel zum Zugriff auf ein Speicherme
dium können je nach Art und Lokalisation des Speichermediums
von recht unterschiedlicher Art sein. In einer bevorzugten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung greift das Daten
verarbeitungssystem über das Internet oder ein ähnliches Da
tennetz auf das Speichermedium zu. Dann hängt es von der Art
der Anbindung des Datenverarbeitungssystems an das Internet
ab, in welcher Weise (Modem, Netzwerkkarte, etc.) die Mittel
zum Zugriff auf das Speichermedium im Detail realisiert wer
den. Dem Fachmann sind in jedem Fall die angemessenen Mittel
hinlänglich bekannt. Es wäre deshalb überflüssig, diese Mög
lichkeiten an dieser Stelle zu erläutern. Prinzipiell sind
sämtliche derzeit bekannten Techniken zum Zugriff auf ein lo
kales oder entferntes Speichermedium durch ein Datenverarbei
tungssystem zur Verwirklichung der Erfindung geeignet. Auch
viele später erst bekannt werdende Methoden und Techniken
werden gleichermaßen geeignet sein. Die Erfindung ist von den
Details der technischen Realisierung dieses Zugriffs weitge
hend - wenn nicht völlig - unabhängig. Wünschenswert wären
lediglich hinreichend kurze Antwortzeiten, um die Behandlung
großer Zahlen von Postversandstücken in angemessenen Zeiten
zu ermöglichen.
Ist die geografische Postzustellinformation ermittelt, muß
die entsprechende Symbolfolge dem betreffenden Postversandgut
in irgendeiner Weise zugeordnet werden, damit der Postzustel
ler die Information zur Zustellung oder Weiterleitung verwen
den kann. Hier sind viele Möglichkeiten denkbar. Die geogra
fische Postzustellinformation könnte z. B. zusammen mit einer
Nummer des Postversandstücks in eine Liste eines Postzustel
lers eingetragen werden. Der Postzusteller könnte dann auf
einer Rundfahrt zu den Auslieferungsorten an jedem Ausliefe
rungsort in seine Liste schauen und das Postversandstück mit
der entsprechenden Nummer zustellen. Die Liste könnte auch
elektronisch - z. B. in einem speziellen Informationsgerät des
Zustellers - gespeichert oder auf Papier ausgedruckt werden.
Die geografische Postzustellinformation könnte aber auch auf
einen Aufkleber gedruckt (PRT) werden, der anschließend oder
zuvor auf der Oberfläche des Postversandstücks angebracht
wird bzw. wurde. In einigen Fällen könnte der Ausdruck auch
direkt auf die Oberfläche des Postversandgutes erfolgen, wenn
diese nach ihren mechanischen und drucktechnischen Eigen
schaften hierfür geeignet ist. Dies könnte vor allem bei
Briefsendungen der Fall sein. Fig. 4 zeigt eine bevorzugte
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Was die Speicherung der geografischen Postzustellinformation
auf einem Speichermedium oder mehreren Speichermedien angeht,
ist es besonders vorteilhaft, wenn ein Empfänger oder sein
Beauftragter oder ein anderer dazu berechtigter Benutzer je
derzeit eine neue geografische Postzustellinformation spei
chern oder eine gespeicherte ändern oder löschen kann. Nur so
kann sich ein Hauptvorteil der Erfindung, die größtmögliche
Flexibilität der Empfänger bei der Disposition der von Ihnen
gewünschten Zustellorte, verbunden mit einer größtmöglichen
Aktualität, voll entfalten.
Die heute bekannte Informationstechnik ermöglicht dem Fach
mann anhand seines üblichen Fachwissens eine problemlose Aus
wahl und Integration geeigneter Komponenten bei der Realisie
rung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, die diesen Anforde
rungen genügt. Dem Fachmann ist es anhand der hier gegebenen
Beschreibung der Erfindung klar, dass eine bevorzugte Reali
sierung der Erfindung einen Zugriff auf das Speichermedium
oder die Speichermedien über ein Datennetz oder einen Verbund
von Datennetzen vorsieht. Das Internet wird hier prototypisch
für ein Datennetz in diesem Sinne genannt. Allgemein verfüg
bare kryptografische Verfahren sind geeignet, die Sicher
heitsinteressen der Benutzer zu gewährleisten.
Im allgemeinen wird der Zugriff auf ein Speichermedium umso
einfacher sein, je direkter die dazu verwendete Netzwer
kadresse oder, allgemeiner, die Zugriffsadresse mit der uni
versellen Postadresse zusammenhängt, deren zugehörige geogra
fische Postzustellinformation ermittelt, gespeichert, ge
löscht oder geändert werden soll. Wenn die Symbolfolge der
Zugriffsadresse wegen eventueller technischer Vorgaben schon
nicht mit der Symbolfolge der universellen Postadresse iden
tisch sein sollte, so wird es doch häufig wenn nicht immer
einzurichten sein, dass eine Netzwerkadresse (oder Zugriffs
adresse) verwendet werden kann, die aus einer ersten Symbol
folge besteht mit mindestens einer ersten Teilfolge, die mit
einer zweiten Teilfolge einer zweiten Symbolfolge identisch
oder zu dieser äquivalent ist, die mit einer universellen
Postadresse übereinstimmt, welche dieser geografischen Post
zustellinformation zugeordnet ist, oder dieser entspricht.
Allgemeiner ausgedrückt: es ist regelmäßig anzustreben, den
Zusammenhang zwischen Zugriffsadressen und universellen
Postadressen hinsichtlich ihres syntaktischen Aufbaus so ein
fach wie - unter Berücksichtigung technischer Randbedingungen
- möglich zu gestalten. Die für jedermann augenfällige Korre
spondenz zwischen den meisten Netzwerkadressen des hypertext
transport protocols (http) und den Namen, Marken oder Pro
duktbezeichnungen ihrer Verwender ist eine gute Leitlinie
auch für eine vorteilhafte Implementierung der vorliegenden
Erfindung.
Die Erfindung kann auch innerhalb von großen Unternehmen oder
anderen Organisationen zur internen Postverteilung eingesetzt
werden, wenn sichergestellt werden soll, dass Postsendungen
an Funktionsträger oder Funktionseinheiten auch nach perso
nellen Umbesetzungen oder Umstrukturierungen oder bei Ur
laubsvertretungen korrekt zugestellt werden. In diesem Fall
müßte die universelle Postadresse rein funktionsbezogen sein.
Zum Schluß soll der Vollständigkeit wegen noch klargestellt
werden, dass universelle Postadressen gemäß dieser Erfindung
natürlich mit herkömmlichen Postadressen koexistieren können.
Um sicherzustellen, dass bei einer Verwendung von herkömmli
chen Postadressen neben universellen Postadressen, insbeson
dere im Zusammenhang mit demselben Postzusteller, keine
Schwierigkeiten auftreten, könnte man unterschiedliche Vor
kehrungen treffen: Wenn universelle Postadressen nicht anhand
ihrer speziellen Syntax sicher von herkömmlichen Postadressen
- die ja praktisch immer geografische Postzustellinformatio
nen sind - zu unterscheiden sind, könnte man durch geeignete
Markierungen der Beschriftung, z. B. durch ein Ankreuzen eines
entsprechenden Kästchens auf einem Adressaufkleber, dafür
sorgen, dass eine sichere Unterscheidung möglich ist. Eine
andere Möglichkeit besteht darin, jede herkömmliche
Postadresse eines Empfängers zusätzlich als eine (weitere)
universelle Postadresse zu speichern.
Claims (20)
1. Verfahren zur Ermittlung einer geografischen Postzustell
information (GPZI) eines Empfängers (E) eines Postver
sandgutes, insbesondere einer Brief- oder Paketsendung
mit folgenden Schritten:
- a) eine an oder auf der Oberfläche (PGOF) eines Postversand gutes (PVG) angebrachte oder diesem Postversandgut auf andere Weise zugeordnete universelle Postadresse (UPA) des Empfängers wird in ein Datenverarbeitungssystem (DVS) eingelesen oder eingegeben;
- b) das Datenverarbeitungssystem (DVS) ermittelt anhand der eingelesenen oder eingegebenen universellen Postadresse (UPA) des Empfängers eine diesem Empfänger in einem Spei chermedium (SM) zugeordnete geografische Postzustellin formation (GPZI).
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
- a) das Datenverarbeitungssystem (DVS) über ein Datennetz (DN) auf das Speichermedium (SM) zugreift und
- b) das Datenverarbeitungssystem mit Hilfe der eingelesenen universellen Postadresse (UPA) des Empfängers auf dieses Speichermedium und bzw. oder auf die diesem Empfänger auf diesem Speichermedium zugeordneten Daten zugreift.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die oder eine universelle Postadresse
(UPA) des Empfängers in einem Datennetz (DN), insbesondere
in dem Datennetz, über welches das Datenverarbeitungssys
tem (DVS) auf das Speichermedium (SM) zugreift, oder in
einem damit verbundenen oder assoziierten Datennetz
gleichzeitig eine Adresse (EMA) dieses Empfängers für den
elektronischen Versand von elektronischen Dokumenten an
diesen Empfänger oder eine Netzwerkadresse (NWA) eines
Speichermediums oder ein Verweis auf eine auf einem Spei
chermedium gespeicherte Datenentität ist, die in Zusammen
hang mit einer diesem Empfänger in einem Speichermedium
(SM) zugeordneten geografischen Postzustellinformation
(GPZI) steht.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass eine universelle Postadresse (UPA)
eines Empfängers eine E-Mail-Adresse dieses Empfängers
ist.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass der Zugriff auf das Speichermedium,
auf dem die Zustellinformation gespeichert ist folgender
maßen abläuft:
- a) das Datenverarbeitungssystem (DVS), im folgenden als er stes Datenverarbeitungssystem bezeichnet, sendet eine er ste E-Mail an die E-Mail-Adresse des Empfängers;
- b) ein zweites Datenverarbeitungssystem (DVSE), welches diese erste E-Mail empfängt, sendet daraufhin eine zweite E-Mail an das erste Datenverarbeitungssystem (DVS) oder an ein mit diesem zusammenarbeitendes weiteres Datenverarbei tungssystem;
- c) diese zweite E-Mail enthält eine der E-Mail-Adresse des Empfängers des Postversandgutes in dem Speichermedium zu geordnete geografische Postzustellinformation (GPZI).
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die universelle Postadresse (UPA) des
Empfängers ein sogenannter Uniform Resource Locator (URL),
eine ftp-Adresse oder eine andersartige Netzwerkadresse
eines Speichermediums oder ein Verweis auf eine auf einem
Speichermedium gespeicherte Datenentität ist, die in Zu
sammenhang mit einer diesem Empfänger in einem Speicherme
dium (SM) zugeordneten geografischen Postzustellinforma
tion (GPZI) steht, und dass das Datenverarbeitungssystem
anhand einer derartigen Netzwerkadresse direkt oder indi
rekt auf eine derartige Datenentität und damit auf eine
dem Empfänger des Postversandgutes zugeordnete geografi
sche Postzustellinformation (GPZI) zugreifen oder diese
ermitteln kann.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die geografische Postzustellinforma
tion (GPZI) gegen unberechtigte Zugriffe geschützt ist.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass auf einem Speichermedium (SM) geogra
fische Postzustellinformationen zu mehreren Empfängern ge
speichert sind, und dass ein Datenverarbeitungssystem
(DVS) auf eine geografische Postzustellinformation, die
einem bestimmten Empfänger zugeordnet ist, anhand der oder
einer universellen Postadresse dieses Empfängers zugreifen
kann.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass in einem Datennetz oder in einem Ver
bund mehrerer Datennetze eine Vielzahl von Speichermedien
existiert, auf denen jeweils geografische Postzustellin
formationen einzelner oder mehrerer Empfänger gespeichert
sind.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass die geografische Postzustellin
formation (GPZI) eine vollständige Postzustellinformation
(VPZI) ist, anhand derer ein Postzusteller ohne weiteres
den Zustellort eines Postversandgutes ermitteln kann.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass die geografische Postzustellin
formation (GPZI) eine unvollständige Postzustellinforma
tion (UPZI) ist, anhand derer ein Postzusteller wenigstens
eine Zwischenstation des Postversandgutes auf seinem Weg
zum Zustellort ermitteln kann.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass die geografische Postzustellin
formation (GPZI) nach ihrer Ermittlung durch ein Ausgabe
gerät (PRT) ausgedruckt wird.
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass die ausgedruckte geografische
Postzustellinformation (GPZI) auf der Oberfläche (PGOF)
des Postversandgutes (PVG) angebracht wird.
14. Verfahren zur Speicherung geografischer Postzustellinfor
mation (GPZI), dadurch gekennzeichnet, dass eine geografi
sche Postzustellinformation oder mehrere geografische
Postzustellinformationen eines Empfängers oder mehrerer
Empfänger auf einem Speichermedium (SM) oder mehreren
Speichermedien so gespeichert sind oder gespeichert wer
den, dass ein Empfänger oder sein Beauftragter oder ein
anderer dazu berechtigter Benutzer jederzeit eine neue
geografische Postzustellinformation oder eine universelle
Postadresse speichern oder eine gespeicherte ändern oder
löschen kann.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass
auf das Speichermedium oder die Speichermedien über ein
Datennetz oder über einen Verbund von Datennetzen zuge
griffen werden kann.
16. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass zum Zugriff auf eine geografi
sche Postzustellinformation über ein Datennetz oder einen
Verbund von Datennetzen eine Netzwerkadresse verwendet
werden kann, die aus einer ersten Symbolfolge besteht mit
mindestens einer ersten Teilfolge, die mit einer zweiten
Teilfolge einer zweiten Symbolfolge identisch oder zu die
ser äquivalent ist, die mit einer universellen Postadresse
übereinstimmt, welche dieser geografischen Postzustellin
formation zugeordnet ist, oder dieser entspricht.
17. Vorrichtung zur Behandlung von Postversandgut, gekenn
zeichnet durch
- a) eine Leseeinrichtung (LE) zum Einlesen von universellen Postadressen (UPA), die einem Postversandgut (PVG) beige fügt, zugeordnet oder an diesem angebracht sind,
- b) eine mit der Leseeinrichtung verbundene Datenverarbei tungseinrichtung (DVS) mit Mitteln zum Zugriff auf ein Speichermedium (SM), auf dem eine dieser universellen Postadresse zugeordnete geografische Postzustellinforma tion (GPZI) gespeichert ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, gekennzeichnet durch Mittel
zum Ausdrucken einer geografischen Postzustellinformation,
die einer eingelesenen universellen Postadresse auf einem
Speichermedium zugeordnet ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, gekennzeichnet durch Mittel
zum Anbringen einer ausgedruckten geografischen Postzu
stellinformation auf oder an einem Postversandgut, auf
oder an dem eine dieser geografischen Postzustellinforma
tion zugeordnete universelle Postadresse angebracht ist
oder dem diese universelle Postadresse beigefügt oder zu
geordnet ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 18, gekennzeichnet durch Mittel
zum Ausdrucken einer geografischen Postzustellinformation
auf die Oberfläche eines Postversandgutes.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE10032776A DE10032776A1 (de) | 1999-07-16 | 2000-07-07 | Verfahren zur Ermittlung oder Speicherung einer Postzustellinformation eines Empfängers eines Postversandgutes und Vorrichtung zur Durchfürung des Verahrens |
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DE19933217 | 1999-07-16 | ||
DE19944358 | 1999-08-06 | ||
DE19940071 | 1999-08-24 | ||
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Publications (1)
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Country | Link |
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