AT391393B - Schleppergetriebene kreiselmaehmaschine - Google Patents
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Description
Nr. 391 393
Die Erfindung bezieht sich auf eine schleppergetriebene Kreiselmähmaschine.
Eine aus der AT-PS 273 560 bekannt gewordene Kreiselmähmaschine weist ein Gestell mit einem oberen Querträger auf, an dem zwei nach unten ragende vertikale Stangen befestigt sind. An den unteren Enden dieser Stangen sind zwei Mähkreisel vorgesehen, die über einen Kettenkasten miteinander verbunden sind. Die 5 Kettenkästen ragen frei von den Enden der Stangen und konvergieren, bezogen auf die Fahrtrichtung, schräg nach vorne. Die Kettenkästen müssen sämtliche aufitretenden Kräfte, nämlich die durch Bodenunebenheiten hervorgerufenen, durch die entgegen der Fahrtrichtung wirkenden sowie die aus der Belastung der rotierenden Mähkreisel entstehenden Kräfte auf das Gestell übertragen. Jedenfalls entstehen Rüttelbewegungen, sodaß benachbarte Mähkreisel nicht zu dicht nebeneinander angeordnet werden dürfen, um gegenseitige Beschädigungen 10 der Messer zu vermeiden. Es können auch Brüche in der Verbindung zwischen den Kettenkästen unter dem Gestell aufireten.
Der DE-OS 25 22 480 ist ein vorgebautes, also frontseitig an den Schlepper angebautes Mähwerk zu entnehmen, das zwei äußere Mitnehmertrommeln mit unteren Mähscheiben und zusätzlichen, frei liegenden Mähscheiben aufweist. 15 Der Antrieb des Mähwerks enthält einen oder auch zwei hydraulische Motoren, die innerhalb der äußeren Trommeln in deren unterem Bereich angeordnet sind.
Ein Motor treibt die zugehörige Trommel und ein Zahnrad an, das über ein Stirnradgetriebe mit dem benachbarten Mähkreisel verbunden ist Sofem nur ein hydraulischer Motor vorgesehen ist, wird der Antrieb über das Stirnradgetriebe zu den weiteren Kreiseln und der anderen Trommel weitergeleitet; ist für jede der beiden 20 Trommeln ein Hydraulikmotor vorgesehen, so wird von beiden Trommeln aus je ein Satz Mähkreisel über Stirnradgetriebe angetrieben.
Bei diesem Mähwerk ist also eine Antriebsvarbindung zwischen den beiden Mitnehmertrommeln entweder überhaupt nicht vorgesehen - weil jede Trommel für sich von einem eigenen Motor angetrieben wird -, oder es ist der Antrieb von der einen Trommel über das Stirnradgetriebe zu der anderen Trommel geführt. Ein hier 25 ersichtlicher Anbaurahmen ist nicht unter dem Gesichtspunkt einer zusätzlichen Getriebeabstßtzung vorgesehen, sondern ausschließlich zu dem Zweck, den Frontanbau dieses Mähwerks am Schlepper zu ermöglichen. Ein oberer Querträger bildet daher zwar mit den die Trommelwellen durchsetzenden Stangen und dem unteren Getriebekasten einen in der gemeinsamen Vertikalebene der Trommelachsen stehenden Rahmen, hat aber für die Abstützung der Getriebeglieder keinerlei Bedeutung. Auch die Trommelwellen sind nicht an diesem oberen 30 Querträger abgestützt; sie enden oben auf halber Höhe der Trommeln.
Bei einer aus der DE-OS 15 07 390 bekannt gewordenen Mähvomchtung sind zwei Mähkreisel mit den unteren Enden an je einer von zwei Platten gelagert, die über eine in Fahrtrichtung liegende Achse gelenkig verbunden sind. In der Vertikalebene dieser Achse liegen die Gelenke einer oberen Doppelschere, welche zwei Getriebegehäuse gelenkig verbindet, in denen eine der beiden Kreiselwellen mit ihrem oberen Ende gelagert ist. 35 Die beiden Gestellteile, in denen die Wellen der beiden Mähkreisel gelagert sind, sind also gegeneinander höhenbeweglich und bilden keinen Rahmen, bei dem zwischen den Trommelwellen oben und unten je eine starre Verbindung vorhanden ist Dementsprechend hat das Gestell der bekannten Maschine auch keine einem Rahmen gleichzusetzende Festigkeit.
Aus der DE-OS 24 61 748 geht eine Mähvorrichtung als bekannt hervor, die in einer Ausführungsform zwei 40 parallele Querbalken zeigt, die jedoch nicht oberhalb der Fördertrommeln sondern vor diesen in Nähe der Hebevorrichtung des Schleppers liegen. Auch ist eine Verbindung der Balken über die Antriebswellen der Fördertrommeln zu einem Rahmen nicht vorgesehen.
Aufgabe der Erfindung ist es, mit geringem konstruktiven Aufwand die Festigkeit des Mähwerksgestelles im Vergleich zu der bekannten Ausführung zu verbessern und unter Beibehaltung des Antriebs der Trommelwellen 45 von oben auch die in der Getriebeverbindung zu den Mähscheiben aufitretenden Belastungen möglichst gleichmäßig auf das Mähwerksgestell zu verteilen.
Die Aufgabe wird bei einer schleppergetriebenen Kreiselmähmaschine gelöst, die erfindungsgemäß durch die Kombination der folgenden Merkmale gekennzeichnet ist, daß: a) mehrere Mähkreisel, die wenigstens eine Schneidvorrichtung aufweisen, welche mit zwangsläufig 50 angetriebenen Fördertrommeln antriebsverbunden sind, b) ein oberhalb der Fördertrommeln angeordneler oberer Querträger, an dem ein von der Schlepperzapfwelle aus antreibbares Hauptgetriebe in einem Getriebegehäuse für den Trommelantrieb äbgestützt ist, c) die Mähkreisel mit ihren Getrieben und die Fördertrommeln an einem gemeinsamen unteren Querträger angeordnet sind, 55 d) der untere, annähernd plattenförmig ausgebildete Querträger mit dem oberen Querträger über die Antriebswellen der Fördertrommeln zu einem Rahmen verbunden ist und e) mindestens eine der Fördertrommeln mit mindestens zwei Mähkreiseln über ein in Höhe des unteren Trommelendes in einem als Querträger ausgebildeten Gehäuse befindliches Getriebe antriebsverbunden ist.
Aus dieser Gesamtkobmination folgt eine weitgehend gleichmäßige Verteilung der vom Antrieb ausgehenden 60 Reaktionskräfte auf den vertikalen Rahmen, wobei die Antriebskräfte am oberen Ende einer der Antriebswellen eingeleitet und unter geringstmöglicher Belastung der Getriebeverbindungen weitergeleitet werden. So bleiben die Vorteile der bekannten Maschinen erhalten, daß die Anschlußverbindung für die Einleitung der Antriebskräfte an -2-
Nr. 391 393 einer weitgehend verschmutzungsfreien Stelle liegt, und daß die Kreiselgetriebe nicht diejenigen Kräfte weiterzuleiten brauchen, die für den Antrieb der Trommeln benötigt werden. Dabei sind aber beide Getriebezüge und die von ihnen angetriebenen Maschinenteile - Trommeln und Kreisel - an dem oberen bzw. an dem unteren Querträger des Rahmens abgestützt.
Der wesentliche Kombinationsgedanke besteht also darin, unter Einbeziehung der Antriebswellen einen vertikalen Rahmen zu bilden, dessen Querträger als Abstützung für obere und untere Getriebeglieder und die von ihnen angetriebenen Maschinenteile - Trommeln und Mähkreisel - dienen.
Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet
Die Erfindung samt anderer Vorteile ist im folgenden an Hand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, die in der Zeichnung veranschaulicht sind. In dieser zeigen Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Mähmaschine gemäß Erfindung, die an einem Schlepper befestigt ist, Fig. 2 eine Draufsicht auf einen Teil der Mähmaschine in vergrößertem Maßstab, Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie (III-III) in Fig. 2, Fig. 4 einen Schnitt längs der Linie (IV-IV) in Fig. 3 und Fig. 5 eine Draufsicht auf einen Teil der Mähmaschine in einer anderen Ausführungsform.
Die in Fig. 1 dargestellte Mähmaschine hat ein Gestell (1), das an einem Zwischengestell (3) mittels einer horizontalen, in Arbeitsrichtung (A) verlaufenden Welle (2) beschränkt schwenkbar angelenkt ist. Das Zwischengestell (3) liegt mit dem vom Gestell (1) abgewandten Endteil zwischen zwei etwa parallel zueinander verlaufenden Stützplatten (4), an denen es mittels einer aufwärts gerichteten Welle (5) angelenkt ist, die eine Schwenkung der Mähmaschine aus der dargestellten Arbeitsstellung um etwa 90° nach hinten in Richtung des Pfeiles (B) ermöglicht. Die Stützplatten (4) sind an der Rückseite eines in Arbeitsrichtung (A) gesehen, nahezu dreieckigen Anbaubocks (6) befestigt, der mit Befestigungsstellen (7) zur Befestigung der Mähmaschine an der Dreipunkt-Hebevorrichtung (8) eines Schleppers (9) versehen ist. Die Mähmaschine wird in nicht dargestellter Weise von der Zapfwelle des Schleppers (9) angetrieben, die durch eine Gelenkwelle mit einer hinter der Welle (5) liegenden Riemenscheibe (10) gekuppelt ist, über die mehrere Keilriemen (11) geführt sind, die ferner über eine um die Welle (2) drehbare Riemenscheibe (12) geführt sind. Die Riemenscheibe (12) steht in Wirkverbindung mit einem Kegelradgetriebe, das in einem Getriebegehäuse (13) angeordnet ist, welches fest mit der Oberseite des Gestells (1) verbunden ist.
Wie Fig. 3 zeigt, weist das Gestell (1) übereinander liegend einen oberen Querträger (14) und darunter ein Gestellteil (15) auf. Träger (14) und Gestellteil (15) sind durch mehrere - im dargestellten Fall vier - aufwärts gerichtete Antriebswellen (16) miteinander verbunden, wobei diese je einen Träger für eine Fördertrommel (17) bilden, deren Drehachsen (18) sich mit den Achsen der Antriebswellen (16) decken.
Der obere Querträger (14) ist ein Zahnradgehäuse, das aus einer oberen Wandung (19) und einer unteren Wandung (20) besteht. Die Wandungen (19), (20) sind auf der Vorder- und Hinterseite durch Schraubbolzen aneinander befestigt Im oberen Querträger (14) sind als Getriebeglieder mehrere geradverzahnte Zahnräder (21) vorgesehen, die je auf einer der Antriebswellen (16) gelagert sind. Diese erstrecken sich je von der Oberseite der Wandung (19) ab nach unten, sind von einem rohrförmigen Teil (22) eng umgeben und an der Unterseite des Gestells (1) im Gestellteil (15) gelagert Die Antriebswelle (16) ist in einem Kugellager (23) gelagert, das mittels einer Kappe (24) in der Wandung (19) befestigt ist. Die Kappe (24) deckt das Zahnradgehäuse an der Oberseite ab. Zwischen dem Kugellager (23) und dem Zahnrad (21) ist eine Abstandsbuchse (25) vorgesehen und unter dem Zahnrad (21) eine Abstandsbuchse (26), die das Zahnrad (21) in Abstand von einem Lager (27) hält, das mittels eines ringförmigen Gehäuses (28) an der Wandung (20) befestigt ist, zusammen mit einem Dichtring (29), der gemeinsam mit einem an der Oberseite des Rotors angebrachten, nahezu zylindrischen Ring (30) verhindert, daß Schmutz in Richtung auf die Antriebswelle (16) eindringen kann. Unter dem Lager (27) ist ferner ein Dichtring (31) angebracht Zwischen den Zahnrädern (21) der Fördertrommeln (17) sind zwei Zwischenzahnräder (32) im Querträger (14) untergebracht, deren Drehachsen in der durch die Drehachsen (18) gehenden Ebene liegen. Die Zahnräder (21), (32) sind vorzugsweise identisch ausgebildet
Der rohrförmige Teil (22), der (siehe Fig. 3) vom Gehäuse (28) ab nach unten verläuft, trägt mehrere, in diesem Falle vier, U-förmige Bügel (33), deren Stege nahezu tangential zur Drehachse (18) und parallel zu dieser verlaufen. Die Bügel (33) haben etwa gleiche Höhe wie der rohrförmige Teil (22) und bilden für die Fördertrommel (17) Träger für mehrere übereinander angeordnete, das Emtegut versetzende Mitnehmer (34), (35), die vorzugsweise je zwei mit ihnen einstückige Zinken (36), (37) aus Federstahlblech aufweisen. Der Mitnehmer (34) hat einen oberen Zinken (36) und einen unteren Zinken (37). Beide'Zinken (36), (37) verlaufen etwa radial und senkrecht zur Drehachse (18).
Die freien Enden der Zinken (36), (37) weisen jeweils eine Spitze auf.
Der Mitnehmer (35) hat zwei Zinken (38), (39), von denen der Zinken (38) ebenfalls radial und etwa senkrecht zur Drehachse (18) verläuft und an seinem freien Ende gleichfalls eine Spitze aufweist. Der untere Zinken (39) besitzt ebenfalls einen zur Drehachse senkrechten Teil (40), an den ein nach unten verlaufender Teil (41) anschließt. Der Teil (41) erstreckt sich (siehe Fig. 3) bis zu der durch die Oberseite des Gestellteiles (15) gehenden Ebene und weist an seinem freien Ende ebenfalls eine Spitze auf. Die Teile (40), (41) schließen vorzugsweise einen stumpfen Winkel von etwa 125° miteinander ein.
An der Unterseite der Bügel (33) ist ein Dichtring (42) angebracht, der mit einem am Gestellteil (15) befestigten Ring (43) zusammenwirkt. Der Ring (43) ist an einem Lagergehäuse (44) befestigt, das ein Lager -3-
Nr. 391 393 (45) enthält und außerdem einen über dem Lager (45) angebrachten Dichtring (46) trägt. Das Gehäuse (44) ist an der Oberseite einer oberen Platte (47) befestigt, die gemeinsam mit einer unteren Platte (48) des Gestellteils (15) ein Zahnradgehäuse (15A) bzw. insgesamt einen unteren Querträger (47), (48) bildet. Die obere Platte (47) erstreckt sich mit dem am Lagergehäuse (44) anliegenden Mittenteil etwa horizontal und senkrecht zur Drehachse (18). Anschließend an den Mittenteil der oberen Platte (47) hat diese einen schräg nach unten verlaufenden Rand (49) und einen sich an diesen anschließenden, horizontalen Teil (50). Die Querträger-Teile (19), (20); (47), (48) sind vorzugsweise formverpreßte Teile. Nach der Draufsicht der Fig. 2 ist unter jeder Fördertrommel (17) eine obere Platte (47) angebracht und die untere Platte (48) erstreckt sich über die ganze Breite der Maschine. Die oberen Platten (47) weisen jeweils vorzugsweise einen Seitenrand (47A) auf, der sich in Arbeitsrichtung (A) erstreckt, sowie einen Seitenrand (47B), der mit der Arbeitsrichtung (A) einen Winkel einschließt, wobei die Seitenränder (47A), (47B), von der Vorderseite der Maschine ab nach hinten divergieren. Der Winkel zwischen dem Seitenrand (47B) und der Arbeitsrichtung (A) beträgt vorzugsweise etwa 10°. Die Vorder- und Hinterränder der oberen Platte (47) verlaufen etwa quer zur Arbeitsrichtung (A) und schließen mit abgerundeten Ecken an die Seitenränder (47A), (47B) an. Der der oberen Platte (47) zugewandte Hauptteil der unteren Platte (48) erstreckt sich ebenfalls horizontal und senkrecht zur Drehachse (18). An diesen Hauptteil schließt an der Vorderseite ein nach unten und nach vorne verlaufender Teil (51) und an der Hinterseite ein schräg nach unten und nach hinten verlaufender Teil (52) an. Die schräg nach unten verlaufenden Teile (51), (52) bilden die Begrenzungen der Vorder- bzw. Hinterseite eines Zahnradgehäuses (15A) des Gestellteils (15), in dem ein geradverzahntes Zahnrad (53) untergebracht ist. Das Zahnrad ist an der Oberseite in einem Lager (45) und an der Unterseite in einem Lager (54) gelagert, das durch eine Kappe (55) an der Unterseite der Platte (48) befestigt ist. Die Antriebswelle (16) ist mittels eines Sicherungsringes gegen den Gestellteil (15) gesichert. Die Zahnradgehäuse (ISA) weisen je in einem Abstand vor der Antriebswelle (16) zwei Antriebswellen (56) zweier Mähkreisel (57), (58) auf, von denen nur der Mähkreisel (57), so weit er dem Mähkreisel (58) entspricht, weiter unten beschrieben wird. Die Drehachsen (59) der Antriebswellen (56) der beiden Mähkreisel (57), (58) sind in bezug auf die Drehachsen (18) so angeordnet, daß die Verbindungslinie nach der Draufsicht in Fig. 2 zwischen den Drehachsen (59) quer zur Arbeitsrichtung verläuft und sich die Halbierende des Winkels zwischen den Verbindungslinien der einzelnen Drehachsen (59) und der Drehachsen (18), der vorzugsweise etwa 70° beträgt, in Arbeitsrichtung (A) erstreckt. Die Antriebswelle (56) wird durch Lager (60), (61), ähnlich wie die Antriebswelle (16), auf der oberen Platte (47) bzw. unteren Platte (48) abgestützt. In Arbeitsrichtung (A) gesehen, liegt die Welle (56) des Mähkreisels (57) in der vorderen Ecke an dem in dieser Richtung verlaufenden Seitenrand (47A) und die des Mähkreisels (58) in der vorderen Ecke an dem zu dieser Richtung schräg verlaufenden Seitenrand (47B). Zwischen den Lagern (60) und (61) ist ein geradverzahntes Zahnrad (62) angebracht, das beim Mähkreisel (57) in unmittelbarer Antriebsverbindung mit dem Zahnrad (53) steht. Unterhalb der unteren Platte (48) ist auf die Antriebswelle (56) eine Nabe (63) aufgekeilt, die zwei Scheiben (64), (65) trägt. Die Scheibe (65) ist vorzugsweise aus Federstahlblech hergestellt. Diametral zur Drehachse (59) haben die Scheiben (64), (65) zwei Zapfen (66), die fest mit der Scheibe (64) verbunden und nahezu parallel zur Drehachse (59) verlaufen. Um die Zapfen (66) sind Schneidvorrichtungen (67) schwenkbar, die teilweise zwischen den Scheiben (64), (65) liegen und je ein in Draufsicht etwa rechteckiges Messer mit einem etwa radial verlaufenden Schneidrand bilden. Die Messer verlaufen etwa horizontal. Die die Enden der Messer tangierende Kreisbahn (68), die vorzugsweise einen Durchmesser von etwa 28 cm aufweist, steht etwa mit der Verlängerung der Antriebswelle (16) in Berührung.
Der vordere Bogen dieser Kreisbahn (68), der bis zu den Schnittpunkten mit den benachbarten Bogen vorzugsweise 90° umfaßt, erstreckt sich in bezug auf die Arbeitsrichtung (A) außerhalb der unteren Platte (48). Zum Abdecken der Schneidvorrichtungen (67) hat die untere Platte (48) eine sich an den nach unten verlaufenden Teil (51) anschließende, horizontale Abdeckplatte (69), die in Draufsicht wellenartig ausgebildet ist. Die hinteren Teile der Wellen liegen gerade hinter den Schnittpunkten der Kreisbahnen (68). In dieser Weise wird die Kreisbahn (68) der Schneidvorrichtungen (67) mit Ausnahme des wirksamen Bereichs des Messers ganz von der unteren Platte (48) abgedeckt Mittels des nach unten verlaufenden Teils (52) deckt die untere Platte (48) die Messerbahnen an der Hinterseite der Maschine ab, wobei sich der Teil (52) bis unterhalb der durch die Schneidvorrichtungen (67) gehenden Ebene erstreckt Die Hinterseite der unteren Platte (48) ist ein horizontaler Teil (70), der in Draufsicht über die ganze Breite der Maschine gradlinig verläuft
Das Zahnrad (62) des Mähkreisels (58) steht über ein Zwischenzahnrad (71) in Antriebsverbindung mit dem Zahnrad (53). Das Zwischenzahnrad (71) ist auf einer nicht dargestellten Welle angebracht, die ähnlich wie die Antriebswelle (56) in der oberen und unteren Platte (47), (48) gelagert ist. Das Zahnrad (71) ist von der Seite gesehen, so angeordnet daß seine Drehachse zwischen der Antriebswelle (56) und der Antriebswelle (16) liegt. Auf diese Weise ist der Mähkreisel (57) in Richtung des Pfeils (C) antreibbar, die der Richtung des Mähkreisels (58) (Pfeil (D) in Fig. 2) entgegengesetzt ist Um ein gutes Zusammenwirken zu «zielen, sind die Schneidvorrichtungen (67) der Mähkreisel (57), (58) um einen Winkel von etwa 90° gegeneinander versetzt
Die Zinken (36) bis (39) haben verschiedene Längen, wobei ein unterer Zinken länger als der darüber liegende Zinken ist. Das freie Ende des Zinkens (39) beschreibt eine Kreisbahn, die sich nach vome bis in unmittelbare Nähe des Schnittpunkts der Kreisbahnen (68) erstreckt. Nach hinten erstreckt sich die Kreisbahn des freien Endes des Zinkens (39) in Draufsicht bis in unmittelbare Nähe des horizontalen Teils (70). -4-
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Die das Emtegut versetzenden Mitnehmer (34), (35) benachbarter Fördertrommeln (17) sind über etwa 45° gegeneinander versetzt, wobei sich die von den freien Enden der Zinken (39) benachbarter Fördertrommeln (17) beschriebenen Bahnen vorzugsweise um etwa 25 bis 30 % des Radius dieser Bahnen überlappen.
An den beiden seitlichen Enden des Querträgers (14) ist ein Träger (72) befestigt, der, von oben gesehen, in bezug auf die Arbeitsrichtung (A) nach hinten verläuft und nach der Seitenansicht der Fig. 3 nach unten gebogen ist, wobei das untere Ende in einem kurzen Abstand hinter und über dem horizontalen Teil (70) liegt und sich auf der unteren Platte (48) über eine schmale Stütze (73) abstützt, die sich bis hinter den Träger (72) erstreckt. In etwa zwei Drittel der Höhe des Trägers (72), von unten ab gerechnet, ist eine Stütze (74) angebracht, die wie die Stütze (73) nach hinten und nahezu horizontal verläuft. In den hinteren Teilen der Stützen (73), (74) sind Bohrungen vorgesehen, in welchen fluchtend verlaufende Zapfen einer Schwadlegevorrichtung (75) geführt sind. Die Schwadlegevorrichtung (75) weist einen Winkelprofilstab (76) auf, an dem vier Paare von Federstahlzinken (77) befestigt sind. Diese Federstahlzinken (77) erstrecken sich vom Winkelprofilstab (76) ab nahezu horizontal nach hinten und in der Stellung nach Fig. 1 parallel zur Arbeitsrichtung (A). Die Schwadlegevorrichtung (75) läßt sich mittels einer Zunge (78) und eines Stifts (78A) in bezug auf den übrigen Teil der Mähmaschine in mehrere Stellungen - in diesem Falle drei - einstellen und arretieren.
Die Mähmaschine weist Stützvorrichtungen (79) auf, über die sie gegen den Boden abgestützt ist und die durch zwei Lager (80) unter den Schneidvorrichtungen (67) frei drehbar um die Antriebswelle (56) angebracht sind, sodaß unter jedem Mähkreisel (57), (58) eine Stützvorrichtung (79) angeordnet ist. Die Stützvorrichtung (79) ist konvex ausgebildet und hat einen nahezu horizontalen Mittenteil. Die Befestigung der Stützvorrichtung (79) der Antriebswelle (56) liegt in bezug auf die Arbeitsrichtung (A) vor der Mitte, wobei sich im Schnitt nach Fig. 3 der hintere Teil bis unter das freie Ende der Schneidvorrichtung (67) und sich der vordere Teil gerade am Zapfen (66) vorbei erstrecken. Von oben gesehen verlaufen die einander zugewandten Seitenränder (79A) der Stützvorrichtungen (79) über einen bestimmten Abstand geradlinig und etwa in Arbeitsrichtung (A), wobei die Seitenränder (79A) in einem solchen Abstand voneinander liegen, daß eine geringe Verdrehung der Stützvorrichtung (79) möglich ist, wobei jedoch die benachbarte Stützvorrichtung (79) einen Anschlag bildet
Die in den Fig. 1 bis 4 dargestellte Mähmaschine arbeitet folgendermaßen:
Im Betrieb wird die hinter dem Schlepper (9) befestigte Mähmaschine über das Getriebe im Gehäuse (13) angetrieben, wobei die in einer Reihe angeordneten Zahnräder (21), (32) angetrieben werden. Die Zahnräder (21) treiben über die Antriebswelle (16) die Fördertrommeln (17) gegensinnig in Richtung der Pfeile (E) und (F) an, wobei sich die Fördertrommeln (17) mit einer Drehzahl von 500 bis 1600 U/min drehen. Durch die unter den Fördertrommeln (17) liegenden großen Zahnräder (53) werden die Mähkreisel (57), (58) angetrieben, wobei die Mähkreisel (57), (58) durch die Wahl der Zahnräder (53), (62) eine Drehgeschwindigkeit erreichen, die das 5- bis 8-fache der Drehgeschwindigkeit der Fördertrommeln (17) beträgt, sodaß eine sehr hohe Dreh- und somit auch eine sehr hohe Schneidgeschwindigkeit für die Schneidvorrichtungen (67) erzielt wird. Die sich sehr schnell bewegenden Schneidvorrichtungen (67) bewirken, daß das Mähgut während der Arbeit die ursprüngliche aufrechtstehende Lage beibehält, wodurch eine sehr genaue Schneidwirkung erzielt und Doppelschnitte auf ein Mindestmaß herabgesetzt werden. Das gemähte Gut wird von dem durch die Oberseite des vorderen Teils der unteren Platte (48) und die obere Platte (47) gebildeten Führungsglied nach hinten geführt, wobei das Gut praktisch unmittelbar nach dem Mähen von den Zinken (36) bis (39) der Fördertrommeln (17) ergriffen und längs des Führungsgliedes abgeführt wird. Darauf wird das Mähgut an der Hinterseite der Maschine, in Abhängigkeit von der Einstellung der Schwadlegevorrichtungen (75), gewendet und dann fächerartig ausgebreitet, oder in einem begrenzten Schwaden abgelegt. Die Stützvorrichtungen (79) ermöglichen es der Maschine, Bodenunebenheiten zu folgen, wobei die Stützvorrichtungen (79) wegen der Seitenränder (79A) in beschränktem Maße hin- und herschwenken können. Bei der Gestaltung der unteren Platte (48) wird trotz der hohen Schneidgeschwindigkeit der Schneidvorrichtungen (67) eine verhältnismäßig sichere Konstruktion erhalten. Gegenstände, die wegen der Drehung der Mähkreisel (57), (58) weggeschleudert werden, werden hinten von dem nach unten gerichteten Teil (52) aufgefangen und unschädlich zum Boden geführt. Da die Schneidvorrichtungen (67) aus sehr dünnem Material von vorzugsweise etwa 2 mm hergestellt sind, haben sie, falls sie sich lösen sollten, wegen ihrer geringen Masse und des hohen Luftwiderstandes keine Personengefährdung während des Mähvorganges zur Folge. Von großem Vorteil ist außerdem, daß sich die Schneidvorrichtungen (67), von oben gesehen, nur im wirksamen Bereich außerhalb der unteren Platte (48) bewegen, sodaß auch auf der Oberseite eine gute Abschirmung erhalten wird.
In der Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 4 haben die acht Mähkreisel (57), (58) eine gemeinsame Arbeitsbreite von etwa 1,65 m.
In der Ausführungsform nach Fig. 5 wird diese Arbeitsbreite durch vier Mähkreisel (81), (82) erreicht, die abgesehen von dem Durchmesser von etwa 50 cm den Mähkreiseln (57), (58) der ersten Ausführungsform entsprechen. Die Mähkreisel (81), (82) werden in entsprechender Weise vom Schlepper angetrieben, wobei jedoch zwischen dem Zahnrad (53) und dem Zahnrad (62) ein einziges Zahnrad (83) bzw. zwei Zahnräder (84), (85) vorgesehen sind. Die Zahnräder (83), (84), (85), sowie die Zahnräder (62) werden von einem einzigen Deckel (86) nach oben abgedeckt. Wegen des größeren Durchmessers der Mähkreisel (81), (82) ist oberhalb jedes Mähkreisel-Paares (81), (82) eine Fördertrommel (87) angeordnet, deren Durchmesser etwa gleich der halben Arbeitsbreite der Maschine ist. Die beiden Fördertrommeln (87) sind gegensinnig in Richtung der Pfeile -5-
Claims (5)
- Nr. 391 393 (F) antreibbar, sie entsprechen, abgesehen vom Durchmesser, den Fördertrommeln (17) der ersten Ausführungsform. Die Ausführungsform nach Fig. 5 hat den Vorteil, daß nur vier Mähkreisel (81), (82) zu lagern sind, sodaß die Konstruktion verhältnismäßig einfach sein kann. Die größeren Fördertrommeln (87) ergeben außerdem eine höhere Beschleunigung bei der Mitnahme des geschnittenen Gutes, das unmittelbar in einem Schwad abgelegt werden kann. PATENTANSPRÜCHE 1. Schleppergetriebene Kreiselmähmaschine, gekennzeichnet durch die Kombination der folgenden, an sich bekannten Merkmale, daß a) mehrere Mähkreisel (57, 58; 81, 82), die wenigstens eine Schneidvorrichtung (67) aufweisen, welche mit zwangsläufig angetriebenen Fördertrommeln (17; 87) antriebsverbunden sind, b) ein oberhalb der Fördertrommeln (17; 87) angeordneter oberer Querträger (14), an dem ein von der Schlepperzapfwelle aus antreibbares Hauptgetriebe (21) in einem Getriebegehäuse für den Trommelantrieb abgestützt ist, c) die Mähkreisel (57, 58; 81, 82) mit ihren Getrieben (53, 62, 71; 53, 62, 83, 84, 85) und die Fördertrommeln (17; 87) an einem gemeinsamen unteren Querträger (47,48) angeordnet sind, d) der untere annähernd plattenförmig ausgebildete Querträger (47,48) mit dem oberen Querträger (14) über die Antriebswellen (16) der Fördertrommeln (17; 87) zu einem Rahmen verbunden ist und e) mindestens eine der Fördertrommeln (17; 87) mit mindestens zwei Mähkreiseln (57, 58; 81, 82) über ein in Höhe des unteren Trommelendes in einem als Querträger ausgebildeten Gehäuse (15A) befindliches Getriebe (53, 62, 71; 53, 62, 83, 84, 85) antriebsverbunden ist.
- 2. Mähmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebswellen (56) der Mähkreisel (57, 58; 81, 82) an einer Platte (48) des Gehäuses (15A) mit Lagern (61) abgestützt sind, die von einer Platte (47) nach oben abgedeckt sind.
- 3. Mähmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die oberen Enden der Trommelwellen (16) mit den auf ihnen befestigten Getriebegliedem (21) an der Wandung (19,20) des oberen Querträgers (14) abgestützt sind (Fig. 3).
- 4. Kreiselmähmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß unter den Mähkreiseln (57,58; 81,82) Stützvorrichtungen (79) zum Abstützen gegen den Boden angebracht sind, von denen sich in Draufsicht mindestens ein Seitenrand (79A) geradlinig nahezu in Arbeitsrichtung (A) erstreckt (Fig· 4).
- 5. Kreiselmähmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützvorrichtungen (79) in begrenztem Maße frei schwenkbar sind. Hiezu 4 Blatt Zeichnungen
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