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Diskussion:Haushaltsvorstand

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Peter Gröbner in Abschnitt Österreich?

Eine Frage ist, ob es bei Gleichberechtigung von Mann und Frau überhaupt einen "Haushaltsvorstand" geben kann, und wenn diese Frage mit "ja" beantwortet wird, ob er in diesem Falle allein durch das Gehalt begründet werden kann. Die Gesetze müssen wohl dringend überarbeitet werden, es sei denn, das Wort umfasst sowohl Mann als auch Frau in einer Ehe oder überlässt es den Betroffenen, diese Funktion zu wählen. Völlig unklar bleibt hier: Wer ist Haushaltsvorstand in einer Wohngemeinschaft? --Hutschi 13:07, 14. Sep 2005 (CEST)

In einer WG (keine eheähnliche Gemeinschaft oder Lebenspartnerschaft) gibt es keinen Haushaltsvorstand, wenn die Bewohner gegeneinander keine Unterhaltsansprüche haben, und somit quasi jeder für sich alleine einen Haushalt bildet.--Thomas S. 13:11, 14. Sep 2005 (CEST)

"Bedeutung hat der Begriff Haushaltsvorstand bei der Beantragung und Berechnung der Sozialhilfe nach dem SGB XII." Theoriefindung, wie ein Blick in den Gesetzestext des SGB XII zeigt, wo der Begriff "Haushaltsvorstand" nur 1 x auftaucht, und zwar in § 122, wo es um Statistik geht, nicht aber um Beantragung oder Berechnung von Sozialhilfe. --Carl B aus W (Diskussion) 19:28, 1. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Ein Blick ins BSHG hilft weiter.--Losdedos (Diskussion) 20:26, 22. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Ein Blick in Bundessozialhilfegesetz hilft noch weiter. Das BSHG ist Geschichte und seit 10 Jahren durch SGB XII abgelöst. --Carl B aus W (Diskussion) 16:42, 25. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Das BSHG ist das Bundessozialhilfegesetz! Was möchtest du uns mitteilen?--Losdedos (Diskussion) 17:16, 25. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Vor allem frage ich mich: wie kann statistisch die Stellung zum Haushaltsvorstand erhoben werden, wenn dieser gar keine Rolle mehr bei der Beantragung spielt? Woher soll dann das Sozialamt überhaupt wissen, wer der Haushaltsvorstand nun ist? -- Liliana 18:55, 25. Mai 2015 (CEST)Beantworten
@Losdedos Ich möchte Ihnen mitteilen, dass das BSHG seit nunmehr 10 Jahren Geschichte ist, es ist nicht mehr in Kraft. Offenbar hat sich der Gesetzgeber bei der Überleitung von BSHG zu SGB XII von der Vorstellung gelöst, dass es in einem Haushalt so etwas wie einen Haushaltsvorstand zu geben hat (der eine Statistik-Paragraph ist wahrscheinlich übersehen worden). --Carl B aus W (Diskussion) 18:58, 26. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Dass „Haushaltsvorstand“ im aktuellen Glossar des Bundesarbeitsministeriums verwendet wird, zeigt, dass der Begriff nicht überholt ist. Stand 2013 gilt mit Hinweis auf SGB XII (nicht BSHG): „Der Regelsatz für den Haushaltsvorstand beträgt 100% des Eckregelsatzes, für Kinder unter 14 Jahren 60% und für die übrigen Haushaltsangehörigen 80% des Eckregelsatzes.“ [1] --Pinguin55 (Diskussion) 19:37, 26. Mai 2015 (CEST)Beantworten
@Carl B aus W: Ist aus meiner Aussage in irgendeiner Weise zu entnehmen, dass mir nicht bewusst sei, dass das BSHG in das SGB XII integriert worden ist? Ich denke nicht. Mit der aktuellen Lage im deutschen Sozialrecht bin ich übrigens bestens vertraut. Entscheidend ist aber, dass es für den lexikalischen Begriff "Haushaltsvorstand" überhaupt keine Rolle spielt, ob er in der aktuellen Praxis des Leistungssystems der Sozialversicherungsträger weitgreifende Verwendung findet. Die historische Komponente an sich wäre dafür schon ausreichend. Zu Recht weisen hier aber Stimmen darauf hin, dass der Begriff nach wie vor nicht bedeutungslos ist. Hier also von einer Theoriefindung auszugehen, liegt deutlich neben der Sache.--Losdedos (Diskussion) 20:16, 26. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Die historische Bedeutung des Begriffs ist unbestritten. Der Satz im Artikel "Bedeutung hat [nicht hatte!] der Begriff Haushaltsvorstand bei der Beantragung und Berechnung der Sozialhilfe nach dem SGB XII [nicht BSHG!]." ist trotzdem Unsinn. Das wird auch nicht weniger unsinnig dadurch, dass die Verwaltung dem Gesetzgeber um 10 Jahre hinterherhinkt und den selben Unsinn erzählt. Es bekommt eben nicht der Haushaltsvorstand 100% und der Partner 80%, sondern beide Erwachsene in Regelbedarfstufe 2 jeweils 90 %. Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/anlage.html Würde dem Artikel guttun, wenn man diese Diskrepanz zwischen gesetzgeberischem Willen und Ministeriumsverlautbarung thematisieren würde. --Carl B aus W (Diskussion) 23:45, 26. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Ich hab mal gehört, auch im SGB XII gab es noch den Begriff des Haushaltsvorstandes... aber man hat das ganze abgeschafft, weil es erhebliche Probleme gab bei Ehepaaren, bei denen einer ALG II und der andere Sozialhilfe bezog. Vielleicht findet da jemand einen Beleg dazu, ich finde auf die Schnelle keinen... -- Liliana 23:59, 27. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Volià, § 28 a.F. SGB XII. Hier findet der Haushaltsvorstand auch noch Verwendung: Haushaltsvorstand in einer Bedarfsgemeinschaft ist in der Regel derjenige, der die Kosten der gemeinsamen Haushaltsführung trägt. Werden diese Kosten von mehreren Hilfebeziehenden gemeinsam getragen oder lässt sich nicht eindeutig feststellen, wer für diese Kosten aufkommt, ist derjenige Haushaltsvorstand, der über das höchste Einkommen verfügt. Bei Ehegatten ohne Einkommen ist der ältere Ehepartner Haushaltsvorstand.--Losdedos (Diskussion) 00:14, 28. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Aha, dann hinkt das Ministerium nicht 10 sondern nur 8 1/2 Jahre hinter dem Gesetzgeber her. Und bitte, der Begriff findet im SGB XII nicht Verwendung, er fand bis Dezember 2006 Verwendung. Er fand wohl auch in der Regelsatzverordnung bis 2011 Verwendung, findet sich im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz aber nicht mehr. --Carl B aus W (Diskussion) 15:20, 28. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Etwas spät, aber jetzt fiel mir noch ein, dass der Haushaltsvorstand noch bis zuletzt dahingehend Verwendung fand, um die Regelsatzstufen festzustellen, wenn mehrere Personen in einem Haushalt leben. Im SGB XII war nämlich abweichend vom SGB II festgelegt, dass erwachsene Kinder im Haushalt der Eltern lediglich die Regelbedarfsstufe 3 (also 320 Euro) bekommen. Diese Praxis erklärte allerdings das BSG für verfassungswidrig, seitdem hat die Eigenschaft als Haushaltsvorstand keine Bedeutung mehr. -- Liliana 21:21, 23. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Österreich?

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Mein Vater war immer der Haushaltsvorstand. Auf welcher Rechtsgrundlage weiß ich natürlich nicht. Ich war es meines Wissens nicht (mehr). Vielleicht kennt sich jemand jenseits des Inns aus. -- Peter 08:42, 22. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Siehe auch dieses Paper auf der Webseite der Universität Wien. -- Peter 08:47, 22. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Siehe auch Statistik - Mikrozensus (Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte), § 3 -- Peter Gröbner -- 17:58, 9. Jan. 2022 (CET)Beantworten