Schwiegerkind
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Schwiegerkind (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | das Schwiegerkind | die Schwiegerkinder |
Genitiv | des Schwiegerkinds des Schwiegerkindes |
der Schwiegerkinder |
Dativ | dem Schwiegerkind dem Schwiegerkinde |
den Schwiegerkindern |
Akkusativ | das Schwiegerkind | die Schwiegerkinder |
Worttrennung:
- Schwie·ger·kind, Plural: Schwie·ger·kin·der
Aussprache:
- IPA: [ˈʃviːɡɐˌkɪnt]
- Hörbeispiele: Schwiegerkind (Info)
Bedeutungen:
- [1] Person, die mit dem eigenen Kind verheiratet ist
Herkunft:
- strukturell: Determinativkompositum aus dem gebundenen Lexem Schwieger- und dem Substantiv Kind
Beispiele:
- [1] „Relativ häufig gewähren Schwiegereltern dem eigenen Kind und dem Schwiegerkind oder nur dem Schwiegerkind Zuwendungen, in der Erwartung, dass die Ehe des eigenen Kindes erfolgen wird oder weiter besteht.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Person, die mit dem eigenen Kind verheiratet ist
- [1] Wikipedia-Artikel „Schwiegerkind“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schwiegerkind“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Schwiegerkind“
- [1] Duden online „Schwiegerkind“
Quellen:
- ↑ Lothar Müller: Beratung und Vertragsgestaltung im Familienrecht. C. F. Müller, München 2010 (Zitiert nach Google Books)