DE10007137A1 - Vorrichtung zum Transport von Gegenständen in einem Personenkraftwagen - Google Patents
Vorrichtung zum Transport von Gegenständen in einem PersonenkraftwagenInfo
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Abstract
Eine Vorrichtung zur Unterbringung und zum Transport von Gegenständen, insbesondere leichtem Stückgut, im Gepäckraum 5 eines Personenkraftwagens, bei dem ein aus zwei seitlichen und quer verlaufenden Rahmenteilen 1 bis 4 gebildeter Rahmen an seinen beiden seitlichen Rahmenteilen 1, 3 im Gepäckraum 5 abstützbar ist, und der Rahmen einen Träger für einen oder mehrere Behälter zur Aufnahme der Gegenstände bildet.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Transport von
Gegenständen in einem Personenkraftwagen.
Es ist bekannt, in einem Personenkraftwagen leichte Gegen
stände und Güter, wie Schirm, Karten, Hüte und dergleichen,
auf einem Ablageboden (Hutablage) abzulegen und zu transpor
tieren. Der Ablageboden erstreckt sich zwischen der Rückbank
und der Unterkante des Heckfensters des Personenkraftwagens
und dient bei mit einem Heckfenster versehenen Heckklappen
auch zur Abdeckung des Gepäckraumes. Leichtes Stückgut liegt
locker und ungesichert auf der Fläche des Ablegebodens.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung der
eingangs genannten Art zu schaffen, bei welcher der Transport
leichten Stückgutes mit mehr Sicherheit bei variabler Gestal
tung des dafür vorgesehenen Stauraumes erzielt wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
Hierzu wird durch die Erfindung ein Rahmen geschaffen,
welcher mit zwei seitlichen und wenigstens einem quer dazu
verlaufenden Rahmenteil im Gepäckraum des Personenkraftwagens
abstützbar ist, wobei der Rahmen einen Träger für einen oder
mehrere Behälter, in welchem bzw. welchen die zu transpor
tierenden Gegenstände aufgenommen werden, bildet. Der Rahmen
wird hierzu in bevorzugter Weise im oberen Bereich des
Gepäckraumes abstützbar gestaltet. Es ist jedoch auch
möglich, den Rahmen in einer mittleren Höhenlage im Gepäck
raum, insbesondere in seinen beiden seitlichen Rahmenteilen,
abzustützen.
Der Rahmen kann hierzu aus vier im wesentlichen im Rechteck
angeordneten Rahmenteilen aus einem Stück (Rahmenbauweise)
gebildet sein. Die Rahmenteile können beispielsweise aus
einem Aluminiumprofil und/oder Aluminiumgußteil gebildet
sein. Auch Kunststoff, Stahl, Magnesium etc. ist als Rahmen
material einsetzbar. Am Rahmen können mehrere Ausnehmungen
vorgesehen sein, welche durch in Fahrzeugslängsrichtung
verlaufende Stege innerhalb des Rahmenrechtecks gebildet
werden. In diese Ausnehmungen können geeignete Behälter
eingesetzt oder eingehängt werden. Die Behälter sind in
bevorzugter Weise derart ausgebildet, dass variable Aufbe
wahrungsmöglichkeiten des leichten Stückgutes, welches
Kleidungsstücke, Einkaufsgegenstände oder ständige im Auto
benötigte Gegenstände, wie Schirme, Karten, Eiskratzer und
dergleichen, sein können, erzielt werden.
Die hierzu geeigneten Behälter können aus flexiblem oder
starrem Material gebildet sein und lose oder fest mit dem
Rahmen verbunden werden. Flexible Behälter, wie Netze,
Taschen, Beutel oder Tüten, können aus textilem Gewebe,
Kunststoff, Leder oder einem anderen weichen Material beste
hen. Als starre Behälter eignen sich Wannen oder Kisten,
welche in entsprechenden Ausnehmungen des Rahmens eingehängt
werden oder fest mit diesem verbunden sind. Hierzu kann der
Rahmen beispielsweise als Wendeboden ausgebildet sein, an
dessen einer Seite eine oder mehrere wannenförmige Behälter
angeformt sind und fest mit dem Rahmen verbunden sind, und
dessen andere Seite im wesentlichen eben und als Ablagefläche
für Hüte und dergleichen ausgebildet ist. Durch Wenden des
Wendebodens läßt sich der gewünschte Transport und die gewün
schte Ablage für das leichte Stückgut erzielen.
Ferner ist es möglich, am Rahmen eine zusammenlegbare
Klappbox zu befestigen, welche im zusammengelegten Zustand
eine durchgehende Ablagefläche oder optische Abdeckung
bildet.
Ferner kann bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel am im
wesentlichen rechteckig ausgebildeten Rahmen ein Behälter
dadurch gebildet werden, dass die vom rechteckigen Rahmen
umschlossene Ausnehmung durch einen oben liegenden Ablege
boden, der am Rahmen vorzugsweise am vorderen quer verlaufen
den Rahmenteil schwenkbar angelenkt ist, sowie von einem
darunter liegenden Fachboden gebildet wird. Der zwischen dem
Ablegeboden und dem Fachboden vorgesehene Stauraum kann
dadurch vergrößert werden, dass der Fachboden aus einer
oberen im wesentlichen am Rahmen anliegenden und dort fixier
ten Position unter Beibehaltung der Verbindung mit dem Rahmen
in eine untere Position abgesenkt werden kann. Die Verbindung
zwischen dem absenkbaren Fachboden und dem Rahmen erfolgt in
bevorzugter Weise durch wenigstens zwei flexible Materialbah
nen zwischen den zur Fahrzeuglängsrichtung querverlaufenden
Rahmenteilen und dem Fachboden. Der zwischen dem Fachboden
und dem Ablegeboden erweiterte Stauraum kann auch allseitig
von flexiblen Materialbahnen umgeben sein, wozu dann auch
zwischen den beiden in Fahrzeuglängsrichtung verlaufenden
Rahmenteilen und dem Fachboden flexible Materialbahnen vorge
sehen sind. Die flexiblen Materialbahnen bestehen bevorzugt
aus textilem Material. Wenn der Fachboden sich in seiner
oberen Position befindet, sind die flexiblen Materialbahnen
in dem Raum zwischen dem Ablegeboden und dem Fachboden in
gefalteter Anordnung untergebracht.
Der Ablegeboden kann mittels einer von Hand lösbaren Ver
riegelungseinrichtung mit dem Rahmen am hinteren querver
laufenden Rahmenteil verriegelbar sein.
In dem erweiterten Stauraum zwischen dem Ablegeboden und dem
Fachboden können beispielsweise Taschen, für die an den
querverlaufenden Rahmenteilen paarweise einander gegenüber
liegende Einhängevorrichtungen vorgesehen sind, untergebracht
werden. Auch eignet sich dieser separate Stauraum für die
Ablage von leichteren Stückgut, das vom übrigen Raum des
Gepäckraums getrennt untergebracht ist.
Durch den erfindungsgemäßen Rahmen wird eine variable
Laderaumgestaltung geschaffen. Ferner wird eine optisch
ansprechende Laderaumabdeckung, insbesondere bei Heckklappen,
in welche das Heckfenster integriert ist, gewährleistet.
Darüber hinaus kann der Rahmen bei Nichtbenutzung leicht
verstaut werden. Dies wird durch eine vorzugsweise
Klappbarkeit des Rahmens noch unterstützt. Ferner erreicht
man eine Sicherung des leichten Stückgutes durch die Ablage
in den jeweils dafür geeigneten Behältern.
Anhand der Figuren wird an Ausführungsbeispielen die Er
findung noch näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel in perspektivischer
Darstellung;
Fig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel in perspektivischer
Darstellung;
Fig. 3 ein drittes Ausführungsbeispiel in perspektivischer
Darstellung;
Fig. 4 eine schnittbildliche Darstellung des dritten
Ausführungsbeispiels an einer Schnittstelle A;
Fig. 5 ein viertes Ausführungsbeispiel in perspektivischer
Darstellung;
Fig. 6 das vierte Ausführungsbeispiel in modifizierter
Ausgestaltung;
Fig. 7 ein fünftes Ausführungsbeispiel der Erfindung;
Fig. 8 ein sechstes Ausführungsbeispiel der Erfindung;
Fig. 9 ein Bauteil, welches bei dem in der Fig. 8
dargestellten Ausführungsform zum Einsatz kommen
kann;
Fig. 10 ein ähnliches Bauteil wie in der Fig. 9 mit unter
schiedlicher Ausgestaltung;
Fig. 11 ein siebtes Ausführungsbeispiel der Erfindung;
Fig. 12 ein achtes Ausführungsbeispiel der Erfindung;
Fig. 13 ein neuntes Ausführungsbeispiel der Erfindung in
einer bestimmten Betriebsstellung;
Fig. 14 das Ausführungsbeispiel der Fig. 13 in einer
weiteren Betriebsstellung;
Fig. 15 in Seitenansicht ein zehntes Ausführungsbeispiel
der Erfindung, welches ein Ablagefach bildet;
Fig. 16 das in Fig. 15 dargestellte Ausführungsbeispiel mit
vergrößertem Stauraum;
Fig. 17 eine Draufsicht auf das in den Fig. 15 und 16
dargestellte Ausführungsbeispiel mit in der rechten
Hälfte freiliegender Innenansicht des geschaffen
separaten Stauraums; und
Fig. 18 eine perspektivische Darstellung des Aus
führungsbeispiels von schräg oben gesehen.
Die in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele be
sitzen einen Rahmen, welcher von Rahmenteilen 1 bis 4 ge
bildet wird. Mit Ausnahme des in der Fig. 7 dargestellten
Ausführungsbeispiels wird von den Rahmenteilen 1 bis 4 ein
rechteckiger Rahmen gebildet, in welchem Behälter ver
schiedenster Ausführungsformen untergebracht werden können.
Die verschiedenen Behälter können fest mit dem Rahmen verbun
den sein oder auswechselbar in den Rahmen eingesetzt oder am
Rahmen eingehängt werden. Der aus den Rahmenteilen 1 bis 4
bestehende Rahmen bildet somit den Träger für unterschiedlich
gestaltete Behälter, in denen leichtes Stückgut, wie
Kleidungsstücke, Lebensmittel, Einkaufsgegenstände, Klein
teile und dergleichen untergebracht werden können.
Der Rahmen mit den jeweils daran getragenen Behältern kann
mit den sich seitlich in Längsrichtung des Fahrzeugs er
streckenden Rahmenteilen 1 und 3 in einem Gepäckraum 5 des
Personenkraftwagens abgestützt werden. Die Abstützung kann,
wie es in den Fig. 1, 2, 11 und 13 gezeigt ist, in einem
oberen Bereich des Gepäckraumes 5 erfolgen oder in einer
Zwischenlage etwa in halber Höhe des Gepäckraumes 5, wie es
in Fig. 14 dargestellt ist.
Es können unterschiedliche Behälter, wie Netze 6, Taschen 7,
Wannen 8, Tüten 9 oder auch Kisten, beispielsweise in Form
einer Klappbox 18, zum Einsatz kommen.
Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist am
Rahmen eine Netzbespannung mit dem Netz 6 vorgesehen. Das
Netz 6 wird von den Rahmenteilen 1 bis 4 getragen, die im
oberen Bereich des Gepäckraumes 5 an den seitlichen Rahmen
teilen 1 und 3 abgestützt sind. Um eine etwa parallel zur
Fahrzeugslängsachse verlaufende Schwenkachse 27 können die
Rahmenteile 2 und 4 etwa in ihrer Mitte verschwenkt und
zusammengeklappt werden, so dass man einen klappbaren Rahmen
mit Netzaufspannung erhält. Bei Nichtgebrauch kann dieser
Rahmen leicht verstaut werden. Das Netz 6 ist blickdicht über
den Gepäckraum 6 ausgebreitet und besteht aus elastischem,
insbesondere textilem Material. Es bietet eine sichere Ver
staumöglichkeit und kann insbesondere mit leichten Gegen
ständen, wie Kleidungsstücke, Lebensmittel, Kleinteile und
dergleichen befüllt werden.
Das Netz kann auch wannenartig nach unten in den Gepäckraum 5
hin durchhängen, wie es beim Ausführungsbeispiel der Fig. 2
gezeigt ist. Gegebenenfalls kann es mit einem an sich
bekannten Rollo 28 abgedeckt werden. Die Konstruktion des in
der Fig. 1 dargestellten Rahmens mit Netzbespannung kann in
der Weise ausgebildet sein, wie es in den Fig. 3 und 4
gezeigt ist. Bei dieser Ausführungsform besteht das Netz 6
aus einem oben liegenden Bezug 22 und einem unten liegenden
Bezug 23. Der Rahmen kann von einem Aluminiumhohlprofil
gebildet sein, wie es sich aus der schnittbildlichen Darstel
lung des Rahmenteiles 4 bei A in Fig. 3 ergibt. In der Fig. 4
ist die schnittbildliche Darstellung des Rahmenprofils
gezeigt. Das Netz ist an umlaufenden Verankerungen 24 und 29
an den Rahmenteilen 1 bis 4 befestigt. Zum Öffnen des oben
liegenden Bezuges 22 dient ein erster Reißverschluß 20.
Dieser erster Reißverschluß 20 verläuft im wesentlichen
entlang den Rahmenteilen 1, 4 und 3. Beim Öffnen des Reißver
schlusses 20 kann der oben liegende Bezug 22 aufgeklappt
werden, so dass Gegenstände in einem Stauraum 26 unterge
bracht werden können. Dieser Stauraum wird zwischen den
beiden Bezügen 22 und 23 gebildet.
Zur Vergrößerung des Stauraumes 26 nach unten hin kann der
unten liegende Bezug 23 ein umlaufendes gefaltetes Bezugteil
25 aufweisen. Im gefalteten Zustand wird dieses Bezugteil 25
mittels eines zweiten Reißverschlusses 21 am Rahmen festge
halten. Falls ein vergrößerter Stauraum 26 benötigt wird,
kann der Reißverschluß 21 geöffnet werden, so dass das unten
liegende Bezugteil 23 durch den entfalteten Bezugteil 25
erweitert wird, wie es aus Fig. 4 zu ersehen ist.
Das Hohlprofil der Rahmenteile 1 bis 4 kann insbesondere bei
den Rahmenteilen 1 und 3 durch angegossene Teile insbesondere
Aluminiumguß zur Verbreitung einer Auflagefläche im Gepäck
raum 5 des Kraftfahrzeuges kombiniert sein, wie es bei
spielsweise in den Fig. 6, 11 und 12 verdeutlicht ist.
In dem flachen Stauraum 26, in welchem das gefaltete Be
zugteil 25 zur Raumvergrößerung nicht ausgenützt wird, können
flache Gegenstände, wie Autoatlas, Schirm und dergleichen,
nach außen hin unsichtbar untergebracht werden. Wenn
zusätzliche Gegenstände im Stauraum eingefügt werden sollen,
wird, wie oben schon erläutert, der zweite Reißverschluß 21
geöffnet.
Anstelle des Netzes kann auch ein anderes weiches Material,
beispielsweise Leder, Kunstleder oder ein gestricktes bzw.
geflochtenes Material aus textilen oder Kunststoff-Fasern
verwendet werden.
Bei den in den Fig. 5, 6 und 7 dargestellten Aus
führungsbeispielen ist der Rahmen als Modulrahmen ausge
bildet. Er bietet eine flexible Nutzung, da unterschiedliche
Behälter an ihm abgestützt werden können.
Bei den in den Fig. 5 und 6 dargestellten Aus
führungsbeispielen sind Ausnehmungen 10, 11 und 12 durch in
Fahrzeugslängsrichtung verlaufende Rahmenstege 30 und 31
geschaffen. In den Ausnehmungen 10, 11 und 12 können Wannen
8, Netze 6, Tüten 9 oder Beutel und Taschen eingehängt bzw.
eingesetzt werden. Es wird hierdurch ein sicherer Transport
der Behälter und der darin untergebrachten Gegenstände
gewährleistet. Die Rahmenstege 30 und 31 können auch hohl
ausgebildet sein, so dass in ihren Hohlräumen Schirme und
ähnliche Gegenstände eingeschoben werden können, wie es in
Fig. 5 verdeutlicht ist. Ferner können an den innenliegenden
Flächen der Rahmenteile 1 und 3 sowie an den Rahmenstegen 30
und 31 Einhängevorsprünge 13 vorgesehen sein, an denen
Taschen, Einkaufstüten und dergleichen eingehängt werden
können.
Bei dem in der Fig. 7 dargestellten Ausführungsbeispiel sind
Einhängebügel 14 vorgesehen, welche an dem vorderen quer
verlaufenden Rahmenteil 2 befestigt sind. Die Einhängebügel
14 sind U-förmig ausgebildet und mit ihren beiden Schenkeln
am vorderen quer verlaufenden Rahmenteil 2 befestigt. Insbe
sondere Einkaufstaschen können im Bereich ihres Handgriffes
auf die Einhängebügel 14 aufgeschoben werden. Auf einem
Haltebügel können mehrere Taschen 7 aufgeschoben werden.
Gegebenenfalls wird der Rahmen des Ausführungsbeispiels 7 mit
den seitlichen Rahmenteilen 1 und 3 im Gepäckraum in der
Weise abgestützt, dass die Taschen 7 am Boden aufstehen, so
dass die Einhängebügel 14 eine zusätzliche Stütze beim Trans
port im Gepäckraum des Kraftfahrzeuges bieten und die
Einkaufstasche bzw. Einkaufstüte stabil im Gepäckraum steht.
Zusätzlich kann über den Rahmen ein weicher Überzug (soft
cover) gezogen werden, so dass eine Abdeckung, wie bei dem
Ausführungsbeispiel der Fig. 3 und 4 erzielt wird.
Bei dem in der Fig. 8 dargestellten Ausführungsbeispiel ist
ein Netz auf einen Rahmen zur Bildung einer Netztasche 17
befestigt. Ausführungsbeispiele für den Rahmen sind in den
Fig. 9 und 10 dargestellt. Bei diesen Ausführungsbeispielen
ist der von den Rahmenteilen 1 bis 4 gebildete Rahmen mit
einer Ablagefläche ausgefüllt. Zwischen der Ablagefläche und
der Netztasche 17 können Gegenstände angeordnet werden. Die
Netztasche kann auf die Rahmenteile 1 bis 4 in bekannter
Weise aufgespannt sein.
Die Auflagefläche der in den Fig. 9 und 10 dargestellten
Rahmen können ebene Oberflächen eines Wendebodens 15 sein,
wie er in der Fig. 11 dargestellt ist. Hierzu sind an der
anderen Oberfläche des Wendebodens 15 zur Bildung von Wannen
8 und Fächern entsprechende Erhöhungen 32 (Fig. 9) vorgese
hen. Wie aus der Fig. 11 zu ersehen ist, kann der Wendeboden
im Gepäckraum 5 mit jeweils einer der beiden Oberflächen nach
oben gerichtet abgestützt werden. Wenn die Oberfläche 16 oben
liegt, kann sie als Hutablage dienen oder es liegt die Netz
tasche 17 des Ausführungsbeispiels der Fig. 8 bis 10 oben
auf. Im gewendeten Fall liegt die Oberfläche mit den Wannen 8
bzw. den durch die Erhöhungen 32 gebildeten Fächern oben. Die
Oberfläche 16 kann jedoch auch aus rein optischen Gründen an
ein bestimmtes Aussehen angepaßt sein. Die Fächer und Wannen
können verschiedenen Funktionen beim Transport leichter Güter
dienen. Der Wendeboden kann auch, wie es beim Aus
führungsbeispiel der Fig. 14 gezeigt ist, in einer abgesenk
ten etwa mittleren Höhe des Gepäckraumes abgestützt werden.
Bei dem in der Fig. 12 dargestellten Ausführungsbeispiel ist
in dem von den Rahmenteilen 1 bis 4 umschlossenen Rechteck
des Rahmens eine klappbare Kiste bzw. Klappbox 18 angeordnet.
Diese kann fest mit dem Rahmen verbunden sein. Im zusam
mengeklappten bzw. zusammengefalteten Zustand bildet die
Klappbox 18, wie es in der Darstellung (A) der Fig. 12
gezeigt ist, eine optische Abdeckung des Gepäckraumes. Zum
Einschieben wird die Klappbox 18 auseinandergeklappt, wie es
in der Darstellung (B) der Fig. 12 gezeigt ist. In dieser
Gebrauchsstellung kann sie als Transportkiste dienen und für
Einkäufe aus dem Fahrzeug entnommen werden. Gegebenenfalls
kann eine flexible Abdeckung (soft cover) über die in der
Klappbox 18 zu transportierenden Waren gebreitet werden. In
bevorzugter Weise besteht die Klappbox 18 aus Kunststoff.
Bei dem in den Fig. 13 und 14 dargestellten Aus
führungsbeispiel ist das von den Rahmenteilen 1 bis 4 um
schlossene Rechteck durch einen Ablegeboden 33 ausgefüllt.
Der Ablegeboden 33 ist fest mit den Rahmenteilen verbunden.
Am vorderen Rahmenteil 2 ist um eine Achse, welche am Rahmen
teil 2 längs verläuft, ein Klappnetz 19 schwenkbar gelagert.
In der senkrechten Position (Fig. 13) dient das Klappnetz 19
als Schutz vor den Gegenständen, welche auf dem Ablegeboden
33 liegen. Die Höhe des Klappnetzes 19 ist so bemessen, dass
eine Sicht durch das Heckfenster nach hinten noch vorhanden
ist. Durch die Schwenkfähigkeit des Klappnetzes 19 in eine
horizontale Position, welche in der Fig. 14 dargestellt ist,
erzielt man eine Vergrößerung der Ablagefläche des Ablege
bodens 33. Der Ablegeboden 33 mit dem in die horizontale
Position geklappten Klappnetz 19 wird in bevorzugter Weise in
einer etwa mittleren Höhenlage im Gepäckraum 5 des Kraft
fahrzeugs untergebracht, wie es in der Fig. 14 dargestellt
ist. Hierdurch erreicht man neben der Vergrößerung der Ab
lagefläche auch eine Aufteilung des Laderaumes in einen
oberen und einen unteren Laderaum.
Bei dem in den Fig. 15 bis 18 dargestellten Aus
führungsbeispiel wird am Rahmen ein Behälter 34 durch einen
oben liegenden Ablegeboden 35 und einen darunter liegenden
Fachboden 36 gebildet. Der Ablegeboden 35 besitzt an seiner
Oberseite Ablagemulden 48 zur Ablage von Gegenständen wie
Hüte, Taschen und dergleichen. Der Behälter 34 bildet an der
Oberseite des Gepäckraumes 5 eine optische Abdeckung und kann
beispielsweise unter einer Heckscheibe 45 einer Heckklappe 46
des Kraftfahrzeugs angeordnet sein. Der am Rahmen gebildete
Behälter 34 erstreckt sich zwischen der Rücksitzbank 47 und
der rückwärtigen Gepäckraumbegrenzung. Von dem Ablegeboden 35
und Fachboden 36 wird die vom im wesentlichen rechteckigen
Rahmen umfasste Ausnehmung nach oben hin und nach unten hin
abgedeckt. Der Ablegeboden 35 kann um eine am vorderen
querverlaufenden Rahmenteil 2 vorgesehene Schwenkachse 50
verschwenkt werden, wie es in Fig. 15 mit strichlinierten
Linien dargestellt ist. Auf diese Weise lässt sich der
zwischen dem Ablegeboden und dem Fachboden gebildete Stauraum
öffnen und schließen.
Wie aus der Fig. 16 zu ersehen ist, kann der Stauraum 39
zwischen dem Ablegeboden 35 und dem Fachboden 36 durch Ab
senken des Ablegebodens 35 vergrößert werden. Beim
dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Fachboden 36 mit
dem Rahmen über flexible Materialbahnen 37, 38 verbunden,
welche wie aus der Fig. 18 hervorgeht, den erweiterten
Stauraum 39 nach allen Seiten hin umfassen. Die flexiblen
Materialbahnen 37 und 38, welche aus textilem Gewebe bestehen
können, sind an Anbindungsstellen 51 mit dem Fachboden 36
verbunden.
Wie aus Fig. 16 zu ersehen ist, kann der Fachboden 36 nach
unten geschwenkt werden, so dass der erweiterte Stauraum 39
unten in den Gepäckraum 5 geöffnet ist. Der weggeklappte
Fachboden 36 bleibt mit der vorderen querverlaufenden Materi
albahn 37 über eine Anlenkstelle 52 verbunden, wie es aus der
Fig. 16 zu ersehen ist. Es ist auch möglich den Fachboden 36
am vorderen Rahmenteil 2 schwenkbar zu befestigen, um eine
Erweiterung des Stauraumes 39 zu ermöglichen.
Damit der Fachboden 36, wie in der Fig. 16 gezeigt ist, nach
unten um die Anlenkstelle 52 geschwenkt werden kann, ist in
den den Stauraum 39 umfassenden flexiblen Materialbahnen 37
und 38 eine umlaufende lösbare Verbindungseinrichtung 41
vorgesehen, die beispielsweise als umlaufender Reißverschluß
oder Klettverschluß oder dergleichen ausgebildet sein kann.
Die lösbare umlaufende Linie ist so gelegt, dass die Anlenk
stelle 52 verbleibt. Beispielsweise verläuft die lösbare
Verbindungseinrichtung 41 in den beiden seitlichen Material
bahnen 38 und der hinteren Materialbahn 37. An der vorderen
Materialbahn 37 wird die Verbindung mit dem Fachboden 36 zur
Bildung der Anlenkstelle 52 beibehalten.
Um den Fachboden 36 in seiner oberen Position, welche in Fig.
15 gezeigt ist zu halten, sind an den längsverlaufenden
Rahmenteilen 1 und 3 Fixiereinrichtungen, beispielsweise in
Form von Einhängevorrichtungen 49 (Fig. 17) vorgesehen. In
diesen Einhängevorrichtung 49 können über beidseitige Gurte
40 mit dem Fachboden 36 verbundene Schlaufen eingehängt
werden. Gegebenenfalls kann das Gurtstück, mit welchem der
Fachboden 36 an den Rahmenteilen 1 und 3 aufgehängt bzw.
fixiert ist, in seiner jeweiligen Länge verstellbar sein oder
es können mehrere Schlaufen in unterschiedlicher Höhe am Gurt
40 befestigt sein, so dass der Fachboden in unterschiedlichen
Höhenlagen fixiert werden kann. Bei der in der Fig. 15
dargestellten oberen Position des Fachbodens 36 befinden sich
die flexiblen Materialbahnen 37 und 38 in bevorzugter Weise
in dem Stauraum, der zwischen dem Ablegeboden 35 und dem
Fachboden 36 innerhalb der vom Rahmen umfassten Ausnehmung
geschaffen ist. Eine ausreichende Fixierung des Fachbodens 36
am Rahmen wird auch dann gewährleistet, wenn nur die vordere
und hintere flexible Materialbahnen 37 vorgesehen sind und an
den beiden Seiten die Gurte 40 mit den an der Einhängevor
richtung 49 einhängbaren Halteschlaufen vorgesehen sind. Die
beiden seitlichen Materialbahnen 38 können dann entfallen.
Wie insbesondere aus Fig. 17 zu ersehen ist, befinden sich an
den beiden quer verlaufenden Rahmenteilen 2 und 4 bügelför
mige Einhängevorrichtungen 42, welche durch Erhöhungen und
Vertiefungen an den Rahmenteilen gebildet werden. Die Ein
hängevorrichtung 42 sind wie aus der Fig. 17 zu ersehen ist,
paarweise einander gegenüberliegend an den Rahmenteilen 2 und
4 angeordnet. Es können hier beispielsweise Tragschlaufen von
Taschen eingehängt werden.
Der Ablegeboden 35 kann mittels einer Verriegelungseinrich
tung 44 am Rahmen zum Verschließen des Behälters 34 ver
riegelt werden. Die Verriegelungseinrichtung 44 ist mittels
eines Handgriffes 43 lösbar, so dass wie in der Fig. 15
gezeigt ist, der Ablegeboden 35 um seine Schwenkachse 50
verschwenkt werden kann. Die Verriegelung erfolgt an dem
rückwärtigen quer verlaufenden Rahmenteil 4.
Wie im Zusammenhang mit den Fig. 6, 11 und 12 schon er
läutert, besitzen die beiden längs verlaufenden Rahmenteile 1
und 3 verbreiterte Auflageflächen 54 und 55 für eine ver
besserte Fixierung im Fahrzeug. Im Bereich dieser Auflage
flächen 54 und 55 können lösbare Fixiermittel 56 und 57
vorgesehen sein, die mit karosserieseitigen Fixiermitteln
zusammenwirken.
1 Rahmenteil
2 Rahmenteil
3 Rahmenteil
4 Rahmenteil
5 Gepäckraum
6 Netz
7 Tasche
8 Wanne
9 Tüte
10 Ausnehmung
11 Ausnehmung
12 Ausnehmung
13 Einhängevorsprung
14 Einhängebügel
15 Wendeboden
16 ebene Oberfläche
17 Netztasche
18 Klappbox
19 Klappnetz
20 erster Reißverschluß
21 zweiter Reißverschluß
22 obenliegender Bezug
23 untenliegender Bezug
24 Verankerung
25 gefaltetes Bezugteil
26 Stauraum
27 Schwenkachse
28 Rollo
29 Verankerung
30 Rahmensteg
31 Rahmensteg
32 Erhöhungen
33 Ablegeboden
34 Behälter
35 Ablegeboden
36 Fachboden
37 flexible Materialbahn
38 flexible Materialbahn
39 Stauraum
40 Gurt
41 lösbare Verbindungseinrichtung (Reißverschluß)
42 Einhängevorrichtung
43 Handgriff
44 Verriegelungseinrichtung
45 Heckscheibe
46 Heckklappe
47 Rücksitzbank
48 Ablagemulde
49 Einhängevorrichtung
50 Schwenkachse
51 Anbindungsstelle
52 Anlenkstelle
53 Schlaufe
54 Auflagefläche
55 Auflagefläche
56 Fixiermittel
57 Fixiermittel
2 Rahmenteil
3 Rahmenteil
4 Rahmenteil
5 Gepäckraum
6 Netz
7 Tasche
8 Wanne
9 Tüte
10 Ausnehmung
11 Ausnehmung
12 Ausnehmung
13 Einhängevorsprung
14 Einhängebügel
15 Wendeboden
16 ebene Oberfläche
17 Netztasche
18 Klappbox
19 Klappnetz
20 erster Reißverschluß
21 zweiter Reißverschluß
22 obenliegender Bezug
23 untenliegender Bezug
24 Verankerung
25 gefaltetes Bezugteil
26 Stauraum
27 Schwenkachse
28 Rollo
29 Verankerung
30 Rahmensteg
31 Rahmensteg
32 Erhöhungen
33 Ablegeboden
34 Behälter
35 Ablegeboden
36 Fachboden
37 flexible Materialbahn
38 flexible Materialbahn
39 Stauraum
40 Gurt
41 lösbare Verbindungseinrichtung (Reißverschluß)
42 Einhängevorrichtung
43 Handgriff
44 Verriegelungseinrichtung
45 Heckscheibe
46 Heckklappe
47 Rücksitzbank
48 Ablagemulde
49 Einhängevorrichtung
50 Schwenkachse
51 Anbindungsstelle
52 Anlenkstelle
53 Schlaufe
54 Auflagefläche
55 Auflagefläche
56 Fixiermittel
57 Fixiermittel
Claims (34)
1. Vorrichtung zur Unterbringung von Gegenständen in einem
Personenkraftwagen gekennzeichnet durch einen aus zwei
seitlichen und quer dazu verlaufenden Rahmenteilen (1 bis
4) bestehenden Rahmen, welcher mit seinen beiden seitli
chen Rahmenteilen (1, 3) im Gepäckraum (5) abstützbar ist
und der Rahmen einen Träger für einen oder mehrere Be
hälter (6; 7; 8; 9; 18; 34) zur Aufnahme der Gegenstände
bildet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
der Rahmen aus vier im wesentlichen im Rechteck angeord
neten Rahmenteilen (1 bis 4) aus einem Stück gebildet
ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, dass der Rahmen (1 bis 4) aus Aluminium oder
Kunststoff besteht.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass
der Rahmen (1 bis 4)aus einem Aluminiumhohlprofil
und/oder Aluminiumgußteil gebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass am Rahmen (1 bis 4) eine oder me
hrere Ausnehmungen (10, 11, 12) für einen oder mehrere
Behälter (6; 7; 8; 9; 18; 34) vorgesehen ist oder sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass am Rahmen Einhängevorrichtungen (13;
14; 42) vorgesehen sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass
die Einhängevorrichtungen als Einhängevorsprünge (13; 42)
oder Einhängebügel (14; 42) ausgebildet sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, dass der Rahmen um eine Schwenkachse (27)
zusammenklappbar ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass der bzw. die Behälter (6; 7; 8; 9;
18; 34) flexible oder starr ausgebildet sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, dass der bzw. die Behälter (6; 7; 8; 9;
18; 34) lose oder fest mit dem Rahmen (1 bis 4) verbunden
ist oder sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, dass der flexible Behälter (6; 7; 9) aus
textilem Gewebe, Kunststoff, Leder oder einem anderen
weichen Material besteht.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, dass der flexible Behälter als Netz (6),
Tasche (7), Tüte (9) oder Beutel ausgebildet ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, dass der starr ausgebildete Behälter (8;
18; 33; 34) als Wanne, Kasten, Kiste, Ablegeboden oder
Ablagefach ausgebildet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
dass der Behälter (6; 7; 8; 9; 18; 34) zusammenklappbar
oder zumindest teilweise faltbar ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, dass an dem im wesentlichen rechteckigen
Rahmen ein textiles Gewebe, insbesondere Netz (6) auf
gespannt ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, dass an der Rahmenoberseite ein von einem
ersten Reißverschluß (20) gehaltener flexibler oben
liegender Bezug (22) und an der Rahmenunterseite ein in
einer Verankerung (24) gehaltener zweiter flexibler Bezug
(23) mit einem dazwischenliegenden Stauraum (26) am Rah
men vorgesehen sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
dass der zweite Bezug (23) ein gefaltetes Bezugteil (25)
aufweist, welches von einem zweiten Reißverschluß (21) am
Rahmen gehalten ist und dass beim Öffnen des zweiten
Reißverschlusses (21) durch das sich entfaltende Be
zugteil der Stauraum (26) sich vergrößert.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16 und 17, dadurch gekennzeich
net, dass die beiden Reißverschlüsse (20, 21) mittels
einer Verankerung (29) am Rahmen befestigt sind.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, dass der Rahmen als Wendeboden (15) aus
gebildet ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet,
dass an der einen Oberfläche des Wendebodens (15) eine
oder mehrere Wannen (8) oder Fächer bildende Erhöhungen
(32) einstückig angeordnet sind und die andere Oberfläche
(16) im wesentlichen eben ausgebildet ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10 und 19, 20,
dadurch gekennzeichnet, dass über die ebene Oberfläche
(16) eine Netztasche (17) gespannt ist, wobei zwischen
der Netztasche (17) und der Oberfläche (16) ein weiterer
Raum für Gegenstände geschaffen ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, dass am Rahmen eine Klappbox (18) befes
tigt ist, welche im zusammengeklappten Zustand eine Ab
lagefläche bildet.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, dass am vorderen quer verlaufenden Rah
menteil (2) ein im wesentlichen zwischen einer senkrech
ten und einer etwa waagrechten Position schwenkbares
Klappnetz (19) angelenkt ist.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, dass der Rahmen (1 bis 4) in einer oberen
oder mittleren Höhenlage im Gepäckraum (5) abstützbar
ist.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, dass der Behälter (22, 23; 34) einen oben
liegenden Ablegeboden (22; 35), der am Rahmen (1 bis 4)
schwenkbar angelenkt ist und einen darunter liegenden
Fachboden (23; 36) aufweist, wobei der Fachboden (23; 36)
aus einer oberen Position unter Beibehaltung der Ver
bindung mit dem Rahmen (1 bis 4) in eine untere Position
absenkbar ist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet,
dass der Ablegeboden (35) und der Fachboden (36) aus
festem Material bestehen.
27. Vorrichtung nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekenn
zeichnet, dass der Fachboden (36) mittels wenigstens
zweier flexibler Materialbahnen (37, 38) mit dem Rahmen
(1 bis 4) verbunden ist.
28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 25 bis 27, dadurch
gekennzeichnet, dass die flexiblen Materialbahnen (37,
38) einen durch das Absenken des Fachbodens (36) ver
größerten Stauraum (39) umgeben.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 25 bis 28, dadurch
gekennzeichnet, dass der Fachboden (36) an einer der Ma
terialbahnen (37, 38) oder am Rahmen (1 bis 4) schwenkbar
angelenkt ist.
30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 25 bis 29, dadurch
gekennzeichnet, dass der Fachboden (36) mit in ihrer
Länge verstellbaren Fixiermitteln (40) am Rahmen (1 bis
4) befestigt ist.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 25 bis 30, dadurch
gekennzeichnet, dass der Fachboden (36) über eine zumind
est teilweise umlaufende lösbare Verbindungseinrichtung
(41) mit den Materialbahnen (37, 38) verbunden ist.
32. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7 und einem der An
sprüche 25 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Ein
hängevorrichtungen (42) jeweils paarweise einander
gegenüberliegend an den quer verlaufenden Randteilen (2,
4) vorgesehen sind.
33. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet,
dass am Ablegeboden (35) eine mittels eines Handgriffes
(43) lösbare Verriegelungseinrichtung (44) zum Verriegeln
des Ablegebodens (35) mit dem Rahmen (1 bis 4) vorgesehen
ist.
34. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 25 bis 33, dadurch
gekennzeichnet, dass der mit dem Rahmen (1 bis 4) verbun
dene Behälter (34) zur Abdeckung des Gepäckraumes (5)
dient.
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