Versicherungsart

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Versicherungsart (oder Versicherungsform, Versicherungssparte, Versicherungstyp) ist im Versicherungswesen die Bezeichnung für die von einem Versicherungsunternehmen in einem Versicherungsvertrag versicherte Gefahr.

Die Begriffe Versicherungszweige, Versicherungssparten, Versicherungsarten und Versicherungsformen werden im Gesetz (also Versicherungsrecht) und in der Praxis oft mit unterschiedlichem Inhalt verwendet,[1] eine einheitliche Sprachregelung gibt es nicht. Ein Versicherungszweig jedenfalls umfasst mehrere Versicherungsarten.[2] Mit dem Begriff Versicherungsart bezeichnet man überwiegend eine Typisierung der Versicherungen eines Versicherungszweigs unter Abstellen auf das zu versichernde Interesse.[3]

Die Differenzierung ist durchweg uneinheitlich, denn die „ambulante“ und „stationäre Krankheitskostenversicherung“ sind zwar selbständige Versicherungsarten, aber beide auch Unterarten der Versicherungsart „Krankheitskostenversicherung“. Keine Versicherungsart, sondern eine besondere Versicherungsvertragstechnik, ist die in den §§ 53 ff. VVG und § 210 VVG geregelte „laufende Versicherung“.[4] Mit den Synonymen Versicherungszweige und Versicherungssparten werden verwandte Versicherungsarten zusammengefasst. So gehören beispielsweise die Versicherungsarten „Krankheitskostenversicherung“ und „Krankentagegeldversicherung“ zur Versicherungssparte „Krankenversicherung“. Die Rentenversicherung gilt nicht als Versicherungssparte, sondern als Versicherungsart in der Sparte der Lebensversicherung.[5] Im VVG ist dagegen von Versicherungszweigen die Rede (siehe Überschrift zu Kapitel 1 über § 1 VVG).

Es gibt Bemühungen zur Vereinheitlichung; so soll Versicherungssparte als übergeordneter Begriff herangezogen werden und „Risikoart“ der „Versicherungsart“ vorgezogen werden.[6]

Die traditionelle Versicherungsbetriebslehre unterschied zwischen den Versicherungssparten Personenversicherung und Sachversicherung (Kompositversicherung), je nachdem ob es sich um einen Personenschaden oder einen Sachschaden handelt.[7] Bei der Personenversicherung ist der Versicherer verpflichtet, nach Eintritt des Versicherungsfalles entweder die vereinbarte Versicherungssumme, eine Rente oder eine sonstige Versicherungsleistung zu zahlen. Bei der Sachversicherung wird im Versicherungsfall der versicherten Person ein Vermögensschaden ersetzt. Heute ist die Personenversicherung nicht mehr das Pendant zur Schadensversicherung, denn allgemein wird zwischen Schadens- und Summenversicherung differenziert.[8]

Versicherungssparte Versicherungsart Unterart versichertes Ereignis
Lebensversicherung Tod
Risikolebensversicherung
Gemischte Lebensversicherung
Rentenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Pflegerentenversicherung
Krankenversicherung Krankheit
private Krankenversicherung
private Ergänzungstarife zur gesetzlichen KV:
Dread-Disease-Versicherung schwere Krankheiten
Grundfähigkeitsversicherung Verlust von bestimmten definierten Grundfähigkeiten (wie Gehen, Stehen, Sehen, Sprechen, Treppensteigen usw.)
Pflegekostenversicherung bei Pflegebedürftigkeit Zahlung einer monatlichen Rente
Pflegetagegeldversicherung bei Pflegebedürftigkeit Zahlung eines Tagegeldes
Kompositversicherung
Haftpflichtversicherung Personenschaden, Sachschaden, Vermögensschaden
Kfz-Haftpflichtversicherung Diebstahl, Feuer, zufälliger Untergang
Privathaftpflichtversicherung Diebstahl, Feuer, zufälliger Untergang
Tierhalterhaftpflichtversicherung Tierhalterhaftung
Betriebshaftpflichtversicherung (General Liability, GL) Betriebsrisiko
Berufshaftpflichtversicherung (Professional Indemnity, PI) Beratungshaftung
Produkthaftpflichtversicherung Produkthaftung
Bauherrenhaftpflichtversicherung Verletzung der Verkehrssicherungspflichten
Öltankhaftpflichtversicherung Personenschaden, Sachschaden und Vermögensschaden aus einem Leck von Öltanks
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Verletzung von Obliegenheiten
Umwelthaftpflichtversicherung Umweltschaden
D&O-Versicherung Vermögensschaden
EPLI (Employers Practice Liability Versicherung) Vermögensschaden
Betriebsunterbrechungsversicherung Betriebsstörung
Hausratversicherung Vermögensschaden am Hausrat
Gebäudeversicherung Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel
Geschäftsinhaltsversicherung Sachschaden/Vermögensschaden an Betriebs- und Geschäftsausstattung oder Vorräten
Gewerbeversicherung
(Schweiz: Geschäftsversicherung)
Schaden aus Einbruch, Diebstahl, Brandschäden, Wasserschäden, Arbeitspausen oder Datenverlust
Rücklaufversicherung Risiko von Retouren
Bauleistungsversicherung Bauschaden bei Bauleistungen während der Bauzeit
Maschinenkasko- und Maschinenbruchversicherung Maschinenschaden, Versagen von Maschinen
Kreditversicherung Forderungsausfall
Exportkreditversicherung Länderrisiko, politisches Risiko
Kautionsversicherung Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder anderen Gewährleistungen
Warenkreditversicherung Forderungsausfall von Debitoren
Vertrauensschadenversicherung (auch Crime genannt) Vermögensschaden aus unerlaubter Handlung durch Arbeitnehmer
Montageversicherung Schaden aus Montagearbeiten
Elementarversicherung Wetterversicherung, parametrische Wetterversicherung Wetterrisiken wie Naturkatastrophen (Dürre, Erdbeben, Lawinen, Starkregen, Überschwemmung)
Hagelschadenversicherung Hagelschaden
Unfallversicherung Unfallschäden
Reiseversicherung Reisemangel
Reiserücktrittsversicherung Risiko eines Rücktritts von einer Reise
Reisemittelversäumnisversicherung Risiko der Versäumnis eines Verkehrs- oder Transportmittels
Reisegepäckversicherung Verlust/Beschädigung von Reisegepäck
Reiseunfallversicherung Risiko eines Unfalls während der Reise
Reisekrankenversicherung Risiko der Erkrankung während der Reise
Reiserücktransportversicherung Kosten des unplanmäßigen Rücktransports von einer Reise
Reiseprivathaftpflichtversicherung Schadensersatz für Forderungen Dritter während einer Reise
Reiseassistenzversicherung Unfall, Todesfall, Rücktransport oder Rechtsstreitigkeiten während einer Reise
Reiserechtsschutzversicherung Rechtsrisiko während einer Reise
Transportversicherung Transportrisiko
Private Arbeitslosenversicherung Arbeitslosigkeit
Tierversicherung Tierhalterhaftung
Fahrerschutzversicherung Personenschaden beim Fahrzeugführer aus Unfall
Rechtsschutzversicherung Rechtsrisiko
Kidnap&Ransom Entführung, Lösegeld

In der Tabelle fehlt die gesamte Sozialversicherung, weil sie nicht aufgrund eines Versicherungsvertrages zustande kommt, sondern kraft Gesetzes (Sozialgesetzbuch).

Innerhalb der Versicherungsarten bieten Versicherer oft verschiedene Ausgestaltungen von Versicherungsverträgen an, die sie als Produkte oder „Bausteine“ oder „Module“ bezeichnen. Allerdings können Versicherungsverträge durchaus auch zu mehreren Versicherungsarten gehören, wenn innerhalb eines Vertrages verschiedene Risiken abgedeckt werden.

Diese Gliederungen der Versicherungsverträge sind in einigen Staaten rechtlich vorgegeben, und die Versicherer müssen über ihre Geschäfte dementsprechend aufgegliedert berichten. Daneben bestehen auch rein wissenschaftlich entwickelte Gliederungen der Versicherungsverträge, die ebenfalls als Versicherungsarten und -zweige bezeichnet werden.

Einzelnachweise

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  1. Dieter Farny, Versicherungsbetriebslehre, 2011, S. 370 ff.; ISBN 978-3899526080
  2. Heiko Klaus Medert/Jochen Axer/Birgit Voß, Versicherungsteuergesetz: Kommentar, 2015, S. 545
  3. Manfred Wandt, Versicherungsrecht, 2016, S. 12
  4. BT-Drs. 16/3945 vom 20. Dezember 2006, Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts, S. 75 f.
  5. Klaus J Schröter, Heitere Versicherungslehre, 2008, S. 6
  6. Ingo Wittchen, Die Warenkreditversicherung, 1995, S. 12
  7. Fritz Herrmannsdorfer, Versicherungswesen, 1928, S. 5
  8. Rocco Jula, Sachversicherungsrecht, 2018, S. 1