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Mendelssohn-Preis

vom preußischen Staat gestiftetes Stipendium zur Förderung talentvoller Musiker

Der Mendelssohn-Preis (Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Staat-Stipendium, auch: Mendelssohn-Staatspreis) war von 1879 bis 1936 ein vom preußischen Staat gestiftetes, jährliches Stipendium zur Förderung der Fortbildung talentvoller Musiker.

Geschichte

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Am 23. Januar/20. Februar 1878 wurde zwischen den Erben des Generalmusikdirektors Felix Mendelssohn Bartholdy und dem Königlich-Preußischen Fiskus ein Vertrag geschlossen: die Erben übereignen die hinterlassenen musikalischen Manuskripte ihres Vaters dem Preußischen Fiskus,[1] wogegen dieser sich verpflichtet, eine dauernde jährliche Rente von 3.150 Mark „als eine zur Ausbildung befähigter und strebsamer Musiker ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Religion und der Nationalität bestimmte Stipendien-Stiftung durch den Staatshaushalt-Etat bereitzustellen“.[2] Das Kuratorium der Stiftung bestand aus dem jeweiligen Direktor der Hochschule für Musik zu Berlin, aus einem vom Ministerium auf die Dauer von drei Jahren zu ernennenden Mitglied und aus einem von den beiden ersten gewählten weiteren Mitglied.

1899 schenkten Ernst von Mendelssohn-Bartholdy und die Brüder Franz und Robert von Mendelssohn der Stiftung ein Kapital von 30.000 Mark, die damit die Rechte einer juristischen Person erhielt. Zwischen 1921 und 1924 ruhte die Stiftung aufgrund der Inflation. Bis 1936 zahlte Preußen die 1878 vertraglich vereinbarte Rente von 3150 Mark. Ab 1937 wurde der Betrag zusammen mit anderen Stiftungen in ein „Preußisches Staatsstipendium für Musiker“ umgewandelt. Noch bis 1944 wurden Beträge der Stiftung in Wertpapieren angelegt.

1963 wurde der Preis durch die Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit der Errichtung des „Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Preises (Mendelssohnpreis)“ zu neuem Leben erweckt.[3]

Bedingungen

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Jährlich wurden 2 Fortbildungs-Stipendien vergeben: eines für Komponisten, eines für ausübende Tonkünstler. Die Ansprüche an Mendelssohn-Stipendiaten waren sehr hoch; das eigentliche Stipendium (der Große Mendelssohn-Preis) in Höhe von 1.500 Mark wurde mehrfach nicht vergeben (1913, 1915, 1918) oder geteilt (1912, 1914). Daneben wurden kostenfreie lobende Erwähnungen verteilt und Zuwendungen gemacht (zwischen und 100 und 350 Mark). Die „Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Staat-Stipendien“ berücksichtigten nur Bewerber, die mindestens ein halbes Jahr Schüler an einer staatlich unterstützten Ausbildungsanstalt waren. Ausnahmen wurden bei preußischen Staatsangehörigen gemacht.[4]

Kuratoren

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Preisträger für Komposition

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Rudolf Elvers gibt zwar das Preisgeld an (Schenkungen und Stiftungen der Mendelssohns, S. 102. In: Die Mendelssohns in Berlin: eine Familie und ihre Stadt. S. 94–109. Wiesbaden: Reichert 1983. ISBN 3-88226-185-4), aber nicht, ob es sich um einen Preisträger für Komposition oder für ausübende Tonkunst handelte, somit ist die Zuordnung oftmals unsicher.

Von 1921 bis 1924 sind keine Stipendien vergeben worden (Inflation).

Ausübende Tonkünstler

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Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. aufbewahrt in der Staatsbibliothek zu Berlin
  2. Rudolf Elvers: Schenkungen und Stiftungen der Mendelssohns, S. 101. In: Die Mendelssohns in Berlin: eine Familie und ihre Stadt. S. 94–109. Wiesbaden: Reichert 1983. ISBN 3-88226-185-4.
  3. Rudolf Elvers: Schenkungen und Stiftungen der Mendelssohns. S. 102. In: Die Mendelssohns in Berlin: eine Familie und ihre Stadt. S. 94–109. Wiesbaden: Reichert 1983. ISBN 3-88226-185-4.
  4. Hesses Musiker-Kalender 1928. Berlin: Hesse 1927. Bd. 2, S. 578.
  5. Leipziger Mendelssohn-Preis. Archiviert vom Original am 27. Juni 2016; abgerufen am 10. Februar 2009.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.mendelssohn-preis.de