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Allgemeiner Studierendenausschuss

Exekutive einer Studierendenschaft
(Weitergeleitet von Allgemeiner Studentenausschuss)

Der Allgemeine Studierendenausschuss, auch Allgemeine Student*innenausschuss[1][2][3][4][5] oder Allgemeine Studentenausschuss (AStA, Plural AStA, AStAs, Eigenschreibweise oft ASten) ist in den Hochschulen der meisten deutschen Bundesländer das geschäftsführende (ausführende) und mit der Außenvertretung betraute Organ der (verfassten) Studierendenschaft. Er stellt die studentische „Regierung“ oder auch die eigentliche Studierendenvertretung im engeren Sinne dar. Der AStA wird in der Regel vom Studierendenparlament gewählt und besteht aus einem oder mehreren Vorsitzenden sowie einer Reihe von Referenten für verschiedene Aufgabengebiete.

Sitz des AStA an der Universität des Saarlandes

In einigen deutschen Bundesländern – insbesondere dort, wo keine verfasste Studierendenschaft und stattdessen eine sogenannte Unabhängige Studierendenschaft besteht (momentan nur Bayern) – gibt es zahlreiche abweichende Bezeichnungen. Außerdem besteht an vielen ostdeutschen Hochschulen – in Sachsen und Sachsen-Anhalt sogar gesetzlich geregelt – an Stelle des AStA ein Studentenrat (StuRa), der häufig die Funktionen von Studierendenparlament und AStA auf sich vereint.

Übersicht über die Hochschulorganisation

Bezeichnung

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Der Name Allgemeiner Studentenausschuss entstand im ausgehenden 19. Jahrhundert; das Adjektiv allgemein dokumentierte dabei den Anspruch der nichtkorporierten Freistudenten auf eine angemessene Vertretung in den zuvor oft von den Studentenverbindungen allein getragenen Ausschüssen. Flächendeckend durchsetzen konnte sich der Begriff allerdings erst nach dem Ende des Ersten Weltkrieges, als die Studierendenschaften in den meisten deutschen Ländern öffentlich-rechtlich anerkannt wurden.

Wahl und Aufgaben

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Der AStA wird in der Regel für ein Jahr vom Studierendenparlament gewählt, das in den meisten Fällen ebenfalls alljährlich von der Studierendenschaft einer Hochschule gewählt wird; sehr selten findet man auch Amtszeiten von einem Semester. An einigen, meist kleineren Hochschulen wird der AStA auch noch unmittelbar von der Studierendenschaft gewählt; ein Studierendenparlament existiert dann zumeist nicht. Ein solches „Einheitssystem“, bei dem Beschlussfassung und Vollzug in einem Organ zusammenfallen, liegt auch bei den meisten ostdeutschen Studentenräten vor.

Die Aufgaben des AStA ergeben sich einerseits aus den gesetzlich geregelten Aufgaben der Studierendenschaft und andererseits aus den örtlichen Gegebenheiten. D.h. in einem „Einheitssystem“ ist der AStA grundsätzlich für alle Aufgaben der Studierendenschaft zuständig, während ihm in einem „Parlamentssystem“ in der Regel die Führung der laufenden Geschäfte, die Ausführung der Beschlüsse des Parlaments sowie die Außenvertretung der Studierendenschaft obliegen. Einige Studierendenschaften bezeichnen ihre Organe auch als „Legislative“ und „Exekutive“. Im engeren Sinn sind jedoch beides Exekutivorgane der Selbstverwaltung, analog zur kommunalen Selbstverwaltung. Das beschlussfassende Organ kann lediglich innerhalb des Wirkungskreis der studentischen Selbstverwaltung Beschlüsse und Ordnungen verabschieden.

Daneben bieten die meisten AStA den Studierenden eine Reihe von Dienstleistungen an, z. B. Rechts- und Sozialberatung, Wohnungs- und Arbeitsvermittlung, verbilligte Kopiermöglichkeiten, Verkauf von Schreibmaterial und von Internationalen Studentenausweisen (ISIC). Auch die Verhandlungen um das Semesterticket fallen in der Regel in die Zuständigkeit des AStA. Viele AStA bieten inzwischen auch Angebote an, die früher an den Hochschulen angesiedelt waren, zum Beispiel Sprachkurse, Tutorien oder Deutschkurse für internationale Studierende.

Referate und Referenten

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Die innere Organisation der Ausschüsse unterliegt dem Satzungsrecht der einzelnen Studierendenschaften und kann daher von Hochschule zu Hochschule stark voneinander abweichen.

Zur „Kernausstattung“ der meisten AStA gehören neben dem Vorstand und dem Finanzreferat Fachreferate für Hochschulpolitik, Soziales, Kultur und Sport. Hinzu kommen häufig Referate für Fachschaftsangelegenheiten, Politische Bildung und Umweltfragen/Ökologie. Eine ähnliche Struktur gibt es auch in der österreichischen Studierendenvertretung.

Autonome Referate

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Während die genannten Kernreferate in der Regel von der jeweiligen Mehrheitskoalition im Studierendenparlament besetzt werden, existieren an vielen Hochschulen daneben sogenannte Autonome Referate, die zumeist Minderheiten oder besondere Interessengruppen vertreten. Die Referenten werden in der Regel von den Angehörigen der jeweiligen Gruppen direkt gewählt und verfügen zum Teil über ein eigenes Budget.

Die ersten autonomen Referate entstanden in den 1970er und 1980er Jahren für Frauen, Lesben und Schwule. Heute gibt es sie vielerorts auch für ausländische Studierende, Behinderte und chronisch Kranke, Studierende mit Kind(ern) oder für klassistisch benachteiligte Studierende bzw. studierende Arbeiterkinder[6]. Zuweilen sind auch Fachschafts- oder Sportreferate autonom organisiert.

Die Existenz der Autonomen Referate löst gelegentlich Kritik aus, insbesondere dass die Kontrollmöglichkeit der Finanzen durch das Studierendenparlament (StuPa) mangelhaft sei. Kontrovers diskutiert wird auch, ob die Arbeitsfelder einiger Referate wirklich in den Aufgabenbereich der verfassten Studierendenschaft gehören.

Besonderheiten

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AStA in Baden-Württemberg

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In Baden-Württemberg gab es zwischen 1978 und 2012 keine verfasste Studierendenschaft. Jedoch gab es auch im damaligen Landeshochschulgesetz einen AStA, der aus den studentischen Mitgliedern des Hochschulsenats und weiteren Studierendenvertretern als Hochschulorgan gebildet wurde (ähnlich wie der Studentische Konvent in Bayern). Sein Aufgabenbereich umfasste ausschließlich fakultätsübergreifende Studienangelegenheiten, die soziale Förderung der Studierenden, die Förderung ihrer geistigen, musischen und sportlichen Interessen sowie der überregionalen und internationalen studentischen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 3, § 65 alter Fassung).[7] Aus diesem abschließenden Aufgabenkatalog ergab sich, dass den baden-württembergischen AStA „weder ein allgemeinpolitisches noch ein (vollwertiges) hochschulpolitisches Mandat [zukam]“, da den Studierenden lediglich „im Senat“ eine Mitwirkung in hochschulpolitischen Fragen zugestanden wurde.[8]

Weil diese Form des AStA von einem Teil der Studierenden nicht als vollgültige Interessenvertretung akzeptiert wurde, existierte an einigen Hochschulen parallel zum offiziellen AStA eine sogenannte Unabhängige Studierendenschaft, die jedoch rechtlich nicht als offizielle Vertretung anerkannt war.[9][10][11]

2012 beschloss die grün-rote Landesregierung unter Winfried Kretschmann die Wiedereinführung der verfassten Studierendenschaft.[12][13] Zuvor hatten sich auch mehrere Hochschulleitungen dieser Forderung angeschlossen.[14]

Studierendenvertretung in Bayern

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Im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (Art. 27, BayHIG)[15] ist die Studierendenvertretung an den Bayerischen Hochschulen geregelt. Auch ohne Verfasste Studierendenschaft wirken die in der jährlichen Hochschulwahl gewählten Studierendenvertreter in den Hochschulorganen mit.

Mit Artikel 106 des BayHSchG existierte eine sogenannte „Experimentierklausel“, welche es den Hochschulen ermöglichte, eine vom Gesetz abweichende Organisationsstruktur (Unabhängige Studierendenschaft) der Studierendenvertretung zu organisieren. Davon profitierten in Bayern einige Hochschulen, die sich ihre eigene Struktur gegeben haben und teilweise Gremien mit der Bezeichnung AStA besaßen. Zum Beispiel:

Mit Artikel 126 des BayHIG erfolgte eine Umbenennung in "Innovationsklausel".[18]

Die Arbeit einzelner AStA war in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand öffentlicher Kritik. So wird manchen Studierendenvertretungen beispielsweise vorgeworfen,

  • dass sie auf Grund geringer Wahlbeteiligungen nicht ausreichend legitimiert seien, so dass eine Kluft zwischen „teilnahmslosen Studenten und ihren erdfernen Vertretern“ bestehe.[19]
  • dass einige Vertreter mit den Pflichtbeiträgen der Studierenden nicht sorgfältig umgingen und diese Gelder verschwendeten.[20][21] Aufgrund der hohen Personalfluktuation finde oftmals nur eine unzureichende Kontrolle über die Mittelverwendung statt; zudem nähmen viele Hochschulen ihre Rechtsaufsicht nicht effektiv wahr.[22]
  • Insbesondere konservative Gruppierungen wie der RCDS kritisieren regelmäßig unter anderem, dass einzelne AStA sich parteipolitisch betätigen würden und dafür auch studentische Gelder aufgewendet hätten. In diesem Zusammenhang kam es wiederholt zu Klagen vor den Verwaltungsgerichten, die teilweise gegen die entsprechenden AStA entschieden und Ordnungsgelder gegen die betreffenden AStA verhängten.[19][23] Verschiedene AStA warfen dem RCDS in der Vergangenheit ihrerseits mehrfach vor, Kritik an konkreten Vorfällen hinsichtlich Finanzen oder politischem Wirken in unzulässiger Weise zu verallgemeinern.[24]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Sinje Rueckling: Sexismus ist keine Kunst. In: Positionen. freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e. V., 25. Juli 2018, abgerufen am 29. August 2022.
  2. Studentische Selbstverwaltung. In: Gremien in Kürze. Allgemeiner Student*innenausschuss Universität Vechta, 2019, abgerufen am 29. August 2022.
  3. A–Z für Erstsemester. In: Im Studium. Universität zu Köln, 20. März 2020, abgerufen am 29. August 2022.
  4. Willkommen bei deinem Student*innenausschuss! In: asta-lueneburg.de. AStA Büro der Leuphana Universität Lüneburg, abgerufen am 29. August 2022.
  5. Über uns. In: Allgemeine Informationen. Allgemeiner Student*innenausschuss der Philipps-Universität Marburg, abgerufen am 29. August 2022.
  6. Joshua Schultheiss: "Arbeiterkinder aller Hochschulen, vereinigt euch!", in: Internetpräsenz der GEW vom 19. Juli 2021
  7. Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (LHG), gültig ab 6. Januar 2005, gültig bis 8. Dezember 2005.
  8. Volker Haug (Hrsg.): Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg, 2. vollst. neubearb. Aufl. 2009, S. 433.
  9. Fabian Everding: Der kastrierte ASTA. In: kupferblau - Das Campusmagazin. 21. August 2010, archiviert vom Original; abgerufen am 27. Juli 2022.
  10. Pressemitteilung der Landes-ASten-Konferenz Baden-Württemberg. (PDF; 10,3 kB) 24. März 2004, archiviert vom Original; abgerufen am 27. Juli 2022.
  11. Pressemitteilung der Landes-ASten-Konferenz Baden-Württemberg. (PDF; 10,3 kB) 13. Dezember 1999, archiviert vom Original; abgerufen am 27. Juli 2022.
  12. LHG § 65
  13. Gesetz zur Einführung einer verfassten Studierendenschaft. (PDF; 384 kB) 10. Juli 2012, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 27. Juli 2022.@1@2Vorlage:Toter Link/www.landesrecht-bw.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  14. Totgeglaubte neu belebt, in: DIE ZEIT Nr. 14 vom 31. März 2010
  15. Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) Vom 5. August 2022 (GVBl. S. 414) BayRS 2210-1-3-WK. Landtag des Freistaates Bayern, 5. August 2022, abgerufen am 1. Juli 2024.
  16. Startseite – Studentische Vertretung der Technischen Universität München. In: sv.tum.de. Technische Universität München, abgerufen am 1. Juli 2024.
  17. AStA/Sprecher:innen-Rat der Universität Passau. In: uni-passau.de. Universität Passau, abgerufen am 2. Juli 2024.
  18. Stellungnahme des AStA/Sprecher:innenrates der Universität Passau zum geplanten Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG). (PDF; 426 kB) In: uni-passau.de. AStA-Sprecherrat der Universität Passau, 12. Mai 2022, S. 9, abgerufen am 1. Juli 2024.
  19. a b Merlind Theile: Rudis Reste-Rampe: Du bist Asta. In: Spiegel Online. 27. Januar 2006, abgerufen am 7. Oktober 2018.
  20. Sven Becker, Marvin Oppong: Basta, AStA. In: Spiegel Online. 13. Februar 2012, abgerufen am 7. Oktober 2018.
  21. Katja Peters: Finanzloch im Haushalt. In: Oberhessische Presse. 15. März 2019, abgerufen am 26. Mai 2021.
  22. Marvin Oppong: Studentenvertretung: Die zehn größten Verschwendungen des Asta. Zeit Campus, 3. März 2010, abgerufen am 4. März 2010.
  23. Einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Berlin
  24. Studierendenvertretungen und das liebe Geld. Abgerufen am 1. Juli 2024.