einbegreifen
Erscheinungsbild
einbegreifen (Deutsch)
[Bearbeiten]Person | Wortform | |||
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Präsens | ich | begreife ein | ||
du | begreifst ein | |||
er, sie, es | begreift ein | |||
Präteritum | ich | begriff ein | ||
Konjunktiv II | ich | begriffe ein | ||
Imperativ | Singular | begreif ein! begreife ein! | ||
Plural | begreift ein! | |||
Perfekt | Partizip II | Hilfsverb | ||
einbegriffen | haben | |||
Alle weiteren Formen: Flexion:einbegreifen
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Worttrennung:
- ein·be·grei·fen, Präteritum: be·griff ein, Partizip II: ein·be·grif·fen
Aussprache:
- IPA: [ˈaɪ̯nbəˌɡʁaɪ̯fn̩]
- Hörbeispiele: einbegreifen (Info)
Bedeutungen:
- [1] gehoben: auch beinhalten, dazunehmen
Herkunft:
- gebildet aus der Partikel ein als Verbzusatz und dem Verb begreifen
Beispiele:
- [1] „Auf gleiche Weise wird unter der Benennung des atlantischen Meers verstanden und darin einbegriffen: […]“[1]
- [1] „Ein vollständiges Zeugniß hierüber hat uns jedoch Isäus erhalten: er sagt, es sey, wenn man Töchter habe zwar erlaubt zu testiren, aber jedoch nur unter der Bedingung, daß man die Erbtöchter mit einbegreife […]“[2]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] gehoben: auch beinhalten, dazunehmen
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „einbegreifen“
- [1] Duden online „einbegreifen“
Quellen:
- ↑ Chronologische Sammlung der im Jahre 1802 ergangenen Gesetze, Verordnungen und Verfügungen für die Herzogthümer Schleswig und Holstein, die Herrschaft Pinneberg, Graffschaft Ranzau und Stadt Altona. Königliche Schulbuchhandlung, Kiel 1804, Seite 117 (Zitiert nach Google Books) .
- ↑ Eduard Gans: Das Römische Erbrecht in seiner Stellung zu vor- und nachrömischem. Erster Band, Maurer, Berlin 1824, Seite 387 (Zitiert nach Google Books) .