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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Temme“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Temme“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 15 (1889), Seite 580
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Temme. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 15, Seite 580. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Temme (Version vom 11.04.2021)

[580] Temme, Jodocus Donatus Hubertus, deutscher Rechtsgelehrter und belletristischer Schriftsteller, geb. 22. Okt. 1798 zu Lette in Westfalen, studierte zu Münster und Göttingen die Rechte, besuchte dann als Erzieher eines Prinzen von Bentheim-Tecklenburg noch Heidelberg, Bonn, Marburg, bekleidete seit 1832 verschiedene richterliche Ämter, ward 1839 Direktor des Stadt- und Landgerichts zu Berlin, 1844 nach Tilsit versetzt und wurde 1848 Oberlandesgerichtsdirektor zu Münster. Er saß in der preußischen wie in der deutschen Nationalversammlung auf der äußersten Linken und ward 1849 wegen seiner Teilnahme an den Stuttgarter Beschlüssen in einen Hochverratsprozeß verwickelt, zwar nach neunmonatlicher Haft vom Schwurgericht freigesprochen, aber im Disziplinarweg 1851 aus dem Staatsdienst entlassen. Vgl. „Die Prozesse gegen J. T.“ (Braunschw. 1851). Von 1851 bis 1852 redigierte er die „Neue Oderzeitung“ in Breslau, 1852 folgte er einem Ruf als Professor des Kriminalrechts nach Zürich, wo er 14. Nov. 1881 starb. Von seinen juristischen Werken sind hervorzuheben: „Lehrbuch des preußischen Zivilrechts“ (2. Aufl., Leipz. 1846, 2 Bde.); „Lehrbuch des preußischen Strafrechts“ (Berl. 1853); „Archiv für die strafrechtlichen Entscheidungen der obersten Gerichtshöfe Deutschlands“ (Erlang. 1854–59, 6 Bde.); „Lehrbuch des schweizerischen Strafrechts“ (Aarau 1855); „Lehrbuch des gemeinen deutschen Strafrechts“ (Stuttg. 1876). Daneben trat er mit Glück als Novellist auf und entwickelte besonders im Fach der Kriminalnovelle eine ungewöhnliche Produktivität. Vgl. seine „Erinnerungen“ (hrsg. von Born, Leipz. 1882).