AT12909U1 - Led-kühlregalleuchte - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Leuchte zum Einbau in ein Kühlregal, eine Kühltheke oder eine Kühltruhe, wobei die Leuchte ein Gehäuse aus einem längsgestreckten Profilkörper (2) aufweist, der im Querschnitt senkrecht zur Längserstreckung etwa linsenförmig oder tragflächenförmig ist, und der Profilkörper (2) wenigstens einen Innenraum (5) des Gehäuses definiert, in welchem eine oder mehrere Reihen von LEDs (12) in Längsrichtung des Profilkörpers (2) gegenüber einer Lichtaustrittsöffnung angeordnet sind.
Description
österreichisches Patentamt AT 12 909 Ul 2013-01-15
Beschreibung
LED-KÜHLREGALLEUCHTE
[0001] Die Erfindung betrifft eine Leuchte zum Einbau in ein Kühlregal, eine Kühltheke oder eine Kühltruhe, wie sie insbesondere zur Präsentation von Waren zum Verkauf verwendet werden.
[0002] Zur Warenpräsentation ist es notwendig, Kühlgeräte im Verkaufsbereich von innen zu beleuchten. Im Unterschied zur Beleuchtung in einem gewöhnlichen Haushaltskühlschrank, welcher sich nur bei geöffneter Tür einschaltet, stellt die ständige Beleuchtung von Waren in Kühlgeräten für Verkaufszwecke höheren Anforderungen. Der Wärmeeintrag in der Kühlgeräte soll durch die ständige Beleuchtung so gering wie möglich sein. Ferner soll die Beleuchtung dazu geeignet sein, um die Waren gleichmäßig zu beleuchten, die Farben der beleuchteten Waren gut zur Geltung kommen lassen und insbesondere Lichtreflexe auf den hochglänzenden Flächen der Umverpackungen der Waren zu vermeiden.
[0003] Es besteht daher ein Bedarf an einer Leuchte, die für den Einbau in ein Kühlgerät, das zur Warenpräsentation für Verkaufszwecke dient, optimiert ist.
[0004] Erfindungsgemäß weist eine Leuchte zum Einbau in ein Kühlregal, eine Kühltheke oder eine Kühltruhe Folgendes auf: [0005] ein Gehäuse mit einem längsgestreckten Profilkörper, der im Querschnitt senkrecht zur Längserstreckung etwa linsenförmig oder tragflächenförmig ist, [0006] wobei der Profilkörper wenigstens einen Innenraum des Gehäuses definiert, in welchem ein oder mehrere Reihen von LEDs in Längsrichtung des Profilkörpers gegenüber einer Lichtaustrittsöffnung angeordnet sind.
[0007] Durch die Verwendung von LEDs (light emitting diods), worunter auch OLEDs (organic light emitting diods) zu verstehen sind, wird der Wärmeeintrag in das Kühlgerät durch die Beleuchtungseinrichtung bei gegebener Beleuchtungsstärke gering gehalten. Die LEDs wiesen außerdem eine hohe Lebensdauer auf und sind unempfindlich gegen Vibrationen durch die Kühlaggregate. Ferner werden durch die besondere Gehäuseform Vorteile erzielt. Durch die Bauform ist eine näherungsweise laminare Luftströmung im Bereich der Leuchte möglich. Die Luftströmung kann zur Kühlung der LEDs über die Gehäuseaußenflächen dienen. Separate Kühlkörper für LEDs, die in herkömmlichen LED-Leuchten üblich sind, können bei der erfindungsgemäßen Leuchte entfallen. Ferner werden durch die Gehäuseform Luftverwirbelungen vermieden, welche den Kühlkreislauf stören würden und zur Anlagerung von Staub in bestimmten räumlichen Bereichen des Kühlgerätes oder auf den Waren führen könnten.
[0008] Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist das Verhältnis zwischen der maximalen Höhe und der Breite des Querschnitts des Profilkörpers kleiner als 1:3, bevorzugt kleiner als 1:5. Diese Querschnitte ermöglichen nahezu laminare Luftströmungen um das Gehäuse.
[0009] Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist der Profilkörper wenigstens teilweise aus Metall, insbesondere aus Aluminium, hergestellt. Durch die Verwendung von Metall wird eine gute Wärmeleitfähigkeit sichergestellt. Dadurch kann die von den LEDs in Betrieb erzeugte Wärme über das Gehäuse an den Luftstrom, welcher das Gehäuse umgibt, abgegeben werden. Der Luftstrom kann beispielsweise durch Konvektion im Kühlgerät hervorgerufen werden. Bei anderen Kühlgeräten ist es auch möglich, dass der Luftstrom durch einen Lüfter erzeugt wird.
[0010] Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform sind die Außenflächen des Profilkörpers im Querschnitt zur Längserstreckung abgerundet. Dies begünstigt den laminaren Luftstrom um das Gehäuse. Ferner lässt sich das Gehäuse leicht reinigen. Dies ist von Vorteil, weil die Leuchten in der Regel versteckt in den Kühlgeräten montiert werden und zur Reinigung daher schwer zugänglich sind.
[0011] Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Lichtaustrittsfläche des Gehäuses 1 /7 österreichisches Patentamt AT12 909U1 2013-01-15 durch eine transparente Abdeckung verschlossen, welche einen Teil des linsenförmigen oder tragflächenförmigen Profils bildet. Vorzugsweise ist die Abdeckung mit dem Profilkörper verras-tet. Durch Kühlventilatoren bzw. Kompressoren in dem Kühlgerät werden ständig Schwingungen auf die Leuchte übertragen. Um alle Teile vibrationsfest zu befestigen bzw. das Gehäuse zu entdröhnen, sind Rastverbindungen daher bevorzugt. Gemäß einer alternativen Ausführungsform ist anstelle der transparenten Abdeckung eine transparente Vergussmasse zum Verschließen des Profilkörpers vorgesehen. Beispielsweise kann der Innenraum des Profilkörpers, in welchem die LEDs aufgenommen sind, vollständig mit der Vergussmasse ausgefüllt sein. Die Vergussmasse kann aus einem klar transparentem Material gebildet sein oder es können lichtstreuende Körper in der transparenten Vergussmasse enthalten sein.
[0012] Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform sind die LEDs in thermischem Kontakt mit dem Profilkörper angebracht. Dadurch ist eine Wärmeableitung der LEDs über das Gehäuse möglich. Bei leistungsschwächeren LEDs reicht es jedoch auch aus, wenn die im Betrieb der LEDs erzeugte Wärme durch Wärmestrahlung oder Konvektion innerhalb des Leuchtengehäuses an dem Profilkörper übertragen wird. Bei diesen Ausführungsformen ist es nicht zwingend erforderlich, dass ein guter thermischer Kontakt zwischen den LEDs und dem Profilkörper vorhanden ist.
[0013] Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform sind die LEDs auf einer oder mehreren Platinen angeordnet, die vorzugsweise in thermischem Kontakt mit einem Profilkörper angebracht ist bzw. sind.
[0014] Vorzugsweise lassen sich die Platinen beispielsweise durch Rastverbindungen von dem Gehäuse entfernen, um die Leuchtmittel austauschen zu können.
[0015] Ausführungsformen der Erfindung sehen in einer Reihe zwischen etwa 25 und 250 LEDs vor. Bei der großen Anzahl von LEDs sind leistungsschwache LEDs (z.B. weniger als 100 mW bis 500 mW) ausreichend. Diese sind bei den Umgebungstemperaturen zwischen etwa -25^ (Tiefkühlbereich) und +4<€ (Kühlregal) bevorzugt. Die große Anzahl von LEDs hat ferner den Vorteil, dass durch die hohe Anzahl von Lichtpunkten eine verringerte Schattenbildung auf der zu beleuchtenden Fläche hervorgerufen wird.
[0016] Gemäß einer Ausfuhrungsform der vorliegenden Erfindung ist das Gehäuse stirnseitig mit Befestigungseinrichtungen zum Befestigen der Leuchte in einem Kühlgerät ausgestattet. Dabei sind insbesondere Befestigungseinrichtungen bevorzugt, welche ein Schwenken des Gehäuses um eine Längsachse des Gehäuses oder eine dazu parallele Achse ermöglichen, oder die ein Positionieren des Gehäuses in unterschiedlichen Einbaulagen, insbesondere in unterschiedlichen Winkeln bezüglich der Längsachse ermöglichen. Die Einstellbarkeit der Leuchten um die Längsachse ermöglicht in vorteilhafter Weise die Ausleuchtung von Waren, die in dem Kühlgerät angeordnet sind. Ferner lässt sich dadurch die Leuchte zur Lenkung eines Luftstroms im Kühlgerät nutzen.
[0017] Die vorliegende Erfindung bezieht sich ebenso auf einen Einbauboden eines Kühlregals, einer Kühltheke oder einer Kühltruhe, in welcher eine Leuchte nach einem der vorgenannten Ausführungsformen derart eingebaut ist, dass sich ein Luftstrom um den Profilkörper ausbilden kann. Dazu ist die Leuchte vorzugsweise nur an den Stirnseiten befestigt. Im Querschnitt ist von allen Seiten des Leuchtengehäuses wenigstens ein Spalt zu den angrenzenden Bauteilen des Einbaubodens gegeben, um einen Luftstrom um die Leuchte zu ermöglichen. Der Luftstrom kann sich entweder durch Konvektion im Kühlgerät ausbilden oder kann durch einen separaten Lüfter erzeugt werden.
[0018] Weitere technische Einzelheiten und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden im Zusammenhang mit einer bevorzugten Ausführungsform anhand der beigefügten Figuren erläutert.
[0019] Figur 1 zeigt einen Querschnitt durch eine Ausführungsform einer Kühlregalleuchte.
[0020] Figur 2 zeigt eine Leuchte nach Figur 1 mit Luftleitblech, die in einem Kühlregal mon tiert ist, wobei der Luftstrom um die Leuchte durch Pfeile angedeutet ist. 2/7 österreichisches Patentamt AT12 909U1 2013-01-15 [0021] Eine Leuchte zum Einbau in ein Kühlgerät, insbesondere in ein Kühlregal, ist in Figur 1 im Querschnitt dargestellt. Die Leuchte besitzt eine Längserstreckung (senkrecht zur Bildebene der Figur 1) von etwa 1250 mm (bevorzugte Längen liegen zwischen 800 mm und 1500 mm).
[0022] Die Leuchte weist einen Leuchtenkörper in Form eines Profilkörpers 2 auf. Der Profilkörper 2 ist durch ein Aluminiumstranpressprofil gebildet. Die über die Länge der Leuchte konstante Querschnittsform des Profilkörpers 2 ist etwa linsenförmig, wobei die äußeren Kanten an den Längsseiten abgerundet sind. Das Verhältnis von Flöhe zu Breite der Leuchte der gezeigten Ausführungsform beträgt etwa 1:6.
[0023] Auf einer Seite ist der Profilkörper 2 durch eine transparente Abdeckung 4 verschlossen. Die transparente Abdeckung 4 bildet die Lichtaustrittsfläche der Leuchte. In der dargestellten Ausführungsform ist die transparente Abdeckung 4 aus einem Kunststoff, z.B. PMMA, gebildet. Der Kunststoff ist klar durchsichtig. Gemäß alternativen Ausführungsformen kann die transparente Abdeckung 4 auch mattiert sein oder lichtbrechende Elemente aufweisen, um ein teilweise gestreutes Licht zu erzeugen.
[0024] Die transparente Abdeckung 4 ist mittels einer Rastverbindung in dem Profilkörper 2 angebracht. Auf einer Längsseite der transparenten Abdeckung 4 ist diese über einen Vorsprung 6 des Profilkörpers eingelegt. Auf der gegenüberliegenden Längsseite ist die transparente Abdeckung 4 in den Profilkörper 2 eingerastet. In dem Bereich der Rastverbindung 8 ist das Profil flexibel ausgebildet, z.B. aus dem gleichen Material wie der übrige Profilkörper, jedoch mit einer geringeren Materialstärke oder aus einem flexiblen Kunststoff.
[0025] Zwischen dem Profilkörper 2 und der Abdeckung 4 werden zwei Hohlräume gebildet. Die beiden Hohlräume werden durch eine Zwischenwand 3 des Profilkörpers 2 voneinander abgetrennt. Die Zwischenwand 3 dient einerseits zur Anlage der transparenten Abdeckung 4. Ferner trägt sie zur Stabilität des Profilkörpers (insbesondere zur Biegestabilität in Längsrichtung) bei.
[0026] In einem der beiden Hohlräume 5 ist ein Reflektor 10 eingelegt. Ferner ist eine Platine 14 eingeklebt, auf der eine Reihe von etwa 150 LEDs 12 angeschlossen sind. Die Reihe der LEDs 12 erstreckt sich in Längsrichtung der Leuchte. Gemäß der bevorzugten Ausführungsform ist ein Reflektor für alle LEDs 12 vorgesehen. Darüber hinaus weisen die LEDs keine ihnen individuell zugeordneten Reflektoren oder sonstige lichtbrechende Elemente auf. Die elektrische Kontaktierung der LEDs bzw. der Platine 14 erfolgt über Anschlusskabel, die in der Figur 1 nicht dargestellt sind.
[0027] Vorzugsweise werden LEDs mit geringer Leistung (z.B. weniger als 100 mW) eingesetzt. Die LEDs haben den Vorteil, dass sie eine sehr hohe Lebensdauer bis zu 50.000 Stunden aufweisen. Ferner sind sie unempfindlich gegen mechanische Erschütterungen, wie sie in einem Kühlgerät auftreten, und unempfindlich gegen chemische Einflüsse und Feuchtigkeit. Die Farbe der LEDs kann entsprechend der zu beleuchtenden Waren gewählt werden. Vorzugsweise werden weiße LEDs eingesetzt.
[0028] Der Reflektor 10 liegt an einer Seite an der Rastverbindung 8 zwischen dem Profilkörper 2 und der Abdeckung 4 an. Auf der gegenüberliegenden Seite des Reflektors 10 ist die Platine 14 für die LEDs 12 eingeklebt.
[0029] Der äußere Querschnitt des Profilkörpers 2 ist etwa linsenförmig ausgebildet, wodurch sich besondere Vorteile der Leuchte in der Anwendung in einem Kühlgerät ergeben. Diese werden anhand der Figur 2 erläutert, welche die Leuchte in einem Regalboden in einer Kühltheke montiert zeigt.
[0030] Die Leuchte ist an ihren Stirnseiten (in dem gezeigten Querschnitt nicht dargestellt) mittels Befestigungsvorrichtungen an einem Regalboden 16 unterhalb eines Luftleitblechs 18 befestigt.
[0031] Die Befestigung erfolgt derart, dass die Leuchte in einem Querschnitt quer zur Längsrichtung in allen Richtungen zu dem Regalboden 16 bzw. dessen Anbauteilen beabstandet ist. Insbesondere ist ein Spalt zwischen dem Profilkörper 2 und einem Luftleitblech 18 des Re- 3/7
Claims (12)
- österreichisches Patentamt AT 12 909 Ul 2013-01-15 galbodens 16 vorgesehen. [0032] In Figur 2 ist durch Pfeile die Luftströmung dargestellt, die sich durch Konvektion in der Kühltheke einstellt. Die Luft umströmt die Leuchte von allen Seiten, wobei die besondere Querschnittsform des Profilkörpers 2 die Luftströmung begünstigt. Insbesondere bilden sich keine Verwirbelungen aus. Die Lufströmung ist nahezu laminar. [0033] Die Befestigung der Leuchte in dem Kühlgerät ist so ausgestaltet, dass sich die Leuchte um einen Drehwinkel entlang der Längsachse des Gehäuses frei positionieren lässt. Beispielsweise sind mehrere Steckpositionen an den Stirnwänden des Leuchtenkörpers vorgesehen, um die Leuchte in unterschiedlichen Winkeln in Bezug auf den Regalboden 16 montieren zu können. Gemäß einer alternativen Ausführungsform sind Befestigungsvorrichtungen mit einem Gelenk vorgesehen, welche ein Schwenken der Leuchte im montierten Zustand gestatten. Dadurch lässt sich die Leuchte zur Beeinflussung des Luftstroms um den Profilkörper etwa parallel einem Luftleitblech 18, welches an dem Regalboden 16 angebracht ist, einstellen. [0034] Durch die Luftströmung um den Profilkörper 2 wird die Leuchte gekühlt. Die von den LEDs 12 erzeugte Wärme wird über den Profilkörper 2 an die Luftströmung abgegeben. Ein Vorteil der laminaren Luftströmung besteht ferner darin, dass keine durch Verwirbelungen bedingte Staubablagerungen an bestimmten Stellen im Kühlgerät oder auf den Waren entstehen. [0035] Zahlreiche Abwandlungen von der vorhergehend beschriebenen Ausführungsform der Leuchte sind möglich, ohne von den beigefügten Ansprüchen abzuweichen. Beispielsweise braucht der Querschnitt des Profilkörper 2 nicht symmetrisch ausgebildet zu sein. Bevorzugte Formen sind auch Flügelformen. Diese weist auf der dem Luftstrom zugewandten Schmalseite eine Abrundung ähnlich wie in der Figur 1 und 2 auf, während auf der dem Luftstrom abgewandten Seite eine Schmalkante ausgebildet ist. BEZUGSZEICHENLISTE: 2 Profilkörper 3 Zwischenwand 4 transparente Abdeckung 5 Innenraum 6 Vorsprung 8 Rastverbindung 10 Reflektor 12 LED 14 Platine 16 Kühlregalboden 18 Luftleitblech Ansprüche 1. Leuchte zum Einbau in ein Kühlregal, eine Kühltheke oder eine Kühltruhe, wobei die Leuchte Folgendes aufweist: ein Gehäuse aus einem längsgestreckten Profilkörper (2), der im Querschnitt senkrecht zur Längserstreckung etwa linsenförmig oder tragflächenförmig ist, wobei der Profilkörper (2) wenigstens einen Innenraum (5) des Gehäuses definiert, in welchem eine der mehreren Reihen von LEDs (12) in Längsrichtung des Profilkörpers (2) gegenüber einer Lichtaustrittsöffnung angeordnet sind.
- 2. Leuchte nach Anspruch 1, wobei das Verhältnis zwischen maximaler Höhe und Breite des Querschnitts des Profilkörpers (2) kleiner als 1:3, bevorzugt kleiner als 1:5, ist.
- 3. Leuchte nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei der Profilkörper (2) wenigstens teilweise aus Metall, insbesondere Aluminium, hergestellt ist. 4/7 österreichisches Patentamt AT12 909U1 2013-01-15
- 4. Leuchte nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei alle Außenflächen des Profilkörpers (2) in besagtem Querschnitt abgerundet sind.
- 5. Leuchte nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die Lichtaustrittsfläche des Gehäuses durch eine transparente Abdeckung (4) verschlossen ist, welche einen Teil des linsenförmigen oder tragflächenförmigen Profilkörpers (2) bildet.
- 6. Leuchte nach Anspruch 5, wobei die Abdeckung (4) in dem Profilkörper (2) verrastet ist.
- 7. Leuchte nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die LEDs (12) in thermischem Kontakt mit dem Profilkörper (2) angebracht sind.
- 8. Leuchte nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die LEDs (12) auf einer oder mehreren Platinen (14) angeordnet sind, die in thermischen Kontakt zu dem Profilkörper (2) gebracht ist bzw. sind.
- 9. Leuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei eine Reihe von LEDs (12) mindestens 25 und/oder höchstens 250 LEDs aufweist.
- 10. Leuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Gehäuse stirnseitig Befestigungseinrichtungen aufweist, die insbesondere ein Positionieren des Gehäuses in unterschiedlichen Winkeln oder ein Schwenken des Gehäuses um die Längsachse des Gehäuses oder eine dazu parallele Achse ermöglichen.
- 11. Leuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche in Kombination mit einer Luftleiteinrichtung, insbesondere einem Luftleitblech (18), wobei die Luftleiteinrichtung gegenüber dem Profilkörper (2) derart angeordnet ist, dass die Luftleiteinrichtung einen Luftstrom über dem Profilkörper (2) führt, insbesondere in einem Spalt zwischen einer gekrümmten Oberfläche des Profilkörpers (2) und der Luftleiteinrichtung führt.
- 12. Einbauboden (16) eines Kühlregals, einer Kühltheke oder einer Kühltruhe, in welcher eine Leuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche eingebaut ist, und um den Profilkörper (2) Raum für Luftströmung durch vorzugsweise Konvektion oder durch einen Lüfter vorgesehen ist. Hierzu 2 Blatt Zeichnungen 5/7
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