DE10012272A1 - Verfahren zur Abspeicherung von Daten - Google Patents
Verfahren zur Abspeicherung von DatenInfo
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Abstract
Verfahren zur Abspeicherung von Daten in rechnergestützten Geräten von Verkehrsmitteln, wobei die Geräte einen Datenspeicher zur Abspeicherung von Betriebs-Software und/oder Fahrzeugdaten aufweisen. Bei fertiggestellten und ausgelieferten Fahrzeugen beim Starten des Fahrzeuges wird mittels einer in einem Grundmodul (GM) des Fahrzeuges abgespeicherten Programm-Routine überprüft, ob sich bei den Geräten an der Hardware oder an der Software, oder ob sich bezüglich der Fahrzeugdaten gegenüber dem Dateninhalt eines im Grundmodul (GM) enthaltenen zentralen Datenspeichers (ZDS) etwas geändert hat oder ob ein Datenpaket mit aktualisierter Betriebs-Software per Telekommunikation an das Grundmodul übersandt worden ist und dass bei vorliegenden Änderungen oder Aktualisierungen die Programm-Routine den Dateninhalt der Datenspeicher mit dem Dateninhalt eines Datenpaketes flasht.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Abspeicherung von
Daten in rechnergestützten Geräten von Verkehrsmitteln,
insbesondere in Kraftfahrzeugen, gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
Das nachfolgende Verfahren dient dazu, rechnergestützte Geräte
in fertiggestellten und in ausgelieferten Fahrzeugen, auf den
neuesten Softwarestand zu bringen oder ausgetauschte Geräte mit
Betriebs-Software zu versorgen, bzw. einen abgespeicherten
Parameterstand für das Fahrzeug und das Gerät zu aktualisieren.
Dazu werden die neue Betriebssoftware sowie spezifische Parame
ter des Fahrzeuges, des Herstellers oder Parameter des Aufbau
herstellers per Telekommunikation in den nichtflüchtigen Daten
speicher des rechnergestützten Gerätes geschrieben und dabei
gespeicherte, veraltete Daten überschrieben. Der Vorgang der
Aktualisierung von Software und/oder Parametern in einem
nichtflüchtigen Datenspeicher durch Überschreiben von gespei
cherten Daten ist dem Fachmann unter dem Begriff "Flashen"
bekannt.
Als nichtflüchtige Datenspeicher für derartige Geräte werden
überschreibbare EEPROMs und alternativ dazu Flash-RAMs verwen
det. Bekannt ist die Abspeicherung von aktualisierten Daten von
Fahrzeug-Steuergeräten in einem Flash-RAM. Die Daten sind dabei
jeweils während einer vorangehenden Betriebsphase des Fahrzeu
ges in dem Fahrzeug erfasst worden und werden vor dem Abschal
ten des Steuergerätes in dem Flash-RAM für eine Wiederverwen
dung beim Einschalten des Steuergerätes abgespeichert
(DE 197 40 525 C1).
Aufgabe der Erfindung ist es ein Verfahren zum automatischen
Flashen von rechnergestützten Geräten in Fahrzeugen zu schaf
fen, mit dem in fertiggestellten und in ausgelieferten Fahr
zeugen abgespeicherte Betriebs-Software und/oder Parameter
unabhängig vom Standort des Fahrzeuges per Telekommunikation
aktualisiert werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des
Patentanspruchs 1 gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind in
den Unteransprüchen angegeben.
Die Ausgangssituation für die erfindungsgemäße Lösung ist ein
voll funktionsfähiges Fahrzeug - ein Pkw, Nfz oder sonstige
mobile Einheiten - mit mehreren rechnergestützten Geräten
inklusive ihrer abgespeicherten Software und Daten, insbe
sondere Fahrzeugparameter. Die erfindungsgemäße Lösung ist
anwendbar auf rechnergestützte, diagnosefähige Geräte,
insbesondere auf Steuergeräte des Fahrzeuges, die einen
überschreibbaren, nichtflüchtigen Datenspeicher von
ausreichender Speichergröße aufweisen. Im Zusammenhang mit
einer separaten Pufferbatterie kann aber auch ein flüchtiger
Speicher verwendet werden, der dann trotz abgeklemmter
Fahrzeugbatterie die gespeicherten Daten in einem Steuergerät
über lange Zeit gespeichert halten kann. Als Speicher kommen
bspw. ein Flash-RAM oder ein schneller Schreib-Lese-Perma
nentspeicher in Frage. Weiterhin ist es für die erfindungs
gemäße Lösung sinnvoll, eine elektronische Zentraleinheit in
dem Fahrzeug zu haben, über die sämtliche rechnergestützten
Geräte des Fahrzeuges miteinander kommunizieren. Diese
Zentraleinheit kann ein Datenbus-System und/oder ein Gateway-
Modul sein.
In der Zentraleinheit ist ein Grundmodul aufgenommen. Es bein
haltet neben einer Programm-Routine zum Flashen unter anderem
die gesamte Spannungsversorgung und die Absicherung dieser
Versorgung, die Datenkommunikation - z. B. ein Gateway - und
einige Subsysteme, wie z. B. einen zentralen Datenspeicher ZDS
und davon einen Speicherbereich, der als Programm-Pufferspei
cher PCB wirkt.
Die erfindungsgemäße Übertragung der aktualisierten Software
und/oder Daten, insbesondere der Fahrzeugparameter, von einer
stationären Umgebung an das Fahrzeug kann mittels beliebiger
Informationsübertragungsverfahren erfolgen - z. B. mittels
Handy, Satellit, Richtfunk oder Internet oder auch direkt per
Diagnoseverbindung via Laptop/PC oder über eine integrierte
Laptop-/PC-Schnittstelle.
Die Programm-Routine überprüft beim "Power On" während des
Startens des Fahrzeuges durch Vergleich, ob ein Zugriff vom
Werk oder Kundendienst erfolgte. Ist ein derartiger Eingriff
erfolgt, dann wird entweder der komplette zentrale Daten
speicher ZDS oder ein Teil davon mit neuen Daten bzw. Para
metern geladen. Ist das Parameterladen im Werk oder im Kunden
dienst erfolgreich beendet, werden je nach Produktions-/
Reparaturfortschritt sukzessive sämtliche im Fahrzeug hinzu
kommenden oder befindlichen Steuergeräte SG automatisch oder
durch manuelle Aktivierung und optischer Rückmeldung nachpara
metriert bzw. auf den neusten Stand gebracht.
Ist nach dem "Power On" das Fahrzeug nicht im Werks-Mode, so
wird überprüft, ob sich an den rechnergestützten Geräten - und
an ihrer Software oder Parameterbelegung etwas geändert hat.
Eine daraus resultierende Notwendigkeit für ein Flashen der
Geräte erfolgt nach einer von der Routine gesteuerten Über
prüfung, ob das Fahrzeug sicher abgestellt ist.
Per Telekommunikation übertragene, aktualisierte Software oder
Parameter werden während der Fahrt zunächst zwischengespeichert
und später bei sicher abgestelltem Fahrzeug in die Steuergeräte
geflasht. Bei einem Flash-Vorgang wird der alte Software- und
Parameterzustand von der Routine für weitere Fahr-Kilometer -
etwa 100 km - gesichert und kann bei Problemen wieder in die
Steuergeräte zurückgeflasht werden. Nach Ablauf dieser festgelegten
Fahr-Kilometer-Distanz kann der alte Datenbestand
gelöscht werden.
Die Lebenslaufdaten des Grundmoduls sind in einem räumlich
getrennten Spiegelspeicher abgebildet, der außerhalb der
Zentraleinheit im Fahrzeug angeordnet ist. Falls aus irgend
einem Grund das Grundmodul oder ein System welches den Spiegel
speicher beinhaltet getauscht wird, so kann mit der Programm-
Routine festgestellt werden, was getauscht wurde. Bei einem
Tausch des Grundmodules können bei einem vorhandenen Diag
nosebus sämtliche Daten der rechnergestützten Geräte von den
Geräten aus wieder in das Grundmodul eingelesen werden, somit
ist das Grundmodul mit den Lebenslaufdaten aus dem Spiegel
speicher wieder voll funktionsfähig im Fahrzeug.
Die erfindungsgemäße Lösung bietet über die per Telekommuni
kation erfolgende Aktualisierung der Software bei gleichblei
bender Hardware eine kostengünstige und komfortable Möglichkeit
zu einer nachträglichen Komfortverbesserung am Fahrzeug, ohne
dass das Fahrzeug dazu in eine Werkstatt gebracht werden muß.
Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass das erfindungsgemäße
Flashen weltweit durchführbar ist und somit den Erfordernissen
eines globalen Fahrzeugmarktes in idealer Weise entspricht. Der
Austausch von Software und/oder Parametern ist über das erfin
dungsgemäße Flashen flexibel und vorselektiert durchführbar.
Fahrzeuge - oder Produkte für Fahrzeuge - die das Werk verlas
sen sind üblicherweise erfasst und dokumentiert. Fahrzeuge und
Produkte, die beim Kunden in Gebrauch sind, können irgendwel
chen Produktänderungen unterliegen. Diese sind nicht immer
eindeutig zu erfassen. Über eine Informationsplattform können
im Rahmen der erfindungsgemäßen Lösung die augenblicklichen
Dokumentationsdaten der diagnosefähigen Geräte des Fahrzeuges
während der Fahrt zurückgelesen und damit im Werk dokumentiert
werden.
Anhand der Zeichnung wird im Folgenden ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung näher beschrieben. Fig. 1a bis Fig. 1j zeigen ein
komplettes Ablaufdiagramm einer Programm-Routine zur automa
tischen Steuerung des Flashens.
In Fig. 1a startet die Routine mit einer Überprüfung der Span
nung von Klemme 15 ob die Zündung eingeschaltet ist. Für den
Fall, dass die Zündung eingeschaltet ist - Stellung "1" am
Zündschloss -, wird von der Routine ein Diagnosekanal im Grund
modul aktiviert.
Ist die Zündung nicht eingeschaltet, überprüft die Routine, ob
es sich um ein GGVS-Fahrzeug handelt. GGVS bedeutet in diesem
Zusammenhang Gefahrgutverordnung Straße. Wenn ja, wird Klemme
30 - Kl.30 - überprüft, die eine Spannung von 12 V, 24 V oder
48 V bei angeschlossener Batterie führt, wenn nicht das in
diesen Fahrzeugen standardmäßig vorhandene GGVS-Modul über ein
"Not-Aus" aktiviert worden ist. Die Überprüfung auf den GGVS-
Status ist in dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel
optional enthalten. Die Routine kann von dem Fachmann bei
Bedarf auch ohne diese Überprüfung ausgelegt werden, ohne dass
dies hier näher beschrieben ist.
Bei abgeschalteter Zündung und aktiver Klemme 30 wird unabhän
gig davon, ob es sich um ein GGVS-Fahrzeug handelt, an den
Geräten ein Nachlauf-Mode - INS-Nachlauf-Mode - aktiviert. Mit
dem INS-Nachlauf-Mode werden in bekannter Weise die rechnerge
stützten Geräte beim Abschalten der Zündung nicht sofort von
der Spannung abgeschaltet, sondern sie laufen für einige Zeit
nach. Sie schalten sich erst dann selbsttätig ab, wenn sie
gewisse Echtzeit-Parameter RTP abgespeichert haben. Damit wird
beim Einschalten der Zündung immer der richtige Ausgangszustand
der Steuergeräte SG erreicht. Erfindungsgemäß ist dieser INS-
Nachlauf-Mode um eine Überprüfung ergänzt, mit der geklärt
wird, ob eine Reparatur am Fahrzeug ausgeführt worden ist;
Fig. 1h.
Fig. 1b und Fig. 1c zeigen die bei eingeschalteter Zündung erfol
gende Aktivierung des Diagnose-Kanals im Grundmodul. Zunächst
wird dabei überprüft, ob der Werksmode und der Zugriffscode des
Werkes auf OK gesetzt ist. Für Fahrzeuge im Werk mit gesetztem
Zugriffscode erfolgt die übliche Produktionsparametrierung,
wobei die Steuergeräte SG entsprechend dem Produktionsfort
schritt mit sämtlichen Fahrzeugdaten aus dem zentralen Daten
speicher ZDS geladen werden. Die nachstehende Beschreibung und
das Ablaufdiagramm beziehen sich auf Steuergeräte SG, obwohl
die erfindungsgemäße Lösung für den Fachmann erkennbar nicht
auf Steuergeräte beschränkt ist, sondern allgemein auf rechner
gestützte Geräte in Fahrzeugen oder sonstigen mobilen Einheiten
anwendbar ist.
Für ausgelieferte Fahrzeuge wird im Diagnosekanal anhand einer
Produzenten-Sachnummer für die Hardware HW-PRSN zunächst über
prüft, ob sich die Hardware der Steuergeräte SG gegenüber der
HW-PRSN im ZDS geändert hat. Ist diese unverändert, so wird
anhand einer Produzenten-Sachnummer für Software SW-PRSN die
Software ebenso überprüft. Liegt keine Änderung vor werden die
abgespeicherten Parameter PP anhand einer Checksumme gegen den
zentralen Datenspeicher ZDS geprüft und wenn auch dort keine
Änderung vorliegt, erfolgt noch eine Überprüfung darauf, ob
sich der Fahrzeug-Identitätscode Fz-ID gegenüber dem zentralen
Datenspeicher ZDS des Grundmodules GM oder gegenüber dem
außerhalb des Grundmodules GM angeordneten Spiegelspeicher - in
denen sich auch die Lebenslaufdaten des GMs befinden - geändert
hat. Wenn bei den vorangehend beschriebenen Prüfungen keine
Änderungen registrierbar sind, wird der Diagnosekanal im Grund
modul wieder freigegeben. Alternativ kann zur Erhöhung der
Redundanz auch mehr als ein Spiegelspeicher für das Grundmodul
im Fahrzeug vorgesehen sein.
Wird aber eine Änderung registriert, so erscheint eine Instru
mentenmeldung, dass die Programmroutine mit dem Flash-Mode
beginnt. Fig. 1d zeigt den Einstieg in den Flash-Mode; im
Ablaufdiagramm abgekürzt als "F-Mode" bezeichnet. Nachdem der
Fahrer abhängig von seiner Fahrsituation dem Flash-Mode grund
sätzlich zugestimmt hat, wird geklärt, ob das Fahrzeug mit Mit
teln zur Telekommunikation und einem Satellitennavigations
system GPS ausgestattet ist. Wenn dieser Fall vorliegt, wird
eine aktuelle Fahrzeug-Ausstattungsliste per Telekommunikation
über das Internet bei einem dafür vom Werk vorgesehenen
Provider und bei Kompatibilität vom Provider ein Datenpaket
- in den Figuren als "FLASHContainer" bezeichnet -, das die
Software und Firmware für das jeweilige Steuergerät SG in
komprimierter Form enthält, an den Programm-Pufferspeicher PCB
des Grundmodules GM gesendet. Die Parameter PP sind in dem
Datenpaket nicht zwingend enthalten. Die voranstehend vorge
schlagene Internet-Telekommunikationsverbindung, kann von dem
Fachmann durch beliebig andere geeignete Telekommunikationsver
bindungen ersetzt werden.
Vor dem eigentlichen Flashen wird noch per Satellitennaviga
tionssystem GPS geprüft, ob der augenblickliche Fahrzeugstand
ort unkritisch ist. Wenn das Fahrzeug kein Satellitennaviga
tionssystem GPS aufweist, wird die Sicherheit des Fahrzeug
standortes beim Fahrer abgefragt. Weiterhin wird mit dem Diag
nosekanal geprüft, ob der Motor ausgeschaltet ist, das Fahrzeug
steht und/oder ob die Feststellbremse angezogen ist; Fig. 1e.
Sind diese Sicherungen ausgeführt, kann der Fahrer nach der
Klärung, ob alle Datenpakete im Programm-Zwischenspeicher PCB
sind und zu einem Flash-Container zusammengeführt worden sind
mittels Rückprüfung der Checksumme über Telekommunikation -
Fig. 1f -, nach Erhalt einer Freigabemeldung schließlich das
Flashen einleiten. Das Laden der Datenpakete in den ZDS erfolgt
über Telekommunikation im Hintergrund während das Fahrzeug
fährt. Ist im Programm-Zwischenspeicher PCB kein neues
Datenpaket enthalten, wird anhand der Checksumme der Parameter
PP im Vergleich mit dem zentralen Datenspeicher ZDS überprüft,
ob durch den Einbau eines neuen Steuergerätes an der Parame
trierung des Fahrzeuges etwas geändert werden muß. Ist die
Checksumme unverändert geblieben, wird der Flash-Mode beendet.
Vor dem Einleiten des Flashens - für den Fall, dass ein neuer
Flash-Container im Programm-Pufferspeicher PCB enthalten ist -
holt sich das entsprechende Steuergerät SG den neuen Flash-
Container aus dem Programm-Pufferspeicher PCB ab und entpackt
und/oder dekomprimiert ihn selbständig.
Die Programm-Routine überprüft anschließend, ob das Flashen
erfolgreich war und ob in dem geänderten Steuergerät SG nach
dem Flashen Fehler auftreten; Fig. 1g. Wenn alles Ok ist, kann
der Nachlauf-Mode beendet und anschließend das Fahrzeug gestar
tet werden. Wenn auch dabei keine Fehler auftreten, wird das
erfolgreiche Ende des Flash-Modes angezeigt und das alte Daten
paket des Steuergerätes SG aus Vorsichtsgründen erst nach ca.
100 Fahrkilometern gelöscht. Treten in dem geänderten SG Fehler
auf, erfolgt auf dem Instrument eine Meldung "Werkstatt sofort
aufsuchen oder Kundendienst mit Diagnoseassistent bestellen".
Vom Kundendienst werden dabei mittels eines Diagnosegerätes die
neuesten Parameter oder die neueste Software über eine Daten
schnittstelle in das Grundmodul eingespielt.
Fig. 1h zeigt den Ablauf des INS-Nachlauf-Modes. Die Programm
Routine überprüft dabei, ob der Fahrzeug-Identitätscode Fz-ID -
dem Fachmann auch unter der Abkürzung "VIN" bekannt - des
Grundmoduls GM oder des Spiegelspeichers geändert worden ist.
Nach einer vom Fahrer bestätigten Kenntnisnahme einer Änderung
werden dann entweder die Fahrzeugdaten vom Grundmodul zum aus
getauschten Spiegelspeicher übertragen, oder das ausgetauschte
Grundmodul holt sich selbsttätig über den Diagnosebus die
Fahrzeugdaten aus allen Steuergeräten SG.
Anschließend wird nach einer einleitenden Überprüfung der Fz-ID
anhand der Produzenten-Sachnummern PRSN für Hardware und Soft
ware und anhand der Checksumme für die Parameter PP überprüft,
ob sich an den Steuergeräten SG etwas geändert hat; Fig. 1i.
Liegt keine Änderung vor, wird der Nachlauf-Mode beendet;
andernfalls geht die Routine wieder in den vorangehend
beschriebenen Flash-Mode über.
Fig. 1j zeigt einen Zweig der Programm-Routine für den Nachrüst
fall, in dem ein bis dato unbekanntes Steuergerät SG eingebaut
wird. Die Programm-Routine verzweigt in diesen Ablauf, wenn im
Programmier-Mode für ein Steuergerät SG eine gegenüber dem zen
tralen Datenspeicher ZDS geänderte Checksumme für die Parameter
PP festgestellt wird - Fig. 1f - und aktualisiert den Parame
tersatz des Fahrzeuges.
Claims (6)
1. Verfahren zur Abspeicherung von Daten in rechnergestützten
Geräten von Verkehrsmitteln, wobei die Geräte einen Daten
speicher zur Abspeicherung von Betriebs-Software und/oder
Fahrzeugdaten aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass
in fertiggestellten und in ausgelieferten Fahrzeugen beim
Starten des Fahrzeuges mittels einer in einem Grundmodul (GM)
des Fahrzeuges abgespeicherten Programm-Routine überprüft wird,
ob sich bei den Geräten an der Hardware oder an der Software,
oder ob sich bezüglich der Fahrzeugdaten gegenüber dem Datenin
halt eines im Grundmodul (GM) enthaltenen zentralen Daten
speichers (ZDS) etwas geändert hat oder ob ein Datenpaket mit
aktualisierter Betriebs-Software per Telekommunikation an das
Grundmodul übersandt worden ist, und dass bei vorliegenden
Änderungen oder Aktualisierungen die Programm-Routine den
Dateninhalt der Datenspeicher mit dem Dateninhalt eines
Datenpaketes flasht.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei
vorliegenden Änderungen oder Aktualisierungen die Programm-
Routine den Dateninhalt der nichtflüchtigen Gerätespeicher mit
dem Dateninhalt eines angeforderten, aktualisierten
Datenpaketes flasht.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das
Flashen erfolgt, nachdem mit der Programm-Routine eine
Kontrolle durchgeführt ist, ob das Fahrzeug für das Flashen auf
einem sicheren Standort abgestellt ist.
4. Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die von der Programm-Routine kontrollierte Standortkon
trolle vor dem Flashen ein im Fahrzeug vorhandenes Satelliten
navigationssystem GPS einbezieht.
5. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass der zentrale Datenspeicher (ZDS) durch
mindestens einen im Fahrzeug außerhalb des Grundmodules (GM)
angeordnete Spiegelspeicher ergänzt ist und dass die Programm-
Routine anhand der Fahrzeug-Identitätscodes (FZ-ID) überprüft,
ob der zentrale Datenspeicher (ZDS) oder einer der Spiegel
speicher nach der Fertigstellung des Fahrzeuges geändert worden
ist.
6. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis S. dadurch
gekennzeichnet, dass die Programm-Routine bei der Nachrüstung
eines bis dato unbekannten Gerätes den Parämetersatz des Fahr
zeuges aktualisiert oder ihn via externer Kundendienstdaten
bank über ein Diagnosegerät einliest.
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